1869 / 290 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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möglichst einfa geführt, und: daß dadur keine große Schrei- berei verursacht wird. E

. 8. Die Verrechnung der gezahlten Portobeträge erfolgt im Ressort der Justizverwaltung nach Anleitung des Etats bei den darin ausgebrachten betrefsenden Titeln, in den übrigen Ressorts dagegen unter einem neu zu bildenden, nach dem Titel »zu \ächlihen AusSgaben« einzuschaltenden Titel mit der Bezeichnung : »Porto und sonstige Frachtgebühren für dienstliche Sendungen« und zwar als Mehrausgabe über den Etat.

Denjenigen Königlichen Behörden und See stehenden Königlichen B eguiten, bei welchen eine selbständig Rehnung legende Kasse nicht vorhanden , ist Seitens der vor eseßten Provinzialbehörden die Kasse zu bezeichnen , von welcher die Porto-Auslagen zu erstatten und zu verrechnen sind. :

. 9. Den einzelnen Ministerien bleibt vorbehalten , die für ihre Ressorts erforderlichen näheren Bestimmungen über die Ausführung dieses Regulativs zu erlassen.

Berlin, den 28. November 1869.

Königliches Staats-Ministerium. v. Roon. Gf. v. Jzenptkiy. v. Mühler. v. Selcbow.

Gf. zu Eulenburg. Leonhardt. Camphausen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Der Königliche Eisenbau -Bau- und Betriebs - Jnspektor Luck zu Stargard ist von der Stargard-Posener Eisenbahn in leicher Eigenschaft zur Breslau-Posen-Glogauer Eisenbahn nach Lissa verseßt, sowie der zur Zeit mit der kommissarischen Ver- waltung der Betriebs - Jnspektorstelle zu Jnsterburg betraute Königliche Eisenbahn - Baumeister Thiele zum Königlichen Eisenbahn-Bau-Jnspektor ernannt und demselben die Betriebs- nspektorstelle bei der Stargard-Posener Eisenbahn mit dem ohnsiße zu Stargard i. Pomm. definitiv verliehen worden.

Der zur Zeit mit der kommissarischen Verwaltung der

Betriebs-Inspektorstelle zu Lissa beauftragte Königliche Eisen- |

bahn - Baumeister Bohne geht zum 1. Januar 1870 nach Kattowiß, um die ihm s{chon früher verliehene Eisenbahn-Bau- Es bei der Oberschlesischen Eisenbahn daselbst zu Über- nehmen.

úIustiz:- Ministerinm. Der Notariats8-Kandidat M OALOLt in Bonn ist zum Notar für den Frieden8gerichts - Bezirk 2 Bezirk Coblcnz, mit Anweisung seines Wohnsißes in Trarbach, ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Dem ordentlichen Lehrer Gelshorn am Gymnasium in Aurich ist das Prädikat »Oberlehrer« beigelegt worden,

Am evangelischen Schullehrer-Seminar zu Alfeld is der seitherige Uebungsschullehrer Springer zu Bunzlau als8 ordent- licher Lehrer, und der Lehrer Backhaus zu Otternhagen als Lehrer der Uebung§8schule angestellt worden.

Am evangelischen Schullehrer-Seminar zu Bunzlau if} der

Waisenhaus-Hülfslehrer Fi ehe daselbst als Uebungsschullehrer, |

und am evangelischen Waisenhaus daselbs der Schulamts- Kandidat Klapschchke als Hülfslehrer angestellt worden.

Die Seminarlehrer Förster zu Münsterberg und Karow zu Soest sind in gleicher Eigenschaft an das evangelische Schul- lehrer-Seminar zu Segeberg verseßt worden,

M inifterium des Junern.

Cirfular-Erlaß vom 16. November 1869 betreffend Maßregeln in Bezug auf die Erfüllung der Militärpflicht und deren Umgehung durch unerlaubte Auswanderung.

Die veränderte Paßgefeßgebung ,- welhe es nothwendig macht, den §& 3 des Reglements für die Auswanderungs- Agenten vom 6. September 1853 außer Anwendung zu seßen, at uns zu Erwägungen veranlaßt, in welher Art das ftaat- iche Interesse besonders in Bezug auf die Erfüllung der Mi- litärpfliht und deren Umgehung durch unerlaubte Auswande- rung thunlichst gewahrt und sicher geftellt werden könne. Da nah dem Ergebnisse dieser Erwägungen der vorbezeichnete Jroeck nur im Wege der Geseßgebung wird erreicht werden können, und da es für die Einbringung Er blen Maß- regeln zuvörderst des Nachweijes bedarf, daß für dieselben cin Uneweltelhaftes, durch die gemachten Wahrnehmungen begrün- detes Bedürfniß vorliege, A roird es zunächst auf die Samm- lung des bezüglichen Materiales und auf den Erlaß dem ent- sprechender vorberecitender Anordnungen ankommen. - Qu diesem Behufe erachten wir die nachstehenden Maß- regeln für geboten: i : 1) Die Civil-Vorsißenden der Kreis- Ersaß- Kommissionen find mit Anweisung dahin zu versehen, daß fie a) die durch

§. 66 der Militär-Ersayz-Jnstrufkftion vorgeschriebenen Recherchen |

rarbach, im Landgerichts- |

bezüglih des Aufenthalts derjenigen Individuen, welche s, dem 1. Januar 1868 militärpflichtig geworden sind uy sich zur Stammrolle niht gemeldet, ezichung8weise zu Musterung und Aushebung nicht gestellt haben, nicht erst nag dem 1. Dezember desjenigen Jahres, in welhem die Betreffen, den zum dritten Male gestellungspflichtig gewesen, sondern schon nah dem 1. Dezember des ersten Konkuy renzjahres der Ausgebliebenen anstellen; b) die Einleitung des Strafverfahrens in Gemäßheit der Vorschrift des g. 18 Nr. 3 1, c. unverzüglich beantragen, wenn die Recherchey zu a. ergeben, daß der betreffende Militärpflicbtige das nor), eutsche Bunde8gebiet ohne Eclaubniß verlassen hat und tro der seinen Angehörigen zuzufertigenden Aufforderung zur Rückkehr in die Heimath behufs Erfüllung seiner Militär, pflicht fich nicht stellt.

2) Die Ersaßbehörden haben zum 15. März 1871 un) von da ab, soweit dies demnächst erforderlich erscheinen sollt alljährlich zum gleichen Termine für das betreffende Vorjah nah dem hier beigefügten Schema an mich, den Arie Minister, Nachweisungen einzureichen, aus welchen hervorgeht wie viele der seit dem 1. Januar 1868 militärpflichtig gewor, denen Jndividuen wegen unerlaubter Auswanderung gerichtlih bestraft worden sind.

3) Die Ersaßhbehörden haben ferner zu dem gleichen Ter, mine mir, dem Kriegs-Minister, anzuzeigen, wie viele der sj dem 1. Januar 1865 militärpflihtig gewordenen Individuen „wegen des in Rede stehenden Vergehens der unerlaubten Aus. wanderung verurtheilt worden sind.

Das Königliche General-Kommando und das Königlie Ober-Práäsidium ersuhen wir ganz ergebenst, hiernach di Ersazbehörden gefälligst mit entsprechender Benachrichtigung und Anweisung zu versehen.

Berlin, den 16. November 1869. ae Der Minister des Jnnern. Der Kriegs-Minister.

Graf zu Eulenburg. Jn Vertretung: v. Podbielski, An sämmtliche oberen Provinzialbehörden der 8 alten und 3 neuen Landestheile (bei den leßteren 3 mit Ausnahme des Passus ad 3.)

Cirkular-Erlaß vom 25. November 1869 betreffend die Abbildung von Ordens-Kreuzen in den Fahnen der Militär- Begräbuiß- und resp. Landwehr-Vereine.

Auf die Gesuche von Militär-Begräbniß- und resp. Land- wehr-Vereinen if in mehreren Fällen Allerhöchsten Orts be stimmt worden, daß in den Fahnen dieser Vereine weder das eiserne, noch ein sonstiges Ordens-Kreuz abgebildet werden darf,

Aus Anlaß eines Allerhöchsten Befehls beauftragen wir die Ae Regierung, die obige Bestimmung in geeignet Weise bekannt zu machen und auf ihre genaue Befolgung zu halten. Berlin, den 25. November 1869.

Der Kriegs-Ministee Der Minister des Innern, Im Auftrage: v. Podbielski. Jn Vertretung: Bitter, An sämmtliche Königliche Regierungen“ und Land- drosteien in Hannover. 7 j

Abschrift erhält das Königliche Polizei-Präfidium zur Kenntnißnahme und Beachtung.

Der Minister des Junern.

Der Kriegs-Minister. Im Auftrage: v. Podbielski. In Vertretung: Bitter.

An das Königliche Polizei-Präsidium hier.

Haupt - Verwaltung der Staats\chulden.

De Ct E

In unserer Bekanntmachung vom 25. März d. J., wege Ausreichung neuer Zinskoupons zu den Prioritäts-Obligationen Ser. IV. der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn, is den Jw habern solcher Obligationen eine portofreie Beförderuns der Talons, beziehungsweise Obligationen un) Zinskoupons bis zum 1. Februar 1870 in Aussi! gestellt worden. Nach Maßgabe des inzwischen ergangene Gesetzes , betreffend die Vorbelenttiten im Gebiete des Nord deutschen Bundes vom 5. Juni d. J., werden jedoch die g dachten Sendungen nur bis zum 31. Dezember d. J: di Portofreiheit genießen, worauf wir die Betheiligten unkt Abänderung unserer Bekanntmachung vom 25, März er. hut durcch aufmerksam machen.

Berlin, den 9. Dezember 1869. Haupt - Verwaltung der Staatsschulden, von Wedell, Löwe. Meinecke.

Bekanntmachung, betreffend die Ausreichung neuer Zin® Coupons und Talons zu den Prioritäts - Obligationen de! Münsfter- Hammer Eisenbahn. A

Die Zins-Coupons Serie 111, Nr. 1 bis & nebst Talons fü!

die Zeit vom 1. Januar 1870 bis Ende 1873 zu den N täts-Obligationen der Münster-Hammer Eisenbahn werden ®

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der Kontrolle der Staatspapiere hierselb, Oranienstraße Nr. 92, unten rechts, vom 3, Januar 1870 ab täglich von 9 bis 1 Uhr Vormittags, mit Ausnahme der Sonn - und Fest- tage und der Kassen-RevifionStage , gegen Abgabe der Talons ausgereicht. Leßteren muß ein unter Angabe des Wohnorts vom Inhaber unterschriebenes Verzeichniß derselben, zu welchen «ormulare bei der Kontrolle der Staatspapiere unentgeltlich zu haben sind, beigefügt sein.

Die Besißer der Obligationen können in gleicher Weise die

alons au bei der Hauptkasse der Westfälischen Eisenbahn in Münster behufs der Beförderung an die Kontrolle der Staatspapiere einreichen und die neuen Coupons und Talons dort in Empfang nehmen. Berlin, den 8. Dezember 1869. Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke.

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Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Präses der A E E von Hol- hen, von Sa}yel/; ; 4 Der General-Major, General à la suite Sr. Majestät des göónigs und Commandeur der 3. Garde-Kavallerie-Brigade, Graf von Brandenburg 11, von Hannover.

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1 SBeftanntmaqua g:

Für die nächstjährige Heeres - Ersaßaushebung wird denjenigen jungen Männern; welche in dem Zeitraum vom 1. Januar 1848 bis cins{ließlih den 31. Dezember 1850 geboren sind, und hierselbst ihren Pohnsiß haben, oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte,

: ehrburschen abrikarbeiter 2c. sich hier aufhalten, in Erinnerung naa: Lese oweit dieselben mit Taufscheinen oder sonstigen Beweismitteln über je Zeit und den Ort ihrer Geburt noch nicht versehen find, sie sich, ¡ur Abwendung sonst unausbleiblicher Nachtheile, dergleichen Bescheini- gungen nunmehr sofort zu beschaffen haben.

Die für diesen Zweck aus den Kirchenbüchern 2c. zu erthcilenden Bescheinigungen werden stempel- und kostenfrei Le t.

Der Zeitpunkt zur mag Behufs Aufstellung der Stamm- rolle wird im Laufe des nächsten Monats und Jahres bekannt gemacht

werden. Berlin, den 7. Dezember 1869.

Königliche Kreis-Ersaßkommisfion.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 10. Dezember. Se. Majestät der König empfingen heute früh den Wirklichen Geheimen Rath Grafen Keller und nahmen hierauf den Vortrag des Polizei- Präsidenten von Berlin entgegen. Um 1# Uhr erschien der Haus-Minister Freiherr von Schleiniß zum Vortrage und nah demselben empfingen Se. Majestät der König den Feldmarschall Grafen von Wrangel. l

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz ist, wie telegraphisch berichtet wird, gestern Morgen von Kairo abge- reist, Der Vizekönig geleitete Höchstdenselben bis zum Bahn- hofe und verabschiedete sich daselbst, während der älteste Sohn des Vizekönigs dem Kronprinzen bis Alexandrien das Geleit gab, Bei seiner Ankunft auf dem dortigen Bahnhofe wurde Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von den Mitgliedern der deutschen Kolonie, sowie von einer Deputation der protestanti- hen Kirchengemeinde begrüßt. Höchstderselbe nahm die Wohl- thätigkeitsanstalten und Schen8würdigkeiten der Stadt in Augen- {ein, dinirte mit dem Prinzen Ludwig von Hessen und dem Sohn des Vizekönigs bei dem Generalkonsul des Norddeutschen Bun- des, und schisfte sich am Abend an Bord der »Elisabeth« zur Rückreise ein.

In der gestern stattgefundenen Plenarfißung des Bu n- desrathes des YJollvereins führte der Präsident des Bundeskanzler - Amtes, Staats - Minister Delbrück, den Vorsig. Nach Mittheilung der seit der Vertagung gemachten Vorlagen und der inzwischen erfolgten Substitutionen, erfolgten- Aus\{ußberihte über“ die Vorlagen des Präsidiums: l) betreffend den Ans{luß bremischer Gebietstheile an den ZJoll- verein aus Anlaß der Durchführung der Venlo-Hamburger Eiser. bahn, 2) betreffend“ die Zollbefreiung von eingehendem Reis zur Stärkefabrikation, 3) betreffend die Zolfreiheit für einzufüb- renden Thee zur Darstellung von Theïn,4)betreffend die Zollbehand- lung der eisernen Behälter, in denen Anilin und Thran eingehen, 9) betreffend die nähere Bestimmung der »gebrannten und ge- mahlenen Cichorien« im Sinne des Zolltarifs, 6) betreffend en Zollerlaß für Militär -Bekleidungögegenstönde, und 7) be- treffend die Pferdegeld-Aversa und das Gehalt- der zur Kon- trolirung der Rübenzuckerfabriken angestellten Ober-Controleure. Hiernach wurde über eine Petition wegen Ausschlusses von

mar aus dem Grenzbezirke des ZJoUvereins Bericht er-

aus 8diener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und

} stattet.

In der gestrigen Plenarsißung des Bundesrathes des Norddeutshen Bundes, in welcher der Präsident des Bundeskanzler-Amtes, Staats-Minister Delbrück den Borsig führte, wurde von den betreffenden Ausschüssen über die nachstehenden Angelegenheiten Bericht erstattet : 1) den Beschluß des Reichstags, dgr die Ausgabe von Staats - Kassenscheinen , die etition des ro- fessors Biedermann, betreffend die Haftung der Eisenbahn- 2c. Unternehmer für Körperbeshädigungen u. \. w., 3) die Vor- lage des Präsidiums, betreffend die Tragung der Kosten für die Strafvollziehung bei Verurtheilungen auf Grund des Militär- O 4) die Vorlage des Präsidiums, betr. die Be- fugniß zur Ertheilung von Dispensationen von der Prüfung als Arzt 2c., 5) den Antrag Hessens, betreffend die Ertheilung pr ae thierärztlicher Approbationen dur die jenseitigen

entralbehörden, 6) den Antrag Braunschweigs, betreffend die Ausdehnung der Befugniß zur Ertheilung von Approbatidnen für Ee auf das Herzogliche Staats-Ministerium , 7) den Antrag Bremens, betreffend den Erlaß einer transitorischen Be- stimmung zu den Vorschriften über die ärztlihen Prüfungen, 8) den vom Reichstage beschlossenen Qusaß zu Art. 4 Nr. 9 der Bundesverfassung, 9) über Petitionen und 10) über die Vorlage des Präsidiums, betreffend die Erwerbung eines Grundstücks für das Ober-Handelsgericht in Leipzig.

Das Haus der Abgeordneten beendete im Verlaufe der gestrigen Sißung die Vorberathung des Etats der Eisen- bahnverwaltung.

Nachdem noch die Abgg. Heise, Dr. Faucher, von Beth- mann-Hollweg, Dr. Hammacher, von Unruh (Magdeburg) und Berger (Witten) zu - den bereits gestern mitgetheilten Anträgen der Kommissarien des Hauses gesprochen, wurden dieselben an-

enommen und die einzelnen Etats-Positionen genehmigt. Der andels - Minister Graf von Jyenpliß nahm wiederholt das ort. Die Sißung wurde hierauf vertagt. Schluß 3% Uhx.

Die heutige (37.) Plenarsitzung des Hauses der Ab- C wurde vom Präsidenten von Forckenbeck um

07 zur E ile bel

m Ministertische befanden sih der Minister der geistlichen Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten Dr. von übler, der Finanz-Minister Camphausen und mehrere Regierungs8- Kommissare.

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete der Be- {luß der Vorberathung über den Antrag der Abgg. Miquél und Lasker, wegen Ds der Kompetenz der Bundes- geschgebung auf das gesammte bürgerliche Recht.

ür den Antrag sprachen die Abgeordneten von Kardorf und Dr. Virhow, gegen denselben die Abgeordneten Dr. von Lingenthal uud Simon von Zastrow.

Der Abg. Lasker befürwortete die Annahme des von ihm und dem Abg. Miquél gemeinschaftlich gestellten Antrags.

Der Antrag wurde mit großer Majorität angenommen. __Es folgte: 2) Mündlicher Bericht der Kommission für inanzen und Zölle über die Petition des Buchdruckereibesizers . W. So und Genossen : __Um 1) Uufhebung des Geseßes vom 29. Juni 1861, betreffend

die 2 nes Maa, Zeitungs-Stempelsteuer; 2) Aufhebung der §Fÿ. 11 bis 21 des Preßgeseßes vom 12. Mai 1851 und Abänderung des F. 22 ebendaselbst; 3) Abänderung des §. 54 cbendaselbst.

Der Berichterstatter Abg. Dr, Glaser befürwortete den An- trag der Kommission :

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: In Erwägung, daß das Haus dex Abgeorvneten \ich bereits früher wiederholt für die gänzliche Aufhebung der Zeitungsstempelsteuer ausgesprochen, und in der Erwartung, daß die Königliche Staatsregierung selbs die Jnitia- tive zur Beseitigung der Zeitungsstempelsteuer ergreifen werde , sobald die Finanzlage des Staates dies irgend gestattet, geht dasselbe über die vorbezeichnete Petition, sowoeit fie die Aufhebung der Zeitungs- stempelsteuer bezielt, zur Tagesordnung Über.

Der Abg. Dr. Eberty stellte den Antrag:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: den Antrag der Petenten ad 1, betreffend die Aufhebung der Zeitungsstempelsteuer, der Königlichen Staatsregierung zur Berüesichtigung zu überweisen.

Der Antrag der Kommiffion wurde abgelehnt, der Antrag des Dr, Eberty angenommen.

ierauf folgte: 3) Mündlicher Bericht der Kommission für das Justizwesen über die Petition des Kreisgerichts-Rath a. D. Buchholz zu Heiligenbeil

um Fürsorge für eine unparteiishe Rechtspflege.

Der Berichterstatter Abg. v. Seydewiß sprach für die An- nahme des Antrags der Kommission:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: über die vorbe- zeichnete Petition zur Tagesordnung überzugehen.

Dieser Antrag wurde ohne Debatte angenommen,

Es folgte: 4) Mündlicher Bericht der Justiz - Kommission über die Petition der Gutsbefißer G. A. Rath zu Eckescy im Kreise Hagen

um Beseitigung einer bei der Expropriation von Grundstücken zu

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