1869 / 292 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Q 0 n n ag Sa T A die Leben8versicherungs-Gesellschaft »Albert« in London. n der Vorausseßung einer Rekonstruktion der Gesellschaft waren die Liquidatoren durch die Verfügung des Konkurs8gerichts vom 14. August d.- J. ermächtigt worden, von allen Versicher- ten der Lebensversicherung8-Gesellschaft »Albert« die fälligen Prä- mien in Empfang zu-ncehmen und in cinem besonderen Conto zu vereinnahmen; und zwar unter der Bedingung, daß diese nachbezahlten Prämien bis zum 1. Januar 1870 zurückerstattet werden sollten. i. F Nach einer mir eben zugehenden Mittheilung der Liquida- toren vom 9. d. M. is nun der in der gedachten Verfügung vom 14. August 1869 auf den 1. Januar 1870 anberaumte Termin bis zum 30. März 1870 verlängert worden und es find nach Ansicht der Liquidatoren die bis -dahin fällig werdenden Prämien in der bisherigén Weise fortzubezahlen. London, den 10. Dezember 1869. Der Beer oes S Bundes. ilfe.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bei der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Hannover beschäftigte Gerichts-Assessor Max Theophil Gemberg ist in Folge seiner definitiven Uebernahme zur Staats - Eisenbahn- Verwaltung zum Regierungs-Assessor ernannt worden.

Kriegs-Ministerium.

Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 24. November 1869 betreffend den Amts-Charakter der evangelischen Militärgeistlichen.

Auf Jhren Bericht vom 23, d. Mts. genehmige Jch, daß für die evangelischen Militärgeistlichen je nach ihrer Stellung der Amts- Charakter als »Militär-Oberpfarrer, Divisionspfarrer , Garnison- pfarrer, Marinepfarrer; Kadettenpfarrer« in allen amtlichen Kund- gebungen fortan zur Anwendung gebracht werde.

Berlin, den 24. November 1869.

Wilhelm. v. Roon v. Mühler.

An die Minister des Krieges und der geistlichen 2c. Angelegenheiten.

Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurh zur Kennt- niß der Armee gebracht.

Berlin, den 29, November 1869.

Kriegs-Ministerium. Im Auftrage: v. Podbielski,

Haupt - Verwaltung der Staatsschulden.

Das Verzeichniß der am 8. Dezember 1869 gezogenen, durch die Bekanntmachung der Königlichen Haupt-Verwaltung der Staatsschulden von demselben Tage zur baaren Einlösung am 1. Juli 1870 gekündigten Schuldverschreibungen der fünsf- prozentigen Staatsanleihe vom Jahre 1859, sowie bereits früher gekündigter und nicht mehr verzinslicher Schuldverschrei- bungen der Anleihen von 1856 und 1859 (5 pCt.) liegt der heu- tigen Nummer dieses Blattes bei.

Berlin, 13. Dezember. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zur Anlegung des dem außer- ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am König- lih griechishen Hofe, von Wagner, von des Königs von Griechenland Majestät verliehenen Großkreuzes des Erlöser- Ordens; ferner zur Anlegung der den nachbenannten Personen von des Sultans Majestät verliehenen Dekora- tionen, und zwar: des Medschidje - Ordens erster Klasse: dem außerordentlichen Gesandten und bevoll- mächtigten Minister bei der ottomanischen Pforte, Grafen von Keyserling; des Medschidje - Ordens zwei- ter Klasse: dem Legations-Rath Uebel bei der Gesandt- {aft in Konstantinopel; des Medschidje-Ordens dritter Klasse: dem Konsul des Norddeutschen Bundes in Konstanti- nopel, Legations-Rath Grimm ; des Medschidje-Ordens vierter Klasse: dem Vize - Konsul des Norddeutschen Bundes ebendaselbst, Grafen von Schwerin, und dem zweiten“ Dragoman Carl Testa bei der Gesandtschaft in Konstantinopel; sowie des Os8manié- Ordens dritter Klasse: dem ersten Dragoman Dr. Busch bei der- selben Gesandtschaft; und endlih zur Anlegung des dem Geheimen Regierungs-Rath von-Salviati zu Berlin von des Königs von Württemberg Majestät verlichenen Ritterkreuzes des Ordens der Württembergischen Krone und des dem Direk- tor der Eisenhütte zu Tshatach in Transkaukasien, Berg-Jnge- nieur Hermann Berxnoulli aus Berlin , von des Kaisers von Rußland Majestät verliehenen St. Stanislaus- Ordens

Bekanntmachung.

Für die nächstjährige Heeres - Ersaßaushebung wird den; jungen Männern, welche in dem Zeitraum vom 1. Januar 18 einschließli den 31. Dezember 1850 geboren sind, un hierselbst j Wohnsiß haben, oder als Studenten, Gymnasiasten und Zol anderer Lehranstalten, Dienstboten, Haus- und Wirthschaftöhe i Handlun sdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrbur rabrikarbeiter 2c. sih hier aufhaiten, in Erinnerung ebradt soweit dieselben mit Taufscheinen oder sonstigen Beweismittely 4 ie Zeit und den Ort ihrer Geburt noch nicht verschen sind, \ zur Abwendung sonst unausbleihlicher Nachtheile, dergleichen Beste gungen nunmehr sofort zu beschaffen haben. \

Die für diesen Zweck aus den Kirchenbüchern 2c. zu erthei] Bescheinigungen werden stempel- und kostenfrei Cu aferti È \

Der Zeitpunkt zur Anmeldung Behufs Aufstellung der Stg e wird im Laufe des nächsten Monats und Jahres bekannt yemy werden. |

Berlin, den 7. Dezember 1869.

Königliche Kreis-Ersaßkommission.

Summarische Uebersicht über die Zahl der Studirenden der Königl. Albertu8-Universität zu König8berg i. Pr. imm ter-Semester 1869 —70. qu Sommer-Semester 1869 sind immatrikys gemein 457, davon sind abgegangen 77, Es sind demnach geblie 80, dazu sind in diesem Semester gekommen 88. Die Gesammt der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 468. Die theoloqi Fakultät zählt 78 Jnländer, Ausländer, zus. 78. Die jurisi Fakultät zählt 89 Jnländer, Ausländer, zus. 89. Die medizni akultät zählt 125 Jnländer, 13 Ausländer, zus. 138. Die philo phische Fakultät zählt: a) Inländer mit dem Zeugniß der Reife 14 b) Jnländer mit dem Zeugniß der Nichtreife nach F. 35 des Prüfun Reglements vom 4. Juni 1834: —, c) Inländer ohne Zeugniß d Reife nach §. 36 desselben Reglements 12, zus. 157 Juländer, d) 6 länder. Summa 163. Total 468. Außer diesen immatrikulirl Studirenden besuchen die hiesige Universität als nur zum Hören d Vorlesungen berechtigt: 1) nicht immatrikulirte Pharmazeuten | 2) nit immatrifulirte der Zahnheilkunde Beflissene —, 3 mit

ieller Genchmigung des zeitigen Prorektors 1. Die Gesammtg

er nit immatrikulirten Zuhörer is demnach 17, E8 nehmen mit an den Vorlesungen überhaupt Theil 485.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 13, Dezember. Der BVündesra des Norddeutschen Bundes trat heute zu einer Plena fizung zusammen.

Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeu shen Bundes für das Landheer und die Festungen v sammelte sich heute zu einer Sißung.

Der Ausschuß des Bundesrathes des Nor ddeuts@t Bundes für die Gewerbe-Ordnung hielt heute cine Sißung al

Die heutige (38.) Plenarsitzung des Hauses der A geordneten wurde vom Präsidenten von Forckenbeck ge 105 Uhr eröffnet.

Am Ministertische befanden sich der Minister der landwir| schafilichen Angelegenheiten von Selchow, der Minister des J nern Graf zu Eulenburg, der Finanz-Minister Camphauk und mehrere Regierungs-Kommisjare.

Vor Eintritt des Hauses in die Tages-Ordnung überreil der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg einen Ge! entwurf, betreffend die Landesbank in Wiesbaden. Der Entw wurde der verstärkten Kommission für Finanzen und Z0 überwiesen.

Den alleinigen Gegenstand beutiger Tages-Ordnung bild der Bericht der Budget-Kommission über den Gesetzentwurf, | treffend die Konsolidation preußischer Staats-Anleihen.

Nach kurzen Bemerkungen des Referenten Abg. v. Hen wurde die Generaldebatte eröffnet.

An derselben betheiligten sich die Abgg. Dr. Glaser, Rib (Königsberg), von Bonin (Genthin), welche gegen den Ges entwurf und die Abgg. Grumbrecht, von Kardorf, von Wed welche für denselben sprachen.

Der Finanz - Minister Camphausen ergriff das Wort 1 mittelbar nach dem Abg. von Bonin.

(Schluß des Blattes)

Nach den beim Ober - Kommando der Marine t gegangenen Nachrichten ist S. M. Brigg »Rover« 10. d. Mts. von Oporto in Saint-Roque angekommen.

IGaldeck. Arolsen. Ueber die legte Sizung des Lan tages der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont am 4, V zember is uns nachstehender Bericht zugegangen. veltof Die Sißung wurde in Gegenwart des Landes - Dire von Flottwell und dessen Kommissars, Finanz-Rath Wo vom Vorsitzenden Gleisner um 10 Uhr Vormittags erö Unter dem Vorsiß des Vizepräsidenten Waldeck fuhr 2

dritter Klasse, Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Gleisner in dem in voriger Sißung begonnenen Berichke Is dem Gesetzentwurf, die Ablösung von Natu

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bgaben gegenüber den Kirchen, Pfarreien und alen betreffend. Der Gese s erhielt mit einigen om Ausshuß und von den o unge, Herwig, Rhode und canisius 2c. empfohlenen Modisikationen und nach längerer Debatte zum §. 26 die verfassungsmäßige Zustimmung der Ständefammer.

Hierauf folgte, nahdem Abg. Gleisner den Vorsiß wieder bernommen, der mündliche Bericht des Abg, Rhode für den Gesezgebungs-Ausshuß B dem Schreiben des Landes-Direktors vom 3. Dezember, betresss des Geseyentwurfs wegen Ver- aufs des Glaubersalzes Seitens der Apo- heker. Dieser Entwourf war den Ständen bereits m Jahre 1866 vorgelegt und lautete im §. 1: »Der Verkauf von Glaubersalz in Mengen unter einem bürgerlichen Pfunde ist nur den Apothekern gestattet; im §. 2: “unwikee andlungen werden mit Geldbuße bis zu fünfzig Thalern oder Gefängniß bis zu sech8 Wochen bestraft,« Der Antrag des Referenten auf Annahme der Geseyesvorlage wurde ange- nommen.

N Den leßten Gegensiand der Tagesordnung bildete der münd- ¡he Bericht des Berwaltungsaus|chusses zu dem Schreiben des agndes-Direktors vom 19. November, betreffend die Staatskassen- Nechnung pro 1867; und zwar zunächst der Bericht des Abg. Maldeck zum Domanialetat Einnahme —. Der Antrag

ves Berichterstatters hinsichtlih der hierzu gezogenen Erinne-.

ngen ging dahin:

»den Regierungs-Kommissar;, Finanz-Rath Waldeck zu ersuchen, von diesen Erinnerungen für die demnächstige Abrechnung zwischen Oomanium und Land Notiz zu nehmens«, |

nd wurde angenommen.

Desgleichen der Betreffs der vorgefundenen Etatsüber- chreitungen gestellte Antrag des Berichterstatters zum Doma- ial-Etat Ausgabe —, Abg. Schulte:

»die Nachverwilligung auszusprechen «,

nd des Abg. Emde als Berichterstatters zum Landes-Etat : mit Beziehung auf die frühere Resolution und bei dem Bestehen gleicher Verhältnisse die Nachverwilligung auszusprechen. «

Nach Merlin der auf eine Viertelstunde au®Lge- ehten Sißung vexlas der Landes-Direktor ein inmittelst an ihn ingegangenes Schreiben Sr. Durchlaucht des Fürsten , worin s wörtlich heißt:

Diejenigen Beträge, welche zur Deckung des in den ersten Jahren Meiner Regierung eingetretenen Defizits in der Domanialver- waltung aus der Landeskasse zugeschossen sind, belaufen si

nah der Berechnung Meiner Domänenfkammer im Ganzen auf |

höchstens 27,000 Thaler. Diese Summe würde Jch in Gemäßheit Meines Zugeständnisses vom 20. Januar 1865 der Landeskasse zu vergüten haben. L

Da es aber zu Meiner Kenntniß gekommen is, daß die Stände

jenes Defizit höher veranschlagen, und Jh niht Willens bin, über |

Mein dem Lande gemachtes Zugeständniß weitere Erörterungen eintreten zu lassen, so hábe Jch beschlossen, den von Mir zu erstat-

tenden Betrag Über das von Mir für richtig gehaltene Maß hin- |

aus festzuseßen, und zwar zu einer solchen Höhe; daß dadur das von den Ständen anerkannte Guthab:n des Domaniums aus den Abrechnungen von den Jahren 1849 bis 1864 infl. aus- geglihen wird.

In Folge dessen erkläre Tch, der Landeêkasse das Defizit in der öhe von 49,801 Thlr. 25 Sgr, welhe Summe dem anerkannten etrage des Guthabens des Domaniums gleihkommt, vergüten zu

wollen. Arolsen, am 4. Dezember 1869, gez. Georg Victor.

Der Vorsitzende Gleis8ner sprach Namens der Ständekam- |

er seinen Dank dafür aus, daß Se. Durchlaucht dur dies Pfer soviel dazu beitrage, die Differenz zwischen Domanium nd Land zu beseitigen.

Sodann erklärte der Landes-Direktor im Namen Seiner Majestät des Königs von Preußen den diesjährigen ordentlichen iiend ir ürstenthümer für geschlossen, worauf der Bor-

e au Vurhlauht den Fürsten zu Waldeck und Pyrmont ein drei- aliges Hoch ausbrachte, in welches die Versammlung lebhaft instimmte.

_ Meck&lenburg. Sternberg, 11. Dezember. Jn heu iger Landtagssißung wurde der Bericht der zur Bear- eilung der Regierungsvorlage wegen Steuerreform nieder- esehten Komites vorgelegt. Es wird uns Folgendes dar- us mitgetheilt: ‘ste Saß des Ordinariums von 355,000 Thalern abgemindert

verden , wenn die Bundesmatrikular - Beiträge unter 200,000 | haler fallen »ckürden; das Komite will jeßt Abminderung, |

A die Beiträge unter 300,000 Thaler fallen, nicht minder r vebsteuern geringer werden. ér nllichen Kontribution zu 25 Simpla nach e Bs 74 acroleibenden Grundsteuern berechnet das Komite au R Thaler, den Ertrag der proponirten at Faktorensteuern

911,000 Ihaler. Für die fortbestehenden Grundfsteuern be-

dingt fie Unabänderlichkeit der Kataster. In Betreff der einzelnem Steuern findet das „Komite die E Ae Vi Besoldungs: die Erwerb-, die Lohn- und die Zinsensteuer im Prinzip zur An- nahme geeignet. Was jedoch einerseits die Viehsieuer und die Steuer von Pachteinnahmen , andererseits die Steuer von Wohnhäusern betrifft, so hat das Komite fich nach Ständen etrennt. Se die ersteren Steuern erklären si die ritter- chaftlihen Mitglieder derselben, und es wird anstatt der- selben eine Plieemruer auch für das Extraordinarium (welche die landschaftlichen Mitglieder noch neben der Viehsteuer' ver- langen) und eine Steuer der Pächter in Vorschlag gebracht. Die Wohnhaussteuer wird von den landschaftlicen Komite- Mitgliedern abgelehnt, und auch die ritterschaftlichen halten den Erhebungs-Modus nicht für geeignet. Der Landtag bes{loß : Es sei dem Komite-Vorschlage gemäß Abschrift des Berichts den Kommissarien mitzutheilen, übrigens mit der Erklärung, daß sih dic Landtagsversammung in keiner Weise an den Bericht Aen E: in Diftamen des Bürgermeisters Zastrow - Rosto ver- langt Durchführung eines einheitlichen Élacenaena, erflärt sih gegen das Aversum von 355,000 Thalern, will nur nach Nachweisung des jedesmaligen Bedürfnisses bewilligt wissen und reservirt die rechtlihe Stellung Roftocks in Bezug auf die E, i Ein Diktamen der Herren Pogge - Gevezin , ogge- Poeliß , Burgwedel - Weitendorf und ina SGa Eee fordert jährliche Budgetvorlegunag.

Sachsen. Dresden, 12. Dezember. Das »Dresd. Journe publizirt folgendes Gese, die Gleichstellung der Schuldverschrei- bungen des Norddeutschen Bundes mit den inländischen Staats- papieren betreffend, vom 2. Dezember 1869:

Wir, Johann, von Gottes Gnaden König von Sachsen 2c. 2c. verordnen mit Zustimmung Unserer getreuen Stände hierdurch, wie folgt: Die auf Grund eines verfassungsmäßig erlassenen Bundes- gescßes au®gefertigten Schuldverschreibungèn des Norddeutschen Bun- des fönnen in gleicher Weise, wie die inländischen Staatspapiere, zur Anlegung von Mündelgeldern, von Baarschaften der Kirchenärarien und anderer geisiliher und milder Stiftungen, sowie von- Deposital- beständen, nicht minder zur Besiellung von Diensikautionen verwendet werden. Urkundlich haben Wir dieses Geseß cigenhändig vollzogen und Unser Königliches Siegel beidrucken lassen.

__— Die erste Kammer erledigte in ihrer gestrigen Sißung die Positonen 11 bis 22 des Einnahmebudgets, indem fie die-

e. Majestät den König von P:eußen und Se.- |

selben allenthalben nah den Anträgen ihrer zweiten Deputation in der postulirten, bezw. von der Zweiten Kammer im Ein- verständniß mit der Regierung beschlossenen Höhe genehmigte. Die Beschlußfassung Über Pos. 10, Staats-Eisenbahnnugßungen, wurde mit Zustimmung der Regierung bis zur Durchberathung des Ausgabebudgets ausgeseßt. Von den von der QJweiten Kammer zu dieser Position angenommenen Anträgen wurden nur die auf eine Revision des Reglemets der Staatseisenbahnen im Sinne verbesserter Haftpflicht, verkürzter Lieferzeit und an- gemessener Entschädigung abhanden gekommener und beschä- digter Frachtgüter, sowie auf Wegfall der Fracht-Disparitäten gerichteten angenommen, die übrigen abgelehnt.

Coburg, 10. Dezember. Der Herzog von Meiningen ist heute Abend zu einem kurzen Befuche am Herzoglichen Hofe hierselbst eingetroffen.

Altenburg, 11. Dezember. Nach amtlicher Bekanntmachung sind auf Präsentation der jeßt versammelten Landschaft die Funk- tionen der zwei Landtagsdeputirten für die laufenden Finanz» sachen dem Landtag8präsidenten Wirkl. Geheimen Rath von der Gabeleny auf Poschwiß und dem Kommerzienrath Th. Schmidt hier, die Funktionen des landschaftlichen Mitdirektors

| der Landesbank dem Rittergutsbesiger Adv. Stöhr hier aber-

mals übertragen worden.

Meiningen, 9. Dezember. Jn der heutigen Sißung des Landtags kam ein von der Regierung vorgelegter Geseß- | entwurf, die Fischerei betreffend, zur Berathung. Der Geset- gebungs-Auss{chuß war nicht in der Lage, dicsen Geseßentwurf

Nach vorigjähriger Verhandlung sollte der |

Abzug, wenn die Matrikular-Beiträge in Folge neuer | Den Betrag der außer- |

dem Landtag zur Annahme zu empfehlen, und legte daher einen | umgearbeiteten Entwurf eines Gesetzes, die Fischerei und den | Krebsfang betreffend, vor, welher Bestimmungen über die Be- | fugniß der Gemeinden zum Fish- und Krebsfang, polizeiliche | Vorschriften über Ausübung der Fischerei und des Krebsfangs8, | polizeilihe Vorschriften gegen Beeinträchtigung fremder Fische- | reien enthält und nach längerer Debatte im Wesentlichen die Zustimmung des Landtags erhielt. : Hessen. Darmstadt, 11. Dezember. Jn der gestrigen Sitzung der 2. Kammer fand, nah Erledigung mehrerer Peti- tionen, die Schlußberathung und Abstimmung über den Geseß- entrourf, den Steuerfuß bei außerordentlichen Steuerausschlägen und Gemeindeumlagen betreffend, statt. Die Kammer nahm den Artikel 1 der Regierung8vorlage, wonach vom 1. Januar 1870 ab bei Gemeindeumlagen die Einkommensteuer-Kapitalien | an Stelle der Personalsteuer-Kapitalien treten, mit allen gegen

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