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reiten, um innerhalb des gs Bundes8gebiets denjenigen oliebenen, welche beim Bergbau, im
örperlich beschädigt werden, oder ihr Leben verlieren, eine angemessene Entschä- digung zu sichern. Die hierauf von den hohen Bundesdregierungen Aeußerungen erkennen ziemlich übereinstimmend an, daß die Fortschritte der Jndustrie Verhältnisse Meer e über
die Verpflihtung zum Schadens®ersaße niht mehr .für aus- reichend erachtet werden können, und daß die Bunde8Sorgane
ege
ung dieses Materials beauftragten Aus- {usse für Justizwesen konnte es sih nur zur Erwägung stellen, ob es fic, um den anerkannten Mängeln des bestehenden Rechts abzuhelfen, empfehlen würde, eine generelle N der ( | ) zu ver-
anlassen, oder ob es zweckmäßiger sein würde, das zu erlassende Geseß auf diejenigen Unternehmungen zu beschränken, welche mit ungewöhnlicher Gefahr für Menschenleben verbunden sind. Der Auss{chuß hat sich L für leßtere Ansicht aus8ge- i eform der Grundsäße über
den Schadenersaß die Lehre von der Verschuldung und der sich
Personen und deren Hinter Eisenbahndienst, beim Betrieb einer Fabrik u. |. w.
eingegangenen
haben, denen gegenüber die allgemeinen Rechtsgrund
berufen sind, eine Revision der gedachten Grundsäße im der Gesehgebung herbeizuführen. Dem mit der Prüf
Vorschriften über den Ersay des verursachten Schaden
\sprochen, da durch die generelle
daran fknüpfenden Delikts-Obligationen, mithin ein wichtiger
Abschnitt aus dem allgemeinen, wie aus dem besonderen Theile des Obligationenrechts vorweggenommen werden, eine so weit ge- steckte Aufgabe indessen nur in Verbindung mit dem ganzen
System des Obligationenrechts zu lösen sein würde.
Wenn daher der Auss{huß zur Zeit die Aufgabe des Bun- des nur darin erkennen konnte, im Wege eines Spezialgeseßes Bestimmungen zu treffen, um denjenigen, welche bei mit unge- wöhnlicher Gefahr verbundenen Unternehmungen widerrechtlich an Leib und Leben beschädigt werden, beziehung8weise ihren Hinter- bliebenen einen Ersaß des erlittenen Schadens zu sichern, so mußten hier vorzugsweise die Eisenbahnen, der Bergbau und die Fabriken in Betracht gezogen werden. Qwar hat die Eingangs bezeichnete Petition auch die Transportanstalten zur See (Segel- und Dampfschiffe) als Unternehmungen bezeich- net, bezüglich deren eine strengere Haftung8verbindlichkeit ein- zuführen wäre. Es is jedoch hierbei übersehen, daß das nun- mehr als Bunde8geseß geltende Handel8geseßbuch in Art. 451, 478 und 479 in diesem Punkte vollkommen aus§reichende Be-
immungen enthält. Die in der Petition gerügten Mängel es gerichtlihen Verfahrens konnten im Hinblick auf die zu erwartende Civilprozeßordnung zu Erörterungen zur Zeit einen Anlaß geben.
Dem Antrage des Ausschusses gemäß hat daher der Bundes-.-
rath des Norddeutschen Bundes in der Sißung am 9. d. M. beschlossen: den Bundeskanzler zu ersuchen, nah Anleitung des von dem Ausschusse vorgelegten Berichts einen Geseßentwurf über die PaLung der Unternehmer von Eisenbahnen, Berg- werken und Fabriken für die beim Betriebe dieser Unterneh- mungen verursachten Tödtungen und Körperverlezungen ausar- Ben zu lassen und dem Bundesßrathe zur Genehmigung vor- zulegen.
— Das Staats-Ministerium trat heute zu einer Sihung zusammen.
r p er P Le P M LE E E LTE E EETT ae
— Im Verlaufe der gelträgen Sißung des Herrenhauses nahm der Justiz-Minister Dr. Leonhardt über die zweite Petition des Grafen zur Lippe nah dem Referenten Hrn. Bloemer das Wort. Das Haus lehnte den vom Herrn von Bernuth ge- stellten Antrag auf einfache Tage8ordnung ab und nahm den Antrag der Kommission (vgl. Nr. 295 d, Bl.) an. Schluß der
Sigzung 3 Uhr. :
— Die heutige (10.) Sißung des Herrenhauses wurde um 11 Uhr durch den räsidenten Grafen Eberhard zu Stolberg-Wernigerode eröffnet. Am Ministertische befanden sich der Handels-Minister Graf Jyenpliß , der Justiz-Minister Dr. Leonhardt und der Finanz-Minister Camphausen,
Die Tagesordnung betraf: Bericht der Budgetkommission über den Gesehentwurf wegen Feststellung des Staatshaus- halts-Etats für das Jahr 1870. Jn der General-Debatte nahmen das Wort: Der Referent Herr v. Rabe , die Herren v. Senfft-Pilsach, Graf Brühl, v. Below, und der Regierungs- Kommissarius Geh. Ober-Finanz-Rath Mölle. Jn der Spezial- diskussion sprach zu dem Etat der Hauptverwaltung der Staats- {hulden der Referent, worauf das Haus der zu diesem Etat vom Abgeordnetenhause abgegebenen Erklärung beitrat. Zu dem Etat des Hauses der Abgeordneten lag der folgende Antrag der Kommission vor:
Das Herrenhaus wolle beschließen: die Königliche Staatsregierung aufzufordern: 1) auf Grund des Art. 85 der Verfassung eine Geseßes- vorlage wegen der Diäten und Reisekosten der Mitglieder des Ab- geordnetenhauses, sowie wegen der Stellvertretungskosten der zu Ab-
ps gewählten Staatsbeamten zu machen; 2) bis das 9h
eregte Geseß in Kraft getreten sein wird, die Diäten und Reisekoste, für die Mitglieder des Abgeordnetenhauses im Etat pro 1871 da ferner in Fortfall zu bringen und diese Maßnahme vor Anordny und Ausführung der bevorstehenden Neuwahlen zur öffentlichen Ken niß zu bringen, L nb
An der Debatte über diesen Antrag betheiligten \ich der Referent und die Herren Graf v. d. Gröben-Ponarien, Wilens v. Kleist-Neyow, Bloemer, v. Below, Graf v. Brühl, v. Senf! Bee S en, R L Camvbalia |
er Finanz-Minister Camphausen sprach nah dem £ Bloemer. Das Haus nahm den ersten Theil des Antrags 7° und verwarf den zweiten.
Der Staatshaushalts - Etat für das Jahr 1870 wurde so. dann in der Fassung, in welcher derselbe aus den Berathungen des Hauses der Abgeordneten hervorgegangen if, genehmigt ebenso der Geschentwurf, betreffend die Feststellung des Staats: E E für das Jahr 1870. Schluß der Sißung
5 Uhr.
— Die außerordentlihe Synode für die evan. elishen Gemeinden des Regierungsbezirkz assel, über deren Eröffnungssigung in Nr. 300 d, Bl
ausführlih berichtet worden 1st, nahm in ihrer zweiten Sigung zunächst die vom Vorstand in Vorschlag gebrachte Ge s{äft8ordnung, welche u. a. die Zulassung der Oeffentlichkeit auf Karten gestattet, an und vollzog sodann die Wahl des Aus: {usses zur Begutachtung der der Synode gemachten Vorlagen, In den folgenden Sißungen gelangte die Vorlage, betreffend die Ressortverhältnisse der kirchlichen Verwaltungsbehörden im Re: gierung8bezirk Cassel, zur Berathung. Der Antrag des Aus. \chu}ses ging dahin, den vorgelegten Entwurf mit folgenden Aenderungen resp. QZusäßen M:
ved Zu §. 1. T. Den Siß des Gesammtkonsistorium nach Cassel zu ertegen.
1, Das Konsistorium durch Hinzuziehung von Mitgliedern de
Provinzial-Synode, nah Maßgabe dee Gwniotalóubinung, zur Mit wirkung bei wichtigeren Geschäftsgegenständen zu verstärken, insbeson
Ing
dere, bei der Prüfung der Kandidaten pro ministerio; bei dem Vor
chlag wegen Anstellung, bezw. Bestätigung der Superintendenten AUBE ren und Metropolitane; bei Entf eidung in -wichtigeren
i8ziplinaruntersuhungen gegen Geistliche; bei Visitation von Predi gerseminarien.
Nach längerer Debatte wurde mit 30 gegen 25 Stimmen von der Synode beschlossen, Cassel als Siß des Gesamnitikon- sistoriums zu beantragen. Ebenso wurden der 2. Antrag und noch einige weitere Modifikationen des Auss{husses genehmigt, Nachdem sodann die Annahme der ganzen Vorlage erfolgt war, beschloß die Versammlung noch, auf den Antra] des Herrn Bernhardi, in dem Begleitschreiben den Wunsch auszudrücken, daß bei Beseßung des Gesammt konsistoriums die Bestimmung berücksichtigt werden möge welche durch Königlichen Erlaß vom 6. März 1852 hin- sichtlich der Beseyung des Ober - Kirchenraths maßgebend is nämlich, daß »nur solche Personen in denselben aufgenommen werden, welche das Zusammenwirken beider (evangelischen) Konfessionen im Regiment mit ihrem Gewissen vereinbar fin- den«, — und endlich, auf Antrag des Abg. Karl Oetker, zu er klären, daß das Qustandekommen der Presbyterial- und Sh nodal-Ordnung Vorausseßung des Erscheinens dieser Borlage als Gesey sei und hiervon das Königliche Ministerium in Kenntniß geseht werden solle.
In der sodann folgenden Sißung der Synode am 17. d. M, machte der Präsident, nah Erledigung tete an die Sy node gerichteten Eingaben , die Mittheilung, daß, da es nah sorgfältiger Erwägung des Vorstandes und des Aub {usses als zweckmäßig und nothwendig erscheine, eine Ver tagung der Synode eintreten zu lassen, die nächste Plenar sißung der Synode, unter Zustimmung des landesherrlichen Kommissars, erst am 6. Januar 1870 stattfinden werde; ddt gegen würden der Ausschuß in seiner Gesammtheit und di Mitglieder des Vorstandes in genügender Anzahl ihre Thäti keit fortseßen.
Hannover, 20. Dezember. Se. Königl. Hohei! der Prinz Friedrich Karl von Preußen, von Berlin fonv mend, traf hier ence Nachmittag um 2 Uhr 50 Min, ein und seßte Abends 7 Uhr mittelst Extrapost die Reise nach den Sauparke bei Springe fort.
. Medcklenburg. Schwerin, 20. Dezember. (M. A Der L ITE ist von _ der Jagdreise nah Hubertußsstod am Sonnabend Abend hier wieder eingetroffen.
— Die Großherzogin Alexandrine gedenkt, wie v lautet, am 28. d. M. von hier nah Cannes bei Nizza im süd lichen Frankreich abzureisen, um daselbst einen mehrmonatli(e! Aufenthalt zu nehmen.
— Die Herzogin Wilhelm ist am Sonnabend mil
walter in allen Sachen, in welchen Leßterer Vollmacht
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uge 7% Uhr Abends hier eingetroffen und hat im Groß- | Dr. Hefele, durch den Köni stattgefunden. Die Minister, die em lichen Schlosse Wohnung genommen. Mitglieder des Geheimen Raths, Kabinets-Chef Freiherr von Sachseu. Dresden, 19. Dezember, Vom »Geseß- und | Egloffstein und der Direktor des katholishen Kirchenraths, Kerordnungsblatte für das Königreih Sachsen« ist das | von Schmidt, wohnten dem Akte an. L : 3, Stück vom Jahre 1869 in der Ausgabe begriffen. Das- Bayern. München, 19, Dezember. Der König wird elbe enthält : Verordnung vom 29, Oktober 1869, die staats- | heute, Nachts 10 Uhr, von Hohenschwangau hier eintreffen und (rztlichen Prüfungen betreffend; Geseß vom 2. Dezember 1869, | sich morgen früh nah Holzkirhen begeben, um die Königin von die Gleichstellung der Schuldverschreibungen des Norddeutschen | Württemberg auf der Heimreise von Rom zu begrüßen und Bundes mit den inländischen Staatspapieren betreffend; Ber- hre Majestät hierher zu geleiten, wo Nachmittags in der ordnung vom 14. Dezember 1869, den Wegfall der Porto- | Königlichen Residenz Familientafel stattfinden wird. Am Dien- freiheit betreffend; Gese vom 15. Dezember 1869, den Umtausch | stag wird Se. Majestät die Königin bis Augsburg begleiten der UAlberisbahnakïtien gegen Staatsschuldenkassenscheine be- | un sih dann nochmals nah Ho E begeben, von treffend ; Dis Ven e ey r r E on Ber gues, s dort jedoch am Freitag wieder hierher zurükehren. die bei dem Landtagsaus|chusse zu Verwaltung der aats- Oesterreich - Ungarn. Wien, 20. Dezember. Jm {hulden niedergelegten 5 prozentigen Staatsschuldenkafsenscheine Abge EREE, tenbau e brachte die Regierung einen Geseßènt-
betreffend, ; in , betreffend die Bewilligung der Dotation des Kaiser- — 90. Dezember. Das » Dresdener Journal « bestätigt wurf ein , : g
daß ein Konsortium, bestehend aus der Fischen Bank , der “pati leme bic luß pro 1868 von e E nbe Allg. deutschen Kreditanstalt und mehreren Frankfurter Bank- | n 7 en! 1 G wied alda die Adreßdebatte G äusern 4 Millionen der 5prozentigen Sächsischen Anleihe über- Sis E E :
nommen hat und daß dieselben gegen Ende Dezember zum — eber den Stand der Ministerkrifis wird dem »W.
r GA A, e Dettiee Die Geseh - Sammlung T. B.e von gut unterrichteter Seite Folgendes mitgetheilt : Die bringt eine höchste Verordnung über die Stellvertretung Majorität des Kabinets ließ nah der Ankunft des Kaisers aus der Advokaten. Den Advokaten soll hiernach gestattet sein, Ofen ein Memoire dur O E Pren Grafen auf ihren Antrag sich durch das Appellationsgeriht aus Taaffe überreichen. . Die Minorität des Kabinets (Taaffe, Po- der Zahl der zur Erlangung der Anwaltschaft befähigten tocki, Berger) erneuerte aus diesem Anlaß ihr Demissionsgesuch. Notare einen Stellvertreter bestellen zu lassen; ein sol- fol E vis Fay is Ag e grn E & dee Mm ee Ln alsdann befähigt , für den Sa, Stellung des Grafen Beust ist , wie versichert werden kann,
durch diese Vorgänge in keiner Weise ershüttert worden.
Schweiz. Bern, 18. Dezember. Der Ständerath ge- nehmigte den Fischereivertrag mit Baden. Dex Nationalrath hat die Berathung des Budgets be-
endigt.
Belgieu. Brüssel, 20. Dezember. Ein der Reprä- sentantenkammer vorgelegter Geseßentwurf beabsichtigt, das Kommunalgesez dahin zu modifiziren, daß unwichtigere | Kommunalangelegenheiten niht mehr, wie bisher, der doppel- ten Kontrole Seitens des Königs und der Provinzial-Deputation unterliegen. Vielmehr sollen diese Königlichen Prärogative dem Minister des Jnnern pOOEE werden, welcher sie weiter den Gouverneuren übertragen kann.
Frankreich. Paris, 20. Dezember. Der Kaiser empfing gestern, wie das » Journal offiziel« meldet, die höchste, _ FORE L , : ; mit der Ermuthigung und Beaufsichtigung der Hülf8gesell- angeordnêten drei juristischen Prüfungen auf zwei vermindert. | haften beauftragte Kommisfion und nahm deren Jahres- Die E, zur ersten juristischen Prüfung ist dur das bericht entgegen.
Bestehen der Maturitätsprüfung und D lnveri cines drei- — In der heutigen Sigung des gef ehgebenden Körpers jährigen Rechtsssttudiums auf einer deutschen Universität bedingt, interpellirte Rochefort die Regierung über die Ausweisung des die zuni zweiten tr von einer Vorbereitungszeit von vier | spanischen Deputirten Paul y Angulo aus Frankrei. Der- Jahren im praktischen Dienst abhängig. Die in der ersten | selbe sei aus Spanien exilict worden, weil er seine Pflicht ge- Prüfung Bestandenen werden als Referendare im Justizdienst than habe. Während die französische Regierung diese Aus- angenommen und nah den bestehenden Vorschriften auf den | weisung für nöthig halte, gestatte sie der abgeseßten Königin allgemeinen Diensteid verpflichtet und erhalten, wenn sie nah | Asabella, auf französishem Boden ofen zu konspiriren. Der Ablauf des ersten Jahres ihrer Vorbereitungs8zeit zur Aushülfe | cinzige Grund dieser Härte sei der, daß die französische Regierung an eine Behörde abgeordnet werden, einc Remuneration von | das Erstehen einer Republik im Nachbarstaate fürchte. Der 30 Fl., die in der zweiten Prüfung bestandenen Referendare | Minister des Innern beantwortete diese Interpellation sofort. werden zu Gerichts-Assessoren ernannt und beziehen Um, Falle | Er erklärte, Frankreich übe in edelmüthiger Weise Gastfreund- der aushülfsweisen Verwendung 40 Fl. monatlich. Für die- | (haft ohne Unterschied gegen fremde Könige und Unterthanen. jenigen, welche bereits jeßt die erste und zweite Prüfung bestan- | Paul y Angulo habe indeß das französische Gebiet betreten, den haben , sind einige transitorishe Bestimmungen getroffen | nachbdem er einen Versuch gemacht habe, den Bürgerkrieg worden. Nach längerer Debatte wurde der Entwurf mit eint- | iz seinem Vaterlande anzufachen. Er habe , bereits auf fran- Ein- zösishem Boden {tehend , die Pflichten verlegt, welche
ihm seine Eigenschaft als politischer Flüchtling pen indem er die Spanier zum offenen Aufstand aufgerufen habe. Da erst sei die französische Regierung eingeschritten und | habe auf Grund der ihr geseßlich zustehenden Befugniß die Aus- weisung desselben verfügt. Die Regierung, {loß der Minister, ist entschlossen, jeden Versuch der Unordnung zu behandeln, wie er es- verdient und wird die ohnmächtige Minorität niht durch Gewalt, sondern durch ihr moralisches Ansehen und mit Bel- hülfe des ganzen Landes in Schranken zu halten wissen. Roche- fort erwiderte noch einige Worte und wies namentlich auf Belgien und die Schweiz hin , welche Staaten jederzeit republi- kanische Flüchtlinge bei sich aufnehmen. Damit war der Zwi- \{enfall erledigt.
mit Substitutionsbefähigung crhalten hat, während ‘ der Dauer der Stellvertretung alle gerichtlihen Handlungen vorzunehmen, die dem Sáchwalter selbst obgelegen n, — Dasselbe Blatt der Gesez-Sammlung enthält bereits das von dem Landtage genehmigte und vom 15. d. Mts. datirte Nachtrags§- gele nach welchem Alles, was in dem Gesche vom 11. Marz 1 über die Anlegung von Mündel- und Stiftung8geldern in inländischen Staatspapieren bestimmt ist, auch von der An- legung solcher Gelder in Schuldverschreibungen des Norddeutschen Bundes, wenn dieselben nah Maßgabe der Bundes8verfafsung ausgestellt sind, zu gelten hat. A j ‘ Meiningen, 16. Dezember. Die in der vor estrigen Sißung des Landtages begonnene Berathung des Ge ehentwurfs , die juristishen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienst betreffend, wurde gestern fortgeseßt. Nach dem von der Regierung vorgelegten Entwurf werden die in dem Statut vom 21. Januar 1829 für die Befähigung 1m Fache der Justiz
en Abänderungen angenommen. — Ein Antrag, das | | bäkungêverfahren betreffend, wurde dem Finanzauss{huß über- | wiesen.
In heutiger Sißun Posten für die von de j | nachdem über die Vertretung des Landtags in derselben eine |
M... Wh die |
bewilligte der Landtag : Vorsynode, |
Regierung beabsichtigte
längere Debatte stattgefunden. In Folge eines vermittelnden | Vorschlags des Chefs des Kultusdepartements einigte man si | dahin, daß der Landtag zu dieser Versammlung zwei Vertreter | senden solle, und zwar einen geistlichen und einen weltlichen. Darauf wurde der Landtag vertagt. |
Anhalt. Dessau, 17. Dezember. Beim Landtag wurde gestern ein Geseßentwurf, die Entrichtung einer Ge- | werbesteuer für den Gewerbebetrieb im Umbherziehen betreffend, | | | : : eingebracht. | — In den heutigen Abendzeitungen veröffentlicht Emile
Baden. Karlsruhe, 20. Dezember. Die Abgeordneten- | Ollivier © eine Erklärung, welcher zufolge die seit acht Tagen
kammer hat den Etat des Kriegs - Ministeriums mit grosen. von verschiedenen Blättern verbreitete Behauptung, er habe e
Lid i rung des Kontingentgeseßes auf | na Wiederzusammentritt des geseßgebenden Körpers Auftrag
A Rahe Ait Sp R 6 Stimmen angenommen. | erhalten, ein neues Kabinet zu bilden, durchaus unbegründet ist.
Württemberg. Stuttgart, 20. Dezember. Heute — In der heute stattgefundenen Versammlung der Aktionäre
hat die feierlihe Becidigung des Bischofs von Rottenburg, | des »Crédil mobilier« wurde ein modifizirter Vorschlag Ger- 6155 ®