1869 / 302 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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rung der zur Beförderung von Auswanderern konzessionirten | dungen, welche nah Orten des Norddeutschen Postbezirks, g

Wertonbi L vom 6. September 1853 (Min. Bl. f. d. innere | wie nach Süddeutschland oder Oesterreich gerichtet sind: &

° amn Le bis 5 hlr.

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geneigt sei, Der Bundeskanzler hat hierbei die Ansicht auf- | gestellt, daß die Bestimmungen des oben erwähnten Gesehes, | so weit sie die Gewährung der Rechtshülfe in Civilsachen zum |

Sachsen. Weimar, 23. Dezember. Der Erbgroß- herzog ist gestern Abend von Düsseldorf hier eingetroffen.

Verw. S. 201), »daß Transportverträge nur mit solchen Per- |

über 50 big

sonen abgeschlossen werden dürfen, welche sich durch den Besiß | zur Zeit gültiger, von der kompetenten Behörde ausgestellter |

| | |

Auswanderungskonsense, oder wenigstens solcher Pässe legiti- miren, welche für die beabsichtigte Reise gültig sind,« hierdurch

aufgehoben. l Berlin, den 1. Dezember 1869. : i : Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Graf von Juen plißÿ.

BAkanntmachunñq

ITch habe den Berg-Rath Dr. Wedding beauftragt, auch in diesem Jahre cinen Cyklus von öffentlichen und unentgeltlichen Vorträgen zur Ausbreitung nüßlicher Kenntnisse zu halten. | den 4. Januar, Abends 7 Uhr, im Bibliotheksaale der Königlichen Bergakademie (Lust- garten, Gebäude der alten Börse) beginnen und in den folgen- Dieselben

Diese Vorträge werden Dienstag,

den Wochen um dieselbe Zeit fortgeseßt werden.

sollen die geognostishe Beschaffenheit der Umgegend von Berlin unter besonderer Berücksichtigung der

Bohrungen auf- Steinsalz und Braunkohlen be- Vortrag wird ca. 1 Stunde dauern. Der

handeln. Jeder B / 1 Saal, welcher 180 Sißpläße umfaßt, wird 57 Uhr geöffnet. Berlin, den 3. Dezember 1869. | ;

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Itenplißt.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Der Regierungs- und Schul-Rath Kohler ist der König-

lichen Regiexung zu Sigmaringen überwiesen worden. Der praktisce Arzt Dr. zum Kreis-Wundarzt des Kreises Mülheim ernannt worden.

Moers zu Mülheim a. Rh. ist

Abgereist: Se. Durchlaucht der Prinz Heinrich 13.

R euß nah Wernigerode.

Se. Excellenz der General - Lieutenant, General à la suite Sr. Majestät des Königs und Führer der Garde - Kavallerie-

Division Graf von der Golß, nah Lübbenau.

Der General-Major, General à la suite Königs Graf von Brandenburg 1l., nah Domanze in Schlesien.

Sr. Majestät des und Commandeur der 3. Garde - Kavallerie - Brigade,

Personal - Veränderungen.

x. Fu der Armee. Offiziere, Portepee - Fähnriche 2c. Beförderungen und Verseßungen.

Pens. zur Disp. gestellt. D EX,

Bei der Landw 6hr. Unif. der Abschied bewilligt. Den 21. Dezember.

Bats. Berlin Nr. 35, der Abschied ertheilt. Verwaltung. Dur Verfügung des Kriegs-Ministeriums.

vom großen Generalstabe, zum Registrator ernannt. Tx, Fun der Marine.

Marine-Beamte. Durch Ber füge en Dae -Magazin-Aufseher, zum

Den 20. Dezember. Schmuder, etatsmäßigen Magazin - Aufseher ernannt.

A. Ernennungen. Den 21. Dezember. Prinz Victor v. Ratibor u. Corvey, in der Armee, und zwar à la suite des Garde-Hus. Regts., vorläufig ohne Patent, angestellt, B. Abschiedsbewilligungen 2c. Den18. Dezember. v. Borde, Gen. Maj. a. D., bisher Kommandant von Rendsburg, mit seiner Den 18. Dezem- Emmersleben, Pr. Lt. von der Jnf. des 1. Bat. (Graudenz) 4. Osipr. Landw. Regts. Nr. 5, mit Pens. und der O E 1 ün / Sec. Lt. von der Res. des 6. Thür Inf. Regts. Nr. 95, der Abschied bewilligt. v. Franckenberg, Sec. Lt. von der Jnf. des Res. Landrs. Beamte der Mee:

en 2. Dezember. Opiß, Kanzlei - Rath und Registrator vom großen Generalstabe, zum expedirenden Sekretär, Stöcker, Kanzlei - Diätar

Aufforderung an rirten Verpackung von Geld in Briefe nehmen.

Jur Uebermittelung von Geld durch die Post, unter Garantie, bietet sich die Versendung des deklarirten Werth- betrages in Briefen und Packeten, oder die Anwendung des Ver-

oder Packeten, Werthbetrages, wird, außer dem tarifmäßigen, nah Entfernungsstufen und resp. nah dem Ge- wichte zu berechnenden Fahrposi-Porto, eine Affsekuranzgebühr Dieselbe beträgt bei Sen-

fahrens der Postanweisung dar. | Bei der Versendung von Geld in Briefen unter Angabe des

für den dekflarirten Werth erhoben.

die Versender, von der undekla- A. Abstand zu

Í H: | 100 Thlr. für Entfernungen bis 15 Meilen 1 Sgr, für Entfernungen über 15 bis 50 Meilen 1 Sgr. 2 Sgr. für größere Entfernungen 2 Sgr. 3 Sqr. Jum Zwecke der Uebermittelung der zahlreichen kleinen Zahlungen is das Verfahren der Post - Anweisung wegen der größeren Einfachheit vorzugsweise zu empfehlen. Dasselbe i| gegenwärtig innerhalb des Gesammtgebiets des Norddeutschen Postbezirk8, im Verkchre mit Bayern, Württemberg, Baden und Luxemburg, sowie im Verkehr mit Belgien, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, der Schweiz Und den Vereinigten Staaten von Amerika zulässig. Die Gebühr für die Vermittelung der Zahlung mittels Postanweisung nah Orten , welce im Norddeutschen Post

{ Sgr.

| bezirke, in Süddeutschland oder in Luxemburg belegen find,

beträgt: bis 25 Thlr. überhaupt g über 25 Thlr. bis 50 Thlr. überhaupt 4 Sgr

Beim Gebrauche einer Post - Anweisung wird das zeit: raubende und mühsame Verpacken des Geldes, die Anwendung eines Couverts und die fünfmalige Versiegelung völlig erspart. Auch bietet das Verfahren der Post-Anweisung den Bortheil, daß zwischen dem Absender und Empfänger Differenzen über den Befund an Geld niemals erwachsen können.

Um so mehr darf die Posibehörde an die Ver- sender die erneute Aufforderung richten, sich einer undeklarirten Verpackung von Geld in Briefe oder Packete zu enthalten, vielmehr von der Versendung unter Werths8angabe oder von dem Verfahren der Post-Anweisung Gebrauch zu machen.

Berlin, den 13. Dezember 1869.

Der Ober-Post-Direktor. Sachße.

Summarische Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Königlichen Friedrih-Wilhelms-Universität zu Berlin im Winter-Semester 1869/70. Im Sommer-Semester 1869 find imma- trifulirt gewesen 1958. Davon sind abgegangen 605. Es sind dem nah geblieben 1353. Dazu sind in icin emester gckommen 0957, Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 2310. Die theologische Fafultät zählt: Jnländer 268, Ausländer 67, Summa 335. Die juristishe Fakultät zählt: Inländer 501, Auslän- der 160, Summa 661. Die medizinishe Fakultät zählt: Julände 358, Ausländer 81, Summa 439. Die philosophische Fakultät zählt: a) Inländer mit dem Zeugniß der Reife 588, b) Inländer mit dem Zeugniß der Nichtreife nah §. 35 des Prüfungs-Reglements yom 4. Juni 1834 —, c) Inländer ohne Zeugniß der Reife nah §. d desselben Reglements 56, Summa 644, d) Ausländer 231, Summa 875. Gesammtsumme 2310. Außer diesen immatrikulirten Studiren den besuchen die hiesige Universität, als nur zum Hören der Vor lesungen berechtigt: 1) nicht immatrifulirte Pharmaceuten 111, 2) nid immatrikulirte der Zahnheilkunde Beflissene 40, 3) Eleven des Friedrich Wilhelms-ITnstituts 102, 4) Eleven der medizinisch-chirurgischen Aka- demie für das Militär und bei derselben attachirte Unterärzte von der Armee 92, 5) Eleven der Bau-Akademie 650, 6) Berg- Akademiker 72, 7) Studirende der Gewerbe-Akademie, welche den Kursus in der I, Ab- theilung absolvirt haben 253, 8) Eleven des landwirthschaftlichen Lchr- Instituts, welche im Besiß des Berechtigungssheins zum einjährigen Militärdienst sind, 45, 9) Remunerirte Schüler der Akademie der Künste 6, 10) Von dem Rektor ohne Jmmatrikulation zugelassen sd. Die Gesammtzahl der nicht immatrikulirten Zuhörer ist demna(h 1404, Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 3714.

Nichtamtliches.

VBreußen. Berlin, 24. Dezember. Se. Majestä! der König empfingen heute den Hauptmann von Jasmund; persönlichen Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Kronprin zen , Behufs persönlicher Meldung, und nahmen die BVor' träge des Ministers des Königlichen Hauses und des Polizel Präsidenten von Berlin entgegen.

Ihre Majestät die Königin wohnte gestern det Weihnachtsbescheerung des Dorotheenstädtischen Bezirksvereind in Árnims Hotel bei, Die Weihnachtsbescheerung des König! lichen Hofes findet heute im Königlichen Palais statt.

Bei Annahme des Gesetzes, betreffend die Gewährun der Rechtshülfe, hat der Reichstag beschlossen: den Bundeb kanzler zu ersuchen: die geeigneten Schritte zur Herbeiführung des Abschlusses von Jurisdiktions- Verträgen mit den süddeutshen'Staaten zu;thun. Jn Folge dessen ist von dem Bundeskanzler an das Großherzogthum Baden die Anfrage M rihtet worden, ob es zum Abschluß eines solchen Vertrag

Gegenstande haben, fast unverändert in einen Jurisdiktions-

Nertrag würden aufgenommen werden können, vorausgeseßt, | zur Ausführung des am 1. Januar 1870 in Kraft tretenden

| Geseßes über die allgemeine Einkommensteuer v. 19. März d. J. (ende Verabredung den Bundesangehörigen die gleiche Be- | ß g st 2d F.

durch eine dem §. 39 Abs. 1 des Gesetzes entspre-

handlung mit den jenscitigen Angehörigen in Prozessen und Konkursen gesicbert werde, daß dagegen der Recht8hülfe in Strafsachen handelnde Theil des Gesehes nur

_ Das »Regierungsblatt für das Großherzogthum Sachsen- Weimar - Eisenach« enthält u. A. die Ausführungsverordnung

sowie Ministerial - Bekanntmachungen in Betreff des Bundes-

| geseßes über die Portofreiheiten.

über die |

mit gewisscn Modifikationen, namentlich mit Ausschließung der |

Auslieferung eigener Unterthanen und mit Beschränkung der Verpflichtung zur Strafvollstreckung, einem Vertrage werde zur | Baden hat fich zum Abschluß |

Grundlage dienen können. eines Jurisdiktions-Bertrages auf diesen Grundlagen bereit exklärt, Dem mit der Berichterstattung über diese Angelegenheit beauftragen Antrage des Ausschu}ses für Justizwesen gemäß ha

lossen: fich damit einverstanden zu erklären, daß zwischen dem |

Norddeutshen Bunde und Baden ein Jurisdiktions- Nertrag in stimmungen des Geseßes, betreffend die Gewährung der Rechts- hülfe, abgeschlossen werde.

Nachdem auch das Großherzogthum Hessen sich rücksichtlich des südlich vom Main gelegenen hessischen Gebietes 1nit der

Abschließung eines Juris8diktions-Vertrages auf der vorstehend |

angegebenen Grundlage im Allgemeinen einverstanden crklärt

hat, hat der Bundesrath ferner in der Sißung vom 13. d. M. |

Hessen. Darmstadt, 23. Dezember. Die Prinzen Heinrich und Alexander von Hessen find aus Berlin, bezüglih aus St. Petersburg hier wieder eingetroffen.

_ Das Justiz - Ministerium hat der zweiten Kammer einen schr umfänglichen Geseßentwurf, betreffend die Erwerbung des Grundeigenthumes und verschiedener anderer Rechte an Liegenschaften , sowie das Hypothekenwesen in der Provinz

| Rheinhessen, vorgelegt.

daher der Bundesrath in der Sißung vom 6. d. M. be- |

möglichster Uebereinstimmung mit den Be- |

Baden. Karlsruhe, 22. Dezember. Nachdem die Zweite Kammer in ihrer gestrigen Sihung die Berathung des Komnmissionsberichts Über das ordentliche Budget des Groß- herzoglichen Handels-Ministeriums, Tit. V., Wasser- und Straßen- bau, für die Jahre 1870 und 1871, mit der Annahme des

| vorliegenden Titels beendigt und noch eine Verstärkung der

jur Abschließung eines Jurisdiktions-Vertrages zwischen dem |

orddeutschen Bunde und Hessen rücksichtlich des südlich vom Main gelegenen hessishen Gebietes in möglichster Ueberein- stimmung mit den Bestimmungen des Gesehes, betreffend die Gewährung der Rechtshülfe, seine Zustimmung ertheilt, Der §. 184 Th. 11, des Millitär-Strafgeseßbuches vom 3. April 184 “A vor, daß, wenn gegen einen Soldaten auf Zuchthausstrafe erkannt, oder wenn die erkannte Bau- gefangenschaft als Zuchthausstrafe zu vollstrecken ist, der rechts- fräftig Verurtheilte durch das betreffende General-Kom- mando der Civilbehörde zur Strafvollziechung wiesen werden soll. Es ist nicht zweifelhaft, unter dem Ausdruck »Civilbehörde« hier die

Meinungs8verschiedenheit darüber entstanden, ob die in Preußen üblihe Praxis, nah welcher in dergleichen Fällen die Kosten der Strafvollstreckung von dem Civilfonds zu tragen sind, auc

dann zur Anwendung zu bringen sei, wenn der Verurtheilte |

einem andern Bundesstaat angchört, als demjenigen, in welhem | Ministerium erschienen und hat den Beamten desselben seinen

j E i 0 S L In dieser Veranlassung hat der Bundesrath des Norddeut- | Besuch gemacht. In einigen Tagen ‘wird er in den-Siaaïöra9

die Verurtheilung erfolgt. {en Bundes auf die desfallsige Vorlage des Bundeskanzlers dem

Antrage der Ausschüsse für das Landheer und die Festungen sowie |

für Justizwesen gemäß in der Sißung vom 9. d. M. beschlossen: | Pormittags 10 Uhr fand in der Augustinerkirche das alljährlich

1) daß die Kosten einer auf Grund des §. 184 Theil 11. des Mi- litär - Strafgeseßbuches vom

StrafvollstreŒung obliegt; 2) den Herrn zu ersuchen, dem Königlich preußischen tanzlers und dieses geben, ob in der für den Norddeutschen

welchem Staate, beziehungsweise

obliege.

Waldeck. Arolsen, 20. Dezember. l Waldeck is heute von hier abgereist und begiebt fich zu seiner Familie nach Südfrankreich, Anfangs Mai k. J. hierher zurückzukehren gedenkt.

Mecklenburg. Neu-Streliß , 21. Dezember. Großherzog fuhr gestern in Begleitung des Erbgroþ herzogs nah Fürstenhagen, um der Einweihung

irche beizuwohnen. : Hamburg, 23. Dezember. Bürgerschaft wurde ein dringlicer Senatsantrag provisorishe Bewilligung von ein Viertel nebst Prolongation wi : an den Budgetauss{uß verwiesen ; von §. 30 der Geschäftsordnung wird derselbe angewiesen, daß er auch über Art. 64 des Budgets (temporäre Anleihen) in nächster Sißung berichten solle. en die en von acht Steuershägungs8bürgern und von zwei Mitgliedern es Obergerichts vorgenommen.

In gestriger Sißung der

Kommission für das Gese über die Arbeit der Kinder in Fabriken vorgenommen hatte, erklärte der Präsident, daß diese Sißung die leßte dieses Jahres gewesen und die nächste Freitag, den 7. Januar, stattfinden werde,

Das Geseßes- und Verordnungsblatt Nr. 37 vom 91. Dezember enthält Geseße: Die Aenderung einiger Bestim- mungen der Verfassungsurkunde betreffend; die Verlängerung der Gültigkeit des Kontingent8gescßes vom 12. Februar 1868 bis zum 30. Dezember 1871 betreffend; ferner Nr. 38 vom 22, Dezember: Gesetze, die Rubegehalte der zu dauernden Dienst-

| funftionen ernannten pensionirten Offiziere betreffend; die An-

sprüche der nicht in die Kategorie der Staatsdiener gehörigen Militärbeamten und Civilbeamten der Militärverwaltung auf

| Ruhegehalte betreffend.

Vayern. München, 21. Dezember. Das Allerhöchste

c Handschreiben über die Beseßung der Ministerien des Kultus 4 E l ; ehörde | 29. d. M. an auch die Leitung des Kultus - Ministeriums zu über- der Heimath und nicht die Behörde des Garnisonorts des Ver- | s p zu taat E UEE ist G der O ilitärverwaltung und der Regierung von Reuß j. L. eine | g g g M | yon 3000 Fl. und scine sonstigen Bezüge gleih jenen der übrigen

| Minifter festseße. | der beiden Ministerien Mein freundlider Dank zu erkennen zu geben.

und des Jnnern lautet nach der »A. Postz.« wie folgt: »Tch finde Mich bewogen; dem Staats-Minister der Justiz vom

tragen und den Ministerial - Rath Paul v. Braun unterm gleichen Datum zum Staatsrathe im ordentlichen Dienste und zum Staats- Minister des Innern zu ernennen , wobei Jh seinen Stande®gehalt

Dem Staatsrathe v. Fischer ist für scine Verwesung

| Ludwig. München, 20. Dezember 1869.«

3. April 1845 erfolgenden Straf- | i sers S für di vollstreckung von demjenigen Staat zu tragen sind, welchem die | scibeit bés-Kaistrs/nérjdvdene S be ewa m? für Be pre

Bundeskanzler | Herrn Justiz - Mi- | nister unter Mittheilung der erwähnten Vorlage des Bunde®- |

Z : | Admiral Julius Ritter von Wissiak, ist aus Gesundheits- Beschlusses zur Ns Es U | xüksichten “dieses Dienstes enthoben und der bisherige Escadre- Strasprozeß -Orduurig- Brstimuiung S AefbE O D: fei, Rommandant, Contre-Admiral Friedrich Freiherr von Pök s ( d M j § « z welcher Civilbebörde, die Voll- | zu seinem Nachfolgec ernannt worden.

streung einer vom Militärgerichte erkannten Zuchthau8strafe | qus Cattaro, 21. Dezember : Generalmajor Graf Auers8perg

Herr v. Braun is heute zum ersten Male in seinem

eingeführt werden und den Eid leisten.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 22. Dezember. Heute

im November stattfindende und in diesem Jahre wegen Abwe- Mitglieder der K. K. Armee und Flotte statt. Außer Sr. Ma-

jestät dem Kaiser wohnten die Erzherzöge der Feier bei. Der Stellvertreter des Chefs der Marinesektion, Contre-

Die »Wien. Abendpost« enthält folgendes Telegramm

| hat bei Ledenice mit einer Insurgentendeputation wegen der | Unterwerfung eine Unterredung gehabt, bei welcher sich flar

Der Fürst von |

dargestellt hat, daß die Jnsurgenten, durch Aufhezungen irre-

| geführt, die Waffen ergriffen und, dies einsehend, bereuen. Für

von wo derselbe erst |

Der |

Sonnabend ist eine erneuerte Zusammenkunft mit einer größeren beschlußfähigen Zahl in Ausficht genommen. Die Insurgenten sind stark hberabgestimmt und herabgekommen. Pobori hat

| brieflih die Neigung zur Unterwerfung bekannt gegeben.

der dort neu erbauten | ' provisorishe Budget bis zum 31. März 1870, sowie den Geseß- | antrag auf | des Budgels | chicdener finanzieller Verordnungen | unter Dispensation | De i ' Bundesrath hat der österreichischen Gesandtschaft 1n Erwi- | derung des von Oesterrei befürworteten Antrags auf Ein- Schließlih wurden die Wah- |

‘3

I

Pesth, Dezember. Das Oberhaus genehmigte das auf Aufhebung dcr Prügelstrafe in der Fassung des Unterhauses mit unerheblichen Modifikationen. Beide Häuser sind bis zum 14. Januar vertagt worden.

Schweiz. Bern, 22. Dezember.

(N. 2. 2) Der

stellung der von St. Gallen in der Rheinkrümmung bei Hohenems angeordneten Schußbauten bis nach Erledigung der | Frage des dortigen Durchstiches zur Kenntniß gebracht, daß die

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