1869 / 307 p. 10 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Ç 24. Ueber jede Einlage wird ein Sparkassenbuch unier Siegel , undUnterschrift der Direkiion ausgefertigt. Dasselbe muß enthalten: 1} die | Nummer, unter welcher die Einlaze in den Büchern der Kasse ein- | getragen isi; 2) den Vetrag der Einlage, so wie die Höhe der für die- | jedoh höchstens bis zum L. selbe zu gewährenden Zinsen in Zablen und Buchstaben; 3) die Kün- | herigen “Art der Geschäftsführung, insbesondere der Funktion digungèfristen der Kasse und des Einlegeis;7 4) den Tag, .an welchem | mittelbaren und unmitteibaren Staatsbeamten, im Tatercsse der Bui die Berzinsung beginnt und an welchem fie im Falle der Kündigung | und der Sparkasse sein Bewenden Ob ui.d in welchem Umf aufhört; -5) den Namerr des Einlegeròö; 6 die auedrückliche Bestim- | diese Beamten von ‘da ab für die Kassen miizuwirken haben hd mung, daß die Kasse zwar berechtigt, abrr nit verpflichtet is) die | von der Bestimmung der Königlichen Staatsregierung ab. M Legitimation des Präsentanten zu prüfen, und sie alto befugt iy an | G. Die Direktion der Landeébanfk-Kasse ist verp slichtet i jeden Präsentanten ntit voller Wirkung Zahlung an Kapital und | Jahr mindestens einmal den Veinögcnöstaud der Landcebant d Zinsen ganz oder theilweise zu leisten. H, . der €&.parkasse in dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Vie

„Aus den Juhader dürfen Sparkassenbücher fortan nicht ausgestellt | baden bckannt zu maten. s 9 08 Ad werden. Alle diesem Gese ‘he Besti ind od

F. 25. Zinsen und Kapitalzahlungen werden nur. gegen Vor- | gehoben. | Weiche: SMOI E S EMMUNNA F legung des Sparkassenbuches geleistet. Sie werden in dem Spaikassen- §. 33. Jn Betreff der adminisiratiocn Exckutiout befuzniß f buche vermeift. Umfaßt die Zahlung nicht das ganze Kapital, so wird | die Landesbank behält es bei den bisherigen geschlichen Bestimmun F das mit dem Vermerke versehene Buch dem Präsemanteu zurückgegeben; | sein Bewenten. / i bei gänzlicher Rückzablung muß das Buch quittirt der Kasse belassen Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift y werden. Bei jeder Theilzahlung werden die bis dahin nach den Be- | beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. \ stimmungen des §. 23 fälligen Zinsen der ganzen beziehungsweise der Gegeben Berlin, den 25. L'ezember 1869.

Restcinlage gezahlt, so daß die Verzinsung sih nur noch auf die Rest- 6 D A As D») i eim. J Beilage: Nachrichten für Seefahrer. Nr. 29.

einlage erstreckt. i G C. 26. Die Kündigungen Scitens der Kasse werden unter An- : L R a L v. Roon. Gr. v. Jßenpliß. v. Mühler. v. Selchow, Gr, zu Eulenbütkg. Leonhardt. Camphaisen. Mert “e Î]

gabe der N!mmern und des Betrages des Sparkassenbucbes unter

Innehaltung der Kündigungsfrist durch das Amtsblatt der Königlichen

Regieruñg zu Wicsvaden öffentlich bekannt gemacht. Die Kündigung Statistische Nachrichten.

Seitens der Einleger crfolgt unter Borlegung des Sparkassenbuches Oie uns vorliegenden Hefte 4—9 des 5. Jahrganges der in

bei der Sparkasse, wonächst das Buch, mit dem Kündigungsvermerke dern erschcinenden »ZJeitschrift für B A witNas Statistif« aben folgenden Jnhalt : Population du Canton de Genève. Par Méril

atalan, membre de la Société suisse de statistique. Berichte über dey

verschen, dam Präsentanten zurückgegeben wird. g. 27. Die gekündigten und zur Verfallzeit nicht abgehobenen N Sie und Nkähendúag Le SboRéfenbliwer dei ben-Kündi gad der Vote Jun stete L O e Dot, Appenzei vie - Lu 2 C /€ antonen BDern, Glarus, ZUg/ ' L “at gung und bei der Rückzahlung erfolgt auf Gefahr und Kosten der (Rh. Appenzell, T.-Rh., Graubünden, Aargau, Thurgau, Ticino, enf. Das Armenwesen im Kanton Appenzell, von J. B. Rusch. eber den Weinbau in der Schweiz, von A. Chatelanaz. Schweiz.

Inhaber. Jostwesen i. J. 1868, von A. Chatelanaz. Das Schulwesen des

Ç. 28. Die Bestände der Sparkasse müssen, soweit nicht ein Baarbestand disponibel gehalten werden muß, sobald wie möglich

antons Zürich, von Reinhold Rüegg. Finances des Communes e la Suisse. Finanzen der s{weizerischen Gemeinden. Der Vieh-

verzinslih derartig angelegt werden, daß durch dicse Zinsen bestritten esip in den Kantonen Bern, Freib:rg, Solothurn, Basel-Sradt und |

5073 Jweite Beilage zum Königlich Preußischen Staats- Anzeiger. Freitag den 31. Dezember

v. Absch{nitt TIV. §. 31. Bis zur anderweiten Organisation (F.

i MEA (i der Landeshd in Gemäßheit - der Beschlüsse des Kommunal - Landtages Januar 1872, behält es bei der

307. E ai

_— Q©as »Amts. Blatt der Norddeulshen Postverwaltung«, Nr. 83, thält zwei General-Verfügungen vom 28. Dezember: 1) Aversioni- ng von Porto- und Gebührenbeträgen, 2) Die Eröffnung der Eisen- hn zwischen Wanne und Münster betreffend.

Oie Nr. 53 des »Preuß. Handels-Archivs« enthält unter G ese §- ebung: Rußland, Oesterreih und Rumänien: Konvention über die chiffahrt auf dem Pruth. Spanien: Hafenabgaben zu Tarragona. nter Statistik: Norddeutscher Bund: Hamburg: Einfuhr einiger quptartifel seit dem Jahre 1831 nah den Haupteinrichtungen der erfunft zusammengestellt in Zollcentnern nebst Durhschnittspreisen Zchluß). Württemberg : Jahresdberich'e der Handels und Gewerbe- nmern in Württemberg sür das Jahr 1868 (Schluß). Unter Nitthcilungen: Posen. Nordhausen. Bielefeld. Minden. Havanna.

Literatur: Abänderungen und Erläuterungen des zum Zoll- ereinstarif gehörigen amtlichen Waarenverzeichnisses 2c. Zum prafti- ven Gebrauch zusammengestellt von Appelt, Kgl. Rechnungs-Rath.

1869.

2455 Lehrer unterrichtet wurden Für das laufende g sind díe Ausgaben des Kriegs-Ministeriums auf 34,598,852 Doll. , für das näbste Jahr auf 34,531,031 Doll, verans{lagt worden; außerdem sollen - unter Leitung des Jngenieurcorps 12,158,300 Doll. auf Ver- besserung der Flösse und Befestigungen verwendet werden.

Kunst und Wissenschaft. :

Den Nachrichten von der Königlichen Gesellschaft der Wissen- haften und der G. A. Universität zu Ane vom 17. November 1869 (Nr. 21) zufolge lasen in der Sißung der Königlicben Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen am 6. Novbr.: Listing über cine neue Art sterecskopisher Wahrnchmung. Benfey über »Altbactrisch yaozhdà = s\ansfr, yaud oder yaut, beruhend auf einer Grundform yavas-dhâ ; und altbactrisch yaozhdaya == latcinisch jousbe, joubere, jubere, be- ruhend auf einer Grundform yavas-dhà, mit Afffix aya. Enneper über Loxodromen der Kegelflächen.

Ueber den Untergang der Stadt Ula in Kleinasien wird aus Smyrna Folgendes geschrieben: Dieser Katastrophe gingen drei heftige Erdstöße voraus , von denen der leßte der entscheideade war. Die Bewohner des Ortes waren glücklicherweise auf die um- liegenden Anhöhen geflüchtet. Tags darauf waren sie Zuschaucr der allmäligen Senkung aller Häuser, bis nach einigen Minuten die ganze Stadt vom Erdboden verschwand. Nur drei Menschen kamen ums Leben die anderen 2600 blieben am Leben aber ohne jedes Mit- tel, sih in den ersten 24 Stunden erhalten zu können. Etwas mil- der wurden die Bewohner von Marmariza und Mula betroffen. Diese zwei Städte gingen zu zwei Drittheilen zu Grunde.

Der »Tempos- enthält cine telegraphische Depesche ans Santa- Maurer (jonishe Jnseln) vom 28. Dezember, nach welcher ein ecm Morgen jenes Tags stattgehahtes Erdbeben dort großen Schaden an-

gerichtet hat. Landwirthschaft. : ; Von dem »Deutschen' Heerdbuch; einem Verzeich-

5)

Dai,

2 Die Landesbank zu Wiesbaden ‘zahlt gegen Einlieferung dies Schuldverschreibung und nach vorgängiger, sowohl der Bank wie dey Inhaber zustehender monatlicher Kündigung, welche jedo va Ablauf von Jahren nicht erfolgen darf, dem Jnhaber die Summ

Courant in Gemäßheit der Bestimmungen des Geseh

Für Kapital, Zinsen und Kosten is die Landesbank mit ihre ganzen Vermögzn verhaftet; außerdem leistet der Kommunalverbar des Regierungsbezirks Wiesbaden hierfür die Garantie.

Wiesbaden, den ten 18...

(Trockenes Siegel der Bank.)

werden können: 1) die Zinsen, welche die Kasse ihren Gläubigern zu zahlen verpflichtet ist; 2) die Verwaltungékosten; 3) ein nah und

nach anzusammelnder- Reservefonds, Über dessen Höhe die Kommunal- stände unter Genehmigung des Ober-Präsidenten zu bestimmen haben.

Sofern der Reservefonds die erforderliche Höhe erreicht hat, haben die Kommunalstände zu bestimmen, wie die jäyrlichen Ueberschüsse verwendet verden sollen.

Ç 29. Die Belegung dieser Bestände mit Einschluß des Reserve- Fonds darf nur erfolgen: 1) dur Auéleihung und zwar: a) gegén hypothekaris{e Verpfändung innerhalb der ersten Werthshälfte von ländlihen oder städtishen Grundstücken mit Ausschluß von Zechen und Bergwerken. Diese Darlehne fönnen auf Amorti- sation, Ratenzahlung oder auf bestimmte Zeiten mit oder ohne vorgängige Kündigung bewilligt werden; b) gegen spätestens nah drei Mouaten fällige Wechsel, wenn außer dem cigentlih Verpflichteten zwei sichere und solide Verpflichtete weclsetuinäßig und solidarisch für Kapital, Zinsen und Kosten die Ver-

Die Direktion. (Unterschrift des Direktors.) Ausgefertigt:

(Name des Buchhalters.)

A. L

Die Landesbank zu Wiesbaden zahlt gegen verilftee dies a

Schuldverschreibung, und nah vorgängiger, jedoch nur der Landeb bank zustehender monatlicher Kündigung dem Jnhaber di Summe von . Courant in Gemäßheit der Bestim mung des Geseßes vom E T Ee

&ür Kapital, Zinsen und Kosten ist die Landesbank mit ihren ganzen Vermögen verhaftet; außerdem leistet der Kommunalyverban)

Basel-Landschaft. Statistique du travail des enfants dans les fabri- |

Son 1870. Wesellshaft von

ues. (Analyse du rapport concernant les résultats de l’'enquête sur : travail des enfants dans les fabriques des Cantons.) Par Henri zidaux. Die civilen Richterämter in der Schiveiz, von Prof. Dr. chnell. Die Ersparnisse des Amisbezirks Konolfingen, Kantons Zern. Dargestellt von G. Obrist in Höchstetten. Zur Volfszählung

(Schreiben an die General-Kommission der {weiz. statist. Hrn. Dr. Wartmann in St. Gallen.) Berichte der Verhandlungen über die Volkszählung von

peftionen, betreffend ihre ) Verhandlungen der Central-Kommis-

870. Literatur. Aus den on vom 15. August in Bern.

Bern. Das statistishe Bureau hat eine Tabelle ausgearbeitet ; in

Welcher die verschiedenen fantonalen Steuern und olgt, berechnet sind. Basel Stadt 27 Fr. 22 Ct. Ge Raadt 12 Fr. 50 Ct. Uri 11 Fr. 67 Ct. Freiburg 11

Genf 20 Fr. 83 Ct.

Tefsin 9 Fr.

Lasten per Kopf, wie |

j

r. 67 Ct. | weis ihrer

|

nisse von Jndividuen und

2 Bände erschienen.

Zuchten edler Thiere Deutsch- lands, herausgegeben von H. Settegast und A. Krocker« sind Dieses Grundbuch der deuts{en Viehzucht hat sich die Aufgabe gestellt, über das Zuchtmaterial, welches Deutschland darbietet, möglichst umfassend Auskunst zu geben. Es finden aufer den berühmten Zuchten auch die weniger bekannten Berücksicktigung. Das Heerdbuch erleichtert somit die Orientirung auf dem Gebiete deutscher Thierzucht und den Verkehr. Durch Sammlung zuver- lässiger Thatsachen bietet es ein Material, welches zu Schlüssen auf die Erfolge der verschiedenen Züchtungsmethoden führt. Das »Deutsche Heerdbuch« beschränkt fich somit nit, wie ähnliche Unter- nehmungen in England, Frankreich, Amerika u. #. w., auf ein Ver- zeichniß von Jndividuen bestimmter Art und Raçe, sowie den Nacb- Äbstammung; es is nicht minder dazu bestimmt, die Beschreibungen ganzer Zuchten aufzunehmen. Das Heerdbuch gebt

Solothurn 11 Fr. 31 Ct. Bern 9 Fr. 44 Et. 4 Ct. Neuenburg V O 34 Ct. Glarus 9 Fr. 2 ünden 8 Fr. 41 Ct. Baselland 7 Fr. 58 Ct. Züri 7 Fr. 45 Ct, Wallis 7 Fr. 39 Ct. Schaffhausen 6 Fr. 89 Ct. Thurgau | ) Fr. 57 Ct. St. Gallen 6 Fr. 20 Ct. Nidwalden 5 Fr. 53 Ct. | en Jug 5 Fr. 30 Ct. Luzern 5 Fr. 25 Et. Appenzell A.-Rh. | Fr. 15 Ct. Appenzell J.-Rh. 5 ör. 11 Ct. Aargau 4 Fr. M: | erbt 8 Ct. —- Schwyz 3 Fr. 79 Ct. Obwalden 3 Fr. 67 Ct. | fishen Bahnlinien von hier nach Fulda und Gelnhausen find Die Vereinigten Staaten von Nordamerika sind, | heute theilweise eröffnet worden und zwar die erste Linie bis Grünc- ach dem neuesten Bericht des Kriegs - Ministers, in militärisher | berg (35 Meilen), die andere von hier bis Hungen Ds lang). Beziehung in 12 Departements und 3 Distrikte getheilt, welche wieder Nach dem in der r.eu-sten Nr. des »Preuß. Handels-Arcch.« n 4 große Abtheilungen zerfallen. Die Armee besteht gegenwärtig veröffentlichten Reglement fürdasPassiren desSuez-Kanals us 25 Regimentern Infanterie, 10 Regimentern Kavallerie, 5 Regi- | ist die Schiffahrt auf dem Suez-Kanal den Siffen aller Nationen nentern Artillerie, 1 Jngenieur - Bataillon und dem Kadetten-Corps. | gestattet, vorausgeseßt; daß sie nicht mebr als 7 Meter 50 Centimeter Der fommandirende General empfiehlt eine andere Organisation der | (23! 118 rheinl.) Tiefgang haben, da der Kanal nur 8 Meter (25! die gegenwärtige Stärke der Ar- | 6 rheinl.) Tiefe hat. Dampfschiffe können den Kanal mit eigener die Effcktivstärke von 34,842 auf | Dampfkraft passiren. Segelschiffe von mehr als 50 Tonnen ehalt In Folge der durch Geseß Res Ls Ge lagen e gas Ag U S M R E vom 3. ¿rz 1869 beschlossenen Konsolidation der Armce sind esellschaft eingerichtet. Dampfer, welche }l eppen lassen wollen, 22 Sffiziere Sind Y von liben am L. haben si gütlich zu versiändigen. Jedes geshleppte Schiff hat seinen

3869 509 fupernumerär waren. Da von den leßten | eigenen Trossen zu liefern. A E iber Md geg anderweitig angestellt waren y so blieben Die größte Fahrgeshwindigkeit der Schiffe im Kanal ist vorläufig ur 156 Offiziere ganz „außer Dienst. Das Quartiermeister- | auf 10 Kilometer (5,3 Knoten) per Stunde festgeseßt. A

lmt hat im leßten Rechnungs jahre 21,968,184 Doll. verau®êgabt, Jedes Schiff von mehr als 100 Tonnen Gehalt muß zum Passiren 4,500,000 Doll. weniger als im Jahre vorher. Die von diesem De- | des Kanals einen Lootsen der Gesellschaft nchmen, welcher jede Aus- jartement beschäftigten Civilpersonen sind von 10,000 auf 4000 redu- | funft über dic zu verfolgende Route zu ertheilen hat; der Kapitän irt worden. Der Transport der Armee hat in A Jahre E i os für die Führung und Manöver seines Schiffes verant- 424,22; i - und 2,253,304 Doll. für Landtranspert | wortlichw. . i it Ee mad: A gd aus dem Kriege herrührenden Krieg®- Sobald ein Schiff, das den Kanal passiren will, bei Port Said oder naterials wird auf 42,000,000 Doll. veranschlagt. Unter Aufsicht des | Suez geankert hat, muß der Kapitän sich im Bureau (bureau du Rriegs-Ministeriums stehen 385 Begräbnißpläße, auf welchen 322,607 | transit) einschreiben lassen und sowohl die Kanalgebühren, das. Lootêä- Personen (davon 171,946 identifizirt) beerdiat liegen. Die Ausgaben geld, die Abgaben für das Schleppen- als au das etwaige Liegegeld des Zahlmeisterbureaus waren im Jahre 1868—69: für die reguläre Armee | entrichten. Ferner is derselbe verpflichtet , über Namen und Natio- 8,678,250 Doll, för die Militärafademie 185,258 Doll.' fürdie Volontär- | nalität des Schiffes - Abgangsort j Bestimmungsort, Zabl der ruppen 19,918,635 Doll. und Rückzahlungen an den Schaß 48,948 Doll., | Vassagiere - Tonnengehalt des Schiffes 2c. Ausfunft zu geben. usammen 38,831,091 Doll. Für Rekonstrufkftionszwecke sind im SÜ- e Schiff muß vor dem Einlaufen in den Kanal seine Raaen den 2,613,293 Doll. ausgegeben worden. Ee Freedmens Bureau charf anbrassen und seine Lee - Segelsspieren einholen. Es muß Staatsinstitut für Unterstüßung und Erziehung für freigewordene | zwei Anfer haben / den cinen vorn, den anderen binten, Sflaven) is die Zahl der Angestellten von 901 auf 158 vermindert | um auf die erste Anordnung des Lootsen anfern zu können. vorden. Am 30. Juni 1869 standen unter Aufsicdt dieses Bureaus | Jedes Schiff muß beim Passiren des Kanals ein Boot im Sclepptau 84,178 Personen und 2128 Schulen, in denen 114,522 Schüler von | daben mit einer Trosse in Bereitschaft, um dieselbe erforderlichenfalls

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hafiuna übernehmen; c) gegen Beleihung von preußi\hen Staats- oder vom preußischen Staate garantirten Papieren, von Papieren ¿u porteur des Norddeutschen Bundes, von Papieren dieser Art, sür welche der Kommunalverband die Garantie übernommcn hat, von BYfandbricfen, welche von altländischen Kreditverbänden emittirt wor- den sind, und endlich, was jedoch nur bis zum Ende des Jahres 1879 zuläisig, von Papieren au porteur, welche von. den Staaten Hessen, Baden, Bayern und Württemberg direkt oder unter Garantie dieser Staaten emittirt sind. Darlehne dieser Art dürfen höchstens auf die Dauer von drei Monaten und siets nur so gewäbrt werden, daß ihr Beirag mindestcns funfzehn Prozent hinter dem Nominalwerth, oder wenn der Courswerth niedriger ist, hinter diesem zurückbleiben muß. Ucberdics muß das Darlehn durch Wechselverbindlichkeit des Darlebns- nebiners gefichert sein; d) gegen Verpfändung von Hypotheken, welcte in der unter a. bezeichneten Weise sicher gestellt , und welche eventuell dcr Sparkasse zu cediren sind, höchstens auf die Dauer von drei Monaten; e) gegen Schuldschein längstens auf ein Jahr mit dem Recte gegenteitiger einvierteljährliher Kündigung, wenn zwei sichere und solide Einwohner des Regierungsbezirks Wiesbaden unter Ver- zit auf die Einreden der gegen den Hauptschuldner zu erhebenden Vorauéklage und dr Theilung unter Mitbürgen für Kapital, Zinsen und Kosten solidarisch Bürgschaft leisien; f) vorübergehend in laufen- der Rechnung an kommunalsiändische Anstalten oder an wohlthätige Anfsialten; Jnstitute und Vereine, soweit bei denselben der fommunal- ständische Verband interessirt ist, unter der Vorausseßung , daß die Stände hierfür dic Garantie übernehmen; 2) durch Ankauf der unter le. bezeichneten Papikre, jcdoch mit Aussc{luß der hessischen, badischen, bayerishen und württembergischzen; 3) durch zinsbare Belegung bei der preußischen Bank.

Der von dem Ober-Präsidenten zu genehmigende, periodisch zu fossende Beschluß der Kommunalstände resp. des Auéschusses derselben bestimmt, in weichem Verbältniß diese verschiedenen Arten der Be- legungen stattzufinden haben.

§Ç 30. Bis durch das Geseh cin Anderes bestimmt wird, is} die Sparkasse verpflichtet, die gerichtlichen Geld - Depositen unter den in §. 20 des Geseßes vom 16. Februar 1849 und in den erläuternden Bestimmungen desselben aufgestellten Bedingungen anzunehmen, und finden die vorstehenden Vorschriften, foweit diese von den gedachten Bestimmungen abweichen, auf diese Belegung feine Anwendung.

Die Berechtigung und Verpflichtung der Landesbank zur An- nahme dieser Depositen hört mit dem 1. Januar 1870 auf.

29 Ct. Grau- | übrigen®, soweit es ein Verzeichniß der Jndividuen und Zuchten edler

Thiere ist, ‘von keiner Qüchtungs - Theorie aus, sondern unterzieht si | nur der Sammlung von Thatsachen, díe dem praktischen Zuchtbetriebe tnommen find.

des Regierungsbezirks Wiesbaden hierfür Garantie. Wiesbaden, den ten 18 7 (Trockenes Siegel der Bank.) Die Direktion. (Unterschrift des Dircktors.) Ausgefertigt : (Name des Buchhalters.)

Verkehrs - Anftalten. Gießen, 28. Dezember. (Fr. Journ.) Die beiden oberhbef-

B. G N UAAY M er Schuldverschreibung der Landesbank zu Wiesbaden N E a Len D uR über Thaler. __ Inhaber diescs empfängt die jährigen Zinsen der oben be zeichneten Schuldverschreibung mit Thaler Wiesbaden, den . 3D. (Trocfenes Siegel.) Die Direktion. (Unterschrift des Direktors.)

Infanterie-Regimenter, durch welche iee von 52,224 auf 42,650 Mann j 29,752 Mann vermindert werden würde.

November ANusgefertigt: N. N

. N : ; Buchhalter. Dieser Coupon verjährt in vier Jahren N vom 31. Dezember des Jahres an gerechnet, in welches der Zahlungstag fällt.

C. A Dn zu der Schuldverschreibung der Landesbank zu Wiesbaden Littra.es W224 MOET D Ua ter, __ Der Produzent dieses Talons erhält die für die vorstehend be- zeihuete Schuldverschreibung neu auszufertigenden Zinscoupons, Wiesbaden, den ten 18... (Trokenes Siegel.) Die Direktion. (Unterschrift des Direktors.)

N. N, Buchhalter.

Zweite Beilage