1890 / 69 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Mar 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Tae y Verwaltungsstreitverfahren ofen. Zuständig ist der Bezirks- aus]Muy.

8, 6. Wer außerhalb einer im Zusammenhange gebauten Ort- \chaft eine Kolonie anlegen will, hat_ dazu die Genehmigung des Kreisaus\{usses, in Stadtkreisen der Orts - Polizeibehörde, zu bean- tragen. Mit dem Antrage ist ein Plan vorzulegen, în welchem, unter Beifügung einer Situationszeihnung, die im öffentlichen Interesse für die Kolonie erforderlihen Anlagen nah Umfang und Art ihrer Ausführung darzulegen sind, die künftige Unterhaltungspflicht für diese Anlagen festzu- tellen und endli nachzuweisen ift, daß die nöthigen Mittel zur ordnungs- mäßigen Ausführung und dauernden Unterhaltung derselben vorhanden sind. Soweit zur Herstellung dieser Anlagen die anderweite Ge- nehmigung einer Staatsbehörde geseßlih erforderlich ift, ist gleich- zeitig die Ertheilung dieser Genehmigung nachzuweisen.

8. 7. Hinsibtlih der Genehmigung zur Anlegung einer Kolonie finden die Bestimmungen der 8, 2 bis 4 entsprechende Anwendung. Die Genehmigung ist auch dann zu versagen, wenn der mit dem An- trage vorzulegende ag nicht den Anforderungen des S. 6 Absay 2 und 3 entspriht. Zur Ausführung und dauernden Unterhaltung der im öffentlihen Interesse für die Kolonie erforderlihen An- lagen ist nach ertheilter Genehmigung die Anwendung des volizeilihen Zwangsverfahrens zulässig. Gegen den die Ertheilung oder Versagung der Genehmigung betreffenden Bescheid, welcher mit Gründen zu versehen und dem Antragsteller, sowie denjenigen, welhe Einspruh erhoben haben, zu eröffnen ist, steht Letzteren, sowie dem Antragsteller bei Bescheiden des Kreis- aus\chusses der Antrag auf mündlick@e Verhandlung im Verwaltungs- \streitverfahren, bei Bescheiden der Orts-Polizeibehörde eines Stadt- e die Klage bei dem Bezirksauss{husse innerhalb zwei Wochen offen. i 8 8. Wer vor Ertheilung der vorgeschriebenen Genehmigung mit einer neuen Ansiedelung oder der Anlegung etner Kolonie beginnt, wird mit Geldstrafe bis 150 # oder Haft bestraft. Auch kann der Landrath, in Stadtkreisen die Orts-Polizeibehörde, die Weiterführung der Ansiedelung oder Kolonie verhindern und die Wegschaffung der errichteten Anlagen anordnen.

8. 9. Das Verfahren nah diesem Gesetze, einschließlich der er- theilten Genehmigungen, ist \tempelfrei.

8, 10, Das gegenwärtige Geseg tritt mit seiner Verkündigung in Kraft. Von diesem Zeitpunkte ab sind sämmtliche entge enstehenden Bestimmungen aufgehoben. Diejenigen anderweiten Bestimmungen, welche die Errihtung von Gebäuden in der Nähe von Forsten, Eisen- bahnen, Chausseen, öffentlichen Gewässern, Strömen, Kanälen, Deihen, Bergwerken, Pulvermagazinen und anderen Anlagen polizeilichen Be- O unterwerfen, werden von dem gegenwärtigen Gesetze nicht

erührt.

& 11, Die zuständigen Minister sind mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.

Die Begründung lautet:

Für die sieben östlihen Provinzen der Monarchie und für West- falen ist die als nothwendig erkannte Reform der geseßlihen Vor- \chriften über die Gründung neuer Ansiedelungen dur die S8. 13 bis 26 des Geseges vom 25. August 1876 (Geseß-Samml. S. 405) erfolgt. Zu einer Ausdehnung des Geltungsbereids dieser Bestim- mungen auf die übrigen Provinzen lag damals keine Veranlassung vor. Nachdem dieselben jedo inzwishen dur das Gesey vom 4. Juli 1887 (Gesezg-Samml. S. 324) auf die Provinz Hannover, unv dur das Gesetz vom 13. Juni 1888 (Geseß-Samml. S. 243) auf die Provinz Schleswig-Holstein mit einigen Abweichungen über- tragen worden sind, ist gegenwärtig auch in der Provinz Hessen- Nassau das Bedürfniß nah Einführung besonderer geseuliher Vor- schriften über die Gründung von Ansiedelungen hervorgetreten.

Jn den verschiedenen Landestheilen, aus welchen der Regierungs» bezirk Kassel gebildet worden ist (Kucfürstenthum Hessen, 2 ayerishe und Großherzogli Hessische Gebietstheile), find ges ee Bestimmungen über Neuansiedelungen abgesehen von den Vorschriften des Gesetzes vom 2. Juli 1875 über die Anlegung von Straßen und Pläyen în Städten und ländlihen Ortscasten zur Zeit niht in Geltung, mit Ausnahme des Artikel 20 §. 10 der Hessishen sogenannten Grebenordnung vom 6. November 1739 (Kulenkamp, Neue Samm- lung der Landesordnungen 2c. Hessens Bd. II. S. 9), wonach an solhen Orten, woselbst vorhin feine Wohnhäuser vorhanden, nit anders als mit obrigfkeitlihem Borwissen gebaut werden darf.“ i

Von besonderer Bedeutung für den waldreihen Regierungsbezirk ist ferner der §. 47 ff. des Feld- und Forst-Polizeigeseßes vom 1. April 1880, wodurch die Errichtung neuer Feuerstätten in der Nähe von Waldungen eingeshränkt worden ift. Endlich haben au noch von der Bezirksregierun erlassene Bau-Polizeiordnungen, die polizeilie Erlaubniß für alle 2 eubauten an die Bedingung geknüpft, daß dieselben nur auf Grundstücken errichtet werden dürfen, welche an einer öôffentlihen Straße liegen, oder von etner solhen eine aus- reihende Zufahrt haben. j i :

Wenn si auch bisher die Anwendung dieser Bestimmungen in den meisten landräthlichen Kreisen des egierungsbezirks Kassel bei der geringen Neigung zu Ausbauten außerhalb der ges{lossenen Ort- haften ausreihend erwiesen hat, so muß doch der Erlaß geseßlicher Bestimmungen über Neuansiedelungen für die gebirgigen Gegenden diefes Regierungsbezirks, wo die vereinzelten Niederlassungen häufiger sind, für nothwendig erahtet werden, nachdem auch das Direktorium des landwirthschaftlihen Centralvereins für den Regierungsbezirk Kassel nah Anhörung und in Uebereinstimmung mit einsichtsvollen Landwirthen dieses Bedürfniß ausdrücklich anerkannt hat. Hierbei fommt noch in Betracht, daß in Folge der Durchführung der Sepa- rationen die landwirthscha}tlicen Verhältnisse im Regierungsbezirk Kassel ih voraussihtlich ebenso gestalten werden, wie im Übrigen preußishen Staatsgebiet, und daß dadur das Bedürfniß nach An- wendung derartiger geseßlicher Bestimmungen in Zukunft immer fühl- barer hervortreten wird. \ e s

Auch im Regierungsbezirk Wiesbaden ist die Gründung neuer Ansicdelungen abgesehen von den Bestimmungen des Straßen- und Baufluhtengeseßes vom 2. Juli 1375, sowie des Feld- und Forst-Polizeigeseßes vom 1. April 1880 zur Zeit geseßz- liéen Einschränkungen nicht unterworfen. Das planlose Bauen, welhes hiernah geseßlich nicht gehindert werden kann, hat ia diesem Regierungsbezirk niht bloß auf dem platten Lande, sondern

auh in der Nähe der Städte, nameatlih der Stadt R furt a. M, zur großen Benachtheiligung öffentlicher Interessen bereits eine bedenkliche Ausdehnung gewonnen. Das Bedürfniß na Regelung der Ansiedelungsbedingungen ift hierna@ im Regierungsbezirk Wies- baden im Laufe der Jahre immer dringender hervorgetreten, wie dies au von dem Vereine nassauischer Land- und Forstwirthe, sowie von E landwirtb\chaftlihen Verein zu Frankfurt a. M. anerkannt roorden ift. ;

Unter diesen Umständen wird die Einführung gesctlicher Vor- \hriften über die Gründung neuer Ansßiedelungen in der Provinz Hessen- Nassau nicht länger verzögert werden dürfen. Da die Verhältnisse dieser Provinz in vieler Hinsicht mit denen des \südlihen Bezirks der Provinz Hannover gleichartige sind, so empfiehlt es si, die entsprehenden Bestimmungen des Gefeßes vom 4. Juli 1887 (Gesez-Samml. S. an welhe im Wesentlihen auch mit den Vorschriften des altländishen Geseßes vom 29. August 1876 (Geseß- Samml. S. 405) übereinstimmen, auf die Provinz Hessen-Nafsau zu übertragen. Dieselben haben \ich in der Praxis bewährt; die freie Gründung neuer Ansiedelungen wird dadur nicht weiter eingeschränkt, als zum Schuße wíhtiger, namentlich öffentliher Interessen erforder» li ist, und provinziele Cigenthümlichkeiten, welche eine Abweichung in den materiellen Vorschriften bedingen würden sind nit vorhanden. Der vorliegende Gesetzentwurf \chließt {ih daher den 88. 14 bis 24 des Gesezes vom 4, Suli 1887 eng an und läßt nur diejenigen Be- stimmungen dieser Paragraphen un erücksichtigt, welche lediglich „mit Rücksicht auf die eigenthümlichen Verhältnisse der umfangreichen Haide- und Hohmoordistrikte in der Prin Hannover getroffen sind (8. 15 legter Absay des erwähnten Gesehes).

olizeibehörde, welche nach dem Gese vom

für Hannover vom 4. Jul d Genehmigung des Ansiede- se der Landrath geseßt worden. stein liegt die Orts- annover in ie zur Beurtheilung kommenden geseßlichen 2c.

An Stelle der Orts- 25. August 1876 und n 1887 dîe erste Instan [lungs8antrags bildet, i In den alten Provinzen, Polizeiverwaltung in den denjenigen der Landräthe, Behörden, der bei Neuansiedelungen in mögli is, habenden Bürgermei vinz Hessen-Nafsau diese Gese cht verlangt werden ka der Kreisord . Juni 1885 diejenigen Zweige

für Prüfung u für die Landkrei sowie in S(chleswig-Hol Händen der Amtsvorste

Bestimmun i i Polizei ba stern der Landgemeinden in der P n dem gebotenen Um- fommt noch, daß nah

die Provinz Hessen - Nassau vom

peskenntniß i

fortan von dem Hierzu gehört auch die polizeiliche \{chon aus diesem Grunde dem de Befugniß zu übertragen d 8 des Gesetzentwurfs ge- ieses Gesezentwurfs, wel

vom 4. Juli t Rücksicht hierauf

welchem der Geseß- ih mit dem- d 4 einverstanden jedo abgesehen werden |st wünscht, daß nicht ch den Gemeinde- beabsihtigte Ansiedelungen

ndeinteressen \ch{lechthin fniß zur Einführung Provinzen geltenden t ersihtlich gemat fsen allgemein und d zur Ablehnung dem gegenüber ember 1867

Behörden, als dem Bürgermeister, Landrath wahrzunehmen sind. Genehmigung zu N l Landrathe au die hier în sein wird. Dics ist in den § schehen. Die übrigen mit den entsprechenden und 13. Juni 1888 übere einer besonderen Begrün Der Provinzial-Lan entwurf zur Begutachtung vorge selben nach Annahme einiger Zus erklärt. Von Aufnahme der Wenn der Provinzial-Landtag nur den betheiligten Gemeindevo ein Einspruhsreht gegen ses Einspruchsreht fährdung der Gemein ist ein provinzielles Bedür lche von den für die Übr bweihen würde, der Gemeindeintere ls fakultativen Grun inzuführen, würde zu es vom 1. Nov

eubauten 2c., sodaß Frage stehen

Bestimmungen d Vorschriften der Gesehe instimmen, werden mi g nit bedürfen. dtag von Hessen-Nassau, legt worden ist, hat den 88. 3 un teren wird

vertretungen gewahrt, und daß die einer zu befürhtenden ausgedehnt werde, \o dieser Vorschrift, we geseglihen Bestimmungen a Eine Beeinträchtigung ohne jede nähere Bestimmung a der Ansiedelungsgenehmigung e den Bestimmungen d unzulässig sein. j

Der vom Provinzi

„Erklärt der Gemeindevorstan die Aufstellung eines Bebauu ift die Entscheidung über das auszuseßen bis zum Ablauf bestimmenden Frit für den

lih, da die Ansiedelungsgench liche Bauerlaubniß nicht e projektirter

es Freizügigkeitsgescß al - Landtage ferner zu §. 3 befürwortete

d, daß für die Ansiedelungs- gsplans beabsichtigt werde, \o ch um Ansiedelungsgenehmigung einer: dem Gemeindevorstande zu Beginn der Offenlegung des Be-

bauungéplans erscheint entbehr Entwurfs die polizei [ der Ertheilung der Leßteren bei rung von Straße 8 11 des Stra (Geseß-Samml. S. 561)

Hause der Abgeordneten ist der nah es Abg. Muhl zugegangen: Abgeordneten wolle beschließen, entwurf seine Zustimmung zu geben: Entwurf eines Gesetzes,

Berücksichtigung 1870 (Geseß| sprüche in der Provi

migung nah § ließt und hinsichtlich Anlegung oder Verände» Handhabung der Bestimmung des

n die richtige u om 2. Juli 1879

ßen- und Baufluchtengeseßes v , den erforderlißen Schuß gewährt,

stehende Antrag d

Das Haus der folgendem Geseßz-

ch §8. 15 Nr. 3 des l. S. 85) erloschenen E n t- nz Schleswig-Holstein. prüche auf Entschädigung für frühere bevorzugungen in der Provinz Nr. 3 Absay 2 des Gesetzes die Ausführung der anderweiten seßz-Samml. S. 85) als erloschen abe der folgenden Bestimmungen

betreffend die nachträgliche Geseyzes vom \cchädigungsan Diejenigen Ans N Grundsteuerbefreiungen und Grundsteuer S(leswig-Holstein, welche nach vom 11. Februar 1870, betreffend Regelung der Gr anzusehen waren, noch berüdsichtigt werden. 8. 2. Diese Ansprüche dem bis zum Ablauf des Jahres 1890 \{@riftli

. 3, Diese Frist gegenwärtigen Gesetzes und dur das Regierungs-Amts- machen. Dieselbe ist außerdem und f\elbständigen Gutsbezir Die Ansprüche, \chriebenen Form o sind als endgültig erloschen ebrigen finden die in dem 1870 gegebenen und in Bezug genommenen Anwendung.

Bei dem Hause Abgg. Freiherrn von nachstehende Ant Etats des Mini und Medizinal-Angel Dauernden Ausgaben, aus der Abgeordneten wolle beschließen : atsregierung zu ersuche ber anzustellen, ob un terhaltung von der Staatsregierung auf flichtungen geleistet wird, zur Zeit ihren In- ßes Einkommen nicht gewähren ;

n Etat durch entsprehende Erhöhung Fonds die Mittel zur Aufbesserung s zu gewähren.

11, Februar

undsteuer 2c., (Ge sollen nah Maßg

dem zuständigen Kreiélandrath ch oder protokollarisch an-

Publikation

spätestens bis zum 1. September d und durch das Kreisblatt bekannt zu innerhalb der einzelnen Gemeinden tsüblicher Weise zu veröffentlichen. : welce bis zu dem vorlezeichneten Termine nicht in der vorge der nicht am richtigen Orte an- emeldet werden,

G 8. b. Im U Gesetz vom 11. Februar Vorschriften sinngemäße

der Abgeordneten ist von den Huene und von Strombeck der u der zweiten Be steriums der geistlichen, egenheiten und zwar Kap. 116, eingebraht worden :

rathung des Unterrichts-

Die Königliche Sta

1) Ermittelungen darü Seelsorgestellen, deren Grund rechtliher Verp

d welche fkatholif che

habern ein standesgemäßes

2) eventuell im nächsti des in Kap. 116 ausgewor ungenügenden Stelleneinkommen

Rekursentscheidungen, Bescheide und Beschlüsse des Reichs-Versicherung8amts.

m Ans6&luß an den Bescheid 641 ( « 1888 Seite 349) hat das Reichs- 18, November 1889 ausgefüŸ Allgemeinen ledigli die in dem land- des Unternehmers gewonnene Mil zu itet wird, dadurch noch nit ihren Charakter Betrieb verliert, daß darin gelegentlich oder der selbstgewonnenen Milch unbedeutenden Milch verarbeitet wird. Im vorliegenden einem festen Bestande von 90 eigenen Milch- beitung der Milch von 15 fremden Kühen. 648 und 658, auh 712, „Amtlihe Nach- 1889 Seite 118, 139, 321.)

tlihen Unfallversiherungssache, in d das Schiedsgericht an- ß der bei der Feldarbeit in Folge Blipschlages landwirthscaftlihen Arbeiters als Betriebs- hatte der Landesdirektor der be- Rekursinstanz Namens des Vor- flihtung der Beklagten rbeiters nah Maßgabe aftlichen Unfallversiherungsgeseßes anerkannt,

„Amtliche Nachrichten Versiherungsamt in einer Rekursentsheidung vom eine Molkerei, in welch wirthschaftlihen Betriebe Butter und Käse verarbe als landwirthschaftlicher

in einem im Verhältniß zu Umfange auch zugek andelte es sich die Mitverar leihen Besch richten des R.-B

In einer landwirth\{af welcher der zuständige Sektionsvorstand un genommen hatten, da eingetretene T wes G ange refenden preuß andes der beklagt Entschädigung der

schen werden könne, Provinz in der en Genossenschaft die Ve interbliebenen des

mittels Rekursentsheidung vom 7. Oktober 1889 die Beklagte ver- urtheilt. Es wurde hierbei erwogen, daß, wenn au nah dem Statut der betreffenden Genossenschaft die Feststellung der Entschädigungen gemäß 88, 62ff. des landwirth|chasftlichen Unfallversiherungsgesebes denS ons- vorständen obliege, doch nah dem mit dem §. 63 saß 1 des Unfall- versiherungsgesetzes übereinstimmenden S. 68 Absay 1 des landwirth- \chaftliden Unfallversicherungsgesetes der Genofsenshaftsvorstand das- jenige Organ sei, welhes allein die Genossens(hast in dem Rekurs- verfahren zu vertreten habe (zu vergleichen Bescheide 255 Absay 2 und 785, „Amtliche Nachrichten des R.-V.-A.“ 1887 Seite 11 und 1890 Seite 130). Als Genossenshaftsvorstand fungire nach dem Statut der Provinzialaus\chuß. Das ausdrücklich Namens dieses Vorstandes von dem Landesdirektor abgegebene Arerkenntniß des flägerishen Anspruhs bilde jedenfalls dann eine ausreichende formelle Grundlage für die Entscheidung, der gegenüber eine sachliche Prüfung nit erforderlich erscheine, wenn dasfelbe, wie hier, über zweifelhafte Thatfragen disponire und gegen zwingende Vorschriften des Gesetzes niht verstoße (zu vergleihen §. 17 Absatz 1 der Kaiser- lihen Verordnung, betreffend das Verfahren u. |. w. vor dem Reichs- Versicherungsamt vom 5. August 1885/13. November 1887, &§. 278 der Civilprozeßordnung und der oben angeführte Bescheid 255).

(794.) Im Anschluß an die Entscheidung 668 („Amtliche Nach- rihten des R.-V.-A.* 1889 Seite 156) hat das Reichs-Versicherungs- amt in einer Rekursentsheidung vom 7. Januar 1890 einen Unfall, welcher dem sogenannten „Garbenaufbinder“ auf der Maschine eines gewerblichen Dreshmaschinenbesißers zugestoßen war, für einen folchen erachtet, der sich in dem landwirthschaftlichen Betriebe des die Maschine miethenden Landwirths, niht aber in dem gewerblihen Be- triebe des Mascinenbesitzers ereignet hat. Leßterer hatte, wie in dem Falle der Entscheidung 668, nit den ganzen Dreschakt in eigenen Akkord übernommen.

(795.) Ein statutarisch versiherter landwirthschaftlicher Unter- nehmer verunglückte, als er bei einem Nachbarn zu seinem eigenen Bedarfe Kirschen pflückte, wozu ihm die Erlaubniß hauptsächlich des- balb ertheilt worden war, weil die Familie des Nachbarn \ich ihm für die unentgeltlich gewährte Hülfeleistung bei Viehkrankheiten ver- pflichtet fühlte, Das Reichs - Versicherungsamt hat, indem es das Kirshenpflücken vorliegendenfalls nah Maßgabe des Bescheides 625 („Amtliche Nachrichten des R.-V.-A,* 1888 Seite 343) als eine land- wirthshaftlihe Thätigkeit ansah , in Uebereinstimmung mit dem Stiedsgericht einen Betriebsunfall angenommen und den Rekurs der e lis durch Entscheidung vom 3. Februar 1890 zurüd- gewiesen.

(796.) In ciner Rekursentsheidung vom 3. Februar 1890 hat das Reihs-Versiherungsamt ausgesprochen, daß die Beköstigung des versiherten Personals eines landwirth\{aftlihen Betriebes jedenfalls dann, wenn die Beschaffung und Bereitung der Mahlzeiten in dem örtlihen Bereiche des betreffenden Betriebes dur das Betriebspersonal vorgenommen wird, zu dem landwirthschaftliben Betriebe zu rechnen, und daher cin Unfall, welcher sih bierbei ereignet, nah dem land- wirthschaftlihen Unfaliversiherungsge]eß zu entschädigen ist.

(797.) Aus Anlaß einer zwischen einer Berufsgenossenshaft und einer Ortspolizeibehörde entstandenen Meinungsverschiedenheit hat das Reichs-Versicherungs8amt unter dei 10. Februar 1890 si folgender» maßen geäußert: Die Pflicht der Ortspolizeibehörde, gemäß §. 53 Ziffer 5 des Unfallversiherungsgeseßes im Wege der polizeilichen Unfalluntersuchung die Hinterbliebenen eines durch Unfall Getödteten von Amtswegen festzustellen, erstreckt sich nicht auch auf die Er- mittelung der nach S. 7 Absag 2 a. a. O. rentenbezugsberehtigten Angehörigen des zum Zwecke der Kur und Verpflegung in einem Krankenhause untergebrachten Verleßten. Wenn auch im Falle der Tödtung durch Unfall ein Bedürfniß vorliegt, daß die Hinter- bliebenen des Getödteten, welche nit selten vom Orte des Unfalls entfernt wohnen und ohne behördliche Vermittelung oft lange Zeit der ihnen gebührenden Entschädigung entbehren würden, von Amtswegea ermittelt werden, so trifft dies offenbar nicht zu im Falle des §. 7 a. a. O. In diesem Falle wird vielmehr der in dem Krankenhause Untergcbrachte in der Regel selbst seine und seiner An- gehörigen Rechte genügend wahrzunehmen in der Lage sein,

(798.) Auf Anrufen einer Ortspolizeibehörde hat das Reichs8- Versicherungsamt unter dem 10. Februar 1890 darauf hingewiesen, daß, soweit ein Genossenshaftsorgan Veranlaffung hat, außerhalb der Unfalluntersuchung und ¿war gestüßt auf das ihm durch 8, 101 des Unfallversicherungsgeseßes eingeräumte Reguisitionsrecht eine behörd- lihe Mitwirkung in Anspruch zu nehmen, _ zur Vermeidung zeitraubender Weitläufigkeiten und unnöthigen Schreibwerks thun- lihst unmittelbar die Recbtshülfe derjenigen Behörde nah- zusuhen sein wird, welche die zu beantragende Handlung selbst vorzunchmen in der Lage ift. Wenn daher insbesondere über die im Rahmen der Unfalluntersuchung von der Ortspolizeibehörde von Amtswegen zu bewirkenden Feststelungen hinaus die Cinholung stande8amtlicher Urkunden erforderlich ist, so wird hierzu nicht die Ver- mittelung der Ortspolizeibehörde anzurufen sein, welche si in der Regel erst wieder ihrerseits an die oft weit entfernten Standesämter wenden müßte, sondern es wird im Allgemeinen das Ersuchen um Ausfertigung der erforderlihen Urkunden direkt an die betheiligten Standesämter zu

richten sein.

(799.) Anläßlich cines Einzelfalles hat das Reihs-Versicherungs« amt ausgesprochen, daß die Berufsgenossenschaften niht verpflichtet sind, den unteren Verwaltungsbehörden dasjenige Porto zu ersetzen, welches durch Erhebungen und Mittheilungen zur nachträglichen Er- gänzung unvollständiger (dem § 35 des Unfallversiherungsgeseßes nicht genügender) Anzeigen entsteht. Die unteren Verwaltungsbehörden sind nah §. 36 Absaß 1 a. a. O. verpflichtet, den Berufsgenossen- \chaften Anzeigen im Sinne des §. 35 a. a. O, also vollständige An- zeigen, zu übermitteln, und haben demgemäß vor Weiterbeförderung der Anzeigen diese auf ihre Vollständigkeit zu prüfen und die Vervollständigung nöthigenfalls unter Anwendung der -în 8. 35 Absag 2 und §, 11 Absatz 3 des Unfallversiherungsgeseues auch für diesen Fall gewährten Strafbefugniß herbeizuführen. Au die nacträglihe Vervollständigung mangelhafter Anzeigen erfolgt mithin auf Grund des §, 36 Absaß 1 a. a. O., und die nah §. 101 a. a. O. bestehende Perpflihtung der Berufsgenossen- schaften zur Erstattung von Kosten tritt dann nicht ein, wenn jene nachträglichen Erhebungen u. \, w. auf Ersuchen des Genossenschafts- vorstandes erfolgt sind. Vergleiche Bescheid 110 ( „Amtliche Nachrichten des R.-V.-A.* 1886 Seite 5), auch das eine ähnliche Rechtslage behandelnde Rundschreiben des Reichs-Versicherungsamts vom 18. Oktober 1887, betreffend die den Berufsgenossenschaften nah §8. 53, 54 und 101 des Unfallversiherungsgescßes zustehende Befugniß zur Einwirkung auf die ortspolizeilihen Unfalluntersuhungen („Amtliche Nachrichten des R.-V.-A.“ 1887 Seite 336).

(800.) Ein als Beausftragter des Reihs-Versi®erungsamts mit der Leitung von Shhiedsgerichtsbeisigerwahlen befaßter Schieds- gerihtsvorsißender hatte die in der er stgedachten igenschaft an Privatpersonen und öffentlihe Behörden, welche nit Reichs- behörden find, gerichteten Briefsendungen zwar mit der Bezeichnung „Reichsdienstsahe“ versehen, jedoch mit dem ihm anderweit zustehenden \staatlihen Siegel verschlossen. Die Portofreiheit der fraglichen Sendungen (vergleihe Bescheid 147, „Amtlihe Nachrichten des R. - V. - A.* 1886 Seite 72) war postamtlich nicht anerkannt worden, Das Reichs - Versicherungsamt hat nunmehr im Ein- vernehmen mit dem Reihs-Postamt den Wahlbeauftragten ersucht, in Zukunft die gedahten Sendungen mit dem von ihm geführten Schieds- gerihtssiegel zu verschließen.

8, 7 des landwirth

Diesem Anerkenntnisse hat das Reichs - Versiherungsamt

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Einer Correspondenz der „Köln. Ztg." aus Saarbrücken vom 16. März entnehmen wir Folgendes: Während sich_ die Berg- arbeiter des Saargebiets anfänglich mit der Einführung von Arbeiteraus\chüssen sowie mit den für die Wahl der Vertrauensmänner hierzu erlassenen Vorschriften zufrieden zeigten, wurden sie inzwishen durch den Vorstand des Rechts\chuß- vereins und - einen Theil der Presse gegen die Neuerung aufgestahelt. Zwar leugnete man auch von dieser Seite niht, daß die Arbeiteraus\hüsse ein geeignetes Mittel seien, die gewünschte engere Fühlung zwishen Arbeitern und Verwaltung herzustellen, die Abfafsung indessen der Wahlordnung insbesondere wurde im Einzelnen als einer Aenderung dringend bedürftig be- zeihnet. . .. Daß der Vorstand der genannten Vereinigung also verfährt, ist begreiflih; ihr Bestehen ist für einzelne Mit- glieder desselben zur Lebensfrage geworden, nachdem sie ih dur willkürlihes Verhalten die Kündigung zugezogen und damit den anständigen Erwerb ihres Unterhaltes abgeschnitten haben. So leben diese denn vergnügt von den ansehnlihen Brocken, die von ibrer Kameraden Lische fallen, . Durch die Unterstelluna, als seien gewisse Maßnahmen der Verwaltung gegea den „Rechts\hußzverein“, den verzogenen Liebling - der Arbeiterbevölkerung, gerichtet, Haben es diese uneigennüßioen Leute wieder einmal fertig gebrat, einigen Fluß in die Bergarbeiterbewegung zu bringen, die ihnen beängstigend stockte. Dies die Veranlassung zu einer Reihe von Zusammenkünften der Bergarbeiter , deren Wichtigkeit stark übertrieben wurde insofern, als sie, nur von Angehörigen ein- zelner Inspektionen besucht, lediglich cinen vorbereitenden Charakter trugen. Erst der heutigen großen Bergarbeiter-Versamm- lung zu Dudweiler, woran sich zahlreiche Bergleute betheiligten, fann mit Rücksicht auf die Meinung eines überwiegenden Theils der Saarkohlenarbeiter Werth beigemessen werden. Die Versammlung faßte die Arbeiterautshüsse als Sciedsgeriht auf. Dieses verlangt Lohnerhöhung. Es wurde eine Anerkennungsdepeshe an die dem Centrum angehörigen Landtags-Abgeordneten Dasbah und Fuchs abgesandt. iz

Aus der allgemeinen Bergarbeiter-Versammlung in Alt enessen vom leßten Sonntag, über welche gestern telegraphisch berichtet wurde, ist noch bemerkenswerth, daß \chließlich auch noch die Forderungen des Verbandes zur Sprache kamen, und daß der „Rh.-Wesilf. Ztg." zufolge die Festseßung einer bestimmten Frist, bis zu welcher die Gewährung einer Lohnerhöhung gefordert werden sollte, angestrebt wurde. Zu diesem Zweck hätten die Deputirten mehrerer Zehen, wie Prinz von Preußen, Vollmond und, wie gesagt worden sei, auch von Mont Cenis, die Unterschriften der Belegschaften bereits in Händen. Nachdem \ich noch mehrere Redner in der bekannten Weise Über die Vertreter und die Nothwendigkeit der Einführung der ahtstündigen Schicht geäußert hatten, wurde die Versammlung, ohne über die leßteren Punkte Be- \chluß gefaßt zu haben, geschlossen.

Ueber eine von etwa 1000 bis 1200 Bergleuten besuchte Ber- sammlung, welche am leßten Sonntag in Waldenburg stattfand, entnehmen wir einem Bericht der „Schles. Ztg.“ Folgendes : Der größere Theil der Erschienenen waren Mitglieder der Knappenvereine. Der Führer der Bewegung unter den Bergleuten des Waldenburger Reviers, der gemaßregelte Berghauer Franz, eröffnete die Versamm- lung mit einem dreifahen „Glück auf!“ auf den obersten Berg- herrn, Kaiser Wilhelm II., und versuchte sodann sich gegen die Vorwürfe zu vertheidigen, als wolle er nicht arbeiten, sondern sh von den Bergleuten erhalten lassen, begegnete indeß dabei dem lebhaften Widerspru eines Theiles der Versammelten; überhaupt scheint keine Einigkeit unter den Bergleuten zu herrschen und ein Theil derselben, besonders die Belegschaften der Fürstensteiner Gruben, mit der Führerschaft des Bergmanns Franz nicht zufrieden zu sein. Bei der Berathung über die achtstündige Schicht- dauer kam es zeitweise zu sehr erregten Auftritten. Die Verwal- tungen des Waldenburger Reviers haben \sich bereits zur Herabseßung der Arbeitszeit auf aht Stunden vom 1. Juli d. J. an entsch{lossen, diesen Beschluß aber davon abhängig gemact, daß die Konkurrenzreviere bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls die Achtstundenschicht einführen und daß niht inzwischen sih die Mehrheit der Bergleute für Beibehaltung der jeßigen Arbeitszeit erklärt. Berghauer Hermann beleuchtete die Verbältnisse im niederschlesishen Bergrevier und unterzog sodann die Rede des Abg. General-Direktors Dr. Ritter vom 14. d. M. einer eingehenden Kritik, wobei er die Unparteilichkeit der Unter- suchungskommission für die Beschwerden der Bergarbeiter vollauf anerkannte! Er mußte auch zugestehen, daß ein sehr großer Theil dessen, was Abg. Dr. Mitter in seiner Rede erwähnt, wahr ist, besonders die Charakteristik der jüngeren Berg- mannsgeneration; er bestritt aber, daß der Ausftand vom Mai 1889 die enorme Preissteigerung der Koble um 100 °%/% veranlaßt habe; daran fei einzig und allein der Zwischenhandel s{chuld. Die Löhne der hiesigen Bergleute seien nur um 25 °/ gestiegen, und dies auch nicht bei der Gesammtheit, sondern nur bei Einzelnen. Vor- urtheilslos stehe heute eigentlih nur Se. Majestät der Kaiser den Bestrebungen der Bergleute gegenüber. Er habe die Lage der Arbeiter klaren Auges durchschaut und sei ohne Zweifel von dem Gedanken durchdrungen, daß nur ein kräftiges Bürgerthum und ein tüchtiger Arbeiterstand die eigentlihen Stüßen des Thrones bilden können, Die Bürgerschaft handle darin aber sehr kurzsihtig, wenn sie den Bergleuten wegen ihrer berechiigten Bestrebungen ihre Sympathien entziche. Nah längerer Er- örterung œurde ohne Widerspru der Antrag angenommen: „Da die Grubenverwaltungen erklären, nicht hon am 1. April d. I. die achtstündige Schiht einführen zu fönnen, so sind die versammelten Bergarbeiter zufrieden, wenn diese Schichtdauer erst am 1. Juli d. J. eintritt, vorausgeseßt, daß die Grubenverwaltungen sich \chriftlih dazu verpflihten und daß eins{ließlich je einer Viertelstunde Cin- und Ausfahrt die Schichtdauer höchstens 84 Stunden beträgt.“ Die Versammlung ertheilte gleiczzeitig den Deputirten den Austrag, sid schriftli von den Verwaltungen das Versprechen geben zu lassen, daß diese Arbeitszeit von dem genannten Zeitpunkt ab eingeführt werden soll. Im weiteren Verlaufe der Verhandlungen wurde aus der Mitte der Versammlung Klage geführt über das rohe Benehmen eines großen Theils der jüngeren Bergarbeiter und energishes Ein- schreiten der Beamten und der älteren Arbeiter dagegen gefordert.

In Halle wurde am Sonntag ein Bergmannstag der Provinz Sachsen abgehalten, weler der „Magdb. Ztg.“ zufolge so zahlreich, besonders von Bergleuten aus dem Mansfeld|chen, besuht war, daß der Saal die Zuhörer nit zu fassen vermochte. Auf der Tagesordnung stand Berathung über die Organisation der Berg- arbeiter in der Provinz, über welche der bekannte Regterungs- Baumeister a. D. Keßler Bericht erstattete. Die beabsihtigte Or- ganisation fußt demna besonders auf §. 152 der Gewerbeordnung und auf §. 8 des preußishen Vereinsgeseßes. Nach dem vorgelegten Statut steht an der Spiße des Ganzen der Provinzialaus\{chuß mit dem Siß in Halle a. S. Er hat die Aufgabe, die Organisation zu leiten, statistische Erhebungen über Lohn- und Lee anzustellen, bei Streitigkeiten wegen Lohn und Arbeit zu vermitteln und ein friedlihes Uebereinlommen anzubahnen 2. Jede Politik ist zu vermeiden; nur die besonderen Angelegenheiten der Bergarbeiter sind zu überwachen. Daneben werden Bezirks8aus\{chüs\e ge- bildet, sogenannte Lohnkommissionen. In diese darf jeder Betrieb oder jedes Werk nur einen Vertreter entsenden. Die Auss\chüsse konstituiren sich selbst, doch üben besondere Revisoren die Kontrole aus. Der Zweck der Bezirksaus\hüsse ist namentli, Sammlungen zum Generalfonds zu veranstalten, etwaige Uebelstände aufzudecken und abzustellen, Streitigkeiten zu {lichten und an den Provinzialaus\{huß Bericht zu erstatten. Auch diese Aus\{üsse sollen keine politische Thätigkeit entwickeln, sondern nur vermitteln zwischen Betriebsführern und Arbeitern. Die öffentlich abzuhaltenden Generalversammlungen ernennen den Provin- zialaus\huß auf ein Jahr, überwachen die Bezirksaus\hüsse, treffen Be- stimmung über die Gelder und Unterstützungen 2c., ziehen überhaupt

Alles, was für Arbeiter Interesse hat, lichen Bezirksversammlungen wählen

höchstens einen Del den Delegirtentag.

Fahre einberufen werden, fondere Kommis der Arbeiter unter

in ihren Bereich. Die öffent- ( jährlih auf je 200 Mitglieder Diese Delegirten bilden zusammen dann rovinzialaus\{chuß einmal im ist aber an nichts gebunden. Er kann be- einseßzen, um ein gemeinsames Vorgehen Kch und mit anderen Arbeitern zu berathen. e derselben haben den Charakter von Vorschlägen, die für rks- Ausschüsse niht bindend sind. Der Provinzial-Aus\{hufß auf dem Delegirtentag unbedingt vertreten sein. Zur besonderen Ausbesserun chvereine vollkommen rovinzialaus\{chuß sind. Musterstatut ausgearbeitet werden. Au planes soll die Organisation erfolgen. Es wurde zunächft ein Aus- ewählt, welcher den ersten Delegirtentag einberufen und dann mt niederlegen wird. bewilligten die Tischlermeister die Loh nmehr- und die sonst von diesen gestellten

2 unabhängig Für diese Fachvereine wird ein besonderes f Grund dieses Organisations-

In Halle forderung derz Gesellen Bedingungen, beschlossen aber ihrerseits, die Preise Arbeiten entsprechend zu erhöhen, wie es die Schlosser- und Klempnermeister in Halle gethan haben. Auch die Mehrzahl der dortigen Schneidermeister haben den Gesellen einen Lohnzuschlag von 10 9/6 bewilligt, dagegen den Lohntarif abgelehnt.

Hier in Berlin haben der „Nat.-Ztg.“ zufolge sämmtliche am Bau des neuen Reichstag8gebäudes beschäftigten Zimmerer wegen Nichtbewilligung höherer Lohnforderungen gestern die Arbeit

J ] wird der „Voss. Ztg.“ telegraphirt: Zu Grünwald ist in der Baumwollspinnerei von Mauthner u. Oesterreiher ein großer Ar beiter-Ausstand ausgebrocheri. 1000 Arbeiter sind ausständig und fordern zehnstündige Arbeitszeit, 20% Lohnerhöhung und Entfernung des Fabrikleiters. fanden Ausschreitungen statt, wobei Letzterer geprügelt wurde. Vier der Ruhestörer wurden verhaftet.

Veber die große Ausstandsbewegung unter den Berg- leuten in England meldet „W. T. B.* weiter: In einer gestern London abgehaltenen besigern erhöhung um 95% als unmögli sich aber bereit, mit einer Deputation ‘der Arbeiter am Deonnerstng zu unterhandeln. Die „Voß. Ztg * theilt folgenden eigenen Draht- Der Ausstand der Grubenarbeiter hat oßen Verhältnisse angenommen.

für fertige

eingestellt. us Reichenberg i. B.

Versammlung beschlossen , und um weitere 59/0

Versammlung

beriht vom 17. d. M. mit: bis jeßt noh nicht die befürchteten gr 25 000 bis 30000 stellten am Sonnabend die Arbeit in Süd- und West-Yorkshire ein; in den übrigen Bezirken wird die Arbeit fort- Entschließung der des Grubenbesizerverbandes be- öInzwischen | 12000 Arbeiter

bewilligt erhalten.

in London abzu- haltenden Konferenz |

/ b Lohnerhöhung ewi : Die kleineren Grubenbesizer zeigen sch{ nach- giebig, die größeren weigern sich jedo entschieden, Zugeständnisse zu Dagegen berichtet die Londoner „Allg. Corr.“ unter dem Der Ausstand der Bergleute Sonnabend

machen. gleihen Datum: in den Kohlen- Yorkshire haben 60 000, in Derbyshire 20 000, in Süd-Staffordfhire und Ost-Worcestershire 12 000, in Nord-Staffordshire 15 090, in Nottinghamshire 12 000, in Nord-Wales 10 000 Bergleute die Arbeit eingestellt. Rechnet man hinzu die Kohlenreviere in Lancashire, Leicestershire, Warwickshire und den übrigen Binnengrafschaften, fo läßt fi wohl annehmen, daß im Ganzen 150 000 bis 200 000 Ar- beiter feiern.

Fn Liverpool fand gestern Nachmittag sammlung von strikenden Dockarbeitern statt. t der Sciffsrheder Houston, Arbeit auf seinen Schiffen nicht wieder ihre Forderungen bewilligt habe. Mac Hugh, Sekretär der Arbeiter- y : ähnlihem Sinne von der lärmenden Menge mit dem Rufe unterbrochen : „Niemand soll arbeiten, während Andere Hunger leiden“. Mac Hugb erwiderte darauf, er werde, da die Menge vernünftigen Vorstellungen nit zugäng- [ih zu sein seine, überlegen, ob er seine Entlassung nehmen solle, Während er sprach, fuhr ein großer, mitGetreide beladenerWagen vorüber. Ein Haufe stürzte sich troß der Proteste Mac Hugh's und Anderer auf den Wagen, bemächtigte fi des Getreides und verstreute dasfelbe auf die Straße. Der Kuts\ her erhielt in dem Handgemenge cinen Messerstih und mehrere andere Männer wurden durch Fuß- tritte \{wer verleßt. Eine Pol izeimanns\haft von 6 Offizieren und 50 Konstablern wurde i f empfangen, zerstreute aber jchließlich die Menge. Die Liverpool waren unter dem Vorsi mittag versammelt, um über die die Verlegung von 500 Soldaten von Preston hierher beantragt

große Ver: selben fragte warum die aufnähmen,

Affociation,

Steinwürfen Behörden von des Bürgermeisters heute Nach- ituation zu beraib:n; u. A. soll

ihrem Eintreffen

laub vom Kloster und eilt zu feinem erf Philalethes, im Besiße einer „Panacee, auf die die Welt geharrt, die jed’ Metall, das sie durdringt, zu Gold läßt werden“, vererbt ihm dieses Wundermittel und legt sich dann zum Sterben nieder. Laskaris übergiebt die Leiche dem Lewe und sammelt die Asche, um sie nah Rhodos zu bringen, wie es der Sicrocuoe ihm vorgeschrieben. Damit \{licßt der erste, 12 Sefänge umfassende Theil der Dichtung, auf deren Fortgang er uns recht gespannt macht. Als Versform sind 5 füßige gereimte Jamben gewählt, nach Art der Stanzea, aber um zwei Verse erweitert. Bon wenigen Stellen abgesehen, hat der Dichter au) stets Sorgfalt auf die regelrechte Gestaltung von Vers und Reim verwandt, troßdem er durch die schon oben hervorgehobene Fülle und Tiefe der Gedanken sich scine Aufgabe niht leicht gemacht hat. Als Proben in dieser Beziehung seien einige Verse mitgetheilt. So beißt es im 4. Gesange: „Das was vergangen, sieht der Mensch ver- klärt, Die Zukunft sieht er nur im ros'gen Licht, Iedoch der heut'ge Tag, der ihm gehört, Er findet stets zu leben werth ihn niht. Dies Spiel des Lebens Alle spielen müssen Nicht Jeder weiß es Keiner will es wissen!“ Im leßten Gesange aber legt er dem Philalethes folgende Worte an Laëkaris in den Mund: „Dich kann und wird allein das Leben heilen, Denn nur, wer es gelebt, kann düster sagen: Die Güter sind nicht werth der schweren Mühb'’n, Die fämpfend ih geduldig hab’ ertragen, Für die ih freudig gab mein Dasein hin! Nur der, dem Alles ward, was er begehrte, Dem nicht ein leiser Wunsch mebr blieb zurück, Sagt endlich: eitel, eitel ist die Erde Was ist ihr Hoffen und was ist ihr Glück?" Ueber diesen lehrhaften Stellen, die allen denkenden, besonders aber den älteren Lesern die Dichtung werth machen werden, find jedoch auch die Scilderun

im Gegentbeil finden wir solhe in farbenreichster Ausführung bei Sonnen- und Mondschein meistens mit gedankentiefen ethischen Be- trahtungen allegorisch verbunden. Nach alledem kann man dem Dichter wohl Glück zu seinem \chönen, gehaltvollen Werke wünschen und ibn nur um baldige Fortsetzung desselben bitten.

Aus Belgien liegen wieder zwei sehr bezeihnende sozialistisck@e Auf Anweisung en am 18. d. M, als dem Jahrestage der alle Arbeiterlokale Belgiens Der Antwerpener Schankwirth Antwerpener

Kundgebungen Generalraths belgischen Arbeiterpartei werd Proklamation der Pariser Commune, die rothe Fahne aufhissen. en Ziehung 150 000 Fr. gewonnen hatte, hat 20 000 Fr. dem dortigen Arbeiter-

vereine für die sozialistische Propaganda überwiesen.

Zur Lage der Eisenindustrie,

Die Eisenfabrikation bot im leßtey Quar Arnsberg geshrieben wird, in allen ihren Zweigen e Bild dar. Die bestehenden Betriebe erfuhren eine fortg weiterung, die Zahl der neuen Fabrikantagen vermehrte Preise sämmtlicher Fabrikate zeigten eine noch fti in der Eisendraht-Industrie, deren Preise in auffallender n unverkennbarer Aufs{chwung.

tal, wie aus in erfreuliches

steigende Tendenz; tel Weise zurück-

so hielt sich au auf der zu Beginn bekundete sogar einen weiteren f dem Eisenmarkt während Erzpreise in Folge verstärkter ungsarbeiten auf den Berg-

geblieben waren, begann ci __Was den Eisenerz- Bergbau betrifft, dieser während des lezten Quartals desselben eingenommenen Höhe, sondern / t, Da die Geschäftslage au dieser Zeit eine günstige blicb, und die Nawfrage stiegen, fo konnten die Gewinn werken flott fortgehen und einen guten Ertrag abwer

Fortschritt.

Kanalbauten.

Der Neubau des Oder-Spree- vergangenen Jahres in erfreuli lange Kanal stellt eine neue, Größe und Tiefgang der Schiffe entspre Müllrose nah Fürstenwa See und der Dahme bis nah Köpeni Hälfte der Strecke von Fürstenwalde vollständig fertig herzustellen, sodaß vorigen Jahres dem öffentlichen Verke der oberen Strecke von Fürstenberg b l ordentlich umfangreihen Erdarbeiten zumal in

wegen vielfacher ervortraten, aber

Kanals is im Laufe des Dieser 124 Meilen

her Weise gediehen. 1 Ansprüchen an

den heutigen gesteigerten hende Wasserstraße von lde, von dort nah dem möglich gewesen, die bis zum Seddin-See dieser Theil hon am 1. Juli r übergeben werden konnte. Auf is Fürstenwalde sind die a der Nähe von Fürst Swierigkeiten, welche cht soweit gelangt, wie en war. Namentlich bei ten sih so erhebliche

diese Bauwerke, vollenden; es 1

berg a. O. über ck her. Es if

zwar kräftig\st bei der Bauausführung dies anfänglih in Aussicht genomm der Schleusen bei Fürstenberg

keiten, daß es unmöglich wurde, bereits bis zu diesem Frühjahr zu vorhanden, dies bis zum Sommer der übrigen Strecke arbeiten nahezu und die

wie beabsichtigt war, st aber sichere Aussicht, zu erreichen, sodaß dann, da auf nberg und Fürstenwalde die Erd» e vollständig fertiggestellt sind,

zwischen Fürste

voraussichtlich am 1, Oktober d. I. der ganze Kanal von Fürstenber bis Köpenick für die Schiffahrt étatekben werden kann. ät: E di Zwei weitere Neubauten größeren Umfangs, welche vorhandene asserstraßen den erhöhten Verkehrsansprühen der Jetztzeit ent- \prechend umgestalten sollen, sind in der Ausführung begriffen. Die n dieser Arbeiten, die Kanalisirung der Unterspree von ne Berliner Weichbildgrenze bis Spandau, steht in unmittel- M S auimenlange mit den zur Zeit in der Ausführung begriffenen Ren irungsarbeiten der Spree innerhalb Berlins und dem Neubau der Si euse an den ehemaligen Dammmüblen daselbst. Letztere soll die gleichen s messungen, wie die Schleusen des Oder-Spree-Kanals erhalten, um E fahren von Kähnen mit 8 m Breite, 2 m Tiefgang und Ctr. Tragfähigkeit zu ermöglichen, und dementsprehend muß

E das Fahrwasser der Unterspree bis Spandau vertieft werden. ah Durchführung dieser Anlage können Kähne mit der angeführten Tragfähigkeit von Schlesien bis Berlin, beziehungsweise bis Hamburg geführt werden, ohne umladen zu müssen. Die andere Bauausführung betriffi den Sacrow-Paretzer Kanal welcher dur Baggerungen erbeblich vertieft wird und an Stelle der jeyt vorhandenen, weit in den Kanal hinein- e, flahen Böschungen neue Deckwerke und damit ein wesentli reiteres Fahrwasser erhält. Beide Arbeiten, sowohl die Kanalisirung E ee e auch die Vertiefung und Verbreiterung des t E anals können im Laufe dieses Sommers vollständig

Literatur.

_ eGeschihts8dramen“ von Peter Lohmann. in einem Bande. Leipzig. C A A F. g. Wte

90, Es ift die dritte Auflage dieses Werkes, welche uns vor- liegt. Die anziehende Macht feines Inhalts, für welche die so freundliche Aufnahme und fo s{chnelle und weite Verbreitung desselben wohl die besten Zeichen sind, deutet genügend der Titel des Werks an. Es ist eben das wirkli®@e „volle Menschenleben“ welches von den „Brettern, die die Welt bedeuten“, hier packend auf den Leser einwirkt, gleihviel ob feine Darstellungs- formen die Gestalten eines "Masaniello®, eEfsex“, Savonarola*, eines „Schmieds von Ruhla“, „Appius Claudius“, „Strafford“ oder „die leßten Mauren“, „Karl Stuarts Ende * und „Wider den Stathel®* als Gegenstand wählen. In der Darstellung8weise verschmäht der Autor jeden unnötbigen Aufwand an Kunstmitteln, jeden übermäßigen Schwung der Phantasie, jeden Zauber einer phrasenhasten Aufbausc{ung, ist dahingegen in der Ausgestaltung aller seiner „Geschihtsdramen“ unausgesezt und mit bestem Grfol 4 bemüht, seine Helden und Heldengenossen ganz in dem Lidhte ihrer Zeit, in den Farben ihrer Zeitumstände, in dem Impulse Ee Zeitgedanken, austreten, handeln, siegen oder unterliegen zu

n,

__— Von dem in Frankfurt a. M. lebenden Dichtec Dr. Arthur Pfungt liegt uns der erste Theil einer epischen Dichtung tar vor (Leipzig, Verlag von Wilhelm Friedrih, K. R. Hofbuhhändler). Der Verfasser, der sich durch eine unter dem Titel „Lose Blätter“ (im selben Verlage) ershicnene Sammlung lyrisher Gedichte bercits vortheilhaft bekannt gemacht hat, bekundet, wie in diesen, so auch in dem obigen noch unvollendeten Epos eine tief ernste, gereifte Welts anshauung. Ja, die eingcflohtenen, ausgedehnten und gedankenreicen Lebensweisheits-Lehren geben der Dichtung geradezu einen philosophisch- didaktishen Charakter. Der erste Theil des Cpos, dem eine neus griehishe Sage zu Grunde zu liegen scheint, betitelt sich „Laskaris? Jugend“ und spielt auf den Inseln Cypern und Nhodos in mittelalter- liber Zeit. Der Held ist ein vornehmer Jüngling, erfüllt von dem

glühenden Drange in die Welt hinaus, während Philalethes, ein

lebenserfahrener Weiser und Alchymist, ch beflissen zeigt, thm die

N denen er sih aussetzen roerde, und die Eitelkeit alles Irdischen zu si

abbringen läßt, will ihm Philalethes wenigstens den Weg zum wahren Gld zeigen, und der Jüngling erklärt sich bereit, auf diesem bes \ckwerlihen Pfade ihm zu folgen. In Réodos mit Laskaris ano gekommen, übergiebt der Weise ihn der Obbut des Prälaten eines Klosters, wo Lasfaris nun, den edlen Thaten der Johanniter-Ritter nah» eifernd, fih unter Anleitung der Mönche der Bereitung von Arzeneien für die Kranken widmet. Eincs Tages im Walde, wo er nach heilbringenden Kräutern suchte, ermüdet einges{lafen, wird er dur einen Schrei aufgeweckt. Diesem nagehend, findet er eine hülflose, von einer Schlange gebifssene Jungfrau. Laskaris errettet sie durh Ausfaugen der gifterfüllten Wunde vom sicheren Tode und geleitet das Mädchen dann heim na ihrem Dörfhen. Ihr Bild aber hat ih ibm aufs Tiefste eingeprägt; von Sehnsucht getrieben übersteigt er Nalhts die Klostermauern, um in ihre Nähe zu cilen und vernimmt nun an ihrem Lager, daß sie dennod dem Tode verfallen, weil fie die Neraiden geshaut, elfengleihe Fabelwesen, die „Abends aus den fühlen Quellen steigen, um auf den Blumen, unter Sternenlicht zu tanzen ihren wundersamen Reigen". Sie verlangen nach ihc und nur durhch irdishes Gold kann sie si aus ihrer Gewalt befceien, Dieses beschließt ihr der liebende Jüngling um jeden Preis zu verschaffen. Er nimmt Ur-

ern, Als si Laskaris dennoch nit von seinem Vorhaben

, . -

ahrenen väterlihen Freunde.

en der Natur und Wirklichkeit keineswegs vernachlässigt ;

Das soeben erschienene Märzheft der „Deutschen Rund-

\hau* zeihnet sih wiederum dur seinen ebenso abwechslungsvollen wie gediegenen Inhalt aus. Wir nennen hier nur die hauptsächlichsten Beiträge: Unter dem Katalpenbaum. Erzählungen von Konrad Mähly. Ueber den Zufall. Akademische Abhandl,

melin. Ernst von Wildenbruch als Dramatiker. Von Hermann Conrad. Frauenarbeit in der Archäologie. Von Franz Xaver Kraus. Die Denkwürdigkeiten des Herzogs von Sachsen-Coburg- Gotha. Von Gottlob Egelhaaf. Die Berliner Märztage 1848 Ein Brief Graf Rudolf’s von Stillfried-Alcántara. Mitgetheilt von Bernhard Kugler. Franz Dingelstedt. Blätter aus seinem Nahlaß Mit Randbemerkungen von Julius Rodenberg. VI. Der koësmo- politishe Nahtwächter und Geheime Rath (1841——1851). IT. Stutt- g (1843—1851). Aus dem Berliner Musikleben. Von Theodor

ung von G. Rü-

rause. Politische Rundshau. Moriz Carriere. Von Hermann