1890 / 74 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Mar 1890 18:00:01 GMT) scan diff

entgègèn gekommen; es ersheint indessen wünschenöwerth, dieser Praxis Möglichkeit weiteren Ausdehnung zu bieten (8. 23 Abs. 2, §. 20 Vbj. 3). Zwecke des Heeres oder der Flotte nah- gesuchten Patenten unterbleibt shon jeßt die Auslegung der Anmeltung In folchen Lazes jedoch, ia welchen eine völlige erweist, kôunen auch die für die

einen festen gesezlihen Anhalt und damit die 2) Bei den füc die und ihrer Beilagen.

‘Gebeimhaltung als nothwendig fi t Anmeldung, wie für das Patent vorgesehenen

lichung in Fortfall fommen soll.

3) Der Wortlaut des §. 21 des Patertgeseßzes läßt Zweifel dar- über aufkommen, ob Mittheilungen des Patentsuchers, welche die Be- Patentamt bezeihneten Mängel der Anmeldun Hbezreden, berücffitigt werden können, wenn fie zwar nah Ablau der dem PatentsuGer gestellten Frist, aber vor dem die Anmeldung Da. die Bejahung dieser Frage dem Interesse des Patentsuchers entgegenkommt und mit der Bestim- mung des §. 20 Abs. 3 im Einklang steht, so erschien eine Aenderung

\citigung der vom zurückweisenden Beschluß eingehen.

des Wortlauts wünschenswerth.

-

Ueber die Vorschriften des §. 24 Abs. 1 bezw. des §. 26 Abs. 2 ift in den Grläuterungen ¿u §. 8 das Erforderliche bemerkt worven.

Zu S

25.

in in den Interessentenkreisen lebhaft vertretener Wuns rihtet K auf ten Erlaß einer Vorschrift, kraft welcher im Patenterthei- lungbverfabren zweiter Inftanz die mündliche Verhandlung zu erfolgen hat, wenn ein dahingehender Antrag gestellt wird. Die beabfihtigte Umgestaltung des Patentamts gestattet es, diesem Wunsche in erheb- lidem Brade entgegenzukommen und die bisher nach §. 25 Abs. 2 bezw. §. 24 Abs. 2 des Gesetzes lediglih in das Ecmessen des Patent- amts gestellte Zulassung der mündlichen Verhandlung insoweit zur Regel zu erheben, als es dem berechtigten Bedürfniß entspriht. Der Werth der mündlichen Verdantlung für die Betheiligten liegï weniger in der Aufklärung der entscheidenden Abtheilung über die Bedeutung und Tragweite der Vorlagen, als vielmehr in der Beruhigung der Betheiligten, daß zu dem ablehnenden Beschlusse des Amts irrige oder mifverständlihe Anschauungen nit geführt haben. Es kann dem Ansehen ves Patentamts nur förderlich sein, wenn die Betheiligten dur eine häufizere Anwendung des mündlichen Verfahrens Gelegen- beit erhalten, \ich diese Ueberzeugung zu verschaffen. der Sade entspricht es daher, wenn das mündliche Verfahren in ge- wiffen Grenzen dem Patentamt zur Pflibt gemacht wird, und der Eniwurf bezeichnet die Grenzen, in welchen dies ohne Gefährdung

anderer Rücksihten mögli ift.

Ueber diese Grenzen noH binauszugehen und etwa die mündliche Verhandlung ohne jede Einschränkung von dem Antrage der Be- theiligten alletn abhängig zu maten, ersheint dur die Sache nicht begründet und im Interesje der Thätigkeit des Patentamts nicht erfahrungsmäßig niht selten in über- chauungen an der Bedeutung ihrer Erfindung befangenen Anmelder zu Anträgen verleiten, welhe die bes{chlußfassenden Ab- theilungen mit mündlihen Verhandlungen überbürden. dieser Verhandlungen nact werden, die \chnelle Erledigung der Patentanmeldungen, auf welche nit nur im Interesse des Anmelders, fondern auch in demjenigea der konfurrirenden Gewerbetreibenden Werth zu legen ist, erschweren und zu einer Erweiterung des Amtes führen, für welche das geeignete Personal kaum zu beschaffen sein würde, welche aber auch, wenn sie einträâte, die Einheitlihkeit der Grundsäge der Entscheidungen ernstlich Die Zahl der Beschwerden, welche jährlih zur beläuft sid gegenwärtig auf rund 3000. Auch wenn, wie zu bofen steht, in Folge der veränderten Organi- sation des Amts die Zahl der Beshwerdejälle sich vermindert, würde

rathsam. Es würde die,

triebenen Ans

Folge würde der Gründlicbkeit

gefährden müßte. Beschlußfassung kommen,

doch noch immer jene Gefahr bestehen bleiben.

i. Stebriefe und Unter)uhung3s-Sawen.

2, Aeg p retung, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Berpahtungen, Verdingungen 2c. L 4. Verloosung, Zinszahlung 2c. von öffentlichen Papieren.

n Bekanntmachungen dur den „Reihs-Anzciger“ uud das „Patentblatt* eine den militärischen Inter- essen nadtheilige Wirkung ausüben. Der Entwurf schreibt dahec vor 48. 23 Abs. 3), daß in solhen Fällen auf Antrag jede Veröffent-

einer

Patentfähigkeit.

füc statthaft (Absayz 1).

der Zahlung ciner mäßigen

anlaßt sieht, ehe ec dem Patenti

Dem Interesse | zahlung der Gebübr vorgesehen.

behindert werden.

Einspruchsverfahren zukehrea wird,

Eine Mie erwacsen.

zutreten (Absay 3).

sicherheit geschügt werden müsse,

geben. Verfolgung gestellt.

Zu 8. 27. E

Der Begriff der Neuheit einer Erfindung wird in nit seltenen ällen zu Da Zeiten eine verschiedene Beurtheilung erfahren. c größer also der seit Ertheilung des Patents verstrihene Zeitraum i, desto schwieriger gestaltet sih die nahträglihe Prüfung der Es wird demgemäß d Dir ep fun Dee da aue ür vatentfähig erachtete Grfindung während der ganzen Lauer De Deti e wefabr unterliegt, des Patentshußes in Folge von Nichtigkeitsklagen lediglih aus dem Grunde wieder verlustig zu gchen, weil die Auffassung der entscheidenden JInstanz über das, was patent- fähig ist, im Laufe der Zeit sih ge Um die des Erfindungsshuße

Unt : gegen einen solhen ] j Ui dee a8 tellen, will der Entwurf die Anfehttarkeit des Patents

wegen mangelnder Patentfähig?eit zwar beibehalten, dieselbe jedo nur währerd einer eingeschrän a gestatten.

Was die Bemessung der Yeikd. 1 näbst in S bt baß das Patentgesey dem Patentinhaber drei Jahre Frift giebt, um seine Erfindung zur Auéführung zu bringen. Sodann ist zu erwägen, daß überhaupt die Wirkungen des Patents innerhalb der ersten Jahre erfahrungsmäßig nit immer in einem Umfange zu Tage treten, welcher ausreichenden Anhalt für die Er- bebung der Niwtiakei!sflage bietet. erseit: stimmung, welche die Nichtigkeitéklage nur für die lcßten Jahre der geseßlihen Patentdaucr autfchließt, sprechen, weil diz überwiegende Zah Jahren dec geseßlichen Patentdauer gar nicht gelangt. L Härt der Entwurf die Änfehtung binnen einer Frist von fünf Jahren

ndect bat. : : s theilhaftigen wirthschastlichen Wesel der Anschauungen thun-

uer anlangt,

[l der Patente bis zu den leßten

| "eri vâtete, so wird auch gegen fcivole Nictigkeits- A it | kerer Schuß zu gewähren sein. e die Erfahrung gezeigt hat, nicht cktert, daß in dem Nichtigkeits-

klagen dem Patentinhaber ein stär Aue A ide Mgen s M elten, und sie werden dadur erletWte m N verfahren, beob dasfelbe einem gerictlihen Streitverfahren fh wesentli nähert, Streitgebükren bis jegt nit erhoben werden. Es ersheint daber gzrechtferiigt, die Zulassung des Nichtigkeits8antrags von

Gi Gebühr abhängig zu mawen, damit der rüfung scines Ansvru®s sich ver- aber, sowie dem Patentamt und dem Reichsgericht zeitraubende Verhandlungen aufnôthigt. Eine Härte würde es aber sein, die Gebühr einzubehalten, wenn es zu dem wesentlihsten Theil dieser Verhandlungen, der mündlichen Anhörung der Parteien, nit kommt; für diefen Fall ist demgemäß die Zurück- An die Einführung der gedachten Nenderungen knüpft sih cine doppelte Erwartung. Zunächst die, daß die Inhaber der Patente von spekulativen oder leihtsinnigen Nichtig- keitsanträgen weniger als bisher w | wirksamen Ausnugung der patentirten Erfindungen weniger werden E De D tel #ch in erhöhtem Grade d iode des Abwartens ; die Spekulation bleibt unthätig ; vorläufig

inwendungen gegen die Patentertheilung nch tn eryogtem Grade dem eriode des Abroartens ; dtîe efulattion bleibt unt? ;

G elahte ; N beherrschen die benachbarten größeren Mühlen den Markt. Hiefiges Weizenmehl Nr. 0 331—34 4, Nr. 1 314—32} 4, Nr. 2 27i— 981 M, Nr. 3 252—27{ Æ, Nr. 4 224—234 M, Nr. 5 18—19 M M'l{brot- und Brotmehl i. Verb. 583—61 H. westfälishe Weizenmehle Nr. 00 28—29 #, Roggenmehl loko hier Nr. 0 28—29 Æ, 0/1 26—27 4, I 244—25} 4A (Obige Preise verstehen sh per 100 kg ab hier, häufig auch loko auswärtiger

Betbeiligte zu einer sorgfältigen t n

erden belästigt und dadurch in der

und daß damit nit nur die Be-

eilung eîne größere Siterheit er- halten, sondern daß, vermöge der besseren Fundirung der Patente, auch eine weitere Abnaßme der Nicttigkeitsklagen eintreten wird.

Wohnt der Antragsteller im Auslande, so erwähst dem Patent- inhaber die Gefahr, ohne Ersaß für die Auslagen zu bleiben, welche eilig | ihm durch die Vertretung sciner Nnsprühe im Nichtigkeitsverfahren Dieser Gefahr is dur eine 1 &8. 102 ff. der C'vilprozeßordnung nachgebildeie Vorschrift entgegen-

Zu 88. 34 und 35, Das Patentgeset geht davon aus, : der welcher er ausgesetzt sein würde, wenn Jedermann über den Inhalt und die Tragweite der bestehenden Patente s fortlaufend in Kenntniß zu erhalten hätte, um der Gefahr der gerihtlihen Bestrafung und der civilrechtlihen Haftung zu ent- Es hat deshalb nur die wissentlihe Patentverlezung unter Jene Rücksiht wird auch fernerhin in erster

\{%lußfassung über die Patenterth

daß dem

die enge

o _ do

so kommt dafür zu-

Die im

Andererseits würde eine Be-

der Absicht deshalb nicht ent- werden.

Linie maßgebend i atentinhaber die Geltendmacbung der ihm durch die Patent- ertheilung gewährleisteten Rechte wesentlich vershränkt wird. Cine solche Beeinträchtigung wird, wie die Erfahrung gezeigt hat, durch Bestimmung des Patentgesezes in der T Nachweis der Wissentlichkeit bei l großen Schwierigkeiten verbunden ift, und der Patentinhaber daher in vielen Fällen gegen eine Verleßung seines Rechts überhaupt nicht mit Erfolg einschreiten kann. der geltenden Bestimmungen nicht soweit gegangen werden kann, wie es in fonstizen dem Schutze des geistigen / seßen (§. 18 des Geseßes vom 11. Juni 1870 u. #, w.) geschehen ift, und wenn insbesondere eine Aenderung in den R

die Strafbarkeit der Patentverlegung nit einzutreten hat, jo erscheint ch im Interesse des Patentinhabers geboten, bezüglich der civil- rechtlihen Entichädigungspflicht die grobe Fahrlässigkeit der Wissentlich- feit gleihzustellen Dadurch wird nur derjenige, welchen ohnehin sein Beruf in fo:tgeseßte Berührung mit den Erzeugnissen patentirter Er- findungen bringt, zu vershärfter Aufmerksamkeit angehalten werden. 8. 4 des Entrourfs zum Ausdruck gebrähte Beschränkung, kraft deren die Wirkungen des Patentshußes nur auf den gewerbs- mäßigen Gebrauch si erstrecken, giebt die Gewähr dagegen, daß Personen, welchen eine solche vershärfte Aufmerksamkeit nit zuzu- muthen ist, in den Kreis der Entschädigungspflichtigen einbezogen

u bleiben haben; sie darf indeß niGt dahin führen,

hat bewirkt, da der atentverleßzungen in der Regel mit Wenn deshalb zwar bei der Verschärfung igenthums dienenden Ge-

ungen für

Deshalb er-

verändern sti

sehr verringert,

daß die Erhebung begründeter

den Bestimmungen in | Stationen.) bandel.

daß der Verkehr vor der Un-

Frankfurt a. M., 20. Märi. ( ] t Joseph Strauß.) Die Geschäste werden immer geringer, die Course ch kaum. Weizen ab Umgegend 20}— 908/10—21 4, furbessisher und norddeutsher 206/10—§ #4, russische Sorten 214—22} # 1 allzugroßen Anforderungen an den Markt stellte, waren Preise stramm ; hiesiger 18—4 H, russisher 174 46 In Gerte geht die Cam- pagne ihrem Schlusse entgegen, exquisite Saal-, ie und Ried- Gerste 21—22} A nominell, hochfeine rumänishe Brauerwaaare 164 M bez. und übrige Futtergerste E der Konkurreaz des immer billiger werdenden Mais hat sich der Absatz

Leipzig, 21. März. La Piata. April 4,95 A, pr. 495 #4, pr. August 4,95 #, pr. September 4,95 4, pr. Oktober 4,95 M, pr. November 4,95 #, pr. Dezember 4,95 #& Umsaß 125 000 kg. Fest. New-York, 21. März. Wochenbericht. ) Jusfuhr nach Großbritannien 32 000 B Kontinent 42 000 Ballen; Vorrath 417 000 Ballen.

„Handel und Gewerbe. (Getreidemarktberich{t

2 4, frei hier Roggen: Obschon der Konsum keine

Hafer flauer, bei

Tendenz weichend auf große Verkäufe eines New-

Yorker Hauses; die Notiz 163—173 X bleibt. Mai s (mixed) bâlt fih auf seinem seitherigen niedrigen Preisniveau, März-April 117/10—®/10. -—— Chilisalveter blieb für die laufende Sicht verkehrslos, Käufer treffen Hier einen guten Markt. Prima Speisekartoffeln, in fortgeseßt fester Tendenz, ca. 3 6—MRoggenkleie I—F #, Weizen- kleie 8—} M, unverändert, träge. Angebot Seitens der Fabriken nicht verstärkt, der leyte Cours 2,80 Torfstreu 2} M

Spelz\spreu. Absay s{chwach.

Meblmarkt: Wir befinden uns in einer

Norddeutsche und

(W. T. B) Kammzug-Termin- Grundmuster B. pr. März 4,95 #, pr. Mai 4,974 #, pr. Juni 4,975 H, pr. Juli

(W. T. B) Baumwollen- Zufuhren in allen Unicnshäfen 36 000 Ballen; allen; Ausfuhr nach dem

I ASAAOPRDS T I

O S T S A

5. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesell s. . Berufs-Genossenschaften.

, Erwerbs- und Wirthschaf{ts-Genossenschaften.

3, Wothen- Ausweise der deutschen Zettelbanken.

. Verschiedene Bekanntmachungen.

Oeffentlicher Anzeiger.

1) Stebriefe und Untersuchungs - Sachen.

{72941] Steckbriefs-Erneuerunng.

Der gegen den Kaufmann Max Cobn, geb. am 23./2. 43 in den Akten C 52. 79 jegt I. I. 741. 79, wegen wiederholter \{chwerer Urkundenfälshung und betrüglihen Bankerutts vom früheren hiesigen Königlichen Stadtgericht unter dem 13. September 1879 erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert.

Berlin, den 18. März 1890.

Der Untersuchungsrickter beim Königlichen Landgericht I.

[72942] Offenes Strafvollftreckungsersuchen. E

Der Töpfergeselle Paul Wendt, am 19. Sep- tember 1863 zu Fürstenwalde, Kreis Beeskow, ge- boren, unbekannten Aufenthalts, is durch rechts- fräftiges Urtbeil des Königlichen Schöffengerichts bierselb vom 23, Januar 1890 wegen Vergehens gegen 88. 185, 200 Reichsstrafgesezbuchs zu einer Geldstrafe von dreißig Mark, im Niehtbeitreibungs8- falle zu sechs Tagen Gefängniß verurtheilt. Es wird um Strafvollstrekung und Nachricht zu dea Alten D. 85. 89 ersucht. _

Berlinchen, den 17. März 1890.

Königlickes Amtagericht.

[72939] Vekanntmachung.

In der Straisache widec Knoll und Genoffen J. Ib, 673/84 rep werden die offenen Straf- vollstreFungs:- Ersuchen von 18. März und 24. August 1885 soweit dieselben niht den Arbeiter Jsbrandt, den Sattler Dorner, den Müllersobn Pieß, den Seisensieder Domker, den Kaufmann Levy und den Gärtner Mavhack betreffen, da gegen diese die Er- sulben bereits zurückgenommen sind, hierdurch erneuert.

Berlin, den 14. März 1890.

Die Staatsanwalt {aft beim Königlichen Landgericht I.

472417] Ladung. j Nr. 45667. Georg Liebert, 36 Jahre alt, Müller von Bermersbach, zuleßt bier, _Johann Jakob Mundweiler, 24 Jahre alt, -Swneider von Blansingen, zuleßt daselbst, und Caspar Feßler, 34 Jahre alt, Schneider von Leopoldshöbhe, zuletzt daselbst, werden angeklagt, daß Tie, Georg Liebert und Caspar Feßler als Wehr- männer der Landwehr und Iohann Jakob Mund- weiler als Ersazreservist unerlaubt ausgewandert sind: =— Uebertretung gegen §. 360 Ziff. 3 R.-Str.- G.-B. in Vecrbdg. mit 88. 11 ff. des Ges. vom 11. Februar 1888, Dieselben werden auf Anordnun Gr, Amtsgerihts bier auf Mittwoch, 14. Ma ©1890, Vorm. S Uhr, zur Hauptverhandlung ge- 77 Jaden,” Bei unentsc,uldigtem Ausbleiben werden die-

selben auf Grund der na §. 472 Str.-Pr.-O. vom Kgl. Bezirkskommando hier ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Lörrach, den 11, März 1890, j Der Gerichtsschreiber Gr. Anitsgerichts. (L. S.) Appel.

(72940) Gegen: 1) Dur, Adolf Stephan, geboren am 8. Fes bruar 1867 in Albersdorf, E 2) Oudotte, Victor, geboren 20. Juli 18€7 in Altdorf, : E 3) Thoillier, Marie Iosef, geboren 20. Juli 1864 in Dorsweiler, 4) Straub, Johann Michel, geboren 29. August 1867 in Hunkir, j i 5) Reb, Leon, geboren 13. April 1867 in Instningen, ; G L 6) Fimeyer, Lutwig, geboren 23, März 1867 in Insweiler, : : 7) Jacoby, Jacob Julius, geboren 5. Mai 1867 in Lauterfingen, / der Geburtsort ijt zuglei der leßte bekannte Aufenthaltéort, der Stand der Genannten ist unbe- kannt ist dur Beschluß der Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts bierselbst vom 15. Februar 1890 wegen Verleßung der Wehrpflicht zur Dedckung der sie möglicherweise treffenden böchsten Geldstrafen und der Kosten des Verfahrens ihr im Deutschen Reicke befindlihe Vermögen mit Beschlag belegt worden. L Saargemünd, den 15. März 1890. Der Kaiserlie Erste Staatsanwalt. J. V.: Hünten.

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- 2) Zwangsvollftreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dgl.

(72962) Sjvangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvcllstreckung soi das im Grundbuche von der Friedrichitadt Band 8 Nr. 525 auf den Namen des Kaufmanns August Karl Welcker und des Ingenieurs Hermann Welcker, Beide zu Berlin, zu gleihen Rehten und Antheilen ein- etragene, in der Mauersiraße 45/46 belegene Grund- stü, welchem das Land 27 Nr. 1881 der Friedrich- stadt eingctragene, in _der Wilhelmstraße 62 belegene Grundstück als Zubehör zugeschrieben ist, am 12. Mai 1890 , Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Geriht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden, Das Grunbstüdck ist mit einer Fläche von 22 a 21 qm weder zur Grund- steuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrist des Grund-

budhblatts, etwaige Abs&%äßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie be- sondere Kaufbedingungen können in der Gerichts- \chreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41, ein- gesehen werden. Alle Realberehtigten werden aufge- fordert, die nit von selbst auf den Ersteher übergehen- den Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuce zur Zeit der Eintragung des Ver- steigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- fehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver- steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumclden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des eringsten Gebots nicht berücsichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücd- sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die- jenigen, welche das Eigenthum des Grundstück3 beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls na erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspru an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 12. Mai 1890, Nachmittags 1 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben bezeihnet, verkündet werden. Berlin, den 7, März 1890. Königliches Amtsgericht 1. Abtbeilung 51.

(72973) _In Sachen des Rechtsanwalts Wilhelm Hollandt in Braunschweig, Klägers, wider den Kreismaurer- meisters Carl Sieburg hieselbst, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, hie- selbst sub No. ass. 233 belegenen Nnbauerwesens sammt Zubehör zum Zwede der Zwangsversteigerung dur Beschluß von beute verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbute am heutigen Tage erfolgt ijt, Termin zur Zwangsversteigerung auf Freitag, den 27. Juni 2890, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst angeseßt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Harzburg, den 17. März 1890. Herzogliches Amtsgericht. Thielemann.

[72966]

In Saten des Rentners Angust Alpert und dessen Ehefrau, Bertha, geb. Nate, hier, Kläger, wider a Restauratcur Carl Stelter hier, Beklagten, wegen Hypothekkapitalszinsen, wird, nahdem auf Antrag der Kläger die Beschlagnahme des dem Beklagten gera, Altpetrithorfeldmark Blatt T1. Nr. 19 b.

inter dem Kreuzkloster an der Höfenstraße belegenen Grundstüdckds zu 15 a 69 qm sammt darauf befind-

lihen Gebäuden Nr. 3813 mit der im hiesigen Grundbuche - eingetragenen Lichtgerechtigkeit, zum 2Zwecke der Zwangsversteigerung dur Beschluß vom 12. März 1890 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 13. März 1890 er- folgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 26. Juni d. J., Morgens 11 Uhr, vor Herzog- lihem Amtsgerichte hierselbst Zimmer Nr. 42, an- geseßt, in welhem die Hypothekgläubiger die Hypo- thekenbriefe zu Überreichen haben. Braunschweig, 15. März 1890. Herzoglides Amtsgericht. V. v. Münchhausen.

[72975] Bekanutmachung.

In der Bekanntmachung des unterzeichneten Ge- rihts vom 20. Oktober 1886, betreffend den Antrag der Ehefrau des Ackermanns Ernst Schlimme, Wil- helmine, geb. Bohnsack, zu Olxhcim und Genossen, als Erben des Acergehülfen Friß Bohnsack daselbst auf Erlaß des Aufgebots der nachstehend genannten Werthpapiere sind die daselbst aufgebotenen beiden Schuldverschreibungen irrthümlich als Herzoglich Braunschweigische „Landesschuldvershreibungen“ an- statt als Herzogli Braunschweigische „Leihbaus- Landes-Schuldversbreibungen“ vom 1. April 1880 Serie V. Litt. A. Nr. 159 und 160 über je 3000 6 bezeihnet. :

Indem daher nunmehr das Aufgebot bezüglich der vorgenannten beiden Herzoglich Braunschweigischen Leihhaus - Landesschuldvershreibungen nebst Talons und Zinscoupons vom 1, April 1886 bis 1, Oktober 1890 erlassen wird, werden die Inhaber dieser Ur- kunden aufgefordert, spätestens in dem bereits an- geseßten Termine am 1. Mai 1891, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglivem Amtsgerichte hieselbst, Zimmer Nr. 27, ihre Rechte anzumelden und die genannten Schuldverschreibungen vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Brauuschweig, den 6. März 1890.

Herzogliches Amtsgericht. IX. ammrath.

(rA Ausgebot.

Die von der Schlesischen General-Landschafts- Direktion zu Breslau unter dem 20. Februar 1889 ausgefertigten fünf Niederlegungs\heine (Pfandbrief- Rekognitionen) über nachstehende von dem Ritter- gutsbesiger Änton Gemanver aus Belk, Kreis Rybnik, an demselben Tage bei der Kasse der ge- nannten Direktion eingelieferte zur Baarzahlung gekündigte altlandschaftlihe Pfandbriefe :

1) von Nieder-Gorb 6. 8. Nr. 68 über 20 Thaler, 2) von Schoosdorf 8. J. Nr. 3 über 1000 Thaler, 3) von Sternaliy 0. 8. Nr. 12 über 1000 Thaler, 4) von Thomaswalde Ndr. 8. J. Nr. 40 über

1000 Thaler,

5) von Bis{dorf B. B. Nr. -42 über 50 Thaler, zu 1 bis 4 mit 3}%/0, zu © mit 49% ver- zinslih, Ó

Follen auf Antrag der verwittweten Rittergutsbefißer

Emilie Gemander, geb. Lucas, zu Belk, Kreis Rybnik,

als Erbin | ihres Ehemannes, des vorbenannten

Rittergutsbesißers Anton Gemander, vertreten dur

den Rechtéanwalt Pieper zu Rybnik, für kraftlos

erflärt werden. L

Die Inhaber dieser Rekognitionen werden daher aufgefordert, ihre Rehte auf dieselben bei dem unterzeiGneten Geriht |pätestens in dem auf den

13. Juni 1890, Mittags 12 Uhr, an der

Gerichtsstelle, am Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4,

Zimmer Nr. 89 des 11. Stockz, anberaumten Auf-

gebotstermine anzumelden und die Urkunden vor-

zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der

Leßteren erfolgen wird.

Breslau, den 15. November 1889. Königliches Amt3gericht.

[73160] Kgl. Amtsgericht Kannstatt.

Der von Wilhelm Horackh, Jonathans Sobn, [ledigem, volljiährigem Weingärtner in Wangen, am 23. Iuli 1881 gegen Salomon Auerbacer în Kannstatt über 5009 „4 Darlehen ausgestellte Pfand- \hein wird vermißt. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dou- nerstag, den 25. September 1890, Vor- mittags 9 Uhr, vor dem Körniglichem Amts- geriht hier anberaumten Termine seine Rechte geltend“ zu machen und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.

Pa) Saudaeridnttalb: Ns

gez. andgerichtsrath: Römer. Veröffentlicht: Gerichtsschreiber Nef f.

66328] Aufgebot.

l Der Rechtsanwalt Odenkirchen zu Rheydt hat Namens des Buchdruereibesiters Heinrich Leuchten- rath daselbst das Aufgebot des unter der Nr. 1 am 13. Februar 1883 auf den Namen von Frau Anna, geborene Staveau, geschiedene Ehefrau von August Borgmann zu Brüssel, ausgestellten Kuxscheins über 2 Kure des Steinkohlenbergwerks Heinri zu Ueber- rubr, Landkreis Essen, eingetragen im Gewerkenbuche dieser Zeche , beantragt. Der Jnhaber des Kurx- \cheins wird aufgefordert, \pätestens in dem auf den 29. August 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und den Kuoxschein vorzulegen , widrigenfalls die Kraftlos- erklärung desselben erfolgen wird.

Steele, den 3. Februar 1890. Königliches Amtsgericht.

[63092] Aufgebot. :

Auf Antrag des Rentiers Friedrich Henze zu Vahlbruch wird der Inhaber der auf den Namen des Antragstellers lautenden Police vom 209. No- vember 1879 Nr. 5393 der Kapital - Versicherung8- Anstalt zu Hannover über ein hei derselben ver- sihhertes, am 1. Dezember 1889 fälliges Kapital von 3000 A, mit einem Verfiherungszeitraum vom 1. Dezember 1879/89 aufge fordert, \pätesters in dem auf Donnerstag, den 26. Juni 1890, 12 Uhr Mittags, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und die Urkunde (Police) vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- [loserklärung derselben erfolgen wird.

Hannover, den 29, Januar 1890.

Königliches Amtsgericht. V. C. gez. von Schwake. (L. S.) Ausgefertigt: Böttcher, Gerichtsshreiber Königlihen Amtsgerichts.

[72971] Aufgebot.

Das Darlebns-Contobuch Nr. 549 der im Jahre 1878 in Konkurs gerathenen Dortmunder Volksbank Eingetragene Genossenschaft, lautend auf den Namen der unverehelihten Elisabeth Becker hier, welches ih über einen Saldo vom 1. Januar 1878 ad 1372,75 M und 54 M 50 Zinsen, am 13. Juli 1881 aber noch über 1152 (M 05 ck& verhielt, ist der Eigenthümerin Becker verloren gegangen.

Auf ihren und ihres Pflegers, des Schlossers Georg Menke Antrag wird der unbekannte Inhaber des fragl. Contobuhs aufgefordert, \pätestens im Termin den 10. Oktober 1890, Vormittags 11 Uhr, scine Rechte unter Vorlegung des Conto- buchs anzumelden, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt wird.

Dortmund, 14. März 1890.

Königliches Amtsgerit.

[72965] Aufgebot.

Der Arbeiter Wilhelm Guth aus Groß Herzogs- walde, als Vormund des Hermann Grüß in Som- merau, hat das Aufgebot des für die Ball-Grüß'schen Minorennen ausgefertigten Sparkassenbuches Nr. 3834 der Kreissparkasse in Rosenberg über 38,03 Mark beantragt.

Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, \pä- testens in dem auf den 15. Oktober 1890, Vor- mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, R Nr. 7, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzu- lege, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen

Rosenberg Wpr., den 5. März 1890.

Königliches Amtsgericht. I.

[72964] ___ Aufgebot.

Der S{äferkne{t Carl Ludwig Liehr in Thier- garth, hat das Aufgebot des auf seinen Namen aus- gefertigten Sparkassenbuhes Nr. 7962 der Kreis- sparkasse Rosenberg über 167,90 beantragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, \pätestens in dem auf den 15. Oktober 1890, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zim- mer Nr. 7, anberaumten Aufgebotstermine seine Reéte anzumelden und das Sparkafsenbuch vorzu- Tegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen

wird. As ERRara Wpr., den 5. März 1890. ôniglies Amtsgericht. I.

[72970] Aufgebot.

Das von der Städishen Sparkasse zu Dortmund im Jahre 1871 für dewSchlofser Erhardt Wittig, damals in Dortmund wobnbaft, ausgestellte Spar- kassenbuch Nr. 4308, früher Nr. 33273, ist dem ge- nannten Eigenthümer im Juni 1880, zu wel her Zeit es über 1016,77 M4 lautete, angebli gestohlen, und bis jegt nicht wieder präsentirt worden.

Auf Antrag des jeßt in Witten wohnhaften Sw!lofsers Erhardt Wittig werden die unbekannten Inhaber des vorbezeichneten Spärkassenbuchs hiermit aufgefordert, ihre Rechte unter Vorlegung des Spar- kafsenbubs spätestens in dem, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 21, auf den 6. Oktober 1890, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin anzumelden, widrigenfalls das vorbezeihnete Spar- kfassenbuch für kraftlos erklärt werden wird.

Dortmund, 15. März 1890.

Königliches Amtsgericht.

[72972] Aufgebot.

Die Eheleute Jakob Schmit, Ackerer, und Ca- tbarina, geborene Hermes, zu Ensen wohnhaft, haben das Aufgebot des auf den Namen Catharina Schmit zu Ensen und einen Betrag von 2167 33 4 lautenden und unter Nr. 11 894 ausgestellten Sparkassenbuhes der Kreissparkasse zu Mülheim a./Rhein beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. Sep- tember 1890, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Aufgebots- termine feine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Mülheim a./Rhein, den 18. März 1890.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1.

[34311] Aufgebot.

Es haben _

1) der Einwohner August Sachtler zu Horstdorf,

4 der Einwohner Friedrih Weise daselbst das Aufgebot folgender Posten, deren Tilgung sie behauptet, aber durch beglaubigte Quittung der ein- getragenen Gläubiger oder deren Rechtsnachfolger, weil ihnen dieselben ihrer Person resp. ihrem Auf- enthaltsorie nach unbekannt sind, niht nachweisen können, beantraat:

zu 1: einer Forderung für die Erben des in Ruß- land verstorbenen Christoph Sachtler au38 dem Kaufvertrage vom 24/24. November 1866 von 85,21 Æ, eingetragen auf den im Grundbu@e von Horstdorf Band 2 Blatt 27 geführten Grundstüen,

zu 2: einer Forderung an Erbtheil der elterlichen Tagezeitgelder für die verehelihte Henriette Hinsche, geb. Weise, zu Horstdorf aus dem Kaufvertrage vom 31,/31. Januar 1835 in Verbindung mit der Quittung vom 24. Oktober 1859 und der Verhand- lung vom 14. Februar 1878 von 9 H, eingetragen auf den im Grundbuche von Horstdorf Band II. Blatt 46 geführten Grundstücken.

Den gestellten Anträgen ist \tattgegeben, und werden die zu den vorbezeichneten Posten Berech- tigten, sowie Diejenigen. welhe daran Ansprüche erheben zu können glauben, hierdurch aufgefordert, in dem auf Dienftag, den 15. April 1890, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine zu ersheinen und ihre Rechte wahrzunehmen, widrigenfalls sie durch das zu er- lassende Ausschlußurtheil mit ihren Ansprüchen an obige Posten ausgeschlossen und die leßteren im Grundbu@e werden zur Löschang gebracht werden.

Orauienbaum, den 1. Oktober 1889.

Herzogli Ankaltishes Amtsgericht. Franke.

(7297) Oeffentlihe Ladung.

In Saw@en, betreffend die Anlegung des Grundbuches für die Gemeinde Düren, sollen der Anstreiher Josef Kahls und die Helene Kahls, früher Dienstmagd in Köln, zur Zeit mit unbekanntem Aufenthaltsorte, über die Eigenthums- verhältnisse und dinglihen Belastungen des unter Artikel 1116 der Grundsteuer-Mutterrole der Ge- meinde Düren eingetragenen Grundstücks vernommen werden. Termin ift bestimmt auf den D. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Amts- gerihtgebäude, Iejuitengaïse 9 I., Haupt-Eingang von der Oberftraße aus, Zimmer 10. Zu diesem Termine werden Josef Kahls und Helene Kahls biermit öffentlih geladen. Gr. A. Düren 611.

Düren, den 18. März 1890.

Der Gerichts\{reiber des Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung I. für Grundbuchsachen. Löhmann, Aktuar.

L72007] Aufgebot.

Der Wilhelm Schwarz, früher in Kramberg wohn- haft, geboren daselbst den 29, Ma! 1819, im Jahre 1849 von dort nach Amerika auégewandert, sowie dessen etwaige Leibes- oder Testamentserben werden hierdurch aufgefordert, \sih binnen 3 Monaten, spä- testens aber in dem auf den 26. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr, anberaumtea Aufgebots- termine zu melden, widrigensalls der 2c. Schwarz für todt erklärt und sein Vermögen an seine In- teftaterben ausgeliefert werden wird,

Diez, den 14. März 1890.

Königliches Amtsgericht. I.

[72974] Aufgebot.

Auf den Antrag der verehelihten Johanne Christiane Kaiser, geb, Wittwer, aus Beuthen a. Oder, wird deren Chemann, der Invalide Karl Wilhelm August Kaiser aufgefordert, {ich spätestens im Aufgebotstermine am 28. Jauuar 1891, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Anitsgerichte zu melden, widrigenfalls seine Todes- erklärung erfolgen wird.

Veuthen a. Oder, den 18. März 1890.

Königliches Amtsgericht.

[72968] Aufgebot.

Der am 12, Februar 1806 in Plauen verstorbene Dr’ med. Christian Ferdinand Widemann hat legt- willig S

daß seine hinterlassenen Immobilien nah dem Ableben seines zu Erben eingeseßten Bruders auf die älteste Person aus der Widemann'schen Familie (männlichen oder weiblihen Geschlechts) verfallen, jederzeit bei dieser Familie bleiben und allemal wieder auf die älteste Person aus der Widemann'shen Familie, jedoch mit Aus- \{chluß der Kasten'’shen Linie fallen und vererbt werden sollen. :

Nachdem nun der leßte Inhaber des z. Z. in verschiedenen hiesigen Grundstücken und zinsbaren Kapitalien bestehenden Widemann'shen Fidei- commißvermögens, Herr Oberlehrer emer. Ernst Wilhelm Widemann zu Plauen, verstorben ist, g werden auf den Antrag der Frau Hermine Amalie verw. Amtmann Grössel, geb. Widemann, in Plauen,

als der anzeigli® NächstbereGtigten, ale diejenigen, welche auf den Besiß und Genuß des bezeichneten Fideicommisses Anspruch maten wollen, hiermit aufgefordert, ihre Ansprübe und Rechte spätestens in dem auf den 16. Juni 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer 2, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, auch dabei ihre Zugehörigkeit zu der Familie und ihr Alter nachzuweisen; widrigenfalls diejenigen, welche die Anmeldung unterlassen, ihrer Arsprühhe auf das Fideicommiß für verlustig zu erklären und mit den- selben zu Gunsten des angemeldeten ältesten Familien- gliedes auszuschließen sind. Plauen, am _15. März 1890. Königlih Sächsisbes Amtsgericht daselbft. Steiger.

[72969] Aufgebot.

Auf Antrag des Amtmanns a. D. Karl Heidens- leben zu Wismar, welcher als Bruderschn des am 5. Februar 1890 hierselbst verstorbenen Gantors a. D. Gustav Friedrich Christian Gottlieb Heidensleben ein geseßlihes Anrecht an die Verlassenschaft des Letteren zu haben behauptet, werden

1) alle Diejenigen, welche ein näheres oder glei nahes Grbrecht,

2) alle Diejenigen, welche Forderungen an den genannten Nachlaß zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem hier- dur auf den 16. Juni 1890, Vormittags 10 Uhr, angeseßten Aufgebotstermin hierher anzu- melder, swidrigenfalls zu 1) der Antragsteller bezw. die sih Meldenden und Legitimirenden für die rechten Erben angenommen, ibnen als solhen der Na&laß überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werben soll, und die sich nach der Präklusion meldenden näheren oder gleich nahen Erben alle Handlungen und Dispositionen Derjenigen, welche in die Erbschaft getreten, anzuerkennen und zu übernebmen \{@uldig sein sollen; zu 2) die sich nicht Meldenden mit ihren Forderungen vom Nawlaß ausgeshlossen und zu

ewigem Stillschweigen verurtheilt werden follen.

Gadebusch, den 13. März 1890.

Großbherzoglihes Amtsgericht. Schroeder.

(78021) Bekanntmachung.

Das Verfabren in der Schuhmacher Wilbelm Hain'shen Aufgebotésahe von Niederwüstegiersdorf ist beendet.

Niederwüstegiersdorf, den 15. März 1390,

Königliches Amtsgericht.

[73019] Vekanutnmachuug.

Das Verfahren, betreffend das Aufzebot der Nachlaßgläubiger und Que des bier Hedemannftraße 15 wohnhaft gewesenen, am 10, Fe- bruar 1889 verstorbenen Bildhauers Kari Ludwig Dankberg ift durch das am 20. Februar 1820 ver- kündete Ausschlußurtheil beendet.

Verlin, den /. März 1890.

Königliches Amtsgericht I. Abtbeilung 48.

[73007] Bekanntmachuug. /

Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 14. September 1889 verstorbenen Sckw:inebändlers Friedrich Dreßler zu Erlau, ist dur das am 27, Februar 1889 erlassene Aus\{lußurtheil beendet.

Schleufingen, den 13. März 1820,

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[73013] Vekanntmachung. : Dur Aus\{lußurtheil vom 17. März 1899 ift von uns der auf Grund des Geseßes vom 26. Fe- bruar 1872 ausgefertigte Staatsschu'dschein des Fürstenthums Reuß j. L. Serie III. Nr. 50 über 50 Thaler für kraftlos erklärt worden. Gera, am 18. März 1890. Fürstliches An M für Civilprozeßsachen. ün.

d-

[73012] Im Namen des Königs! Verkündet am 17, März 1890, Totke, Assistent, ais Gerichtsschreiber.

Auf Antrag des Pastors Strecker zu Karvin als Rendanten der Prediger-Wittwenkasse dec Synode Körlin a. Pers. erkennt das Königliche Amtsgericht Mons dur den Ümtsrichter Schneider für teht :

Die auf tem Rittergute Wojenthin, ehemals Fürstenthum'schen, jet Bublitz'er Kreises einge- tragenen Pommershen Pfandbriefe Nr. 177 und Nr. 220 vom 25. Dezember 1809 über je 25 Thir. = 75 M zu 3x Prozent verzinslich, der Prediger- Wittwenkasse der Synode Körlin a. Pers. gehörig, werden für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der Antragstellerin, soweit derjelben nicht Kostenfreiheit zusteht, auferlegt.

[73024] Beklanutmachuug.

Durch Aus\{lußurtheil des unterzeichneten Geri bts vom 20. März 1890 i} die von der Deutschea Lebensversiherungs-Gesellschaft in Lübeck am 4, Juli 1873 in Höhe von 1000 Thlr. Ct. ausgestellte, auf das Leben der Elise Emilie Johanna Gertrud Sol lautende Aussteuer-Police Nr. 2823 für kraftlos erflôrt.

Lübeck, den 20. März 1890.

Das Amtsgeriht Adoth, I.

Zur Beglaubigung: Fick, Gerichtsschreiber.

[72733] Verkündet am 15. März 1890. Beck ers, Gerichtsschreibergeh. In Sachen betr. das Riesecberg'sGe Aufgebots- verfahren (F. 2/89) hat das Königliche Amtsgericht Abtheilung 11 zu Alfeld, durch den Amtsrichter

Fresenius, in seiner Sißung vom 15. März 1890 für Recht erkannt :

6 2c. 2c. 1) das Quittungsbuh der Sparkasse in Lamspringe Fol. 1176 Nr. 2701 über eine Einlage von 10 400 #, lautend auf den Namen des Kothsafsfen Wilhelm Rieseberg in Sehlem, wird für kraftlos erklärt, 9) die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. gez. Fresenius. / Gemäß §. 848 C. Þ. O. wird dieses Auss{luß- urtbeil hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Alfeld, den 15. März 1890: Ratzeburg, Sekr.,

Gerichtsschreiber Königl. Amtsgerichts.

[72469] VBekauntmachung.

Dur am 7. cr. verkündetes Urtheil unterzeih- neten Gerichts ift für fraftlos erklärt die über fol- gende Hypothekenvost gebildete Urkunde:

, 2% Llr. 20 Sgr. 5 Pf. des Jacob Schaffrin, eingetragen ursyrünglih auf Alt-Stabigotten 2 Ab- M E Æ He auf Alt - Stabi- gotten und demnä von dort auf Stakigotten 67, 68, 71 bis 79. O

Allenstein, den 14. März 1890,

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 4. Februar 1890.

Ref. v. Stockhausen, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der Wittwe des M. M. Emanuel, Hannchen, geb. Müller, von hier, gerihtsbekannte Verwalterin des Nachlasses ihres verstorbenen Che- manns M. M. Emanuel erkennt das Königliche Amtsgericht zu Nentershausen durch den Amts- richter von Clausbru{, da in dem Aufgebotstermine vom 4. Februar 1890 Rechte Dritter auf die Ur- kunde nicht angemeldet sind, und die Antragstellerin Erlaß des Aus\lußurtbeils beantragt hat, für Ret :

Der über die Band I. Art. 3 Abth. II1. Nr. 2 des Grundbuhs von Jba eingetragene Post :

e607 M Kaufgeld nebst 59/09 Zinsen feit dem 5. Februar 1877 “zablbár bei pünktliher Zins- und Ratenzahlung (d. b. spätestens 4 Wochen nah Fällig- keit), andernfalls das ganze fällig ift, in 3 gleichen mit dem 5. Februar 1878 beginnenden Jahresraten für Färber M. M. Emanuel in Nentershausen, laut Vertrag und Cession vom 15. Februar 1877 ein- getragen am 18. April 1877*

ausgestellte Hypothekenbrief wird für kraftlos

erklärt. v. Clausbru(.

[72739] Jm Namen des Königs!

Auf den Antrag des Webermeifters Gottlieb Reimann in Gefell, erkennt das Königlibe Amts- geriht zu Ziegenrück in der Sißung am 31, Januar 1890 durch den Amtsrihter Aßmann für Recht:

Die Hypotheken-Urkunde vom 7. Mai 1861 über die im Grundbube von Gefell Band I. Blatt 21 auf den Grundstücen des Webermeisters Gottlieb Reimann in Gefell eingetragene Hypothek von 200 Thaler wird bierdur für kraftlos erklärt.

Aßmann.

[72468]

72734]

Die Hypotbekenurkunden, welde über die Posten S III Nr. 2? und 5 Zydowko Blatt 17 über 464 Thaler noch für Anna und Lorenz Springer,

Abtheilung 111 Nr. 4. Louisenwalde Blatt 1c über 483,87 Æ für Josevrha, Stanislaus und Mariannæ Kulczynski,

Abtheilung 111 Nr. 1. Pawlowo Blatt 8 über 300 Thaler für Andreas Koperskt,

Abtheilung I11 Nr. 1, Kleßko Blatt 131, früber 98/103 über 117 Thaler 107 Pf. noch für Franz Pnierwoski,

Abtheilung 11] Nr. 3. Gaj Blatt 4 über 218 Thaler 23 Gr. 11 Pf. noch für Johann Elisa- beth Eichstädt und Stanislaus Grjadzielski

lauten, find für kraftlos erklärt worden.

Gnesen, am 17. März 1890,

Königliches Amtsgericht.

740 (7274) Bekanntmathung.

Durch Urtheil des unterzeichneten Geribts vom 4. dieses Morats sind nachstehende Hypotheken» urkunden!

1) über 409 Thlr., eingetragen im Grundbuche von Konradsvitte auf Blatt I. Abth. 111. Nr. 6 aa gerihtlihen Obligation vom 7. Juli über 500 Tblr, eingetragen im Grundbube von Schaaksvitte Blatt 32 Abtheilung 111 Nr. 5 e notariellen Obligation vom 1. Oftober

(U,

3) üter 2400 é, eingetragen im Grundbuche von Scaaksvitte auf Blatt 57 Aktb. II1I. Nr. 1 aus den: gerihtlihen Kaufvertrage vom 4, ÖOfs tober 1870,

für kraftlos erflärt.

Königsberg, den 13. Mär; 1820,

Königliches 'Amtbgericht. VIII, [72738] Im Namen des Königs!

Auf Antrag des Mühlenbesigers Karl Wilhelm Sálotter in Lothramüble erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ziegenrück in der Sißung am R 1890 durch den Amtsrichter Aßmann für

echt :

Das Hypothekendokument, bestehend aus einer Aus- fertigung des SONRIG vom 20. April 1831 nektiît angeheftetem Hypothekenbuhsauszuge vom 11, Sey- tember 1835, über die im Grundbuche von Reiyen- geshwenda Band 20 A4 Blatt 12 in Abtheilung 111. Nr. 1 für die Friederike Elisabeth Schaller, jeyt verebelihte Bergner zu Kleingeshwenda eingetragene Grbtheilsforderung von 50 Thalern wird bierdur ch füc kraftlos erklärt.

ßmann. [72732] Jm Namen des Königs!

Auf den Antrag des Postshaffner Anton Greve zu Bochum vertreten durch den Rechtsanwalt Diekamp daselbst erkennt das Königliche Amts- geri&t zu Bochum durch den Gerichts-Assefsor Westermann für R:

a. Der Grundschuldbrief über die am 16, Mai 1879

für den Gerih‘staxator Theodor Homkorg zu Bochum im Grundbucve von Boum Band X111 Blatt 169 in Abth. T11 unter Nr. 22 eingetra- gene und mit einem der verpfändeten Grund- A nah s N 379 ‘des Grund- uchs von Bochum ernommwene Grundschv von 4000 M. nebst 5 °/9 Zinsen, Is der Hypothekenbrief vom 2%. Februar 1880 über die für den Oekonomen Moriy Wilhelm Swulte- Crawinkel zu“ Wiemelhausen am 21, Januar 1880 in dem vorgenannten Grundbuche unter Nr. 34 eingetragen, ebenfalls nah Band V111 Blatt 379 zur Mithaft überschriebene Post von

6000 46 nebst 4 °/6 Zinsen scit dem 1. Juni 1879, werden zum Zwecke der Löshuug der Postezr: für krafilos erklärt. Die Kosten fallen dem Antrag- steller zur Last. Y

Verkündet am 17. März 1890. j __ Kretschmann, Gerichtsschreiber des Königlihen Amtagerichts.