1890 / 79 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Mar 1890 18:00:01 GMT) scan diff

Bemerkungen.

das Eigenthum des preußischen Staa vermessungen, Regulirungen u. |. w Staats-Eisenbahnen um 1. April Mon stadt—Warthe broich (10,22 km); am Wonarowitz— Inowrazlaw ( (12,87 km);

8) Die Angabe bezieht \sih auf 2381,14 km. 9) Die Angabe bezieht sich auf 1355,68 km. -

10) Am 1. Oktober 1889 i} die Strecke Holthusen— Ludwigslust (26,56 km), am 29. Dezember 1889 Dömiß—Lübtheen (32,90 km)

ts übergegangen; durch Neu- hat die Länge der preußischen ,38 km zugenommen; es treten hinzu am

Fluß (1,08 km) und Küstriner Vor- m 1. Mai Hochneukirh—Greven- i Ribniß—Rostock (2 77,67 km) und Gößenhof— die Apenrader Hafenbahn (0,97 km); (21,40 km) u. Oppeln—Nams- am 15. August Bergen—Putbus Hermeskeil (50,30 km); am der Linie von Barmen—Rittershausen dorf 0,39 km; am 18. September Danzig ufer bei Neufahrwasser (4,44 km) für ber Nordshleswigsche Weiche—Niebüll stadt (9,61 km), Königsberg i./Pr.— Feudingen (8,50 km), Erndtebrück— Naumburg— Artern (55,52 km) nsheim—Simmern (37,00 km); (8,90 km), Kreb8ö8ge—Radevormwald Wulften—Duderstadt Oebisfelde—Salzwedel am 4. November m 15. November Schmallenberg— Langenshwalbach (21,37 km); am bsleben (16,72 km); am. 21. Dezember 7 km); am 3. Februar Beyen- 2, Februar Solingen—Wald n—Havelberg (8,91 km). a— Dresden (55,37 km),

Allgemeine Bemerkungen.

1, In obiger Zusammenstellung sind die bayecishen Bahnen, die Georgsmarienhütte- owie die unter eigener Verwa nen nicht enthalten. Von den mit bezeichne als Bahnen untergeordneter Bedeutung b

11I. Während der Inhalt der auf provisorishen Angaben beruht, en nur insoweit provisorische Angaben, Angaben inzwischen niht durch Ermi Berichtigung gefunden haben.

IV. Die in den Spalten au die dem event. vorhandenen

Militär-Eisenbahn, die und die Peine - Ilseder ltung stehenden s{chmal-

ten Bahnen werden einzelne Strecken

Eisenbahn,

\purigen Ba Fluß (0,65 km); a

854 km),

Bieberstein 11) Die hierfür in Betracht zu ziehende Bahnlänge beläuft \ich

auf 388,37 km.

12) Die Angabe bezieht \ih auf 313,57 km.

13) Die hierfür in Betracht zu ziehende Bahnlänge beläuft sich auf 683,19 km.

14) Am 1. Oktober 1889 is die Strecke Orlamünde—Pößneck (11,66 km) eröffnet.

__ 15) Am 1. August 1889 ist die Zweigbahn Immelborn—Lieben- stein—S{hweina (6,41 km) eröffnet.

16) Die Angabe bezieht sich auf 198,95 km.

17) Die Bahn ist am 31. Dezember 1888 eröffnet.

18) Das Anlagekapital is von der Gemeinde Löningen aufgebracht. Rechnung des Bankhauses Erlanger u. i M. erbaut, nach Eröffnung des Betriebes ist das Eigent \umsrecht des Bankhauses an die Jever - Carolinensieler Eisenbahn-Gesellschaft übergegangen.

29) Aus\chließlih 87 400 (4 für Betriebsmittel und Werkstatts- , welche dem Betriebspächter gehören.

Vom 1. Januar 1890 ab findet auf der Strecke Eisern— Eiserfeld (5,00 km) au Personenbeförderung statt. 22) Das Anlagekapital is von der Stadt Osterwieck aufgebracht

orden. 23) “Die Bahn ist am 14. April 1888 eröffnet.

__ 2) Die Bahn ist vom Hessishen Eisenbahn-Ko städter Bank und Hermann Bachstein) für eigene

25) Wie zu 24,

26) Die Bahn ist am 11. Oktober 1888 eröffnet.

27) Wie zu 24.

2) Außerdem sind 195 488 4 für die Dampffähr-Anlage zwischen Karolinenkoog und Tönning verwendet.

29) Das Anlagekapital ist von der Stadt Perleberg aufgebracht.

30) Wie zu 24.

31) Die Bahn ist vom Mitteldeutschen Eisenbahn-Konsortium (Darmstädter Bank und Hermann Bachstein) für eigene Rechnung erbaut.

32) Die Bahnen sind Eigenthum der Firma H. Bachstein, Berlin. 33) Für die Jahre 1889 und 1888 hat aus dem eine Dividende nicht gezahlt werden können. Die Zin Litt. A sind in Höhe von 3 amburg garantir

am 1. Juli . August Wrist üter (57,00 km);

palten 5 bis 13 größtentheils thalten die Spalten 14 bis 22 als die früheren provisorishen ttelung der definitiven Eininahmen

lau für G (9,74 km) und Trier r. tember durch über Langerfeld O. Thor nach dem Güterverkehr; am 1. (40,50 km), Neusalz a./OD.—Frey Labiau (50,32 km), L Birkelbach (3,50 km) f R am S e O . November ee-Silschede Mockter—Katharinenflur (2,29 km), Gifhorn—Triangel (7,85 km), (11,30 km);

11 und 20 verzeihneten Angaben enthalten Erneuerungsfonds zufließenden Antheile.

Besoudere Bemerkungen.

1) Eröffnet wurde 1888/89: —Gr. Moyeuvre (10,18 km).

Düdelingen—Reites{hkopp (0, e Hagenau—

eimstruth— am 15. November die Strecke ür Güterverkehr,

1889/90: am 1. April 76 km) (für Güter), an Saargemünd 0,99 km

ber die Strecke Buchsweiler—Ing-

Hagendingen die Stree r demselben Tage kamen für die Lini Geleise in Zugang; am 16. Dezem

wurden 1888/89; am 1. i Umbau auf Bahnbof Halle (13,44 km) und die —Marten B. M. (3,22 km), am in Mitbetrieb genommen, sen neue Linie (2,91 km), am am 15. Mai Wehbah— Ribnitz (43,33 km), Feudingen (9,80 km), Durch Umbau des hinzugekommen. hungsbahn bei Staßfurt (2,49 km), am inne (28,47 km), am 16. August Hildes- am 1. September Dt. Krone— et (6,19 km), am 9. Sep- Güt. Stat.)— linksmainischer Hafen (1,46 km), Kankel—Ostrowo Hohenstein i

19) Die Bahn if für

(8,40 km), rankfurt a.

(20,59 km), j (59,16 km), Baalberge— Cönnern St. Vith— Ulflingen (23,30 km); a Fredeburg (5,50 km), Wiesb 15, Dezember Ballstädt—Her l Stolberg (Hammer)—Walheim (7,2 burg— Langerfeld (6,40 km); am am 15. Februar Glôwe am 1. April Elsterwerda- Oberhausen alte Linie (3,00 km). stattgehabte Eröffnung des Haupt-Personen- ist die Betriebslänge um 0,44 km Gleiwi§ß—

weiler (6,58 km).

2) Eröffnet verlegung durch U Verbin dungéstreck: Dorstfeld Rb. 1. April Soldau—Illowo (11,73 am 16. April Styrum—Oberhau 1. Mai Löwenberg— Templin (33,08 km), reudenberg (10,50 km), Barth (11,42 km) und Laasphe— uli Altenahr—Adenau (17,21 km). 053 km

April in Folge Linien-

(6,099 km); gehen ab: 1888/89: am 16. April Styrum am 18. August bahnhofes zu vermindert. Y Morgenroth die Strecke von Glei 10, Dezember Staffel—Limburg a am 1. Oktober durch Schließung des E i 2,59 km; am 1. Februar durch vorläufige Außerbetriebseßung der Strecke Kray—Wanne 8,81 km.

3) Die hierfür in Betracht zu ziehende Bahnlänge beläuft \ih auf 23 577,83 kma. __#) Eröffnet wurde am 2, Oktober 1889 die Strecke von Leutkirh bis zur Landesgrenze 24,97 km.

5) Am 26. Mai 1888 ist die Strecke Nidda—Schotten (14,18 km), am 1. Oktober Stockheim—Gedern (18,45 km) eröffnet.

6) Die Angabe in Sp. 25 bezieht sich auf 175,82 km. : wurden 1889: rittersgrün (9,36 km) und Grünstädtel— 2 Stollberg Zwönitz ( Grünstädtel—Buchholz (21,44 km), un (5,18 km).

am 1. Juli Stralsund—

nsortium (Darm- Rechnung erbaut.

am 15. I Bahnhofes Am 1. August die Umge 11. August Birnbaum—P beim—Hoheneggelsen (17,40 km), Callies (44,47 km) u tember Sachsenhausen ( 2 Lissa— Jarotshin (68,61 km), Gleiwitz—Orzesche (21,93 km), ] ch—Erndtebrück (18,80 km), St. Vith (15,79 km), am 6. Dk- hofe Halle 0,48 km, am am 1. November Beyenburg (5,00 km) Emden—Sciffs- tafel Limburg ezember Erndtebrück—Leimstruth (5,90 km), Montwy Krushwiy (8,50 km), (0,89 km), Gr. Gleidingen (16,90 km). ] Friedrihrodaer Eisenbahn (8,92 km) in

ranffurt a. M. 1. Oktober von der Grubenbahn wit bis km 4,37 (4,37 km). lte Linie (1,81 kw).

nd Terespol—Scbw Bahnhofes Rheydt-Morr

86,98 km), Soldau (52,98 km), Hilchenba * Gersfeld (23,21 km), BVleials— tober durch Aenderungen auf dem Bahn 92, Oktober Teutschenthal—Salzmünd Wülfrath—Welbert (8,55 km) und Dahlerau— am 1. Dezember Rogasen— (2,16 km),

Hit

S E E E e vitiicis urt ies wobn: i A E S e ELEPE S 4 L np ines S E A R f. e E

e (8,57 km),

Betriebs-Ueber\chuß sen für die St.-Aft. Betriebsgesell-

Wongrowit (18,54 km),

10, Dezember 2 h v. H. von der Lotaleisenbahn-

l 1 1 antirt, während für die Zinsen der Pr.-S die Emissionshäuser die Garantie bis zu 4 v. H. übernommen

34) Die Bahn bildet einen Vermögensbestandtheil der Stadt S(hhmalkalden.

Grünstädtel—Ober- Schwarzenberg (2,67 km), 1. Dezember d Waltersdorf—Obercrottendorf

(4,71 km), 7) Eröffnet am 1. Juli

am 1. Januar nuar Lauchhammer—Lauhhammer Merk bruar Hoheneggelsen 1. April is die Fröttstedt—

ele inri Cf Cra iit A lor ddr S Ä

am 15. Ja-

am 1. Fe- | am 15. Juli 16,59 km),

Minimum, j als maßgebend an- Dieses Minimum is} în Ansehung in Ansehung der katholischen bis zu dieser Grenze ist bei der Etatsgesetzes

leistungsfähig

r die Gemeinde auch nit, weil sie ernstlich heutigen Verk ältnissen

Die Geschädigten seien Ju seiner, des Redners, cht weniger als drei Geistliche, Diesen traurigen Zu- den Gehaltszuschuß

der Staat nicht, abe nicht dazu gezwungen werden tönne. in diesem Falle die armen Gei Diözese, befänden si \. Z. ni welche ihrer Alterszulagen entbehren. ständen gegenüber sollte die Regierung au für den Fall zahlen, daß die Gemeinde leistungs und freiwillig nicht zahlt. Summen.

Abg. Freiherr von Huene will Angesih lage des Hauses ' von einer weiteren Begrün trages abjehen. Derselbe bewege si innerhalb Grenzen und es sei nur re | Geistlichen, nachdem die zu berücsihtigen.

Abg. Graf lishen Missionspfarrer wissen wollen, wenn Der Antrag von Huene enthalte zwar tigkeit und Billigkeit; es könnte aber er- atholischen Geist-

Parlamentarische Nachrichten.

Schlußbericht der gestrigen (37.) Sißung Fortseßung der zweiten steriums der geistlichen, Unter- al- Angelegenheiten.

Kultus und Unterricht gemein- zur Verbesserung der fenntnisse.

rsüllung der rehtlihen Jahre im Amte befind- Mindesteinkommen 1 1800 M zu fichern, erszulagen und Unter- agen sollen von fünf zu lischen Geistlichen je 300 M, für die und zwar bis zum Höchst- bezw. 2400 Hf. für

zunächst die katho- nten Missionspsarrer

bezüglih der

welches nah genommen wird, aufzubringen. der evangelischen Pfarrer auf 2409 auf nur 1800 M festgeseßt; also nur Ausführung Ihrer Kognition eingetreten. Ermessen die will nicht aufbringen, obw pflihtet gehalten, ) Um aber die Geistlihen nicht selbst in diesen Fällen auf dem Wege e Geistlichen zu Hülfe geko find in diefen, 30 000 6 den Geistli im Wege der Unterstüßungen bewilligt worden. von den genannten Herren Vorrednern die Regierung sich für * be- Etatsvermerks, geben hat, auf Grund der Erklärungen aus währung der Alterszulagen niht mehr den zurückzugehen. t: aus welchem Rechtstitel ih für berechtigt gehalten, ein so konniventes Ver-

t: der Etatsvermerk, die Absiht Verhandlungen des hohen Hauses , in welchem Zustande wir Alterszulage auh auf die zurückkommen würden.

des Hauses der Abgeordneten. Berathung des Etats des Mini rihts- und Medizin

Jn Kapitel 124: sam“ sind ausge äußeren Lage der G

vorjährigen Beschlüsse

In allen den Fällen, wo na pflihtmäßigem ÜVeberzeugung kam: ei einmal dieses bescheiden ohl sie es könnte, hat die Regierung sich für ver- einen Zuschuß bis zu“ diesem Minimum nicht zu Noth leiden zu lassen, ift iner besonderen Unterstüßung den mmen worden, und nach den Uebersichten, nicht allzu zahlreiien Fällen, wo ungefähr den vorenthalten waren, ungefähr 23 009 Darüber hinaus,

worsen 5 500 000 M6 eistlihen aller Be

Der Fonds dient dazu, nah E Verpflichtungen den mindestens lihen evangelishen Pfarrern 92400 M, den fkatholishen Pfarrern vo1 ferner darüber hinaus den Þ stüßungen zu gewähren. fünf Jahren für die evange katholischen je 120 F betragen, gehalt von 3600 A für evangelische, katholische Geistliche.

Abg. von Strombeck beantragt, staatlich anerkannten ebenfalls unter diesen Titel zu begreifen. rr von Huene beantragt, olishe Geistliche zu seßen 300 M statt eventuell eine solche Er-

Es handle sich nur um geringe bemessene Minimum ts der Geschäfts- dung seines An- ehr bescheidener die tatholischen

cht und billig, l lage sih gebessert, entsprechend

farrern Alt Die Alter szul zu Limburg-Stirum würde die fatho-

den übrigen Pfarrern gleichbehandelt sie niht ad nutum episcopi amovibiles niht eine

meine Herren, richtig hervorgehoben rechtigt gehalten , der Erklärungen, tie fie ge dem hohen Hause, bei der Ge auf die Leistungsfähigkeit der Gemein von Strombeck® frag

auf Grund des

Forderung der Gere wogen werden, ob nicht die Wünsche der f lichen thunlichst berücsihtigt we

Abg. von Strombec: B ih mich fkurz fassen. sirung des Fonds gerichteter Antrag be Begründung züglih der vermögend““

Der Hr. Abg. hat die Regierung fahren zu üben?

äFch babe den Titel cben genann des Etatsvermerks, welche aus den hervorgeht. Ih möchte doch einmal sehen wenn wir bei Bemessung der Gemeinden

rden tönnten.

ei der Geschäftslage des Hauses Mein auf die Speziali- darf einer weiteren

Abg. Freihe Alterszulagen für kath 150 & und 2700 M, statt 2400 M, höhung für das nächste Etatsjahr eintreten zu lassen. rner beantragt Abg. von Strombeck:

) Die Stoatéregiezung wird

Fonds zahlbaren Gehalt2zuf Wege der Gesctgebung festzustellen, Pfarrgemeinden zur eigenen Aufbringung dieser

will auch

Alterszulagen

verändern Mir kommt es darauf an, unter möglichst leichten Bedingungen die d Alterszulagen den Pfarrern zu gewähren. ert werden, wenn auch für ein wischen Pfarrern und Pfarr-

ersucht, hinsichtlich der aus chüsse und Alterszulagen für unter welchen bezw. Pfarr-

den Ausdruck Leistungsfähigkeit

die Regierung in Etatsvermerks Regierung sich für berechtigt erbunden erachtet hat, Alterszulagen

Ausführungen Regierung. Also ih wiederhole, daß die und im Interesse der Gemeinden erst recht für v die Angelegenheit derart zu regeln, sofort haben gewährt werden können hier im Etat vorge Was dann wei betrifft nah den weiteren Grund}äße Ausführung dieses Etatsvermerts be furz darauf hinweisen, daß zwei gro waren: einmal die Festsezung-des Pfründenein Festsezung des Dienstalters. Bet dadur vorbeizukommen gesucht, Ministers angeordnet ist, daß das bisher ermittelte lich bemängelte Pfründeneinkommen z Wenn Sie nun in cinem Theile der Pr der Richtung gefunden haben, daß das Pfründ Weise cingeshäßt werde, | gekommen sind, und wenn Grund nur fein, daß für vorlagen. Für die Zukunft wird natürli etwas \chGärfer angesehen werden müsser. raß Seitens der kirchliden Oberen dieser Richtung nit gebracht sind, ledigurg gefunden haben. Das Amtsalter mate erheblide Schwierig? letzten Jahre sehr unklar geworden ; Rheinprovinz Persönlichkeiten Succursalpfarrer genommen worden ist. fommender Weise beabsichtigt gewesen ist, die und daß ib, wenn ih von dies einzelnen Zeitungen ist ja imm es ih um viele Tausende von Bureaukratie Zabl der evangelisch erhalten haben, beträgt 83146, die Zahl lihen 1826.

Pfarrer im Vorauêschungen eingesessenen

die Lage zu schen, Gehaltszuschüsse ‘un Die Religion kann nur geförd gutes Verhältniß z : orgt wird, welches leicht gestört werd Gemeindemitglieder durch höhere Kirchensteuern zur

betreffenden als unvermögend Gehaltszuschüsse und Altertzulagen anzu)ehen find.

92) Die Staatsregierung wird ersucht, Staatëbhauéhalts-Etats deren ciner die zur Erfüllung re erforderlihe Summe, deren übrige die ¿n und Alterézulagen für Geistliche bestimmten der Geistlichen, enthalten. perger weist zur Begründung des darauf hin, daß die Missionspfarrer mit den übrigen gleich- sen und vom

; daß die wirklichen Aufstellung des bis zu der Maximalsumme, die mehrere Titel chtliher Verpflichtungen zu Gehalt8zushüssen, Unter-

kindern ge} en kann, wenn

die armen C Gehaltserhöhung Schwierigkeiten mögen sie sind -aber

ter die von Hrn, von Huene gestreifte Frage an- n, welche die Regierung bei der bahtet hat, so will ih nur ganz ße Schwierigkeit:-n zu überwinden fommens, und zweitens die Schwierigkeit habe ih daß unter Zustimmung des Finanz- und nit wesent- erden soll.

getrennt nach dem Bekenntniß Abg. Dr. Reichens Strombeck'shen Antrags nah dem Allgemeinen Landrecht als berehtigte und gleihwerthig Staate anerkannt worden eine sehr wichtige Aufgab verdienen umso größere Berüc des Kaisers Wilhelm I., halten werden“, in E breitung der

niht unüberwindlich.

¡Ü Wie noth: beweist das

der Budget- fommission vorgetragene daß Berlin niht mehr leistungsfähig 10 Proz. an Kirch gerechtigkeit gegen Redner die Nothwen pfarren aus diesem damit nicht etwa ein

e Pfarrer gelten sind. Die Missionspfsarrer haben e in der Diaspora zu erfüllen und fsichtigung. Solle das Wort Volke muß die Religion er- eitcre Ver- so müssen ihren Beruf

1 Grunde gelegt we1 resse fortwährend Klagen in encinkomnen in \{ärferer daß diese Fälle vor-

Das ist eine Un-

steuer zahlen müßte. Schließlich betont

die kleineren Gemeinden.

digkeit, auch den Geistlihen in Missions- onds Gehaltserhöhungen zu gewähren, angel an Missionspfarrern eintrete.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. von Goßler:

gehen, welche der Strombeck weiter ausg alb des Rahmen Hr. Abg. Sa ein bekanntes Ober-Verwa und er hat darin auch Recht nach dem Allgemeinen Landre Geistlichen zu unterhalten. en und die welt

o be'treite iq erstens, Nehnliches vorgekommen ist, so kann der tas Pfründeneinkommen gar keine Nachrichten ch das Pfründeneinkommen Aber ich kann versichern, Unträge oder Beschwerden in oder daß sie wohl rasch Er-

bei den fkatholishen Geistlichen eine eit, denn die Verhältnisse waren im Laufe der Sie entsinnen si, daß namentlich erst neuerdings

rfüllung gehen und so die w Sozialdemokratie gehemmt werden, auch diese Pfarrer so gestellt werden, sorglos erfüllen können. |

Abg. Sa ck würde ebenfalls de1 geistlichen die Wohlthat die vorausgeseßt, daß die cvange hohen Bedeutung angemessenen Für die evangelischen Geistlichen

rren! Ih gestatte mir, zunä{st auf die Frage einzu- Hr. Abg. Sack angeregt und der Hr. Abg. von eführt hat, und zwar um deswillen, weil sie mens der gestellten Anträge bewegt, hrte die Schwierigkeiten vor, wel@e dur ( Erkenntniß eingetreten sind, Die geseßlihe Lage ist die, daß cht die Pfarreingesessenen verpflichtet Früher nahmen die Behörden lien Behörden, daß fie in ihrer Lage wären die Gemeinden anzuhalten, wenn e war, eine Erhöhung der welde sich Iahrzehnte das Ober-Verwaltungs-

1 fkatholischen Missions- jeil werden lassen, lishe Mission in einer ihrer Weise berücksihtigt würde. im Geltungsbereih des

en, bestehe daß selbst, tationsfähig anerkannt würden, über die stta- ihtung nicht s hinsichtlich wie weit da jene sfähigkeit der Ge- [l stehe aber fest, daß aus Aufbesserung Geistlichen i Kirchengemeinde

ses Fonds zu Tl sih außer

ltungégerichté-

betreffend 6 hältnisse in den älteren Provinz die Entscheidung des Ober-Verwaltung®gericzts,

wenn die Gemeinden als prä] do von ihnen eine Erhöhun tutarische bisher bestehende un verlangt werden könne. der Alterszulagen gehalten werden solle, Prästationsfähigkeit oder Nichtp meinden in Frage komme; so vie Centralfonds

gejGen Kirwzenver F kann versichern, daß in überaus entgegen- se Sach? zu regeln, ßklagen absehe in hetßt worden doch wirkli, da at, anerkennen muß: Anerkennenswerthes en Geistlihen, welhe Zulage der katholischen

Rheinprovinz } 1889 haben R halten 1675 evangelische, 1308 katholische Geistliche, Sie werden anerkennen, daß ein Behörden liegt. Die Gesammtübersi alterszulagen betragen zu Gun

an, d. h. die geistlich Gesammtheit i die Pfarrunter Dotation eintreten hindurch unangeso gericht umgestoßen, und es Aenderung der im Bedarfsfalle auch bei zu einer Erhöhung der P Die Schwierigkeiten, sind, haben eine wesent tieses Fonts unter Kap. 124, T Bei der Verwaltung auLgegangen, stimmungen gegenüber zwar ver

haltung eine ungenügende en wenigen Pre Diese Praxis, ten erhalten h fehlt nunmehr Gesetzgebung Konsensus der Verwaltungsbehörden farrtotationen zwangsweise zu gelangen. dadurch für die Geistlichen entstanden

lihe Abminderung erfahren durd) Einschaltung

g des Pfarrgehalts d geseßliche Verpfl sei es, wie e

Fällen gehandelt h es hat die

Unterstüßungen evangelischen ( i wenn die als nicht prästationsfähig anerkannt worden sei.

die Regierung die Gemeinde als prästationsfähig an,

e Lagen x 9 also beinahe dieses Fonds is die Kultusverwaltung ank hübsches den genannten geseßlihen Be-

pflichtet sei, zu erwägen, ob eine

3000 Geistliche. Quantum Arbeit hinter den vorläufig das Resultat, daß die Dienst

der Evangelischen 2 831 000, zu Gunsten der Katholischen 1 236 000 46 Dieje Zahlen geben noch keiue zuverlässige Uebersicht, weil 2 Momente noch in Berücksichtigung zu ziehen sind. Erstens ift die Zahl der un- beseßten Pfarreien noch recht erheblich groß. Sie hat si über- rashender Weise zu Gunsten der Katholiken gestaltet; es sind unge- fähr 180 Pfarreien weniger vakant gewesen als wir angenommen hatten; aber bei den Ebvangelishen ist die Zahl der Vakanzen noch sehr erheblih. Wenn diese vakanten Pfarreien, deren Ziffer im Ganzen doch nicht unerheblich is, alle bes: seut sicd, so nehmen wir an, daß _noch 800 000—900 000 4 Dienstalt erszulagen zu gewähren sind. Dann ift ein zweites Moment, welches do sehr in Betracht fällt, und zwar bei beiden Konfessionen bielleiht bei den Katholiken in etwas stärkerem Maße der Umstand, daß wir noh niht im Beharrungszustand uns befinden, da wir zu viele Geistlihe mit geringem Dienstalter im Pfarramt haben. Da wir nah dem gegenwärtigen Etatsvermerk die Alterszulage nur gewähren dürfen, wenn der Geistlihe 5 oder mehr Jahre im Pfarramt zurückgelegt hat, so ist es klar, daß, nachdem in der fatbolishen Kirde die Besezung der Pfarreien exst im Laufe der lebten Jahre geregelt worden ist, die neu an- gestellten Pfarrer im Vergleich zu ihrem Lebensalter eine erbeblih zu

eringe Dienstzeit haben. Was die evangelisen Geistlichen betrifft,

o wissen die Herren, daß die evangelische Kirche jeßt zwar Theologen wahrsceinlich über den regelmäßigen Bedarf hinaus produzirt, daß sie aber immer noch niht so weit gekommen ift, die Lücken der früheren Jahre auszufüllen. Jh würde sehr gern bereit gewesen sein, die sehr umfangreiche Statistik über diesen Punkt vorzulegen, weil ich versichern kann, die Regierung hat auf diesem Gebiete nihts zu verschweigen. Aber daraus möchte ih doch in keiner Weise die Nothwendigkeit ableiten, daß in der Weise vorgegangen wird, wie der Hr. Abg. von Strombeck es unter Nr. 98 der Drucksachen vor- \chlägt. Ich darf dabei bemerken, daß die Ausgaben, die auf recht- lichen Verpflichtungen beruhen und aus dem Fonds Kap. 124 Tit. 2 geleistet werden, ih bereits verzeichnet finden in der Beilage 2 zum Etat; Sie werden da eine Colonne finden, wo auf Kap. 124 Tit. 2 hingewiesen ist, und Sie werden sehen, in welchem Betrage die Summen aus rechtlihen Verpflichtungen gezahlt werden wenn ih mi ret erinnere, zwischen 90 und 100000 M

Fch würde Sie nun bitten, wie in früheren Jahren, alle ge- stellten Anträge abzulehzen. Die Aenderung, die der Hr. Abg. von Strombeck in seinem Antrage Nr. 98 unter Nr. T angeregt hat: zu \chreiben anstatt „unvermögend“ „nicht verpflichtet“, hätte eine Tragweite, welhe in der That nicht zu überseben ist. Gefordert würde werden, daß ein Geseß gemacht werden soll, welches die Vor- ausfezunçen feststellt, unter denen die Gemeinden nit verpflicht sind, etwas zu zahlen. Meine Herren, wenn man sich das gesetgeberisch zurechtlegt, so würde das der tiefste Eingriff sein in die ganzen Grundlagen über die Unterhaltung der Pfarrsysteme. Ich kann nur versichern, daß, was die Leistungsfähigkeit anbetrifft, die Grundsäße, welche ich ent- widelt habe, das denkbar wohlwollendste Entgegenkommen den Ge- meindea gegenüber enthalten, und wenn Sie später, wenn mehr Zeit ist, vielleicht genauere Anregungen an mich heranbringen, bin ih durch die schr zingehenden statistishen Arbeiten, die ih habe anfertigen lassen, durhaus in der Lage, Ihren Wünschen nah weiteren Mit- theilungen zu entsprechen.

Was den Antrag des Abg. Freiherrn von Huene betrifft, so ist darüber früher hon viel gesprohen worden. Ich kann erneut erwähnen: die Säye, die hier im Etatsentwurf festgestellt sind, entsprehen den vor 2 Jahren gefaßten Beschlüssen, und i bin in der That nicht in der Lage, eine entgegenkommende Grkläruna dem Hrn. Abg. Freiherrn von Huene abzugeben. Ich darf noch erwähnen, daß die Frage der Alterszulagen den katholiscken Geistlichen gegenüber früher gar nit bestand. Es waren früher, bis vor wenigen Jahren, die fatholischen Pfarrer niemals mit einer Alters- zulage bedawt worden, weil die Gesetzgeber, bezw. die Majorität dieses Hauses, von der Auffassung auszingen, daß die ganze Lebensführung cines fatholishen Geistlihen unabhängig ijt vom Alter. Lie ganze Frage der Alterszulagen hängt zusammen mit der Entwickelung der Familie, mit den Ver- xslihtungen, welhe dem Familienvater erfahrungëmäßig im Fortschritt seines Lebens den Kindern gegenüber u. f. w. erwachsen. Früher hatten die evangelischen « Geistlihen bis zu einem Ein- fommen von 83000 M TDienstalterêzulagen, die katholischen batten nihts, es wurde ihnen nur ein Einkommen garantirt bis zu 1800 M, und nur in cinzelnen Ausnahmefällen wurde bis zu 2100 gegangen. E h

Die Frage nach den Missionspfarreien ist erneut wieder în Erwägung gekommen. Ich darf versichern, daß, wenn ich überzeugt wäre, daß meine früheren Ausführungen auf einem Irrthum beruhen, ih sie schr gern als irrthümlih anerfennen würde; ich bin aber als chrliher Mensch das zu thun außer Stande. J halte tafür, daß nach den hier oft gemachten Ausführungen man mit Sicherheit annehmen muß, daß daraus nur die ordentlicen Pfarrer vom Staate bedaht werden sollen. Das staatli&e Interesse führt meines Crachtens auch dahin, nur ordentlihe Pfarrer hier zu bedenken, Das Interesse, welches der Staat an Pfarrern und Pfarreien nimmt, beruht ja wesentlih darauf, daß jede Pfarrgemeinde eine juristische Persönlichkeit bildet. Es ist eine ganz bestimmte vermögensfähige Persönli(ßkeit mit sehr vielen Rehten und sehr vielen Pflichten, welde in das öffentlihe Recht eingeshoben wird durch Gründung einer wiiklihen Pfarrei. Nach allen Richtungen, die es giebt, wirken hierbei die beiden Gewalten zusammen, die Kirhe und die weltlide Macht, vnd gerade die Beispiele, welche der Hr. Abg. von Strombeck anführte, sind tacin sehr schlagend, \{lagend nah der Hinsicht, daß der Name „Miissionspfarceien* unter Umständen ein für die rehtlihe Beurtheilung indifferenter, gleih- gültiger ist. Ver Hr. Abg. von Strombeck führt den Fall Weißen- fels an, durch die Petition, welche in der Kommission vorliegt, sind mir die Verhältnisse näher geführt worden. Ich habe ebenfo, wie der Hr. Abg. von Strombeck die Urkunden eingesehen und habe dabei gesunden, daß Weißenfels erigirt ist durch den Bischof und eine Allerhöchste Ordre; ih babe gar keinen Zweifel, daß Weißen- fels von uns fkirhen- und staatsrechtlich als cine wirkliche Pfarrei anzusehen ist, und einen vollen Anspruch tarauf hat, einen Zuschuß aus Kapitel 124 Titel 2 zu erhalten. Aus dem Beispiel des Hrn. von Strombeck werden Sie gehört haben, daß ausdrüdcklich turch Aller- höchste Kabinetsordre Weißenfels erigirt worden ist. Das hängt damit zusammen, daß nah der früheren Rechtslage, bis zum Jahre 1874, eine fatholische Pfarrei nur erigirt werden konnte unter Zutritt einer Allerhöchsten Ordre, während wir für evangelische Pfarreien nur die Mitwirkung des Kultus - Ministers nothwendig haben. Dur eine Ordre von 1874 if in der Beziehung Gleich- artigfeit geschaffen worden; für katholis%e, wie für evangelische Pfarreien gilt jeßt überall dasfelbe: die firhlihe Behörde und die staatliche Verwaltungsbehörde stellt eine Erektionsurkunde auf, und der Minister giebt seine Geachmigung dazu; damit ist die Pfarre erigirt. Das, meine Herren, ist der rihtige Weg. Das Einzige, was wir bei Erektionen verlangen, ift das denkbar Bescheiden(ste, nämlich die Prüfung, ob die Congrua vorhanden ist. Diese Congrua ist zu Gunsten der Katholiken auch sehr niedrig gestellt ; sie beträgt in unserer Verwaltungépraxis nur 1500 6, während sie bei evan- gelischen Pfarreien 1800 4 beträgt. In allen Fällen, wo ein Bischof den Nachweis erbringt oder die Interessenten , den Nachweis führen, daß 1500 #4 Congrua vorliegt, hat die Behörde gar keinen Anstand genommen, eine katholische Pfarrei zu begründen.

Was Naumburg anbetrifft, so unterliegt es gar keinem Zweifel, oh dort hon seit langer Zeit eine selbständige fatholishe Pfarrei besteht, unabhängig von dem Namen, den sie führt. 2

Die Sorge, daß die Missionspfarreien nicht besezt werden wür- den wegen der geringen Zuschüsse, ist ja so weit begründet, weil auch die katholishe Kirche nicht so viel Kräfte produzirt hat, als sie zur Seelsorge braucht; aber auf dem eben genannten Gebiet, wo sich neun fatholishe Missiontpsarreien befinden, sind nur zwei un- beseßt. Das ist ein verhältnißmäßig ganz günstiger Zustand, wenn Sie sich erinnern wollen, daß in der evangelischen Kirche

namentli auch

Ausgaben.

mit ist die

für die Hinterbliebenen des Gendarmen

eine Abendfitung zum Abschluß der zweiten Lesung

noch über 500 ordentliche Pfarrstellen uzbesett sind. Dabei möchte id bleiben, es liegt eine gewisse Gefahr vor, wenn der Staat sich gleiGgültig dagegen verhält, ob auf dem Wege ge- ordneter Pfarrstellen die Seelsorge geregelt wird oder nicht Dadurch fommt eine Unruhe in die Konfessionen, die der Staat vermeiden muß. Wenn es in der That gleichgültig ist, ob 300 oder 500 M als Funtation für eine Bit lorgeie jährli festgestellt werden, so hat es ja natürli jede Kirche in der Hand, solche Einrichtungen zu hunderten zu treffen, wo durch ganz geringe Mittel, aus Privat- mitteln, sogen. Missionspfarrer angestellt werden. Dann kommen wir zu keinen gesunden, haltbaren Zuständen.

Das Vnteresse des Staats, nicht blos in vermögensre{chtlicher Hinsicht, geht dahin, ordentlide Pfarreien zu begründen, und ih wiederhole: es giebt keine mildere Staatspraxis als es die unserige gegenüber der Begründung fatholisher Pfarreien ift.

F mödte daher dringend bitten, daß Sie die Richtung, in der die Praxis sich bisher bewegt hat, billigen und dies dadur be- funden, daß Sie die gestellten Anträge ablehnen.

Abg. Dr. Enneccerus: Ein Bedürfniß für die Er- höhung des Mindestgehalts der katholishen Geistlichen im Ver- hältniß zum Mindestgehalt der evangelischen Geistlichen Liegt nicht vor; sollte eine Erhöhung eintreten, so müßte sie zuglei bei den Gehältern beider Konfessionen vorgenommen werden. Von den Missionspfarrern hat ein Theil bereits Ansprnch auf Zuschuß und erhält ihn auch. Die große Mehrheit, die wirk: lihen Missionspfarrer, haben erstens keine bestimmte Pfründe und der Staat würde deshalb mit dem Antrag von Strombeck eine ungemessene Verpflichtung auf sich nehmen, und zweitens sind diese Pfarrer beliebig amovibel. Außerdem könnte, wenn dieser Antrag Annahme fände, mit geringen Mitteln überall in den protestantischen Gebieten eine große Anzahl von katho: lishen Missionspfarreien errichtet werden, und umgekehrt. Der Staat würde seine Genehmigung dazu nicht verweigern können. Dem Wunsche des Abg. von Strombeck, daß den Pfar- rern nit blos die im Pfarramte, sondern überhaupt die im Amte z. B. auch im Schulamte verbrachte Zeit angerechnet werde, stehe ih sympathisch gegenüber, wenn dies auch bei weitem mehr der katholishen, als der evangelischen Geistlichkeit zu gute kommt. Die Theilung des Fonds in einen solchen le, evangelishe und einen solchen für katholische Geistliche cheint mir unnöthig und unpraktish, jenes, weil die einzelnen Summen, die jeder Konfession zu- kommen, bereits festgestellt sind, und dieses, weil kein Grund ist, daß das, was die eine Kirche in einem Jahre nicht braucht, niht im anderen Jahre der anderen zu Gute kommen soll. Aus diesen Gründen bitte ih Sie, alle gestellten Anträge abzulehnen, auch denjenigen der Anträge des Abg. von Strom-

beck, den ih im Prinzip billige, weil keine Erklärung der.

Staatsregierung vorliegt, ob der vorhandene Fonds zu feiner Erfüllung ausreicht. Dr, Freiherr

Der Vize-Präsident von Heereman

bringt folgendes soeben eingegangenes Schreiben des Prâsi-

denten des Staats-Ministeriums zur Kenntniß des Hauses:

„Ew. Excellenz beehre ich mich, zu benacrihtigen, daß deê Königs Majestät mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 26. d. Vê. den Staats-Minister Graf von Bismarck-Schönhausen seinem Antrage entiprehend aus dem Amt als Staats-Minister und Mitglied des Königlichen Staats-Ministeriums zu entlassen, sowie von d:r Leitung des Ministeriums der Auswärtigen Ungelegenheciten zu entbinden und den unterzeihneten Präsidenten des Staats-Ministeriums zuglei zum Minister der Nuswärtigen Angelegenheiten zu ernennen gerubt laben. Ew. Exzellenz ersuhe ich ergebenst, dem Ab- g'ordnetenhause hiervon gefälligst Kenntniß geben zu wollen.

Der Präsident des Staats-Ministeriums. von Caprivi.“

Mit Rücksiht auf die Geschästslage des Hauses zieht Abg. von Strombeck seinen Antrag bezüglih der Missions- pfarrer zurück.

Der Titel selbst mit dem Vermerk wird bewilligt, die dazu gestellten Anträge werden abgelehnt.

Der Rest des Kapitels „Kultus und Unterricht gemeinsam“ wird ohne Debatte bewilligt.

Bei dem Kapitel „Medizinalwesen“ bemerkt der Abg. Dr. Graf: Eine Organisation des ärztlihen Gesundheits- wesens fehlt noch immer; nach oben fehlt die zentrale Zu- sammenfassung, um nach einheitlichem Plane gemeinsame Ziele verfolgen zu können, nah unten die Bildung von Orts- Gesundheitsräthen. Daß die Sanitätskommissionen von 1835 eine völlig unzureihende Einrichtung sind, darüber sind Alle einig; sie werden nur ad hoe einberufen, im Falle von Epidemien u. dergl. Ferner wird die Kompetenz und der Einfluß der Medizinalbeamten {wer vermißt Dieselben müßten auch ein ihren Pflichten entsprehendes Gehalt beziehen. Ein Gesey über obligatorische Leichenshau, ein_ Seuchengeseß sind dringend nothwendig. Auch die Verhältnisse der Aerzte, die niht Beamte sind, lassen zu wünschen. Einer deutschen Aerzteordnung steht wesentlich hindernd im Wege die Beslimmung der Gewerbeordnung bezüglich des ärztlihen Gewerbes. Eine Revision dieses Paragraphen muß also vorab erzielt werden. Durch das Krankenkassengeseß ist der ärztlihe Stand in eine schwierige Stellung gekommen, und wenn jenes Geses auh auf die Familien der jezt Kassenpflihtigen ausgedehnt wird, dann wird ein Nothstand im ärztlihen Stande eintreten, dessen Tragweite wir noch nicht absehen können. Die Novelle zum Krankenkassengesey sollte erst den Aerztekammern zur Begutachtung Votaelent werden. 5 ; :

Aba. Dr. Langerhans spricht sih ebenfalls dafür aus, daß die Kreisphysici besser besoldet werden. Erst dann könnte etwas Ersprießliches für die öffentliche Gesundheitspflege ge-

schehen. Die Kreisphysikate würden die Sammeipunkte bilden, von denen aus die Erfahrungen weiter geleitet werden, die Beamten ihre Jnstruktion und Anregung erhalten könnten. Hiermit würde auch cin guter Anfang in tion gewonnen sein.

der Aerzteorganisa- Der Titel wird bewilligt, ebenso der Rest der ordentlichen

Bei den einmaligen und außerordentlichen Ausgaben

(6 149 852 A6) bemerkt der Referent Abg. Pr. Enneccerus, daß er mit Rücksicht auf die Geschäftslage des Hauses nur dann das Wort ergreifen werde, angegriffen werden sollten. 2 , nur die Ausgabe für das geodätische und meteorologische Institut angegriffen, sließlich aber gegen eine Stimme be- willigt worden.

wenn einzelne Positionen Uebrigens sei in der Kommission

Das Extraordinarium wird ohne Hebatte bewilligt. Da-

agesordnung erledigt. Î / E nächste Sitzung

Der Präsident s{lägt vor, die

Donnerstag 11 Uhr abzuhalten und den Rest des Etats in oe Lesung zu berathen, vorher aber die Fend rpellation

fend die Fürsorge ler, zu verhandeln. schlägt vor,

es Grafen zu Limburg-Stirum, betre

Abg. Freiherr von Zedliy und Neukir

abzuhalten. Nur so könnten alle formellen und materiellen Bedenken überwunden werden, welche aus einer nit recht- zeitigen Erledigung des Etats resultiren. Bei der nöthigen Beschränkung würde es möglich sein, die dritte Lesung wo- möglich noch vor den Ferien zu beendigen. p Dr, Enneccerus {ließt sih diesen Ausführungen an, während der Abg. Dr. Windthorst es für unmöglih n den Etat noch vor Ostern gründlih und ruhig durchzu- erathen. Erfahrungsmäßig komme bei Abendsizungen nicht viel heraus; es komme aber gerade darauf an, die dritte Lesung möglichst gründlich zu absolviren, da die zweite nur sehr kursorish habe stattfinden können. Das Land dürfe nicht denken, das Abgeordnetenhaus hätte das Budget über das Knie brechen wollen.

Abg. Graf zu Limburg-Stirum: Davon kann nah der ausgiebigen Sprecherei bei der zweiten Lesung doch nicht die Rede sein. Da indessen eine so große Partei wie das Centrum eine ausführliche dritte Berathung des Etats wünscht, so föônnen wir sie niht daran hindern.

Die Abgg. Freiherr von Zedliß und Neukirch und Dr. Enneccerus betonen, daß vor Allem darauf ankomme, E e Auna die eta 4a des Etats zu Ende zu führen. Las dann geschehen solle, könne man j Schluß der Sizung beschließen. E

Präsident von Köller macht darauf aufmerksam, daß nah seinen Jnformationen am Sonnabend kein beshlußfähiges Haus mehr zusammen sein würde. Selbst wenn aber die dritte Lesung schon am Freitag beendet sein sollte, so würde die dritte Lesung des Etats vor Ostern doch nicht alle geseß- geberischen Stadien durhlaufen können. Denn der Präsident des Herrenhauses würde sich dann erst Freitag Abend über eine Sißung des Herrenhauses entschließen können, und es sei sehr fraglih, ob in der Charwoche das Herrenhaus den Etat wirklich fertigstellen werde. _ /

Abg. Dr, Windthorst lehnt jede Verantwortung des Landtages für die Nichtfertigstellung des Etats ab. Es wäre Sache der Regierung gewesen, ein Nothgeseß vorzulegen.

_ Der Antrag des Abg. Freiherrn von Zedliß und Neukirch auf eine Abendsißzung wird abgelehnt; es bleibt bei dem Vor- shlage des Präsidenten.

(Schluß gegen 4 Uhr.)

Jn der gestrigen (37.) Sizung des Hauses der Abgeordneten bemerkte auf die Frage des Abg. Nickert, betreffend die Einbringung eines Nothgeseßes, der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. von Goßler:

Ich kann nur versichern, daß mir von der Einbringung eines Nothgeseßes und einer dahin gehenden Absicht der Staatsregierung nichts bekannt ift. Ich bin, wie die Herren wissen, fortdauernd an die Sitzungen des hohen Hauses gefesselt, und bin also nicht im Stande gewesen, einer Staats-Ministerialsitzung beizuwohnen; ih halte aber richt dafür, daß eine fo wichtige Frage, ohne daß ich davon Kenntniß gehabt haben sollte, sih hätte abspielen können Ih kann daher nicht annehmen, daß sie im Schoße der Staatsregierung in affirmativem- Sinne beantwortet ist.

_ZU Titel 20a (Meteorologisches Jnstitut) des Kap. 122 erflärte der Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. von Goßler:

__ Meine Herren! áIch will versuchen, in aller Kürze die wichtigen Gesichtépunkte zu erörtern, die der Herr Vorredner angeregt hat. Ich thue das zunächst mit aufrihtigem Dank für die wohlwollende Be- urtheilung des bishcr Geleisteten und gegen die Würdigung der der Meteorologie gestellten Aufgaben für die Zukunft. Die Herren werden \ih entsinnen, daß vor Jahren hier stets das Meteorologische Institut Gegenstand lebhafter Angriffe und Erörterungen war. Ein Wandel trat ein, als im Jahre 1885 das Meteorologische Institut auf den Kultus-Etat überging und damit au8gesprochen wurde, daß nicht rein praktische Zweke allein die Meteorologie zu erreihhen hâtte, sondern, daß man ihr eine sicherere wissenschaftliche Basis zu geben habe. Fs wurde damals ein ordentlicher Lehrstuhl für die Meteorologie eingerichtet und derjenige Fachmann an die Stelle berufen, welcher für Süd- deutshland, namentlich für Bayern, in bahnbrechender Weise den méeteorologishen Dienst geordnet hat. Seit der Zeit ist, wie auch der Herr Vorredner anerkannt hat, in keinem Augenblick ein Versäumen oder cin Stillstand eingetreten. Der neue Direktor hat einen Plan aufgestellt, den wir in gemeinsamer Berathung geprüft haben, und derselbe licgt allen Maynahtaen zu Grunde, welche im gegenwärtigen Etat ihren Ausdruck gefunden haben.

Der Grundgedanke ist der ein vierfaher —: erstens foll das Meteorologische Institut ein Centra!-Institut in Berlin haben, wo die eigentliche wissenschaftliche Arbeit sich vollzieht, wo auch die Lehre, die Anleitung gegeben wird sowohl für die wissenschaftlihen Berufs- beamten als auc für die Studirenden. Dieses Institut ist, wie die Herren wissen, von mir in der Bau-Akademie untergebracht, ist mit einer Reihe von Apparaten versehen und fungirt so gut, wie es unter den gegenwärtigen Verhältnissen eben fungiren kann.

Darüber binaus ist es nun absolut nothwendig, ein großartiges wissenschaftliches Observatorium ersten Ranges zu erreichen, und dafür ift in diesem Etat die erste Rate erbeten. Dieses Obser- vatorium ist begleitet mit einem magnetischen Observatorium. Diese Arbeiten find abgeschlossen, das Observatorium ist fertig; durch zwei oder drei Jahresbewilligungen haben die Herren die Mittel ge- währt, und im Ordinarium ift zum ersten Male in dem vorliegenden Etatsentwurf vorgesehen, daß vom 1. April an das maanetische Observatorium fungiren kann. Für das weitere Observatorium ersten Ranges ist, wie die Herren im Extraordinarium des Etats unter Nr. 73 erschen, eine Summe- von 150 000 M eingestellt worden.

Der dritte Gesichtspunkt is die Vervollständigung und bessere instrumentelle Ausrüstung der Beobachtungsstationen. Hierbei ist man ausgegangen von dem Entschluß des internationalen meteorologishen Kongresses von Wien vom Jahre 1873. Es wurden unterschieden Stationen von 4 verschiedenen Ordnungen. Die Stationen erster Ordnung sind Stationen in dem Sinne, wie das Potsdamer Institut etablirt werden soll. Ich darf hinzufügen, daß alle Stationen erster Ordnung mit selbstregistrirenden Apparaten versehen sein müssen; dazu werden in einem späteren Etat die betreffenden Mittel beantragt werden. Die Stationen zweiter Ordnung sind solche, welche täglich dreimal Beobachtungen machen über Luftdruck und alles, was dahin- gehört, und die Stationen dritter Ordnung sol@e, welche zweimal die wichtigeren Beobachtungen machen.

Das Neg der Stationen zweiter und dritter Ordnung ist im Wesentlichen als abgeschlossen anzusehen. Es sind jeyt 224 etablirt, davon 120 aus den Mitteln des Instituts, und die andern sind aus den Mitteln der um und in Me liegenden Staaten gemacht worden, Mecklenburg, den Hansastädten u. \. w. Bei den Stationen zweiter Ordnung erhalten die Beobachter ein Pauschquantum und ebenso bei den Stationen dritter Ordnung, im ersten fal 300, im zweiten Falle 120 # im Durchschnitt.

ie Stationen, welche der Herr Vorredner der besonderen Fürsorge empfahl, sind die Stationen 4. Ordnung, bei denen täglih nur ein- mal Aufnahmen n wo namentlich die Niederschläge von be- sonderer Bedeutung sind. Die Zahl dieser Stationen hat der Herr Vorredner richtig angegeben; und es sind gegenwärtig 1000 eingerihtet. Der Kostenpunkt wird ungefähr 20 # für jede Station betragen. Sie werden im Extraordinarium im Tit. 72 finden, daß dort zur instrü- mentellen Audrüftung von Beobactungsstationen eine 5. Rate mit

se sollen auf 2000 geurass werden,

es Etats ! 9000 M eingestellt is, und daß dann für Beschaffung besonderer