1910 / 27 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Feb 1910 18:00:01 GMT) scan diff

\{chuldung würde kulturhindernd wirken, während die Verhinderung notwendiger Verschuldung leiht dazu führen kann, den Besißer zu ruinieren. Die Verantwortung hierfür kann die Gesetzgebung nicht übernehmen um so weniger, als der Besizer jedesmal der Ueber- zeugung sein wird, daß er durch eine Anleihe sich noch hâtte retten fönnen, und er daher sein ganzes Unglück dem Staat in die Schuhe ieben würde. t Die zweite Gruppe der Verschuldungsursachen ist dadurch gekenn- zeichnet, daß sie zur Vershuldung führt, ohne daß dem als Ger leistung eine Zuführung von fremdem Kapital gegenübersteht. Es handelt sh hier um die Erbabfindungen und Restkaufgelder. Sie haben nur eine Kapitalsentziehung ohne irgendwelches Aequivalent für den Grundbesitz zur Folge und wirken daher besonders \chädlich auf den Grundbesiß. Diese leßteren Ursachen sind die Hauptursachen der zunehmenden Verschuldung und müssen daher in erster Linie bekämpft werden. Natürlich kann niht davon die Nede fein, zwangsweise vor- zugehen. Dazu ist die Zeit heute nicht reif. Vielmehr fann a gegenwärtig nur darum handeln, einerseits die E Del ger E \{uldung anzuregen und sie dabei zu unterstüßen, und anderersetts O bei der Entshuldungsaktion Erreichte für die Zukunst zu fichern und

eingerichtet, an deren Spiße eine dazu besonders geeignete Persönlich- keit steht. Der große Zuspruch und“ die Erfolge, die beide Ein- richtungen bisher gehabt haben, beweisen nicht nur die Möglichkeit eines solhen Vorgehens, sondern au, wie sehr ein derartiges Vor- gehen dem vorhandenen Bedürfnis entspricht. : as

Bei dem Großgrundbesig wird sich nun die Beaufsichtigung und ein etwa nôötiger Eingriff ohne allzu große Schwierigkeiten durchführen lassen. Sehr viel \{chwerer ist diese Maßregel aber beim kleinen Grundbesiß durchzuführen; denn hier werden die Kosten der Aufsicht und die Kosten einer etwa nötigen Verwaltung im Verhältnis zum Wert des Pfandobjelts außerordentlich Do, 00 glaube daher, daß man die Mitarbeit der lokalen Kreditgenossenshaften für diesen Zwet nicht wird entbehren können. Die Kreditgenossenschaften_ fönnen alle diese Aufgaben wesentlich leichter erfüllen, da sie den Sqhulder stets unter Augen haben und \{limmstenfalls auch die betreffenden Grund- stüde billig verwalten und bewirtschaften können.

Meine Herren, ich weiß sehr wohl, daß die Beteiligung der Genossenschaften sehr viele Gegner hak; ih glaube auch, daß manche Bedenken gerechtfertigt sind; aber gegenüber den Vorteilen, die die Mitarbeit der Genossenschaften bringt, möchte ich doch glauben, daß diese Nachteile in den Hintergrund treten müssen. Tatsächlich ist ja

Nüfzahlung des Darlehns verwendet werden. Die Amortisation muß beshalb so eingerihtet werden, daß fie im 29. Jahre beendet ist; dann bleibt das dreißigste Jahr dreißig Jahre haben wir als eine Generation angesehen übrig für die Rückzahlung des Staats- darlehens. Da nun tatsächlich der Schuldner und nicht die Ent- \{chuldungsstelle das Staatsdarlehn zurückzahlt, fo bleiben die be- treffenden Gelder des Staatsdarlehens nebst auflaufenden Zinsen und Zinseszinsen dem Sicherheitsfonds der Entschuldungsstelle. Arbeitet nun die Entshuldungsstelle vorsichtig, so wird sie den Sicherheits- fonds zur Deckung von Verlusten nicht aufbrauchen, er wird allmählich wachsen und wird das Institut in entsprehendem Maße [eistungs- fähiger gestalten, es immer fähiger machen, die große und \hwere Aufgabe zu lösen. Außerdem sollen, wie ich {on erwähnte, den VFnstituten Zuschüsse zur Organisation ihrer Verwaltung und der in Ausficht genommenen strengen Beaufsichtigung gegeben werden. E Die ganze Maßregel ist, wie ih son ‘erwähnte, als Versuch gedacht, der sich auf eine beschränkte Anzahl von Landesteilen und auf cine beshränkte Anzahl von Entschuldungsstellen erstrecken soll. Die «nötigen Mittel dazu follen alljährlih in den Etat eingeseßt werden. E

Fch will nun versuchen, Ihnen an einem Beispiel klar zu machen,

N 2

(Schluß aus der Zweiten Beilage.)

Und weun auch nicht zu leugnen ist, Gegenden ich erinnere an Westfalen und Erbsitte noG Gott sei Dank! keineswegs überall der Fall.

daß in Hannover

manchen

die sehr stark ift, so ist das doch Zwar kann man nicht behaupten, daß

die hohe Verschuldung, die wir in den {hon genannten östlichen Provinzen, also in Ostpreußen, Westpreußen und Posen, im Verhält-

nis zu Hannover haben, allein eine Folge der Erbsitte ist da noch ungünstige Produktionsbedingungen sehr stark mit

es spielen ; aber es

ist doh niht zu leugnen, daß der verhältnismäßig günstige Stand der Verschuldung in den Provinzen Westfalen und Hannover der dort

herrschenden Grbfsitte zuzuschreiben ist.

Dritte Beilage

Berlin, Dienstag, den 1. Februar

der Verschuldungsgrenze auf den betreffenden Einführung der allgemeinen Verschuldungsgrenze mit einem Schlage beseitigt sein. Auch die Mängel würden vermieden werden, die Mitte vorigen Jahrhunderts daza zwangen, die damals an einem großen Teil des bäuerlichen Grundbesitzes haftende Ver- \chuldungsgrenze aufzugeben, dènn die- damalige Verschuldungsgrenze war eine absolute, sie hinderte den betreffenden Bauer, ih in Not- fällen irgendwie Geld zu beschaffen, sie hinderte ihn, irgend welhe Meliorationen vorzunehmen, ‘sie hinderte ihn, irgend welche Erbabfindungen eintragen zu lassen, sobald alle diefe Eintragungen über ein Viertel des Wertes hinausgingen. Da außer- dem jede Organisation des Privatkredits fehlte, war damals die bäuer- lihe Bevölkerung, die unter der Verschuldungsgrenze seufzte, voll-

anhaftet, sie Grundbesiß wirkt,

daß

disqualifizierend würde dur

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

am 20. August 1906 seitens dieses hohen Hauses eine Resolution ge- faßt worden wäre, die dahin ging:

Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, bei den„Versuchen zur Durchführung der Entschuldung des Grundbesizes auch auf ge- eignete Maßnahmen Bedacht zu nehmen, welche eine Beteiligung der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenshaften an diesen Versuchen unter Wahrung der Liquidität der ersteren ermöglichen.

Er hat gefragt, was denn infolge dieser Resolution geschehen sei. Ja, meine Herren, eine Folge dieser Resolution ist die Bereit« stellung der 25 Millionen im vorigen Jahre, und um nun diese 25 Millionen, die zu Darlehnzwecken dienen sollen, fruchtbar werden zu lassen, ist der Vorschlag gemacht worden, den ich die Ehre

Nun hat der Herr Vorredner darauf aufmerksam gemacht, daß

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S E A

A: S S U E S E L

wie sih der Gang und die Wirkung der Entshuldung nah den be- s \prochenen Grundsäßen gestalten wird. Nehmen wir ein Gut an, das einen Ertrag8wert von 200000 A hat, relativ hoh mit 150 000 46 belastet ist und das nun entschuldet werden ol 50)

will nicht zu viele Zahlen erwähnen, aber einige muß ih ‘nennen.

eine weitere Vershuldung zu hindern.

Meine Herren, dieser Aufgabe dienen bekanntlich die Geseße über das Anerbenrecht und die Höferolle sowie das Geseß über die Ber- \{huldungsgrenze von 1906. Dieses leßtere Geseß ist ja viel an- gefeindet worden, id glaube aber doch, daß es [ur jetnen Zweck

Meine Herren, ih resümiere mich dahin, daß jede Beispiels- Ihnen vorzutragen, - ist" bie Methöve rechnung, wie ih sie Ihnen eben angeführt habe, die Grfahrung der Jahrhunderte alten Erbsitte bestätigt, daß der Grundbesitz nur eine beschränkte Abfindung der Miterben tragen kann, und ih füge hinzu, daß

eine folche Beschränkung der Erbabfindung auch \{ließlich im Interesse

au {hon die Mitwirkung der Genossenschaften bei der Entschuldungs- aktion bei der Mittelstandskasse in Posen, der Landgesellschaft in Ost- preußen und der Bauernbank in Westpreußen in Anspruch genommen en, und die hier erzielten Erfolge ermutigen doch ganz entschieden der Deutsche

ständig kreditlos.

Meine Herren, kurz will ih noch eingehen auf die Frage, ob es sih nicht empfiehlt, eventuell eine Entshuldung ohne Verschuldungs- grenze in Aussicht zu nehmen. Es ist sicher nicht ausgeschlossen, daß

ausgearbeitet worden, die sowohl. bei dem Groß- wie bei dem Klein- grundbesiß, sowohl bei den Genossenschaften wie bei den Landschaften versuhsweise in Anwendung gebracht werden soll.

worden, Der Herr Vorredner meinte nun, gewisse Landesteile brauchten

brauchbar ist, wenn ih auch nicht mit all seinen DAmmges n verstanden sein kann. Ich würde es 3. B. für CrIOrDer Ti alen, bay für Pflichtteile unter allen Umständen eine Ueberschreitung n e \chuldungsgrenze gestattet wird, da audernfalls aus der Notwent igfe l Pflichtteile zu geben, und aus der Unmöglichkeit, sie eintragen zu laßen, unlösbare Konflikte entstehen können. Aber das möchte ich benbei hier erwähnen. E H E nun zu der eigentlichen Entschuldungsaktion. | Meine Herren, eine Entschuldung kann nur dadurch erreicht werden, daß der Schuldner durch Jahreszahlungen allmählich Enn Tilgungsfonds ansammelt. Auf die VETIGN Ae Möglichkeilen, die außerdem noch' bestehen, Verbindung der Lebensversicherung N der Hypothekentilgung usw., will ih hier nicht eingehen; das sind Details, auf die es zunächst nicht ankommt. Zwei Hauptgrundsäße dürfen aber bei der ganzen Entschuldungsaktion nicht außer Acht gelassen «pr Noi L Ene muß jede Generation die Schulden, die sie macht, Aus wieder tilgen. Rechnet man eine Generation zu 30 Jahren, fo bedarf es zur Erreichung dieses Zieles einer Tilgung von 29/0. s Der zweite Grundsay ist der, daß die Entschuldungsaklion den Schuldner nicht wesentlich s{werer belasten darf, als er bisher, bee lastet war. Denn gerade da, wo eine Entsculdung besonders nötig ist, nämlich bei relativ hoher Verschuldung wird es kaum MEEN sein, dem Schuldner höhere oder wenigstens nennenswert höhere Lasten,

als er bisher getragen hat, aufzubürden. : E Bedingungen erfüllt werden sollen, o darf die Til-

Wenn diese e een, n O Bais: gungs8quote, von der ich vorhin sprach, nicht zu dén iwher ger C zinsen hinzutreten, sondern sie muß durch Herabsegzung des Zinssuyes erspart werden. Das kann geschehen, indem gemeinnüßige Dnstituke, die Hypotheken zu cinem billigeren Zinsfuß übernehmen, als bisher gezahlt wurde, und die ersparten Zinsen ur Amortisation benußen. Natürlich können ja diese Fnstitute das Geld auch nicht billiger YE geben, M am bekommen; immerhin Wee f es zu einem niedrigeren beschaffen können, als der Schuldner selber.

Als gemeinnützige Kred i n nua die Landshaften und zweitens die Kreditgenossen|askten. Snstitute die verhältnismäßig hohen Kredite geben können, die. Entsculdung notwendig find, ohne ihre eigene Sicherheit zu gefährden, azu notwendigerweise drei Dinge:

Taxen (sehr richtig !),

und

(Beldmartîi

Zinsfuß

als ne es

itinstitute kommen nun in Frage einmal Sollen diefe die zur

dann brauchen fie 1) modernen

d Nerhbältnissen angepaßte eaufsichtigung der beliehenen Vbjette ds, um Ausfälle zu decken.

einer Umgestaltung bedarf diesem hoben landschaftlichen - Landschaft e. TUT Taxen

¡ten leider vielfa deshalb

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anerkannte Tat]ache, die 1a auch in : L:

4 - ck44 be zur CPral/e

daß wir Jch

anderen Etatspostens

nen werden.

noch Sutes fann durch Pfandobjekt keine

dit mehr bildet. Die ch wesentlich höherem ie Ursache dafür, daß

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das -Fnititu

( auszuschalten, so Aus\c{alten oder doch ch, daß das beleihende rechtzeitig ein

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Aufsicht aus-

® die Genossenschaften in die Entschuldungsaktion nicht eintreten wollen,

dazu, auf diesem Wege weiter fortzuschreiten. Auch de eut] landwirtschaftliche Genossenschaftstag, der im Jahre 1907 in Münster getagt hat, hat sich ausdrücklich dahin ausgesprochen, daß die Mit- wirkung der ländlichen Kreditgenossenschasten bet der Gntschuldung nit zu entbehren sei. Ih erinnere ferner daran, daß der Zentral genossenschaftskasse im vorigen Jahre 25 Millionen mit der aus- drücklichen Aufgabe überwiesen worden sind, auch der Entschuldung des kleinen Grundbesißes zu dienen. i : | i; Gedacht ist übrigens die Entschuldung des kleinen Grundbesißes so, daß die Landschaft die erste Hypothek übernimmt, und. daß nur die zweite, die eigentliche Entschuldungêlhypothek, von der Genossenschaft gegeben wird. Wo keine Genossenschaften vorhanden sind, oder wo wird trotzdem die Landschaft auch die Entschuldung des kleinen Grund- besitzes in die Hand nehmen missen; aber da, vo die Genossenschasken bereit sind es handelt sich immer nur um eine freiwillige Aktion s in die Entschuldungsaktion einzutreten, sollen die Landschaften ihre Kreise nicht stören.

Meine Herren, wenn #9 l : 1 fältige Beaufsichtigung alle erforderlichen Vorsichtsmaßregeln getroffen Verluste für die beleihenden Institute nur äußerst selten vorkommen. Immerhin sind sie ja mögli; denn kein menshliches Tun is von Irrtümern frei. Es müssen daher von den Ent \huldungsstellen Sicherheitsfonds geschaffen werden, aus denen die etwaigen Verluste gedeckt werden Tönnen. Der Sicherheits\onds hat auch die Aufgabe, zu verhindern, daß der Kredit der Gntschuldungs stellen infolge der relativ hohen Beleihung leidet. Er muß zu diejem 2wecke reichlich dotiert werden. E i:

: Die Beschaffung der hierfür nötigen Mittel wird nun den Ent- \{uldungsstellen stets außerordentliche Schwierigkeiten bereiten und hat sie auch und das ist einer der Hauptgründe, weshalb fie bisher in die Aktion nicht eingetreten sind außerordentlich bei ihren Ver suchen, in die Entschuldungsaktion einzutreten, gehindert. Wollten die Entschuldungsstellen den Schuldner entsprechend heranziehen, fo inliyten sie, wenn sie eine Ueberlastung des Schuldners vermeiden wollen, die Tilgung einshränken. Das Ziel, die hinter den Pfandbriefen ein- getragene Entschuldungshypothek in einer Generation zu tilgen, müßte also aufgegeben werden und damit, meine Herren, würde eine der blihsten Grundlagen der ganzen EntschuldungêLaktion, nämlich der Grundsatz, den ih erst {hon anführte, daß jede Generation die Schulden, die sie mat, auch tilgen muß, verlassen werden. (Sehr richtig! rehes.) Es bleibt daher für die Gntschuldungs|tellen nur übrig, allein aus eigenen Mitteln die Sicherheitsfonds zubringen. Das kann ihnen aber nicht zugemutet werden ; denn würden damit auch denjenigen Kreditverbundenen und Genossenschaftern, die an der Entschuldung gar nicht beteiligt sind, Lasten auferlegen, die sie wahrscheinlich zu tragen nicht gewillt find. Andererseits haben aber doch diese Institute au’ einen gemeinnügigen Charakter, un deshalb hoffe ih, daß sie geneigt sein werden, für eine derartig große Aufgabe auch Opfer zu bringen. Von der Kur- und Neumärkischen Nitterschaft ist ja, wie der Herr Berichterstatter son erwähnte, auch Million seit mehreren Jahren zur Versügung

durch sachgemäße Taxen und durch \org-

sind, werden

haupts\äd

d

zu diejem gestellt worden. i N L L Stets aber ist von den beteiligten Instituten betont worden, daß

ibre Kraft zur Lösung r 4-2

Zwecke eine

dieser chwierigen Aufgabe nicht ausreiche, daß vielmehr die Hilfe des Staats unentbehrlich dazu sei. Peine Herren, id kann die Berechtigung dieser Stellungnahme nicht verkennen. Daran ändert auch das erst von dem Berichterstatter erwähnte Bor- gehen der Ostpreußischen Landschaft nichts, die bekanntlich ohne cktaatshilfe die Entschuldungsaktion in Angriff “genommen hat. Œs steht ja, wie auch bereits der Herr Berichterstatter erwähnte, einesteils der Ostpreußischen Landschaft die Haftung des gesamten Privatgrundbesitzes und die Haftung des gesamtstaatlichen Besihes an Domänen und Forsten zur Verfügung, andererseits aber zeigt doch auch gerade das langsame Fortschreiten der Entshuldungsaktion in Ostpreußen es find im ganzen bisher nur 21 größere und fleinere Grundbesitzer dort in die Entschuldungsaktion eingetreten —, wle un- geheuer groß die zu überwindenden Schwierigkeiten sind.

Die Königliche Staatsregierung hat sich deshalb in Anerkennung der großen Wichtigkeit, die eine wirtschaftlich gesunde landwirtschaft- lide Bevölkerung für das ganze Staatswesen hat, entslossen, den Nersuch zu machen, Kreditorganisationen , die die Gntschuldung in die Hand nehmen wollen, ihre \{wierige Aufgabe durch Staatshilfe zu erleihtern. Die Unterstüßung soll in der Meise erfolgen, daß Zuschüsse zur Bildung von Sicherheitsfonds und zur Verwaltungs- organisation gegeben werden. J

Meine Herren, die Ausführung ift vorläufig so gedacht, daß der betreffenden Entschuldungsstelle, „also den Landschaften und den Kredit- : | ein in 30 Jahren rüczahlbares zinsfreies Darlehn in

Es sei angenommen, daß der Besißer nach zehn Jahren, nachdem er die Entschuldungsaktion eingeleitet hat, stirbt, daß alle 30 Jahre ein Besitzwechsel stattfindet, daß jedes Mal drei Kinder vorhanden sind, von ‘denen eines den Besitz übernehmen soll, während die übrigen infolge Eintragung der Verschuldungsgrenze fich mit einem Pflichtteil begnügen müssen. Von den 150 000 4 Schulden seien 100 000 M Pfandbriefschulden, der Rest von 50 000 sollen Privatshulden fein, die dur ein Entshuldungsdarlehen getilgt werden follen. Das Entschuldungsdarlehen foll gegen 49/9 verzinslih gegeben werden, und soll mit 19/9 amortisiert werden; ferner foll die 7 9/o1ge Amortisation des Pfandbriefdarlehens mit zur „Tilgung des Ent- \chuldungêdarlehens herangezogen werden. # von 0 000 U ist gleich | 0 9 von 50000 4, außerdem 1909/9 von 50 000 H Nachhypothek macht zusammen 2 9/69 der Entschuldungshypothek. Das sind die 2 9/0, die id zuerst als notwendig zur Tilgung in einer Generation hin- stellte. Nah dem ersten Erbanfall, der, wie ih s{chon sagte, nah zehn Fahren stattfindet, muß der Guts8annehmer das Gut mit einer Schuldenlast von rund 159 000 46 übernehmen. Sie werden mir wohl den Nachweis aller dieser Zahlen schenken; fie find von einem Mathematiker nachgerechnet worden, und sind, wie ih wohl verfichern fann, richtig. Der erste Gutannehmer muß das Gut, nachdem er seinen Miterben den Pflichtteil gegeben hat, mit 159 000 4, also mit 9000 mehr übecnechmen, als wie das Gut seiner Zeit belastet war, als die Entshuldungsaktion eingeleitet wurde. Werden nun immer in der gleichen Weise die Schulden weiter amortisiert und immer die Pflichtteile für die Miterben eingetragen, so beträgt die Ver- \{huldung nach dem zweiten Crbgange 128 000 #4, nach dem dritten 115000 A. Wenn Sie dieselbe Rechnung jedesmal mit 4 Kindern statt mit 3 Kindern machen, so kommen Sie bei dem dritten Erbgang auf 120 000 46. Von diesem Zeitpunkt ab meine Herren, das bitte ich besonders zu beachten bleibt die Verschuldung stationär, weil Amortisationen und Pflichtteile fich die Wage halten. Nicht berücksichtigt ist bei dieser Berechnung eine etwaige Mitgift der Ehefrau. Unberücksichtigt ist aber auch das etwaige Wittum geblieben. Gbenso find nicht berücksichtigt Aufwendungen für Meliorationen, etwaige Unglücksfälle usw.: das kann man ja in solchen Schul- beispielen niht berücsihtigen. Jedenfalls aber ergibt das vorliegende Beispiel, daß trotz sehr hoher Annuitäten ih habe die betreffenden Summéên hier niht angeführt, um das Beispiel nicht noch mehr mit Zahlen zu belasten; aber die Annuitäten sind außerordentlih hoh i die Entshuldung nur außerordentlich langsam fortschreitet und erst nach Generationen eine merkbare Entlastung stattfindet.

Meine Herren, das Beispiel ergibt weiter und das bitte ih wiederum ganz besonders zu beahten —, daß der Grundbesitz eine böbere Belastung beim Erbgang als durch Pflichtteile nicht tragen fann. Und, meine Herren, Sie kommen zu demselben Resultat, wenn Sie nicht, wie hier bei diesem Beispiele, mit einer hohen Anfangs verschuldung beginnen, sondern wenn Sie das allergünstigste Beispiel nebmen, nämlich -den Fall, daß der betreffende Grundbesiß von Anfang an vollständig ohne Schulden war; auch da kommen Sie nach wenigen stationären Zustand von 115 000 resp. bei ckchulden. Das ift also eine Verschuldung was doch wohl immerhin {hon als

Generationen auf den 4 Kindern von 120 000 von ungefähr */19 des Wertes, ret hoh anzusehen ist.

Nun wird ja gegen die Beschränkung der Miterben auf den Pflicht- teil immer eingewendet, daß darin eine Ungerechtigkeit liege. Meine Herren, es ist gewiß erklärlih, daß jeder Bater, dem i seine Kinder gleih lieb sind, auch den Wunsch hat, sie in feinem Testament gleihmäßig zu bedenken. Aber die Erfahrung hat doch gezeigt, daß dieser Wunsch beim ländlichen Grundbesiß unerfüllbar ist. Meine Herren, gerade die verschiedenen Erbsitten, die aus dieser Erfahrung heraus im Laufe der Jahrhunderte sowohl beim Großgrundbesitz, soweit er noch alter FamilienkLesitz ist, als auch gerade beim bäuerlichen Besitz entstanden sind, und die den Guts- annebmer bevorzugen in der Absicht, ihn vor Uebershuldung zu {übten und den Hof als Zufluchtsstätte für die ganze Familie leistungsfähig zu erhalten, alle diese Erbsitten find aus dieser Gr- fenntnis heraus entstanden. Nur diesen Erbsitten ist es zu verdanken, daß die Verschuldung nicht {hon viel verderblichere Dimensionen an genommen hat, als es tatsächlih der Fall ift. Aber je mehr in der neuren Zeit der Grundbesitz zur Ware, zu einem bloßen Bermögens objefte wird, je mehr er damit den Charakter eines Familienbesißes, welcher sidei familiao commissu1m est, verliert, um so mehr loerl ih auch die Erbsitte mit dem Wunsch, die Kinder gleihmäßig zu kedenken. Der naturgemäß der modernen Entwicklung zugänglicher namentlich in den lien Landesteilen den Der Bauer aver unweigerlih nach.

Grundbesitz, der ja 1, Bul Anfang gemacht.

Á 4 Y Ë 2 & j &

öst- f folgt

der Miterben liegt; denn für sie ist eine derartige Beschränkung immer

noch vorteilhafter als eine Gleichberehtigung bei einem

über-

shuldeten Besiß, ganz abgesehen davon, daß der betreffende Vater, wenn er. nicht überschuldet ist, seinen Kindern cine wesentli bessere Grziehung hat zuteil werden lassen können, als es ihm mögli ge-

wesen wäre, wenn er übershuldet wäre.

Nun wird man ja gegen die geplante Staatshilfe einwenden

können, daß fie im Grunde genommen nur ein verschleiertes Geschenk

an verschuldete Grundbesißer sei. Jn gewissem Maße ist das ja zweifellos richtig. Aber da möchte ih, ohne auf die Fragen eingehen zu wollen, ob, wann und wie weit sih die Staatshilfe behufs Ge- sundung ganzer Bevölkerungsshichten rechtfertigt, doch darauf auf- merksarn machen, daß dieser Leistung des Staats eine Gegenleistung des Grundbesißers gegenübersteht, die mindestens als gleichwertig zu betrachten ift, nämlich die Unterwerfung unter die Verschuldungs- grenze. Die Verschuldungsgrenze bedeutet eine {were Last für den betreffenden Besißer. Sie beschränkt die freie Verfügung, was ja für jemand, der * hoch verschuldet ist, besonders drüdend ist; denn sie erschwert ihm den Verkauf, und gerade heute, wo in vielen Landesteilen, besonders in den östlichen Landesteilen, fast aller Grundbesiß verkäuflich ist, soweit er eben nicht festgelegt ist, wird Grundbesiß, der mit einer Verschuldungsgrenze be haftet ist, nur unter Preisabshlag Käufer finden. (Hört, hört! bei den Freisinnigen.) Dabei geht aber auch ferner, wie ih das eben ausgeführt habe, die Entshuldung fo langsam von statten, daß jemand, der in die Vershuldungsaktion eintritt, hiervon keinen Vorteil hat, ja daß auch seine Kinder selten davon Vorteil haben, sondern daß die Entschuldung erst späteren Generationen zugute kommt. Wenn also ein Grundbesißer eine Vershuldungêgrenze eintragen läßt, so dient er damit lediglich dem Staatsinteresse, das die Eintragung erfordert, um für“ die Zukunft einen gesunden und niht übershuldeten Grund besiß zu schaffen. Daß der Staat dafür Opfer bringt, ist, wie ih glaube, wohl zu rechtfertigen.

Soviel über die Art und Weise der Entshuldungsmaßregeln, wie sie bis jeßt geplant find. Ich habe Ihnen darüber

nur in großen Zügen ein allgemeines Bild geben können, weil die Details erst fest gestellt werden können, wenn in Verhandlungen mit den betreffenden Entschuldungsstellen eingetreten ift.

Gs bleibt nun noch die Frage zu beantworten: welcher Erfolg ist von diesem ganzen Vorgehen zu erwarten? Meine Herren, ih gebe mich in dieser Beziehung keinerlei Jllusionen hin, im Gegenteil, ich muß der Befürchtung Ausdruck geben, daß die ganze Entschuldungs aktion auf dieser Basis einen sehr großen Umfang nicht annehmen wird, weil die Gintragung der Verschuldungsgrenze abshreckend wirken wird. Troßdem muß meiner Ansicht nah der Versuch, den ih vor- geschlagen habe, gemaht werden. Denn erstens ist es nötig, daß endlih einmal aus dem-ewigen Gerede über die Notwendigkeit der Entschuldung und das Interesse, daß der Staat an der Entschuldung und an einem gesunden Grundbesiß hat, si eine Tat berauskristallisiert (sehr richtig! bravo!), und zweitens müssen die Mittel, die die gegen wärtige Gesetzgebung uns zur Verfügung stellt, ers{öpft werden: es muß der Weg der Freiwilligkeit versucht werden, bevor man zu weiter- gehenden Maßregeln seine Zuflucht zu nehmen berechtigt ist.

Sollte aber der Weg, den wir jeßt beschreiten, versagen, sollte die Vershuldung im Laufe der Jahre zunehmen, so wird das vitale Interesse, welches der Staat daran hat, daß der Grundbesitz nicht in Schuldknechtschaft gerät, geradezu dazu zwingen, mittels der Gesetz gebung einzugreifen. Meine Herren, es mag vielleiht überflüssig er scheinen, schon heute die etwa in Frage kommenden geseßlihen Maß nahmen zu bespre(hen; es ist vielleicht taktish falsch, wenn .ih es tue, da man vielleiht von mancher Seite darin den Auftakt zu gesetzlichen Zwangsmaßregelu erblicken könnte. Meine Herren, ih hoffe aber, Sie werden mir glauben, wenn ih sage, daß von solchen Absichten gar keine Nede sein kann; dazu ist die Zeit beute nicht reif. Denn eine solhe Gesetzgebung, die mit Zwangsmaßregeln vorgehen wollte, würde beute niht nur in diesem hohen Hause, sondern auch außerhalb eine allgemeine Ablehnung erfahren. Troßdem halte ih es für nüßlich, diese Frage in die öffentlihe Diskussion zu werfen, damit weiteren Klärung entgegengeführt wird.

Meine Herren, ih weiß augenblicklich nur ein Mittel, von dem ich eine wirklih durchs{lagende Wirkung erwarte, das ist die Ein- tragung einer Vershuldung8grenze auf allen Grundbesitz, der eine selbständige Landwirl schaft darstellt, und zwar, um das gleih vorweg- zunehmen, einer Verschuldungsgrenze, die nah Möglichkeit alles das freigibt, was ich vorhin als nüßlihe und notwendige Verschuldung be zeichnete, also die Verschuldung infolge Notlage des Besitzers und die Verschuldung zu Meliorationen; die aber diejenige Verschuldung bekämpft, die mit Kapitalentziehung verknüpft ist, die also verhindert,

sie einer

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Mittelstandskasse macht sind, habe ih geglaubt,

eine solche Maßregel nüßlih wird; denn sie führt zur Tilgung ünd Drdnung der Hypotheken, aus kündbaren Hypotheken werden unkünd- bare Amortisationshypotheken. Aber auf eine dauernde Ge- sundung ist dabei keinesfalls ‘zu rechnen; mit jedem Erbgang, mit jedem Verkauf würden die alten Verhältnisse wieder eintreten, da jede Bremse für eine neue Verschuldung fehlt. Wenn ih nit näher auf diese Maßregel eingehe, so geschieht es, weil ih Bedenken habe, für eine \solche Maßregel Staatsmittel zu fordern, weik eine Gegenleistung des Schuldners an den Staat nicht vorhanden ist; ohne Staatshilfe wird es aber, wie ih s{chon nahwies, kaum möglich sein, die nötigen Sicherheitsfonds und Verwaltungskostenfonds zu schaffen. Immerhin will ih es niht als ausges{lossen betrachten, daß auch auf diese Weise in Zukunft nüßlihes geschaffen werden kann.

Meine Herren, ih bin nun am Ende meiner Ausführungen. Lassen Sie mich s{hließen, indem ih Sie erinnere an einen Ihnen allen ja bekannten Vers des Horaz :

zeatus ille, qui procul negotiis.

[

Ut prisca gens mortalium, Paterna rura bobus exercet, suis.

sfenore.

Meine Herren, solutus omni fenore, frei von aller Schuldknecht-

T

haft! Das war schon zu Zeiten des Horaz vor 2000 Jahren ebenso

Solutus omni

wie heute die Vorbedingung, die Vorausseßung für das beatus ille;

für eine gesunde Landwirtschaft. Meine Herren, so ist es au heute

noh; auch heute können wir nur dann eine glüdliche, zufriedene,

leistungsfähige, selbstbewußte, kräftige, gesunde und s\eßhafte Land-

bevölkerung haben, wenn wir fie vor der Schuldknehtschaft bewahren.

Vollständig werden wir ja dieses Ziel heute und in Zukunft ebenso

wenig erreichen, wie es früher erreicht worden ist; ihm aber möglichst

nahe zu kommen, das ist die Aufgabe, die wir zu lösen haben, und

dazu, meine Herren, erbitte ich Ihre Mitarbeit. (Lebhafter Beifall

rechts.)

__ Abg. Gerhardus (Zentr.): Wenn wir auch die Notwendigkeit

einer. Entschuldung anerkennen, so waren wir doch überras{t, bier | im Etat diese 50 000 4 zu finden. müssen über diese ganze Frage in grundsäßlihe Erörterungen eintreten. Die Erläuterungen im Etat find sehr knapp, und auch nach den eingehenden Aus führungen des Ministers i\t keine volle Klarheit gebraht worden, \o- daß noch verschiedene Zweifel bestehen. Meine Parteifreunde beantragen-deshalb Zurückverweisung dieser Position an die Budget fommi]}ion.

Wir

Minister für Landwirtschaft 2c. von Arnim: Meine Herren! Der Herr Vorredner hat ausgeführt, wie seitens der verschiedensten Körperschaften, auch seitens der Königlichen Staats wiederholt Beratungen Frage stattgefunden hätten, hat aber eigentli}gz meinen Ausführungen insofern ret gegeben, als auch er zu dem Schluß gekommen ift, regel wäre aus den Beratungen nicht hervorgegangen; der Erfolg dieser Beratungen wäre nur der gewesen, daß man zu der Erkenntnis gekommen sei, daß ohne ein Eingreifen des Staats eine Aktion in der Entschuldung nicht zu erwarten sei. Aus den Ausführungen des Herrn weiter entnommen, daß er den Plan, den ich hier vorgeführt doch nicht richtig verstanden hat. Meine Herren, cs bandelt \ich unter feinen Umständen um die Uebernahme irgend einer Haftung seitens des Staats, sondern vielmehr nur darum, Staat für eine gewisse Zeit geringe zinsfreie Darlehen denjenigen Organisationen gibt, die die Entschuldung in die Hand nehmen follen. Wenn der Herr Vort redner meinte, daß dieser Vorschlag mit früheren Ausführungen der Königlichen Staatsregierung im Widerspruch stände, so kann ih einen folhen Widerspruh doch nicht entdecken. Früher ist ges daß der Forderung, der Staat solle die Gntshuldungsk weihweise den zu Entshuldenden hergeben, seitens nachgekommen werden könne; nie ift regierung so weit gegangen, zu erklären Weise die Entshuldungsaktion unterstützen alle die Verhandlungen, die darüber t \chläge, die seitens der Königlichen Staatsregierung handlungen mit den Landschaften gemacht worden sind, gi daß die Königlihe Staatsregierung in irgend einer Form kbkelfen wollte; es haben nur die damals gemahten Vorschläge zu brauchbaren Resultaten nicht geführt. Das ist der Grund, weshalb ih I mit dem Vorschlag, den ich Ihnen hier gemacht babe, gekommen bin und den ich. um so eher glaubte machen zu können, als er schG an Methoden anlehnt, die sich, wenn auch noch nicht Entschuldung seitens der drei Körperschaften, die ich Bauernbank, der Osftpreußishen Landschaft und der | An die Erfahrungen, die dort ge- |

¡DTeU di mich anlebnen zu follen, der Modus, |

uber diese

irgend eine Maß

Vorredners habe ih

daß der

Siy thnen

lange, bei der

erst nannte, DCr bewährt haben.

überhaupt keine Entshuldung. Meine Herren, ih will dahingestellt sein lassen, ob das ganz richtig ist, ob nicht auch im Westen ein Be- dürfnis nah Entschuldung besteht; : aber nehmen wir an, der Herr Vorredner hätte wirklich recht, soll man deshalb einem so shreienden Mißstand, wie er sich im Osten entwickelt, gleichgültig zusehen, und zwar nur deshalb, weil dieser Mißstand in anderen Landesteilen nicht besteht ? Ï

Der Herr Vorredner hat ferner auf die ungünstige Finanzlage hingewiesen und gemeint, daß es bei dieser ungünstigen Fiuanzlage doch kaum angezeigt wäre, neue Lasten auf den Staat zu übernehmen. Jch glaube, der Versuch, den wir hier machen wollen, und der vor- läufig in sehr engen Grenzen gehalten fein foll er soll doh zunächst einmal nur in zwei Provinzen, und zwar in solchen, wo ih die Sicher- heit habe, daß die Landschaften gerne an die Sache herangehen, und wo ih glaube, daß mit den Genossenschaften zu arbeiten sein wird, durchgeführt werden —, wird doch nur verhältnismäßig geringe Mittel beanspruchen, wenn man bedenkt und das hat die Erfahrung bei der Aktion in Ostpreußen gezeigt —, daß von einer sehr lebhaften Inanj}pruchnahme dieser Fonds zunächst kaum die Nede sein kann.

Meine Herren, der Herr Vorredner meinte auch, jet wäre die Lage der Landwirtschaft ja wieder günstiger, und es wäre daher frag- lich, ob gerade jeßt eine fo dringende Notwendigkeit zu dieser Aktion vorläge. Der Herr Abg. Dr. Crüger hat vor einigen Tagen einen Aus- spruch angeführt, den ich einmal hier im hohen Hause getan babe, indem ih darauf hinwies, daß jede Verbesserung im Betriebe der Landwirtschaft, jede Hebung der Einnahmen, sei es durch Schutzzölle, sei es durch Verbesserung des Betriebes, kurz alles, was den Wert des Grund und Bodens hebe, in einer gewissen Zeit, wenn wir nit ein- greifen, durch eine höhere Vershuldung wieder eskomptiert würde, die eine Folge der unbeschränkten Eintragung von Erbabfindungen und

Restkaufgeldern sei. Meine Herren, wenn das richtig ist, wenn die Gefahr vorliegt, daß auch die günstigere Lage, in der wir uns jeßt befinden, wieder nah einer gewissen Zeit, in einer oder ¡wei Gene rationen, dadurch beseitigt worden ist, daß so und so viele Schulden mehr auf dem ländlichen Besitz haften, dann licgt doch um fo Grund vor, gerade jeßt, wo die Landwirtschaft in Lage ift, ev e Entschuldungsa

einzuleiten.

mehr Der

eine folche

wo es geht o es gent,

Mh O; ritoaop (fyr S [Fay ) Tom Nnitrago } Tit abg. Vr. C uge [r. BollsÞ.): De ntrage, den LUitel an die Kommission rweisen, f\chließe 1. Mit fünstlichen

aßregeln 1erationen

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I at L . tegierung Y u as dem er Ja verter und der kleine trt Hon (Ela ori ito wirt?chaftliche1 Schm erigkeiten oBgrundbeittßer. Und was

14 nirt +5 Landwirtschaft -

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ben. Viele Familien

en. Ich könnte Jhnen nderttausfend Mark in den ile auh auf die Provinz dis in Neuzeit eine n gehabt. Es ift ein nicht ein Ende Yandel8verträge,

den ih Ihnen hier vorschlage, {ließt sich also niht an Vorschläge an, die in der Provinz Sachsen gemaht worden sind, sondern an das Verfahren, welches wir dort im Osten eingeführt baben

neten Organisation. | genossenschaften, ist hon

ition vorgegangen ; sie hat odityerbundenen ihre Bücher

eine Wirtschaftsberatungsstelle

nodernen Anforderungen, die haben. Darum hat der Staat gewisse Verpflichtung, sich wenigstens

daß zu hohe. Nestkaufgelder und zu hohe Erbabfindungen eingetragen

C hof Sto tntor De Mans Höhe von 33 9/9 der Entschuldungshypothek, di hinter den Psand F i / werden. Meine Herren, der große Nachteil, der. jeßt

Fs 4p A oh "Ao I ph11f8 briefen eingetragen wird, vom Staate gegeben werden soll. Behuss Nückzahlung dieses Darlehns sollen vom Schuldner noch ein Jahr nah beendeter Amortisation Zinsen erhoben, und diese Zinjen zur

und Neumark

(Scchluß in der Dritten Beilage.) eine