1910 / 32 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 Feb 1910 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichstag. 31. Sigung vom 5. Februar 1910, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die erste und event. zweite

Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, bet ie H j zes, betreffend die Ha M IURgen zu den Vereinigten A L

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Reichs-

amts des Jnnern Delbrück:

Ce 2 ; 5 Meine Herren! Es is Jhnen bekannt, daß unscre handels- 4 I 5415 ck y "ott (ck l \ j 4 fte Beziehungen zu den Vereinigten Staaten von Amerika zuleßt geregelt wurden durh ein Abkommen vom Jahre 1907. Dieses

Abkommen war kein Meistbegünstigungsverirag, sondern ein Rezipro- zitätsvertrag, demzufolge wir den Vereinigten Staaten einen großen Teil unseres Konventionaltarifs konzedierten nur 8314 0/9 des Konventionaltarifs blieben zurückbehalten —, wogegen die Vereinigten Staaten uns die Bevorzugungen aus Sektion 3 des Dingley-Tarifs gäben, die für ‘uns von keiner erheblihen Bedeutung waren uns außerdem aber eine Neihe nicht zu untershäßender Zugeständnisse auf dem Gebiete der Zollabfertigung machten, die Sie in dem Ab- kommen von 1907 unter Lit. A bis F verzeihnet finden. Dieses Abkommen haben wir damals in der Erwartung geschlossen, daß es den Uebergang zu einem langfristigen Handelsvertrage mit bén Ver- einigten Staaten bilden würde, und diese Erwartung ist mit bie Ur. sache gewesen, daß wir die erheblichen Zugeständnisse auf dem Gebiete des Konventionaltarifs gemacht haben. Die Hoffnung, zu einem langfristigen Handelsvertrag mit den Vereinigten Staaten zu gelangen, hat sih indessen als illusorisch er- wiesen, und man hat amerikanischerseits das jeßt geltende Abkommen zum 7. Februar d. J. gekündigt. / Den Anlaß zu dieser Kündigung gab eine völlige Wendung h

der Handhabung der amerikanishen Tarifpolitik, die zum Ausdruck gekommen ist in dem Geseß vom 5. August v. ‘J. Die dlieritanér haben mit diesem Geseß ihren bisherigen Standpunkt, nur Ne- ziprozitätsverträge abzuschließen, verlassen und haben fich dét Prin ip der Meistbegünstigung stark genähert, indessen ihre Gesetzgebung s eine Grundlage gestellt, die für unsere bisherigen Gepflogenheiten i 2 Neuheit bringt. E E Der „Neue I ent

amerikanishe Tarif enthält einen Mindest i / vielen Zollsäßen höher is a1s der bis- berige amerikanische Tarif und in einzelnen Positionen unseren Erpoxt hart trifft. Daneben besteht ein Marimaltarif dergestalt daß neben dem Mindesttarif ein Zuschlag von 25 9% des Las erhoben wird. Dieser Marimaltarif tritt kraft Geseßes am 1. April d. F. allen Staaten gegenüber in Wirksamkeit, hinsi{tlich deren der Präsident der Vereinigten Staaten niht nah Anhörung seines Tarif- amts durch eine Botschaft erklärt hat, daß sie die Vereinigten Staaten von Amerika nit ungebührlih diskriminiert, und zwar nicht bloß un- gebührlich diskriminiert auf dem engeren Gebiete der zolltarifarishen Berhältnisse, sondern auch fonst ungebührlich diskriminiert durch Ges seße, Verordnungen und dergleichen auf anderen Gebieten. e Der Tarif von 1909 enthält außerdem eine Reihe von geseß- lichen Bestimmungen, die für uns infofern von Bedeutung ind, als sie die Weitergewährung des Zugeständnisses auf dem Gebiete der Zollabfertigung unter Lit. A des Abkommens von 1907 für die Zukunft aushalten. Das Ergebnis dieser Gesetzgebung ist also, daß; die Vereinigten Staaten in Zukunft Handelsabkommen im bisherigen Sinn überhaupt nicht mehr {ließen können. Die Folge dieser neuen amerikfanischen Geseßgebung ist ferner, daß ein Verhandeln über einzelne Positionen des amerikanischen Minimaltarifs ausgeschlossen ist. Die Amerikaner sind nur in der Lage, entweder ihren Matter, tarif oder ihren Minimaltarif in vollem Umfange und unverändert zut gewähren oder zu entziehen. | Œs fönnen also handelspolitische Vereinbarungen mit den Ver- einigten Staaten nur noch in der Weise zustande kommen, daß die fh einigenden Staaten autonom bestimmte Anordnungen erlassen, die der eine Teil für hinreichend erachtet, um dem anderen die Meist begünstigung bezw. für Amerika den Minimaltarif zu gewähren. Cine Stabilität erfahren diese autonom geregelten Handelsbeziehungen nur insoweit, als die Botschaft des Präsidenten der Vereinigten Staaten, durch welche der Mindesttarif gewährt wird den Charakter eines Geseßes trägt und nur mit der Maa abe außer Wirksamkeit geseßt werden kann, daß der Maximal tarif erst 90 Tage nach der entsprechenden Proklamation in Kraft tritt Man wird also, wenn man überhaupt einen fo geschaffenen Rechts- zustand mit einem Handelsvertrage vergleichen fann, sagen tönnen : es handelt sih um ein Uebereinkommen auf der Grundlage der Meist begünstigung mit einer neunzigtägigen Kündigungsfrist. Durch die Kündigung unseres Abkommens von seiten der Ver einigten Staaten ist nun folgender Zustand eingetreten. J einigten Staaten gewähren uns seit dem Inkrafttreten ihres neuen Tarifgeseßes ihren neuen Minimaltarif, im übrigen bleibt das Ab- fommen in Kraft. Die Amerikaner genießen also bis zum 7. Februar d. J. die ihnen auf dem Gebiete unseres Konventionaltarifs gemachten Konzessionen. Tritt bis zum 7. Februar. d. I. eine anderweite geseßliche Negelung der Dinge in Deutschland nicht ein, fo tritt mit diesem Termin unser Marximaltarif in Kraft, und erfolgt eine Einigung zwischen den Betreffenden nicht bis ultimo März d. I. so tritt auf amerikanische r Seite kraft Geseßes der Maximaltarif in Kraft.

Die Amerikaner waren nun als der kündigende Teil dazu be- rufen, ihrerseits die Verhandlungen wegen einer anderweitigen Negelung unserer zollpolitishen Beziehungen zu eröffnen. Sie haben damit sehr lange gezögert. Wir haben erst Ende Dezember offizielle und bestimmt formulierte Anforderungen bekommen, die den Gegen- stand unausgeseßter Verhandlungen gebildet haben, die erst vorgestern morgen ihren endgültigen Abschluß gefunden haben. :

Im Anfang war von seiten der Vereinigten Staaten, abgesehen von der Forderung unseres vollen Konventionaltarifs, eine ganze Reihe _von Forderungen gestellt, die einen starken Eingriff in unsere gesetgeberische und polizeilihe Autonomie auf ver- schiedenen Gebieten, insbesondere auf dem Gebiete der Veterinär- polizei, enthielten, und es war zunächst unsere Pflicht, den Vereinigten Staaten von Amerika unzweideutig klarzumachen, daß wir derartigen Versuchen, aus Anlaß von Tarifverhandlungen in unsere geseß- geberische und polizeiliche Autonomie irgendwie einzugreifen, einen un- überwindlihen Widerstand entgegenseßen würden und müßten. (Sehr

Die Ver-

R e R a gelungen, einen erheb- : der j orderungen auszuschalten, und es blieben ; schließlih übrig die Forderung des gesamten deutschen Konventionaltarifs, die Forderung der Zulässung der Einfuhr von lebendem Vieh und die Forderung der Beseitigung der sogenannten blauen Trichinenscheine bei der Einfuhr von amerikanishem Schweine- fleisch. Der leßtere Punkt ist in völliger Uebereinstimmung mit allek beteiligten Ressorts, in völliger Uebereinstimmung mit dem darüber gehörten Wirtschaftlichen Aus\{huß im Laufe der Verhandlungen aus- geschieden. Er wird unabhängig von den Verhandlungen über unsere ollpolitischen Beziehungen zu den Vereinigten Staaten Allonon unsferseits im Sinne der amerikanishen Wünsche geregelt werden Nun, meine Herren, wissen Sie, daß, wenn wir dig 5

S : ; s zum C Februar zu einer anderweiten Regelung nicht gekommen ivärei an diesem Tage unser Marximaltarif in Kraft getreten sein wütbe, und es erschien uns aus den verschiedensten Gründen, die ih hier nicht näher zu erörtern btauche, unerwünscht, den 7. Februar herankommen gu lassen, ohne zu einer endgültigen Einigung mit den Bereinigten Staaten zu gelangen; und da die Differenzpunkte im Anfan dieser Woche niht mehr erheblih große waren, ent\{lossen Fd die verbündeten Regierungen, Ihnen den Geseßentwurf vorzulegen E seit vorgestern in Ihren Händen ist, unt dhe Sikuatlön entsvredband eine Fassung erhalten hat, die einmal uns die Möglichkeit gab falls wir bis zum 7. Februar nicht einig werden würden, den jeBigen B stand um eine kurze Spanne Zeit zu verlängern, der uns aber anbérbrseits auch die Möglichkeit gab, falls wir uns mit den Vereinigten Staaten von Amerika einigen sollten, sofort ein Definitivum eintreten zu laffen | Meine Herren, es ist Jhnen bekannt, daß diese definitive Elilauna mit den Vereinigten Staaten inzwischen erfolgt ist. Jch O N Ghre gehabt, Ihrem Herrn Präsidenten gestern hierüber ane Mit teilung zu machen, von der ih annehme, daß sie in Ihren Siibes ist. Wir haben uns bereit erklärt, den Vereinigten Saaten von Amerika unseren vollen Konventionaltarif | Stillen wogegen die Bereinigten Staaten von Amerika uns ibtöh Minimaltarif und, wie sie ausdrücklih erklärt haben, damit die Meistbegünstigung Außerdem haben die Vereinigten

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die geben. Staaten von Amerika sich bereit erklärt, die Zusicherungen, die uns unter Lt. B |bis F des Abkommens von 1907 auf dem Gebiete der Zollabfertigung gemacht waren, weiterhin aufrecht zu erhalten ia anzuerkennen, daß die Viehfrage vollständig aus den Verbandlungen auszuschalten sei, ferner die Konzessionen aufrecht zu erhalten die fie uns bei der Zollabfertigung von Wein inzwischen gemacht habe und uns auch im übrigen die Zusicherung zu geben, daß die Unte nishen Zollabfertigungsbestimmungen, insbesondere diejenigen Se Markieren von Waren, in einem freundschaftlichen und versöhnlichen Geiste angewendet werden sollen, eine Zusicherung, die insofern nicht bedeutungslos ist, als die neuen amerikanischen Verwaltungs vorschriften im großen und ganzen entgegenkommend und weniger bart ausgefallen sind, als wir unmittelbar nah der Emanation des anes amerikanischen Tarifgeseßes erwarteten. 6 A Wenn der Reichstag also heute dem ihm vorgelegten Geseßentwurf seine verfassungsmäßige Zustimmung erteilt i fo tritt auf Grund der zwischen uns und den Vereinigten Staaten ge- troffenen Vereinbarungen nicht ein Provisorium, sondern mit vas 7. Februar ein Definitivum in Kraft, soweit das unter den von mir vorhin näher geschilderten Verhältnissen möglich ist, d. h. der eben von mir harakterisierte Zustand bleibt fo lange bestehen, als auf beiden Seiten die autonom gemachten Zugeständnisse aufrecht erbalten werden, und wir haben es für nötig gehalten, formell den Geseßz- entwurf entsprechend den veränderten amerikanischen Bestimmungen auch unsererseits auf einer anderen Grundlage aufzubauen, als ähnliche Ermächtigungen bisher gefunden hatten.

Der Entwurf zerfällt in drei Teile. Der erste Teil bestimmt:

Der Bundesrat wird ermächtigt, bei der Einfuhr von Er

zeugnissen der Vereinigten Staaten von Amerika in das deutsche Zollgebiet die Anwendung der in den geltenden Handelsverträgen Zugeskandenen Zollsäße in angemessenem Umfang zuzulassen. N Len angemessenem Umfang“ ist, wie ich mir bereits erlaubt babe auszuführen, heute unser voller Konventionaltarif. ;

Diese Ermächtigung ist aber befristet insofern, als fie ohne weiteres außer Kraft tritt, wenn in den Vereinigten Staaten von Amerika die Erzeugnisse des Deutschen Reichs und der mit ihm zoll geeinten Under oder Gebietsteile höheren Zollsätzen als den in Ab schnitt 1 des amerikanischen Zolltarifgeseßes vom 5. August 1909 as geschenen unterworfen werden, d. h. also, der Bundesrat hat lediglich festzustellen, ob die hier angegebenen tatsächlihen Vorausseßungen vor- liegen, und ist gegebenen Falles verpflichtet, die den Beide, Staaten von Amerika gemachten Zusagen zurückzuziehen. Nun kommt der Abs. 3. Er enthält insofern ein Novum, als er dem Bundesrat die Möglichkeit gibt, auch, abgesehen voi ben Fällen des Abs. 2, die gemachten Zusagen ganz und teilweise zurüd- zuziehen, wenn die Vereinigten Staaten von Amcrika uns auf irgend einem anderen Gebiete, abgesehen von der Gewährung ihres Minimal- tarifs, gegen den jeßt bestehenden Zustand differenzieren. Eine der- artige Entscheidung des Bundesrats würde, wie ich glei bemerken will, jederzeit im Reichsgeseßblatt publiziert werden, und die ver bündeten Negierungen würden selbstverständlich dem Neichstage, falls er nicht versammelt sein sollte, nah seinem nächsten Zufammentritt 0A eine Mitteilung zugehen lassen. Die Konstruktion des Yeseßentwurfs ist also daß wir uns bemüht Bundesrat ähnlihe Machtbefugnisse zu geben, wie sie das amerikanische Geseß dem Präsidenten der Union gibt, und wir with also in der Lage sein, falls die Vereinigten Staaten von Amerika Zugeständnisse, die sie uns gewährt haben, nicht halten, unsererseits sofort mit einer teilweisen oder völligen Zurücknahme der diesseits gemachten Konzessionen zu antworten. s Í Nun, meine Herren, ih hoffe niht und ih glaube nicht, daß wir genötigt sein werden, von dieser Befugnis Gebrauch zu machen : denn ih gebe mich der bestimmten Hoffnung hin, daß, nachdem wir nach hartnäckigen, langwierigen und \{chwierigen Verhandlungen einig dia worden sind, die Vereinigten Staaten von Amerika die uns gemachten Zugeständnisse in dem Geiste der Versöhnlichkeit und des weitherzigen Entgegenkommens handhaben werden, der den vorzüglichen Be entspricht, die zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und dem diesen befreundeten Deutschen Reiche bestehen. ] Meine Herren, Sie werden mit mir darin einig sein, daß eine derartige Negelung unserer handelspolitishen Beziehungen zwischen

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richtig !) |

haben, - de s Ge "e eddAR ( 1 dem | Die Kommission wird sich aber au mit der frage befassen müssen,

Wünsche erfüllt, die wir im Interesse unserer wirtschaftlichen Weiter- entwicklung haben müssen. Die Hergabe unseres vollen Konventional tarifs ist gegenüber dem amerikanischen hohen, für einzelne unserer Andultrien sehr ungünstigen amerikanischen Minimaltarif ein hoher Preis, selbst wenn man die Erfolge, die wir in unseren Verhandlungen Mit Nordamerika auf grundsäßlichen Gebieten erzielt haben angemessen bewertet, und selbst wenn man den Zugeständnissen, die us bei den Lern und dergleichen mehr gemacht sind, ihre volle Würdigung widerfahren läßt. Die verbündeten Regierungen haben aber nach langen, eingehenden Erwägungen geglaubt, diesen hohen Preis zahlen zu dürfen, weil mit der Zahlung dieses Preises die Möglichkeit geschaffen wurde, unsere Schiffahrt, unseren Handel und unsere Industrie ohne auch nur vorübergehende Störungen über den fritishen Tag des 6 Februar hinaus in Zustände zu führen, von denen wir erwarten können, daß sie einer gewissen Stabilität, die unser Wirtschaftsleben in erster Linie braucht, nicht entbehren werden, und von denen wir hoffen, daß au unter ihnen für die mit den Vereinigten Staaten von Anzeifa in wirtschaftlichen Beziehungen stehenden Erwerbszweige unseres Vater- landes ein weiteres Gedeihen noch möglich ist. Diese Auffassung der verbündeten Negierungen deckt sich mit dem einheitlißen Votum des Wirtschaftlichen AuFschusses, den wir, kurz bevor wir endgültig mit den Vereinigten Staaten von Amerika einig geworden sind, gehört haben. Ich habe im Namen der verbündeten Regierungen die Ehre den Yeichstag zu bitten, dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf hre Zustimmung zu erteilen. (Bravo!) j e : QUL Generaldiskussion meldet sich aus dem Hause niemand zum Wort. Jn der zweiten Lesung wird der Gesezentwurf ebenfalls ohne Debatte angenommen. lage n Dritter Ans E R E I zur Erledigung der Vor- zuhalten. S ) er Viertelstunde eine neue Sitzung ab- O Abg. Basfermann (nl.) bittet zur Geschäftsordnung den Prä- sidenten, das Haus zu befragen, ob jemand Widerspruch erhebt, wenn die Bie Tie A E vorgenommen wird. L Bizepräsident Dr. ) : Der Fall ist bereits vorgek und ich A dem Wunsche u e E e e Ein Widerspruch gegen die sofortige Vornahme der dritten Lesung wird nirgends laut. Die Vorlage wird in dritter Lesung ohne Diskussion endgültig gegen wenige Stimmen der Nechten genehmigt : Bizepräsident Dr, Spahn: Nach den bestehenden Ver- einbarungen würde die nächste Plenarsißzung am Mittwoch statt- zufinden haben. Ich habe den Wunsch, daß der Reichstag seiner ver- sa]sungsmaßigen Pflicht, den Etat vor dem 1. April zu verabschieden, nachkommen kann, und möchte daher der Budgetkommission cinen S A I einräumen, der ihre Arbeiten wesentli fördern wird. den 10 aae Batitanin Me Sißung abzuhalten Donnerstag Schluß der Sißzung 123/, Uhr. tag 1 Uhr. (Mititäretat.)

Nächste Sißung Donners

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 16. Sißung vom 5. Februar 1910, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Ï A 2: / “es ; A C E N in dev ‘die zweite Beratung N Justizve1 ung bei den dauernden Ausgaben, und zwar bei dem Titel „Gehalt des Mi- nisters“ fortgeseßt wird, ist in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. E

Nach dem Abg. Boehmer (kons.) erhält das Wort

_ Abg. Maiß (Zentr.): In der Justizverwaltung muß gewiß Sparsamkeit herrschen, aber müssen denn durchaus die Justiz- gebäude darunter leiden? Die Justizverwaltung e sollte darin nicht anders behandelt werden als die übrigen Verwaltungen ihre Gebäude müssen ebenso {chön sein wie die Regierungsgebäude. Die Amtsrichterstellen sollen jeßt wieder vermehrt werden, ber 5 ist nicht gesagt, daß die neue Zahl genügen wird; der Stitizninifter wird immer wieder mit einer Vermehrung der Richterstellen fommen müssen, denn es is nachgewiesen, daß die dustizgeshäfte O A als, die Bevölkerung. Allerdings wird durch die Aenderung der Zuständigkeit, durch Zusammenlegung von kleinen Amtsgerichten, durch Vereinfachung des Geschäftsgangs und durch Uebertragung mancher Arbeiten der Nichter auf die anderen Boarinte nach einer Berminderung der Nichterzahl gestrebt. Der Minister at bereits durch Crlasse auf Vereinfachung des Geschäftsganges und Ver- minderung des Schreibwerks hingewirkt, aber es laßt fich in viéfer Hinsicht noch weiter vorwärtsschreiten. Es muß z. B. der Verkehr zwischen der Justizhauptkasse und den Gerichten erleichtert Vaibên, Es wird in Nichterkreisen geklagt, daß der Ton E vok den Beamten der Justizhauptkasse gegenüber den Gerichten Bi geschlagen wird, niht immer angemessen ist und nicht der Würde des Gerichts ‘entspricht. Den Richter sollte man nit mehr mit der Einziehung von Stempelsteuern belasten und ihm, zum Beispiel in Grundbuchsachen, überlassen, ob er Vorschüsse von den Parteien erheben will. Das Formularwesen könnte noch weiter ver- cinfacht und namentlich für das Publikum verständlicher gemacht werden. Zur Berminderung des Schreibwerts könnten die sogenannten „GSeneralberihte“ ganz fortfallen; der Justizminister erhält hier aus dem Hause, aus dem Anwaltsstande usw. so viele Anregungen daß die Generalberihte entbehrlih geworden sind. Ueberhaupt sollte mit der periodischen Erstattung von Berichten an die Vorgesetzten Einhalt getan werden. Erfreulicherweise hat dec V Rustiz- minister nah den Anregungen im vorigen Jahre Telephon und Schreib- maschinen in delt Bent der Gerile d(entelll, 1elbit bei den kleineren Amtsgerichten, B. in meiner Heimat im Schweidnißer Kreise ; ih hoffe, er wird auh noch die Stenographie bei den Ge- richten einführen. Mit der Ausbildung der jungen Juristen foll sich cine besondere Kommission beschäftigen, das ift zu begrüßen.

e [hon auf dem Gymnasium die Borbereitung für den juristischen Beruf beginnen kann durch Unterweisung im logischen Venken und în einem reinen, klaren deutschen Stil. Die Ein- richtung De TOgeNannten Deutnoiaue De Dl zugleich Rechtsanwälte sind, hat sich bewährt. Die Breslauer Handels- kammer hat darüber Grmittlungen angestellt und in der Ausschuß- sipung vom 23. September 1909 sih dahin ausgesprochen: Die Bestellung der Nurnotare i} in Anwaltskreisen mit großer Freude begrüßt worden und wird weiter Zustimmung finden, denn ‘erade dur „diese Einrichtung wird dem Handelsstande Gelegenheit geboten Notariatsgeschäfte zu jeder Tageszeit, namentlich auch Vormittags und Mittags, alfo in der Geschäftszeit, vornehmen zu lassen während die Notare, ‘die auch Anwälte sind, in dieser P durh Gerichtstermine in Anspruch genommen sind. Durch die NÑur- notare ist also ‘eine Beschleunigung bei Urkunden und dergl. möglich. aber dieses günstige Urteil über die Einrichtung bedarf au einer Einschränkung. Das größere Vertrauen der Kaufleute und über- haupt des Publikums zu den Anwaltsnotaren beruht auf der Ansicht,

daß der Nurnotar von der gerichtlichen 2 Spraxi 8gelöost \ | Nurn gerihtlihen Anwaltspraris losge 4 nicht mehr in engem 2us s lnd inte,

ammenhang mit der Nechtsprehung stehe. (Schluß in der Zweiten Beilage.)

Son Morvotntato » : . tot den Vereinigten Staaten von Amerika und uns nicht alle diejenigen

S E E S

M 32.

(S@{hluß aus der Ersten Beilage.)

D

Daher hat das Publikum in wichtigen Angelegenheiten mehr Ver- | |

trauen zu den Kenntnissen und ' [t8notax Aus diesen Ermittlungen der Breslauer Handelskammer dürste fich deshalb die Anregung ergeben, daß der Minister nur solche Nur-

notare ernennt, die eine langjährige Erfahrung, namentli auf den | à i deren Zahl

ih

des Handelsverkehrs, haben; - es würden dazu ältere Mechtsanwälte eignen, deren förperlihe Kräfte sich vermindert haben, und die sih auf das Altenteil als Nur- notare zurücßzichen wollen. Auf keinen Fall dürfen aber Assessoren, die noch keine Erfahrung haben, zu Nurnotaren ernannt werden. Ich möchte ferner die dringende Bitte an den Herrn Justizminister richten, seine Bemühungen bei dem Herrn Finanzminister energish fork- zusetzen, damit die Sustizkanzleigehilfen auh als etatsmäßige Beamte angestellt werden. Auch hier sollte der Grundsaß: Suum cuique! zur Anwendung kommen. In Braunschweig und in Sachsen hat der Justizminister die etatsmäßige Anstellung dieser Beamten bereits durchgeseßt, der preußische Justizminister, der doch ein kräftiger Mann ist, würde das für seine Schmerzenskinder sicher auch erzielen können. Sodann ist es im allgemeinen Staatsinteresse von größtem Wert, wenn solche Beamten, welche sich in ihren lokalen Wirkungskreis eingearbeitet und das Vertrauen der Bevölkerung gewonnen haben, ihrem Wirkungs- freise so lange als möglich erhalten bleiben. f

s 1 ben. Der Minister muß auch darauf Nücksicht nehmen, ob ein Assessor pder eîn

Gebieten

Richter sich nah seinen persönlichen Nerhältnissen, seinem Charakter und seinen Lebensgewohnheiten für einen fleineren Ort eignet. Dieser Gesichts punkt scheint nach meinen Erfahrungen nicht immer berücksichtigt zu werden. Ich habe beobachtet, daß Nichter aus dem Westen in Schlesien angestellt worden sind, welche die Lebensgewohnheiten der dortigen Landbevölkerung nicht kannten. Die Bevölkerung kann zu einem solchen Richter, der sie nicht versteht, und dessen Aussprache und Ausdrücke ihr fremd sind, kein so festes Vertrauen fassen wie zu einem einheimischen Nichter, und der Nichter selbst fühlt sih als Fremder. Der Amtsrichter an einem kleinen Ort soll nicht bloß dastehen als unnahbarer Prozeßrichter, sondern er soll auch der Vertrauensmann der Bevölkerung sein. Der Amtsrichter soll auh nicht ale drei oder vier Jahre wechseln; ich selbst bin an einem kleinen Orte in Oberschlesien zehn Jahre lang als Amtsrichter tätig gewesen, und das war die schönste, aber auch erfolgreichste Zeit meines Lebens. Abg. Boisly (nl.): Unser juristisches Studium weist mancherlei Mängel auf. Statt mit dem römishen Necht zu beginnen, sollten die jungen Studenten zunächst ein Kolleg zur Einführung in die gesamte Nechtswissenschaft hören und mit der BVolkswirtschafts- lehre vertraut gemacht werden. Die praktischen Dinge erwecken das Interesse der juristischen Jugend mehr als die abstrakten Begriffe des römischen Rechts. Bei der Ausbildung der Referendare muß auf die Einführung in den praktischen Betrieb mehr Gewicht gelegt werden. Für die spätere Berufstätigkeit ist es viel nüßlicher, wenn die Assessoren ihre Ausbildungszeit nicht dauernd an den Gerichten verbringen, sondern sich auch in den anderen Ner- waltungen und in der praktischen Volkswirtschaft umsehen können. Entschieden protestiere ih gegen die Hineintragung antisemitischer Tendenzen bei der Beseßung der RNichterstellen. Lediglih die Tüchtigkeit darf entscheidend sein. Gerade die tüchtigsten Richter sind in der Regel auch die unabhängigsten, welhe die Würde ibres Standes am besten zu wahren wissen.. Die Herren, welche ihre Stellen ersten, sind am leichtesten anderen Einflüssen zugänglich. Die Urteile der Gerichte lassen vielfah zu wünschen übrig. Der Richter soll sein Urteil nicht für die höheren Fnstanzen ausfertigen, sondern nur seinem Rechtsbewußtsein folgen. Die Weltfremdheit vieler Richter ist die Ursache von verfehlten Ur- teilen, die zu Berufungen Und zu einer Medelastung der höheren Instanzen führen. Der gelehrte Nichter wird oft dazu verleitet, fi lediglih auf den - Wortlaut des Gesetzes zu stüßen, fo daß den Nichtern vorgeworfen wird, daß sie handwerksmäßig vorgingen , und daß man sogar den Vorwurf der Klafsenjustiz erhebt. Cine Ent- lastung der Richter vom Schreibwerk ist eine dringende Not- wendigkeit. Es ginge doch, daß die Protokolle z. B. Maschinen- \Greibern diktiert werden, wodurch gleih drei und mehr Exemplare nah Schluß der NVerhandlung zur Verfügung ständen. Zu begrüßen ist die Organisation der Nichter. Wenn fie auh von manchen Seiten abfällig fkritisiert worden ist, so muß do anerkannt werden, daß die Vereinigung es sich zur Aufgabe macht, den Staat bei der Erreichung seiner Ziele und Zwecke zu unterstützen. Wir bringen dem Justizminister volles Vertrauen entgegen, daß er im Staatsministerium immer die Interessen des Nichterstandes wahrnimmt. Aber ebenso, wie die Anwälte ihre öffentliche Vertretung in den Anwaltskammern haben, erstreben die Richter eine Organisation, damit ihre Ansichten über neue geseßgeberische Borlagen auf dem Gebiete der Justiz an die Zentralbehörde weiter geleitet werden fönnen. Darum möge der Minister die Nichterorganisation wohl- wollend beurteilen und sie bei ihrer Arbeit unterstüßen. Abg. Viereck (frkons.) : In Richterkreisen ist gesagt worden, die Generalberichte seien entbehrlih, weil der Minister aus den Parla- menten genügend Anregung erfahre. Ich meine aber, der Justiz- minister muß auch die Behörden hören. Es hat mich gefreut, daß die konservative Partei in diesem Jahre anerkannt hat, daß der Fustizetat sparsam aufgestellt worden ist. In der Tat kann der Justizetat in dieser Beziehung jede Kritik aushalten. Es ist zu billigen, wenn die Justizverwaltung bemüht ist, die Baupläße von den Gemeinden billig zu erwerben. Bei dem Prinzip der Sparsamkeit hat auch die Zahl der Amtsrichterwohnungen nur eine sehr geringe sein können, eine Vermehrung dieser Wohnungen ist aber doch dringend wünschenswert. Die Amts- richter wohnen , besonders in fleinen Städten, oft unter sehr mißlihen Verhältnissen. Was die neuen Stellen im Etat an- betrifft, so möchte ih davor warnen , die Diâtarstellen noch weiter zu vermehren, damit nicht ein zu großes Mißverhältnis zu den Sefkretärstellen entsteht. Die Arbeitsminderung bei den Gerichts- vollziehern ist nicht eine so erhebliche, daß die Verminderung der Ge- riGtsvollzieherstellen um ein Sechstel gerechtfertigt erscheint. Die Zu- stellung hat ja einen erheblichen Teil der Geschäfte der Gerichts- voltzteber ausgemacht, aber die Arbeit ist im wesentlichen dur die Schreiber der Gerichtsvollzieher ausgeführt worden. Von den Amts- gerichten, die von dieser Verminderung betroffen werden, werden Be- \hwerden genug darüber eingehen. “Den Wunsch der Kanzlisten, daß die etatsmäßigen Stellen vermehrt werden möchten, kann ih wohl unter- stüßen. Gbenfo möchte ih den Wunsch der Kanzleigehilfen nach etats- mäßiger Anstellung dem Herrn Minister zur wohlwollenden Erwägung empfehlen. Die Anforderungen, die an unsere jungen Juristen gestellt werden, sind zu sehr gesteigert. Es ist ein Mißstand, wenn sich der Kandidat seine Wissenschaft in Nepetitorien bolt. Es is niht verwunderlich, wenn die jungen Referendare nah bestandenem Examen mit zer- [lagenen Nerven an ihre neuen Aufgaben gehen. Deshalb dürfen die Anforderungen, die bei der Prüfung gestellt werden, nicht zu hoch ge- \spannt werden. Wir brauchen frishe, lebendige, kräftige, junge Männer, die aufnahmefähig sind. Sie müssen zuerst lernen, die Er- * sheinungen des täglichen Lebens juristisch aufzufassen und zu ver- arbeiten. Dazu gehört allerdings eine gewisse Rechtskenntnis. Auf den Universitäten sollten nicht nur theoretische Vorträge gehalten,

Lehrer stehen und von ihm wert, daß die Eltern ihre Söhne [ Fühlung mit ihren Lehrern und auh in der Erfahrung der Anwaltsnotare. reges Berührung j Moment, für * die

die bildung tüchtig]ten werden.

| Zweite Beilage E zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Montag, den 7. Februar

Y )

,

cchicken, wo sie in näherer

um jungen an die

sich frish zu Iuristen

Furisten anderen

sondern es Das Bolk

mit

Befähigung, an. Leute

junge

(rfi Den

Amtsrichtern über dle niht, aber vertrauliche richter einziehen können. sehen des Richterstandes, wenn Ansehen verloren habe. Das Nertrauen zu seinen Richtern.

Vereinfachung und gegen die Erweiterung der hoffentlih s{winden. In dem * Aenderungen empfehlen.

Parteien, und der Tatbestand \ Die Anordnung úJustizmir Telephons und Die Aktuare wünschen dazu dur Lieferung von Schr

des

folle wenigstens wiedergeben und sofort in {lü Im Strafverfahren sollte nah Werftprozeß Anklage iht auf Verurteilung vorhande werden leichter auf den Weg de wenn sie vor dem Gef der jugendliche Verbrecher darf n

mal ift keinmal. Jugendlihen wirklih Neue

handen ist. An dieser Stelle einen herzlichen Dank zu sagen, halten und stüßen. i eine \egensreiche Tätigkeit entfalt Abg. Ca\ sel (fr. Volksp.): Werftprozeß dem Minister An hat. Der Minister hat in der geordnet hat, daß Geschworenen gebracht werden

vorgegangen fel. Es ist ein niht eine klare Ansicht Tatbestand enthalten it,

Frau von Schoenebeck ist die Freiheit genießt ‘und Ausland wieder vexheiratet Medizinalkollegiuum sie für 3 aber eine Aufklärung sollte gege die Anschauung Platz gewinnt, mit gleichem Maße gemessen sei der Nichterstellen um 105 nicht

rechnet worden. folge der steigenden Bevölkeru sein wird. Die Zivilprozeßnove Nichter an den Amtsgerichten 1 der Hilfsrichter zum eine spätere Beförderung zum diesen Richtern aber geringere mit 200 4 oder 250 M Die Kanzlisten beklagen sich ü die Kanzleigehilfen beschweren

identisch mit der etatsmäßigen finden jih auch viele, die nicht auch im Bureaudienst, ja ]ogar Die Statistik über die jungen fallen, gibt fein zutreffendes werden, die zum j

zweiten, 1a unterziehen. Ich begrüße, d

C ,

der jungen Geist, besonders des Rechts darf unter einer Ich erkenne an, daß die I Assessoren, welche das

CGramen haben, einen gewissen Vorzug b

sehr gerade

Falle, in denen im Examen nicht hätten leisten fönnen. wird, bei Roheitsverbrechen so muß ih demgegenüber für unzulässig halten,

für den, der sie erleidet, Würde man die Prügelstrafe d sie wegen eines sehr rohen 2 Eisenbahntransportes verhängt Nur für Leute unter 18 Jahren

friedenheit würde

für feine Erklärung gegen de der . Besten und Befähigsten Rang, Stand und andere Die Einführung des Gesetze, wona

mehr zulässig sein so egen die Einheitlichkeit,

Preæuna,

daß seitens der l ihre Interessen darunter leiden

sondern Wiederholungskurse in das System di: dess werden, wie sie zum Beispiel Profesor Eck in Berlin {hon abgehalten hat.

mit Entrüstung zurückweisen.

er junge Studierende muFferner in lebendiger Fühlung mit feinem prafktisch

mit der Natur bleiben. erhalten. ist niht möglich, schon Ressorts ih niemals übersehen läßt. nur die tüchtigsten Juristen; das Examen fommt fann Lebenserfahrung zu Formularmäßige Ce auen bei den aufsihtführenden auch | damit

ordnung bedeutet einen erfreulihen Fortschritt, namentlich durch die Beschleunigung des f Zuständigkeit Parteibetriebe in Prozessen würden sich Die vorbereitenden Schriftsäße sollten nicht bloß als Vorbereitung gelten, sondern als bindende Erklärungen der ollte darauf gegründet werden könngs.

der Schreibmaschine 1} das Maschineschreiben zu erlernen und sollten

werden. Die Stenographie möchte ih weniger empfehlen ; sollen unmittelbar den Cindruck der Verhandlung

nux erhoben werden, wenn auch wirklich Aus-

er überhaupt nicht bestraft werden kann ; er soll nicht denken : ein- Es muß in jedem Falle und

Die Fürsorgevereine können

zweifelhafte bei der Erhebung dieser Anklage nicht mit

über sondern die Beweisthemata erst in der Hauptverhandlung festgestellt werden müssen. è it es allerdings auffällig,

Fch enthalte mich der Kritik des Falles, da ih die Akten nit kenne,

mission ist von seiten der MNegierung Zahl der Richter um ein Zwölftel infolge der Ÿ Fch bin der Ueberzeugung, daß in

Oberlandes8gericht

Diäten gegeben; wie kann eini Nichter

gehalt erst nach 39 Jahren erreichen. unwiderruflich angestellt werden; _ Anstellung.

Kommission einseßen zu wollen, die die Juristen eingehend prüfen soll. das historische

(583 werden aber lebhafte Klagen darüber gesührt, eine nicht ganz rechtmäßige Bevorzugung eintritt. : \ tüchtige Leute aus irgend einem Versehen dasjenige \ ì Wenn erklären, weil

als

Vergehens, nämlih wegen Gefährdung eines

mit 17 Jahren zur Universität kommen, besonders wenn nit so streng auf die Vorbildung gesehen wird. i ;

nicht vorhanden sein, Person die Prügelstrafe vollzogen würde.

numerus clausus würde nicht dazu berücksichtigt werden,

Grundsaßes der duae conformes in die neuen bei zwei gleichen Entscheidungen eines Landgerichtes und eines Oberlandesgerichtes die Nevision beim d

l, halte ih für einen verhängnisvollen Schlag Sicherheit und Gleihmäßigkeit der Von gewisser Seite ist die Behauptung aufgestellt worden, Anwälte eine Opposition

lernen; deshalb ist wünschens-

Das ist auch ein Ein numerus clausus abgegeben werden müssen, Angestellt werden sollen allein beweist nicht praktische Durch- Da N De Nichtern gemacht

auf die verlangen,

n Asffsessoren billige ich indigungen muß der Aufsichts- meisten Schaden tut man dem An- man immer sagt, daß er an ist nicht richtig, das Volk hat

Die Novelle zur Zivilprozeß-

Verfahrens. Die Bedenken der Amtsgerichte werden

über die Verwendung des

nisters Ü ist mit Dank zu begrüßen.

Stand geseßt die Proto-

eibmaschinen in den

ssiger Form niedergeschrieben werden. den Erfahrungen mit dem Kieler

n ist. Die jugendlichen Uebeltäter x Besserung gebraht werden können, ängnis bewahrt bleiben. Aber icht auf den Gedanken kommen, daß

geprüft werden, ob bei den Aussicht auf Besserung vor- ist es unsere Aufgabe, den Ver- welche die gefallenen Jugendlichen auf diesem Gebiete en.

Es ift anzuerkennen, daß der Kieler laß zu einer Untersuchung gegeben Kommission mitgeteilt, daß er an- Fälle überhaupt nicht an die sollen, und er hat anerkannt, daß der nötigen Umsicht der Anklageschrift

Fehler, wenn in und den

die Anklagepunkte

In dem Fall der daß diese Frau fich im

oberste foll.

nach Zeitungsnachrichten haben soll, troßdem das urechnungsfähig erklärt haben

ben werden, damit nicht im Volke daß hier aus Standesrücksichten nicht . Nach dem Etat ist die Vermehrung so groß wie früher. In der Kom- mit einer Verminderung der Neueinrichtungen ge Zukunft schon 1n 1g8zahl etne Vermehrung notwendig lle wird auch eine Vermehrung der wotwendig mahen. Die Einziehung ist häufig ein Vorbote für Oberlandesgerichtsrat. Nun werden ein standesgemäßes Leben führen? ber die späte Anstellung. Besonders sih darüber, daß sie ihr Marimal- Nach zehn Jahren können sie Anstellung 1st aber nicht Unter den Kanzleigehilfen bloße Schreibarbeit machen, sondern als Protokollführer verwendet werden. Juristen, die beim Examen durch)- Bild, weil nicht diejenigen genannt zum dritten Male sh der Prüfung der Minister erklärt hat, eine die die Frage der Vorbereitung Der wissenschaftliche Verständnis für die Entwicklung solchen Reform aber nicht leiden. ustizverwaltung in die Lage kommt, mit besonders guten Noten bestanden ei der Beseßung von Stellen zu geben. daß dadurch oft Denn es gibt

diese

geleistet haben, was fie von fkonservativer Seite verlangt förperlihe Strafe einzuführen, daß wir eine Prügelstrafe sie entsittlihend wirkt sowohl auch für den, der sie vollzieht. enn auch für angemessen halten, wein

eine

würde ? 1) Uu,

(Zuruf des Abg. Boehmer: es kommt auch vor, daß Leute

Ich glaube, eine große Zu- wenn ohne Ansehen der Dem Abg. Boisly bin ich

n Antisemitismus sehr dankbar. Aber

führen, daß nur die

sondern dazu, daß Ausschlag geben.

Verhaltnisse den

Neichsgericht nicht Necht-

ie deswegen erhöbe, weil

fann nah diesem Vorschlage nicht ausbleiben, Einheit des Reiches mehr an die kleinen Universitäten | In Nichterkreisen wurde davon tätigung von Laien bei der Rechtsprechung unnötig wäre. mir vollständig fern, S Q beit zu erheben, es fommt aber mitunter vor, weil so viele | speziell man@hmal f ihren Lebensverhältnissen gemäß mit dem Volksempfinden und den

Für den einsichtsvollen Nichter wird wenn ihm Laien, die bei ihrem Geschäfts- und Erwerbsleben mit dem Nolke in engerer Fühlung stehen, als Richter zur Seite geseßt werden. Die Mitwirkung von Laien bei der | notwendig, damit die Volksgenossen teilhaben an der Rechtspflege,

1910.

und das muß die auf dem Gebiete der Nechtspflege schädigen. gesprochen, daß die aveitere BDe- l Es liegt Vorwurf der Weltfremd- daß Nichter und ihrer Erziehung und

gegen die Nichter den

ogar juristish sehr begabte

Bolksanschaüurkgen mcht immer im engsten Zusammenhange stehen.

es dEher von großem Werte sein,

Nechtsprehung ist aber auch

| das Recht ihnen niht àls ein fremdes entgegentteht. Wir wollen ja doch nur zu dem Zustande zurückkehren, der in Deutsch- land von den ältesten Zéiten bis in das späteste Mittelalter gegolten hat. In der ersten Zeit hat sich an der Rechtsprechung die ganze Bolksgemeinschaft beteiligt, und \päter, als das nicht mehr möglich war, haben Schöffengerichte die Nechtsprehung ausgeübt. Ein, früheres Mitglied des Herrenhauses, Dr. Georg Beseler, ist in einer kleinen Schrift für die Zuziehung von Uien auch in der zweiten Instanz eingetreten, weil er die Wirksamkeit der Laien in der ersten Instanz sonst als bedroht ansah. Wenn in unserem Nechts\system die Ver- bindung von Laien und Nichtern verbürgt wird, so wird sich die Nechtspflege und Rechtsentwicklung als ein starker Pfeiler erweisen, die Einheit und Sicherheit des Reiches dauernd zu verbürgen. Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Wenn einzelne Maßnahmen und Einrichtungen der Justizverwaltung Zustimmung aus diesem hohen Hause erfahren haben, so kann ih das nur dankbar begrüßen. Sie wollen daraus erséhen, daß wir alles, was hier zur Sprache gebracht ist und wird, sorgfältig erwägen, und daß alles, mit dem wir übereinstimmen fönnen, naher alsbald in praktische Wirksamkeit zu seßen versucht wird. So haben wir auch am heutigen Tage wieder alle Anregungen und Bemerkungen entgegengenommen und werden sie eingehend erwägen.

Sie werden nicht erwarten, daß ih auf alles das Viele, was beute hier gesprohen worden ist, im einzelnen eingehe; ich möchte mich darauf beschränken, die Fragen kurz zu erörtern, bei denen eine bestimmte Erklärung von mir erwartet wird. Dabei werde ih mi an die Reihenfolge halten, wie sie von den Herren Nednern gegeben worden ist, ohne eine besondere Gruppierung der Gegenstände vor- zunehmen. Der erste der Herren Redner betonte, es habe Beunruhigung errregt, daß vielfah Notare angestellt würden, die nur diese Aufgabe erfüllten und niht daneben Nechtsanwälte. wären. Meine Herren, die Justizverwaltung hat die Pflicht, dafür zu sorgen, daß das Publikum jederzeit die Stellen findet, an denen es seine Nechtsgeschäfte erledigen kann, daß es also jederzeit darauf rechnen fann, einen Notar zu finden, wenn es seiner bedarf. Das ist bisher nicht überall der Fall. Es sind ernste Klagen erhoben worden, daß man zu gewissen Tageszeiten vergeblih nach einem Notar suche. (Sehr rihtig!) Das ist ja ganz erklärlich. Denn überall da, wo Notariat und Rechtsanwaltschaft verbunden sind, werden die Anwälte selbst- verständlich zu den Zeiten, da die Gerichtstermine stattfinden, zumeist auf den Gerichten zu tun haben. Das macht sich in großen Städten ganz besonders bemerklich, infolge der großen Entfernungen und weil die Anwälte auch auf dem Gericht selbst {wer zu finden sein werden. So tritt dann ein Zeitraum ein, wo für die Notariatsgeschäfte gewissermaßen ein Justitium vorliegt. An kleineren Orten ist das leiter zu regeln. Die Justizverwaltung hat deshalb in einzelnen großen Städten einige Stellen errichtet, deren Inhaber ledigli Notar ist, also nicht aufs Gericht zu gehen braucht, fondern zur Verfügung des Publikums steht. Diese Einrichtung hat bisher duraus Anklang gefunden und hat sich in dem Maße, in dem fie bisher durGgeführt ist, bewährt. Nun wollen Sie einmal hören, wie verbältnismäßig wenig diese Einrichtung bisher durchgeführt ist. Wir haben nah dem Stande von Mitte 1908 im Staat 2100 Notare, die auch gleichzeitig Rehtsanwälte sind, und 219, die nur Notare sind. Von diesen entfallen auf den Bezirk des Rheinlandes, wo die Einrichtung {hon eine alte ist, 196; es bleiben also in den anderen Landesteilen nur 23 übrig, die nur Notare sind, und diese beschränken ih auf Berlin, Frankfurt, Breslau und noch die eine oder andere größere Stadt. Es ist also eine ganz minimale Anzahl. Weil ih diese Einrichtung aber bewährt hat, ist die Justizverwaltung nicht in der Lage, sie wieder zu beseitigen; sie wird sie vielmehr ausgestalten müssen, soweit das Bedürfnis es erfordert.

Dann hat der erste der Herren Redner, der Herr Abg. Boehmer, auf den Allensteiner Fall hingewiesen. Ich habe über dies merk- würdige Ereignis einen näheren Bericht eingeholt. Es handelt fih um eine s{webende Untersuhung, und die Herren werden es ver- stehen, wenn ich mir deshalb bei den Mitteilungen, die ih in der Sache zu machen habe, große Zurückhaltung auferlegen muß. Fch werde das Tatsächliche, das zur Aufklärung des Falles wohl aus- reihen wird, Ihnen mitteilen, muß mich aber jedes Urteils enthalten.

Am 31. Dezember 1907 wurde Frau von Schönebeck wegen Ver- dahts der Anstiftung zum Morde verhaftet. Bereits im Januar 1908 mußte sie, da ein völliger geistiger Zusammenhruh bei ihr ein- trat, in die Irrenanstalt Kortau überführt werden. Hier wurde fest- gestellt, daß sie geisteskrank und auch mit förperlihen Lähmungs- erscheinungen behaftet sei. Sie wurde auch nach Ablauf der \eh8- wöchigen Beobachtungsfrist, da sie transportunfähig war, in der Anstalt belassen. Nach dem endgültigen Gut- achten der Anstaltsärzte ließ sich nicht erweisen, daß sie auch {hon zur Zeit der Tat geisteskrank gewesen fei. Der Zeitpunkt, für den die Geisteskrankheit festgestellt wird, ist natürlih von großer Bedeutung. Gegen eine Geisteskranke kann nicht verhandelt werden: also wenn sie au bei Begehung der Tat gesund war, konnte gegen sie zur Zeit doch nicht verhandelt werden, wenn sie jeßt krank war. Dagegen muß für die Beurteilung, ob überhaupt eine Untersuhung noch weiter möglich sei, die Frage von Entscheidung sein, ob sie zur Zeit der Tat geisteskrank oder gesund war. Bei der Zweifelhaftigkeit

würden. Ih muß diese Insinuation Eine Verschiedenheit der Rechtsprehung

des Falles erforderte der Untersuhungsrichter ein Gutachten vom