1910 / 33 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Feb 1910 18:00:01 GMT) scan diff

,

115) A LEAARE A Württemb. Zentralstelle für Gewerbe und - Handel.

1 s Landesgewerbemuseum.

117 n Vereinigte Zigarettenfabriken?

118) Trier . . . Handelskammer.

119 Ulm ¿ w- L

120) Weimar . L

122) Cel. S

122) Wiesbaden Gewerbeverein.

123) 5 Handelskammer. :

124) g N Rerband der Weinhändler des Rhein- und Main-

gaues.

125) Würzburg Handels- und Gewerbekammer für Unterfranken i 2 und Aschaffenburg.

126) Zittau . . Handels- und Gewerbekammer.

BeTlin, den 5. Februar 1910. Der Präsident des P Patentamts. =DAOUR.

Königreich Preufzen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: “Der Mahl des Oberlehrers, Professors Dr. Joseph Leyhausen an dem Gymnastum in Viersen zum Direktor des Progymnasiums in Ahrweiler-Neuenahr die Allerhöchste Be- stätigung zu erteilen. \

N

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Oberförsterstelle Cassel mit dem Sitze im Dorfe Cassel bei Gelnhausen im Regierungsbezirk Cassel ist zum 1. April 1910 voraussichtlich zu beseten ; Bewerbungen müssen

bis zum 21. Februar eingehen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten.

Der bisherige Pastor Nickol aus Schönermark, Kreis Prenzlau, ist zum Kreis\schulinspektor für die Umgebung von

f

Halle a. S. ernannt worden.

eann maqMuU na.

Dem Markscheider Heinrich Müller aus Rellinghausen, Landkreis Essen, ist von uns unterm 19. Januar d. N die D rehtigung zur selbständigen Ausführung von Marfkscheider- arbeiten innerhalb des preußischen Staatsgebiets erteilt worden.

Dortmund, den 5. Februar 1910.

Königliches Oberbergamt. Liebrecht.

Personalveränderungen

Königlich Preußische Armee. Beamte der Militärjustizverwaltung.

Durch Allerhöchsten Erlaß. 20. Januar. Merel, Dr. Glasewald, Oberkriegsgerichtsräte von den Generalkommandos des V. bezw. 111. Armeekorps, zum Generalkommando des 111. Armee- forps bezw. zum Gouvernement Berlin, versetzt.

Beamte der Militärverwaltung.

Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 18. Ja nuar. Versezt: Muhblert, Garn. Berwalt. Oberinsp. in Hildes heim, nah Torgau als Garn. Verwalt. Direktor auf Probe; die Garn. Verwalt. Inspektoren: Helldobler in Kleve nach Hildes- heim, Steinbach in Wesel nah Kleve, als Amtsvorstände, Plate in Wesel in die Kontrolleführerstelle feines Standorkts.

99. Fanuar. Hennig, Rechnungsrat, Garn. Verwalt. Direktor in Cöln, Reichert, Amtsrat, Administrator des YIemontedepots Neuhof bei Nagnit, auf ihren Antrag mit Pension in den Ruhe- stand versetzt.

95. Fanuar. Kaller, Zahlmstr. vom IJägerregt. zu Pferde Nr. 3, der Titel „Oberzahlmeister“ verliehen. i

- Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 8. Februar.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute vormittag im hiesigen Königlichen Schlosse den Vortrag des Chefs des Militärkabinetts, Generals der Jnfanterie Frei- herrn von Lyncker entgegen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen und der Ausschuß für Handel und Verkehr hielten heute Sißungen.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Arcona“ auf der Heimreise am 5. Februar in Pulo Weh auf Sabang (Nordsumatra) eingetroffen und gestern wieder in See ge- gangen. j

S. M. S. „Luchs“ ist am 5. Februar in Soerabaja (Java) eingetroffen und geht am 12. Februar von dort wieder in See.

S. M. Flußkbt. „Vorwärts“ ist am 5. Februar in Shasi (Yanglse) eingetroffen und vorgestern von dort nach Hankau abgegangen.

S. M. S. „Freya“ ist gestern in Algier eingetroffen und seßt am 20. Februar die Reise nah Vigo fort.

Königsberg, 8. Februar. Der 49. Generalla ndtag as in der gestrigen Plenarsizung die Vorlage der (Seneral- andschaftsdireftion, betreffend die Errichtung einer Lebens versiherungsanstalt der Ostpreußischen Landschaft, „W. T. B.“ zufolge, mit allen gegen eine Stimme angenommen. Der Generallandtag erblickt in der Vorlage nach der von ihm gefaßten Resolution nicht nur ein wichtiges Mittel zur Ent-

{huldung des ländlichen Grundbesißes, fondern ist auch über- zeugt, daß die Errichtung einer ana rechtlichen und ge- meinnüßigen B zum Betriebe der Lebensversicherung in hervorragender Weise zur wirtschaftlichen Erstarkung der länd- lichen Bevölkerung und darüber hinaus der ganzen Provinz beitragen wird.

Oesterreich-Ungarn.

__Da die Ginigungsverhandlungen zwischen Deutschen und Tschechen zu “keinem Ergebnis geführt haben, wurde gestern, „W. T. B.“ zufolge, im böhmischen Landtag die Ob struktion von deutscher Seite fortgeseßt. Es lagen 70 Dring- lichkeitsanträge und 126 Petitionen vor, durch deren Verlesung die Sizung-ausgefüllt wurde. Da neue Ausgleichsverhandlungen zwischen den Deutschen und Tschechen eingeleitet worden sind, die nicht*aussichtslos erscheinen, ist die nächste Landtagssißung für heute “anberaumt Een.

Der Verband der deutschen Landtagsabgeordneten beschloß, obiger Quelle zufolge, den Vorstand zu ermächtigen, dem Oberstlandmarschall mitzuteilen, daß die von ihm für die zweitnächste Sitzung vorgeschlagene T@gesordnukg Teiner Ein

«wendung begegne. Der Verband lehne es aber ab, die Er- flärung abzugeben, daß er die Erledigung der Steuervorlagen nicht verhindern werde. Er müsse vielmehr die Durchführung Der Generaldebatte in der einzusezenden politischen Kom mission und die von den !schechishen Parteien abzu- gebenden Erklärungen abwarten, da von dem Erfolge der Generaldebatte seine Stellungnahme zu allen im Landtage zu verhandelndenr Gegenständen abhänge. Es wäre demnach zu nächst diese Generaldebalte durchzuführen, die Permanenzerklä- rung der politischen Kommission geseßlich festzuseßen und dieser der Auftrag zu erteilen, \chriftlich Bericht zu erstatten, der als erster Programmpunkt in der nächsten Landtagssession zu gelten hätte. Nach Erledigung dieser Vorbedingungen wäre die Ver handlung der Steuerkommission durchzuführen, deren Bericht der zweite Programmpunkt der nächsten Session wäre.

Frankreich.

Der Ministerrat hat in der gestrigen Sigung nach einer Meldung des „W. T. B.“ beschlossen, von der Kammer einen Kredit von 20 Millionen zur Unterstüßung der durch das Hochwasser Geschädigten zu verlangen, und den Entwurf der Marinevorlage angenommen, die demnächst in der Kammer eingebracht werden wird.

Die Marinevorlage sieht für die Schlachtflotte 28 Panzerschiffe, 10 Aufklärungsschiffe und 52 Hochseetorpedo- boote vor, während für die Küstenverteidigung 94 Unterwasser boote und für ausländische Stationen 10 Schiffe bestimmt sind. Die Schlachtflotte besieht aus vier Geschwadern zu je sechs Panzern und vier Reserveschiffen, zwei Aufklärungs- \chifsen für das Geschwader und zwei Reserveauffklärungs \chiffen, zwölf Torpedobooten für das Geschwader und vier Ersatzbooten. * Für die ausländischen Stationen finden je nach Bedarf Avîsos oder Kanonenboote Verwendung. Unter den sub marinen Streitkräften befinden sih vier Minenschisfe und eine Anzahl Minensuchboote. Für besondere Zwecke sieht die Vorlage vor drei Vermessungsfahrzeuge, drei Transportschiffe, ferner Schul chiffe fowie Fahrzeuge zum Schuß der Fischerei je nach Bedarf. Für die Ausland\schiffe und die Panzer, die vor 1909 auf Stapel gelegt find, wird die Maximallebensdauer auf 25 Jahre, für die später auf Stapel gelegten auf 20 Jahre festgeseßt. 20 Jahre gelten auch für die Aufklärungsschiffe, dagegen 17 für die Torpedo- und Unterseebote. Für die Kreuzer sowie die Auslandsschiffe im aktiven Dienst sind volle Besazungen vor gesehen, ebenso für die Hälfte der Fahrzeuge der submarinen Verteidigung. Schließlich sind auch Arbeiten zur Verbesserung der Hafenanlagen in Aussicht genommen.

Türkei.

Der Ministerrat hat, wie die Konstantinopeler Blätter melden, das Programm für die Schiffssbauten ge nehmigt. Danach jollen im Verlaufe von zehn Jahren ins gesamt 5 Millionen Pfund auf Schiffsbauten verwandt werden u. a. sind zwei Dreadnoughts und zwei Panzerkreuzer vor- gesehen.

Schweden.

E: Das „B. D O Meer, erkrankte der König Gustav vorgestern abend an Kolikshmerzen. Gestern abend stellten die Aerzte die Diagnose, daß es sich um Blinddarm- entzündung handle, und beschlossen eine sofortige Operation. Diese wurde um Mitternacht vorgenommen und nahm einen günstigen Verlauf.

Ein heute vormittag ausgegebenes Bulletin besagt:

Der König {lief nach dem GErwachen aus seiner Betäubung während der zweiten Nachthälfte mehrere Stunden. Sein Befinden war Morgens wesentlich besser. Die Temperatur betrug 37,3, der Puls 52. :

Amerika.

Der Präsident Taft hat gestern, wie das. „W. T. B.“ meldet, eine Proklamation erlassen, nah welcher der De Men Sinquyr Mie Vereinigten Staaten die Minimalzollsäße zugestanden werden. Die Proklamation umfaßt aber nicht die deutschen Schußgebiete, da das Staats departement nicht genügend Zeit gehabt hat, zu prüfen, ob die amerifanischen Einfuhrprodukte von den Schußzgebieten unter \chiedlih behandelt werden. V 4 : Jm amerikanischen Kongreß i} gestern die Administrationsbill eingebracht worden, welche die für den ganzen Bund gültige Korporationsverleihung (federal incor- poration) an industrielle Unternehmungen vorsieht, die an dem zwischenstaatlichen oder auswärtigen Handel beteiligt sind. Die Vorlage bestimmt, obiger Quelle zufolge, daß solche Unter nehmungen nur der Besteuerung durh den Bund unterliegen. Jhre Geschäfte werden unter der Aufsicht eines Kommissars für die Korporationen geführt werden. Dieser Kom missar wird einschließlih - der Berechtigung zur Er- nennung eines Zwangsverwalters für jede infsolvente Korporation im wesentlichen dieselben Befugnisse besißen, wie sie gegenwärtig durh den Kontroller für die Umlaufs- mittel gegenüber den nationalen Banken ausgeübt werden. Obwohl organifierte Konzerne dem bestehenden Antitrust- geseß unterworfen zu sein pflegen, glaubt man, daß die durch

die neue Vorlage eingeführte, für den ganzen Bund gültige Jnkorporierung vielen Gesellschaften, die nah der Auslegung |

des Antitrustge ehe durch die Regierung verurteilt werden könnten, ermöglichen wird, ihre Geschäfte in einer den Geseyen entsprechenden Weise zu führen.

Asien.

Die Verabschiedung des persischen Ministers des Aeußern Ala es Saltaneh ist nah einer Meldung der „St. Peters- burger Telegraphenagentur“ hervorgerufen worden durch eine Interpellation im Medschlis seitens der extremen Rechten mit Tagisadeh an der Spiße. Jn der Interpellation wurde Aus kunft verlangt, aus welchen Gründen das Verweilen der russi- {hen Truppen in Persien fortdauere und welche Maß regeln seitens des Ministers des Aeußern zu ihrer \{leunigen Entfernung” getroffen seien. Ala es Saltaneh antwortete nur mit allgemeinen Phrasen und sprach die Hoff- nung aus, daß die russischen Truppen bald abberufen werden würden. Diese Antwort des Ministers wurde aufs schärfste von Tagisadeh kritisiert. Durch die Abstimmung sprach der Medschlis Ala es Saltaneh sein Mißtrauen aus, worauf dieser seinen Abschied. einreichte. Augenscheinlih waren die Nationalisten {hon lange mit ihm unzufrieden und benußten diese Gelegenheit, um ihn zu stürzen.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußbericht über die gestrige Sißung des Hauses der Abgeordneten befindet sih in der Ersten Beilage.

R

Dem Hause der Abgeordneten ist der Entwurf eines Gesezes zur Abänderung des Gesetzes, be treffend die Gewährung von Zwischenkredit bei Rentengutsgründungen, vom 12. Juli 1900 nebst Be gründung zugegangen. Nach dem Geseßentwurf soll § 1 des Geseß& vom 12. Juli 1900, betreffend die (Gewährung von Zwischenkredit bei Rentengutsgründungen, folgende Fassung er halten: }

Soweit für die Errichtung von Rentengütern die Vermittlung der Generalkommission eintritt, kann der erforderlihe Zwischenkredit aus den Beständen des Neservefonds der Nentenbanken gewährt werden.

Dem Fonds darf hierfür ein Betrag bis zu fünfzehn Millionen Mark entnommen werden.

In Vev Dent Gesetzentwurf beigegebenen Begründung wird ausgeführt: Bei der Begründung von NRentengütern auf Grund des Gesetzes, betreffend die Beförderung der Errichtung von Nentengütern, vom 7. Juli 1891 waren gewisse finanzielle Schwierigkeiten entstanden. Gs. mußten sowohl die aus 7 den aufzuteilenden Gütern ruhenden Hypotheken und andere Lasten, von denen die Nenten güter nah geseßlicher Vorschrift 8 1 Abs. 4 des Gesetzes übe1 NRentengüter vom 27. Juni 1890 freigestellt werden müssen, abgestoßen, als auch die für die erstmalige Einrichtung der Nentengüter erforder lichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude errihtet werden. Geldmittel waren aber in der Negel zu der Zeit nicht vorhanden, in der diefe Schulden und Lasten abzustoßen und die Gebäude zu errihten waren denn die Rentenbriefe, mit denen diese Ausgaben in der ‘Hauptsache gedeckt werden, kommen erst später auf. A Diese Schwierigkeiten haben zum Erlaß des Geseßes vom 12 Iuli 1900, betreffend die Gewährung von Zwischenkredit bei Rentengutsgründungen, geführt. Danach 1} aus ven Beständen det Reservefonds der Rentenbanken cin Betrag bis zu zehn Millionen Mark zur Verfügung gestellt, aus dem die erforderlichen Geldmittel als Darlehen gewährt werden können. In der Begründung zum Entwurfe dieses Gesetzes, auf die Bezug genommen wird, ist dargelegt wie die Verwendung der bereitgestellten Mittel gedacht war. S Die Ausführung des Gesetzes ist diefen Darlegungen entsprechent durh gemeinschaftlihe Anordnungen des Finanzministers und des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten nach folgenden Hauptgesichtspunkten geregelt. Die Kreditgewährung ist von der Bc fürwortung der Generalkfoinmission abhängig, während nach außen die Sechandlung als Trägerin des Darlehensge|chäfts auftritt. Die Höhe deé in Anspruch genommenen Kredits richtet ih nach den die glatte uud recht zeitige Rückzahlung verbürgenden Werten, insofern sie für die Seehandlung sichergestellt werden, also insbesondere nah dem Betrage der alé Abfindung für die Kaufrente oder als Baudarlehen in Ausficht stehenden Nentenbriefe, der zur Verfügung der Seehandlung sicher gestellten Anzahlungen der Nentengutskäufer oder etwaiger glei wertiger Spezialsicherheiten. Für das gewährte Darlchen hat der Nentengutsgeber der Seehandlung Hypothek zu bestellen und ihr sein Nechte gegen die Nentenbank, die NRentengutsnehmer oder Dritt abzutreten. Der Zinsfuß der Darlehen ist bisher auf 3#%/ fest geseßt worden. e Das Gesetz vom 12. Juli 1900 und die zu seiner Ausführung getroffenen Anordnungen haben ih in der Praxis bewährt, das Ver Cibdét zur Bildung pon INentengütern, insbesondere seine finanzielle Abwicklung, kann seitdem erheblich leichter durchgeführt werden Welche Beträge im einzelnen als Zwischenkredit gewährt sind und in welchen Besiedlungsunternehmungen, ergeben die Rechnungen, die dem Landtage nah § 2 des Gesetzes vom 12. Juli 1900 alljährlich vor- gelegt werden und deren leßte für den Schluß des Kalenderjahret 1908 aufgestellt ist. FInsgesamt sind hiernach in 145 Bc siedlungsunternehmungen mit zusammen rund 3000 Rentengütern 26 252 054,79 M Darlehen gegeben. Davon sind bisher 16 178965,19 M zurückgezahlt. E __ Inzwischen ist die Einrichtung des Zwischenkredits mit Hilfe des Conds zur «Förderung der inneren Kolonisation in den Provinzen Vsipreußen und Pommern“ (Kap. 29 Tit. 4 des Ertraordinariumé des (Flats der landwirtschaftlihen Verwaltung für das Gtatsjahr 1909) weiter ausgestaltet worden. Wie die alljährlich vorgelegten Denkschriften über die Verwendung dieses Fonds ergeben, wird ein erheblicher Teil desselben ebenfalls für Zwischenkredite verwendet, und zwar auch solche Maßnahmen, die über die im Gesetz vom 12. Juli 1900 allein vórgesehenen Zwecke der Schuldenabstoßung und des Gebäudeaufbauct hinausgehen. Hauptsächlich wird diese Art des Zwischenkredil zur Grleichterung der Ankaufsgeschäfte der Ostpreußischen Landgesell schaft und A a Pommerschen Ansiedlungsgesellshaft in Anspruch ge- ae Bei den einzelnen Gutsankäufen werden ihnen nämlich Ba ae Ae Pia lo des von der Generalkommission festgestellten urwerte2 gegeben, sodaß die Gesellschaften nur den darüber hinaus gehenden Nest des Kaufgeldes von 15 9/9 aus eigenen Barmitteln bereit zustellen haben. Aus für andere Aufwendungen des Aufteilungsver e: j. B. für Maßnahmen der zwischenzeitlichen Verwaltung, fü. ? usfü rung von Meliorationen "1. dergl. steht dieser Zwischenkredit Cn R O: Der Kredit wird ebenso wie bei dem auf Grun? ada Le 12, Juli 1900 gewährten aus der aufkommenden Mentenbriefabfindung und den baren Anzahlungen der Nentenguls faufer zurückgezahlt. Auch sonst finden die nah dem Gese von 12. Juli 1900 geltenden Ausführungsvorschriften sinngemäß Anwen dung. Diese einem unabweisbaren Bedürfnis entsprehende Einrich tung hat sich durchaus bewährt. Die Gesamtsumme, die für dies Art Des Zwischenkredits (sog. Ueberkredits) aus den Mitteln des Fondt zur Förderung der inneren Kolonisation in Ostpreußen und Pommern seither verwendet worden ist, beträgt rund vier Millionen Mark. O Begründung zum Entwurf des Gesetzes vom 12. Juli E der SPUN damals auf 10 Millionen Mark be- änft worden, namentlih în der Erwägung, daß jährlich nich!

mehr als etwa 7 Millionen Mark Rentenbriefe auffommen würden und höchstens ebensoviel Zwischenkredit in Anspruch genommen werden fönnte, daß ferner der Zwischenkredit durchschnittlih etwa 13 Jahre lang liefe, woraus sich ein Bedarf von etwa 104 Millionen ergebe, und daß \{ließlich der Zwischenkredit weder in allen Fällen noch stets in der vollen Höhe verlangt oder gewährt werden würde.

Diese Erwägungen entsprachen den damaligen Erfahrungen und dem damaligen Umfange der Nentengutsbildungen. Seitdem haben die Rentengutsgründungen einen größeren Umfang angenommen, und es muß damit gerehnet werden, daß sie nicht irti@geben, sondern eine noch größere Ausdehnung erreichen werden. Die Notwendigkeit einer nahhaltigen Förderung der inneren Kolonisation wird allgemein an- erfannt. In mehreren Provinzen haben sich aaa Gesell- schaften gebildet, die sich diese Förderung zur Aufgabe ge tellt haben. JFhre Tätigkeit befindet fich teilweise erst in den Anfängen _ und wird ih weiter entwickeln. - Die Ansiedlung von Arbeitern, die früher nur vereinzelt und gelegentlich betrieben wurde, is neuerdings eine selb- ständige. Aufgabe der inneren Kolonifation und der Nentenguts- bildungen geworden.

Es sind in Rentengüter aufgeteilt und in Rentenbriefen aufgekommen in den Jahren : |

10 E 29A 1 558 020 M A 25 O O00 24 1000 D400 28 A O222 DC O S A 8 255

100 10049 8 324 968

O L 10.849 133

10S 2A LO044 00S L

Das Bedürfnis für eine Erhöhung der Mittel für Zwischen- fredite liegt also auf der Hand, ist übrigens auch hon von dem Hause der Abgeordneten in scinem Beschlusse wom 4. April 1908 (Sp. 4983/92 des stenographischen Berichts) anerkannt worden.

GleiWzeitig mit der Erhöhung dieser Mittel empfiehlt sich die (rweiterung ihres Verwendungszwecks im Sinne der {hon bisher ge- übten Verwendung des Fonds zur Förderung der inneren Koloni- sation in Ostpreußen und Pommern. Schon bei den Beratungen über das Gesetz vom 12. Juli 1900 war vorgeshlagen worden, den Berwendungszweck allgemeiner zu fassen. Da jedoch das Herren- baus Bedenken hatte, wurde damals hiervon Abstand genommen. Fnzwishen haben die gewonnenen Erfahrungen die Zweckmäßigkeit and Unbedenklihkeit der Maßregel erwiesen. Es würde namentlich für die gemeinnüßigen Siedlungsgesellshaften außerhalb des Geltungs8- bereihs des Fonds Kap. 29 Tit. 4 eine wesentlihe Erleichterung sein, Iwischenkredit in eben dem Umfange zu erhalten, wie die Ost- preußische Landgesellshaft und die Pommersche Ansiedlungs8gesellschaft. Gs wird daher vorgeschlagen, die einschränkende Zweckbestimmung im S 1 des Gesetzes vom 12. Juli 1900 zu beseitigen.

Die Vermchrung der Zwischenkreditmittel um den Betrag von 5, Millionen Mark würde nah den bisherigen Beobachtungen dem bestehenden Bedürfnis genügen. Der Reservefonds der Rentenbanken entbält die nötigen Mittel hierfür. Denn außer den bereits dur das Gefeß vom 12. Juli 1900 zur Verfügung gestellten 10 Millionen ist noch ein Bestand von rund 13 Millionen Mark vorhanden. Die Entnahme von 5 Millionen Mark i} unbedenklich, da dem Fonds jährlih nah dem Durchschnitt der leßten Jahre ein Zinsertrag von 600 000 bis 650 000 ¡zuwäclhst. Es handelt si auch nicht um eine Verwendung der dem Bestande des Reservefonds entnommenen Summen, sondern nur um eine zinsbare Anlegung. Dabei ift die Gewährung der Zwischenkredite an solche Sicherheiten geknüpft und geschieht mit solcher Vorsicht, daß in den fast 10 Jahren der Geltung des Gesetzes vom 12. &Suli 1900 Verluste nicht ein getreten find.

Das Mitglied des Herrenhauses Ehlers, Ober bürgermeister der Stadt Danzig, ijt nach einer Meldung des W. T. B.“ aus Danzig heute gestorben.

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Statistik und Volkswirtschaft.

Das landwirtschaftliche Schulwesen in Preußen im Etatsjahre 1908.

In dem kürzlich vom Ministerium für Landwirtschaft, Domanen und Forsten herausgegebenen Jahrgang 1908 der Statistischen Nach- weisungen aus dem Gebiete der landwirtschaftlihen Verwaltung von Preußen" finden sich eingehende Nachweise au über den Stand des landwirtschaftlichen Schulwesens in Preußen. Es seien daraus hier die folgenden Angaben für den Staat und die einzelnen Provinzen mitgeteilt, denen zum Vergleich die Zahlen aus den vorhergegangenen fünf Jahren für den Staat gegenübergestellt sind:

Ackerbau i

\hulen und | _ Ländliche landwirt Fortbildungs- schaftliche schulen ohne Winter fachlichen schulen Unterricht *)

Landwirtschafts\chulen

Schülerzahl

chulen

Provinz. : in den

flafsen abl der chulen

N gr chOT- ) O —— - S

Zahl der Fach- flasen

zusammen

4 692 l 037 1 926 l 579 3 866 8 084 1 648

270 242 297 456 321 542

160

Ostpreußen . MPestpreußen Brandenburg Pommern . . Posen . - . - Schlesien Sachsen . . Schleswig- Holstein. . Hannover . - Westfalen . . Hessen-Nafsau heinprovinz Hohenzollern M s Gesamt ta at Preußen 1908 292071: 1 G Demgegenüber | in den Jahren 1903/07 (Staat): | | | 1903. 116] 1496| 843/2339 5 989 1 664 23 026 10A C10 1 586| 949 25 50/| 6 590 2 0191.29 303 1000 4 10) 1 739) 1 030/ 2 7091 1c 6 6821 2617/37 445 1006 L 1899| 1208| 3 107 | 70521 2991| 42 607 O7. A LS P e VEU 1688| 3718 9| 7502] 3 477| 50 858

J] s

Co Va

O O N S

drama heat deur

394 9: c 9 797 O z; 472| 6 685 4081 f 9 9236| 4 086 115 ¿ 4‘ 730! 12 944 146 520 F 316! 6 020

54 525

D m S

33) 3 940 | 8284| 3781| 55 889

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3 D j ) I

*) Außerdem bestehen in Preußen noch 7 Fortbildungsschulen mit versuchsweiser Ausgestaltung des fahlichen Unterrichts mit 171 Schülern und einem Gesamtkostenaufwande von 1906 H.

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Provinz

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caftl Winterschulen wen

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. Posen.

| | | | | | l

M | M M 124 985| ‘118279 84588| 327 852 81978) 76330 14601] 172909 67159| 147021 25473| 239 653 136589) 72234/ 17739] 226 562 92014 82470 49412] 223896 121 147| 132236) 58605) 311 988 36 833| 132563| 16843| 186 239 10G T I O 2822201 / 049/209 82 023| 288 746| 67 699] 438 468 165 997| 196 309| 43118] 405 424 Hessen-Nassau . 5778| 96449) 98921] 252948 Rheinprovinz 138 039| 250000 497161 437 755 Hohenzollern . 10 792) 7 651 18 443°

Gesamtstaat Preußen 1908 Demgegenüber in den Fahren 1903—1907

(Staat): | Os E 876 812| 1 187 1095| A. O0 I I220 040 O S 911 619| 1 301 505

Ostpreußen . Westpreußen Brandenburg Pommern Schlesien .. Ae Schleswig-Holstein Hannover ; Westfalen

\

| 300 459| 1720 446| 566 591] 3 587 496

c

s) 00

284 861 2/352

) 92 921 )

220 944] 278 1241 2 4 | 379 797] 2! 1906. . . . . | 946023| 1422 169| 426 663] 2794 899 1907... PLO4BO09L V2 0084| 024 346] 3339771. Aus diesen Zahlen ergibt {ih bei allen hier berücksichtigten Unter- ridtsanstalten eine erfreulihe Zunahme in der Zahl der Schulen, der Zahl der Schüler und den Aufwendungen für die Schulen. Nor allem kommt diese Aufwärtsbewegung bei den ländlichen Fortbildungs\cchulen, die ja allerdings eigentlichen landwirtschaft- lihen Fachunterricht in ihrem Lehrplan nicht berücksichtigen, zum Ausdruck. Seit 1903 sind die Fortbildungs\schulen sowohl nach der Zahl der Anstalten, wie nah der Zahl der Schüler auf weit über das Doppelte gestiegen. Obenan steht die Provinz Hessen-Nassau mit 730 Schulen und rund 13 000 Schülern im Jahre 1908; offenbar ist dieser hohe Stand des F

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Fortbildungs\{hulwesens eine Folge des für Hessen-Nassau bereits bestehenden Gesetzes, betreffend die Verpflichtung zum Besuch einer ländlichen Fortbildungsschule.

Gleicfalls in erfreulicher, steter Zunahme find die niederen landwirtschaftlihen Lehranstalten, die Acckerbauschulen und landwirtschaftlihen Winterschulen, begriffen. Der Haupt- anteil unter thnen entfällt auf die Winterschulen, während an Acker- bauschulen, d. h. Schulen, mit denen gleidzeitig ein landwirtshaf licher Betrieb zweck8s Unterweisung in den praktischen Arbeiten ver bunden ift, nur noch 17 in der Monarchie unter 201 Lehranstalten bestehen. Trotz des unverkennbaren Fortschritts der Entwicklung sind aber einzelne Provinzen, namentlich des Ostens, vor allem Pommern und Westpreußen, doch noch immer sehr dürftig mit landwirtschaft lichen Winterschulen versehen. Die etwa 200—300 Schüler, die auf jede dieser Provinzen entfallen, stellen doch nur einen äußerst geringen Prozentsatz des bäuerlichen Nachwuchses der Provinz dar.

Das Gesamtbild der Entwicklung ist aber troßdem günstig, und wenn sie in gleihem Tempo noch eine Reihe von Fahren an bält fo wird wenigstens den notwendigsten Ansprüchen in der Haupt- sache genügt sein.

Zur Arbeiterbewegung.

Zu einer Kundgebung gegen den einseitigen Arbeitsnachweis der Arbeitgeber und für den varitätishen Nachweis gestaltete sich eine außerordentlih zahlreih befuchte NRersammlung in Berlin, die vom Zentralrat deutscher Gewer vereine zu gestern abend einberufen worden war. Nach einem Vortrage des Dr. Becker wurde, der „Voss. Ztg." zufolge, ein Beschluß einstimmig gefaßt, in dem der Arbeitgebernahweis eine entschiedene Verurteilung erfährt, dagegen der paritätische als der einzig annehmbare erklärt wird.

In der Zuckerraffinerie Magdeburg-Sudenburg ist, wie die „Köln. Ztg.“ erfährt, wegen Lohnstreitigkciten ein Ausstand aus gebrochen.

Bei der Oberschlesischen Eisenindustrie Aktiengesell \Maft beschloß, wie der „Frkf. Ztg.“ aus Breslau gemeldet wird, die Arbeiterschaft der Drahtzieherei Mitte Februar die Arbeit einzustellen, sofern nicht die Ende 1909 versprochene Erhöhung der Afkkordlöhne eintrete.

(Weitere „Statistishe Nachrichten" \. î. d. Griten Beilage.)

Kunft und Wissenschaft.

A. Þ. Wie alljährlich um diese Zeit, hielt die Deutsche Orient -Gesellshaft am Sonntagnachmittag 3 Uhr in _ den Näumen der Singakademie eine Festsizung, zu der auch Seine Majestät der Kaiser erschienen war. (s sprach der Universitäts professor Dr. Lehmann-Haupt über „Die historishe Semi- ramis und ihre Zeit“. Der Redner hat in den Jahren 1898 und 1899 in Begleitung von Dr. Belck auf einer Forschungsreise nah Armenien mit großem Erfolge die Urgeschichte der Gebirgslandschaft am Van- und Ürmia-See an den zahlreichen dort vorhandenen Felsen inscriften studiert, deren Texte er als wertvolle Ausbeute von der Reise heimbrahhte. Diese Studien regten ihn zu seinem Vortragsthema an, das seit längerer Zeit die Geister beschäftigt, und befähigte ihn zugleich, darüber Erschöpfendes zu berichten. Denn nicht, wie eine Zeitlang befürhtet wurde, als die Entzifferer der Keilschriften von Semiramis feinerlei Kunde fanden, find die uns aus dem Altertum iberlieferten Erzählungen von der mächtigen "und weisen Königin Semiramis eitel Sagen, sondern „es hat eine Semiramis gegeben", auf die aud die wichtigsten Züge der Ueberlieferung passen, nur hat sie unter anderen Verhältnissen und viel später gelebt, als bisher angenommen wurde. Die alten Berichte über Semiramis als Begründerin Ninivehs oder gar Babylons ums Jahr 2000 gehen auf den Leibarzt des Perserkönigs Artarerres 11., den Griechen Ktesias, zurück, der anscheinend die in seiner Umgebung damals verbreiteten und bereits mit allerlei Mythishem verquickten Erzählungen von Semiramis sammelte. Sie verloren aus dem oben ange führten Grunde ihre Glaubwürdigfeit und würden wahrscheinlich {hon vor längerer Zeit von den Geschichtsforshern über Bord ge- worfen worden sein, wenn nicht ein {hon 10 Jahre nah Beginn der englischen und französischen Ausgrabungen in der alten assyrischen Nesidenz Kalach südlih Niniveh gemachter Fund zur Vorsicht gemahnt hätte. Dort hatte ein englischer Forscher an zwei Statuen des Gottes Nebo gleihlautende Inschriften gefunden, inbalts deren Nebo um Erhaltung des Lebens Adad-niranis und seiner Palastfrau Samu ramat angefleht wurde. An sich war diese Inschrift in der öffentlihen Erwähnung ciner Frau ctwas höchst Außergewöhn lies. Es hatte also eine Herrscherin von ungewöhnlicher Bedeutung und wohl geeignet, den Mittelpunkt eines Legendenkreises zu bilden, gegeben! War sie die Gemahlin jenes Adad- nirani gewesen, der auch anderweit als ein ums Jahr 800 lebender König von Assyrien nachgewiesen war? Lange Zeit blieben die sih an den Kalah-Fund knüpfenden Fragen ungelöst, bis es den deutschen, von der Deutschen Orient Gesellschaft unternommenen Aus-

**) Ums\aßt: Höhe der gesamten Baraufwendungen (mit Ausschluß der für Hergabe, Heizung, Beleuchtung und MNeinhaltung des Schul- lokals aufgewendeten Kosten).

grabungen in den Ruinen von Affur gelang, volles Licht in das Dunkel zu bringen. Dort wurden nämlich 2 einander parallele Reihen don Stelen, meist vierkantige Steinsäulen, gefunden, von denen mehrere uümgestürzt waren, die meisten aber noch aufrecht standen. Alle trugen Inschriften, alle diese beginnend mit einem assyrishen Wort, das etwa -Denksäule“ besagt, alle dadur beglaubigt als Denkiñal für den în der Inschrift bezeichneten Namen. Das erlaubte festzustellen, daß die eine Stelenreihe Königen, die andere Großwürdenträgern geweiht war. Abweichend von der gewöhnlichen Gestalt der Stelen, waren nur eine sehr verstüummelte, 4 m hohe Körperstele und ein achteckiger Basaltpfeiler. Es bleibt zweifelhaft, ob mit der (im Lichtbilde gezeigten) Körperstele ein Weib dargestellt ist. Dagegen konnte zuverlässig an einer der Königsstelen folgende Keilschrift enutziffert werden: „Denksäule der Samuramat, der Frau des Palastes Samsi- Adads, des Königs der Welt, Königs von Affsyrien, der Mutter Adad-niranis, des Königs der Welt, Königs von Affsyrien, der

des Sulmanuasardu, Königs der 4 Weltgegenden“. Semiramis war also die Mutter Adad-niranis, und die unlesbare Stelle ist mit Sicher- heit auf die assyrische_ Bezeichnung für „Schwiegertöchter“ zu deuten ; denn Salmanassar 111. war der Vorgänger und Vater Samsi-Adads und Salmanassar 1, ein Sohn von Adad-nirani, also Enkel der Semiramis. Aus der Inschrift geht nun überzeugend hervor, daß Semiramis in Wahrheit die bedeutende, ungewöhnlich einflußreihe und angesehene Herrsherin war, als welche die Sage fie hinstellt; denn die Inschrift begnügt sih nit, von ihr als Gemahlin des Samsi- Adad zu sprechen, sondern ihre Erwähnung neben ihrem als König bezeichneten Sohn scheint zu beweisen, daß sie Mitregentin war. Das Wort „Palastfrau“ aber findet sich noch ein anderes Mal an anderer Stelle auf eine Königin, nämlich auf die Gemahlin Assurbanipals, angewandt. Auf den Stelen von Affur findet sich im übrigen keine weitere Erwähnung einer Frau. Es ist interessant, daran zu erinnern, daß auch die Sage von einer Mit regentshaft der Semiramis an der Seite ihres Ninyas genannten Sohnes spricht, dem sie die Herrschaft freiwillig überließ, als fie von einem gegen ihre Perfon gerihteten Attentat erfuhr, und daß sie fh selbst den Tod gab, nachdem sie die hohen Staats- beamten zum Gehorsam gegen ihren Sohn ermahnt hatte. So wäre mithin die historishe Persönlichkeit von Semi ramis genügend erwiesen, es ist den Forshungen von Pro- fessor Lehmann - Haupt in Armenien indessen gelungen, dem Bilde der historishen Semiramis noch einige interessante und wichtige Züge hinzuzufügen. Hiervon berichtete er im zweiten Teil seines Vortrags, der in schönen Lichtbildern in die herrliche Gebirgsszenerie des Landes zwischen dem östlichen und westlichen Quellfluß des Tigris und um die Gestade der (open Seen Van und Urmia einführte und zunädst darlegte, welches hohe Interesse die Herrscher im Zweistrom lande an dem Besiß dieser Gebirge haben mußten, aus denen der Tigris seine Wässer empfing, die zur Zeit der Schneeschmelze häufig bedrohlih und verheerend anshwellen. Es erklärten sich hieraus die dauernden Kriege der Assyrer mit den beiden Bölkerschaften, welche diese Gebirge bewohnten: dem indogermanifchen Volk der Meder, das von Norden her in das Osttigrisland eingedrungen war, und dem kräftigen und fulturell auf verhältnismäßig hoher Stufe stehenden Nolke der Urartäer oder Chalder (nah dem Hauptgot! Ghaldis #5 genannt) um die großen Seen herum wohnend. Mit beiden Völkern hat Assyrien während der MNegierungen von Salmanassar |11. und seiner drei Nachfolger fast unaufhörlich in Fehde ge legen, wohl auh früher hon, nahdem um 1500 v. Chr die Assyrer sih in Babylon unabhängig gemacht hatten. Es sind offenbar diese Kämpfe, die Semiramis auch den Nuf als mächtig im Kriege eingetragen haben. Auch die Sage läßt Ninus, wie sie den Gemahl der Semiramis nennt, mit den Gebirgsvölkern Krieg führen; auch sie erwähnt, daß man ihrer \{ließlich nicht völlig Herr geworden sei und ihnen die Herrschaft in ihrem Gebiet überlassen habe. Letzteres stimmt mit den Ergebnissen der Inschriftenforshung in Armenien. Gerade zu der historischen Semiramis Zeiten hatte ih im Quellgebiet die große Veränderung vollzogen, daß das von Westen cingewanderte Volk der Urartäer die bisher zerstreuten Stämme des armenischen Berglandes zu dem Neiche Urartu (im Namen Ararat wiederkehrend) gesammelt hatte. Sie sind in der Folge den Assyrern Lehrmeister in vielem, so in der Kenntnis der Eisen bearbeitung, gewesen, haben von diesen aber auch viel gelernt, u. a. den Gebrauch der Keilschrift, die sie auf die eigene, vom Assyrischen abweichende Sprache anwandten. Sie fanden auch Gefallen an der Anwendung dieser Schrift auf langen Inschriften, die fie an ihren Felsen anbrahten. Dank dieser Géwöhnung besitzen wir eine Menge urartäisher Nachrichten, die gleichzeitige assyrische, meist nicht eben genaue Wahrheit über Kriegserfolge enthaltende, kontrollieren. Ein großer Teil dieser Inschriften ist schon vor Jahrzehnten durch den Hessen Professor Eduard Schulz gesammelt worden, der auf Anregung Karl Ritters Armenien besuchte, aber in der Folge seinen Wissensdrang mit dem Tode büßen mußte, da ihn ein Kurdenhäuptling ermordete. Eine andere hochwichtige chaldische Fnschrift ist 1840 von keinem Geringeren, als unjerem Moltke ent deckt worden, als er mit dem türkischen Hauptquartier im Feldzug gegen die Kurden von Charput am Antitaurus zum (Fuphrat zog. Gs i die am bisher westlihsten Punkte ge fundene vorarmenishe Keilsrift. Alle diese Keilinschriften ergaben höchst bemerkenswerte Kriegs- und Friedensleistungen der Ghalder. Sie behaupteten sih gegen die Affyrer. Der Nachfolger des Gegners Salmanafssar 11l., Aram, legte am Fuß der Felsen burg von Van ein starkes Kastell an. Mit seinem Sohne JIspuiruis hatten Samsi-Adad, der Gemahl der Semiramis, und Adad-nirani, ibr Sohn, \hwere Kämpfe zu bestehen. In dieser Zeit und unter den nachfolgenden Königen der Chalder Argestis und Menua entstanden wichtige Bauten im Reiche Urartu, unter denen ein 70 km langer Aquädukt hervorragend bemerkenswert ist, der bestimmt war, die am falzigen Vansee gelegene Hauptstadt und die sie umgebende frudtbare Ebene mit süßem Wasser zu versorgen. Der Kanal besteht nod beute und erfüllt seine Aufgabe gegen die Landschaft nah wie vor. Es entstand au die große Feste Choshab, von der erzählt wird, daß sie 360 Zimmer besaß; es entstanden die wunderbaren, angeblich als Schaygkammern und Zufluchtsorte benußten Höhlen n den Mllfelsen am. See, die ersk m unseren Tagen wiederentdeckt und zuerst von Eduard Schulz betreten wurden. Alles dies aber waren, wie zu wiederholen, Leistungen der Chalder. Es ist nun eine große Merkwürdigkeit, daß gerade in dieser Landschaft die Sage von Semiramis besonders verbreitet ift und war, daß man die genannten und andere Wohlfahrtseinrihtungen der Semiramis zuschreibt, obgleich fie wohl aus\{ließlich in feindlicher Absicht das Land betreten hat. Hierfür gibt es wohl nur eine Erklärung: Die überragende Gestalt einer Herrscherin hatte auch auf die befehdeten Urartäer einen überwältigenden Eindruck gemacht ; zumal die Frauen bei ihnen in besserer Geltung standen als bei anderen Nölkern und der großen Herrscherin wohl Bewunderung zollten. Als nun wenige Jahrhunderte später die heutigen Armenier erobernd ins Land am Van- und Urmiasee kamen, fanden fie die Ueberlieferung von Semiramis vor und übertrugen, unbeeinflußt dur nationale Nück- sichten, die cchaldischen friedlihen Greßtaten, die ihnen Bewunderung abnötigten, auf Semiramis. Es bleibt noch die Frage offen : Woher stammte Semiramis? Herodot beantwortet, wenn auch unter den irrigen Voraussetzungen der Sage, die Frage klipp und flar dahin, sie sei Babylonierin gewe]en. Das Gleiche behauptet der babylanische Priester Berosso, der um 300 v. Chr. in griechischer Sprache eine babylonische Geschichte schrieb. Beide bekommen auch durch die gegenwärtige Geschichtsforshung Recht. Als Beweis dessen darf gelten, daß Semiramis den Dienst des babylonischen Gottes Nero in Assyrien einführte, was als Ausfluß großer politischer Klug heit gelten darf, weil sie im Hinblick auf die erstrebte Vorherrschaft Affsyriens über Babylon den Assyrerkönigen die Notwendigkeit ersparte, diese Vorherrschaft durch ein Opfer vor dem babylonishen Hauptgott Marduk in dessen Tempel zu Babylon am Neujahrstage zu bekunden. Die babylonishe Herkunft der Semiramis wird auch dur ein zweites be zeugt: Samsi-Adad war im Kriege gegen Babylon siegrei gewesen und hatte cine große Anzahl Babylonier nach Niniveh entführt, darunter

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