1910 / 33 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Feb 1910 18:00:01 GMT) scan diff

Fall der foau von Schoenebeck einige Mitteilungen gemacht. Nachdem die Anstaltsärzte der Charité in Berlin die Frau von Schoenebeck als geheilt entlassen hatten, hätte sie, da das Verfahren nicht abges{chlossen war, sofort in Haft genommen werden müssen. Aber was ist ge- schehen? Sie hat vergnügt hier in Berlin gelebt, ift in die Nacht- cafés gegangen, hat dann einen Mas Mann kennen gelernt, mit de g A verlobte. Sie konnte unbeanstandet nah London reisen un gesa t, daß fich diese Nachricht bestätigt hat. Jn allen Kreisen unseres zolktes hat sich ein Kopfshütteln und eine Empörung über die Behandlung der T von Schoenebeck ausgesprochen, wie sie {limmer gar nicht sein kann. Wir müssen unter allen!Umständen ver- langen, dah irre Verbrecher in Jrrenanstalten gesichert untergebracht werden, damit sie nicht bei jeder Gelegenheit auf die Menschheit los- elassen werden. Welcher Arzt kann ih denn auch herausnehmen, zu agen, dieser oder jener Verrückte ist definitiv geheilt ? Wir können fast alle Tage in der Zeitung Fälle lesen, wo als geheilt entlassene Irre nah Hause zurückehren, noch ein paar Wochen oder ein paar Monate ruhig weiter leben und dann plößlih ihre Frauen oder Kinder, wenn ihr Wahnsinn wieder ausbriht, hinmorden. Dieses Wiederausbrechen des Wahnsinns kann nit vorher festgestellt werden. Wir fordern also, daß ganz be)onders irre Verbrecher jo festgehalten werden müssen, daß sie nicht bei jeder Gelegenheit ihr Verbrechen

fortseßen können. Durch solhe Fälle muß das Volk an der Rech ts-_

pflege irre werden. Es muß ganz einerlei fein, ob der Verbrecher ein vornehmer Mensch oder ein Arbeiter ist. Wir werden uns niemals dazu hergeben, nach dieser Richtung hin einen M zu machen.

Abg. Dr. Bell- Essen (Zentr.): Die Rede des Abg. Liebknecht, der ih so liebevoll der Streikposten annahm, war eine ungewöhnliche Seduldprobe für alle Arbeitswilligen in diesem Hause. Ver- geblich fragt man : was war der langen Nede kurzer Sinn ? An- gesichts der auf diese Weise vorgerückten Stunde werde ich einen Teil des massenhaften Materials, das ih aufgesammelt habe, beiseite lassen. Die Erwartung, daß mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetz- buches auf dem Gebiete der Justizgeseßgebung wenigstens für einige ad Nyhe eintreten werde, hat sich nit erfüllt. Das Bedürfnis der ermehrung der Nichterstellen in Treuen, das fih immer stärker eltend macht, wird anscheinend in erster Neihe von dem Finanzminister estritten; in diefem Sinne ist nach wie vor das Justizwesen das Stiefkind der Papen Verwaltung. Im Einverständnis mit dem Kollegen Cassel lehnen wir den Vorschlag, das Reichsgericht dur die Stseitigung der Nevision im Falle der duae conformes zu ent- lasten, durchaus ab und hoffen, daß die hierauf bezügliche Vorlage nicht Geseß werde. Für Dienstwohnungen für die Ämtsrichter ist noch immer lange nicht genügend gesorgt. Die Frage der Verjüngung der Oberlandesgerichte ist neuerdings in einem Artikel der „Frankfurter eitung“ erörtert und diese Verjüngung als immerhin bedenklich ezeihnet worden. Auch aus Nichterkreisen sind mir ähnliche S perunden zugekommen. Namentlih im Westen scheint mir dieses System allzu stark betrieben zu werden. Die tatsächliche Be- vorzugung der Prädikatsassessoren hat in den Kreisen der übrigen Assessoren Besorgnis hervorgerufen; sie fürchten, troß der entgegen- stehenden Vorschriften zu einer Art Coetus B von Assessoren degradiert zu werden. Hoffentlich wird die bestehende Vor-

rift wieder eingeshärft und beahtet. Die Gerichtsschreiber ollten doch endlich den Titel „Sekretär“ wieder erhalten. Die Gerichtsvollzieherordnung hat \ih tatsächlich niht bewährt ; die Klage darüber ist allgemein. Der Minister sollte eine Enquete darüber veranstalten. Die absolut niht mehr zeitgemäßen Arrest- strafen für die Gerichtsvollzieher sollten doch au endlich abgeschafft werden. Ein dem Nichterstande angehöriger Redner der Nechten hat den Wunsch vorgetragen, es möchten auch aus dem Anwaltsstande Frauen zum Richteramt berufen werden. Ich weiß nicht, wie die erwaltung zu diesem Wunsche steht; aber jedenfalls müßte dann die Organisation geändert werden, denn die Anwälte selb würden es keinesfalls billigen wenn durch folhe Berufung von An- wälien die Richter in ihrer Anciennität irgendwie beeinträch- tigt würden. Die mehrfach zitierte Aeußerung eines An- walts auf dem Nostocker Aniwalkstage gibt durhaus nicht die Meinung des Anwaltsstandes wieder. Der stenographische Bericht ergibt, daß dazu „Sehr richtig!“ gerufen wurde; aber {on der nächste Nedner, ein sehr angesehener Berliner Nehtsanwalt, hat diese Auffassung reprobiert, und seine Auffassung über das gegenseitige Vertrauensverhältnis zwishen Nichtern und Anwälten ist die der überwiegenden Mehrheit des Anwaltsstandes. Jm STU0 PAL ein sächsisher höherer Richter die seltsame Behauptung auf- gestellt, daß die Zunahme der Zivilprozesse an der Ueberzahl der vorhandenen Anwälte liege; die Anwaltschast beim Oberlandesgericht Dresden hat sih gegen diese grundlose Behauptung bes wert. Welche Achtung soll das Publikum noch vor dem Anwalts|\tande haben, wenn über ihn von fo autoritativer Stelle folhe An- shauungen verbreitet werden? Aus Einzelfällen, aus folchen Ent- eisungen darf man doch feine verallgemeinernden Schlüsse ziehen. Sn bezug auf das Schreibwerk sollte der Minister frisch und fröhlich zugreifen und die vielen noch vorhandenen Zöpfe rüksichtslos ab- \hneiden; hier wird ihm wohl auch die Opposition des Finanz- ministers fein Hindernis bereiten. Ueber das Juristendeutsch wird hâufig Klage geführt; in dieser Beziehung sind auch die Reichsgerichts- entshheidungen nicht freizusprechen, h o jungen Juristen sollten das trefflihe Buch von Wustmann „Allerhand Sprahdummbheiten“" durcharbeiten und auch dem Allgemeinen Deutschen Sprachverein bei- treten. Sind Personalakten für Justizbeamte nötig und bestehen fie überhaupt zu Necht ? Auch diese Frage sollte die Verwaltung Cx profess0 prüfen. Was die Frage der Berichterstattung über Gerichts- verhandlungen betrifft, so is es einé Ehrenpflicht der Presse, ihre Berichte so zu halten, wie es der Gerichtsverhandlung würdig ist. ér überwiegende Teil der Presse steht E auch auf diesem Stand- punkt, aber in der bekannten verdienstvollen Schrift des Iustizrats Sello „Tribunal oder Szene“ finden wir als Beispiel des Gegen- teils u. a. die Angabe, daß bei einem in Potsdam verhandelten Mord- prozeß eines der verbreitetsten Berliner Blätter einen Bericht ge- braht hat, der des Ernstes der Verhandlung wahrlih nicht würdig war. (Der Redner verliest einen längeren Passus aus dem L eriht im Wortlaut.) Solche Berichterstattung ist nicht geeignet, das Ansehen unserer Justizpflege zu fördern. Derselbe Justizrat Sello hat in der Schrift „Die Psy ologie der cause célèbre“ auf die gefährlichen olgen dieser neurasthenischen Sensations\ucht eindringlih hingewiesen.

ier zur Förderung des Ansehens unserer Justiz beizutragen, ist aller

fliht, und da ist es auch eine dankenswerte Aufgabe der Presse, ihren Por, richtig zu erfassen.

Abg. Dr. Krause-Königsberg (nl.): Der Abg. Liebknecht hat multa, niht multum gesprohen, und zwar in einer gemachten Leidenschaftlihkeit. Er hat den Nichtern {were Vorwürfe gemacht. Wenn er sagte, daß die Nichter dem An eshuldigten Motive unter- stellen, so spottet er seiner selbst und weiß nicht wie. Er unterstellt do selbst den Nichtern etwas. Ein solher Ton follte hier nicht üblich werden. Neine Quisquilien hat er hier vorgebracht, geeignet, Unwillen im Volke hervorzurufen. Alles in allem war die Rede nicht bestimmt für dieses Haus, sondern eine Agitations- rede, die wohl sehr bald gedruckt vorliegen wird. Solche Flugblätter sind ein Fluh; es werden da Dinge zusammen- gestellt, die man nicht nachprüfen kann, Zeitungsausschnitte, die man nicht fkontrollieren kann, um Haß gegen die Richter zu erzeugen. Wir dürfen hoffen, daß das Volk gebildet enug ist, um zu durchschauen, worauf solche Flugblätter hinaus wollen. Wir haben die Herren Sozialdemokraten troy ihrer kleinen Zahl immer zum Worte kommen lassen. Ih muß offen sagen: wir werden u einer Revision diefer Praxis schreiten müssen, wenn wir weiter olche Provókationen zu erwarten häben. Die Gerichtsorganisation ür Berlin und Umgegend von 1899 hat den Berliner Kauf- euten Anláß zu Klagen gegeben, Den amtierenden Justizminister trifft ‘eine Schuld dafür nide Dié RNechtsuchenden und auch die An- walte haben durch jenes Geseß eine große Einbuße an Zeit und Arbeit erlitten; einen Nutén hatten davon nur die Droschken- kutsher und Automobilführer. Aber auch viele Richter haben

“Widerstande aufrufen.

ich mit dem neuen Bräutigam verheiraten. Der Minister hat -

dieselben üblen. Erfahrungen gémaht. Der Minister sollte noh einmal die Frage Velen, ob nit eine Abhilfe mögli ist. Die Vereinigung von Notariat und Rechtsanwaltschaft in den altea Landesteilen hat \sich nah meiner langjährigen Erfahrung durchaus bewährt. Ih möchte gegen cine Trennung alle Beteiligten zum üngere, unerfahrene Assessoren ei nen si zu Notaren nicht. Für größe Städte besteht ein Bedürfnis zu einer Trennung zwischen- Notariat und Anwaltschaft niht. Uns sind Klagen über die Vereinigung niht zu Ohren gekommen. Der ganze Nechtsanwaltstand i} gegen den numerus clausus und will von der Beschränkung der freien Advokatur nichts wissen. „Vie finanzielle Lage der Anwälte wird im Lande Lo a über- Ls Die Gebühren für die Anwälte, die vor 30 Jahren be- lossen wurden, können heute niht mehr ausreichen. Die Anwalt- schaft tut, was sie kann, um unlautere Elemente von si fern zu halten. Um so berechtigter ist das Verlangen der Anwälte, von den Richtern als Gleichberehtigte behandelt zu werden. In der Assessorenfrage stehen wir nah wie vor auf dem j Standpunkte, daß bei deren Auswahl nur der Charakter und die - Tüchtigkeit ent- \cheidend sein soll. ha | 4 Boisly niht aus\prehen wollen, wie er mich zu erklären autorifiert hat. Unsere Gerichte haben nah wie vor das Vertrauen des Volkes, daran ändern auch nichts künstliß aufgebauschte Cinzelfälle, wie sie der Abg. Liebkneht heute vorgebraht hat. Aus den Worten des Ministers gegenüber dem MRichterbund hört man eiñe freundliche Neutralität heraus; ih freue mich darüber. So sehr ih dem Richterstand eine Zurückhaltung wünsche, so meine ih doch, daß diese Zurückhaltung aufhören muß, wenn es M um weitere, größere Interessen handelt. Kleinere Konventikel von Nichtern Knd viel s{ädlicher als eine freie, rücsihtslose Aussprache. Das Zusammenwirken der Nichter ist nur geeignet, die Nechtspflege zu heben. Auch die Justizverwaltung sollte im weiteren Maße als bisher die Urteile erfahrener Richter bei der Geseßz-

Etwas anderes hat neulich auch der Abg.

gebung beahten. Gerade von diesen Herren, die mit dem | S

Volke praktische Fühlung haben, könnten die Verwaltungsbehörden erfahren, was nôtig ist. Besonders aber wissen die Anwälte die Vertrauensmänner des Volkes, wo dem Volke der Schuh drückt; es würde deshalb im Interesse der Rechtspflege felbst liegen, wenn die Anwälte bei der Geseßgebung gehört würden. Der neue Staatssekretär des Neichsjustizamts E tele 1 i diesen Weg gehen und in wichtigen Fällen den Anwaltsstand befragen zu wollen. Ich bitte den Justèzminister, diesem Beispiele zu folgen. Dem Bundesrat “n ein Geseßentwurf über die Entlastung des A vór. abei handelt es sich nicht um die Aen der Gerichte, sondern vielmehr um die Interessen des rechtfuchenden Publikums. Wenn die beiden ersten Instanzen übereinstimmende Urteile gefällt haben, dann soll die Revision beim Neichsgericht nicht zulässig sein. Welcher Mangel an Logik! Es ‘können äu s voll- kommen gleiche Urteile ergehen, die innerlich doch nicht ü erein- stimmen, weil sie auf verschiedenen Gründen beruhen. Man kann sich auf den Standpunkt stellen, daß überhaupt nur zwei Instanzen zu- lässig sein sollen, aber was hier rg en wird, ist etwas ganz anderes; kein Rechtsuhender weiß bis zum Erlaß des zweiten Urteils, ob ihm noch die dritte Instanz offen stehen wird. Wir wollen doch niht bloß vom Neichsgericht Grundsäße feststellen nien, sondern dieses Geri t muß auch zur, Entscheidung der ein- zelnen Fälle da sein. Die Einheit der RNechtsprehung wird dur diefe Vorschläge in hohem Maße gefährdet. /

Abg. Dr. von Liszt (fr. Volksp.): Es haben eingehende Ver- handlungen über die Ausbildung der jungen Juristen Nattaefunken: Erfreulicherweise. hat in der Budgetkommission festge|tellt werden können, daß der fagdentsaß der Juristen, die im ersten Examen durch- fallen, niht so hoch ist, wie man allgemein geglaubt hat. Statt der jeßigen Art der Anfertigung der wissenschaftlihen Ar- beit durch die Kandidaten sollte man Klausurarbeiten empfehlen ; allerdings müßten die jun en Leute erst in Klausurarbeiten N werden, und seit einer Reihe von Semestern finden auch an den Iniversitäten Uebungen in folchen statt, an denen ih viele Studenten beteiligen. Den Prüfungskommissionen kann man keinerlei Vorwürfe machen; aber sie sind eigentlih gar keine Kommissionen, es fehlt ihnen jede kollegiale Verfasjung, und der Präsident entscheidet allein über die zu stellenden Themen. Es ist der dringende Wunsch der Berliner Fakultät, daß diese Kommissionen eine kollegiale Form er- halten, die es ermögliht, im Plenum die Entscheidung über die Ar- beiten zu fällen. Das Examen könnte erleihtert werden, wenn es niht an einem Tage stattfinden zte, sondern in verschiedenen Semestern „in den verschiedenen isziplinen geprüft werden könnte. Ein Uebelstand i das Nepetitorenwesen; es ift bedauerlich , daß die jungen Leute erst zum Nepetenten laufen müssen, um im Examen bestehen zu können. Fn Bayern, Baden, Württemberg und Sachsen gibt es das niht. Es gibt bei uns kaum noch einen Studenten, der den Mut hâtte, nicht zum Nepetenten zu gehen: Ferner möchte ich eine Verbindung zwischen Theorie und Praxis empfehlen. (Zuruf.) Ja, eine wirkliche Verbindung zwischen Theorie und Praxis wird es allerdings nie geben. Es wäre aber gut, wenn in das Universitätsstudium ein sogenanntes praktishes Jahr eingefügt würde ; es müßten [pte Kurse organisiert werden. Einer Piben Berbindung zw len Theorie und Praxis würde auch gedient werden, wenn Prakti er, Gerichtspräsidenten, in die Stellen von Universitätslehrern übertreten könnten. Umgekehrt ist es auch wünschenswert, daß den Akademikern, wenigstens den jüngeren, Gelegenheit egeren würde, nebenamtlih als Richter zu fungieren, damit sie die Ÿ echt- sprehung aus eigener Anschauung kennen lernen. In Sachsen und Baden gibt es ordentliche Professoren, die zugleich Richter sind. Jch bedaure, daß vor kúürzem eîn folhes Gesuch von einem Verrn vom Justizminister abgelehnt worden ist. Jch bitte den Minister, diefe Frage ohne Nücksicht auf die Personenfrage noch ein- mal sachlich zu prüfen. Wenn wir nit die Praxis in die Uni- versitäten hineinbringen und umgekehrt Universitätslehrern den Zu- tritt zum Gericht niht ermöglichen, #0 trennen wir Theorie ünd Praxis, anstatt sie zu verbinden.

Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Jh möchte mir erlauben, in Beantwortung einzelner Punkte, die von den Herren Vorrednern berührt worden sind, noch einige tatsählihe Anführungen zu mathen. Dabei möchte ih zunächst auf die Verhandlung zurükgreifen, die vorgestern \tatt- gefunden hat, um noch einiges zu den Schlußworten des Herrn Abg. Cassel zu bemerken.

Die Ausführungen, die er über die Zuziehung der Laien zur Rechtspflege gemacht hat, konnten den Eindruck erwecken, als ob er darlegen wolle, daß ih ein grundsäßliher Gegner der Zuziehung von Laien zur Rechtspflege sei. (Widerspru des Abg. Cassel.) Jch weiß fehr wohl, daß der Herr Abgeordnete es niht so gemeint hat, es handelte sih bei seinen Ausführungen weséntlich um die Zuziehung der Laien zur zweiten Instanz; aber seine Worte ließen immerhin den Eindruck zu, daß er meine, ih sei überhaupt ein Gegner der Einrichtung der Laienbeteiligung. Ich will nur betonen, daß eine folhe Annahme durchaus unrichtig sein würde. Jch bin im Gegen- teil stets für Zuziehung der Laien zut Rechtspflege eingetreten, und wohl niemand hier im Hause hat relhere Gelegenheit gehabt, die Laien als Mitglieder der verschiedensten Gerichte im persönlichen Verkehr kennen zu lernen als gerade ih felbst. Ich stehe also durh- aus auf dem Standpunkt, daß, die Lalenbeteiligung im Prinzip richtig ist.

Mir ist natürli das Werk bekannt, auf das der Herr Abgeordnete gestern hingewiesen hat, und ich erinnere daran, daß es hauptsählich in Opposition gegen das Ueber-

wiegen der romanistishen Nichtung und zu dem Zwecke geschrieben ist, die germanistishe mehr in den Vordergrund zu stellen. Daß dabei auch die Zuziehung der Laien erwähnt ist, ist nicht zu bestreiten und wenn gelegentliÞh auch die Zuziehung der Laien zur zweiten Instanz gestreift wurde, fo ist damals doch die Ansiht, daß dies das Nichtige sei, nicht vertreten, fondern es ist dieser Gedanke nur als eine Möglichkeit erwähnt worden. Der Herr Abg. Cassel hat ja bei der Frage, wie die jungen Juristen -heranzubilden seien, selbst betont, daß er sih zur hiskorischen Schule bekenne. Das tue ih auch. Umso- mehr hat es mich gewundert, daß der Herr Abg. Cassel jegt shon mit solcher Bestimmtheit den Vorlag vertreten will, die Laien gleih auch an der Nechtsprehung in der zweiten Instanz der Strafgerichte zu be- teiligen. Wenn das geshähe, so wäre es kein Ergebnis historisher Gntwicklung; denn diese Frage ist überhaupt erst vor ganz kurzer Zeit in nähere Erwägung gezogen worden. Noch bei den Erörterungen über die verschiedenen Versuche einer Aenderung der geltenden Straf- prozeßordnung war bisher von* keiner Seite gefordert worden, daß Laien auch als Berufungsrichter fungieren sollten; man forderte bisher Fur die Einführung der Berufung auch gegen Strafkammerurteile. Erst gelegentlich der leßten Neformbestrebungen, also in neuester Zeit, ist diese Idee einer so weitgehenden Laienbeteiligung aufgekommen, von einer historishen Entwicklung kann dabei nicht die Rede sein. Die Re- gierungen wollen jeßt nah den Vorschlägen der dem Reichstage vor- liegenden neuen Strafprozeßordnung insofern einen weiteren Schritt tun, als die Absicht besteht, Laien niht nur zu den jeßigen Schöffengerichten, sondern auch zu den größeren Schöffengerichten, die an die Stelle der Strafkammern treten sollen, zuzuziehen. Das würde ein wesentlicher Fortschritt sein; denn es ist ja bekannt, daß die Straf- kammersachen sehr viel größer und shwieriger sind als die bisher von den Schöffengerichten abgeurteilten Strafsahen. Wenn nun dieser Vor- {lag Geseß wird und die Schöffen sich auch dort bewähren sollten, so wird man beurteilen können, ob sie sich auch noch {chwereren Auf- gaben gewachsen zeigen, und dann ist ja wohl eine historische Ent- wicklung in der Richtung denkbar, ihnen die noch \{wierigere Täâtig- keit des Berufungsrichters anzuvertrauen, noch \{chwerer deshalb für sie, weil es eine zum Teil fritishe Tätigkeit sein wird, die thnen ferner steht als die des Richters erster Instanz.

Ich habe meinen Standpunkt zu dieser Frage ja im Reichstage dargelegt, und es ist auch von Herren, die auf einem andern Stand- punkt stehen, anerkannt worden, daß meine Bedenken doch wohl fehr s{chwerwtegend seien. Uebrigens wird die Frage ihren weiteren Aus- trag im Reichstag finden; das Gesetz unterliegt dort zunächst einer kommissarishen Beratung. Ih wollte mich nur gegen die etwa bestehende Annahme verwahren, daß ih, weil ih mich gegen die Be- teiligung von Schöffen in zweiter Instanz ausgesprochen habe, über- haupt ein Gegner des Laienrichtertums in der Nechtspflege sei.

Auffallend ist mir auch gewesen, daß fast alles, was über diese Frage in die Oeffentlichkeit gedrungen ist, aus den Kreisen der Juristen hervorgegangen ist. Die Literatur, die die Frage Bebndolt stammt, soweit sie in wissenschaftlichen Zeitschriften entstanden ist, selbstverständlich aus der Feder yon Juristen. Aber au die Aeußerungen der Presse, die ih in großer Zahl gelesen habe, machten auf mich den Eindruck, daß auch hier durhweg der juristishe Mitarbeiter zum Worte ge- kommen ist. Eigentliche Laienstimmen haben wir wohl kaum ver- nommen, abgesehen von einer Stimme, die sich kürzli gerade auf einer Juristenversammlung geltend machte, die einzige Laienstimme, die dort ertönt ist. Sie hat dort zum Ausdruck gebraht: wir Laien können niht die Schöffen für die zweite Instanz stellen; das ist eine Aufgabe, der wir doch wohl nicht gewachsen sein würden —, und das war ein Laie von besonderer Urteilsfähigkeit. Also die Sache gibt doch wohl sehr zu denken.

Der Herr Abg. Dr. Krause hat einiges vorgebracht, was ih ganz kurz noch berühren möchte, zunächst die Gebühren der Rechts- anwälte. Ich habe schon letzthin bei der Beratung des Entwurfs eines Kostengeseßes darauf hingewiesen, daß die Frage der Nechtsanwalts- gebühren gegenwärtig bei den Reichsinstanzen in Erwägung stehe, und ih habe erklärt, daß es mir durchaus erwünscht sein würde, wenn sih dort ein den Rechtsanwälten günstiges Ergebnis zeitigen ließe. Daß auch die Rechtsanwälte bei juristischen Fragen gutachtlich gehört werden möchten, halte ih für sehr berehtigt. Ich habe das auch {hon getan, wenn auch der Herr Abg. Krause es niht immer erfahren haben wird. Einen Fall aber könnte ih dem Herrn Abg. Krause in Erinnerung rufen, daß wir nämli gerade bei der Vorberatung der Novelle zur Zivilprozeßordnung damals einen bedeutsamen Meinungs austausch mit sämtlihen Anwaltskammern herbeigeführt haben. Also ganz fern hat mir der Gedanke {hon bisher nicht gelegen, ich will mich aber gern auch bei dieser Gelegenheit dahin aussprechen, daß ih ihm sympathisch gegenüberstehe.

Was die "Entlastung des Neichsgerichts anlangt, fo ist dies natür- lih eine außerordentli wichtige Frage. Die Entlastung ist eine absolute Notwendigkeit, da wir sonst zu einem justitium kommen würden, zu Zuständen wie zu Zeiten des NReichs- kammergerihts; einer solchen Gefahr müssen wir auf alle und jede Weise vorbeugen. Daraus ist der Gedanke, ein Geseß zur Entlastung des Neichsgerichts auszuarbeiten, entstanden. Gs liegt augenblicklich dem Bundesrat vor. In welcher Gestalt es von dort hervorgehen wird, kann ih heute noch nit sagen; auch kann ih nit wissen, welches das Ergebnis der Beratung im Neichstag sein wird. Jedenfalls aber sind die Bedenken, die der Herr Abg. Krause heute vorgetragen hat, {on von verschiedenen Seiten mit großem Nachdruck betont worden. Es ist also ficher anzunehmen, daß sie ganz genau geprüft und erwogen werden.

Dem Herrn Abg. Dr. Bell möchte ih noch eine kurze tatsächliche Bemerkung in Hinsicht auf den Zeitungsartikel machen, auf den er verwiesen hat. Es heißt darin, es wäre fast Negel, daß Richter mit einem Dienstalter von 12,5 Jahren in die Stellen der Oberlandes- gerihtsräte kämen. Demgegenüber habe ih eine kleine Statistik auf- stellen lassen, die folgendes ergibt: Im Jahre 1909 sind 61 Richter zu Oberlandesgerihtsräten ernannt; davon hatten nur drei ein Dienstalter unter 13 Jahren, 13 standen im 14. Dienstjahre, die übrigen 45 hatten ein Dienstalter über 14 Jahre bis zu 195 Jahren; der Durchschnitt betrug bei ihnen 15 Jahre 4 Monate, bei den Landgerichtsdirektoren 17 Jahre 10 Monate, bei den Ersten Staatsanwälten 18 Jahre 2 Monate. Es. ist also eine Befürchtung, wie sie in jener Zeitung dargelegt ist, nicht gerecht - fertigt, und wenn es dort weiter heißt, daß ganze Jahrgänge für die Beförderung einfah aus\chieden, \o ist das entschieden unrichtig.

Bayern rehts des Rheins

Y Württemberg J Baden

l Hessen 4 700

N Mecklenburg-Schwerin 3 261

d Se egoguen Sachsen 1 925

j Nahrungs-

Ÿ Rohstoffe und

Für den Herrn Abg. von Lißt möchte ich noch hervorheben, daß die Doppelbeschäftigung als Universitätslehrer und Nichter in der Praxis sehr große Schwierigkeiten bereitet. Dies ist hon in einzelnen Fällen hervorgetreten. Die Frage wird aber weiter geprüft werden, obgleich ich versichern kann, daß es fehr schwierig sein wird, eine

A annehmbare Regelung zu finden. Im übrigen werden alle die An- - führungen des Herrn Abgeordneten, die er über die Vorbildung und

Unterweisung der Studenten und über die Bildung der Prüfungs- behörde gemacht hat, selbstverständlih erwogen werden, wenn die Kommission, die ich in Ausficht gestellt habe, zusammengetreten sein

“wird.

Abg. Eckert-Potsdam (freikons.) : Jh wollte eine Lanze für die Justizkanzleigehilfen einlegen, was aber bereits von anderer Seite geschehen ist. Die Institution der Amtsanwälte hat sich seit 30 Jahren bewährt ; troßdem besteht noch heute bei der Anstellung der Amtsanwälte die Widerruflichkeit. Man sollte hierin entgegen- kommender verfahren, und es wäre zu erwägen, ob nit der Titel Amtsanwaltschaftsrat verliehen werden könnte. Ferner wäre beim E Pau die Errichtung einer besoldeten Amtsanwaltstelle notwendig. - -

Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Daß die Amtsanwaltschaft einer geänderten Organisation bedürfen wird, wenn die Aenderung der Gerichtsver-

fassung und die Strafprozeßordnung, wie sie jeßt im Entwurf vor-

liegen, Rechtskraft erhalten, ist niht zu bezweifeln. Es wird abzu- warten sein, welhe Gestaltung diese Geseßentwürfe annehmen werden.

Daß speziell für das Amtsgeriht Potsdam {hon in näherer Zeit eine besondere Amtsanwaltsstelle eingerihtet werden kann, ist nit

ausgeshlossen ; eine bestimmte Zusicherung kann ih nich ih glaube, daß dies nicht. mehr lange dauern wird.

Die übrigen Wünsche, die nit auf pekuniärem sondern es war \o ausgedrückt Amtstracht und will ich gern wohlwollend prüfen. (Heiterkeit.) W das haben wird, kann ih nit sagen; denn die Sache als der Herr Abgeordnete glaubt. (Heiterkeit)

Die Diskussion wird geschlossen.

übrigen Besoldungen für das Ministerium.

Bei den Ausgaben für die Justizprüfungs macht Ï

ferendare vor der A orerAung „gekniffen“ haben. arbeiten für die angehenden Referendare seien vielfa so sei in Greifswald die Aufgabe gestellt worden Ia des Crzbistums Cöln. Der Kandidat, der óôse, verdiene, Ehrendoktor der O Fakultät

landesgerihte nah dem Etatentwurf bewilligt wor Vertagung beschlossen.

Schluß 41/5 Uhr. (Erste Lesung der Wahlrechtsvorlage.)

L

Statistik und Volkswirtschaft.

Säuglingssterblihkeit im Jahre 1908. (Aufgestellt im Kaiserlihen Statistishen Amt.)

t abgebeñ, aber

Gebiet liegen, Titel anlangen, eldes Ergebnis ist s{wieriger,

Nach einer persönlichen Bemerkung des Abg. Cassel (fr. Volksp.) wird das Gehalt des Ministers bewilligt, ebenso die

fommission

Abg. Dr.. Bell (Zentr.) Mitteilungen aus dem leßten Bericht der Justizprüfungskommission, woraus si u. a. ergebe, daß über 50 Ne-

Die Klausur- ch zu \{chwer; : Entstehungs- diese Aufgabe in Bonn zu

werden. In Berlin sei. das Thema aufgegeben worden : Entstehungs- geschichte der Zollinspektion in Preußen. Dent Vorsch i tishen Jahres könne er niht zustimmen; dagegen wäre es vielleicht gut, feminaristische Uebungen für die Referendare einzuführen.

Nachdem noch die ordentlichen Ausgaben für die Ober-

lage des prak-

den sind, wird

Nächste Sißung? Donnerstag, 11 Uhr.

Staaten L

und

Landesteile überhaupt

Gestorbene (ohne Totgeborene) unter 1 Jahr alt l

A überhaupt | eheliche darunter Lebend- geborene überhaupt

ehelich Lebend-

eheliche uneheliche N N geborene

fommen auf 100

Unter 1 Jahr alt Gestorbene

inebéli@e t

U nehelich E Lebend- geborene

Provinz Ostpreußen 11 788 L Westpreußen 13 383 Stadt Berlin 8 250 20 025 11577 14 652 37 547 18 677 6 942 11 010 22 177 Hessen-Nassau 6 757 Rheinland 35 808

Pommern Posen Schlesien Sachsen

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| 9919. | 1 869 L 0 | 1610 6080 2170 16530 | 3 495 9883 | 1 694 13097 1555 32458 | 9 089 15498 | 3179 5716 | l 226 9 691 1319 20 796 1 381 9 803 954 32 980 2 828 386 17 17,9

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Deutsches Reich Berlin, den 8. Februar 1910.

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308 680 | 50 342

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Kaiserliches Statistishes Amt. van der Borght.

Handel und Gewerbe. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Außenhandel Großbritanniens und Irlands im Fahre 1909.

Der Gesamtwert der Einfuhr des E Königreichs in )

M der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres 1909 bezifferte M sih auf 624 740517 Pfd. Sterl. gegen 592 953 487

M dem gleihen Zeitraum des Vorjahres, derjenige der M 378 309 444 Pfd. Sterl. gegen M Jahre 1908.

fd. Sterl. in usfuhr auf 377 103 824 Pfd. Sterl. im

Auf die einzelnen Warengruppen verteilte si{ch die Ein- und Ein fuhr Ausfuhr Januar bis Dezember mittel, Ge- 1908 1909 1908 1909 ä L £ £

und L 244 134 089 254 333628 21937651 23 627 458

J Ausfuhr, wie folgt:

[bfabri- ate. . . 203455017 220153047 52382499 50782 779 Aabritate z 143 085 597 147 684111 296955416 297 303 812 erschiedenes (ein\s{l. Poststücke) . 2 278 784 2 569 731 5828268 6665 395. In den wichtigsten Warengattungen erreihte die Ein- und Aus- fuhr Großbritanniens und Frlands im Jahre 1909 (1908) die olgenden Werte in Pfd. Sterl. :

Andere Nahrungsmittel und Getränke, (68 576 894) Desgl., zollpflichtige 50 744 248 (48 208

metallishe Erze 8 327 144 (8 901 105) Bau- 23 591 810 (24 306 169) Baumwolle 60 295 201 (

28 514 967 Papierbereitungsmaterial 4 499 247 (4 610 997) Ei owie Waren daraus 7 971 489 (7 681 512)

1 263 762) Maschinen 4 438 292 (4 552 904) (18 199) Waren aus Holz, ein\{l. Möbel 2 0542 Garne und Gewebe aus Baumwolle 9 837 871

QLOLIS Mleidex : 0 072211 (4200819) rogen, und Lederwaren, einsch

. Handschuhe, ausgenomnen (3 685 330) Papier 5 647 580 (5 798 665

und Schlachtvieh (Rindvieh, Schafe, Shweine) 1 070 9

Andere Nahrungsmittel und Getränke 17 478 346 (

Einfuhr: Getreide und Mehl 83 123 114 (72 733 334) Fleisch und Schlachtvieh (Rindvieh, Schafe, Schweine) 47 624 228 (49 448 334) zollfreie 67 850 958

374) Tabak

4 991 080 (5 167 153) Kohlen, Koks und Preßkohlen 8482 (4689) Eisenerz, ECisen- und Stahlabfälle 5 076 109 (4 974 723) Andere

und Nußzholz 59 834 883)

Wolle 35 044 943 (30 746 990) Andere Spinnstoffe 12 129 981 13 698 en ODelfaaten, Nüsse, Oele, Fette, Gummi 31 043 087 - Häute und robe Felle 11 618 180 (9 422 965)

sen und Stahl

: - Andere Metalle und Metallwaren 24 346 326 (24 659 602) Messershmiedewaren, AN en kurzwaren, Geräte (ausgenommen Werkzeugmaschinen) und Instru- mente 3 719 509 (3 750 177) Elektrische Artikel und Apparate, aus-

enommen Maschinen, Telegraphen- und agr 1 321 709 ( eue Schiffe 23 926

69 (1 970 917) (9 475 795)

Desgl. aus Wolle 9 727 740 (9 500 056) Desgl. aus Seide 12 759 935 (12 536 224) Desgl. aus anderen Stoffen 7 324 931

Chemikalien,

arben und aretole 10 605 181 (10 185 617) Leder

Stiefel und

Schuhe 11 618 619 (11 562 700) Tonwaren und Glas 3 757 504 Ausfuhr: Getreide und Mehl 3 399 036 (3 522 912) Fleis

28 (1 052 701 15 962 044)

Tabak 1 678 248 (1 399 994) Kohlen, Koks und Preßkohlen 37 129 978 (41 615 923) Eisenerz, Eisen- und Stahlabfälle 509 718 n 349) Andere metallishe Erze 95 575 (71 777) Bau- und

ußholz 108 395 (98 218) Wolle 4259 619 (2 662 151) Andere Spinnstoffe 214 241 (245 471) Delfaaten, Nüsse, Oele, Fette, Gummi 3 399 697 (3 091 825) Hâute und rohe Felle 1 925 684 (1 424 aat Papierbereitungsmaterial 677 333 (543 977) Eisen und Stah sowie Waren daraus 38 267 690 (37 406 028) Andere Metalle und Metallwaren 8 725 048 (8 856 472) A eaen: Cisenkurzwaren, Geräte (ausgenommen Werkzeugmaschinen) und Fn- strumente 5 413 640 (5 492 463) Elektrische Artikel und Apparate, ausgenommen Maschinen, Telegraphen- und Telephondraht 2 240 586 (1 943 104) Maschinen 28 088 956 (30 999 516) Neue Schiffe 9 914 684 (10 567 475) Waren aus Holz, einscließlich4 Möbel 1450 623 (1 256 805) Garne und Gewebe aus Baumwolle 93 435 627 (95 055 513) Desgl. aus Wolle 30 922 366 (28 391 922) Desgl. aus Seide 1 860 172 (1 685 622) Desgl. aus anderen Stoffen 12 444 605 (10 724 427) Kleider 9 829 014 (8 852 775) Chemikalien, Drogen, Farben und Farbstoffe 16 807 323 (16 271 089) Leder und Lederwaren, ein\chl. Handschuhe, mit Ausnahme von Stiefeln und Schuhen 4 246 150 (3 §26 258) Tonwaren und Glas 3 689 277 (3 700 037) Papier 2 558 135 (2314967). (Accounts

relating to Trade and Navigation of the United Kingdom.)

C

Venezuela. 4

Zolltarifierung von Waren. Anzeigen in Form von Almanachen, die innerhalb 40 Tage, vom 11. Dezember 1909 ab gerechnet, eingeführt worden, sind nah der 1. Klasse des Tarifs mit 9 Centimos hd später nah der 2. Klasse mit 10 Centimos für 1 kg zu verzollen, unter der ausdrücklihen Bedingung, daß die Bilder oder e womit sie im allgemeinen versehen ind, vollständig durch

nkündigüungen oder Anzeigen unbrauchbar emacht und mit einem Vermerke versehen find, daß sie als Geschenke verwendet werden sollen. (Verordnung vom 11. Dezember 1909.)

Weißes Drucckpapier ohne Leim oder Gummi, das im literarischen Interesse für zollfrei erklärt war, ist in Zukunft nach der 2. Klasse des Tarifs mit 10 Centimos für 1 kg nebst einem Put {lag von 25 v. H. zu verzollen. Die Verfügung ist am 16. De- zember 1909 in Kraft getreten. (Desgl. vom 16. Dezember 1909.)

Holz- und Eisenstäbe (palillos) sowie Sa isolatoren, die nur für die Einrichtung und den Gebrau von gn Verwendung finden, sind als Zubehörteile für

ernsprechleitungen nah der 3. Klasse des Tarifs mit 25 Centimos für 1 kg zu verzollen. Desgl. vom 17. Dezember 1909.)

Saatkartoffeln sind nah der 1. Klasse des Tarifs mit 5 Centimos für 1 kg zu verzollen. Die Verordnung ist am 18. De: zember 1909 in Kraft getreten. (Desgl. vom 18. Dezember 1909.)

Argentinische Republik.

Besteuerung der Handlungsreisenden.)) Für die Er- teilung von GewerbesWeineA für Handlungsreisende, die ihr Gewerbe mit oder ohne Mitführung von Mustern ausüben, werden zurzeit folgende Gebühren erhoben:

Pesos

Landes- [. In den Provinzen. münze?) . Buenos Aires: jährli, unübertragbar, im Januar jeden Jahres zu lôsfen 400 . Santa T persönlich unübertragbar 400 2, Córdoba: persönlih übertragbar, wenn die Firma bezeichnet ist; jährlich 400 nah dem 30. Juni 200 . Tucumán: lautet auf den Namen der Firma und ist übertragbar 600 vom 1. Juli ab 300 », Santiago del Estero: jährli, übertragbar für einen Geschäftszweig bei mehreren Geschäftszweigen: für den ersten Geschäftszweig für jeden folgenden Geschäftszweig San Lu is: jährli, unübertragbar . kann auch vierteliährlih für gelöst werden. . San Juan: i j jährli, auf den Namen des Reisenden, unüber- tragbar . Mendoza: innerhalb der ersten vier Monate Y der dritten vier Monate __ persönlich und unübertragbar. i. Catamarca: jährlih, unübertragbar, aber auf den Namen der irma ausstellbar, in deren Auftrag der Neisende Geschäfte macht vom 1. Juli ab k. Corrientes: jährlih und unübertragbar 1. Entre Rios: jährli, übertragbar vom 1. Juli ab m. Salta: jährlih, persönli, übertragbar und lautet auf den Namen des Reisenden kann. aber nah Lage des Falles ermäßigt und für ein halbes Jahr erhoben werden n. NRioja: jährlih, persönli, lautend auf den Namen der Firma und übertragbar vom 1. Juli ab vom 1. Oktober ab . Jujuy: jährlih, übertragbar, lautend auf den Namen des Hauses oder des Reisenden vom 1. Juli ab [I. In den Territorien. a. Chaco:

persönlich, unübertragbar

. Niío Negro

. Misiones: jährli, persönlich

. La Pampa

Neuquén

. Santa Cruz

. Chubut: persönlich G e 4 SODUO (Nach einem Bericht des Kaiserlihen Generalkonsulats

in Buenos Aires.)

1) Deutsches Handelsarchiv 1908 1 S, 693. ?) 1 Peso Landesmünze = 1,75 M.

at Ea S a B E L A SM M a Ci S r atis: ia i BRA R E L 2s L E L B E C Ri met F A REURZ R

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