1910 / 36 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Feb 1910 18:00:01 GMT) scan diff

hause usw., und der Minister Eulenburg {lug 1876 auch für die Stadtverordnetenwahlen die geheime Wahl vor. Diese Vorlage ist niht gemaht aus dem inneren Drange, mit einer Reform etwäs Großes zu schaffen, sondern nur, um das Versprechen der Thronrede zu erfüllen. Es soll eine „organishe Fortentwicklung“ unseres Wahlrechts sein. Wo Begriffe fehlen, stellt zur rechten Fei das Wort sich ein. Warum soll z. B. dje Einführung des Merkmals der Bildung oder eines Surrogates von Bildung organish sein, aber die Nükkehr zur Drittelung in der ganzen Gemeinde uicht organisch ? Man beruft sich für diese Vorlage aud auf den Fürsten Bülow; aber dieser hat mit der feinen Nuancierung der Sprache, deren er Meister war, nur gesagt, er lehne die Einführung des Neichstags- wahlrechts ab, aber er müsse von einem Vorschlag der geheimen Stimmabgabe absehen, und im Reichstag hat er einmal gesagt, er verkenne nicht, daß die moderne wirtshaftlihe Entwicklung neue Abhängigkeit geschaffen habe, aus der neue Argumente gegen die öffent- liche Stimmabgabe hergeleitet werden könnten. Der jeßige Minister- präsident meint dagegen, daß die Abhängigkeit s{chwächer geworden sei. Fürst Bülow hat eine gründliche Reform gewollt, und die Thronrede bezeichnete sie als die wiitafte Aufgabe der Gegenwart, aber diese Vor- lage hier ist wirklich nit so viel wert, daß man solche großen Worte aébraut t hätte, diese Vorlage entspricht niht dem, was Furst Bülow versprochen hat. Diese Reform wird niht gemacht, weil die Thron- rede sie versprohen hat, sondern die Thronrede hat sie versprochen, weil sie notwendig ist. Wenn alle Verhältnisse fo rosenrot wären, wie sie die Vorlage darstellt, so lebten wir in der besten der Welten ; nah der Darstellung der Begründung is bei unserem Wahlrecht alles in {önster Ordnung, und es sind nur einige Schönheitsfehler zu korrigieren, aber um die harte Tatsache, daß zur dritten Ab- teilung 82,32 9/% aller Wähler gehören, kommt man nicht herum. In der zweiten Abteilung sind sehr viele Leute, die nur durch die Drittelung der Urwahlbezirke dahin gedrängt sind, die zweite Ab- teilung ist also niht allein dem Mittelstand reserviert. Bei der jämmerlihen Wahlbeteiligung von 29 9% kann man niht von einem Ausdruck des Volkswillens sprehen. Das Volk ist aber nicht etwa politisch dumm, denn bei der Neichstagswahl ist die Beteiligung auf 84 53 9/9 gestiegen. Die geringe Wahlbeteiligung liegt am Wahl- recht selbst. Ein Wahlrecht, das niht zum Wählen anreizt, sondern zum Nichtwählen, hat seinen Beruf verfehlt. Unser Ziel ist, die politishe Ueberzeugung des Volkes zum Ausdruck zu bringen. Die öffentliche Stimmabgabe ist geeignet, den Terrorismus zu fördern. Wenn der Herr Landrat im Wahllokal figt, so braucht er nicht einmal mit den Augen zu zwinkern, und wenn nur sein Geist in diesen hohen Räumen waltet, so stehen die Wähler unter einem Druck, dem sie sih nit entziehen können. Die Wahlrechtsvorlage kann fallen, aber die Wahlrechtsfrage bleibt bestehen. Das Gleich- gewiht der Volksseele ist gestört, und welhe Strömungen verstärkt werden können, wenn es nicht bald wiederhergestellt wird, das brauche ih nicht weiter auszuführen. Wir werden uns bemühen, die Vorlage sachlich * zu prüfen, und wir werden uns dabei nicht durch Straßendemonstrationen beirren lassen, die heute des s{hlechten Wetters wegen nicht stattgefunden haben. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) Heute haben es die Sozial- demokraten für ausreichend gehalten, einen Theatercoup auszuführen. (Lebhafter Widerspruch bei den Sozialdemokraten.) Wenn die Sozial- demokraten glauben, daß das irgend einen Eindruck auf uns machen kann, dann irren sie na Aber auch bei den Wählern im Lande wird das keinen Eindruck machen. Sollte es doch noch zu Demonstrationen kommen, so möchte ich die Herren bitten, sih der Verantwortung bewußt zu sein, die sie auf sich nehmen; wir erschrecken davor nicht, aber wir bedauern sie der Opfer wegen, die die Teilnehmer und nicht die Führer bezahlen werden. (Abg. Leinert: Wir werden ja provoziert! Lebhafter Widerspruch rechts.) Mit der- artigen Zwischenrufen betäuben Sie hoffentlich Ihr Gewissen nicht. Wir werden, was in unseren Kräften steht, tun, um die Entwicklung dieser {weren Tage in ruhigen Bahnen zu halten und um fie zu einem baldigen und positiven Abschluß zu bringen.

Gegen 4 Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung auf

Freitag 11 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage ist der folgende Entwurf eines S tell en-

vermittlergeseßes zugegangen. 8 1.

Stellenvermittler im Sinne dieses Geseßes ist, wer gewerbsmäßig

1) die Vermittlung eines Vertrags über eine Stelle betreibt,

2) Gelegenheit zur Erlangung einer Stelle nahweist und ih zu diesem Zwede mit Arbeitgebern oder Arbeitnehmern in besondere Beziehungen sett. La

J à:

Wer das Gewerbe eines Stellenvermittlers betreiben will, bedarf dazu einer Erlaubnis der von der Landeszentralbehörde bezeichneten Behörde.

Die Erlaubnis is zu versagen, wenn

1) Tatsachen vorliegen, welhe die Unzuverläfsigkeit des Nach- suchenden in bezug auf den beabsichtigten Gewerbetrieb dartun,

2) ein Bedürfnis nach Stellenvermittlern niht vorliegt. Ein Bedürfnis ist insbesondere nicht anzuerkennen, soweit für den Ort oder den wirtshaftlihen Bezirk ein öffentliher gemeinnüßziger Arbeits- nachweis in ausreichendem e R:

Wer das Gewerbe eines Stellenvermittlers betreibt, darf Gast- wirtschaft, Schankwirtschaft, Kleinhandel mit geistigen Getränken, gewerbsmäßige Vermietung von Wohn- und Schlafstellen, Handel mit Kleidungs-, Gebrauhs- oder Verzehrungsgegenständen oder mit Lotterielosen, das Geschäft eines Geldwechslers, Pfandleihers oder Pfandvermittlers weder selbst noch durch andere betreiben. Die Landes- zentralbehörde oder die von thr bezeihneten Behörden können Aus8- nahmen von dieser Vorschrift zulassen.

Der Stellenvermittler darf mit anderen Gewerbetreibenden der im Abs. 1 bezeichneten Art nicht so in Geschäftsverbindung treten, daß er sih für die Ausübung seiner Tätigkeit von thnen Vergütungen irgendwelher Art gewähren oder versprehen läßt. Diese Vorschrift

ilt niht, wenn die Tätigkeit des Stellenvermittlers für den eigenen Betrieb des Gewerbetreibenden in M genommen wird.

Für die den Stellenvermittlern zukommenden Gebühren können von der Landeszentralbehörde oder den von thr bezeihneten Behörden nach Anhören von Vertretern der Stellenvermittler, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer Taxen festgeseßt werden.

Die Gebühr ist im Zweifel von dem Arbeitgeber und dem Arbeit- nehmer je zur Hälfte zu zahlen, wenn der Vertrag infolge der Ver- mittlung zustande kommt; eine entgegenstehende Vereinbarung zu Un- gunsten des Arbeitnehmers ist nichtig.

Der Anspru des Stellenvermittlers auf die vom Arbeitgeber zu zahlenden De erlischt, wenn der Arbeitnehmer seinen Dienst nicht znr festgeseßten Zeit antritt; die bereits gezahlte - Gebühr kann zurückgefordert werden. | L

Die Stellenvermittler find verpflichtet, dem Stellensuchenden vor Abschluß des Vermittlungsgeshäfts die für ihn zur Anwendung kommende Taxe mitzuteilen. Die Taxe ist in den Geschäftsräumen an einer in die Augen fallenden Stelle anzuschlagen.

J.

Die Landeszentralbehörde kann weitere Bestimmungen über den Umfang der Befugnisse und Verpflichtungen sowie über den Geschäfts- betrieb der Stellenvermittler L 6

Die Erlaubnis zum Gewerbebetriebe des Stellenvermittlers ist zurückzunehmen, wenn sich aus Handlungen oder Unterlafsungen des Stellenvermittlers dessen Unzuverlässigkeit in bezug auf den Gewerbe-

Unter der gleichen Vorausseßung ist der Gewerbebetrieb Stellen- vermittlern, die ihn vor dem 1. Oktober 1900 begonnen haben, zu untersagen. i Die Unzuverlässigkeit ist stets anzunehmen, wenn der Stellen- vermittler wiederholt bestraft ist, weil er die festgeseßte Gebührentare überschritten oder \ich uhe den tarmäßigen Gebühren Vergütungen anderer Art von dem Arbeitnehmer hat gewähren oder iden lassen, oder weil er. dem Mut, E 8 3 zuwider gehandelt hat.

8 7. Der Bescheid, durch den die Erlaubnis versagt oder zurück- genommen oder der Gewerbebetrieb untersagt wird, kann im Wege des Verwaltungsstreitverfahrens angefohten werden; wo ein folches nicht besteht, gelten die §S 20, 21 der Gewerbeordnung.

8 8.

Ein Abdruck dieses Gesetzes muß auf jedem deutschen Kauffahrtei- {hi} im Volkslogis zur jederzeitigen Einsiht der Schiffsleute vor- handen sein.

8 9.

Mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark oder mit Haft wird bestraft ein Stellenvermittler, der 1) den Gewerbebetrieb ohne die vorgeschriebene Erlaubnis unter- nimmt oder fortsetzt, 5 2) einen nah § 3 Abs. 1 ihm verbotenen Gewerbebetrieb unter- nimmt oder fortseßt, oder der sich von Gewerbetreibenden der dort bezeichneten Art für die Ausübung seiner Tätigkeit verbotene Ver- gütungen irgendwelcher Art gewähren oder versprechen läßt, 3) die amtlih festgeseßte Taxe überschreitet, oder sih außer den tarmäßigen Gebühren Vergütungen anderer Art von dem Arbeit- nehmer gewähren oder versprechen läßt, 4) es unternimmt, einen Arbeitnehmer zum Bruche eines ein- gegangenen Arbeitsvertrags zu verleiten. : ie gleihe Strafe trifft Gewerbetreibende der im § 3 Abs. 1 bezeihneten Art, die es unternehmen, einen Stellenvermittler dur Gewährung oder Versprechung von Vergütungen irgendwelcher Art zu einer den Interessen des Arbeitnehmers widerstreitenden Ausübung der Vermittlertätigkeit zu bestimmen. |

War der Täter wegen der im Abs. 1, 2 bezeichneten Zuwider- handlungen rechtskräftig verurteilt worden und begeht er innerhalb fünf Jahren wiederum eine solhe Zuwiderhandlung, so wird er mit Geldstrafe von einhundert bis s r ei Mark oder mit Haft bestraft.

& 10.

Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünzig Mark oder mit Haft wird bestraft : ; i

1) ein Stellenvermittler, der den Vorschriften des § 4 Abs. 4 oder den im § 5 bezeichneten Bestimmungen zuwiderhandelt,

2) ein Stellenvermittler oder ein Gewerbetreibender der im § 3 Abs. 1 bezeichneten Art, der im Inland den von einer zuständigen Behörde erlassenen Bestimmungen zur Verhinderung des vorzeitigen Betretens einlaufender Schiffe und des Anbordbringens von geistigen Getränken zuwiderhandelt,

3) ein Kapitän, der im Inland den Bestimmungen einer zu- ständigen Behörde, im Ausland den Anordnungen eines Seemanns- amts zuwider Stellenvermittler oder Gewerbetreibende der im § 3 Abs. 1 bezeichneten Art an Bord läßt oder an Bord duldet,

4) ein Kapitän, der es unterläßt, dafür zu sorgen, daß ein Ab- druck dieses Geseßes im Volkslogis zugänglich ist 8).

In den Fällen des Abs. 1 Nr. 3, 4 sind im Ausland für die Festseßung der Strafe und für das weitere Verfahren die Vorschriften der ZS 9, 122 bis 125 der Seemannsordnung anzuwenden.

Auf den Gewerbebetrieb des Stellenvermittlers finden die Vor- schriften der Gewerbeordnung insoweit Anwendung, als nicht in diesem Gesetze besondere I I netcofen find.

Die Landeszentralbehörde kann bestimmen, inwieweit die Vor- schriften der §8 3, 4 auf niht gewerb8mäßig betriebene Stellen- oder Arbeitsnachweise anzuwenden sind, und weitere Bestimmungen über den Umfang der Befugnisse und Verpflichtungen sowie über den Be- trieb dieser Nachweise erlassen.

Mit Geldstrafe bis zu Ab eétfürhzia Mark oder mit Haft werden Leiter oder Angestellte eines niht gewerbsmäßigen Stellen- oder Arbeitsnachweises bestraft, welhe den auf Grund des § 12 ge- troffenen Bestimmungen E

Sind innerhalb zweier Jahre wiederholt Leiter oder Angestellte eines niht gewerbsmäßigen Stellen- oder Arbeitsnachweises wegen Vebertretung nah § 13 rehtskräftig verurteilt, so können die Landes- zentralbehörde oder die von thr R Gneten Behörden den Betrieb untersagen. § 7 gilt E

J 10,

Wer den Betrieb nach der Untersagung fortseßt oder ohne Er laubnis der untersagenden Behörde wieder aufnimmt, wird mit Geld strafe bis zu sechshundert Mark oder mit Haft bestraft.

8 16. Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1910 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft: das Gesetz, betreffend die Stellenvermittlung für Schiffsleute, vom 2. Juni 1902 (Reichsgeseßbl. S. 215), die auf die Gesindevermieter und Stellenvermittler bezüglichen Vorschriften der §8 34, 38, 53, 75a, § 148 Ziffer 8, § 149 Ziffer 7 a der Gewerbeordnung.

In der dem Entwurf beigegebenen Begründung heißt es:

vermittler fast aus allen Berufskreisen heraus Klage geführt. Auch nach Inkrafttreten der Novelle zur Gewerbeordnung vom 30. Juni 1900 und nach Erlaß des Gesetzes, betreffend die Stellenvermittlung für Schiffsleute, vom 2. Juni 1902 find sie niht verstummt. Die in diesen Geseßen getroffene MNRegelung des Stellen- vermittlergewerbes hat ebensowenig wie die in früheren Novellen vorgesehenen WVerschärfungen ausgereiht, um dte E deren Bekämpfung sie dienen follten, zu beseitigen. Die erhobenen Klagen wegen übermäßiger Höhe der Gebühren, Beförderung des Stellenwechsels, Berleitens zum Verlassen der Stelle und zum Kontrakt- bruch, Vernachlässigung der Interessen der Arbeitgeber und Arbeit- nehmer, gewissenloser Ausbeutung der Arbeitnehmer, Benachteiligung der öffentlichen Interessen bestehen nach wie vor. Durch WVer- shärfung der auf Grund des § 38 der Gewerbeordnung erlassenen Vorschriften hat man in verschiedenen Bundesstaaten den Auswüchsen zu steuern versuht, ohne einen durh- \hlagenden prafktishen Erfolg zu erzielen. Unter diesen Umständen erscheint eine alsbaldige Aenderung der Geseßgebung erforderlich. Von verschiedenen Seiten, u. a. von Arbeitnehmern des Gastwirtsgewerbes, welche besonders unter Ausbeutung durch Stellenvermittler leiden, ift unter Hinweis auf die französisl;,e Geseßgebung, die eine Aufhebung der gewerblichen Vermittlerbureaus gegen Entshädigung ermöglicht, gefordert worden, man möge den Arbeitsnahweis ganz dem privaten Grwerbsinteresse entziehen und aus\{hließlich den gemein- nüßigen öffentlichen Arbeitsnahweis als Stellenvermittler zu- lassen. Die Entschädigungsfrage würde aber einer \o- fortigen Ausschaltung der gewerbs8mäßigen Stellenvermittler kaum überwindlihe Hindernisse bereiten. er gemeinnüßzige öffentliche Arbeitsnachweis ist gegenwärtig auh noch nit derart entwickelt, daß er imstande wäre, die gewerbsmäßigen Stellenvermittler ganz zu er- seßen. Diese werden insbesondere für ewisse Berufe, bei denen der Vermittler die ihm innewohnende Fähigkeit zum Individualisieren besonders zu betätigen und auszubilden in der Lage ist, ohne Schädi- gung der Ktbeltaeber und Arbeitnehmer jedenfalls zurzeit noch nicht entbehrt werden können. Auch die obligatorishe Errichtung öffent- licher gemeinnügiger Arbeitsnachweise, die von anderer Seite gewünscht ist, ersheint zurzeit niht notwendig und niht zweckmäßig. Für die

örderung dieser Arbeitsnachweise sind erheblihe Mittel des Reichs

Seit geraumer Zeit ist über den Gewerbebetrieb der Stellen- -

Für eine Aenderung der Geseßgebung kommen in Betracht die Mrgs Regelung der Gebühren, der Nachweis eines Bedürfnisses für die onteonietuna der Stellenvermittler, das Verbot gewisser Nebengewerbe und die Unterstellung der Herausgeber von sogenannten Stellen- und Vakanzenlisten unter die für Stellenvermittlec maß- gebenden Vorschriften. Daneben hat es #ich als notwendig erwiesen, die Möglichkeit zu schaffen, daß gewisse Vorschriften auch auf uicht gewerbsmäßig betriebene Stellen- und Arbeitsnahweise ausgedehnt werden können. Die in Aussicht genommenen Maßnahmen lehnen sih zum Teil an das Reichsgeseß vom 2. Juni 1902, betreffend die Stellenvermittlung für Schiffsleute, an.

Statistik und Volkswirtschaft.

Deutschlands Ein- und Ausfuhr von Pferden, Rindvieh, Schafen, Ziegen, Schweinen und Geflügel im Jahre 1909.

Nach den „Monatlihen Nachweisungen über den auswärtigen Handel Deutschlands“ sind im Jahre 1909 an Pferden ein- geführt worden:

1909

Wert in 1000 M 5 375

13 536 20 482 33 508

564

1909 gegen 1908 Arbeitspferde, leichte, Stuten 11 059 Stck. +4 922 Stck. „__ leichte,Hengste,Wallachhe 33 506 + 343 Oere Guten 19806 70D \chwere, Hengste,Wallache 31 026 +1 167 Zuchthengste, leihte . .. 118 + 35 l Dee 139 - 50 441 Kutsch- Reit-, RNennpferde usw. 5 727 “O 7 995 Mee 00 l U 1 0 Pferde unter 1,40m Stockmaß 15 481 1 407 3746 Absaßtzfohlen (s 4000 -+ 475 1911 Saugfohlen *. e. 00 45 121 341 Gt. +2341 Stck. 87 603. Die Einfuhr von Pferden, die 1906 ihren Höhepunkt mit 155 924 Stü erreicht, dann 1907 um 28 285 Stü, 1908 um weitere 8639 Stück abgenommen hatte, weist also für das Jahr 1909 eine erneute Zu abme, wenn auch nur um 2341 Stück, auf. Die Zu- nahme der Einfuhr ist namentlich bei den Arbeitspferden und hier wieder besonderstbei den \{chweren Pferden ret bedeutend gewesen, während die Zufuhr von billigen russishen Pferden erheblih abnahm. Besonders stark hat sich infolgedessen die Einfuhr aus Dänemark er- höht, woher 3644 Pferde mehr eingeführt worden sind; es stieg aber auch die Einfuhr aus Belgien (+ 1982 Stück), aus den Niederlanden (+ 1397 Stück), aus Oesterreih-Ungarn (+ 852 Stück) und aus Großbritannien (+- 444 Stück). Dagegen verminderte sich die Ein- fuhr aus Rußland (— 2926 Stück) und aus Frankreich (— 2452 Stück).

Aus Deutschland ausgeführt wurden:

1909

1909 Wert in 1000 149 165 109

gegen 1908 Arbeitspferde, leichte, Stuten . 293 Stck. 64 Stck. leichte, Hengste, Wallahe 315 , “24 Ï [Gere, Gu Ade 3 \chwere, Hengste, Wallahe 174 + 38 137 SUCcMTHENOITE Le 09 9 177 j e088 28 61 Kutsch-, Reit-, Nennpferde usw. 798 5 871 Sélatpferde . . . . . . 5123 , 706 492 : lane unter 1,40 m Stokmaß 99 , 43 24 Absaßfohlen . R 80 02 23 Ae De us 2 s 0 7128 Std. + 613 Stck. 2208. Die Ausfuhr von Pferden, die im Jahre 1908 einen Gesamt- rückgang um 411 Stück gegen 1907 aufzuweisen hatte, war 1909 im ganzen wieder etwas L Ne als im Jahre 1908, doch ist dies fast aus\chließlich auf die starke Zunahme der Ausfuhr von Schlachtpferden zurückzuführen, während die wertvolleren Pferdegattungen auch 1909 zumeist eine weitere Abnahme der Ausfuhr aufzuweisen haben. Die

w

| Ausfuhr von Schlachtpferden richtet sih in der Hauptsache nah der

Schweiz und zum kleineren Teile nah den Niederlanden.

Der Wert der Einfuhr von Pferden, der nah vorläufiger Berechnung 87 603 000 # beträgt, übertrifft den endgültig festgestellten Wert der Einfuhr des Jahres 1908 um 2756000 46. Der vor läufig berehnete Wert der Ausfuhr bleibt dagegen mit 2 208 000 46 troß der nah der Stückzahl größeren Ausfuhr um 407 000 #4 hinter dem endgültig ermittelten Werte der vorjährigen Ausfuhr zurü. Der Einfuhrüberschuß stellt danach für 1909 nah der vorläufigen Wertberehnung einen Wert von 85 375 000 4 dar.

An lebendem Rindvieh wurden nach Deutschland eingeführt: 1909 Wert in 1000

1909 gegen 1908 1403 Stk. O0 3487

374 —+ 7309

_—

M On R D 0

6 382 Stck. LeOAI 45 589 10860 (O0 IO.00L 1603 « ATOOA 6706 209 540 SGtdck. 7930 Stck. 7: Die Einfuhr von Rindvieh, die im Jahre 1903 mit 352 791 Stück ihren Höhepunkt erreiht hatte, wurde dann von Jahr zu Jahr kleiner und war im Jahre 1907 bis auf 205 872 Stück zurückgegangen. Das Jahr 1908 brachte eine erneute Zunahme dieser Einfuhr, und zwar um 11598 Stück, im Jahre 1909 ist nun aber wiederum ein Nückgang eingetreten. Zwar ist dessen Umfang mit 7930Stück nohch nicht fo groß, daß der niedrigste Stand von 1907 wieder ganz errreiht worden wäre; doch fällt es auf, daß bei allen Nindergattungen mit Ausnahme der Kühe ein NRNü- gang eingetreten ist, und daß besonders die Einfuhr der \chweren Schlachtohsen und -bullen so bedeutend abgenommen hat. Dies ist wesentlih darauf zurückzuführen, daß auch 1909 die Einfuhr aus Oesterreih-Ungarn wieder sehr viel, und zwar um 14 648 Stück, fleiner war als im Vorjahre; es ist diese Einfuhr, die 1903 auf 267 702 Stüdck gestiegen war, nunmehr allmählih auf 82 806 Stück zurückgegangen. Wiederum ist es Dänemark gewesen, das an die Stelle von Oesterreih-Ungarn getreten ist; es wurden aus Dänemark 6073 Stück mehr eingeführt als im Vorjahre, sodaß nunmehr fast 60 v. H. der Gesamteinfuhr von Nindvieh auf die Zufuhr aus Däne- mark entfallen.

Aus Deutschland ausgeführt wurden : 1909

Kälber unter 6 Wochen . Jungyvieh bis zu 1F Jahren Männl. Jungvieh bis zu 24 J Weibl. . p De R Kühe . A Bullen

Ochsen

S DO

V0 f H C3 ck S s ck ck ck

o

4

s

—J p

1909 Wert in 1000 6

371 Stck. 4- 187 Stck. p 1 041 1 O 233

767 +— 671 , 228 202 20 T 1 381 + 1041 ,„ 574

781 4 582 391 3 (42 + 2846 ,

gegen 1908 Kälber unter 6 Wochen . Jungvieh bis zu 13 Jahren J Männl. Jungvieh bis zu 24 J. Weibl. "” 2:0 25 -Îe Kühe . A Bullen Ochsen Ó 1770 10455 Stck. -- 8414 Stck. 3975. Die Ausfuhr zeigt im Jahre 1909 eine verhältnismäßig graue Steigerung in allen Rindviehgattungen. Die Gesamt- ausfuhrziffer ist um nicht weniger als 412 v. H. gegen das Vor- jahr gestiegen, und zwar richtete sh der Hauptteil der Ausfuhr nach

betrieb ergibt.

vewilligt und weitere in Ausficht genommen.

der Schweiz, wohin im ganzen 9302 Stück, 7992 Stück mehr als im

Vorjahre, ausgeführt worden find. Aber auch nah Oesterrei{- hat eine Ausfuhr von 655 Stück E A D

Der Wert der Einfuhr von Rindvieh stellt sich nah der vorläufigen Wertberehnung auf 73 474000 4 und i damit um 4 513 000 geringer als der endgültig festgestellte Wert der vor- jährigen Einfuhr. Der Wert der Ausfuhr wird mit 3975 000 4 um 2 958 000 M höher berechnet als im Vorjahre. Der Wert des Cinfuhrübershusses an Rindvieh im Jahre 1909 berechnet sih daher vorläufig auf nur noch 69 499 000 4. = An Schafen und Ziegen wurden nah Deutschland ein- geführt:

1909

( 8 Wert in 1000 6 . 80 Stck —. 06 S. 3 Schafe T4 9040 324 Ziegen O 99 20

i Die Einfuhr von Schafen weist im Jahre 1909 abermals einen Nückgang auf. Nachdem infolge der Oesterreich-Ungarn er- teilten Erlaubnis, Schafe direkt in deutsche Schlachthäuser einzuführen, im Jahre 1907 die Einfuhr aus diesem Staate auf 9997 Stück ge- stiegen war ist sie nunmehr wieder auf 6300 Stück zurückgegangen. Die Einfuhr von Ziegen hat eine Zunahme um 99 Stü erfahren, die sih auf Oesterreih-Ungarn und die Schweiz verteilt.

Aus Deutschland ausgeführt wurden:

1909

1909 gegen 1908

Lämmer.

1909 000 gegen 1908 Wert in 1000 46 5 630 Stk. 4755 Stck. 146 Schafe 48200 + 6898 , 1786 Ziegen O 4, 29%

__ Die Ausfuhr von Lämmern ist 1909 weiter zurückge angen ; besonders war die Ausfuhr nah Belgien erheblich feiner l Borijahre. Dagegen ist die Ausfuhr von Schafen, die in den leßten Jahren ebenfalls ständig abgenommen hatte, 1909 um 6898 Stück gestiegen. Zwar ist auch hier die Ausfuhr von Schafen nah Großbritannien (die in Holland geschlachtet wurden), ebenso wie die der Limmer, weiter zurückgegangen, aber nach der Schweiz wurden 10 241 Schafe mehr ausgeführt als im Vorjahre. An Ziegen sind besonders nah Oesterreih-Üngarn weniger als im Vorjahre geliefert

worden. Wert der Einfuhr

Lämmer .

Der vorläufig auf 327 000 46 berechnete von Schafen und Lämmern ist um 128 000 46 kleiner als der endgültig festgestellte Wert der Einfuhr des Jahres 1908, der Wert der Ziegeneinfuhr mit 23 000 4 um 3000 4 höher als der des Jahres 1908. Der Wert der Ausfuhr von Lämmern und Schafen berechnet si vorläufig auf 1 932 000 4 und beträgt danach 105 000 4 mehr als im Nottabte. Der Ausfuhrwert der Ziegen beläuft sih nur auf 23 000 4 und ist um 11000 4 niedriger als im Vorjahre. Der Ausfuhrüber\chuß bei Schafen und Ziegen ergibt dana für 1909 noch einen Wert von 1 605 000 M.

An lebenden Sh weinen wurden nah Deutschland eing eführt:

1909 E 1909 gegen 1908 Wert in 1000 46 Spanferkel 1403 Stk. —+— 317 Stck. 21 Schweine . 2 + 25558 , 20 757.

Die Einfuhr von Schweinen zeigt zwar eine Zunahme gegenüber dem Vorjahre um 25 558 Stüd, doh sind aus Nußland nur 119 443, aus Oesterreih-Ungarn nur 2033 Stück eingeführt worden. An der vollen Ausnußung des vertragsmäßig zulässigen russishen Kontingents fehlen daher rund 10000, an der des ôster- reichish- ungarischen 78 000 Schweine.

Aus Deutschland ausgeführt wurden :

1909

i 1909 E 1309 gegen 1908 Wert in 1000 46 Spanserkel (63 Stk. 493 Stck. 13 Schweine . O. (4M 61.

T) 9 f top inf e

Die Ausfuhr von Schweinen hat infolge der Erhöhung d Ls Î E 7 : / g der Schweinepreise im Inlande erheblich abgenommen und ist wieder auf den Stand der früheren Jahre zurückgegangen, die stets eine un- bedeutende Ausfuhr a (A hatten.

Der Wert der Einfuhr von Schweinen berechnet sih vor- läufig auf 20 778 000 4 und übertrifft damit den endgültig er- mittelten Einfuhrwert des Jahres 1908 um 4375000 A. Der Wert der Ausfuhr beträgt nur noch 74000 46 und bleibt um s E A Ser dem des Vorjahres zurück. Der Einfu hrüber-

bei Schweinen stellt danach für 1909 einen Wert von 20 704 000 4 dar. : Auf Grund vorstehender

1 l Angaben ergibt {ih bei Rindern, Schafen, Ziegen

und Schweinen zusammen nah der vor- läufigen Wertberehnung ein Einfuhrübers{chuß von insgesamt 88 598 000 M, während er gleichfalls nah der vorläufigen Wert- berechnung für das Jahr 1908 91 278 000 4 betragen hatte, so daß immerhin mit einer Abnahme des Ginfuhrüberschus\es um reihlih 2 680 000 Æ gerechnet werden kann.

An lebendem Geflügel wurden nah Deutschland eingeführt: 1909 gegen 1908 1909

L Wert in 1000 46 7 784 725 Stck. 266 744 Stck. 24 366 106 449 dz 5 022 dz 13 200 24102 _— 41907, 3 387

0186. 0. 510 i 41 563.

Die Einfuhr von lebendem Geflügel zeigt bei Gänsen im Jahre 1909 eine weitere beträchhtlihe Zunahme, weist dagegen in den übrigen Gattungen einen niht unbeträchtlichen Nückgang auf. Die Einfuhr- steigerung bei Gänsen entfällt hauptsählih auf Zufuhren aus NRuß- land, zu einem kleinen Teil auch auf die aus den Niederlanden während die Zufuhren aus Oesterreih-Ungarn und Italien zurück- Nen sind. Auch bei Hühnern und Enten war besonders die Ein- R r aus Desterreih-Ungarn und Italien kleiner als im Vorjahre.

Aus Deutschland ausgeführt wurden : 1909 gegen" 1908 Gänse . , . . 403393 Stck. + 1733 Stck. Hühner aller Art 768 dz -+ 9201 dz N s O M Tauben usw. . G + 9280 ,

Gänse . . i Hühner aller Art Snten . Tauben usw. .

2 1909 Wert in 1000 46 174

131 9

D 209 i O17. j Die Ausfuhr von Geflügel hat si bei Hühnern, Enten und Tauben in gleicher Weise weiter entwickelt wie im Vorjahre; dagegen erfuhr die Ausfuhr von Gänsen, die im Vorjahre 1908 um 14 633 Stück abgenommen hatte, im Jahre 1909 eine Zunahme um 1733 Stück. Auch bet Hühnern und Tauben is die Steigerung der Ausfuhr im Jahre 1909 erheblih größer gewesen als im Vorjahre.

Der Wert der Einfuhr von Geflügel wird vorläufig auf

41 463 000 A berechnet und bleibt damit hinter dem endgültig er- mittelten Einfuhrwerte des Jahres 1908 um 421 000 4 zurück. Der Wert der Ausfuhr stellt sich dagegen mit 517000 um 73 000 #4 höher als im Vorjahre. Der Einfuh rüberschuß an Geflügel hat dana einen Wert von 40 946 000 (4 gehabt.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie *.)

Deutsh-Ostafrika. Zolltarifänderung. Durch Verordnung des Gouverneurs

folgenden Wortlaut erhalten: „Stacheldraht, glatter Drahtgeflecht aus Eisendraht.“ Y

einzelnen Zollstellen in Kraft getreten.

einfuhr im Jahre 1909.

Die Einfuhr von Holz- und Holzwaren na und Zrland stellte sich in der Zeit vom 1. T des Jahres 1909 im Vergleihe mit dem entsprech des Jahres 1908 folgendermaßen dar: Behauenes Holz. Menge in Loads 1908 1909 369 535 420 232 24 398 25 617 37 054 30 988 131 743 94 342

Herkunftsländer

Nußland. Schweden Norwegen Deutschland Vereinigte Staaten von Amerika . British-Ostindien Canada . Zusammen, eins{hließ[. anderer Länder . Dazu: Grubenstüßen oder Grubenholz . . 3 041 241 Insgesamt behauenes Holz . 0880251 3 428 161 Ge sägtes, gespaltenes, gehobeltes od vorgerichtetes Holz. Menge in Loads 1908 1909 304976 2612 258 250 062 1 043 037 375 976 397 260

499 512 1 050 106

1908

151 677 23 699 34 045

189 800 21 851 38 624

839 010 801 681

2 626 480

Herkunftsländer

Ma 02 Schweden I Norwegen e Vereinigte Staaten von Amerika Canada . Zusammen, einschließ. anderer Länder . . 5 488 430 Faßdauben jederGröße 147 025 Mahagoniholz (Tons) 119 481 76 202 andereSorten (Loads) 189 672 196 702 Holzwaren.

1908

415 151 993 920

5 722 081 126 339

[211 4

1908 447 9:

Möbel und Kunsttishlerwaren . . Balkenwerk, Einrichtungsstücke und

Tischlerarbeiten für I ufen Rz (einschl. Holzgerät

sonstige

Holzwaren anderer Art und Holzdrechslerwaren

) Insgesamt 19709

Brasilien.

aus den Men Staaten von Amerik [ianische Negierung )at durch Verordnung vom 16. die durch Verordnung vom

ermäßigung von 20 v. H. auf Zement, Korsetts, Schulmöbel und Schreibtische ausgedehnt.

Cy. mit einem Kapital von 200 000 Doll., aktionär ist Fernando Rioja ebendaselbst. - und Einfuhr von Tabak.

in Valparaiso vom 23. Dezember 1909.)

Konkurse in Chile.

G. Jaramillo in Santiago, vorläufiger Konkursverw LXUcC0;

der Firma Narciso Soto y Co. ebendaselbst, fursverwalter Gustavo Cousiño Talavera :

der Firma Jeria y Co. in Valparaiso, walter Carlos Cousiño;

des JIorje Bonchat in Concepción, vorläufiger K Carlos Melo A.

vorläufig

in Valparaiso einen Verglei zwis{hen dem Gläubigern bestätigt, n L werden.

Seitens des 1. Zivilgerihts in Santiago des Guillermo Undurraga angenommen und vorläufigen Verwalter ernannt worden.

Bergbau in der Dominikanischen Rey

__Die wichtigsten in neuerer Zeit in der Dominikan

gefundenen Mineralien sind Gold, Silber, Eisenerz, Ku fohlen, Salz und Petroleum.

Gold ist das einzige Mineral, das in erheblicher

wonnen worden ist. Zur Zeit des Kolumbus zahlte:

Minen: La Vega, Cibao, San Cristobal und Buena beträchtlihe Menge Gold wird gegenwärtig aus de Flüsse Yaque, Verde, Bao, Jaina und Mao und ih

waschen. Es wird 3 Unzen Gold in einer Woche gewinnen. Adern vo OQuarz werden in einigen älteren Berichten erwähnt, sich kein Bericht über Versuche zur \ystematishen Au Fundstellen. auch noch niemand abbauwürdige Quarzadern gefunden.

und wahrscheinli deutende Menge Gold verblieben, wonnen werden könnte.

großes Hindernis besteht

das mit modernen indessen insofern,

dem Innern des Landes zu bringen. (Bulletin of the Union of the American Republics.)

Australisher Bund. L Ergänzun; en und Erläuterungen zum Ge VDandelsbezeihnung gewisser Waren.

von Deutsch-Ostafrika vom 1. Dezember 1909 hat die laufende Nummer 25 des Zolltarifs B (vom Einfuhrzoll befreite Gegenstände)

dienen, die Beschaffenheit des vollständigen Gehäuses, der Federn und S aber eins{ließlidh der Bügel und der Ränder für die Gläser anzuzeigen.

768 758 46 875 76 330

406 933

1 066 062

379 884

287 347

3 299 140

A 0909 355

6 878 495

209 632

1 313 353

Der Konkurs ist eröffnet worden über das Bermögen

In dem Konkurse des Enrique Pardow hat das

Wasser ist überall reihlich vorhanden.

Eisendraht und

Die Verordnung ist mit dem Tage ihres Bekanntwerdens auf den (Deutsches Kolonialblatt.)

Großbritanniens und Frlands Holz- und Holzwaren-

Großbritannien is 31. Dezember enden Zeitraum

Wert in £

1909 758 915

45 304

65 428 279 725 820 421 397 932 293 114

2 855 589

2 928 249

5 783 838. er sonst

Wert in L

1909

5 421 264 2 980 876 1 105 966

1 671 833 2 884 622

14 521 127 682 105 1 012 949

)3

Wert in L

1909 32 391 236

185 487

l 477 546 17 2054 269.

(The Timber Trades Journal.)

Zollermäßigungen für die Einfuhr gewisser Waren

a. Die Brasi- Januar d. J.

e dur: T0 30. Juni 1906 bei der Einfuhr aus den Vereinigten Staaten von Amerika für gewisse Artikel gewährte Zoll- getrocknete Früchte,

: Neue Aktiengesellschaft in Chile. In Valparaiso ist die Aktiengesellshaft Tacna American Tobacco

dessen Erhöhung bis auf 2 e A - 4 y g 0918 auf eine Millionen Dollars vorgesehen wird, rate worden.

Haupt-

eben Zweck: Anbau, Verarbeitung (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats

des Sirto alter Cdmundo

vorläufiger Kon-

er Konkursver onkursverwalter

} 3. Zivilgericht

zw m Schuldner und den wonach diese in Höhe von 30% befriedigt

ist die Güterabtretung L vg Lorca P. zum : l l (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Valparaiso vom 23. Dezember 1909.) :

ubl if. ishen Republik pfererz, Braun

n Umfange ge- 1 die Indianer

Tribut in Gold, und Berichte vom Jahre 1496 nennen die folgenden

ventura. Eine m Sande der rer Nebenflüsse

e

bon der E des Landes mit den allereinfahsten Geräten ge- erichtet, daß Frauen in dieser Weise oft 2 bis

n goldhaltigem indessen findet sbeutung dieser

Von den gegenwärtig im Bergbau tätigen Leuten hat

Zweifellos befinden \sih aber nit nur in den Flußbetten, sondern auch in den Bergen Goldablagerungen, die niemals ausgebeutet wurden, ist auch in den alten Bergwerken noch eine be-

Maschinen ge- Ein

nis en intofern, als wegen des gänzlichen Mangels an Schienenwegen es sehr shwierig ist, die Maschinen nah

International

seß über die

î Laut einer Verordnung des Handels- und Zolldepartements, Nr. 1168 vom 2. Dezember 1909, soll das Probezeichen auf goldenen Taschenuhrgehäusen dazu

aus\chließlich

der Aufzugschafte (stem),

Ferner können

ausgenommen werden folgende Teile, wenn fie, wie dabei angegeben gestempelt sind: | E

__1) innere Metalldeckel der Uhr wenn sie deutlich mit „Metall“ gestemvelt find;

2) Bügel aus gewalztem Golde usw. wenn sie deutlih mit „gewalztes Gold“ (rolled gold) oder ähnlich gestempelt sind.

_ Wenn der sichtbare Aufzugsteil eine Hülle über anderem Metall ist, aus Gold oder von ähnlicher Beschaffenheit wie die auf dem Ge- hâäuse pet so soll dies zulässig sein.

_Abgese en von obigen Vergünstigungen muß etne Probe bei den Artikeln einen Karatgehalt nachweisen, der nicht mehr als 4 Karat von dem an egebenen Karatgehalt abweicht.

Obgleich eine strenge Auslegung des Commerce Act erforderli machen würde, daß die im englishen Wortlaut aufgestempelten Be- zeichnungen wie „Metal“, „Rolled Gold“ auf ausländischen Taschen- uhren dur einen Zusaß des Urfprungslandes in unmittelbarer Ver- bindung damit ergänzt werden, soll es als ausreichend angesehen werden, wenn das Ursprungsland auf dem Zifferblatte der Uhr in der Form wie „Made in Germany“ deutlih angegeben ist.

Ausschreibungen.

Geplante Automobillinie in Tirol. Die Stadt Novereto unterhandelt mit den Gemeinden Volane, Calliano, Folgaria und Labarone wegen Einführung eines Automobilomnibusdienstes. (Oesterr. Zentralanzeiger für das öffentliche Lieferungswesen.)

__ Lieferung verschiedener Waren für die niederländi- \hen Kolonien. Am 23. Februar 1910, 2 Uhr, P dus Königlich niederländishe Kolonialministeriuum im Haag in einem Bu IEONE dar Q ARSRHDS tot Nut van ’t Algemeen, N. Z. ‘oorburgwal No. 212, in Amsterdam die Ueferung fi

Waren in 34 Abteilungen: Gußeisen, Messinaftges Meer draht , _Messingdrahtgewebe stählerne galvanisierte Krammen und verschiedene _Näâgel , eiserne Drahtnägel, verschiedene Holz- schrauben, Ambosse, Shlösser, Türklinken , Messer mit Trag- riemen und _ Scheiden, Glocken und Federn, Filz für Schiffs- bekleidung, Quecksilber, Glycerin, Naphthalin, Politur (Schellack in Alkohol) und gelbe Seife. Die Bestecke sind auf Frankoanfrage und gegen Bezahlung von 0,20 Fl. für jedes Besteck bej der Firma Ge- brüder van Cleef, Buchhändler im Haag, Hoffspui Nr. 28a, erhâltlih bei der auch die allgemeinen Bestimmungen, betreffend die An- schaffung von Waren für die staatlihen überseeischen Besitzungen für 0,29 Fl., sowie die 4. Ausgabe der tehnishen Vorschriften für die Lieferung und Verpackung der Waren gegen 2,20 Fl. für das Gremplar zu haben sind. ie Bestecke sind zu gleichem Preise auf mündliche Anfrage auch bei dem Kolonialetablissement in Amsterdam erbâltlih. Um 12 Uhr wird der Kasten im Kolonialetablissement geschlossen und um 13 Uhr im Verdingungslokal geöffnet werden.

Bau einer Eisenbahn in Belgien. Am 9. März 1910 11 Uhr, vergibt die Société nationale des chemins de fer vicinaux in Brüssel, rue de la Science 14, den Bau der Zweigs- linie St. ee Engis. Anschlag: 291 178 Fr., Sicherheits- leistung: 29 000 Fr. Eingeschriebene Angebote bis spätestens 8. März an den Generaldirektor der Gesellschaft. Pläne, „Cahier des charges“ usw. fönnen am Siß der Gesellshaft in Brüfsel (2. Direktion) und bei dem Ingenieur L'Hoir in Lüttich, rue Edouard- Wacken 10, eingesehen werden. Preis des Cahier des Charges 1 Fr. (Moniteur des Intérêts Matériels.)

__ Lieferung von Asbestpappe und Asbestfäden nah Belgien. Neuverdingung der Lose 34 und 35 des cahier des charges spécial Nr. 750 (zu beziehen im „Bureau des adjudi- cations* in Brüssel, Rue des Augustins Nr. 15). Verhandlung demnächst Börse in Brüssel. |

Oa etner Kaimauer aus CEisenbeton in Gent. An- lag: 900 000 Fr. Eingeschriebene Angebote zum 23. Februar. Verhandlung : 25. Februar 1910, 11 Uhr, im Stadthaus in Gent.

Lieferung von Wasserleitungsmaterial nah Notter- dam, und zwar 284 000 kg gußeisernen Röhren, 99 776 kg Zubehör- stücken und 365 Schiebern. Verhandlung: 1. März bei der Kom- mission für die städtishe Trinkwasserleitung. (Moniteur des Intérêts Matériels.)

Numäni?-n. Bau einer Brücke über die Jaloniya bei der Bahnstation Slobozia. Anschlag: 300000 Fr. Verhandlung: 15./28. März beim Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Bukarest.

(Moniteur des Intérêts Matériels.)

Anlage elektrischer Beleuchtung in Tecucin (Rumänien). 2 Lose. 50 000 Fr. und 435 000 Fr. Verhandlung: 15./28. März

bet der Stadtverwaltung.

__ Chile. Die Konzession zur Anlage und zum Betrieb einer Drahtseilbahn von Chipana nah Salar chico de Huanillos ist F. Lemm für Simpson u. Co. Adresse Iquique erteilt worden. (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Valparaiso.)

Lieferung von Calciumkarbid nach Chile ar 29 000 kg nah Valparaiso, je 50 000 kg na Sade a ieg cepción und 10 000 kg nah Valdivia. Angebote nimmt bis zum 19. Februar, Nachmittags 2 Uhr, die Generaldirektion der Staats- eisenbahnen (Dirección General de los ferrocarrilles del Estado) in Santiago entgegen. (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Valparaiso.)

Australien. Lieferung eines Entstäubungsapparats (dust extractor) mit eleftrischem Antrieb für das Post- und Tele graphenmagazin in Brisbane. Angebote bis zum 30. März, Mittags an den Deputy Postmaster-General in Brisbane. Vertreter an Ort und Stelle erforderli. Kautionshinterlegung kann bei dem Australian Commonwealth Offices in LYondon, 72, Victoria Street, SW. erfolgen. (The Board of Trade Journal.)

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 10. Februar 1910: Nuhrrevier Oberschlesishes Nevier Anzahl der Wagen Wel « » + 28000 7 467 Nicht gestellt . _.

Bom Berent deutsGer Zündholzfabrikanten, der am 7. und 8. Februar d. F. in Berlin eine allgemeine Versammlung ab- hielt, wird dem „W. T. B.“ aus Berlin berichtet, daß am leßt genannten Tage das Deutsche Zündh olz\yudikat als G. m. b. H, mit einer Beteiligung von etwa 85 9/6 notariell gegründet worden sei. _ In der gestrigen Aufsichtsratssitzung der Großen Berliner Stra henbas n gelangte laut Meldung des „W. T. B.* aus Berln der Ja resabs{luß für 1909 zur Vorlage. Es wurde beschlossen, der auf den 7. März in Ausfiht genommenen Generalversammlung bei gegen das Vorjahr um 635 000 #4 erhöhten Abschreibungen und Rück- tellungen (5302594 M gegen 4 667 514 M) die Verteilung einer Dividende von 84 9/0 (wie im Vorjahre) in Vorschlag zu bringen.

Nach einer der Firma Hardy u. Co. zugegangenen Depesche betrug laut Meldung des „W. T. B.* aus Berlin die Goldaus- beute der in den Transvaal Chamber of Mines vereinigten Minen im Januar 1910 579743 Unzen im Werte von 2462 591 Pfd. Sterl. gegen 583 209 Unzen im Werte von 2 477 316 Pfd. Sterl., die der Außendistrikte 21 625 Unzen im Werte von 91 860 Pfd. Sterl. gegen 21 778 Unzen im Werte von 92506 Pfd. Sterl. im Dezember 1909. In Goldminen waren 160 662, in Kohlenbergwerken 9501 und in Diamantminen 9230, insgesamt 179 393 Arbeiter be- {chäftigt. Gegen den Vormonat stellt id die Zunahme auf 7316.

Die Bayerische Notenbank hat laut Meldung des „W. T. B.“ aus München den Wechseldiskont auf 4% und den

Lombardzinsfuß auf 5 0/6 herabgesetzt.