1910 / 36 p. 14 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Feb 1910 18:00:01 GMT) scan diff

19. Februar 1902 geschlossene Ehe scheiden, den Be- agten für den allein huldigen Teil erklären und demselben die Kosten des Rechtsstreits zur Last legen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivil- kammer ‘des Kaiserlichen Landgerichts in Metz auf den 3, Mai 1910, Nachmittags 3} Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der dftentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Mez, den 9. Februar 1910. i Gerichtsschreiberei des Kaiserl. Landgerichts.

[96690] Oeffentliche Zustellung.

Der Werkmeister Philipp Kihm zu Kneuttingen, Mage! Nechtsanwalt Schrader in Diedenhofen , klagt gegen dessen Ehefrau Cäcilie Kihm, geb. Monnet, unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagte am 1. April 1909 die ehelihe Wohnung verlassen hat und mit einem Italiener nach Italien gereist ist, um mit demselben zusammen zu leben, mit dem Antrage, die zwischen Parteien bestehende Che zu scheiden, die Beklagte für den allein {huldigen Teil zu erklären und ihr die Kosten des Nechtsstreits zur Last zu legen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Nechts\treits vor die Il. Zivil- kammer des Kaiserlichen Landgerichts in Mey auf den 15. April 1910, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Meß, den 8. Februar 1910.

Gerichtsschreiberei des Kaiserlichen Landgerichts.

[96693] Oeffeutliche Zustellung.

Die Chefrau des Kohlenhändlers Anton Wiesen, Margareta geb. Scharding in Jüchen, Prozeßbevoll- mächtigter: Nechtsanwalt Schneider in M.-Gladbach, flagt gegen den Kohlenhändler Anton Wiesen, früber in Jüchen, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der 88 1565, 1568 B. G.-B., mit dem An- trage, die zwischen ihnen am 13. November 1899 vor dem Standesbeamten in Schneckenhausen (Pfalz, Bayern) geschlossene Ehe zu {heiden und den Be- flagten für den huldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechts\treits vor die erste Zivilkammer des König- lichen Landgerichts in M.-Gladbach auf den 26. April 1910, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde- rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen

A wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

M.-Gladbach, den 5. Februar 1910.

(S) Gerhard, Gerichts\chreiber des Kgl. Landgerichts. [96799] Oeffentliche Zustellung.

Die Chefrau des Landwirts Otto Graubner, Gmilie geb. Peter, in Kleinwehsungen, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Neumcke in Nord- hausen, flagt gegen ihren genannten -Ghemann, früher in Kleinwechsungen, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß es der Beklagte mit der Wahrheit nicht genau nahm. Er machte der Klägerin allerlei unwahre Angaben, die darauf abzielten, in den Besiß des Vermögens der Klägerin zu kommen. So erzählte er der Klägerin kurz nah der Ver- heiratung, er wolle seine in Erfurt stehende Zimmer- einrihtung kommen lassen, und verlangte von ihr 80 M für Frahtauslage. Der Betrag wurde ihm niht gewährt; er hat die Zimmereinrihtung bis heute nicht kommen lassen, er besißt überhaupt keine. Sein Vermögen gab Beklagter auf 40 bis 50 000 46 an, ein andermal auf 30 000 . Dabei sind die bei dem Beklagten vorgenommenen Zwangsvollstreckungen fruchtlos ausgefallen. Der Beklagte verschwand als- bald nah der Verheiratung von Kleinwechsungen, er hielt sich dann meistens in Erfurt auf und kam dann nur auf einige Tage oder auch nur auf Stunden wieder zu der Klägerin, im übrigen be- kümmerte er sih niht um sie. Der Beklagte machte sehr viel Schulden. Wie und wo dieselben ent- standen sind, ist der Klägerin unbekannt geblieben. {Sr ging auch mehrfach Wechselverbindlichkeiten ein. Dieserhalb is er mehrfach von dem Königlichen Landgericht hier verklagt worden, was gerihtsbekannt sein dürfte. Er hat ih sogar nicht gescheut, unbe- rehtigterweise den Namen der Klägerin unter ein Wecselpapier als Akzeptantin zu \éhreiben. Der Beklagte hat bisher der Klägerin keinen Pfennig Unterhalt gewährt, er bekümmert L auch nicht um sie und sein Kind. Beklagter hat auch keine Mietswohnung, er ist ein arbeits\{heuer Mens, der {ih arbeitslos umhertreibt. Seit April 1909 hat

Zekflagter die Klägerin und Kleinwechsungen ver- lassen und ist seit dieser Zeit niht wieder zur Klä-

erin zurückgekehrt. Der Beklagte hat die durch die She begründeten Pflichten so {wer verletzt und dadurch eine so tiefe Zerrüttung des ehelichen Ver- häâltnisses vershuldet, daß der Klägerin die Fort- seßung der Ehe nicht zugemutet werden kann. Klä- gerin beantragt, die Ehe der Parteien zu scheiden und auszusprechen, daß der Beklagte die Schuld an der Scheidung trägt. Die Klägerin ladet den Be- Élagten zur mündlihen Verhandlung des Necht3- itreits vor die erste ‘Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Nordhausen auf den 2. Mai 1910, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Nordhausen, den 5. Februar 1910.

Trautmann, Aktuar, als Gerichts\hreiber des Königlichen Landgerichts.

{96798] Bekanutmachung. L

In Sachen Bierlein, Anna, Kaufmannsehefrau in Nürnberg, Klägerin,, vertreten durch Rechtsanwalt Bender hier, gegen Bierlein, Johann Lorenz, Kauf- mann, früher in Nürnberg, jeßt unbekannten Aufent- halts, wegen Ehescheidung, wurde die öffentliche Zu- stellung bewilligt, und ist zur Verhandlung über die eingereichte Klage die öffentlihe Sitzung der 1. Zivil- kammer des K. Landgerichts Nürnberg vom Donners- tag, den 28. April 1910, Vormittags S3 Uhr, Sigtungssaal Nr. 62, bestimmt, wozu Klagspartei den Beklagten geladen hat mit der Auf- orderung, rechtzeitig einen beim K. Landgericht Nürn- erg zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Kläge- rischer Anwalt wird beantragen, zu erkennen: 1. Die She der Streitsteile wird aus Verschulden des

Beklagten geschieden. 11. Beklagter hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Nürnberg, den 7. Februar 1910. Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts.

[96697] Oeffentliche Zustellung.

In der Ehescheidungssache der Fabrikarbeiterin Auguste Kluttig, geborenen Weirich, zu Zedlißheide, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Donath zu Schweidnitz, gegen ihren Ehemann, Ziegeleiarbeiter Hermann Kluttig, früher in Hermsdorf (Schwestern- \chacht), jeßt unbekannten Aufenthalts, ladet die Klägerin unter der Behauptung, daß Beklagter die Klägerin am 1. April 1908 böswillig verlassen und fih seitdem weder um fie, noch um seine Kinder gekümmert habe, daß er seit dieser Zeit der Klägerin nichts zum Unterhalt für dieselben gegeben, vielmehr seinen ganzen Arbeitsverdienst für sich verwendet und vertrunken habe, daß Beklagter der Klägerin brieflich mitgeteilt habe, er werde für seine Familie über- haupt niht mehr forgen und wolle geschieden sein und endlih, daß Beklagter im Februar 1909 auf einer Geschäftstour das Gespann seines Dienstherrn P. J. Schmal zu Neurode im Stiche gelassen und die einkassierten 22,35 6 untershlagen habe, wes- halb er zur Anzeige gebracht worden sei, den Be- lagten zur Fortseßung der mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Schweidniy auf den 27, April 1910, Vorniittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu- gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht.

Schweidnitz, den 4. Februar 1910.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[96696] Oeffentliche Zustellung.

In der Ehescheidungssahe der verehelichten Arbeiter Frau Anna Nosina Sauer, geborenen Hanschmann, in Schweidnitz, Hohstraße 63, Hinter- haus, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Leh- mann zu Schweidniß, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Karl Josef August Sauer, früher in Schweidnitz, jeßt unbekannten Aufenthalts, ladet die Klägerin den Beklagten zum Termin zur Leistung des der Klägerin auferlegten Eides und zur weiteren mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Schweidniß auf den 27. April 1910, Vor- mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be- stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.

Schweidnitz, den 4. Februar 1910.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [96698] Oeffentliche Zustellung.

Die Arbeiterfrau Ida Wohlgemuth, geb. Marten, in Klein-Divenow, Kreis Kammin i. Pomm., Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Harenburg zu Stargard i. Pomm., klagt gegen ihren Ehemann, den Arbaiter Johann Wohlgemuth, unbekaunten Aufenthalts, früher zu Groß-Zapplin bei Treptow a. N., auf Grund der 88 1567, 1568 B. G.-B., mit dem Antrage, die Che der Parteien zu heiden und den Beklagten für den allein {huldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivil- kammer des Königlichen Landgerichts in Stargard i. Pomm. auf den 11, Mai 1910, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge- dachten Gerichte zugelassenen Änwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stargard i. Pomm., den 4. Februar 1910. Braagt, Gerichts|chreiber des Königlichen Landgerichts.

[96495] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Kurt Hilbig in Eisenach, ver- treten durch seinen Pfleger, Nehtsanwalt Dr. Blüth zu Cisenah, ladet den Arbeiter August Hilbig, früher zu Langensalza, dann in Harleshausen bei Cassel, jeßt unbekannten Aufenthalts, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgeriht zu Cassel, Abteilung X1V, auf den 9. April 1910, Vormittags 10 U Zum Zwedcke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Cassel, den 5. Februar 1910.

Mohrmann, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. X1Y.

[96497] Oeffeutliche Zustellung.

Die Ehefrau Bergmann Karl Strauß, Lina geb. Nienz, in Essen, Klosterstraße 42, Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt Dr. Theißen in Hamborn, flagt gegen ihren Ehemann, den Bergmann Karl Strauß, früher in Marxrloh, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß sich der Beklagte der geseßlihen Unterhaltspflicht der Klägerin gegenüber entzogen habe, indem er die Klägerin und seine 4 Kinder mittellos im Stich ließ und nach Amerika auswanderte, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung zur Zahlung von 105 M. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königlihe Amtsgericht in Duisburg-Nuhrort auf den 6. April 1910, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Duisburg-Ruhrort, den 4. Februar 1910.

Neineke, Amtsgerichts\ekretär,

Gerichts\{hreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[96787] Oeffeutliche Zustellung.

Pauline Kallfaß, geb. 9. Dezember 1905 zu All- mandle, Gemeinde Göttelfingen, unter Vormundschaft des Johannes NMentschler, Privatiers in Göttel- fingen, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Igel und Laufer hier, klagt gegen David Kiru, led. voli. Zimmermann von Allmandle, mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, auf Zahlung 1) einer viertel- jährlich mit 45 4 fälligen, je zum voraus und erst- mals auf 9. Dezember 1905 zahlbaren, vom Fällig- feitótag einer Nate an zu 49/69 verzinslichen Ünter- haltsgeldrente für die Zeit vom 9. Dezember 1905 bis dahin 1921, 2) der Kosten des Rechtsstreits. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Freudenstadt auf Donnerstag, den 31, März 1910, Vormittags 9 Uher. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Freudenstadt, den 8. Februar 1910.

Ostertag, Gerichtsschreiber des Königlichen: Amtsgerichts.

[96672] Oeffentliche Zustellung. /

Die minderjährige Gertrud pre Klößner in Leipzig, vertreten durch ihren geseßlihen Vormund, Stadtrat Dr. Koehler in Leipzig, als Vorstand des Pflege- und Jugendfürsorgeamtes in Leipzig, Prozeß- bevollmächtigter: der Nehtsanwalt Dr. Wedekind in Gera, klagt gegen den Arbeiter Franz Hermann Abicht, früher in Gera, jeßt unbekannten Auf- enthalts, wegen Unterhaltsforderung, mit dem Antrage : den Beklagten dur ein vorläufig vollstreckbares Urteil zu verurteilen, an die Klägerin von ihrer Geburt (9. Juni 1909) at bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres eine Unterhaltsrente von jährlich 240 F zu gewähren und vierteljährlih mit 60 im voraus an den Vormund zu bezahlen, auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Fürstlihe Amtsgericht zu Gera, in das Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 10, auf Donnerstag, den 31. März 1910, Vor- mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zu- stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gera, den 8. Februar 1910. Die Gerichtsschreiberei des en Amtsgerichts.

Farl, A.-G.-Sefkr. [96788] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Charlotte Kummer in Halle a. S., vertreten durch den städtischen Berufsvormund, Magistrats\sekretär Hermann Seewald in Halle a. S., lagt gegen den Arbeiter Peter Zangrande, früher in Halle a. S., Ludwig-Wuchererstraße 58, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der dem Be- klagten zugestellten Klageschrift, wegen Zahlung von Unterhaltskosten, mit dem Antrage; den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin, zu Händen des Vor- munds, vom 26. Oktober 1909 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jährlich 216 4 Unterhaltskosten, vierteljährlichß im voraus, zu zahlen und zwar die rüdckständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 26. Januar, 26. April, 26. Juli und 26. Oktober jedes Jahres, auch das Urteil für vor- läufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Nechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Halle a. S., Poststraße 13—17, Zimmer Nr. 130, auf den 25, April 1910, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Aus- zug der Klage bekannt gemacht.

Halle a. S., den 8. Februar 1910.

Der Gerichts\{hreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[96674] Oeffentliche Zustellung,

Der minderjährige Marian Wichtowski, vertreten durh den Vormund, Stadtsekretär Paul Iwert zu Posen, klagt gegen den Kaufmann Nichard Warschauer, früher in Posen, jeßt in Amerika unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter als natürlicher Vater zur Zahlung von Unterhaltsbeiträgen verpflichtet sei, da er der Mutter des Klägers in der geseßlihen Empfängniszeit, d. i. vom 27. 8. 1907 bis 26. 12. 1907, beigewohnt habe, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, unter Anerkennung der Vaterschaft des Klägers vom 24. Juni 1909 ab bis zur Vollendung des 16. Lebens- jahres als Unterhalt eine für 3 Monate voraus- zuzahlende Geldrente von vierteljährlich 54 6, und zwar die rückständigen Beträge sofort, außerdem vom Ende des 14. Lebensjahres oder von Beendigung des Schulbesuchs an, falls dieser früher eintritt, für die Vorbildung zu einem Berufe viertel]ährlih 25 zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Posen auf den 5. April 1910, Vormittags 94 Uhr. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Posen, den 28. Januar 1910.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [96677 Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Minna Behrens, geb. Nust, in Berlin, Wörtherstraße 48, Prozeßbevollmächtigte: Nechts- anwälte Justizrat Pincus 1, Schreier, Storp in Berlin C. 2, Neue Promenade 3, klagt gegen den Maurermeister V. Larsen in Kopenhagen, V. Herluf Trollevey, 75. O. 666. 09. Der Beklagte hat gegen den Chemann der Klägerin eine vollstreckbare Forde- rung von über 300. Auf Grund dieser vollstreck- baren Forderung pfändete der Gerichtsvollzieher Malinowski am 31. März 1909 verschiedene Möbel- stücke; diese Gegenstände nahm die Klägerin als ibr Eigentum in Anspruch. Auf ihren- Antrag erging vom Landgericht T ein Einstellungsbes{luß, nahdem sie 300 46 Sicherheit hinterlegt hatte. Sodann Élagte Klägerin auf Freigabe der Pfandstücke. Vor Zustellung der Klage gab Beklagter die Sachen frei. Da aber der Beklagte vor Einreichung der Klage unter Glaubhaftmachung der klägerischen Eigen- tumsansprüche zur Freigabe aufgefordert war, hat er die durh seine Zögerung entstandenen Kosten der Klägerin zu erseßen. Klägerin beantragt: den Be- klagten fkostenpflihtig und gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, 1) darein zu willigen, daß die von der Klägerin am 16. April 1909 zum Kassenzeihen B. 80. 09 bei der Kasse der Königl. Ministerial-, Militär- und Baukommission hinterlegten 300 4 nebst den aufgelaufenen Hinter- legungszinsen an die Klägerin ausgezahlt werden, 2) an die Klägerin ferner 56,45 4 zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 37. Zivil- kammer des Königlichen Landgerichts 1 in Berlin, Grunerstraße, auf den 26, April 1910, Vor- mittags L057 Uhr, 11. Stock, Zimmer 19—21, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Die Ein- lassungsfrist beträgt drei Wochen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 2. Februar 1910.

(L. 8.) ß ow, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts 1. Zivilkammer 37.

[96743] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma A. C. Steinhardt zu Berlin W. 64, Unter den Linden 10, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Wilhelm Korn in Berlin, Unter den Linden 43, klagt gegen den Friß Loewenhain, jeßt unbekannten Aufenthalts, früher in Berlin, Bülowstraße 78 wohnhaft, unter der Behauptung, daß der Beklagte für fäuflih gelieferte Waren 326,65 4 verschulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an Klägerin 326,65 4 nebst 40/9 Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen und das

Urteil ev. gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechts- streits vor die 12. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts 11 in Berlin, Hallesches Ufer 29/31, Zimmer 64, auf den 28. April 1910, Vor- mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berliu, den 7. Februar 1910.

Paul, als Gerichts\hreiber des Königlichen Landgerichts 11.

[96744] Oeffentliche Zustellung.

_Die Firma Carl Sabo zu Berlin, Wilhelm- straße 133, Prozeßbevollmächtigte: Nechtsanwälte Harry Priester und Dr. Brodniß zu Berlin, Zimmer- straße 21, flagt gegen den Kunstmaler C. Mispagel, jeßt unbekannten Aufenthalts, früher in Schöneberg, Speyererstraße 23, wohnhaft, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihr für käuflich gelieferte Waren noch einen Restbetrag von 458 4 verschulde, und daß ihr durch Entnahme zweier vom Beklagten nicht einge- lôster Tratten 22 4 Rikambiokosten entstanden seien, mit dem Antrage, 1) den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an Klägérin 480 6 nebst-5 vom Hundert Zinsen von 458 4 seit 15. September 1909 zu zahlen, 2) das Urteil ev. gegen Sicherheitsleistung für vor- läufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechts\treits vor die 12. Zivilkammer des König- lichen Landgerichts 11 in Berlin, Hallesches Ufer 29/31, Zimmer 64, auf den 2, Mai 1910, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge- dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berliu, den 9. Februar 1910.

: i Paul, als Gerichtsshreiber des Königlichen Landgerichts I.

[96492] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Max Löwenberg, Deutsches Bücher- Versandhaus (Inhaber: Mar Löwenberg) zu Berlin N., Chorinerstraße 4, klagt in den ÄAften 71. C. 2440. 09, gegen den Kaufmann Hugo Vaut, früher in Bochum, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß sie dem Beklagten ein Brock- haus Konversations-Lerikon mit Negal fäuflih ge liefert habe, mit dem Antrage, den Beklagten kosten- pflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 207 4 5 4, in Buchstaben: Zweihundertundsieben Mark 5 4, nebst 4 vier vom Hundert Zinsen von 204,50 seit dem 1. Dezember 1909 zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Berlin- Mitte in Berlin C. 2, Neue Friedrih|traße 12—15;, [T Treppen, Zimmer 152/154, auf den 9. April 1910, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 2. Februar 1910.

Bernhardt, Gerichts\chreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abteilung 71. [96493] Oeffentliche Zustellung.

Der Schneidermeister J. L. Köhs zu Berlin, Französischestraße 52, Prozeßbevollmächtigter: Nechts- anwalt Neufeld zu Berlin, Potsdamerstraße 29, flagt in den Akten 71. C. 2367. 09 gegen den Bern- hard Viergutz, früher zu Berlin, Frankfurter Allee 11 bei Günther, jeßt unbekannten Aufentkalts, auf Grund der Behauptung, daß er dem Beklagten auf vorherige Bestellung Waren im Betrage von 190 # geliefert habe, worauf 100 4 gezahlt seien, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an Kläger 90 (neunzig) Mark nebst 4 (vier) vom Hundert Zinsen seit 1. Januar 1907 zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver handlung des Nechtsstreits vor das Königliche Amts- geriht Berlin-Mitte zu Berlin, Neue Friedrih- straße 12—15, 11 Treppen, Zimmer 152/154, auf den, 9. April 1910, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 5. Februar 1910.

Bernhardt, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abteilung 71.

[96784] Oeffentliche Zustellung.

Der Schlossermeister Felix Esh in Berlin, Alt- Moabit 132, Prozeßbevollmächtigte: Justizrat E. Cohn u. Eberhard Müller, Berlin, Kronenstr. 4—5, klagt gegen den Cafétier Sally Rosenberg, früher in Berlin, Tieckstraße 39 b. Gerick, unler der Be hauptung, daß er dem Beklagten im Jahre 1907 und 1908 Schlosserarbeiten geliefert habe, mit dem Antrage: 1) den Beklagten kostenpflichtig zu ver- urteilen, an Kläger 224,70 4 nebst 49/6 Zinsen seit dem 1. Februar 1908 zu zahlen, 2) das Ürteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Nechts\treits vor das Königliche Amtsgericht in Berlin-Mitte, Neue Friedrichstr. 12—15, I1 Tr., Zimmer 244—246, auf den 5. April 1910, Vormi:tags 40 Uhr. Zum Zwecke der öffent lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Verliu, den 9. Februar 1910.

(L. S.) Knaupe, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abt. 57.

[96494] Oeffentliche Zustellung.

Die Gewerkschaft Trautenstein in Liquidation zu Braunschweig, vertreten durch ihre Liquidatoren A. E. Bräunlih zu Hamburg und C. Lückhoff zu Blankenburg a. H., vertreten durh den Rechtsanwalt Kunyen in Blankenburg, klagt gegen den Berg werksunternehmer Albert Krebs, zuleßt in Braun- schweig wohnhaft, jeßt unbekannten Aufenthalts,

„wegen Herausgabe von Kurxscheinen, mit dem An-

trage, den Beklagten kostenpflihtig durch vorläufig vollstreckbares Urteil zu verurteilen, an die Klägerin die von ihr ausgefertigten 35 Kuxscheine Nr. 46—d1, 68—72, 298—300, 321—331, 2—6, 208—212 ein- {ließlich herauszugeben, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechts\streits vor das Herzogliche Amtsgericht zu Braunschweig auf den 01, April 1910, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 32. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Braunschweig, den 8. Februar 1910.

W. Sprinkstub, Gerichtsobersekretär, Gerichts\hreiber des Herzoglichen Amtsgerichts.

6 3G,

Fünfte Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Köni

Berlin, Freitag, den 11. Februar

glih Preußishen Staatsanzeiger.

1910.

. Untersuchungssachen.

Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 4. Verlosung 2c. von Wertpapieren. 5. Komma

2) Aufgebote, Verlust-u. Fund- jachen, Zustellungen u. dergl.

[96794] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Wilhelm Mumme in Braunschweig vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. NRustenbad daselbst, klagt gegen den Studenten Gustav Hoppen- worth, früher hier, nachher in Cöthen, jeßt unbe- kannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm Beklagter für im Jahre 1908 käuflich gelieferte Waren 35,859 4 \{hulde, auch verpflichtet sei, für Grmittlungen verauslagte 3,55 Æ zu erstatten, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu ver- urteilen, dem Kläger 39,40 46 nebst 49/6 Zinsen auf 39,99 #6 seit dem 1. April 1908 zu zahlen, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären ; er ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Nechtsstreits vor das Herzogliche Amtsgericht zu Braunschweig auf den 6. April 1910, Vor- mittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Braunschweig, den 10. Februar 1910. Jeimke, Gerichtssekretär, Gerichts\hreiber des Herzoglichen Amtsgerichts. 17.

[96795] Oeffentliche Zustellung.

Des Schneidermeisters Franz Kiehl, Krey b. Essen, Prozeßbevollmächtigter: Mechtsanwalt Justizrat Mausen in Dortmund klagt gegen den Johann Westphal, Bergmann, früher in Pelkum, jetzt un- bekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß dieser ihm a. 2012,80 4 nebst 59/69 Zinsen von 2000 A seit 1. Oktober 1907, b. 74,— M nebst 49/0 Zinsen seit 6. September 1907 \{ulde, mit dem Antrage auf Zahlung dieser Beträge. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlihen Ver- handlung des Nechts\treits vor die fünfte Zivil- fammer des Königlichen Landgerichts tn Dortmund auf den 6. April 1910, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Dortmund, den 8. Februar 1910. Niggemann, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[96496] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Vertrieb von Erzeugnissen \ächsis{her Gardinen - Fabriken Hugo Neumann in Dresden, Marschallstraße 12/14, Prozeßbevollmächtigter: Nechtsanwalt Dr. Sala in Dresden flagt gegen die Nebecka verehel. Ackermaun, geb. Marcus, Inhaberin der handelsgerichtlih nicht eingetragenen Firma Ernst Ackermann, früher in Elberfeld, Marienstraße 38, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagte ihr für die am 26. Oktober 1909 kauflich gelieferten Waren den Betrag von 34 46 \chuldig geworden sei, und daß Dresden als Erfüllungsort vereinbart worden sei, mit dem Antrage, die Beklagte kostenpflichtig und in vorläufig vollstreckbarer Form zur Zahlung von 34 M4 nebst 5 9/5 Zinsen seit dem 26. Oktober 1909 zu verurteilen. Die Klägerin ladet die Be- flagte zur mündlihen Verhandlung des NRechts- streits vor das Königliche Amtsgeriht zu Dresden, Lothringerstr. 1 11, Zimmer 178, auf den 12. April 1910, Vormittags ¿9 Uhr.

Dresden, am 7. Februar 1910.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[96498] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma L. Blumenreih N. Inh. Theodor Brinkmann in Marrloh klagt gegen den Bergmann Hermann Sattler, früher in Fahrn, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß ihr der Beklagte für unter Eigentumsvorbehalt gekaufte Waren restlih 26 #6 s{ulde, mit dem Antrage auf Verurteilung zur Zahlung von 26 A sowie der Kosten einschließlich des voraufgegangenen Arrest- verfahrens. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Duisburg-Nuhrort auf den 6, April 1910, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Aus- zug der Klage bekannt gemacht.

Duisburg-Ruhrort, den 5. Februar 1910.

Neineke, Amtsgerichts\ekretär,

Gerichts\{hreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[96499] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Johannes Wöller, Armaturenfabrik in Uerdingen am hein, Prozeßbevollmächtigter : Nechts- anwalt Dr. Bernstein in Elberfeld, klagt gegen die Inhaber der Firma Moder u. Hülsbeck: 1) den Napoleon Moder zu Benrath, 2) Eduard Hülsbeck, früber in Elberfeld, jeßt ohne bekannten Aufenthalts- ort, auf Grund der Behauptung, daß thr die Firma Moder u. Hülsbeck für käuflich geliefert erhaltene Waren den eingeklagten Betrag verschulde, mit dem Antrag, den Beklagten Hülsbeck als Gesamtschuldner mit dem bereits verurteilten Beklagten Moder lostenfällig zu verurteilen zur Zahlung von 191,28 M nebst 59/6 Zinsen seit dem 25. Dezember 1908, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten Hülsbeck zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Elberfeld, Abt. 5, Saal 2, Zimmer 45, auf den 9. April 1910, Vor- mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zu- stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Elberfeld, den 7. Februar 1910.

Wille, Gerichts\{hreiber des Königlichen Amtsgerichts. 5.

nditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

; Aufgebote, erluite und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. Öffentlich cer Anzeiger.

Preis für den Raum einer 4 gespaltenen Petitzeile 30 ,. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

(96500] Oeeffentliche Zustellung.

Der Hallesche Bankverein von Kulisch, Kaempf & Co., Commanditgesellschaft auf Aktien, Halle a. S., Filiale Gera, vorm. Gewerbebank in Gera, ver- treten dur den Rechtsanwalt K. Nitsche in Gera, flagt gegen Frau Bertha verw. Weyrauch, zuletzt in Gera, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung aus einem Sichtwechsel vom 3. April 1908 mit dem Antrage, 1) die Beklagte kosten- pflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 50 4 Wechselkapital nebst 69% Zinsen seit dem 3. April 1908 und 3,10 #4 Wechselunkosten und 0,30 Porto zu zahlen, 2) das Urteil für vorläufig voll- \treckbar zu erklären. Der Kläger ladet die Be- flagte zur mündlichen Verhandlung des Nechtss\treits vor das Fürstliche Amtsgericht Gera, in das Gerichts- gebäude, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 6, auf Montag, den 4. April 1910, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwette der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gera, den 8. Februar 1910.

Die Gerichtsschreiberei des Fürstlichen Amtsgerichts. &Farl, A.-G.-Sefkr.

[96789] Oeffeutliche Zustellung.

Der Gastwirt Heinrih Hollmann zu Halle i. W,, Prozeßbevollmächtigter : Nehtsanwalt Stkaudacher zu Valle i. W., klagt gegen den Steinmey Elzen- berger, früher zu Halle i. W., jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß Be- klagter dem Kläger für Kost und Logis für die Zeit vom Sommer bis 1. November 1909 den Restbetrag von 35 #4 schulde, mit dem Antrage auf kosten- pflichtige Verurteilung des Beklagten zur Zahlun von 39 f nebst 49/9 Zinsen feit 1. 11. 1909 bic vorläufig vollstreckbares Urteil. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Halle i. W. auf den 12. April 1910, Vor- mittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge- macht.

Halle i. W., den 7. Februar 1910.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [96797] Oeffentliche Zustellung.

Der Hermann Lindemann, Inhaber eines Bugsier- geschäfts, Hamburg, Bahnhofstraße 8, vertreten dur die Nechtsanwälte Dres. E. K. Gobert, Haß u. Schlüter, klagt gegen den Carl Möller, Hamburg, Breckelbaumspark 21 IIL, jeßt unbekannten Auf- enthalts, wegen Schutenmiete und Bugsierlohn, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 925,00 4 nebst 40/6 Zinsen seit dem 1. März 1909 zu verurteilen. Kläger ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer 6 des LUnd- gerihts Hamburg (Ziviljustizgebäude vor dem Holstentor) auf den 6, April 1916, Vor mittags 93 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be- stellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage und Ladung bekannt gemacht.

Hamburg, den 5. Februar 1910.

Der Gerichtsschreiber des Landgerihts Hamburg.

Zivilkammer 6.

[96686] Oeffentliche Zustellung.

Der Grundeigentümer H. L. F. Lücke, Hamburg, Böhmkenstraße 42, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. A. Israel, klagt gegen den Tischler Josef Dittrich, unbekannten Aufenthalts, aus einem Miete- vertrage mit dem Antrage: den Beklagten kosten- pflichtig und gegen fklägerishe Sicherheit vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, dem Kläger 610,72 M nebst 49/9 Zinsen p. a. auf 76,34 M seit dem 1. Februar 1910, 76,34 A seit dem 1. März 1910,

.76,34 M seit dem 1. April 1910, 76,34 M seit dem

L. Vat 1910, 76,34 #4 seit dem 1. Juni 1910, 76,34 M seit dem 1. Juli 1910, 76,34 S seit dem l. August 1910, 76,34 seit dem 1. September 1910, und zwar, soweit die Raten fällig sind, direkt an den Kläger, und soweit sie fällig werden, an die Hinterlegungsstelle Hamburg mit der Berechtigung für den Kläger, die Nate am jeweiligen Fälligkeits- tage zu erheben, zu zahlen. Kläger ladet den Be- flagten zur mündlihen Verhandlung des Nechts streits vor die Zivilkammer 2 des Landgerichts Hamburg (Ziviljustizgebäude vor dem Holstentor) auf den 20. April 1910, Vormittags 93 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 9. Februar 1910.

Der Gerichts\chreiber des Landgerichts Hamburg.

Zivilkammer 2.

[96673] Oeffentliche Zustellung.

Der Nechtsanwalt Just hieselbst klagt gegen den Händler Albert Bader, früher hier, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Bader in verschiedenen rofe ave ihn mit seiner Vertretung beauftragt habe und durch Ausführung derselben ihm an Gebühren und Auslagen 24 M4 50 4 entstanden seien, mit dem Antrage auf kostenpflihtige Ver- urteilung des 2c. Bader zur Zahlung von 24 450 „6 durh ein für vorläufig vollstreckbar zu erklärendes Urteil. Der Kläger ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Herzog- lihe Amtsgeriht zu Holzminden auf den 6. Mai 1910, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Holzminden, den 2. Februar 1910.

H. Fröhlich, Gerichtsobersekretär,

Gerichts\{reiber des Herzoglichen Amtsgerichts.

[96692] Oeffentliche Zustellung.

Der Jean Werß, Segeltuh- und Leinenweberei in Mülhaufen, Prozeßbevollmächhtigte: Nehtsanwälte Justizrat Dr. Neinach, Dr. Hochgesand und Dr. Baum in Mülhausen i. E., klagt gegen den Josef Weber, Kinematographenbesißer, früher in Gohr bei Cöln, z. Zt. ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort abwesend, unter der Behauptung, daß er dem Be- lagten am 7. März 1908 ein Kinematographendah verkauft und geltefert habe zu dem vereinbarten und angemessenen Nestkaufpreis von 592 4, mit dem Antrage: Kaiserliches Landgericht wolle den Beklagten zur Zahlung von 592 416 nebst 49/6 Zinsen seit dem Klagetage und zu den Kosten verurteilen sowie das Urteil nôtigenfalls gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 11. Zivilkammer des Kaiser- lichen Landgerichts in Mülhausen im Elsaß auf den 7. April 19140, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu- gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Mülhausen, den 5. Februar 1910.

Der Gerichts\{reiber des Kaiserlichen Landgerichts.

[96691] Bekanntmachung.

In Sachen der Firma David Baer, Nuwtvieh- handlung, offene Handelsgesellschaft in Nördlingen, Klageteil, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Siegel 11. hier, gegen den Gutspächter Friedrich Dunbar, früher in Marhof, Gde. Forstenried, nun unbekannten Aufenthalts, und 1. Gen., Beklagte, wegen Forderung, wurde in der Nichtung gegen den Beklagten Friedri Dunbar die öffentliche Zustellung der Klage sowie des Antrages vom 29. Januar 1910 bewilligt. Zur Verhandlung über diese Klage und den bez. Antrag ist die öffentliche Sigung der VI. Zivilkammer des K. LUndgerihts München I vom Montag, den 11, April 1910, Vor- mittags 9 Uhr, bestimmt. Hierzu wird Beklagter Friedrich Dunbar durch den Vertreter der Klagspartei mit der Aufforderung geladen, rechtzeitig einen bei dem (i Ee München 1 zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Der Anwalt der Klagspartei wird be- antragen, zu erkennen : I. Der Beklagte Friedrich Dunbar ist samtverbindlichß mit dem Mitbeklagten schuldig, an Klageteil 3480 # restige Hauptsumme samt 49% Zinsen hieraus s\eit 3. Juli 1909, dem Tage der Fälligkeit und Mahnung, ferner von Klage- teil für die Beklagten an die Firma Albert und Lindner, hier, bezahlte 11 4 30 samt 4 9/6 Zinsen hieraus seit 1. Februar 1909, dem Tage der Fällig- keit und Mahnung, zu bezahlen. 11. Der Beklagte Friedrich Dunbar hat samtverbindlih mit dem Mit- beklagten die Streitskosten zu tragen und zu er- statten. 111. Das Urteil wird gegen Sicherheits leistung für vorläufig vollstreckbar erklärt.

München, am 7. Februar 1910.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts

München 1. Reißner, K. Sekretär.

Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Jeske u. Koch zu Nordhausen, alleiniger Inhaber: Kaufmann Gustav Jeske zu Nordhausen, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Dr. Usbek in Nordhausen, klagt gegen den Bäckermeister Th. Segder, früher zu Benneckenstein a. Harz, jeßt un bekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte auf vorherige Bestellung zu seinem Geschäftsbetriebe von der Klägerin Waren zu ver- abredeten und auh angemessenen Preisen gegen Kassa geliefert erhalten habe, wofür er eins{chließlich 15,00 A im Interesse des Beklagten aufgewendete Reisespesen nach Gutschrift der geleisteten Barzahlungen ins gesamt 486,93 4 schuldig geblieben sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 486,93 4 nebst 50/9 Zinsen von 424,00 4 seit 21. 10. 09—8. 11. 09, von 42400 feit 9. 11. 09—30. 11. 09, von 188,50 M feit 10. 11. 09—31. 12. 09, von 133,50 M feit 1. 1. 10—21. 1. 10, von 471,93 M seit 22. 1. 10 zu zahlen und das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig voll- \treckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Nechts\treits vor die III. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Nordhausen auf den 8. April 1910, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge- dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Nordhausen, den 4. Februar 1910.

Trautmann, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[96800]

[96694] Oeffentliche Zustellung.

Die Volksbank Erkelenz, e. G. m. u. H. in Uqui- dation in Erkelenz, vertreten durch die Liquidatoren Jof. Clever, Hub. Per und Dr. Hermes, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte BVoege und Arß in M.-Gladbach, klagt gegen den Johannes Degen, früher An|treichermeister zu Rheydt, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufent haltsort, im Auslande befindli, unter der Behaup- tung, daß sie dem Beklagten in laufender Nechnung Bankkredit bewilligt hat, mit dem Antrage 1. auf Zahlung von 25000 # nebst 59/9 Zinsen von 20 000 4 seit dem 1. Juli 1909 und 6 9% Zinsen von 5000 # seit dem 1. Juli 1909, 11. zu be- willigen, daß die nahbezeihneten, zugunsten der Klägerin auf Immobilien des Beklagten eingetragenen Sicherungshypotheken in gewöhnlihe Hypotheken umgewandelt werden, nämlich: 1) die im Grundbuch von Nheydt Band 99 Blatt Nr. 3923 in Abtei- lung TIT Nr. 13, 14 und 16 eingetragenen, auf dem Grundstück Abteilung 1 Nr. 5 (Nheydt Flur I Nr. 6188/403- 2c. Aer, Cecilienstraße, groß 73 qm)

). Grwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

- Unfall- und Invbaliditäts- 2c. Versicherung. 9. Bankausweise.

lastenden drei Sicherungshypotheken von je 6600 , 2) die ebendaselbst in Abteilung 111 Nr. 22 ein- getragene, auf dem Grundstück Abteilung 1 Nr. 7 (Nheydt Flur J Nr. 5822/401 Aer, Landwehr, groß 3 a 15 qm) lastende Sicherungshypothek von 10 000 Æ, 3) die im Grundbuche von Rheydt Band 93 Blatt 3715 in Abteilung 111 Nr. 2 ein- getragene, auf dem Hälfteanteil des Klägers an dem Grundstück Abteilung T Nr. 8 (Nheydt Flur I Nr. 5823/401 Aer, Landwehr, groß 2 a 54 qm) lastende Sicherungshypothek von 3000 46, II1. wegen der Beträge der vorstehend zu I1 1 bis 3 bezeih- neten Hypotheken die Zwangsvollstreckung in die mit ihnen belasteten Grundstücke zu dulden, wolle auch insoweit das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklären. Die Klagerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechts\streits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in M.-Gladbach auf den 19. April 1910, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Die Ladungsfrist ist auf fünf Tage abgekürzt. Zum Zwecke der öffent- lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be- kannt gemacht. M.-Gladbach, den 4. Februar 1910. (4 S) Schulz, Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts.

[96739] Oeffentliche Zustellung.

Der Kirchenrechner Heinrih Oppermann zu Blofeld, als Bevollmächtigter der evangelischen Kirche daselbst, lagt gegen die Kinder und Erben des Jakob Stede I. zu Blofeld, nämlich: 1) Johannes Stede UU. zu VBlofeld, 2) Karoline Neubauer, geb. Stede, 3) Katharine Müller, geb. Stede, Nr. 2 und 3 mit unbekanntem Aufenthalt in Amerika, unter der Be- hauptung, daß die Beklagten als Erben und Rechts- nachfolger ihres verstorbenen Vaters Jakob Stede I. von Blofeld aus barem Darlehen den Betrag von 600 Æ nebst 4 9/9 Zinsen seit 1. Januar 1908 ver- \hulden, mit dem Antrage: die Beklagten als Ge- samtschuldner zu verurteilen, an Klägerin den Be- trag von 600 M4 Sechshundert Mark nebst 4 v. H. Zinsen seit 1. Januar 1908 zu zahlen und die Kosten des Nechtsstreits zu tragen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht Nidda auf: Dienstag, den 19. April 1910, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffent- lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be- kannt gemacht.

Nidda, den 7. Februar 1910.

Waldeck, als Gerichtsschreiber Großh. Amtsgerichts.

[95336] Oeffentliche Zustellung.

Die Witwe Wilhelm Pfeiffer, Elisabeth geb. Karl, in Groß-Moyeuvre, Prozeßbevollmächtigter : RNechts- beistand Kirsh in Groß-Moyeuvre, klagt gegen den Bergmann Josef Zelinski, früher in Groß- Peoyeuvre, jeßt ohne bekannten Wohnort, auf Grund der Behauptung, daß letzterer ihr als Kostgeld für die Zeit vom 4. bis 27. Februar 1909 einschließli eine Mark Kosten den Betrag von 49 4 verschulde, mit dem Antrage, auf kostenfällige Verurteilung des- selben zur Zahlung ' des Betrags von 49 # nebst 4 9/0 Binsen seit dem Klagezustellungstage. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Ver- handlung des Nechts\treits vor das Kaiserliche Amts- geriht in Rombah auf den 18. März 1910, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffent- lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be- kannt gemacht.

Rombach, den 3. Februar 1910.

Der Gerichtshreiber beim Kaiserlihen Amtsgericht.

9) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2. (360001 Für Sattler.

Infolge Ablebens des Inhabers von Patent Nr. 161 429 Klasse 56a, angemeldet am 5. Sep tember 1901, ift dieses Patent über ,Doch- und tiefstellbare und durch Schrauben feststellbare Zugvorrichtung für Pferde-

fummete“ zu veräußern.

Muster kann eingesehen werden.

Angebote sind bis längstens 25, Februar 1910 an Gilbert & Seib in Worms, Lutherplah, einzureichen.

[96410]

Die Lieferung von Streifen aus Pflanzenfaserstoff (fogenannter Herkulesstreifen), welhe zur Versteifung des Nandes der Müßen für Matrosen usw. dienen, foll vom 1. April 1910 ab auf ein Jahr vergeben werden.

Iahresbedarf :

für das Marinebekleidungsamt Kiel etwa 30 000,

für das Marinebekleidungsamt Wilhelmshaven etwa 40 000.

Angebote, versiegelt und mit der äußeren Auf- \{hrift: „Angebot auf Lieferung von Herkules\treifen“, sind bis zum Oeffnungstermine 9. März 1910, Vormittags {1 Uhr, dem Bekleidungsamte einzu- senden. Zuschlagsfrist : 14 Tage. Lieferungsbedingungen liegen zur Einsichtnahme in der Registratur des Bekleidungsamts aus oder werden gegen Einsendung von 1,50 4 sowie Nachproben gegen Erstattung der dafür festgeseßten Kosten abgegeben.

Kaiserliches Marinebekleidungsamt Wilhelmshaven.

S E E E L E R