1910 / 40 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Feb 1910 18:00:01 GMT) scan diff

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wegs niedrige Löhne, wie hier behauptet worden ist. Die Familie

S{hmidtmann sind gar keine Deutschen, der alte Schmidtmann ist ein Desterreiher, der Sohn ein amerikanisher Bürger; man kann also mcht von ihnen deutshes Soslidaritätsgefühl erwarten, die Amerikaner haben über Treu und Glauben überhaupt andere An- Pruangen als wir. 14 Stunden nach jener bekannten Nachtkonferenz [loß er für 20 Mill. Mark Kaliverträge mit Amerika ab. Er hat dies getan, um entweder das Syndikat zu sprengen oder die Verträge verkaufen zu lassen. Andere Amerikaner hâtten es ja ebenso gemacht. Wir stehen nun vor der Frage: Sollen wir den amerikanischen Kali- Fönigen einen Vorsprung bei uns einräumen? Die Folge würde verderblih sein für unsere Industrie und für die Landwirtschaft. Das deutsche Kalimonopol ist ihnen der einzige Dorn im Auge. Ein Ausfuhrzoll kann uns nicht helfen, weil die davon betroffenen Länder sofort mit Repressalien antworten würden, die uns außerordentlich hart treffen müssen. Abhilfe kann nur im Wege des vor( eschlagenen Gesetzes herbeigeführt werden, wobei allerdings einige Schärfen, wie die Stillegung von Werken, beseitigt werden müßten. Es handelt sich in der Hauptsache aber um ein Notgeseß, dessen Hauptaufgabe die Schaffung eines klaren Verhältnisses zu Amerika ist. Bij Hauptaufgabe muß und wird die Kommission im freundlichen Ein- vernehmen mit den verbündeten Regierungen zu löfen haben.

__ Abg. Brandys (Pole) fordert unter Ablehnung des Monopols die Gestaltung der Vorlage dahin, daß das Reich ein gewisses Auf- sihtsrecht über die Produltion und auch über den Absaß der Kali- falze erhält, dergestalt, daß die Verschleuderung an das Muéland ver- hindert wird. :

Es geht ein Schlußantrag ein.

Abg. Ledeb our (Soz.) ersucht zur Geschäftsordnung, den Antrag abzulehnen, da erst ein Redner jeder Partei bei ciner fo wichtigen Vorlage zu Worte gekommen set. E

Der Präsident läßt eine weitere Debatte darüber nicht zu.

Der Schlußantrag wird gegen die entschiedene Linke an- genommen. E Dr. c ill- Straßburg (Zentr.) bedauert, dur den Schluß der Diskussion verhindert zu fein, seinen Standpunkt als Elsaß-Lothringer darzulegen.

Abg. Emmel (Soz): Das ift doch ein sehr eigentümlihes Be- dauern, da der Abg. Will zu den Parteien gehört, die soeben den E herbeigeführt haben,

og. Gothein (fr. Vgg.) bedauert ebenfalls, durch die An- nahme des Schlußantrages nicht mehr zum Worte kommen zu können, ebenso Abg. Dr. Noesidcke (dkons.). : : Abg. Gothein (fr. Vgg.): Die Partei des Abg. Dr. Noesicke hat doch soeben für den Schlußantrag gestimmt. Jch bin in der Diskussion von den verschiedensten Seiten angegriffen worden, gleihwohl werden wir nicht mehr zum Wort zugelassen, während vom Zentrum drei Redner gesprochen haben. __ Abg. Gröber (Zentr.): Nicht drei Nedner haben für das Zentrum gesprochen, sondern allein der Abg. Dr. Heim. i l Abg. Emmel (Soz.): Außer dem Abg. Dr. Heim haben noch der dem elsaß - lothringischen Zentrum angehörige Abg. NRicklin und der Zentrumshospitant von Dannenberg gesprochen. / __ Abg. von Dannenberg (Welfe) konstatiert, daß er nicht dem Zentrum angehört, sondern fraktionslos ift. ; i A „Abg. Ledebour (Soz.) : Es besteht aber do ein platonisches Verhältnis. Wenn in dieser Debatte sogar einzeln stehenden Ab- geordneten _das Work verstattet wird, so müssen große Fraktionen doch mindestens das Necht haben, zwei Redner zu stellen. __ Die Vorlage wird hierauf einer Kommission von 28 Mit- gliedern überwiesen. j Es folgt die erste Lesung des Entwurfs eines Stellen- vermittlergeseßes. 4 Stellvertreter des Reichskanzler, Staatssekretär des Jnnern Delbrü: Î Meine Herren! Seit geraumer Zeit wird über die Geschäfts- führung der Stellenvermittler Klage geführt, und diese Klagen haben wiederholt Veranlassung gegeben, geseßgeberisch in die Verhältnisse dieses Berufs einzugreifen. Gleichwohl sind diese Klagen nicht ver- stummt. Es wird weiter geklagt über die Unzuverlässigkeit vieler Stellenvermittler in ihrem Geschäftsbetrieb. Es wird geklagt, daß sie die Angestellten zum Kontraktbruch verleiten. Es wird geklagt über Mißstände, die sich dadurch ergeben, daß mit dem Betriebe der Stellenvermittlung andere Berufe, wie die Gastwirtshaft und der- gleichen verbunden werden. Aber, meine Herren, diese Klagen sind es nicht allein, ‘die immer wieder die Aufmerksamkeit des Gesetzgebers auf das Stellenvermittlergewerbe lenken müssen. Das Stellenver- mittlergewerbe hat im Laufe unserer wirtshaftlihen Entwicklung eine Bedeutung gewonnen, die weit über das hinausgeht, was man vor 20 Jahren hätte ahnen und vermuten können. Die Freizügigkeit der Cisenbahnverkehr, die internationalen Beziehungen mancher Ge. werbe mit ihren wechselnden Saisonbedürfnissen, wie beispielsweise bei dem Gastwirtsgewerbe, die Anziehungskraft der Großstädte die steigende Nachfrage nah Arbeitskräften auf Seiten unserer ns dustrie, der Mangel an Arbeitskräften in der Landwirtschaft, die Zu- nahme der Beschäftigung fremder Arbeiter in der Landwirtschaft ‘der sogenannten Saisonarbeiter, die Entwicklung von Arbeitnehmer- und Arbeitgebernahweisen, die sich allmählich zu einem Kampfmittel auf dem Arbeitsmarkt entwickelt haben, alles das drängt nah einer zu- sammenfassenden Organisation der Stellenvermittlung und des Arbeits- nachweises auf öffentlich rechtlicher Grundlage unter Leitung und Beaufsichtigung des Staats. Neben dem privaten Stellenvermittler sind jeßt gemeinnützige Vereine in Tätigkeit, die die Stellen- vermittlung für bestimmte Kategorien von Angestellten übernommen haben. Kommunen und weitere Kommunalverbände haben \sich der Stellenvermittlung angenommen. Der Staat hat in einzelnen Fällen versuht, bestimmte Kategorien des Arbeitsnahweises in seine Hand zu bekommen. Staat und Kommunen {ind bestrebt gewesen, aus öffentlißhen Mitteln diese verschiedenen Arten des Arbeitsnachweises zu unterstüßen, und in allerneuester Zeit ist die Aufmerksamkeit besonders auf die großen Arbeitgeber- Und Arbeitnehmernahweise gerichtet worden, von denen uns die ersteren einige Wochen vor Weihnachten hier beschäftigt haben.

Die Kämpfe auf dem Arbeitsmarkt, die zum Teil ihr Nüstzeug aus den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen nehmen, haben dann dazu geführt, daß man versucht hat, den Arbeitsnachweis paritätish zu organisieren, d. h. Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleich- mäßig an der Verwaltung der Arbeitsnachweise zu beteiligen. Von verschiedenen Seiten her sind Nufe laut geworden, daß man doch den gesamten Arbeitsnahweis als eine öffentlißhe Ein- richtung mit paritätischer Verwaltung, also mit Beteiligung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, als Zwangseinrihtung organisieren möchte. Die verbündeten Regierungen haben selbstverständlich diese Frage, als sie an eine Neuordnung der geseßlichen Bestimmungen über die Stellenvermittlung herantraten, eingehend prüfen müssen. Sie sind aber zu dem Ergebnis. gekommen, daß wir jedenfalls zurzeit nicht in der Lage sind, zu einer Zwangsorganisation des gesamten

Arbeitsnahweises als einer öffentlihen Einrihtung mit varitätischer Verwaltung schreiten zu können.

Gegen einen solchen Schritt sprehen mancherlei Gründe. Zu- nächst dürfen wir nicht vergessen, daß eine erhebliche Anzahl von Stellenvermittlungen vorhanden sind, ehrenwerte Geschäftsleute, die ihre Geschäfte einwandsfrei führen, und die aus Amt und Brot zu drängen, keine Veranlassung vorliegt. Wenn man aber troßdem diesen Schritt tun wollte, so wäre es nur möglich, wenn man sich entshchlösse, die privaten Stellenvermittler durch Abfindungen aus öffentlichen Mitteln für den Wegfall ihrer bisherigen Gelegenheit zum gewerblichen Verdienst zu entshädigen. Diesen Weg der Ent- schädigung zu gehen, wird man sich aber nur entschließen können, wenn eine zwingende Notwendigkeit zu einer zwangsweisen Beseitigung des ganzen Gewerbebetriebes vorliegt; eine solche zwingende Veranlassung, meine Herren, liegt nicht vor. Im Gegenteil, wenn wir heute die privaten Stellenvermittler aus unserem Wirtschaftsleben aus\chalten wollten, so würden wir vor einem Vakuum stehen, das auszufüllen den öffent- lichen Organisationen zurzeit gar niht mögli sein wird.

Es kommt dazu, daß da, wo öffentlihe und paritätishe Arbeits- nachweise bestehen, diese Arbeitsnahweise keineswegs immer den An- forderungen des wirtschaftlichen Lebens derart genügt haben, daß man heute die gesamte Stellenvermittlung auf die Schultern dieser Arbeits- nachweise legen könnte.

Cs kommt endlich dazu, daß die vielseitige Entwicklung, die der Arbeitsnahweis im Laufe der leßten Jahrzehnte bei uns genommen hat, noch nit so weit zu einem Abschluß gekommen ist, daß man mit der Hand des Geseßgebers in diese Gntwicklung eingreifen, sie abschneiden und ihr eine ganz bestimmte Richtung vorschreiben könnte.

Unter diesen Umständen, meine Herren, mußten wir uns bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs, den ih jeßt hier zu vertreten die Chre habe, gewisse Beschränkungen auferlegen. Mir find davon ausgegangen, daß bis auf weiteres die private Stellen- vermittlung so, wie fie bei uns als eine seit Menschenaltern ein gebürgerte Einrichtung besteht, beizubehalten, daß sie aber denjenigen Beschränkungen zu unterwerfen sei, die notwendig sind, um die Miß- stände zu beseitigen, die zweifellos und unbestritten in diesem Gewerbe bestehen.

Aus diesem Grunde \{lägt Ihnen der Geseßentwurf vor, den Betrieb der Stellenvermittler abhängig zu machen von einer behörd- lihen Genehmigung, weiter zu bestimmen, daß die behördlihe Ge- nehmigung nur erteilt werden soll, wenn sie von einwandsfreien, zuverlässigen Personen nachgesucht wird, und wenn ein Bedürfnis für die Errichtung neuer privater Stellenvermittlungsbureaus als . nachgewiesen anzusehen ist. In dieser Beziehung sind wir noch weitergegangen, indem wir ausdrücklich bestimmt haben, daß ein Bedürfnis nicht anerkannt werden soll, wenn öffentlihe und gemeinnüßige Arbeitsnahweise bestehen, die in der Lage sind, dem vorhandenen Bedürfnis in angemessener Weise zu genügen.

Diese Bestimmung wird im Laufe der Dinge dahin führen, daß die private Stellenvermittlung immer seltener und an ihrer Stelle die gemeinnükige, auf öffentliher Grundlage aufgebaute Stellen- vermittlung immer stärker wird und allmählich zur Herrschaft gelangt. Es ist also durch den Geseßentwurf der Tendenz unserer ganzen Ent- wicklung zu einer Organisation der Stellenvermittlung und des Arbeits- nachweises als einer öffentlihen Einrichtung voll und so weit Rech- nung getragen, als es nah Lage der Verhältnisse nah dem Ermessen der verbündeten Negierungen möglich war.

Wir haben dann ferner vorgeschlagen, daß das Gewerbe des Stellenvermittlers nicht in Beziehungen stehen darf zu bestimmten Gewerben, die dem Betriebe des Stellenvermittlers abträglich fein Tönnten, und wir haben endlich den Lndeszentralbehörden die Möglichkeit gegeben, über diese allgemeinen Bestimmungen hinaus das Gewerbe des Stellenvermittlers zu reglementieren und zu beauf sichtigen.

Die Konsequenz dieser Vorschriften ist, daß die einmal erteilte Konzession entzogen werden kann, wenn TIatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Konzessionsinhabers nahweisen oder die Unzuver lässigkeit solher Stellenvermittler ergeben, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Möglichkeit zum Betriebe dieses Gewerbes erlangt haben. :

Es folgen dann eine Reihe von Strafbestimmungen, und

daran {ließt sich der zweite Teil der Geseßentwurfs, der in S 12 die wichtigste Vorschrift enthält, daß die Landeszentralbehörden Bestimmungen darüber treffen können, inwieweit die Vorschriften, die ich eben des näheren dargelegt habe, auf nihtgewerbsmäßig betriebene Stellen- oder Arbeitsnachweise anzuwenden sind, und weitere Bestim- mungen über den Umfang der Befugnisse und Verpflihtungen sowie über den Betrieb dieser Nachweise erlassen werden können. : / Meine Herren, durch diese Bestimmungen ist die Möglichkeit ge- schaffen, alle Arbeitsnachweise, die niht gewerbsmäßig betrieben werden zu beaufsihtigen und zu reglementieren. Diese Bestimmungen ai fih in erster Linie gegen folhe Stellenvermittlungs- und Arbeitsnach- weisunternehmungen, die, obgleich nicht als gewerbsmäßige Unter nehmungen organisiert, doch tatsählih mit dem gleichen Ziele betrieben werden, die beispielsweise von den Stellefuchenden erhebliche Gebühren erheben. |

Diese Bestimmungen geben aber ferner die Möglichkeit, die große Zahl von Arbeitsnachweisen zu beaufsihtigen und zu reglementieren die als Arbeitnehmer- und als Arbeitgebernachweise im Laufe bèr leßten Jahre entstanden sind ünd, wie aus den Verhandlungen vor Weihnachten Jhnen allen in der Erinnerung sein wird, die Aufmerk- samkeit weiter Kreise auf sih gezogen haben. Wir nehmen an, daß bei einer angemessenen Handhabung dieser Bestimmungen es möglich Jen wird, zunächst einen Einblick in die Geschäftsgebarung aller dieser e M gewinnen, und daß wir auf diesem Wege in die age kommen würden, festzustellen, ob diese Arbeitsnahhweise in einer Art gehandhabt werden, die wider die guten Sitten verstößt, oder \ih in Widerspru mit den bestehenden geseßlichen Bestimmungen sett. Diese Erfahrungen werden uns dann weiter die Möglichkeit geben zu beurteilen, was etwa in Zukunft auf diesem Gebiete zu geschehen habe, wenn nicht die Befugnis der Landeszentralbehörden, hier regle- mentierend einzugreifen, {hon hinreiht, um Mißstände zu beseitigen.

Im übrigen enthält der Geseßentwurf nur noch Strafbestimmungen welche die Anordnungen der Landeszentralbehörden, die ih ¿ban charakterisiert habe, mit dem nötigen Schuße umgeben sollen.

Das, meine Herren, ist der Inhalt des Entwurfs.

Ich möchte dazu noch bemerken, daß dieser Entwurf vielfah mit den Interessentenkreisen in der verschiedensten Richtung erörtert und beraten worden ist und im großen und ganzen allseitige Zustimmung gefunden hat. Ih möchte insbesondere darauf hinweisen, daß der Verband deutsher Arbeitsnachweise, der fich die Propagierung des öffentlichen paritätischen Arbeitsnahweises zum Ziele geseßt hat, ausdrücklich anerkannt hat, daß man zurzeit nicht weitergehen folle, als es in dem Entwurf vorgesehen ist, daß vielmehr ein weiter- gehendes Eingreifen der Geseßgebung dem Ziele, den dieser Verband seit Jahren nachgeht, nur abträglih sein könnte. Ich hoffe, meine Herren, daß Sie unter diesen Umständen in der Lage sein werden, dem Gesetzentwurf so, wie er vorliegt, Ihre Zustimmung zu erteilen.

L Abg. Dr. Pfeiffer (Zentr.): Wir begrüßen die Vorlage als einen Fortschritt, haben aber im einzelnen doch viele Bedenken. Es scheint uns, als ob die verbündeten Regierungen sih in vielen Punkten eine zu große Neserve auferlegt hätten. Die vorangegangenen Geseße von 1900 und 1902 En nit entfernt ausgereicht, die Klagen, die überall aus den verschiedensten Zweigen der gewerb- lichen und faufmännishen Berufe heraus gegen das Stellen- vermittlungswesen erhoben wurden, verstummen zu machen. Durch die Gewerbezählung von. 1907 find 7205 Stellenvermittlungsbetriebe fest- gestellt worden; 5111 Hauptbetriebe davon waren ohne Gehilfen ; 2 beschäftigten über 50 Gehilfen. Der Bund der deutschen Stellen- vermittler blickt natürlih niht mit rofigen Gefühlen. auf die Vorlage, ne eine in leßter Stunde bei uns eingelaufene Eingabe beweist. cenguertennen ist, daß die Vorlage genau definiert, wer unter das Geseg als Skellenvermittler fallen soll, daß auch die Herausgeber von Bakanzenlisten u. dergl. in Zukunft darunter fallen follen. Das Verbot für den Stellenvermittler, irgend ein anderes Geschäft nebenbei zu treiben, wird sehr wohltätig wirken, denn nach dieser Seite liegt ein geradezu erdrückendes Matecial an Klagen und Beschwerden vor ; in den Strafbestimmungen fehlt leider eine gegen die Uebertretung dieses Verbots gerichtete Strafvorschrift. Die Taxen oder Gebühren für die Vermittlung sollen in Zukunft nicht bloß einer formellen Ge- nehmigung unterworfen sein, sondern nah Anhörung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgeseßt werden. Die Zurücknahme der Ge- nehmigung des Betriebes im Falle, daß der Vermittler Exrtrahonorare angenommen hat, müßte etwas schärfer umgrenzt werden ; soll es als An- nahme von Extrahonorar auch gelten, wenn ein Künstler, dem der Agent cin glänzendes Gngagement verschafft hat, dem Agenten einenKorbChampagner [chidt o Die Verordnungen der Behörden haben mitunter zu sonderbaren Blüten geführt. Deshalb bin ich erfreut, daß den bestehenden Un flarheiten reihsgeseßlich ein Ende gemaht werden foll. Ein NRegens- burger DIUIb teilte mit, daß einem Kaufmann, dessen Frau Besitzerin eines Bordells i}, die Stellenvermittlung konzessioniert wurde! Ausbeutung der Stellungsuchenden und Gelegenheitsmacheret muß geseßlih verhütet werden. Nach § 12 ka nn die Landes- zentralbehörde bestimmen, inwieweit die Vorschriften des Gesetzes auf nicht gewerbsmäßig betriebene Stellennachweise anzuwenden find. Ia das Ren, L [0 eme Sache. Unser Ideal ist die Ein- führung paritätischer Arbeitsnachweise, aber dabei müssen die Stellenvermittlungen diesem Ideal möglichst angenähert werden. Wir beantragen, die Borlage ciner Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen. :

bg. Dr. Wagner. (don): Auch wir begrüßen die Vorlage als einen Fortschritt. Wir freuen uns, daß die Materie selbständig, nicht im Nahmen der Gewerbeordnung geregelt werden soll. Jm großen und ganzen trägt die Vorlage den Bedürfnissen der Gegenwart Rechnung. Meine politischen Freunde sind der Meinung, daß diese Vorschriften den reellen Stellenvermittlern nicht lästig sein, sie vielmehr vor un lauterer Konkurrenz \{üßen werden. Die Vorlage gibt der Landes- zentralbehörde die Ermächtigung, die Tarife festzuseßen. Es wäre zu erwägen, ob die Ermächtigung der Landeszentralbehörde nicht in eine Verpflichtung umgewandelt werden könnte. Namentlih im Theater wesen sind Klagen über zu hohe Gebühren erhoben worden. Der Ausbeutung der Arbeitnehmer muß noch schärfer vorgebeugt werden als es dur die Vorlage geschieht, um “namentlich unerfahrene Stellenfuchende zu hüßen. Im wesentlihen find wir aber mit der Vorlage einverstanden, ebenso auch mit ihrer kommissarischen Be ratung.

G Abg. Wölzl (nl.): Auch meine politischen Freunde stehen der* Borlage sympathisch gegenüber. Die Grundtendenz der Vorlage muß von uns allen als berehtigt anerkannt werden. Die -Auswüchse des Stellenvermittlungswesens fordern gebieterisch eine geseßlihe Ab hilfe. Ganz besonders dankbare Anerkennung verdient die Tätigkeit des Zentralverbandes deutscher Arbeitênachweise in bezug auf die Herbeischaffung des Materials und in bezug auf wertvolle Anregungen. Wie wichtig diese Frage ist, zeigt hon der Umstand, daß un- gefähr 1 Million Menschen alljährlich das geschäftliche Objekt der Stellenvermittlung sind. Die gegenwärtige G. O. hat ih als unzureichend erwiesen, um den Uebelständen im Stellenvermittlungs- wesen wirksam entgegenzutreten. Der Entwurf ist als eine Etappe auf dem Wege der völligen Aus\chaltung der gewerbsmäßigen Stellen vermittlung zu begrüßen. Die gemeinnützigen Arbeitsnachweise sind auch zurzeit noch nicht überall so voll ausgebaut, daß fie an die Stelle der gewerbsmäßigen Stellenvermittlung treten könnten. Was DIC Einzelheiten der Vorlage betrifft, so werden wohl die Anregungen der beiden Vorredner in der Kommission Beachtung finden ; ebenso auh Wünsche, die wir haben. :

__ Abg. Manz (fr. Volksp.): Wir befürchten, daß durch dieses Gesetz die vollständige Ausschaltung der gewerbsmäßigen Stellenver- mittler Herbeigeführt werden wird. Man sollte niht ohne Not eine so große Gruppe von Mittelstandsleuten aus dem Gewerbe wegdrängen. Mißständen auf diesem Gebiete wollen auch wir entgegentreten, aber . die Vorlage geht zu weit. Wir werden uns gleichwohl an Der - DEUTURNO «De OLLAUE in einer Kommission beteiligen. Bedenklichh ist uns § 2, der von der Konzessionspflicht handelt, namentlich die Vorbedingungen des Bedürfnisses. Nach. § 2 soll ein Bedürfnis auch dann mcht an erkannt werden, soweit für den Ort ein öffentlicher, gemeinnüzigen Arbeitsnachweis in ausreihendem Umfange besteht. Es ist doch noch gar nicht erwiesen, daß diese allen Anforderungen genügen. Wir werden in der Kommission beantragen, daß über die Bedürfnisfrage auch die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehört werden müssen. Zustimmen können wir dem Verbot der Verbindung der Stellen vermittlung mit dem Gastwirtsgewerbe. Bedenken dagegen haben wir gegen die Befugnis der Landeszentralbehörde, feste Taxen zu bestimmen ; wir meinen vielmehr, daß darin ein größerer Spielraum herrschen muß. Dic Strafen des Entwurfs sind mir für einzelne Reate zu hoch; [o soll bis zu 600 M jemand gestraft werden können, wenn er einen Arbeitnehmer zum Bruch des Arbeitsvertrages verleitet. Jch fürchte, daß darunter z/ B. auch gerechnet werden fönnte wenn ein Stellenvermittler einen Arbeiter fragt, ob er nicht viel- leicht Lust hätte, anders wohin zu gehen, er hätte einen Posten für ihn. Dies zu bestrafen, wäre doh etwas zu hart. Bedenken haben wir auch gegen die Befugnis der Behörden, Bestimmungen für die nihtgewerbsmäßigen Betriebe zu erlassen. Diese Kontrolle kann für politische Vereine und Gewerkschaften unliebsam werden und fann leiht zu einer Bevormundung führen. Im allgemeinen stimmen wir der Verschärfung der bestehenden Bestimmungen zu aber sie dürfen niht so weit gehen, daß der Stand der Stellen- vermittler einfah erdrosselt wird. Mit der Verwendung weiterer Mittel für die Unterstüßung der öffentlichen Arbeitsnachweise sind wir einverstanden. Wenn auch die Einzelstaaten die kommunalen Arbeitsnachweise unterstüßen, und die Arbeitskammern auf diesem Gebiete mitarbeiten, werden wir ein Neß von guten Arbeits- nachweisen über das ganze Land hin bilden können. Der gute ge- enige Stellenvermittler wird sich daneben immer noch halten önnen.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

„M 40.

(Schiuß aus der Ersten Be

Daß die A

Abg. Brühn- (Soz): nicht haben be

vermittlungswesens bisher

und die bestehendea Bestimmungen geändert werden müssen, darüber

herrs{cht wohl ecire Meinung. Nicht angem fommunalen A-beitsnahweise von Magi werden, denn di-se aus dem Militäranwärter Beamten habm, wenn sie zwölf Jahre gewesen sind, jede Fühl Nicht wenige Érwerbsgruppen verlangen üb der privatex Stellenvermittlung, 3. die Handlungsgehilfen. mähliche Ersezung der privaten Stellenvern lichen Acbeitsnachweise glaubt, so darf

Bedürfnisfrage sind wir mißtrauish, weil

macht haben, daß diese Frage nah politishen Gründen entschieden

werden kann. Das Verbot der Verbindung n ist aotwendig; dur die mit der Stellen Herbergen und Schankwirtschaften wird di föcdert. zulassen können. ganz streichen. eine Gastwirtschaft Hause ein Bureau wirtschaft geben und außerdem die gebühren zu zahlen.

Wir würden aber gern di Fn Berlin hat ein Stelle

gemietet ; seinen

waren die Arbeitslosen, die in das Bureau als Stellensuchende kamen.

Ohne Festsetzung einer vernünftigen Taxe wir niht auskommen. Es werden jeßt Unsu

vermittlung ausgegeben. Dr. Freund, der L :

gemeinnüßiger Arbeitsnachweise, berechnet Stellenvermittlung in der Landwirtschaft jährlich. fie das ausgeben kann. Die Kosten der noch nit inbegriffen. Die Stellenvermittl Arbeitern und ganze Arbeiterfamilien zun

Allerdings gibt es auch anständige Stellenvermittler, aber diese

mithelfen, das Vermittlungswesen

fende

sollten m Denkschrist

lich 3000 bis 5000 Arbeiter von Berlin auf das Land, werden etwa 100 000 Arbeiter jährlich von Berlin auf _ ) vermittelt. Wenn in der Landwirtschaft nur 8 «ß sur die Stunde bei

freier Verpflegung bezahlt werden, ]o ist es nit lange bleiben wollen. Die Stellenvert privaten Stellenvermittlern find sehr hoch zahlt z. B. ein Geschäftsführer 25 °/9 des fellner 45 4, andere Kellner 35 bis 18 F,

Tag: für die Vermittlung eines Dienstmädchens ist bis zu 60 # ge

zahlt worden. Ein großer Nebelstand ist

von den Stellenvermittlern gleich eingekleid zuzahlen haben. Das ist dc s\felbe wie in Für die Vermittlung einer Bahnhofskellner]| langt ; nachdem 60 F gezahlt wa von 40 4 ein, das Gericht wies aber dic S Nestaurants und Gastwirtschaften Berlins dazu überhaupt keinen Lohn, sondern lobn von 10 bis 15 #, wogegen sie Bruch im voraus erlegen und außerdem

und die Zahlkellner bezahlen müssen. Vie Stellensuchenden, obgleih fie ihnen gar fönnen und dies auch wissen, auch noch den

den Behörden in § 12 zugesprochene Besugn1s, auc Stellenvermittlung zu reglementieren,

mäßige regl erster Linie gegen die Gewerkschaften un zu richten, ihnen will man das Leben sauer seits gegen diese Bestimmung vorerst am Platze. Man sollte diefen & 12 strei französishen Gesetzgebung folgen, weld Arbeitnehmerorganisationen gegen § 12 is auch deëwegen angebrach den Zwangsarbeitsnachweisen bekanntlich im t Und 10 bst fragwürdiger Arbeitsverweigerungen fonstatieren gewesen sind. Die Kommi Fragen der Aufhebung der Foalitionsrehts an die ländlichen Arbeit

Abg. Kulerski (Pole) : doch darauf hinaus, die auszuschalten. nt DEL die Stellenvermittler sehr mäßige Stellenvermittlung schädigen, niht aber ihnen auf Findet fich in der Kommissionsberatung wir die Vorlage nicht annehmen. wona die Genehmigung ( vorliegen, die die Unzuverläshgkeit oder wenn ein Bedürfnis nicht vorliegt hervor, weil dana der behördlichen Schil ein Pole hon gar nicht eine Konze)stion beute wird ja bei uns für eine Gastwirt versagt, wenn es sih um ( ( Deutsche, wenn es sich um denselben G Konsens erhält.

private

beseitigen, o

Abg. Dr. Burckhardt (wirtsch. Vgg.) : Wi Daß die wie der Abg. Manz behauptete,

lage als einen großen Fortschritt. vermittlung gänzlich damit beseitigt wird, hat ja {hon der Staatssekretär vorwe Ganz besonders einverstanden sind wir wirkung bei der Feststellung der Larxen geber und Arbeitnehmer sie zur Hälste 1 dem Verbot der erwähnten Nebengewerbe In den verschiedenen Branchen liegen j des Bedürfnisses der Stellenvermittlung Gastwirtschaft überwiegt das Angebot, 1 im Handwerk die Nachfrage ganz die Arbeitsnahweise der Gewerk\c nicht einsehen. \ Tabakverkäufer sollten den Bestimmungen den Begriff der „wiederholten“ definieren.

Damit ließt die Generaldisku

an eine Kommission von 21 Mitgliedern. der Tagesordnung die eitskammergeseßes.

Der Präsident erklärt die Diskussion für eröffnet: es 51/4 Uhr geworden) Rufe nah

Als dritter Gegenstand steht au erste Lesung des Entwurfs eines Ar

werden jedoch (es ist inzwischen Nertagung laut.

ung mit dem praktishen Leben verloren.

B. die Gajtwirtsgehilfen und Wenn der Staatssekretär auch an die all- er auch 90 Milltonen zurückschrecken, die der Auskauf der privaten Stellen- vermittler kosten kann. Gegen die Bestimmungen der Vorlage über die

Die Landesbehörden sollen von diesem Verbot Ausnahmen

hatte, diese aufgegeben und sich in demselben Nachfolger in der \ hat er verpflichtet, ihm für die Tonne Bier 1,50 X abzu- Miete für das Bureau und die Telephon Die Gäste, die in diese Gastwirtschaft gingen,

Die Landwirtschaft muß doch ungeheuer verdienen,

t ein einziger Stellenvermittler in Berlin jähr-

ren, klagte der Vermittler den Nest

vielfa noch die Zeitungen

ausdrücklih frei läßt. Das Mißtrauen on in den wenigen Tagen seines Bestehens eine Anzahl

Gesindeordnung und der Verleihung des er niht vorbeikommen fönnen. Der Entwurf geht in seinem Endziel Arbeitsvermittlung polnischredenden zahlreich; will man die

Umwegen ihr Brot nehmen. Insbesondere ruft in uns § 2, versagt werden muß, wenn des VBermittlers

einen Polen

bedeutend, cin Bedürfnis dafür, haften schlechter zu stellen, kann ih Nicht nur Gast- und Schankwirke, |

Bestrafung

ilage.)

uswüchse des Stellen- seitigt werden können,

essen ist es, wenn die strats\ekretären geleitet stande hervorgegangenen lang in dex Kaserne

erhaupt die Beseitigung

nittlung durch die öffent- niht vor den

wir die Erfahrung ge-

nit dem Gastwirtsgewerbe vermittlung ‘verbundenen e Sittlichkeit nicht ge

ese Ausnahmemöglichkeit nvermittler, der zugleich

(Gast

d man mit diesem Geseße mmen für die Stellen- Vorsteher des Verbandes z. B. die Ausgaben für auf 10 bis 15 Millionen

wenn Arbeitsuchenden sind da er suchen Tausende von 1 Abzug zu veranlassen. zu verbessern. MNach der insgesamt Berlin auf das Land

; erklärlich, daß die Leute nittlungsgebühren bei den

In der Gastwirtschaft Monatslohns, ein Ober Hilfskellner 75 - für den

es, daß die Kellnerinnen et werden und dafür ab den öffentlichen Häusern. telle wurden 100 F ver-

Flage ab. In den feinen erhalten die Kellner noch vielleiht einen Schein- aber hohe Gebühren für

le Vermittler nehmen den feine Stellen vermitteln lezten Pfennig ab. Die i 4 die nmichtgewerbs cheint si in aller- d deren Stellennachweise machen; darum ist unser ein gesundes Mißtrauen chen oder dem Mutter der e die Arbeitgeber- und

t, weil der Anfang mit Nuhrkohlenrevier gemacht

seitens der Zechen zu ssion wird auch an den

vollständig Bevölkerung sind gewerbs foll man die Leute ent-

fein Ausweg, so können S 92 Tatsachen dartun,

, die \{chwersten Bedenken anen kein Ende wäre, und erhalten würde. Schon chaft der Konsens allemal handelt, während der asthof handelt, sofort den

Wir begrüßen die Bor- private Stellen

g als unrichtig dargetan. mit der behördlihen Mtit- und damit, daß Arbeit ragen, sowie mit dem § 3, für die Stellenvermittler. a die Verhältnisse bezüglich sehr verschieden; in der n der Landwirtschaft und

ondern auch die des §3 unterstellt werden ; follte man genauer

\sion: die Vorlage geht

j

Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und

Berlin, Mittwoch, den 16. Februar

Abg. Bassermann (nl.) beantragt die Vertagung : die Mehrheit stimmt zu.

Der Präsident will für den morgigen Tag, der vom Seniorenkonvent als Schwerinstag in Aussicht genommen ist, zunächst die erste Lesung der noch ausstehenden fozialpolitischen Geseze (Arbeitskammergeseß, Heimarbeitsgeses und Ab- änderung des 8 114a G.-O., betreffend die Lohnbücher) auf die Tagesordnung seßen und eventuell die für den Schwerinstag vorbehaltenen Jnitiativanträge am Donnerstag weiter beraten lassen. Nach längerer Geschäfts- ordnungsdebatte, an der sich die Abgg. Bassermann U); Freiherr von Hertling (Zentr.), Bebel (Soz.) und Dr. Müller- Meiningen (fr. Volksp.) beteiligen, einigt man sich dahin, den Schwerinsîag am Donnerstag abzuhalten.

Schluß oegen 5/, Uhr. Nächste Sißzung Mittwoch 1 Uhr. (Geseßzentwurf, betreffend die Arbeitskammern, die Hausarbeit und die Abänderung des § 114 a Gewerbeordnung.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

) Sizung vom 14. Februar 1910.

Nachtrag. Die im Auszuge bereits in der gestrigen Nummer d. Bl. wiedergegebene Rede, die bei der Beratung des Etats der Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern für das Rechnungsjahr 1910 in Erwiderung auf die Ausführungen des Abg. von Pappenheim (kons.) der Finanzminister Freiherr von Rheinbaben gehalten hat, hatte folgenden Wortlaut: Ich möchte zunächst meine besondere Freude ausdrücken, daß \0- wohl Herr von Pappenheim wie der Herr Referent auch den Beamten

der Zollverwaltung dafür Anerkennung gespendet haben, daß fie unter

al

)

Einsetzung ihrer vollen Kraft und ohne Vermehrung des etatsmäßigen Beamtenkörpers die große Aufgabe gelöst haben, die ihnen die Neichs- finanzreform und auch das Stempelsteuergesez gestellt haben. Ich freue mi ferner, daß es in der Kommission gelungen ist, einen Weg zu finden, das im Hinblick auf die Finanzreform in den vorjährigen Etat eingestellte Pauschquantum, welches voll erspart worden ist, wenigstens zu einem Teil als Nemuneration den Beamten zuzuführen, die an der Durchführung dieser Maßnahmen besonders beteiligt ge wesen sind.

Was die von Herrn von Pappenheim angeregte Frage betrifft, so kann ich nur anerkennen, daß Preußen und überwiegend auch die anderen Bundesstaaten vom Reiche nicht eine Entschädigung für die Erhebung der indirekten Steuern und Zölle erhalten, die den Selbst- kosten entspricht. Wir haben bei den Verhandlungen im Reichstag und auch in der Kommission, wenn auch vergeblich, den Nachweis zu führen versucht, daß Preußen und die Einzelstaaten nicht nur keine Uebershüsse bei der Vergütung der Kosten erzielen, fondern nicht einmal ihre Selbstkosten erstattet erhalten. Leider bat man uns nit Glauben geschenkt, und statt die Ent- schädigung angemessen zu erhöhen, hat man sie herabgeseßt, namentlich die Entschädigung bei Erhebung der Branntweinsteuer, die um nichk weniger als 6,7 Millionen herabgeseßt wurde. Bei einigen anderen Steuerzweigen sind Erhöhungen eingetreten ; insgesamt ist aber die Vergütung, die Preußen vom Reich bekommt, um nicht weniger worden. Wir glauben, ziffffermäßig wenn man die Gefamtheit der naturgemäß die Pensionen

als 4,7 Millionen herabgeseßt nachweisen zu können, daß wir, Kost:zn einstellt dazu gehören für Beamte und die Aufwendungen für Bauten —, nicht nur nichts erübrigen, sondern noch sehr erheblichen Schaden erleiden. In den damaligen Verhandlungen habe ih angegeben, daß Preußen vom Reiche etwa 3 Millionen weniger erhält, als es tatsächlih aufwendet. Auf Grund ganz genauer Berechnungen, auf Grund des Auszuges aus den einzelnen Positionen des Etats unter Zuzug der Pensionslasten und unter Zuzug der Verzinsung für die von uns hergestellten Ge- bäude ergibt sich jeßt, daß dieser Zuschuß Preußens sich sogar auf ungefähr 12 Millionen erhöht. Es is der von mir eben Gon erwähnte Minderbeitrag von 4,7 Millionen hinzugektreten und auch Gebalts\teigerung der Beamten, sodaß wir jeßt auf Grund zu- igen Materiales glauben, daß uns das Reich die Selbstkosten nit nur nicht vergütet, sondern daß wir noch etwa 12 Millionen bei dieser Sache zuseßen. Ich glaube, das ist doch nicht zu billigen. Wir nehmen gern die Last der Erhebung der indirekten Steuern und der Zölle für das Reich auf unsere Schultern ; aber das Neich sollte [staaten nicht zumuten, dabei noch erheblihe Aufwendungen Denn die Klagen, die wir erheben, erhebt die Mehrheit

die verläf\

den Einze zu machen. der anderen Bundesstaaten auch.

In neuerer Zeit hat das Neichs\hatßzamt auf Grund der von den verschiedensten Bundesstaaten erhobenen Klagen neue Verhandlungen eingeleitet, in denen versucht werden foll, zu einer anderweitigen Negelung . der Vergütung zu fommen. wenn ic wollte. Grundsäßen Das Neichsschaßzamt will in eine neue Prüfung eintreten,

stellen kann. Wir sind dabei, dem Meiche entsprehende Vor

Selbstkosten gedeckt zu erhalten. Ich glaube also, Herrn von Pappen

fein werden, dem das Reich nicht mehr zahlt,

das nach unseren Berechnungen gegenwärtig der Fall ift.

eines Gesetzes, beamten, nebst Begründung zugegangen.

folgenden Säßen :

Es würde zu weit führen, h die Herren mit dem Gange dieser Verhandlungen behelligen Bekanntlich werden die Entschädigungen nah verschiedenen berechnet ; sie sind buntscheckig und wenig übersichtlich. ob man nicht andere Grundsäße für die Entschädigung der Einzelstaaten auf-

{läge zu machen. Selbstverständlih muß uns dabei der Gesichts- punkt leiten, zwar keine Nebershüsse zu erzielen, aber jedenfalls die

heim zusagen zu können, daß wir im Sinne seiner Wünsche tätig in dem Sinne, ein billiges Abkommen zu treffen, bei als es zu zahlen braucht, bei dem aber die Bundesstaaten niht so erhebliche Einbußen erleiden, wie

Königlich Preußischen Staalsanzeiger.

1910.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Hause der Abgeordneten ist der Entwurf betreffend die Reisekosten der Staats-

Der Gesetzentwurf lautet, wie folgt : I Die Staatsbeamten erhalten bei Dienstreisen Tagegelder nah den

1, Aftive Staatsminislr ee DOLOS IT. Beamte der exsten Ranallase „+28 y [IT. Beamte der zweiten und dritten Rangklasse . . 22 1Ÿ. Beamte der vierten und fünften Rangklaßse . . 15. y V. Beamte, die nicht zu den obigen Klassen gehören. 12

soweit sie bisher zu diesem Say berechtigt waren,

"T. Gubalternbeamte der Provinzial-, Kreis- und Lokal-

behörden und andere Beamte gleichen Ranges

. Andere Beamte E S s

soweit sie bisher zu diesem Say berechtigt waren, :

n bd A E 4 Wird die Dienstreise an demselben Tage angetreten und beendet, so werden ermäßigte Tagegelder gewährt, und zwar bei T 23 M, bei IT 18 M, bei III 14 M, bei IV 10 M, bei V 8 M, bei VI 6 M, bei VII 450 M oder 3 M.

Erstreckt si die Dienstreise auf zwei Tage und wird sie inner- halb 24 Stunden beendet, so wird das ein- und einhalbfache der Säße unter I bis VII gewährt. S2 Werden etatsmäßig angestellte Beamte vorübergehend außerhalb ibres Wohnorts bei einer Behörde beschäftigt, so erhalten sie neben ihrer Besoldung die im § 1 Abs. 1 festgeseßten Tagegelder. Dauert eine solche Beschäftigung dieser Beamten längere Zeit, so bestimmt die vorgeseßte Behörde die Höhe der Tagegelder. Das gleiche gilt, wenn nicht etatsmäßig angestellte Beamte außerhalb ihres I ohnorts verwendet werden. Für die Dauer der Hin- und Nückreise erhalten die Beamten auf jeden Fall die im § 1 Abs. 1 festgeseßten Tagegelder. 8 3.

Bei Dienstreisen erhalten an Fahrkosten für das Kilometer ein- \chließlih der Kosten der Gepäckbeförderung 1) für Wegestrecken, die auf Eisenbahnen oder Schiffen zurück- gelegt werden können, a. die im § 1 unter I bis IV genannten Beamten. ..

wenn der Fahrpreis für die erste Wagenklasse bezahlt

E on e E S E

. die unter Ÿ und VI genannten Beamten . C E A

wenn der Fahrpreis für die zweite Wagenklasse oder

die erste Schiffsklasse bezahlt ist, sonst...

6. die unter -VIL. genannten Beamten. . +.. + « »

9) für Wegestrecken, die niht auf Eisenbahnen, Klein- bahnen oder Schiffen zurückgelegt werden können,

a. die unter I bis 1V genannten Beamten . . .. . . 60 y b. die unter V und VI genannten Beamten . . u O c. die unter VII genannten Beamten . ..... . . 830 „y-

Fn den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 erhalten für jeden Zu- oder Abgang am Wohnort oder an einem auswärtigen UÜebernäcbtungöort

die unter I bis 1V genannten Beamten . . .. 1,50 M, die unter V und VI genannten Beamten . . . .. 1,00 , die unter VIT genannten Beamten . 0D

Hat in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 einer der unter T bis IV genannten Beamten einen Diener mitgenommen, so erhâlt er für diesen 5 &H§ für das Kilometer. Haben in den Fällen des Abs. 1 Nr. 2 mehrere Beamte gemein- chaftlich dasselbe Verkehrsmittel benußt, fo erhält der einzelne Beamte 30 4 für das Kilometer, es sei denn, daß die Fahrkosten des einzelnen Beamten sich troy der gemeinschaftlihen Benußung des Verkehrsmittels niht ermäßigt haben.

& 4.

Ueber die Benußung von Kleinbahnen und Kraftwagen durch die Beamten bei Dienstreisen und über die Höhe der in diesen Fällen zu gewährenden Fahrkosten bestimmt das Staatsministerium das Nähere.

J 9.

Soweit Beamte Dienstreisen mit unentgeltlih gestellten Ver febrsmitteln ausführen, erhalten sie, abgesehen von den bestimmungs- mäßigen Entschädigungen für Zu- und Abgang, keine Fahrkosten. Das Nähere darüber bestimmt das Staatsministerium, das auch eine Entschädigung für Nebenkosten gewähren kann.

8 6.

Die Fahrkosten werden für die Hin- und Rückreise besonders be- rechnet. Hat ein Beamter Dienstgeshäfte an verschiedenen Orten un- mittelbar nach einander erledigt,

9 S,

so ist der von Ort zu Ort wirklich zurückgelegte Weg ungeteilt der Berechnung der Fahrkosten zugrunde zu legen.

Bei Berechnung der Entfernungen wird jedes angefangene Kilo- meter für ein volles Kilometer gerechnet.

S 7

Für Geschäfte am Wohnort erhält der Beamte keine Tagegelder und Fahrkosten. Dies gilt auch von Geschäften außerhalb des Wohn- orts in geringerer Entfernung als 2 km von diesem. War der Beamte dur außergewöhnliche Umstände genötigt, eine Fahrgelegenheit zu benugen, oder hat er sonstige notwendige Ünkosten, wie Brücken- oder Fährgeld gehabt, so werden die Auslagen erstattet.

Für einzelne Ortschaften kann der Berwaltungschef in Gemein- {haft mit dem Finanzminister bestimmen, daß den Beamten bei Geschäften außerhalb des Dienstgebäudes die verauslagten Fahrkosten erstattet werden. | /

88.

Haben höhere Fahrkosten als die bestimmungsmäßigen aufgewendet werden müssen, so sind diese zu erstatten.

Erfordert eine Dienstreise einen außergewöhnlihen Aufwand, \o fann der Verwaltungschef einen Zuschuß oder eine Bauschvergütung bewilligen. Das gleiche gilt für Reisen außerhalb des Reichsgebiets.

L 9.

Für Beamte, denen ein Amtsbezirk überwiesen ist, oder die dur die Art ihrer Dienstgeshäfte zu häufigen oder regelmäßig wieder- febrenden Dienstreisen genötigt werden, kann das Staatsministerium oder der Verwaltungschef in Gemeinschaft mit dem Finanzminister an Stelle der gesezmäßigen Tagegelder und Fahrkosten anderweitige Beträge festseßzen. Das gleiche gilt für Dienstreisen zwischen nahe gelegenen Orten und für Dienstreisen, die einen längeren Auf- enthalt des Beamten außerhalb seines Wohnorts erfordern.

8 10.

Beamte, die für ihre Reisen innerhalb ihres Amtsbezirks neben oder in ihrem Einkommen eine Bauschsumme für Reisekosten oder füx die Unterhaltung von Fahrzeug oder Pferden beziehen, erhalten Tage- zelder und Fahrkosten nur dann, wenn sie außerhalb ihres Amts- bezirks Dienstgeschäfte erledigen und der Ort des Dienstgeschäfts nicht

weniger als 2 km von der Grenze des Amtsbezirks entfernt ist.

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