1910 / 41 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Feb 1910 18:00:01 GMT) scan diff

Berichte von deutshen Fruchtmärkten,

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1910

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Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

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am Markttage (Spalte 1) nah überschläglicher Schäzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

ZUterbura » » Mena. Gn D S 2G R N Frankenstein i. Schl. Lüben i. Sl... . MALEtTadt Genua 4 O NE «5 ; Goslar . Paderborn

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Bemerkungen. Dke verkaufte Menge wird Ein liegender Strih (—) tin den Spalten für

Berlin, den 17. Februar 1910.

. Braugerste

; Braugerste

19,70

21.35 20/00 18,00 18,00 22,80

14,00

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21,60

15,70

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14,60 13,10

14,15

15,10 14,00 15,00

15,20 16,00

13,40

16,25 13,50 16,50 14,40 13,50

15,70 14,00 15,00 14,50 13,60 14,35 16,25 15,00 13,25 15,00 14,60

14,00

|

18,20 21,20 20,70 21,60 20,00 18,00 18,50

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|

20,80 21,70 21,85

21,25 19,00 20,00 20,00 21,00 23,00 20,60 21,80

19,10 21,30

Weizen.

21,70 21,70 22,10

21,50 19,00 21,50 20,50 21,00 23,20

20,60 21,80

20,00

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23,00 21,80 22,20 22,00 21,80 22,30 22/39 21,80 21,50 20,00 21,80 21,00 22,00 23,90 22,00 22,00 20,00 21,60 21,60

Kernen (enthülster Spelz,

22,60 22,20 91,40 21,80

15,70 15,80

15,40 14,75

15,40 14,90 14,10 15,00 14,65

15,50 14,50 15,30 15,00 15,20 15,40 16,10 16,00 16,20

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15,80 15,80

15,40 14,75 15,50 14,90 15,00 15,00 14,90

15,70 14,50 15,80 15,40 15,20 15,60 16,10 16,00 16,20

15,30 15/60

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22,80

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15,90 15,40 15,50 15,00 15,80 15,60 15,60 10,10 15,30 10/19 16,20 15,09 15,00 16,00 15,80 16,20 19/0 16,20

16,50 16,00 15,40 16,00 15/90

erste.

13,50

14,50 14,00 13,80 13,80 14,50 14,00 14,75 17,50 17,50

18,00

15,00 15,00 F E Li 15,60 16,0 16,40 15,00 15,40 14,80 15,80 15,80 15,60 15,10 14,80 15,35 17,00 18,00 15,00 17,00 16,20 15,50 19,0

15,80 15,40 14,70 16,00 15,60 15,50 16,80

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23,00 22,00 22,20 22,10 22,70 22,30 22,60 22,90 22,00 20,00 22,30 22,00 22,00 23,40 22,00 22,30 21,20 22,00 21,60

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29,80 22,00 22/90

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16,00 15,80 15,50 15,00 15,80 15,80 15,60 15,60 15,30 15,40 17,00 16,30 15,00 16,80 16,20 16,20 15,80 16/20

16,50 16,20 15,90 16,00 16,10

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15,60 16,00

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auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis niht vorgekommen ist, ein

Kalserlihes Statistishes Amt. van der Borght.

293 152 27

72

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1139 76

1 596 115 232 867

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22,06

19,00

20,82 21,50 23,00 20,60 21 91 22,11 20,53 21,85

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15,54 15,70 15,59 16,10 16,00 16,24 16,08 15,50 15,85

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15,60 15,60

16 04 15,20 15,50 14,40 15,43 15,76

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15,40 15,00 15,22 15,60 15,19 14,70 15,75 15,69 15,80

23,00

21,98 99 00

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Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Punkt (. ) in den legten sechs Spalten, daß entspre{hender

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Zahlen berechnet. Bericht fehlt.

Deutscher Neichstag. Sitzung vom 16. Februar 1910, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die erste Beratung des Ent- wurfs eines Arbeitskammergeseßes.

Nach dem Abg. Dr. Will (Zentr.), dessen Nede in der gestrigen Nummer d. Bl. mitgeteilt worden ist, ergreift das Wort der

Abg. von Winterfeldt-Menkin (dÔkons.) : gegenüber der Vorlage geteilter Meinung. darin, daß es Dank verdient, wenn die der Arbeitersekretäre fest geblieben ist. der Arbeitersekretäre erscheint uns nicht erwünscht. Wir glauben, daß es im Interesse des Friedens ersprießlich ist, daß Leute, die wirklih in der Arbeit stehen, zu- den Arbeitskammern ge- hören, nicht Arbeitersekretäre, die als solche bezahlt sind und sid dur politishe Beweggründe bestimmen lassen. Die Arbeitskammern sollen prophylaktischen Zwecken dienen, während die Arbeiter- organisationen in der Hauptsache Kampforganisationen sind. Mit den Bestimmungen der Vorlage über das aktive und passive Wahlrecht sind wir einverstanden, ebenso mit der Befugnis der Arbeitskammern als Einigungsämtern. Wir legen den größten Wert darauf, daß an der Spive dieser Kammern Leute stehen. die unparteiish find und dem Frieden dienen wollen. Ebenso begrüßen wir es, daß die Sißungen der Kammern geheim bleiben follen. Man muß mit der Bildung der Arbeitskammeru langsam vorgehen, sie dürfen nicht wie die Pilze aus der Erde schießen, deshalb sind wir damik ein- verstanden, daß die Landeszentralbehörden über die Errichtung der Kammern zu entscheiden haben. Wir hoffen, daß das Gesetz zum Segen des Vaterlandes gereichen wird.

Abg. Horn-Neuß (nl.): Der Umstand, daß die großen Teil der Beschlüsse der Kommission berüc{sichtigt hat, läßt hoffen, daß das Geseß nunmehr binnen kurzer Zeit verabschiedet werden kann. Ich glaube, daß die Befürchtungen, die man an die Errichtung von Arbeitskammern geknüpft hat, zum Teil übertrieben sind. Nach §1 #\

Cyr D.

Meine Fraktion ist Einig sind wirx Negierung im Punkte Die Mitgliedschaft

Regierung einen

jollen Arbeitskammern nur errichtet werden,“ soweit nach dem Stande der gewerblichen Entwicklung ein Bedürfnis dazu besteht. Das entspriht durchaus der Meinung meiner politischen Freunde. Auch wir wünschen nicht, daß die Arbeitskammern wie Pilze aus der Erde schießen. Anderseits glauben wir, daf da, wo die Gegensäße zwischen beide: Parteien hart auf einander stoßen, und wo für die Kammern ein weites ¿Feld der Wirksamteit sich öffnet, Kammern errichtet werden müssen. Auch wir bedauern, daß die Errichtung der Arbeitskammern nit dem Bundesrat übertragen worden ist; hier wäre die Befolgung einheit licher Grundsäße am Plate, während, wenn die Landeszentra! behörden darüber zu bestimmen haben, in einem Gebiete folcbe Kammern errichtet werden, in anderen Gebieten, wo die Berhältnifse analog gelagert sind, niht. Das kann namentlich auch in der Tertil- branche geschehen. Wenn die Motive sagen, daß die Landeszentral behörden den Verhältnissen näher stehen, so ist zu bedenken, daß dies sowohl ein Vorteil wie ein Nachteil sein kann, daß gerade eine ferner stehende Instanz den Verhältnissen objektiver gegenübersteht. Wir freuen uns, daß die Arbeitskammern mitwirken wollen bei Tarifverträgen und bei der Errichtung paritätisher Arbeits nahweise. Das wird zur Ausgleichung der wirtschaftlichen Gegen- saße wesentlich beitragen. Auch der Regelung der Kostenfrage stehen wir sympathisch gegenüber. Es werden durch die vorgeschlagene Bestimmung die Kostendeckung vereinfacht und die Befürchtungen der Gemeinden beseitigt. Was die tehnischen Angestellten betrifft, so haîte der vorjährige Entwurf vorgeschlagen, sie als Unternehmer zu behandeln. Dieser Weg ist verlassen worden. Es ift nun vorgeschlagen worden, die tehnischen Angestellten in einer besonderen Abteilung mit besonderer Wahl zusammenzufassen. Dieser Borschlag is uns un annehmbar. Es muß ein anderer Weg gefunden werden, um diese Kategorie an den Arbeitskammern zu beteiligen, obwohl wir nicht ver- kennen, daß die tehnishen Angestellten dadur in eine \{limme Lage fommen fönnen. Mit dem Ausschluß der Oeffentlichkeit bei den Verhandlungen der Arbeitskammern sind wir einverstanden. Die Arbeitskammern sollen keine langen theoretischen Erörterungen pflegen, sondern ruhige sachliche Arbeit leisten. Ob die Erwartungen, die man an das Geseß knüpft, sih erfüllen werden, steht dahin. Wir hoffen, daß das Gesetz so wirken wird, wie man erwartet.

Abg. D. Naumann (fr. Vgg.): Wie weit die Arbeitskammern zum Abschluß von Tarifverträgen nüßlich sein werden, ist abzuwarten. Vis jeßt liegt die Sache so, daß solche Tarifverträge leicht zu stande tfommen, wo auf beiden Seiten Organisationen vorhanden find. Anders ift es aber bei solchen Gewerben, wo eine Organisation nicht vorhanden ist. Was die technischen Angestellten betrifft, fo ist die Nücksicht auf sie einer der Gründe, weshalb wir eine nochmalige Prüfung der Vorlage in der Kommission wünschen. Das Koalitions recht der Techniler is fast gefährdeter als das der Avr beiter; ihre Aussichten auf Versicherung sind in der leßten Zeit schr herabgestimmt worden. Die Erlaubnis zur Errichtung von Arbeitskammern wollen au wir dem Bundesrat übertragen. ¿Für gewisse Branchen müßten Arbeitskammern mit einem Mal für das ganze deutsche Land errichtet werden. In der Wahlfrage stehen wir auf dem Standpunkt der Kommission, daß für das aktive Wahlrecht das 21. für das passive Wahlrecht das 25. Lebensjahr maßgebend sein soll. Wir sind unsererseits für die öffentlichen Berhandlungen. Es steht ja auch nihts dagegen, wenn die Arbeitskammern in folchen éragen, die sich mehr für die Verhandlungen hinter geschlossenen Türen eignen, auf Grund beiderseitigen Beschlusses die Oeffentlichkeit ausschließen. Es ist aber fraglich, ob die Arbeiter mit einer folchen Beschränkung einverstanden sein würden. Man darf ih aber die Oeffentlichkeit niht so vorstellen wie die des Neichstags, sie wird sich fo vollzichen, wie die Oeffentlichkeit in der Handelskammer. Da hinreichende Zusicherungen getroffen sind, daß die Ärbeitskammern nicht ein reines Sekretärparlament werden können, erscheint die Teil- nahme von derartigen Arbeitersekretären unter jedem Gesichtspunkt wünschenswert. Sie sind nicht so kündbar wie die Arbeiter. Will man aber eine wirklihe Verhandlung haben, so muß man etliche Mitglieder haben, die niht von jedem Wind weggeblasen werden können. Die Garantie, daß die Arbeiter das einhalten, was man mit ihnen abmacht, wird um so größer sein, je maßgebender die Personen sind, die man hinzuzieht. Der Einwand, die Sekretäre seien nicht sachverständig genug, hat keine Geltung. Ein Arbeiter, der in viel- \stündiger Arbeit an einer Stelle des Betriebes steht, kann einen Ueberblick über den gangen Betrieb nur sehr mühsam oder gar nicht gewinnen. Er muß sich im Gegenteil seine Kenntnis erst vom Urbeitersekretär holen. Es ist dann die Friedensliebe der Arbeiter- sekretäre in Zweifel gezogen. Sind je in dem leßten Jahrfünft in Deutschland die Sekretäre der Gewerkschaften die Stifter von Unfrieden gewesen? Im VBergbaugebiet würden wir ohne sie eine viel größere Unruhe haben, als bei der jeßigen Disziplin und Organisation. Gegen ein etwas zu temperamentvolles Auftreten aber gibt es kein besseres Mittel, als sie in eine beratende Körperschaft zu schicken. Solange wir dem Unternehmer gestatten, daß er sid durch feine Betriebsangestellten vertreten lassen darf, müssen wir nach gleihem Recht dem Arbeiter zulassen, daß er sih durch seine Angestellten vertreten lassen darf. Es wird ja nicht über den einzelnen Betrieb, fondern über das Gewerbe im ganzen verhandelt, dazu gehört der Sekretär als unentbehrliher Bestandteil der Arbeiterschaft.

Stellvertreter des Reichskanzler, Staatssekretär des Innern Delbrü:

Meine Herren! Die verbündeten Regierungen sind redlich bestrebt gewesen, den Beschlüssen und Wünschen Ihrer Kommission soweit entgegenzufommen und Rechnung zu tragen, als dies nah Lage der Verhältnisse tunlich war. Sie sind im Interesse einer baldigen und glatten Verabschiedung der Vorlage dabei bis an die Grenze dessen

gegangen, was fie glauben, verantworten zu können. Wenn nun im einzelnen von den Herren, die vor mir gesprochen haben, an dem Ent- wurf in seiner jezigen Gestalt Kritik geübt worden ist, so möchte ich, che ih auf allgemeinere, wichtigere Punkte eingehe, cinige Einzelheiten vorwegnehmen.

Es ist moniert worden, daß die Errichtung von Technikerkammern bezw. die Einbeziehung der Techniker in dieses Gesetz seitens der ver- bündeten Regierungen nicht weiter verfolgt worden ist, bezw. daß niht {on ein Geseg vorgelegt ist, das au die Verhältnisse der Techniker regelt. Die Frage, wie den Technikern eine angemessene Vertretung gegeben werden TONNte, t seitens der verbündeten Regierungen und insbesondere zwischen meinem Herrn Amtsvorgänger und mir, als ih noch Handelsminister in Preußen war, oft und eingehend erörtert worden. Es ist wieder- holt geprüft worden, ob es zweckmäßig und möglich sei, im Nabmen dieses Geseßes den Technikern und den übrigen Angestellten eine entsprehende Vertretung zu geben. Wir \ind zu dem Ergebnis ge- fommen, daß diese Möglichkeit, abgesehen von all den anderen Gründen, die dagegen angeführt werden können, in dem Augenblick ausgeschlossen ist, wo man si zu einer rein fahlihen Organisation der Arbeitskammern und ihrer Abteilungen entshließt. Denn die fachliche Organisation würde es mit ih bringen, daß das große Heer der Techniker ir. den einzelnen Fachabteilungen der Arbeitskammern zersplittert wird. Mag man sie nun auf die Arbeitgeberseite, mag man sie auf die Arbeitnehmerseite stellen, mag man sie als eine selbstständige dritte Klasse einfügen, zu einer geschlossenen, wirklichen, fompatkten Vertretung ihrer eigenen Interessen würden sie im Nahmen dieses Geseßes nicht kommen. Und lediglih der Gesi(ßtspunkt, daß man ihre Erfahrungen auf dem Gebiete, das die Arbeits- kammern zu bearbeiten haben, mit verwerten fann, ift nah meiner Ansicht nicht hinreichend, ihnen in den Arbeitskammern eine: Platz zuzuweisen, der, von diesem speziellen Punkte abgesehen, nicht geeignet sein würde, den berehtigten Wünschen der Techniker zu entsprechen.

Mein Herr Amtsvorgänger ist also von vornherein der Ansicht gewesen, daß die Vertretung der Techniker in einer Art von Tecniker- kammer geregelt werden müßte, unter allen Umständen unabhängig von der Frage der Arbeitskammern, und daß mit der Bearbeitung dieser Materie vorgegangen werden follte und müßte, sobald es fest- steht, welche Negelung die verbündeten Regierungen und der Reichstag den eigentlichen Arbeitskammern geben wollen. Denn solange diese Frage nit gelöst ist, sind wir selbstverständlich nit in der Lage, die Frage der Organisation der Technikerkammer zu lösen. Ich würde es auf das Lebhafteste bedauern, wenn diese Frage, deren Wichtigkeit ih unumwunden anerkenne, jeßt wieder mit diesem Gesetz verkoppelt würde. Wir würden nah meiner Ansicht für die Techniker ni{ts Brauchbares gewinnen, wohl abèr würden wir die Verabschiedung Geseßzes, an der uns allen gleichmäßig gelegen ist, nach meiner Ansicht in hohem Maße gefährden. Wir werden an die Frage, wie den Technikern geholfen werden fann, beran- treten, sobald wir dieses Geseß verabschiedet haben und in seinen Konsequenzen werden übersehen können.

Cs ist dann moniert worden, daß in der Vorlage, abweichend von den Beschlüssen der Kommission, die Bestimmung aufgenommen ist, daß die Kammern durch die Landeszentralbehörde und nit dur den Bundesrat errichtet werden sollen; und es ift dabei darauf hin- gewiesen worden, daß in einer früheren Vorlage, die an die Oeffent- lichkeit gekommen ist, eine Einrichtung der Kammern durch den Bundesrat vorgesehen war. Das ist rihtig. Ich plaudere keine Ge- heimnisse aus, wenn ich hier mitteile, daß in der Vorlage, die von dem früheren Staatssekretär des Innern und mir als preußishem Handels- minister ausgearbeitet worden ist, zunächst die Errichtung der Kammern durch den Bundesrat vorgesehen worden war, und daß erst in einem späteren Stadium der Verhandlungen die Errichtung der Kammern durch die Landeszentralbehörde vorgeschrieben ist. Meine Herren, das ist nah meiner Ansicht eine Frage, die eine erhebliche grundsäßliche und praktische Bedeutung nicht hat. An sih muß ih, abweichend von meiner früheren Auffassung, zugeben, daß es der Struktur des Reichs und den Beziehungen der Bundesstaaten zum Reich mehr entspricht, wenn man die Errichtung der Kammern in die Hand der Landeszentralbehörden legt. Denn an sich liegt es doch in der Natur der Dinge, daß entweder der Antrag auf Errichtung der betreffenden Kammer von der Landeszentralbehörde an den Bundesrat gelangt in diesem Falle ist die Landeszentralbehörde entschlossen, die Kammer einzurichten; es ist überflüssig, daß sie den Bundesrat fragt, und es ist in hohem Maße unwahrscheinlich, daß in einer solchen Frage, die die praktischen Bedürfnisse eines Bundesstaats betrifft, im Bundesrat ih eine Majorität finden follte, die gegen die Wünsche des betreffenden Bundesstaats entscheidet. Nehmen Sie aber wirklich den andern Fall, daß aus diesem hohen Hause heraus die Notwendigkeit der Er richtung einer Arbeiterkammer in irgend einem Bundesstaat oder in Teilen eines Bundesstaats betont wird, und nehmen Sie an, daß ih dementsprehend mich mit der betreffenden Bundesregierung in Ver- bindung seße ih glaube kaum, daß diese Anregung von meiner Seite stark genug sein würde, um ohne weiteres die Widerstände zu beseitigen, die sich aus den Bedenken ergeben, die in dem einzelnen Bundesstaat erhoben werden können von denjenigen Instanzen und Behörden, welhe den Verhältnissen näher steben.

Aber ih kann im Anschluß an das, was der Herr Abg. Nau- mann gesagt hat, nur erklären: was an uns liegt, so werden wir dafür Sorge tragen, daß das Geseg so ausgeführt wird, wie wir es uns hier gedaht haben. Ich für meine Person gehöre nicht zu den Leuten, die Geseße vorlegen, um sie naher nicht auszuführen, sondern ih bin im Gegenteil der Ansicht, daß das, was überhaupt Gesetz ge- worden ist, auch ents{chlossen und konsequent durchgeführt werden muß. Ich muß Sie aus diesem Grunde bitten, es bei der jeßigen Fassung der Vorlage zu belassen, die den Wünschen der verbündeten Re- gierungen, wie sie im Bundesrat zum Ausdruck gekommen find, entspricht.

Es ist dann gerügt worden der Aus\{luß der Eisenbahnarbeiter. Ja, meine Herren, wir haben von vornherein ausges{chlossen Heer und Marine, und daher sind auch konsequent die Eisenbahnarbeiter aus- zuschließen. Das besonders zu betonen und es jeßt hervorzuheben, lag um deswillen kein Grund vor, weil es ih hier nit um gewerb- liche Arbeiter im Sinne des Titels VI1 der Gewerbeordnung handelt. (Widerspruch bei den Sozialdemokraten.)

Ferner ist moniert worden, daß im Geseße keine Gründe angegeben sind, die einen Arbeitgeber oder Arbeitnehmer berechtigen sollen, die Wahl abzulehnen. Wir haben die Bestimmungen hier-

dieses

über lediglih um deswillen aus dem Geseß herausgelassen, weil sie nah unserer Auffassung so lange keine Bedeutung haben, als man nit, wie im Gerichtsverfassungsgeseßz, auch die Möglichkeit \{uf, diejenigen, welche ohne geseßliche Ablehnungsgründe die Uebernahme des Amtes verweigern, hierzu zu zwingen. Wir sind aber der Ansicht gewesen, daß die Aemter in der Arbeitskammer Ehrenämter von einer Bedeutung und Wichtigkeit sind, daß es keinen Zweck hat, sie in die Hände von Leuten zu legen oder sie in den Händen von Leuten zu lassen, die ihrerseits niht die Neigung haben, in diesen Ehrenämtern tätig zu sein. Im Effekt kommt der Gesetzentwurf, wie wir ihn vor- gelegt haben, auf eins heraus mit den Beschlüssen Ihrer Kommission, da die Beschlüsse Ihrer Kommission jedes Zwangsmittel in bezug auf die Durchführung denen gegenüber entbehrt baben würden, die aus anderen als den von Jhnen vorgesehenen Gründen die Nebernahme eines Amtes in einer Arbeitskammer abgelehnt hätten.

Nun, meine Herren, komme ih zu einer Reibe von Punkten, die in einem gewissen Zusammenhang mit einander stehen und die alle abweichend von den Wünschen Jhrer Kommission in der jeßigen Vorlage geregelt sind. Es handelt sih dabei um die Oeffentlichkeit in den Verhandlungen, es handelt sich um das Alter, das das aktive und das passive Wahlrecht geben soll, und es handelt sih um die Be- teiligung der Arbeitersekretäre.

Meine Herren, wenn man die Stellung der Regierungen zu diesen Fragen würdigen will, dann muß man sih vergegenwärtigen, aus welchen Gesichtspunkten heraus die verbündeten Regierungen diese Vorlage gemacht haben. Ich darf Sie daran erinnern, daß mein Herr Amtsvorgänger sich sehr eingehend über die Frage geäußert hat, warum man Ihnen hier nit einseitige Arbeiterkammern vorgeschlagen hat, sondern weshalb man zu einer paritätishen Organisation gegriffen hat; ih darf Sie daran erinnern, daß die verbündeten Re- gierungen und \peztell mein Herr Amtsvorgänger, dem ih in diesem Punkte vollständig beitrete, von der Auffassung durchdrungen gewesen find, daß das erste Bestreben aller unserer sozialpolitischen Schöpfungen darauf gerichtet sein muß, das Moment des Kampfes zu eliminieren und das Moment des Friedens nach Möglichkeit in die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein- zuführen. Ih bin nach den praktischen Erfahrungen, die ih nun in einer ganzen Reibe von Jahren erworben habe, der An- sicht, daß das erste Erfordernis für cine nüßlihe und praktische Sozialpolitik in der Schaffung der Möglichkeit beruht, daß Arbeit- nehmer und Arbeitgeber an einer neutralen Stelle unter dem Schutze eines neutralen Vorsißenden \sich an denselben Tish seßen können. So oft es mir gelungen ist, eine derartige Vereinigung von Arbeits gebern und Arbeitnehmern an einem Tisch zu haben, so oft bin ich auch bei den Verhandlungen, die ih zu führen hatte, zu einem Er- gebnis gelangt. Aber, meine Herren, dieses Ergebnis is nur dann zu erreichen, wenn diejenigen, die auf beiden Seiten zu verhandeln berufen find, nit beeinträhtigt werden in der Freiheit ihrer Ent s{ließungen und Meinungen durch eine Kontrolle, die von außen geübt wird, und wenn sie nicht gebunden sind auf ein be- stimmtes Programm, auf bestimmte Forderungen, die sie selbst an anderer Stelle aufgestellt und vertreten haben.

Meine Herren, glauben Sie nicht, daß ich zu denjenigen Leuten gehöre, die die Notwendigkeit des Arbeitersekretärs in unserem wirt- schaftlichen Organismus in Frage stellen. Glauben Sie nicht, daß ih es für falsch halte, mit den Arbeitersekretären zu verhandeln da, wo es nah Lage der Verhältnisse geboten ist. Meine Herren, ih selbst habe oft genug mit den Herren verhandelt; ih stehe zu einem Teil von ihnen in guten Beziehungen (Heiterkeit bei den Sozial- demokraten) ; ich bin erfreut, wenn ih ihren Rat bören kann. Ja meine Herren, ih bitte, hier in diesem Hause zu fragen, ob nicht ein großer Teil der Herren, die hier die Interessen der Arbeiter vertreten, oft genug mit mir an einem Tische gesessen und ob wir uns nicht oft genug mit Erfolg über sozialpolitische Fragen unterhalten habn. Aber, meine Herren, es ist mir auf der anderen Seite in diesen Verhandlungen immer ein Moment entgegengehalten: man hat mir nämlich fehr häufig gesagt. ja, wir können diesen Ausführungen eine gewisse Berechtigung nit absprechen, wir erkennen an, daß dieser Weg zum Ziele führt oder zum Ziele führen kann, wir erkennen an, daß von dem Gesichtspunkte, von dem aus Sie die Sache bearbeiten müssen, dieser Weg besser ist, aber wir können unsern Leuten draußen gegenüber von dem Standpunkt nit herunter, den wir einmal eingenommen. Jch weiß aus eigener Er- fahrung, daß ich Fragen zur Lösung und, wie der Erfolg gelehrt hat, zur praktishen Lösung gebracht habe dur Verhandlungen mit Arbeitern und Arbeitgebern, die ich mir direkt aus dem Lande herausgegriffen habe, die ich vielleiGßt nicht zu dem Ziele geführt haben würde, wenn ich mi an die Herren gewandt hätte, die kurz vorher hier im Hause die den Verhandlungen zugrunde liegenden Resolutionen vertreten hatten. Meine Herren, darin liegt kein Vorwurf, das liegt in der Natur der Dinge. Wer berufen ist, die Arbeitermassen zu organisieren, wer berufen ist, die Wünsche der Arbeitermassen zu formulieren und sie den Arbeitern draußen klarzulegen, der liegt in der Regel au fest auf dem Programm, das er einmal aufgestellt hat.

Nun, meine Herren, sollen aber die Arbeitskammern im all- gemeinen nicht Beschlüsse fassen, sondern die Arbeitskammern und ihre Abteilungen und Ausschüsse sollen begutahten. Das, was ih nah meinen praktishen Erfahrungen bei der Errichtung der Arbeitskammern mir wünsche, ist die Möglichkeit, Forderungen, die hier im Hause von den Arbeitervertretern aufgestellt find, die draußen von den Ver- tretern der Arbeitgeber für unrihtig und unberehtigt erklärt sind, zu klären mit Beteiligten aus beiden Lagern, die unbefangen, frisch aus der Praxis heraus, fris von der Arbeitsstelle weg, unter Berücksichtigung aller der Imponderabilien, die der Betrieb mit \ih bringt, ihre Meinung sagen. (Zuruf von den Sozialdemo- kfraten: Lassen Sie die Arbeiter selber entscheiden!) Die Arbeiter sollen ja wählen! Jch bin nur der Meinung, daß es unrihtig ist, in die Kammern die Arbeitersekretäre zu berufen.

Meine Herren, ih will ein Beispiel anführen: Man soll nicht zum Obmann eines Schiedsgerihts einen Mann machen, der die Schriftsäße einer der beteiligten Parteien abgefaßt hat; man kann nicht in ein Richterkollegium Perfonen berufen, die Schriftsäße für die Parteien gema(ht haben.

Also, meine Herren, es is keine Voreingenommen- heit gegen die Arbeitersekretäre, die wir oft genug noch hören werden, die die Vorsitzenden der Arbeitskammern, - wenn sie ihrem Beruf gerecht werden wollen, oft genug bei sih sehen