1910 / 45 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Feb 1910 18:00:01 GMT) scan diff

D E O Pre Ine TImPRtRr Kn trt

Zu Oberlts. befördert: die Lts.: Rühle v. Lilienstern im are MNegt., Priwe im Fußart. Negt. von Linger (Ostpreuß.)

èr. 1, Kanus im Westpreuß. Fußart. Regt. Nr. 11.

Zu Oberlts. befördert: die Lts.: Walter im Pion. Bat. Fürst Radziwill (Ostpreuß.) Nr. 1, Schneider im 1. Elsäss. Pion. Bat. Nr. 15, Hellwig im 2. Lothring. Pion. Bat. Nr. 20. ,

Koppen, Hauptm. und Komp. Chef im Eisenbahnregt. Nr. 2, als Mitglied zur Versucabteil. der Verkehrstruppen, Schuster, rup. und Adjut. der Cisenbahnbrig., als Komp. Chef in das Gisenbahnregt. Nr. 2, verseßt. Kunße, Oberlt. im Eisenbahn- regiment Nr. 2, zum Adjutanten der Eisenbahnbrig. ernannt. Martini, Oberlt. im Telegraphenbat. Nr. 1, in das A Nr. 4 verseßt. Wollseiffen, Oberlt. im Rhein. Trainbat. Nr. 8, in dem Kommando zur Dienstleistung bei der Versuchsabteil. der Verkehrstruppen (Kraftfahr-Abteil.) bis Ende Februar 1911 belassen.

Zu Oberlts. befördert: die s.: Meier im Cisenbahn-Regt. Nr. 1, NRinneberg, Zettelmeyer im Telegraphen-Bat. Nr. 3. B oigt, Lt. des Gardelandw. Trains 1. Aufgebots, kommandiert zur Dienslleistung bei der Versuchsabteil. der Verkehrstruppen, als Lt. mit einem Patent vom 6. Dezember 1903 in der genannten Abteil.

ngestellt. S : 2 S enb, charakteris. Major beim Stabe des Westfäl. Trainbats. Nr. 7, zum überzähligen Major befördert. Lauer, Rittm. und Komp. Chef im Magdeburg. Trainbat. Nr. 4, mit dem 1. März 1910 in das Kurhess. Trainbat. Nr. 11 verseßt. Knabe, Oberlt. im Schles. Trainbat. Nr. 6, unter Selorbening zum Rittm. vorläufig ohne Patent, in das Magdeburg. Trainbat. Nr. 4 verseßt und mit dem 1. März 1910 zum Komp. Chef ernannt. Sachse, Oberlt. im Niederschles. Trainbat. Nr. 5, unter Beförderung zum Nittm., vor- läufig ohne Patent, zum Komp. Chef ernannt. v. Langen, Lt. im Füs. Negt. Graf Noon (Ostpreuß.) Nr. 33, kommandiert zur Dienst- leistung beim Ostpreuß. Trainbat. Nr. 1, in dieses Bat. verseßt.

Pohlmann, Dberlli im 3. Lothving, «nf, Meat, Nr, 136, fommandiert zur Dienstleistung bei der Munitionsfabrik, unter Be förderung zum Hauptm., vorläufig ohne Patent, als Verwaltungsmit- glied zur Gewehrfabrik in Erfurt verseßt. Girardi Frhr. v. Castell u. Limburg, Oberlt. im d. Bad. Inf. Megl. Nr. 113, mit dem 31. Marz 1910 von dein Kommando zur Dienstleistung bei der Ge- wehrfäbrik in Erfurt enthoben. Q

In dem Kommando zur Dienstleistung bei den nachgenannten tehnischen Instituten vom 1. April 1910 ab auf unbestimmte Zeit belassen: die Oberlts.: RNaedel im Inf. Regt. von Winterfeldt (2. Oberschles.) Nr. 23, bei der Munitionsfabrik, Kn oblauh im 7. Lothring. Inf. Regt. Nr. 158, bei der Gewehrfabrik in Erfurt.

NRinn, Oberlt. im Rhein. Jäger Bat. Nr. § und Müller (Adolf), Lt. im Kulmer Inf. Regt. Nr. 141, vom 1. April 1910 ab auf ein Jahr zur Dienstleistung bei der Gewehrfabrik in Erfurt kommandiert. Boetticher, Oberlt. im 1. Thüring. Feldart. Negt. Nr. 19, vom 1. März 1910 ab auf ein Jahr zur Dienstleistung bei der Geschüßgießerei kommandiert. a -

Eitner, Hauptm. und Battr. Chef im Torgauer Feldart. Regt. Nr. 74, kommandiert zur Vertretung eines Lehrers an der Kriegs- schule in Mey, als Lehrer zu dieser Kriegsschule versetzt. ;

Mit dem 1. April 1910 verseßt: die Hauptleute und Komp. Chefs: Cramer an der Hauptkadektenanstalt, in das 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 58, Hahn am Kadettenhause in Plön, zur Hauptkadetten- anstalt, Frhr. v. Kittliz_im 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 58, zum Kadettenhause in Plön, v. Olszewski am Kadettenhause in Dranien- stein, in das Inf. Regt. Herzog Karl von Mecklenburg-Strelißz (6. Ostpreuß.) Nr. 43, Huguenin im Inf. Regt. Herzog Karl von Mecklenburg-Streliß (6. Ostpreuß.) Nr. 43, zum Kadettenhause in Oranienstein. :

Mit dem 1. März 1910 verseßt: die Hauptleute: v. Balcke, Militärlehrer an der Hauptkadettenanstalt, mit Patent vom 2. Juni 1898 als Komp. Chef in das 3. Westpreuß. Inf. Negt. Nr. 129, Rohrbeck, Komp. Chef. im 3. Westpreuß. Inf. Negt. Nr. 129, als Militärlehrer zur Hauptkadettenanstall. Gs

Hoffmann, Hauptm. und Komp. Chef im 2. Ermländ. Inf. Negt Nr. 151, in dem Kommando zur Vertretung eines Militär- lehrers an der Hauptkadettenanstalt bis auf weiteres belassen. v. Leutsch, Major z. D. und Vorstand des Art. Depots in Jüterbog unter Grteilung der Erlaubnis zum ferneren Tragen der Uniform des Feldart. Regts. von Podbielski (1. Niederschle.) Nr. 5 zum Pferde- vormusterungskommissar in Gleiwiß ernannt. Krauthoff, Major z. D. und Vorstand des Art. Depots in Bromberg, in gleicher Eigen- schast nah Jüterbog versetzt. : j

Mit dem 1. April 1910 verseßt: die Hauptleute: Schr Eer, Vorstand der Arbeiterabteil. in Magdeburg, als Komp. Chef in das Inf. Negt. Graf Bülow von Dennewitg (6. Westfäl.) Nr. 55, Boecker, Vorstand der Arbeiterabteil. in Ehrenbreitstein, in gleicher Gigenschaft zur Arbeiterabteil. in Magdeburg. :

Verseßt: die Hauptleute: Schmitt, Mitglied des Bekleidungs- amts des XVI. Armeekorps, zum Bekleidungsamt des Ill. Armee korps, v. Lilienhoff-Zwowitßki, Mitglied des Bekleidungsamts des V. Armeekorps, kommandiert zur Dienstleistung beim Bekleidungs- amt des XVI. Armeekorps, zu diesem Bekleidungsamte. e

Unter der Enthebung von der Stellung als Komp. Chef zur Dienstleistung beim Bekleidungsamte des V. Armeekorps kommandiert: die Hauptleute und Komp. Chefs: Rahn im 8. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 45, Malue im 4. Westpreuß. Inf. Negt. Nr. 140. i

Verseßt: v. Dlearius, Hauptm. in der 6. Gend. Brig., in die 4. Gend. Brig., Weidlich, Hauptm. in der 4. Gend. Brig., in die 6. Gend. Brig. 2 1

Ziehm, Lt., scheidet am 28. Februar aus der Schußtruppe für Kamerun aus und wird mit dem 1. März 1910 im Inf. Negt. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß.) Nr. 44 angestellt.

Ein vordatiertes Patent ihres Dienstgrades verliehen: den æestungsbauhauptleuten: Gebhardt bei der Fortifikation in Met- Ost, Preine bei der Fortifikation in Mainz, Kramm bei der Forti fikation in Graudenz, Burkardt bei der Fortifikation in Cöln, Kretschmer bei der Fortifikation in Cuxhaven, vom 1. Oktober 1901, Herrmann bei der Fortifikation in Feste Kaiser Wilhelm I1., vom 1. Dezember 1901, Höhn bei der Fortifikation in Königsberg i. Pr., vom 1. März 1902, Blo ck bei der Fortifikation in Magdeburg, Ha eusler bei der Fortifikation der Oberrheinbefesti- gungen, Köhler bei der Förtifikation in Meßt-Oft, Klose bei der Fortifikation in - Glayt, vom: 4. Sul 1902 Graßnick bei der Fortifikation in Pillau, vom 1. Januar 1903, Hägert bei der Fortifikation in Metz-Ost, vom 1. März 1903, Heinrich bei der Fortifikation in Thorn, Fleischer beim Ing. Komitee, vom 1. April 1903, Schirnack bei der Fortifikation in Königsberg i. Pr., vom 1. Mai 1903, Vaterrodt bei der 8. Festungs öInsp., vom 1. September 1903, Haupt bei der Fortifikation in Mainz, Sauype bei der Fortifikation in Posen, vom 1. Oktober

1903, Großmann bei der Fortifikation in Metz-West, Dettbarn bei der Fortifikation in Meyz-Ost, Kuth bei der Fortifikation in Cöln, Eichel bei der Festungsbauschule, Felshow bei der Forti- fikation in Königsberg î. Pr., Möller bei der Fortifikation in Friedrihsort, vom 1. April 1904, Brandt bei der Fortifikation in Friedrihsort, Jacob bei der Fortifikation in Straßburg i. E., Seiler bei der Gen. Insp. des Ing. und Pionierkorps und der Festungen, Nadebold bei der Fortifikation in Diedenhofen, S chin chky bei der Fortifikation in Mez-West, vom 1. April 1904, Montag bei der Fortifikation in Wilhelmshaven, am 1. Mai 1904, Karjus bei der Festungsbaukasse der Burg Hohenzollern, vom 1. No- vember 1904, Meißner bei der Fortifikation in Cöln, Gent bei der Fortifikation in Feste Boyen, Fromm bei der Fortifikation in Marienburg, Neinhardt bei der Wallmeisterschule, vom 1. Of- tober 1905, Sorg bei der Fortifikation in Mainz, vom 1. Januar 1906, Werski bei der Fortifikation in Cöln, vom 1. Februar 1906, Schade bei der Fortifikation in Thorn, Gruno ‘bei der Fortifikation in Geestemünde, vom 1. April 1906, Koenigs- mann beim Jngen. Komitee, vom 1. August 1906, Thißen ver Der Sortifilation. in Posen, vom. 1; .OTtober 1906, Lorent bei der Fortifikation in Metz-West, vom 1. März 1907,

Lange bei dèr Fortifikation in Glaß, Walke bei der Fortifikation in Meb-Ost, Schmidt bei der Fortifikation in Posen. Beyer bei der Ingen. und Pion. Abteil. im Kriegsministerium, Bail bei der Fortifikation in Mainz, Dechandt beim Ingen. Komitee, Haas bei der Fortifikation in Straßburg i. E., Finke bei der 6. Festungs-Insp., Löllke bei der Fortifikation in Met-Ost, Herde bei der Fortifikation in Posen, vom 1. April 1907, Bres|e Fie b bei der Ingen. und Pion. Abteil. im Kriegsministerium, Thiele bei der Fortifikation in Cóôln, vom 1. April 1907.

Zu Festungsbau-Hauptleuten ernannt: die Festungs-Oberbauwarte, Nechnungsräte: Wittzack bei der Fortifikation in Königsberg i. Pr., mit Patent vom 1. April 1894, Sülßz bei der 9. Festungs-Insp., mit Patent vom 1. Mai 1894, Kukat\ch bei der 3. Festungs-Insp., Hartwig bei der 1. Festungs-Insp., G oetze- beim Ing. Komitee, —_ Mt Patent vom 1. Oktober 1895, Klutentreter bei der Fortifikation in Thorn, Weyers bei der Fortifikation in Coblenz, Barß bei der Fortifikation der Oberrheinbefestigungen, mit Patent vom 1. März 1897, Domke bei der Fortifikation in Friedrichsort, mit Patent vom 1. Oktober 1897, Deßauer bei der Fortifikation in Friedrihsort, B öhle r bei der Fortifikation in Coblenz, Behlau bei der Fortifikation in Posen, mit Patent vom 1. Mai 1898, Arndt bei der Fortifikation in Posen, mit Patent vom 1. Juni 1898, Kramer bei der ¿Fortifikation in Cöln, hnert bei der Fortifikation in Cüstrin, Krehmke bei der Fortifikation in Spandau, mit Patent vom 1. Juli 1898, Reinhold bei der Fortifikation in Thorn, Drews bei der Fortifikation in Neiße, Dahmen bei der 7. Festungs-Insp.,

- mit Patent vom 1. Januar 1899, Weidling bei der Fortifikation in Marienburg, mit Patent vom 1. März 1899, Buchloh bei der Fortifikation in Wesel, mit Patent vom 1. April 1899, Kelking bei der Fortifikation in Danzig, mit Patent vom 1. April 1900, Stier bei der Fortifikation in Straßburg i. E., mit Patent vom 1. Mai 1900, Zillger bei der Fortifikation in Kulm, mit Patent vom 1. September 1900, Oertwig bei der Fortifikation in Glogau, Lie big bei der Fortifikation in Kulm, Groß bei der Fortifikation in Posen, Schulz bei der 2. Festungs-Inspy., Henze bei der 4. Fest.-Insy., Matz ky bei der Fortifikation in Breslau, Rhode bei der Forti- fikation in Meß-Ost, Niethammer bei der 5. Festungsinsy., Müller bei der Fortifikation in Ulm, mit Patent vom 1. Öktober 1900, Haeske bei der Fortifikation in Swinemünde, Klamandt bei der Fortifikation in Danzig, Kohlmann bei der Fortifikation in Königsberg i. Pr., N oever bei der Fortifikation in Cöln, mit Patent vom 1. Oktober 1901, Jünke bei der Fortifikation in Geestemünde, mit Patent vom 1. März 1902, Wuke bei der Fortifikation in Graudenz, Floh r bei der Fortifikation in Danzig, mit Patent vom 1. Juli 1902, Düboßky bei der Fortifikation in Diedenhofen, Si ßlack bei der Fortifikation in Straßburg i. E., mit Patent vom 1. Februar 1904, Elmenhorst, Festungsbauwart bei der Fortifikation in Diedenhofen, mit Patent vom 1. Ok- tober 1906. i

Zu Oberlts. befördert: die Lts. und Feldjäger: Tobias, Lieb- recht (Walter), Semper, Nicolai im Reitenden Feldjägerkorps.

Als Lk. und Feldjäger in das Neitende Feldjägerkorps verseßt: der Lt. der Nef. v. Tellemann des Garde-Schüßen-Bats. (Weißenfels.)

Ein einjähriger Urlaub bewilligt: Hartmann, Nittm. im Kurh. Train Bat. Nr. 11, unter Enthebung von der Stellung als Komp. Chef, vom 1. März 1910 ab. ; L

Zu Lts. befördert: die Fähnriche: v. Heeringen im Feldart. Negt. Generalfeldzeugmeister (1. Brandenburg.) Nr. 3, mit Patent vom 22. Juli 1908, Balß im Braunschweig. Hus. Regt. Nr. 17, mit Patent vom 19. Februar 1908, dieser unter Versetzung in das Magdeburg. Drag. Negt. 6. ; 4 A

Zu Kabnrichen befördert: die carakterisierten Fähnriche: v. Knobelsdorff im 2. Masur. Inf. Negt. Nr. 147, v. Oppeln - Bronikowski im 2. Bad. Gren. Negt. Kaiser Wilhelm: 1. Nr. 110, Grasshoff im Großherzogl. Mecklenburg. Jägerbat. Nr. 14; die Unteroffiziere: v. Langenn-Steinkeller im 1. Gardedrag. Regt. Königin Viktoria von Großbritannien und Irland, v. Schier- ]staedt im 2. Gardedragonerregiment Kaiserin Alerandra von Nußland, Gallewski im Gardetrainbat., Zahn im Füs. Regt. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33, Kuwert im 1. Masur. Inf. Negt. Nr. 146, Riemer im 4. Westpreuß. Inf. Negt.“ Nr. 140, Kaiser im Gren. Negt. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenburg.) Nr. 12, y. Derßen îm Inf. Regt. Großherzog Friedrih Franz 11. von Mecklenburg Schwerin (4. Brandenburg.) Nr. 24, Werner im Füs. Negt. General-Feldmarshall Graf Blumenthal (Magdeburg.) Nr. 36, v. Borries im Thüring. Hus. Regt. Nr. 12, Coester, Ada, WOU, Fester m {Ins Megt. von Courbière (2. Posen.) Nr. 19, Pohle m Jns, Negt. von Winterfeldt (2. Oberschles.) Nr. 23, Stammer im 4. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 63, Bieneck im 4. Schlesishen JInfanterieregiment Nr. 157, v. Friken' im Inf. Negt. Herwarth von Bittenfeld (1. Westfäl.) Nr. 13, Schmiß, DHecler im 8, Lothoing, Inf. Regt. Nr. 159, Barlen im 8. Mhein. Inf. Regt. Nr. 70, Hardeland im Inf. Negt. von Voigts-Rheß (3. Hannov.) Nr. 79, Frhr. Schenk zu Schweinsberg im Oldenburg. Drag. Regt. Nr. 19, v. Minkwih im Inf. Negt. von Wittich (3. Kurhess.) Nr. 83, Lapp im Kurhes. Sratn-Wal. Vir: h Dreser, Bauer, Stroedide tm Înk. Negt. von Lüßow (1. Rhein.) Nr. 25, Brittner im 6. Bad. Zl. Vbegl. Kaiser: ied) IIT. Nt 114, Krüger im 7. Bad. U. Uegt, Vir. 142) Meobring, Dolz- im 9, Bad. Inf. Neal. Ir, 10, SMlande n Bager « Regal. zu Pferde Nr. 5, Rußlaub - Andresen im Elsäss. Train - Bat. Nr. 15, Nöhrbein im 1. Lothring. Infanterie MNegiment Nr. 130, Neise im Inf. Negt. von Borde (4. Pomm.) Nr. 21, Pritsch im Kulmer Znf. Negt. Nr. 141, Lichtenthaler 1m 1. Naufs. Inf. Nr. 87, Hoeser im 2. Nassau. Inf. Negt. Nr. 88, Lambrecht ün 5. Großherzogl. Hess. Inf. Regt. Nr. 168, Spieß im Pion. Bat. von Rauch (Brandenburg.) Nr. 3, Siber im Telegraph. Bat. Nr. 4.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Auf ihr Gesuch zu den Res. Offizieren der betreff. Truppenteile übergeführt : Frhr. v. Zedliß u. Letipe, Oberlt. im 2. Gardedrag. Ngt. Kaiserin Alexandra von Nußland; die Us.: v. Buch im Gardejägerbat., v. Asmuth im Inf. Negt. Herzog Friedrich Wilhem von Braun \hweig (Ostfries.) Nr. 78, Betz im 2. Lothring. Inf. Regt. Nr. 131, v. Negelein ün Drag, Regt, von Wedel (Pomm.) Nr. 11, Peter]en im 2. Leibhus. Regt. Königin Viktoria von Preußen Nr. 2, Frhr. v. Neibniß im Hus. Negt. Graf Goeyen (2. Schles.) T, O. / L

Richter, Oberlt. und Feldjäger im MReitenden Feldjägerkorps, auf sein Gesuch zu den Nes. Offizieren des Hannov. Jäger-Bats. Nr. 10 übergeführt. ; |

In Genehmigung ihres Abschiedösgesuches mit der geseßlichen Pension zur Disp. gestellt: v. Bötticher, Gen. Major und Kom mandeur der 23. Inf. Brig., v. Trotha, Oberst und Kommandeur der 14. Kav. Brig., unter Verleihung des Charakters als Gen. Major.

Der Abschied mit der geseßlichen Pension bewilligt: den Oberstlts. : Graf v. Matuschka Frhr. v. Toppolczan u. Spaetgen, Kommandeur des Ulan. Regts. von Kaßler (Schles.) Nr. 2, unter Verleihung des Charakters als Oberst, Müller-Kranefeldt!, Kommandeur des Jäger-Negts. zu Pferde Nr. 5, diesen beiden mit der Erlaubnis zum Tragen der Regts. Uniform; den Majoren: Wegner, Linienkommandant in Danzig, mit der Grlaubnis zum Tragen der Uniform des Füs. Negts. General-Feldmarschall Graf Blumenthal (Magdeburg.) Nr. 36, Schroeder beim Stabe des Infanterie-Negiuments Graf Schwerin (3. Pomm.) Nr. 14, mit der Erlaubnis zum Tragen der _Regimentsuniform ; den- Hauptleuten: Greeven, Komp. Chef im Z1n\. Negt. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28, Dittenberger, Mitglied der Bersuchs- Abteil. der Verkehrstruppen, diesem mit der Ausficht auf Anstellung im Zivil- dienst und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Diercksen, Mitglied des Bekleidungsamtes des [11. Armeekorps, mit der Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Niederrhein. Füs. Regts. Nr. 39, v. Nibben- trop, Lehrer an der Kriegsshule in Meh, unter Verleihung des Charakters als Major, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform

des 1. Kurhess. Feldart. Negts. Nr. 11; dem Oberlt.: v. Willert im Drag. Negt. von Bredow (1. Schles.) Nr. 4, mit der Erlaubnis zum Tragen der Armeeuniform; den Lts.: Schmtidt im 6. Westpreuß. Inf. Negt. Nr. 149, Schulß im 4. Schles. Inf. Negt. Nr. 157, R unter Verleihung des Charakters als Oberlt., mit der Erlaubnis zum Tragen der Armeeuniform. i E

Der U mit der geseßlichen Pension aus dem aktiven Heere bewilligt: Kol, Oberlt. im 7. Rhein. Inf. Regt. Nr. 69, unter Ent- hebung von dem Kommando als Assist. bei der Gewehrprüfungs- kommission; zugleih ist derselbe bei den Offizieren der Landw. Inf. 1. Aufgebots angestellt; den Lts. : Patrunky im 6. Pomm. Inf. Negt. Nr. 49 Moctau im 9. Westpreuß, : Inf. Regt, Nr. 148 Keller im Lauenburg. Jäger-Bat. Nr. 9, Liesner im Feldart. Negt. Nr. 71 Großkomtur ; ua sind dieselben bei den Nes. Offizieren der betreff. Truppenteile angestellt. Krueger, Lt. im Füs. Negt. Königin Viktoria von Schweden (Pomm.) Nr. 34, der Abschied be- willigt. ; h | i

Bon ihrer Dienststellung auf ihr Gesuch enthoben : die Oberstlts. z. D.: Zimmer, Kommandeur des Landwehrbezirks Mülheim a. d. Nuhr, mit der Grlaubnis zum Tragen der Uniform des 1. Unter-Elsäss. Inf. Regts. Nr. 132, Gerheim, Kommandeur des Landw. Bezirks Neuwied, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 1. Nassau. Inf. Negts. Nr. 87; Krieger, Major z. D. und Bezirksoffizier beim Landw. Bezirk Bromberg, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Inf. Regts. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Nr. 17. i

Der Abschied mit ihrer Pension bewilligt: den Oberstlts. z. D : v. Tresckow, Vorstand des Art. Depots in Hannover, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 4. Bad. Inf. Negts. Prinz Wilhelm Nr. 1 12, Menzel, Vorstand des Art. Depots in Erfurt, mit der Erlaubnis zum ferneren Tragen der Uniform des Feldart. Negts. Großherzog (1. Bad.) Nr. 14; beiden mit der Aussicht auf Anstellung im Zivil dienst, Lot\ch, Kommandeur des Landw. Bezirks Neutomischel, mit der Grlauhnis zum Tragen der Uniform des Füs. Negts. General Feldmarschall Graf Blumenthal (Magdeburg.) Ne 36, "Mane (Bonn), zuleßt zweiter Vorstand des Art. Depots in Met, mit der Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der Grlaubnis zum ferneren Tragen der Uniform des Fußart. Negts. von Linger (Osftpreuß.) Nr. 1; dem Oberlt. z. D. und Bezirksoffizier: v. Bredow beim Landw. Bezirk Graudenz, unter Verleihung des Charakters als Hauptm. und mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Füs. Negts. Königin Viktoria von Schweden (Pomm.) Nr. 34.

Brand, Major a. D. in Heidelberg, zuleßt Eskadr. Chef im 1. Bad. Leibdrag. Negt. Nr. 20, auf sein Gesuch mit seiner Pension und der Erlaubnis zum ferneren Tragen der Uniform des genannten Negts. zur Disp. gestellt. Krause, Fähnr. im Inf. Regt. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfries.) Nr. 78, wegen Dienst unbrauchbarkeit ausgeschieden.

Im Santtärtsborps. Im aktiven Heere. Dr. VDelze, Stabs- und Bats. Arzt des Il]. Bats. 7. Thüring. Inf. Negts. Nr. 96, bet dem Inf. Negt. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Nr. 17, zum Negts. Arzt ernannt unter Beförderung zum Oberstabsarzt ohne Patent. E : :

Befördert: zu Oberärzten: die Assist. Aerzte: Gehrich beim Fus. Negt. General-Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannov.) Nr. 73, Dr. Kanter beim 1. Ostpreuß. Feldart. Negt. Nr. 16, Lörz beim 3. Vber-Gl[ä}. nf. Neal, Nr. 172; zum Ast, Arzt: Dr. Fischer, Unterarzt beim 1. Ober-Elsä}. Inf. Negt. Nr. 167.

Bersetzt: Dr. Pöhlig, Stabs- und Bats. Arzt des 11. Bats. Gren. Regts. König Wilhelm I. (2. Westpreuß.) Nr. 7, zum 111. Bat. 7. Thüring. Inf. Negts. Nr. 96; die Oberärzte: Dr. Waechter beim 1. Unter-Elsäss. Feldart. Negt. Nr. 31, zur Unteroff. Vorschule in Neubreisach, Dr. Behrnd beim Trier. Feldart. Negt. Ir, 44, zum 1. Westfäl: Pion. Bat. Nr: 7, Frenzel beim Grenadierregiment König Friedrih 111. (2. Swhle)) Nr, 11, zum Dragonerregiment Köntg Friedrich II1. (2. SMles.) Nr. 8, Scharnweber beim Drag. Negt. König Friedrich ITI. (2. Schles.) Nr. 8, zum Gren. Regt. König Friedrich 111. (2. Schle\.) Nr. 11, Dr. Janert beim Kadettenhause in Wahlstatt, zum Gren. Negt. König Wilhelm 1. (2. Westpreuß.) Nr. 7; der Assist. Arzt: Ziaja beim Füs. Negt. von Steinmeß (Westpreuß.) Nr. 37, zum Kadetten- hause in Wahlstatt. : H

Auf sein Gesuch zu den Sanitätsoffizieren der Res. übergeführt : O E LENCET U. Ari vent e. Dad. Oren. edt. aller Wilhelm 1. Nr. 110.

Der Abschied mit der geseßlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform bewilligt: Pillath, Oberstabs und Negts. Arzt des Inf. Negts. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Nr. 17.

Der Abschied mit der geseßlihen Pension aus dem aktiven Heere bewilligt: Dr. Bochalli, Oberarzt bei der Unteroff. Vorschule in Neubreisach; zugleich ist derselbe bei den Sanitätsoffizieren der Landw. 1. Aufgebots angestellt.

Im Beurlaubtenstande. Befördert: zu Stabsärzten : die )berärzte der Nes.: Dr. Fraenkel (Paul), Dr. Wagner (Theodor), Dr. Striccker (111 Berlin), Dr. Vêatte (1 Braunschweig), Dr. Ritter (1 Breslau), Dr. Hoppe (Celle), Dr. Zum busch (11 Dort mund(, Dr. Shm1t, Dr. Smidt (Düsseldorf), Dr. Koch (Flens burg), Dr. Bischofswerder (Frantsurt a. M), Dr. Remtm linger (Freiburg), Dr. nisch (Gotha), Dr. Stadler (Halle a. S.), . Wilmaunns (Heidelberg), Dr.Meyer (Friedrich) (Hildesheim), Bellinger (Mainz), Dr. Graffunder (Marienburg), Dr. nas (Mülheim a. d. Nuhr), Dr. Beckmann (Neuhaldensleben),

Bergemann (Schleswig), Dr. Schmidt (Stendal), Dr. zallehn, Dr. Rollin (Stettin), Dr. Philip pi (Wiesbaden) : Oberärzte der Landw. 1. Aufgebots: Dr. Sessous, Dr. Muskat Berlin), Dr. Kaeß (IT1 Dortmund), Dr. Wa ck (Forbach), « Hoffner (Freiburg), Dr. Schwenn (Neusalz a. O.), Dr. Richter (Schweidniß). i ; :

Zu Oberärzten befördert: die Assist. Aerzte der Nes.: Dr. Ehr mann (11l Berlin), Dr. Steinkamm (Duisburg). ;

Zu Assist. Aerzten befördert: die“ Unterärzte der Nes. : L, reßmer (Aachen), Dr. Findeisen, Dr. Meidner (111 Berlin), r. ‘Zimmernann (1 Brèmêen), BVr. Schon (1 Bresla r, Vearx (Frankfurt a. Ve.), Dr. Dorth, Dr. Bu sh (Gelsen rchen), Bleish (Gleiwiß), Dr. Schrader (Halberstadt), r. STT Uv, Dre Cinsler (1! Qambia), Dr, Swnetder (Hanau), Dr. Siebert (T Königsberg), Dr. Thom (NRecklinghausen), Dr. Ortloff (Weimar), Dr. Schulze (Wismar).

Versetzt: Endlich (Gotha), Oberarzt der Landw. 2. Aufgebots zu den Sanitätsoffizieren der Nef.

Der AbsMed mit dex Exlaubnis zum Tragen ibrer bisherigen Uniform bewilligt: Dr. Esleben (Bernburg), Oberstabsarzt der Landw. 1. Aufgebots; den Stabsärzten der Yte!.: Dr. Cludius (Hildesheim), Dr. Wilde (Kiel), Dr. Timm (Neu stadt), Dr. Wilde (Schleswig); den Stabsärzten: Dr. Baldus (Oberlahnstein) der Landw. 1. Aufgebots, Dr. Plange (Stendal) der Landw. 1. Aufgebots, Dr. Koch“ (Sondershausen) der Landw. 2. Aufgebots. j

Der Abschied bewilligt: den Stabsärzten :

(Torgau) der Res, Dr. Schmidt (11 Bremen), Dr. (Konitz) der Landw. 1. Aufgebots; dem Oberarzt : (Düsseldorf) der Nes.

XDHL. (Königlich Württembergisches) Armeckorps. Vfstztere, Fahnrihe ujw Stultgart, 28, Januar. Julius Graf v. Schaesberg-Thannheim, Lt. im Drag. Negt. König Nr. 26, in das Ulan. Negt. König Karl Nr. 19 Vere Stuttgart, 15. Februar. v. Anderten, Königl. Preuß. Major und Abteil. Kommandeur im 2. Feldart. Negt. Nr. 29 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, von seiner Stellung enthoben. ; Stuttgart, 16. Februar. Verseßt: Hol mann, Lt. im Gren. Negt. Königin Olga Nr. 119, Hiller, Oberlt. im Gren. Negt. König Karl Nr. 123, in das 8. Inf. Negt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Maul, Oberlt. im 9. Jnf. Negt. Nr. 127, in das Inf. Negt. König Wilhelm 1. Nr. 124. de E Jobst, Rittm. und Eskadr. Chef im Drag. Negt. König Nr. 26,

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in Genehmigung seines Abschiedsgesuhes mit der geseßlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen der Negts. Uniform zur Disp. gestellt.

Der Abschied bewilligt: Moser v. Filseck, Oberlt. der Nes. des Ulan. Negts. König Karl Nr. 19 (Stuttgart), ausnahms- weise mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Gmelin, Lt. der Res. des Inf. Negts. Kaiser Friedri, König von Preußen Nr. 125 (Stuttgart). :

Stuttgart, 29. Januar. Trofstel, Unterzahlmstr., beauftragt mit der Wahrnehmung der Zahlmeisterstelle bei der I. Abteil. 4. Feldart. Negts. Nr. 65, zum Zahlmstr. ernannt.

Stuttgart, 11. Februar. Greiner (Ulm), Assist. Arzt der Nes, der Abschied behufs Uebertritts zur Marine bewilligt.

Kaiserliche Schußbtruppen.

Dsftzière. usw. Berlin, 19, Februar. v: Stephani, Oberlt. in der Schußtruppe für Kamerun, von dem Kommando zur Dienstleistung beim Meichs-Kolonialamt mit Wirkung vom 1. Februar 1910 enthoben. Jörrens, Hauptmann z. D,, auf sein Ansuchen von dem Kommando zur Dienstleistung bei dem Kommando der Schußtruppen im Reichs - Kolonialamt enthoben und gleichzeitig unter Belassung seiner bisherigen Uniform zu den mit Pension verabschiedeten Offizieren übergeführt. y. Zülow, Hauptm. in der Schußtruppe für Südwestafrika, der Abschied mit der geseßlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform bewilligt. Mannhardt, Kirchheim, Jochmann, Virmond, Lts. in der Shußtruppe für Südwestafrika, Dickmann, Lt. in der Schußtruppe für Kamerun, zu Oberlts. befördert. Schneider, Feuerwerkslt. in der Schußtruppe für Süd-

\estafrika, kommandiert zur Dienstleistung beim Kommando der Schußtz-

truppe im NReichs-Kolonialamt, ein Patent seines Dienstgrades verliehen.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 25. Sißung vom 21. Februar 1910, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sißung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Beratung des Antrags der Abgg. Ahrens-Klein-Flöthe (kons.) und Ge- nossen :

„Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen, seine Geschäfts- ordnung dahin abzuändern, daß wirksame Bestimmungen zur Aufrechterhaltung derOrdnung des Hauses und zur Ein- \{chränkung von Reden, welche die Zeit des Hauses ungebühr- lich in Anspruch nehmen, getroffen werden.“

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.): Der Tatbestand, der den Anlaß zu diesem Antrag gegeben hat, ist allen bekannt. Sie wissen, daß, als vor zwei Wochen der Ministerpräsident die Wäáhlrechtsvorlage einbrachte, er in einer nah der Ansicht meiner politishen Freunde vorbereiteten Weise von den Sozialdemokraten empfangen wurde, die uns mit der Würde dieses Hauses unverträglich zu sein scheint, und ih glaube, das wird auch die Ansicht des über- wiegenden Teils des Hauses gewesen sein. Es ist bisher nicht vorgekommen, daß in einer derartig demonstrativen Art ein Mitglied der Staatsregierung, das nichts tut, als seine Pflicht zu erfüllen, hier in diesem Hause empfangen wurde, und wir haben uns davon ¡berzeugt, daß die Bestimmungen unserer Geschäftsordnung, die dem Herrn Präsidenten zur Erhaltung der Ordnung zur Seite stehen, für derartige Fälle niht ausreihen. Der Präsident ist nur in der Lage, Ordnungsrufe zur Aufrechterhaltung der Ordnung einzelnen Mit- gliedern zu erteilen; er ist überhaupt nicht in der Lage, einem Vorgehen, das der Würde und Ordnung des Hauses nicht ent- spricht, wirksam entgegenzutreten. So scheint es uns not- wendig zu sein, daß der Präsident ausgestattet wird mit denjenigen Befugnissen, die ihm die Möglichkeit geben, eine Art der Verhandlung sicherzustellen, die der Würde des Parlaments entspricht. Andere Par- lamente, der Deutsche Neichstag und außerdeutshe Parlamente, Frank- reih, England, Italien, Belgien haben solche Bestimmungen, welche die absolute Sicherheit dafür gewährleisten, daß die Verhand- lungen des Parlaments sih in voller Würde und Ordnung vollziehen. Das hat seinen gnten Grund, weil die Bedeutung des Parlaments zum großen Teil auf der Würde beruht, mit der es seine Geschäfte führt. Aus diesem Grunde schlagen meine politishen Freunde vor, eine Er gänzung der Geschäftsordnung vorzunehmen, die in der Geschäfts- ordnungsfommission festgestellt werden mag, aber unbedingt dahin gehen muß, zu verhüten, daß derartige Ereignisse sich wiederholen. Drdnungsrufe, die in unserer Geschäftsordnung vorgesehen sind, richten sih nur gegen einzelne Mitglieder, die in der Erregung ih einmal verleiten lassen, Worte zu gebrauchen, die nicht am Plate sind; aber es fehlt uns, wie gesagt, eine Bestimmung, daß wohlüber- legte Demonstrationen zurückgewiesen werden können. Dann enthält unfer Antrag noch eine andere Bestimmung, die darauf hinausgeht, allzu lange Neden, die die Zeit des Hauses ungebührlih in Anspruch nehmen, in einer Weise einzuschränken, die die Nedefreiheit des einzelnen Mitgliedes nicht beeinträchtigt, aber auf der andern Seite auch die nôtige Nücksiht gegenüber den übrigen Mit gliedern gewährleistet, die auch zu sprechen das Bedürfnis haben. Wir denken uns die Sache so, daß, wenn ein Redner eine Nede von 13 Stunden gehalten hat, in der nah der Ansicht meiner yolitischen Freunde fo ziemlih alles gesagt werden kann, was zur Erschöpfung des Gegenstandes nötig ist, dann das Haus befragt wird, ob es wünscht, daß der Nedner noch weiter das Wort behält. Jch glaube, allein {hon das Bestehen \olher Bestimmungen würde genügen, um fsolhe Erscheinungen, wie wir sie leider gesehen haben, zu verhindern. Bisher sind sie bei uns noch niht vorgekommen. Man kann aber nicht wissen, was später geschehen wind. Wenn diese Bestimmungen tatsächlich nicht zur Anwendung kommen, dann ist es un so besser, dann schaden fie niemand. Wir wollen uns den Vor- ivurf vor dem Lande ersparen, daß wir es versäumt hätten, die erste Gelegenheit, die sih uns bietet, zu benutzen, um unsere Hand an die Sache zu legen.

Abg. Herold (Zentr.) : Zu diesem Antrag hat ein Einzelfall die Beranlassung gegeben, ein Auftreten gewisser Parlamentarier hier im Hause, das \hon die allgemeine Mißbilligung gefunden hat. Bisher ist in diesem Hause ein derartiger Fall nicht eingetreten. Und da tann es als zweifelhaft ersheinen, ob man auf Grund eines Einzel salles, der sih niht fo leiht wiederholen wird, in eine Aende rung der Geschäftsordnung eintreten soll. Andererseits haben wir in der Neichstagsgeschäftsordnung Bestimmungen, wona dem Präsidenten scharfe Disziplinarbefugnisse zugewiesen sind, um Störungen entgegentreten zu fönnen. Es wird also Aufgabe der Geschäfts- ordnungskommission sein, zu prüfen, ob wir jeßt [hon eine Acnderung der Geschäftsordnung eintreten lassen und dem Präsidenten neue Voll- machten geben sollen. Der zweite Teil des Antrags, der eine Be- [hränkung der Nedezeit fordert, hat im ersten Augenblick etwas außerordentlich Bestecbendes, weil unzweifelhaft Reden gehalten werden, die über das Maß hinausgehen und dadurch anderen Rednern die Nedefreiheit beshränken. Anderer|eits würde ein derartiger An- trag eine große Einschränkung des Einzelnen bedeuten, und ferner müssen wir in Betracht . ziehen, daß bei erregten Sibungen ein Beschluß der Mehrheit des Hauses, ob jemand länger reden soll, motinentanen Stimmungen unterworfen fein kann. Wenn die Ver handlungen oft nicht fo fortschreiten, wie wir es wünschen, liegt dies daran, daß die Neden überhaupt immer länger geworden sind. Wenn die Gedanken in kurzer und präziser Weise ausgedrückt würden nah dieser Nichtung hin könnten fih die Redner aller Parteien ohne Ausnahme eine arößere Beschränkung auferlegen —, \o würde gewiß die Geschäftsführung des Hauses wesentlih gefördert werden. Gegen die Beschränkung der Nedezeit liegen niht geringe Bedenken vor. Wir sind aber mit Kommissionsberatung einverstanden.

Abg. Dr. Newoldt (freikons.): Meine politishen Freunde sind

der Ansicht, daß derartige Vorgänge, wie wir sie hier erlebt haben,

unbedingt erfordern, daß zur Aufrechterhaltung der Ordnung des Vauses eine Aenderung der Geschäftsordnung erfolgen m Sie sind weiter der Ansicht, daß ungebührlih lange Reden die Geschäfte des Hauses nicht fördern, sondern hemmen, aber sie sind im Zweifel, ob in diefer Beziehung eine Aenderung der Geschäftsordnung herbei- zuführen ist. Wir beantragen, diesen Antrag der Geshäftsordnungs- kommission zu überweisen.

Abg. Lusensky (nl.): Ueber die einzelnen Borkommnisse haben meine Freunde übereinstimmend mit sämtlichen bürgerlichen Parteien ihre Mißbilligung genügend ausgedrückt. Ich möchte aber vor dem Glauben warnen, daß durch eine Aenderung der Geschäfts- ordnung ein Bollwerk zu schaffen ist, das gegen alle Unordnung shüßt. Nicht der geschriebene Wortlaut der Geschäftsordnung, sondern der Geist, der im Hause herrscht, gibt den Ausschlag. Wenn ein Parlament das sichere Empfinden von der Be- deutung seiner Stellung im Staatsorganismus besißt, wenn es von der Wichtigkeit der Aufgaben erfüllt ist, die es für das Gemeinwohl zu erledigen hat, und wenn der Abgeordnete von dem Gefühl der Ver- antwortung durchdrungen ist, die ihm feine hohe Stellung, in der er für das Gemeinwohl zu arbeiten hat, auferlegt, dann wird ein Parlament ohne Störung gut arbeiten, au wenn die Geschästsordnung Mängel hat. Aber gegen folche Kund- gebungen, wie neulich, wird auch die \härfste Bestimmung der Geschäftsordnung nicht Abhilfe \chafffen. Darüber, ob die Geschäftsordnung zu verschärfen ist, wird “eine Kommissionsberatung gewünscht ; wir sind bereit, uns an dieser Beratung zu beteiligen, und stimmen dem Antrag auf Ueberweisung an die Kommission zu. Die Kommission wird zu prüfen haben, ob ein dringendes Bedürfnis zur Aenderung der Geschäftsordnung vorliegt. Diese Frage ist danach zu beantworten, ob diese unerwünschten Vorkommnisse lediglich eine Gntgleisung waren oder \ymptomatische Bedeutung hatten, ob die Sozialdemokratie, die ja alle Mittel benußt, sih der Ordnung des Vauses nicht fügen will. Würde diese leßte Frage zu bejahen sein, so würden wir uns gern an einer Verschärfung der Bestimmungen beteiligen. Wir warten Borschläge in der Kommission ab und werden sie vorurteilslos prüfen und ihnen zustimmen, sofern sie \olhen Vor- tfommnissen entgegenwirken können. Auf der anderen Seite dürfen wir nicht einzelne Mitglieder oder einzelne Minderheitsyarteien be- schränken. In diesem Sinne schließen ih meine Freunde dem Antrag auf Kommissionsberatung an; wir werden unsere Stellungnahme zu dem Antrag selbst von dem Ergebnis der Kommissionsberatung ab- hängig machen.

Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole): Der allgemeinen Verurteilung der erwähnten Vorkommnisse {ließe ich mich für meine Partei an. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Würde des Hauses zu wahren. Das haben die Sozialdemokraten nicht getan. Aber ein ein- zelnes Vorkommnis kann doch nicht Veranlassung geben, die Ge- \chäftsordnung zu ändern. Alle Bestimmungen in anderen Parlamenten über eine Einschränkung der Nedefreiheit haben nihts genußt. In Oesterrei sind geradezu Skandalszenen vorgekommen, troßdem hat man nicht versucht, einzuschreiten, weil eben die Geshäftsordnung dem Uebel nicht abhelfen fann. Gerade die englische Parlamentsgeschichte zeigt daß alle Bestimmungen für eine folche Einschränkung nichts genußt haben. In der englishen Geschäftsordnung galt bis weit in das vorige Jahrhundert die Bestimmung, daß ein Mitglied, welches das Parlament beleidigt hatte, Abbitte leisten mußte, und das wuchs fo weit, daß, wenn jemand die Ordnung des Hauses verleßte, er auf den Knien Abbitte leisten mußte. Einmal wurde ein Mitglied, das das Parlament \kandalös beleidigt hatte, verurteilt, Abbitte zu leisten: es fkniete nieder und leistete Abbitte, dann aber erhob es sich, fklopfte den Staub von seinen Knien und rief: „Jst das ein \{chmußiges Parlament !“ Man hat dann jene Bestimmung aufgehoben. Wenn die Herren Sozialdemokraten jeßt fehen, daß ihr Vorgehen auf das Haus keinen Eindruck gemacht hat, so bin ich überzeugt, daß folche Szenen sih nicht wiederholen werden. 20 habe das Vertrauen zu dem Verstand der Herren, daß sie es nicht wiederholen werden. In bezug auf die langen Reden wird sich kaum etwas ändern lassen. Die Parlamente sind dazu da, daß die Mitglieder alles zum Ausdruck bringen, was die Wähler verlangen. Daß sich der eine oder andere ein- schränken kann, ist ja fehr s{chön, abers es läßt sih nit immer machen. So lange Reden, wie sie Herr Liebknecht gehalten hat, sind in anderen Parlamenten fehr oft vorgekommen, sowobl von der Ne- gierung wie aus dem Hause. Im vorigen Jahrhundert baben in England Parlamentsmitglieder bei einer Verhandlung nicht \stundenlang, fondern tagelang geredet, und in den achtziger Jahren hat Gladstone bei der Einbringung der irischen Bill 34 Stunde geredet. Es kann sich die Notwendigkeit erweisen, eine sehr lange Rede zu halten. Da einen Riegel vorzuschieben, ist sehr gefährlih. Wenn große Parteien des Hauses den Antrag der Kom- mission übergeben wollen, so kann meine kleine Partei nichts dagegen haben, ich bitte aber die Kommission, den Antrag abzulehnen.

Abg. Fischbeck (fr. Volksp.) : Den Vorgang, der zu diesem An- trage Veranlassung gegeben hat, bedauern auch wir auf das tiefste. Wir sind aber auch der Ansicht, daß man nicht aus diesem einzelnen Falle heraus nun gleich ab irato zu einer Aenderung der Geschäfts ordnung schreiten darf. Da müssen andere, s{werwiegendere Gründe vorliegen. Was hat man denn mit der Aenderung der Geschäftsord nung im Reichstag erreiht ? Ein einziges Mal it eine solche Bestimmung zur Anwendung gekommen, und da hat sie vollständig versagt. Was den zweiten Teil des Antrags betrifft, so soll nah den Worten des Abgeordneten Heydebrand der Präsident nach anderthalbstündiger Nededauer das Recht haben, das Haus zu befragen, ob es den Nedner noch weiter hören will oder nicht. Das heißt doch nichts anderes, als daß der Nedner abhängig wird von dem Belieben des Präsidenten und der Majorität. Das ist eine Durchbrehung des Rechtes der Minorität. Wir haben ja auch in der Oeffentlichkeit gehört, daß felbst diejenigen, die Ver anlassung zu diesem Antrage gegeben haben, den damaligen Borgang für niht gerechtfertigt halten, und wir haben die Mitteilung be Tommen, daß, so etwas nicht wieder vorkommen solle. Dieser Antrag würde uns aber auch der Negierung gegen über in Schwierigkeiten bringen. Wir haben es z. B. bei Finanz- erposes oft erlebt, daß folhe Reden weit über anderthalb Stunden hinausgingen. Wenn Sie nun den Abgeordneten die Möglichkeit nehmen, auf eine folhe Nede genügend zu antworten, so {afft \ich as Parlament eine Geschäftsordnung, in der seine Mitglieder schlechter gestellt find als die Regierungsvertreter. Wir müssen der artige Vorschläge ablehnen.

Abg. Borgmann (Soz.): Ih will hier die Gelegenheit nicht benußen, um die Vorgänge, die Veranlassung zu diesem Antrage gegeben haben, zu entschuldigen. Es erscheint mir aber bös ver kehrt, aus folchen Vorgängen heraus derartige Anträge zu tellen. Wir haben von dem polnischen Vertreter gehört, daß man ander wärts die Beleidigung des Parlaments fehr scharf gerügt hat. Da müßte doch den Antragstellern bei der Aeußerung des Herrn von Olden burg, die eine {were Beleidigung des Parlaments und. eine Disziplinlosigkeit darstellt, der Gedanke zu einem folchen Antrag gekommen sein. Als ih nun aber hörte, daß auch Herr von Olden burg diesen Antrag mit unterzeichnet hat, da hat die ganze Geschichte für mich doch etwas Komisches bekommen. Herr von Oldenburg als Freund der Aufrechterhaltung der Ordnung in den Parlamenten, das ift doch wirkli eine Figur zum Lachen! Wir sollen damals bei unferen Zwischenrufen nit spontan so gehandelt haben, fondern ge- wissermaßen vorbereitet; ih kann mir lebhaft vorstellen, daß Sie (nah rechts) fich in unsere Gefühle überhaupt nicht hineindenken können. Mit mir haben Hunderttaufende das Gefühl gehabt, als wolle man mit. der Wahlrechtsvorlage, diesem Produkt einer einsihtslosen Bureaukratie, das Volk bis aufs Blut reizen. Die Beschränkung der Nedezeit ist cine Vergewaltigung der Minorität. Alle diefe Anträge sind ein Ausfluß des preußischen Polizeigeistes, der ein Teil Ihrer selbst ist.

Darauf wird der Antrag gegen die Stimmen der Frei finnigen und der Sozialdemokraten der Geschäftsordnungs

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kommission überwiesen.

Hierauf wird die zweite Beratung des Staatshaushalts- etats für 1910 bei dem Etat der Preußischen B gen Al Tee fortgeseßt. Referent ist der Abg. Dr. Rewold t.

_ Abg. Meyenschein (konf.): Die Geschäftsführung der Preußen- kasse ist von uer Seite in früheren Jahren heftig angegriffen worden; ich glaube, ohne Grund. Die Preußenkafse ist auch für den Staat ein gutes Geschäft. Ihre Bam dem Mittelstand in Stadt und Land zu nüßen, hat sie vollauf erfüllt. Ueber die Solidität werden wir uns- wohl in diesem Jahre nicht zu unterhalten haben nach den \{chlagenden Gegenbeweisen, die der Prôäsident der Preußenkasse im vorigen Jahre beigebraht hat. Unbegründet ist bor allem der Vorwurf, daß die Kasse das Genossenschaftswesen in falshe Bahnen dränge. Die Entfaltung der Genossenschaften wird in keiner Weise dadurhch verhindert, daß sie den Kredit der Preußenkasse genießen. Die Behauptung der äußersten Linken, daß durch die Genossenschaftsbildung auf dem Lande die Verhältnisse der Arbeiter vershlehtert werden, wird dur die Erfahrungen in Hessen widerlegt, wo Tausende von Arbeitern Mitglieder der Genossenschaften sind und dabei sehr gut fahren. Die Genossenschaften dienen Kou- lumenten wie Produzenten in gleicher Weise; sie werden ein immer wichtigerer Faktor in unserem Wirtschaftsleben. Es ist unrichtig, daß die Zentraldarlehnskasse an dem Zusammenbruch des Winzervereins in Eltville huld sei. Sie hatte überhaupt eine Berpflichtung zur Sanierung nicht, troßdem hat sie alles getan, was zu tun war, um den armen Leuten zu helfen; sie hat eine beispiellose Opferwilligkeit bewiesen. Das „System“ ist jedenfalls an dem Zusammenbruch niht \{chuld, wie der Abg. Dr. Crüger meint, fsondern ge- \chäftlihe und persönliche Unfähigkeit im Bunde mit per- fönliher Unredlichkeit. Mit dem System sind wir \ebr gut gefahren. Die Genossenschaften sind allerdings Feuerherde, aber in einem ganz anderen Sinne, als es Herr Crüger meint. Auf diese Organisation trifft das Wort zu : Wohltätig it des Feuers Macht. Das System der Systemlosigkeit aufzustellen, wie es Herr Crüger wünscht, wäre ja bequemer. WVereinzelte, in kein System ge- brachte Genossenschaften verkommen, weil sie keinen Feuerberd haben, es sei denn, daß sie sih an einen fremden Feuerhberd seßen. Wir können die Leute niht mit dem Manchestertum trösten, alles laufen zu lassen, wie es geht. Es ist wahr, daß einzelnen Genossenschafts kassen oft die nötige Geschäftskenntnis und die nötige Objektivität fehlt. Aber das, was wir im einzelnen nicht können, versuchen wir dur den Zusammenschluß. Jch weiß nicht, weshalb der Abg. Crüger dagegen fortwährend polemisiert. Gerade auf diesem Gebiete fönnten sih alle Parteien zusammenfinden, die wirklich Liebe zum Volke haben. Gerade das Genossen|chaftswesen ist dazu geeignet, die große Kluft, die seit Jahrhunderten durch unser Volk hindurhgeht, indem es in zwei Konfessionen gespalten ist, zu überbrücken.

Abg. Dr. Grunenberg (Zentr.): Die Preußenkasse verlangt mit Recht größere Sicherheit als andere Privatinstitutionen. Diele größere Sicherheit kann die Landwirtschaft leisten, niht aber das Oandwerk. Immerhin könnte die Preußenkasse auch dem Handwerk mehr entgegenkommen, als sie bis jeßt getan hat. Man follte das Handwerk ebenso unterstüßen wie die Landwirtschaft.

Abg. Dr. Crüger -Hagen (fr. Volksp.) : Nach den ausführlichen Erörterungen im vorigen Jahre hätte ih geglaubt, daß wir in diesem Jahre um eine Generaldiskussion herumkommen würden. So aber muß ih dem Abg. Meyenschein erwidern. Bezüglich des Elt- viller Falles hätte ih geglaubt, daß er den Faden wieder auf- nehmen würde, der sich durch die Verhandlungen des landwirt- schaftlichen Etats zog, wo man die Staatsregierung fragte, was fie zu tun gedenke, um die aufgetretenen {weren Schäden zu beseitigen. Damals ist vom Regierungstische, sowohl vom Landivirtschaftsminister wie vom Finanzminister, zugegeben worden, daß die Organisationen schwere Fehler gemacht haben. Statt dessen wendet ih aber | der Abg. Meyenschein gegen mich. Es ist mix niemals eingefallen, gegen den Zusammenschluß der Genossenschaften aufzutreten, sondern ih habe mich nur gegen den Zusammenshluß der Genossenschaften zu Zentral- genossenschaften gewandt, gegen die genossenschaftlichen Nattenkönige. ¿Für die Zentralen ist die Aktiengesellschaft die rihtige Form. Man erbält die Form der Genossenschaften zum Schaden der Beteiligten meist wohl nur deshalb, um sich den Kredit der Preußenkasse zu erhalten. Die Sanierung einzelner Genossenschaften darf übrigens niemals Aufgabe der Preußenkasse sein. Jch bin nie der Meinung gewesen, daß man den Dingen ihren freien Lauf lassen soll. Man joll aber die geeigneten Mittel anwenden. Der Abg. Meyenschein ist in die Technik unseres Genossenschaftswesens offenbar überhauvt noch nicht eingedrungen. Nicht „Probieren geht über Studieren" ist der rihtige Grundsaß; die Genofsenschaften sollten vielmehr zuerst \tudieren, dann probieren. Es ist in der Kommission darüber geklagt worden, daß die Kreis\parkassen durch die Genossenschaften mit Hilfe des Kredits der Preußenkasse Konkurrenz erleiden. Bisher ist immer das Gegenteil gesagt worden, daß die Kreissparkassen, mit dem ganzen Beamtenapparat versehen, den Genofsenschaftskassen Konkurrenz machen. Wie man eine Aufgabe der Genossenschaften darin sehen kann, sich an einer möglichst weitgehenden Entschuldungsaktion zu beteiligen, das verstehe ih niht. Es könnte sih höchstens nur darum handeln, die allerfräftigsten Genossenschaften zu dieser Aufgabe heranzuziehen. Wenn der Präsident der Preußischen Zentralgeno}enschattskasse sich so, wie es nach dem Protokoll der Budgetkommission den Anschein hat, ausgesprochen hat, dann müßten alle Genossenschaften aufgefordert werden, sih an der Entschuldungsaktion zu beteiligen. Ein dringendes Bedürfnis ist die Herausgabe eines genossenschaftlichen Adreßbuches. In dieser Beziehung müßte die Preußzenkasse die Initiative ergreifen. Der Finanzminister hat am Sonnabend die außerordentliche Steigerung der Sparkasseneinlagen von 34 auf 12 Milliarden hervorgehoben und diese Steigerung auf die Einlagen der Arbeiter zurückgeführt. Ich glaube, es it vielmehr für diese Steigerung das Moment maßgebend, daß die Kreissparkassen sich immer mehr zu Bankinstituten entwickeln. Meinetwegen mögen die Kreissparkassen das tun, dann sollen fie aber nicht versucben den Depositenverkehr der Genossenschaften an sich zu ziehen. Es kommt nicht auf die paar hundert Mark an, sondern das Ansehen der Genoffen schaftskassen leidet darunter. Kreissparkasse und Genossenschaften dürfen sih keine Konkurrenz machen, den Sparkassen muß der Real kredit, den Genosfsenschaftskassen der Personalkredit überlassen bleiben. Das jeßige Bestreben der Kreis\parkafsen ist illoval. Es verlautet, daß in der nächsten Zeit ein Erlaß des Finanzministers die Genossen schaften vom Quittungsftempel befreien will, wenn es ic nit um den Ueberweisungsverkehr handelt. Durch den Quittungs- und Schekstempel wird der Depositenverkehr bei den Genossenschaften unnöôtig erschwert. Die neue Verfügung ist dazu angetan, den Ueber weisungsverkehr außerordentli zu erschweren. Denn die Genofssen- schaft wird ja nur dann von dem Stempel befreit, wenn die Ab hebungen mit Hilfe des Svarkassenbuches erfolgen. Der Wunsch des Abg. Grunenberg, daß auch den Handwerkern Kredit gegeben werden soll, wird wohl von keiner Seite unterstützt werden.

Abg. Kreth (konf.): Ich stelle zu meiner Freude fest, daß Herr Dr. Crüger diesmal in feiner Kritik auße tlichh sanft und zart gewesen ist: er sagt niht mehr, daß das Scheusal Zentralgenossen \chaftsfasse in die Wolfs\{lucht geworfen werden muß. Die Verluste, die bei den Genossenschaften entstanden sind, sind uicht auf das System zurückzuführen, sondern auf besondere Schwierigkeiten in der Verwaltung oder auf Fälle von Unehrlichkeit. Die großen Banken lassen sih auch um Millionen bestehlen, davon wird aber nicht so viel gesprochen. Es werden in dieser Beziehung in allen Systemen Fehler vorkommen, au bei den einzelnen Genossenschaften. Die Regierung hätte in Eltville in derselben Weise eingreifen follen wie an der Ahr; ih bin fest überzeugt, daß das Haus die Forderungen der Negierung in dieser Hinsicht bewilligen würde.

Abg. Dr. Grunenberg (Zentr.): Jch habe nicht verl1ngt, daß den einzelnen Handwerkern Kredit gegeben werden soll, sondern nur, daß ihre Organisationen in derfelben Weise unterstützt werden, wie die der Landwirte.

Präsident der Zentralgenossenschaftskasse Dr. Heiligenstadt: Ueber die Befreiung vom Quittungsstempel haben Verhandlungen