1910 / 55 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Mar 1910 18:00:01 GMT) scan diff

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

D E e A E E Ma @OTUMETO R S GN E DETE T ICSGITRE T E TE N SE S T E I E E T N N

Qualität

mittel

Gezahlte

r Preis für 1 Doppelzentner

niedrigster

Ca

hödjster

Mh

niedrigster

b

höchster

M

Verkaufte Menge Doppelzentner

Verkaufs-

wert

Mb

Außerde wur Durlhschnitts- ußerdem wurden

preis

für

1 Doppel- zentner

M

Am vorigen Markttage

Üübers{chläglider

Allenstein . Son Sorau N.-L. Posen .

Lissa i. Pos. Krotoschin .

Schneidemühl .

Breslau .

Strehlen i. Schl.

Schweidnitz . Glogau Liegni 4206 Hildesheim Smden . Mayen Crefeld . Neuß . Saarlouis Landshut. Augsburg Giengen . Mainz

Neubrandenburg

U St. Avold

Giengen . . Bopfingen

Allenstein Vorn, 5 Prenzlau . Sorau N.-L. D. Lissa i. Pos. Krotoschin

Schneidemühl .

Breslau

Strehlen i. S

Schweidniß . Glogau . S Hildesheim (Emden Mayen Crefeld Neuß . Landshut . Augsburg Giengen . Bopfingen Mainz

Neubrandenburg

St. Avold

Allenstein Thorn Prenzlau ; Sorau N.-L. Posen : Lissa i. Pos. Krotoschin

Schneidemühl .

Breslau .

Strehlen |{. Sl

Schweidniy .

Liegnitz Mayen Crefeld Landshut Augsburg Giengen Bopfingen Mainz

Neubrandenburg

Altkirch

Allenstein Thorn. Prenzlau . Soi1au N.-L. Posen .

Lissa î. Pof. Krotoschin

Schneidem üb!

Breslau

Strehlen i. Schl. .

Schweidniy . Glogau Liegnitz . Hildesheim Emden Mayen Crefeld Neuß . . Trier . Saarlouis Landshut . Augsburg Giengen . Bopfingen Laupheim

Manni Neubrandenburg Mid » St. Avold .

Mark abgerundet mitgeteilt. Der Dur{\ k . Dee verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle g dia ‘legender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis niht vorgekommen ist, ein Punkt ( .) in den

Berlin, den 5. März 1910.

: Braugerste

; Braugers te

22,27 21,80 21,50 22,00 21,80 22.20 19,50 20,60 21,05 21,50 22,45 21,60 21,00 17,05

20,60 20.60 23,67 22/80 99 40

21,87 92.60

22,60 21,60

15,75 15,60 15,10 14,70 15,00 14,90 15,10 15,00 13,90 14,85 14,50 15,25 14,30 15,60 14,00

15,30 14,80 15,00 15,30 16,60 15,40 16,50

16,50

13,09 14,00 14,70 15,00 13,20 12,50 14,50 14,40 13,40 14,00 14,50 12,50 14,20 14,40 13,00 14,23 15,00 15,2

15,20

16,75

16,62

15,70 15,60 15,10 15,00 15,40 14,90 14,80 14,5 14,30 14,40 14,70 15,20 14,90 16,00 2,80

15,20 14,50 16,00 17,40 16,13 15,30 14,80 14,80 14,80

17,78 16/80

Weizen. 283,93 22,30 22,00

2210 22,70 20,00 21,60 22,30 22,00 22,50 22,60

22,27 22,10 21,90 22,00

22,00 22,20 19,50 21,50 21,05 22,00 22,49 21,60 21,20 17,85

20,60 20,60 24,00 23,00 22,80

21,87 22,80

21,60

15,75 15,80 19/00 14,70 15,20 14,90 15,10 15,00 14,80 14,85 14,90 19,20 14,30 15,80 14,55 15,30 14,80 15,36 15,60 16,60 15,40 16,50

16,90

13,09 14,20 14,70 15,30 13,60 12,70 14,50 14,70 13,70 14,40 1450 12,90

18,15

21,34 21,60 21,60 22,00 24,33 23,20

22,50 22,00 22,40

22,00 Roggen.

16,00 16,00

15,00

15,00 15,60 15,30 14,90 15,20 14,90 15,30 19/30

14,65 16,60 15,80 15,80 15,61

15,70

16,00 16,80 15,60

ere.

13,60 14,50 15,50 13,80 12,80 15,00 15,00 13,80 14,50 15,00 13,00 15,00 15,40 14 00

,

15,00 15,40

17,20 15,40 17,23

afer.

16,20 16,00 15,40 15,50 15,80 15,10 15,40 15,00 14,90 15,00 15,10 15,40 15,40

14,80 15,50 16,20 15,50 16,40 17,70 17,20 15,60

15,40 15,40 16,65 16,00 18,67

29,01 22,40 22,00

r c

22,30

22,10

20,00 22,50

22,30

22,90

22,090

22,60

18/65 21,34 21,60 21,60 22,00 24,67 23,60 22,65 22 00 22 40

Keruen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen). 22,60 ||

22,00

16,00 16,10

15,00

15,00 15,60 15,30 15,40 15,20 15,30 15,30 15,3

14 65 16,00 15,80 15,80 16,07 16,00

16,00 16,80 15,60

13,60 14,80

15,50 13,80 13,00 15,00 15,00 14,00 15,00 15,00

3,00 [5,00 15,40

16 00 15,50 16,20

10,0

16,60 18,00 17,74 16,00

15,40 15,80 17,00 16,00 18,67

Kalserlid;es Stztisiishes Amt. «A: Fudry.

35 5D

40 90

80 15

400

62

140 215

142 453

32

181 113

1 400

81

554 440 327 332 780

6 520

157

7 596

65

3 305 3 392

879

16 500

435

1 130 766

1 45 816

8 874 545

5 318 50 770

9 360

734 500 435 1 323

9 900

vr

D094 1 374 352 2 220

304 61 60

5 840 961

9 100

3 806 2 508

6 946 486

2 693

1713

22 400 1 430

22,15

92, 21,80 99 20 19,50 21,03 92,43

17,85 21,34

21,10 21,67 24 48 23.07 22,94

92 00 21,74

22,60 21,29

15,87

14,94

14,90

15,18

14,50

16,00

15 30

15,56

15,50 16 60 10,72

15,60

13.86 15.30 15,63 15,20

15.40 16,46

15,92

15 81 14,90 15,13 14,50

14,70 15,33

14,60 15/50

15,00

C0 17,63 15,33 15,19 14,88 15,16

16,00 17,65

chnittspreis wird aus den unabgerundeten legten sehs Spalten, daß entsprechender

D G3

E

DO DO DO DS

D

Zahlen berechnet. Bericht fehlt.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee, \

Offiziere, Fähnriche us» Berlin, 3. März. v. Arnim, Gen. der Inf. und Gouverneur von Met, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit der geseßlichen Pension zur Disp. und gleich- zeitig à la suits des 4. Garderegts. z. F. gestellt. Mudra, Gen. U. und Kommandeur der 39. Div., zum Gouverneur von Meß ernannt. von der Groeben, Gen. Lt. und Kommandeur dec 12. M in Genehmigung seines Abschiedsgesuhes, unter Verleihung des Charakters als Gen. der Inf., mit der geseßlichen Pension, Petel, Gen. Lt. und Kommandeur der 33. Div., tn Genehinigung seines Abschiedsgesuhes mit der geseßlichen Pension, von Der ElPPe, Gen. Lt. und Kommandant von Königsberg i. Pr in Genehmigung seines Abschiedsgesuhes mit der geseßlichen Pension, zur Disp. gestellt. Frhr. v. Seendorff, Gen. Major und Kommandant von Mainz, unter Verleihung eines Patents feines Dienstgrades, in gleicher Eigenschaft nah Königsberg i. Pr. verseßt. v. Naven, Bon: Lt. und Kommandant von Magdeburg, in Genehmigung seines Abschiedsgesuhs mit der geseßlichen Pension zur Disp. gestellt. v. Menß, Gen. Major und Kommandeur der 28. Inf. Brig., unter Verleihung des Charakters als Gen. ., zum Kommandanten von Magdeburg ernannt. Burggraf u. Graf zu Dohna-Schlobitten, Gen. Major und Gen. à la suito Seiner Majestät des Kaisers und Königs, beauftragt mit der Führung der Gardekav. Div., unter Be- lassung in dem Verhältnis als Gen. à la suite, zum Gen. U. be- fördert und zum Kommandeur der Gardekav. Div. ernannt.

Berlin, 3. März. Die nachgenannten Abiturienten der Haupt- kfadettenanstalt in der Armee als Fähnriche angestellt, und zwar die Portepeeunteroffiziere: Herrlein, im 3. Garderegt. z. F., v. Wedel, im 4. Garderegt. z. F., v. Tippelskirch, im Königin Elisabeth Gardegren. Regt. Nr. 3, Cleve, Frhr. v. Kettler, im Königin Augusta Gardegren. Negt. Nr. 4, Dallmer-Zerbe, im Gren. Regt. Kronprinz (1. Ostpreuß.) Nr. 1 Lucht, im Gren. Negt. König Friedrich der Große (3. Ostpreuß.) Nr. 4 Schartow, im Gren. Mea Kong Wilbelm 1, Q: Westpreuß) Nr. 7 Hallstrôm, im Gren. Negt. König Friedri II1. (2. Schles.) Nr: 11, v. Wietersheim, im Inf. Negt. Prinz Friedrich der Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15, Fiebig, im Inf. Negt. von Grol- man (1. Posen.) Nr. 18, Heller, im Înf. Negt. von Winterfeldt (2. - Dberschles.) Nr. 23, Beyer, im Inf. Negt. von Lüßow (1. Vet.) Nr 20 Kugler, im Juf Negt. Fürst Leopold von Anhalt-Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, V ölders, im Inf. Neat. Prinz Louts Ferdinand von Preußen (2. Magdeburg.) Nr. 27, v, Pla» Darttung, im Juf, Negt. von Horn (3. Rhein.) Nr. 29, Schmidt, im Inf. Negt. Graf Werder (4. Nhein.) Nr. 30, DIETOLO, n N, Mea Graf Bose (1 Thüring.) Nr. 31, Daum, im Füsilierregiment Graf Roon (Ostpreuß.) Nx. 33, Czopnik, im Füsfiierregiment von Steinmeß (Westpreuß) Nr. 37, Cusig, im Füs. Regt. General-Feldmarschall Graf Moltke (Schles) Nr. 38, Matthies, im Inf. Negt. Graf Donboff (7. Ost- preß.) Nr. 44, Scholz, im 6. Pomm. Inf. Negt. Nr. 49, Börner, im 5. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 53, Kempf, im Inf. Negt. Freiherr Hiller von Gaertringen (4. Posen.) Nr. 59, Schroeder, im Inf. Negt. von der Marwiß (8. Pomm.) Nr. 61, Heinrici, im 3. Ober \{les. Inf. Negt. Nr. 62, Müller, im 8. Rhein. Inf. Regt. M QIAnDI, n 4 Stng: Inf. Regt. Nr. 72 Frhr. v. Tettau, im Inf. Regt. Hamburg (2. Hanseat.) Nr. 76, v. Claer, im Inf. Regt. von Wittich (3. Kurhes}s.) Nr. 83, v. Huth, im Füs. Negt. Königin (Schleswig-Holstein.) Nr. 86, örhr. v. Ledebur, im Anhalt. Inf. Regt. Nr. 93, v. Hartmann, n 5. Thüring. Inf. Negt. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), von Grolman, im Inf. Negt. Kaiser Wilbelm (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 116, Koch, im 1. Lothring. Inf. Negt. Nr. 130, v. Wussow, im 2. Lothring. Inf. Regt. Nr. 131, Kläveman n, im 3. Lothring. Inf. Regt. Nr. 135, v. Fab er, im 3. Unterelsä}s. Inf. Regt. Nr. 138, Brinkmann, im Kulmer Inf. Negt. Nr. 141, Frhr. v. Dalwig, im 5. Westpreuß. Inf. Negt. Nr. 148, Winkler, im 9. Rhein. Inf. Regt. Nr. 160, Leiber, im 8. Bad. Inf. Regt. Nr. 169, Soenke, im 9. Westpreuß. Inf. Regt. Nr. 176, Student, im Jägerbataillon Graf Yorck von Wartenburg (Ostpreuß.) Nr. 1, Brosius, im Magdeburgishen FJägerbataillon. Nr. 4, v. Graeveniß, im Westfäl. Jägerbat. Nr. 7, v. Arnim, im Drag. Negt von Bredow (1. Schles.) Nr. 4, Schmidt v. Schmidtse E, im Drag. Negt. von Arnim (2. Brandenburg.) Nr. 12, v. Bodecker, im 2. Hannov. Drag. Negt. Nr. 16, v. Steinau-Steinrück, im Magdeburg. Hus. Negt. Nr. 10, Hupe r8, im Thüring. Ulan. Negt. Nr. 6, Fischer, im Ulan. Regt. Prinz August von Württetnberg (Posen.) Nr. 10, Dietlein, im Jägerregt. zu Pferde Nr. 5, Neubaur, im 3. Gardefeldartillerieregiment, Specht, im Feldartillerieregiment von Podbielski (1. Niederschles.) Nr. 5, Mantels, im Feldartillerieregiment General - Feldmarschall Graf Waldersee (Schleswig.) Nr. 9, v. Dechend, im 1. Ober- elsaNe Feldart: Negt: Nr. 15 Keil, im 1; Ostpreuß. Feldart. Negt. Nr. 16, Messerschmidt gen. v. Arnim, im 2. Pomm. ¿Feldart. Neat. Nx. 17, Junk, im 2. Hannov. Keldart. Negt. Nr. 26, Hohenberger, im 2. Lothring. Feldart. Regt. Nr. 34, Waldorf, im 2. Oberelsäss. Feldart. Regt. Nr. 51, Demni 1, un Berg. Feldart. Regt. Nr. 59, Pariselle, im Gardefußart. Regt., Lorenz, im 2. Westpreuß. Fußart. Regt. Nr. 15, Wollmann, im Gardepion. Bat., Karbe, im Pomm. Pion. Bat. Nr. 2, Lohsen, im Hannov. Pion. Bat. Nr. 10, Friemel, im Bad. Pion. Bat. Nr. 14, v. Besser, im Telegraphenbat. Nr. 2, Koh[l- bauer, im Telegraphenbat. Nr. 3.

Beamte der Militärverwaltung.

Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 12. Fe \ruar. Preeß, Luer, Proviantamtsinspektoren in Hagenau bzw. Dieuze, zum 1. Juli 1910 gegenseitig verseßt.

19. Februar. Pôtschkus, Militärbausekretär beim Bauamt [1 in Berlin, auf seinen Antrag mit Pension in den Nuhestand Le

20. Februar. Heldt, Betriebsa)sist., zum Betriebsleiter vei den tehnischen Instituten ernannt. E R A Proviantamts- direktor auf Probe in Graudenz, zum Proviantamtsdirektor ernannt.

22. Februar. Zündel, Stabsveterinär der Landw. 1. Aufgebots (1 Mülhaujen i. E.), der Charakter „Oberstabsveterinär“ mit dem persönlihen Range der Näte 5. Klasse verliehen. Prof. Dr. Oster- tag, Stabsveterinär der Gardelandw. a. D. (111 Berlin), Dr. Schulz, Stabsveterinär a. D. (Düsseldorf), Bartsch, Oberveterinär a. D. (Neisse), im Beurlaubtenstande wiederangestellt. Pantke, Oberveterinar im Drag. Regt. Prinz Albrecht von Preußen (Litthau.) Nr. 1, behufs Wahrnehmung der Stabsveterinärgeshäfte zum Ulan. Regt. Prinz August von Württemberg (Posen.) Nr. 10, Rosenbaum, Oberveterinär im KönigEulanenregiment (1. Han- novershen) Nr. 13, zum Husarenregiment Kaiser Franz Joseph von Oesterreih, König von Ungarn (Schleswig- Holstein.) Nr. 16, Ehrle, Oberveterinär im Drag. Regt. Freiherr von Man- teuffel (Rhein.) Nr. 5, zum Westfäl. Drag. Negt. Nr. (, Sohne, Oberveterinär im 2. Oberschles. Feldart. Regt. Nr. 57, zum Drag. Negt. Prinz Albrecht von Preußen (Litthau.) Nr. 1, Dr. PerkTubn, Oberveterinär im 2. Gardedrag. Regt. Kaiserin Alexandra von Ruß- land, zum Ulan. Negt. Kaiser Alexander Il. von Rußland (1. Brandenburg.) Nr. 3, Külper, Oberveterinär im Westfäl. Drag. Negt. Nr. 7, zum 2. Großherzogl. Mecklenbürg. Drag. Regt. Nr. 18, Klotz, Oberveterinär im Braunschweig. Huf, Regt. Nr. 17, zum Ulan. Regt. Kaiser Alexander 11. von Nußland (1. Brandenburg.) Nr. 3, versetzt.

Königlich Bayerische Armee.

München, 24. Februar. Im Namen Seiner Majestät des Königs. Seine Königlihe Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, haben Sich unterm 23. d. M. Aller- höchst bewogen gefunden, nachstehende Personalveränderungen Aller- gnädigst zu verfügen :

a. bei den Beamten der Militärverwaltung: den Neichsmilitär- gerihtsrat Lang des bayer. Senats beim Neichsmilitärgeriht auf Ansuchen mit der geseßlichen Pension in den dauernden Nuhestand zu verseßen unter Anerkennung feiner vorzüglichen Dienstleistung : den Oberkriegsgerichtsrat Binder beim Generalkommando L. Armee- korps, zur Dienstleistung in das Kriegsministerium berufen, mit der Wirksamkeit vom 1. Marz d. J. zum Geheimen Kriegsrat und vor tragenden Rat im Kriegsministerium in etatmäß. Weise zu befördern ; die Kriegsgerichtsräte v. Oelhafen vom Gouvernement der Festung Ingolstadt zur 2. Div. und Scheder von der 2. Div. zur 4. Div., beide in gleicher Diensteigenschaft vom 1. März [. J. an in etatmäß. Weise zu verseßen; den Miilitärgerichtspraktikanten Korbacher, L. d. Nes. des 9. Inf. Negts. Wrede, zum Kriegsgerihtsrat beim Gouvernement der Festung Ingolstadt vom 1. März d. I. an in etatmäß. Eigenschaft zu ernennen: dem Oberzahlmstr. Müller des 14. Inf. Negts. Hartmann aus Anlaß der Verseßung in den Nuhe- stand in Anerkennung seiner Dienstleistung den Titel eines HRechnungs- rates zu verleihen ;

b. außerdem: zu ernennen: in etatsmäß. Eigenschaft zum Pro- fessor der Geschichte an der Kriegsakademie mit Rang und Gehalt eines außerordentlihen Hochs{hulprofessors zum 1. März 1910 den Privatdozenten an der Universität München mit Titel und Nang eines außerordentlichen Hochschulprofessors Dr. Bitterauf, zum Gym- nafiallehrer am Kadettenkorps zum 1. April 1910 den Reallehrer an der höheren Töchtershule in Nürnberg Dr. Kugler.

Kriegsministerium. München, 29. Januar. Ernannt verden zu Oberveterinären in der Nes. die Unterveterinäre Heckmann (Landshu{), Dr. Spann (Kempten), Hellmuth (Straubing), Dr. Ott (Kempten), Mennel, Falfkenbach (1 München), Negler (Bamberg), Schneider (1 München), Kirner (Augsburg), Dr. Poppe (Hof), Dieu (1 München), Deiserer (Weilheim) Dolch (Würzburg). i

Kriegsministerium. München, 15. Februar. (Frnannt werden zu Oberveterinären in der Res. die Unterveterinäre S porer (Augsburg), Dr. Pöschel (Ansbach), Lindner (1 München), Paintner (Landshut), Köllisch (Nürnberg), Oeller (11 München), Schwäbel (Dillingen), Klinge (Kempten), Jäger (Mindelheim), Zettl (Landshut), Karl (Ansbach).

Deutscher Reichstag. 48. Sißung vom 4. März 1910, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die Fortsezung der zweiten Beratung des Etats für das Reichsamt des Innern.

Nach dem Abg. Neuner (nl.), dessen Nede in der gestrigen Nummer d. Bl. mitgeteilt worden ist, ergreift das Wort der

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Jnnern Delbrü :

Was die Hypnose betrifft, fo ist die Handhabung der Hyvpnose ja schon jeßt polizeilih überwacht, hon nach den jetzt geltenden Be

, stimmungen machen ih Hypnotiseure strafbar, die durch Hypnose

ps

anderen Personen Schaden an Leib und Leben zugefügt haben. Im übrigen wird die Frage der Hypnose bei Gelegenheit des Gesetzes zur Bekämpfung der Kurpfuscherei mit behandelt werden und, wie ich annehme, eine Wsung finden, die den Wünschen des Herrn Borredners entspricht. Was das Apotheke igesez betrifft, so hat der Herr Vorredner ja shon darauf hbinge- wielen, daß ein entsprehender Entwurf veröffentliht ift. Dieser Entwurf ist zum Gegenstand einer eingehenden öffentlichen Diskusf\sion gemacht worden, und das aus dieser Diskussion sich er- gebende umfangreihe Material ist in der Hauptsache im Reichsamt des Innern aufgearbeitet. Es haben sich aber bei der Durcarbeitung der für und wider ausgesprochenen Wünsche und Forderungen einzelne Schwierigkeiten ergeben, die zu lösen wir noch nit in der Lage ge wesen find. Der Gesetzentwurf ist aufgebaut auf dem Prinzip der reinen Personalkonzession. Die erteilte Konzession kann also nicht veräußert und nicht vererbt werden. Es entsteßt nun die schwierige Frage, wie bei der Neuerteilung von Konzessionen verfahren werden sol. Es wird von seiten der Tonditionierenden Apotheker die Forderung gestellt, daß die Neukonzessionen lediglich na der Frage der Anciennität dem ältesten , jeweilig in der Liste stehenden konditionierenden Gehilfen zu übertragen sein würden. Dagegen sind von verschiedenen Bundesstaaten erhebliche Einwendungen erhoben worden, deren Gewicht ich mi nicht babe verschließen können. Es ist mir niht gelungen, hier eine zwecentsprehende Lösung zu finden. Ich werde weiterhin bestrebt sein, auch diese Schwierigkeiten aus der Welt zu \chaffen.

Der Herr Vorredner hat dann nah dem Schicksal des Abdekerei geseßes gefragt. Hier liegt es ähnli. Mein Herr Amtsvorgänger hat bereits ih glaube im vorigen Jahre hier die Grundsätze klargelegt, nach denen er diese Frage zu regeln beabsichtigte. Es ift, diesen Grundsäßen entsprehend, ein Gesetzentwurf aufgestellt. Der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs haben sih aber im Bundesrat {on dadurch Schwierigkeiten entgegengestellt, daß das Abdeereiwesen nicht ohne gleichzeitige Regelung der Frage der Ablösung der Ab- deckereiprivilegien neugeordnet werden kaun. Diese, namentlich für Preußen wichtige und finanziell nit unerheblihe Frage ist in neuerer Zeit dadurch kompliziert worden, daß durch eine höchstgerichtliche Entscheidung die Bedeutung und der Wert der bestehenden Abdeckerei- privilegien erheblih größere Bedeutung gewonnen hat, als wir bisber annahmen. Jch bin daher nit in der Lage, den Gesetzentwurf über die Beseitigung von Tierkadavern den Instanzen des Reichs vorzu- legen, bevor ih nit Mittel und Wege gefunden babe, um die Schwierigkeiten; die sich auf dem Gebiet der Ablösung der Abdeerei- privilegien, namentli in neuester Zeit, ergeben haben, zu beseitigen.

Der Herr Vorredner hat endlih gewüns{cht, daß mit der Durch- führung des neuen Viebseuchengesezes vom 26. Juni v. J. ungesäumt vorgegangen werden möge. Dieses Geseß kann aber nit eher zur Durchführung gebracht werden, als bis die Bundesstaaten die er forderlichen Ausführungsgesetze erlassen haben, namentlich auch hbin- sihtlih der anderweit geregelten Frage der Entschädigung für ge- tôtetes und gefallenes Vieh. Was die Ausführungsanweisungen des Bundesrats selbst betrifft, so handelt es si, wie die Herren, die mit dieser Materie Bescheid wissen, es übersehen können, um eine sehr er- heblihe Arbeit. Die jetzige Ausführungsinstruktion, die 132 Para- graphen und 2 große Anhänge besißt, muß völlig umgearbeitet werden, und zwar niht nur mit Rücksicht auf die Fortschritte, die die Veterinärwissenschaft inzwischen gemacht hat, sondern auh in bezug auf die Krankheiten, die in dem früheren Viehseuchengesez nicht be- handelt waren, insbesondere Tuberkulose, Schweine- und Geflügel- krankheiten. Die Vorarbeiten sind aber so weit gediehen, daß der Vor- entwurf dieser neuen Instruktionen unter Zuziehung von Veterinär- sachverständigen aus dem Neiche noch im Laufe dieses Monats beraten

werden wird. Wenn er so bestimmte Gestalt gewonnen hat, dann werden, entsprechend den Bestimmungen des § 79 Absatz 3 des Viebseuchengesegzes. noch die Vertreter der beteiligten Berufsstände zu hören sein. Sie sehen also, es ist eine nicht unerheblihe Masse von Arbeit zu be- wälkigen. Aber Sie sehen au, daß wir rüstig dabei sind, diese Arbeit zu fördern.

Endlich hat der Herr Vorredner an mich die Bitte gerichtet, i möchte dafür sorgen, daß von den verbündeten Regierungen die zum Schutz unserer Viebstände erlassenen veterinärpolizeilichen Vorschriften, insbesondere an den Grenzen mit der nötigen Entschlossenheit und Energie gehandhabt würden. Meine Herren, ih kann Ihnen die Versicherung geben, daß sowohl das Neichê2amt des Innern als au die einzelnen Bundesstaaten, mit denen ih ja in unablässiger Korre- [pondenz über diefe Frage stehe, diese Bestimmungen mit der äußersten Gewissenhaftigkeit, Sorgsamkeit und Energie handhaben. Das muß [hon geshehen mit Rücksicht darauf, daß in unseren Viehbeständen ein so beträchtlihes Nationalvermögen steckt, daß jeder, der berufen ist, zum Schuße unserer Viehbestände zu arbeiten, sih der großen Verantwortung bewußt sein muß, die eine laxe Handhabung der Be- stimmungen mit sich bringen würde.

Nun glaubt der Herr Vorredner zu dieser Mahnung an mich Anlaß nehmen zu können aus einigen Fällen von Maul- und Klauen- seuche, die neuerdings in Deutschland und speziell auf dem hiesigen Vichhof vorgekommen sind. Er nimmt dabei an, daß diese Fälle von Maul- und Klauenseuche auf Einschleppung aus dem Auslande zurüd- zuführen sind. Der Fall auf dem Berliner Viehhof ist noch nit vollständig aufgeklärt. Soweit wir aber haben feststellen können, fehlt jeder Anhalt dafür, daß es \ich um eine Cinschleppung aus dem Aus- lande handelt. Ebenso liegt es mit den beiden Fällen, die vor einiger Zeit ich glaube, der eine in Bayern und der andere in der Nbein provinz vorgekommen sind. Auch in diesen Fällen ist festgestellt, daß die kranken Tiere aus Ställen stammten, in denen \eit feststellbarer Zeit kein Vieh aus dem Auslande gestanden hatte und keine An- stetungsstoffe aus dem Auslande gelangt fein konnten.

Wir müssen alfo vorläufig annehmen, daß es \ich in diesem Falle um sogenannte Bazillenträger handelt, das beißt also, daß von früberen Cpidemien Tiere übrig geblieben sind, die zwar die Krankheitskeime in sih tragen, aber selbst gesund geblieben sind, und daß durch diese Bazillenträger dann nah Ablauf einer gewissen Zeit diese für uns noch unerklärlichen neuen Seuchenausbrüche verursacht werden.

Der Herr Vorredner kann aber versichert sein, daß ih alles daran- seßen werde, um der Durchführung der veterinärpolizeilichen -Be- stimmungen sowohl“ im Inlande als auch an den Grenzen dem Aus- lande gegenüber den nötigen Nachdruck zu geben. (Lebhafter Beifall.)

Abg. Brühne (Soz.): Seit Jahren petitionieren die Bade anstaltsbesißzer am Main um Maßregeln gegen die fortschreitende Berunreinigung des Flusses. Ve Entwicklung der Industrie steigert dieje Kalamität von Tag zu Tag. ¿Frankfurt und Vffenbach find besonders betroffen. Mit den Abhilfemaßregeln sheint man 1h sehr viel Zeit zu nehmen. Der Main kann sih nicht selbst mehr reinigen, seit seine Wasser durh die S(leusen gestaut werden. Bereits sind Badende an Typhus erkrankt. Mit bloßen Plakaten, die vor dem Trinken von Mainwasser warnen, 11 nicht geholfen. Gbenso hat die Fischerei durch diese Mißstände shwer gelitten ; die ische, die jeßt noch im Main gefangen werden, s{chmecken in ge fochtem Zustande nach Petroleum und Karbol. Hier muß ih das Hetich8gesundheitsamt endlih rühren, um Besserung zu \{hafffen. Die Berufsgenossenschaften gewähren neuerdings für Bruchshäden und Leistenbrüche keine Unfallentshädigung mehr. Das ist ein höchst ungerechtes und bedauerlihes Ergebnis der Spruchpraxis der Berufsgenossenshaften; zahlreiche Arbeiter werden mit ihren ¿Familien dadurch aufs \{chwerste geschädigt. Das Reichsamt des Innern sollte hier einschreiten und die Berufsgenossenschaften “an weisen, daß sie die Unfallrente in dresen Fällen gewähren müssen. Noch unmer berichten die Gewerbeinspektoren über Verwendung von Kindern in gesundbeitsgefährlichen Betrieben : diesen Manipulationen gewi}jenlo]er Fabrikanten sollte doch ein Riegel vorgeschoben werden. Gben)o wird noch immer mit der Gesundheit von Arbeitern und Arbeiterinnen entgegen den gesetzlichen Bestimmungen von profit gieritgen Unternehmern in der \{chändli{sten Weise um Jzeprungen.

le Löhne, die man Kindern zahlt, sind geradezu unglaubli ), hle gehen bis zu 2, ja 12 »§ für die Stunde herunter. Die Gewerbeinspektoren haben die betreffenden Arbeitgeber angezeigt, das Urteil lautete auf 3 4 Geldstrafe ! Das it geradezu ein Hohn auf die gesetzlichen Borschriften und auf den Zweck, den ste verfolgen. Jn einer Fabri? wurde ein fechsjähriges Kind angetroffen, das für eine vierstundige

Beschäftigung ganze 5 4 Lohn erhielt. Betriebe, die sid nur durch folche schandbare Ausbeutung aufrecht erbalten lassen, müssen vershwinden. Auch in den Bätereibetrieben ist noch immer fehr viel zu wünschen übrig. Der Potsdamer Fabrikinspektor berichtet rasse Beispiele über die Behandlung der Bäckerlehrlinge. Ein 14 jähriger Lehrling hatte von Abends 10 bis Nachmittags 6 Uhr, also 18 Stunden tägliche Arbeitszeit, ein anderer 17} Stunden! Wo bleibt da die Bäckereiverordnung? Einer von diesen huldigen Meistern wurde allerdings mit 60 # Geldstrafe belegt; ih meine aber, man follte solhen Meistern überhaupt das Necht entziehen, Lehrlinge auszubilden. Ueber die Mißstände in den Ziegeleien ift hon oft geklagt worden. Auf einer Ziegelei konnte der Schlafraum für die Arbeiterinnen nur erreiht werden durch einen Gang, der durh den Schlafraum für die Männer führt. Man kann sich denken, was daraus folgte. Gbenso trostlos siebt es in den Fürsorgeerziehungs- anstalten aus. Es scheint, daß neuerdings die norddeutschen Verhält- nisse auch auf den Süden übertragen werden. (Zuruf: Gebört nicht zum Gesundheitsamt!) Jh möchte wissen, was dann dazu gehört ! Jn cinem Stift bei Darmstadt wurde ein Junge von 14 Jahren mit einem Strick um den Leib von einem Aufseber in die Jauchengrube ge worfen, weil er eine Zahnbürste in die Grube geworfen haben soll. In einer anderen Anstalt roerden unter Anleitung der Frau Direktor die Kinder aufs brutalste geprügelt, sie erbalten bis zu 100 Schlägen. Ein junger Mann von 20 Jahren erbielt 20 Schläge mit einem Stock. (Präsident: Ich habe Sie reden lassen, aber die Für- sorgeerziehung ist Landessache !) Jch habe die Fälle angeführt, weil ich glaube, daß diese himmelschreienden Zustände dringend der Remedur bedürfen.

Präsident des Reichsgesundheitsamts, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat Bumm: Das NReichsgesundheitsamt hat sih sehr wohl um die Angelegenheit der Verschmußung des Mains und der Maßregeln zur Abhilfe gekümmert. Eine Kom- mission hat sih eingehend damit beschäftigt und eine Nevision der Konzessionierung der betreffenden Fabriken in Aussicht genommen; ferner sind periodische Untersuhungen des Mainwassers angeordnet worden. Auch in Offenbah wird bald Besserung eintreten. Daß die Besse- rung niht von heute auf morgen geschehen fann, ift selbstverständ- lich, da auch die Interessen der Arbeiter in den Fabriken dabei in Frage stehen. Es wird aber alles geschehen, um die unleugbar vorhandenen Mißstände dort zu beseitigen. Auf die Fursorgeerziehungsfrage ein- zugeben, habe ih keine Veranlassung, da es sih um eine Landes\ache dabei handelt. Die Gewerbeinspektoren tun alles, um die betreffenden Betriebe zu revidieren und Mißständen vorzubeugen. Was die Bleivergiftungen betrifft, so trifft es niht zu, daß die Regierung zur Bekämpfung dieser Gefahr nichts tut. Es ist eine große Anzahl von Bundesratsvorschriften zum Schuße der Arbeiter erlassen. Mängel und Lücken dieser Vorshriften hat gestern der Abg. Lehmann nicht anführen können. Die bestehenden

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