daß die lachenden Herren einmal die Gewissensqualen eines solchen Und Sie wollen Vertreter der christ-
Mannes durchmachen müßten. lichen Nächstenliebe fein ! t “2 der Beweis nicht genügt. (Zuruf mi diese müßten Abg. C E N O) baben, auch zu kontrollieren, ob e Wahlmannes zum Ausdruck bringt, auch auf wird.
uter Gesellschaft. Auch die Delegierten Parteitag werden geheim gewählt, sie Die Wahlmänner werden fai
find für die öffentliche Wahl, weil wir eshäft haben. Pabhlmänner stimmen. geschlossen,
unterliegen.
demokratischer Seite: „Wenn das Zentru
wird es sehen, wie wir mit ihm umspringen.“
find politisch so geschult, daß sie unsere Taktik verstehen werden.
Abg. Strö bel (Soz.): Wir sind fü uns in den Großstädten die öffentliche Éönnte, denn wir find Gegner des Terrors wie das Zentrum, sondern auch mit der
heime Wahl, um jeden Terror auszuschließen. Sie denn mit der öffentlichen Wahl verfolgen, Das Zentrum fürchtet, daß seine Wahlmänner doch anders stimmen könnten, als die Partei will. auf dem Parteitag stimmten auch habe noch nit gewußt, daß eine Wahlmännerversammlung mit Gbensogut könnte man anführen,
ausüben wollten ? Delegierten
einem Parteitag zu vergleichen ist.
daß auch im Parlament öffentlich abgestimmt wird.
abgestimmt werden muß, ist es den oppositionellen Parteien auf dem Wahlmänner zu bekommen.
Lande gar nicht mögli, genügend f Cs würde uns ein großes Bergnügen fe
abgeordnete, die die Interessen des Volkes in jeder
raten haben, auf unseren Versammlungen s{chön mit ihnen umspringen. die aus\chlaggebende Partei. Wenn S timmung der Wahlmänner preisgeben, Recht im Lande als den Judas der Parte
Abg. Malkewit (konf.): Wir ha verständlich, daß die Wahlmänner den Ausdruck bringen sollen.
zugestimmt hat. Der Abg. Giesberts wir im Westen ziemlich einzuwirken versucht wird
von denjenige Boden stehen.
wenigstens in den großen Städten, nütt,
immer die
Sozialdemokraten und überhaupt
warum die Sozialdemokratie schädige. Das Bedeutungsvollere, das die Ürwahlen, und wenn wir da mehr widerstrebt haben, nachdem s\ich d
hat, so werden wir die öffentliche Wahl durch die Wahlmänner
Umständen aufrecht U) daß Der die Aufstellung
unter allen erwidere um auf
aber Kopsch
rührt, der
Daß man Gemeindevorstehern das Vertrauen Wahlmänner aufzustellen, ist doch ganz selbstverständlich. die in dieser Weise zu Wahlmännern gewählt sind, haben bisher stets ihre Schuldigkeit getan. Rührend ist es, wenn man der Zentrumspartei klar zu machen
nach bestem Wissen und Gewissen
doch eigentlih unser Herr sei, und daß Kreuze fkriehen müßten. Für wen diese für das Zentrum oder für uns, lasse ih der Abg. Kopsh sagen, wenn ih ihm un Vorwurf machen wollte, ihre ganze Stell von der Gewaltpolitik der Sozialdemo Kopsch oder auch vom Abg. Ströbel — gut auseinander halten — ist au wied gebraht worden. Warum treten die He
nicht für die geheime Wahl in den Kommunen ein?
Abg. Giesberts (Zentr.): Das Eintr dur die Wahlmänner ist doch nur eine die Treulosigkeit der Wahlmänner. Urwähler stärken; durh die öffentliche
Wähler gerade in die Lage verfeßt zu kontrollieren, wie diejenigen,
denen sie ihr Vertrauen senken, dieses V muß mich \scheuten.
In einer von uns einberufene
auf der die rheinische Landesreformfrage zur Debatte stand, hat der
fozialdemokratishe Redner genau fo lange
Auch in der Diskussion sind ebenfoviele fozialdemokratishe Redner zu
Worte gekommen wie Redner unserer
Ströbel von „Umspringen" spricht und abgeordneten bezieht, so stimmt das mit den Führer vor den Bauch treten und die Arbeiter lassen ihre Führer aber nicht vor
in eine gewisse Bündnisstellung zur Sozialdemokratie gebra aber wissen, daß wir für die Uebertragung des Reichstagswahlrechts auf
reußen eingetreten sind, als noch die Sozialdemokratie Gewehr bei preußischen Landtag darauf hinweisen, daß die verbündeten einen Teil ihrer Grundsäße um die übrigen Parteien In Schlesien kann der Abg. Malkewitß sich davon über-
Abg. Ko ps\ch (fortshr. Volksp.) : Der Abg. fe gebra
Wahlen zum egen können wir wohl arteien, Zentrum und Konservative, aufgegeben haben, erdrüdken. ¿eugen, wie der Landrat bei der
Fuß den
wiß zugestimmt haben, so ist das ewésen. Nach einer Richtung will [hrnen: Mancher Landrat hat nicht die
äfte zu besorgen, und dann tritt in dan Kreissekretär ein. Auch das Zentrum wird wird, bei der öffentlichen Stimmabgabe der Zahl von Wahlmännern aufzubringen, u nischen Wahlmännern Anleihe machen Wahlmann Vertrauensmann der Wähler abstimmen können.
Abg. Dr. von Woyna (frkons.): Der Abg. Kopsh hat si
eben wieder als sehr Landrats und männer wird herrschenden anz unmöglich, daß bei ‘andidaten fkontrolliert.
des Kreisfekretärs. Bei d weder der Landrat noch de Parteirihtungen stellen ihre
Mit den Natio
der Provinz Hannover, Gott sei Dank, immer Schulter an Schulter
fehten fönnen. Ich bedauere es außero
scheint, als ob das niht mehr mögli sein wird, um so mehr, als der die öffentliche Wahl durch | i. Wenn ich gesagt habe, daß wir in der Provinz Hannover kein geheimes Wahlrecht kennen,
wir glauben, daß ein großer Teil auf unserem Standpunkt steht, daß die Wahlmänner das Bessere fei.
das nur auf die tatsächliche Uebung. Me Wahlrecht haben, ift mir err von Campe mich aufgefordert hat, die
(Unruhe rets.) ja auch niht an Sie, aber an die Herren des Zentrums, ein Empfinden dafür haben. ja nur zu Bange des ostelbishen Junkertums. Be
5 Der Urwähler muß die Möglichkeit der Wille, den er durch die Wahl des Wir befinden uns bei der Gegnerschaft gegen den freisinnigen Antrag in einer sicherlich nah Ihrer (nah n Meinung in sehr
t durhweg einfach auf die hin gewählt, und es kann doch nicht die Möglichkeit zugelassen werden, daß die Wahlmänner nachher ihre Wähler über das Oh Die Wähler müssen kontrollieren können, wie ibre Bei der geheimen Wahl wäre es nicht aus- daß die Wahlmänner Beeinflussungen von anderer Seite Die Sozialdemokraten haben uns in der beleidigendsten Weise angegriffen, in der Kommission fiel der Ausdruck von foztal-
Auch in dieser Frage ist das Zentrum
Î Interessant war es mir, daß gerade der Abg. Giesberts als Arbeitervertreter dem Beschluß
genau kennen und wird männer, die auf dem Boden seiner politischen Ueberzeugung stehen,
Wenn die öffentliche Wahl den Sozialdemokraten,
der geheimen
Landrat
Wir
gegen den Vorwurf verwahren,
l Indr( Aufstellung der Wahlmänner mit- wirkt, und wenn Sie hier den abstreitenden 93
müssen. Gerade wenn der
informiert erwiesen über die Geschäfte des
: Wahlmänner auf, und es ist 5- bis 600 Wahlmännern der Landrat die
Daß wir Bestimmungen über das bekannt,
Ich glaube schon, daß rechts: Nein!) Ich wende
Aber sie machen sich
das Wahlergebnis angewandt
für den ozialdemokratischen stimmen aber öffentlich ab. Parteistellung
( )r hauen. Wir dann ein reinlihes Wahl-
m diese Vorlage annimmt, Die Zentrumswähler
r die geheime Wahl, obwohl Wahl ganz angenehm sein nicht nur mit dem Munde, Tat; wir sind für die ge- Welchen Zweck könnten wenn Sie nicht Terror
Man sagt, unsere öffentlih ab. Ich
Wenn öffentlich
in, wenn einmal Zentrums- r Beziehung ver- zugegen wären, wir würden
le jeßt die geheime Ab- dann wird man Sie mit ien bezeichnen.
lten es für ganz selbst- Willen der Urwähler zum
1ß der Kommission d wohl seine Pappenheimer wissen, wie auf die Wahl-
n, die auf einem anderen
dann verstehe ih nicht, ertlarent, daß: è die oppositionellen Parteien Grundlegende find doch Wahl nicht as Haus dafür entschieden
Vem Aba. niht einen Finger Wahlmänner einzuwirken. entgegenbringt, sie als Die Männer,
erhalten.
l sucht, daß sie die Konservativen ihr zu Aeußerung beleidigender ist, dahingestellt. Was würde d feinen Parteigenossen den ingnahme wäre nur difktiert fraten? Von dem Abg. ih kann die Neden nicht er der Fall Kattowiß vor- rren von der Volkspartei
eten für die geheime Wahl versteckte Spekulation auf wollen den Willen der Stimmabgabe werden die
ertrauen rechtfertigen. Ich daß wir die Diskussion n Versammlung in Essen,
Nedezeit gehabt wie i.
Partei. Wenn der Abg. das auf die Zentrums- dem Grundsaß: Du mußt Arbeiter \treiheln. Unsere den Bauch treten.
hat uns t, er muß
zuschaute. QDa- durch ihre Mehrheit zu
orten des Abg. Malke- nur ein Augurenlächeln ih meine Worte ein- genügende Zeit, diese Ge- ken8werter Weise der Herr einsehen, wie es unmöglich Wahlmänner die genügende nd es wird dann bei pol-
sein soll, muß er geheim
er Aufstellung der Wahl- r Kreissekretär gefragt, die nalliberalen haben wir in rdentlih, daß es heute fo
Nationalliberalen doch
so bezog sich
und ih bedauere, daß
Pandweelazens find, etwas zu studieren. Mir sind diefe sämtlichen
ehe funditus befannt. Leider bat sich durch die Verärgerungen zwischen dem Bauernbund und dem Bund der Landwirte der Nationalliberalen in Hannover eine Stimmung bemächtigt, die ih beinahe als eine verzweifelte ansehe. (Lachen bei den Nationalliberalen.) Ih bedauere das mit Nücksicht auf die Erinnerungen aus der Zeit, wo wir gemeinsam gefochten haben. (Nuf links: Liebeswerben !) Das ist kein Liebeswerben. Ich sehe auf das Ganze und sehe, es ist die höchste Zeit, daß gegenüber dem Ansturm von links alle bürgerlihen Parteien einander die Hand bieten sollten zu Verfassungsbestimmungen, die auf cine Zahl von Jahren uns sichern, daß der Ansturm von links auf Preußen keinen Grfolg hat. Es handelt si hiec um Preußen, nicht um die Partei. Ich würde es bedauern, wenn die Nationalliberalen sich nicht zu guter Leßt doch sagten: wir wollen nicht das Bessere den Feind des Guten sein lassen und das Geseß annehmen, wie es von der Majorität beschlossen ist. Wir sind auch nicht mit allem ein- verstanden, wir sind gegen die geheime Wahl, \ehen aber, daß es nah der Ablehnung der öffentlihen Wahl kein anderes Mittel als die Tati Wahl gibt. Wenn wir jeßt unter Zustimmung des Herren- aufes zu einem gewissen Abschluß dieser verfassungsrechtlichen Kämpfe kommen, dann eröffnet sih für mih die Aussicht, daß wir auf dem Gebiete der Verwaltung uns viel eher verständigen werden. Unser preußischer Staat hat \{hon {were Stürme durchgemacht und wird auch diesen Sturm durhmachen, er wird in seiner Struktur der- felbe bleiben. Das liegt niht an den papiernen Bestimmungen der Verfassung, fondern an seiner pflichtbewußten Bevölkerung. In diesem Sinne möchte ich zum leßten Male die Parteien, die es angeht, bitten, zur Vereinigung mitzuhelfen. És ist keine Kleinigkeit, wenn aus diesen Beratungen ein Geseß hervorgeht, dem eine übergroße Masse des Volkes durch ihre Vertreter niht zu- gestimmt hat. Ih hoffe, daß die dritte Lesung noch Gelegenheit A wird, die Bestimmungen zu mildern oder herauszubringen, die eute den Nationalliberalen nit annehmbar sind, und daß wir doch noch zu einer Einigung kommen zum Besten des Landes.
Darauf wird die Debatte geschlossen.
Abg. Dr. von Campe (nl.) bedauert, wegen des Schlusses nicht der Behauptung entgegeutreten zu können, daß sich der National- liberalen in der Provinz Hannover eine verzweifelte Stimmung be- mächtigt habe. Der Abg.vou Woyna möge die Gesete kennen, aber Herr von Woyna habe gesagt, daß es nirgends in Hannover ein geheimes Wahlrecht gebe, und demgegenüber habe er festgestellt, daß es doch geheime Wahlen in Hannover gebe. Jedenfalls könne nit der Schluß gezogen werden, daß man in Hannover nicht die geheime Wahl wolle.
Berichterstatter Abg. Dr. Bell führt kurz die Gründe an, welche die Kommission zu ihrer Beschlußfassung geführt hätten.
Abg. Dr. Friedberg (nl.) meint, daß der Berichterstatter auch die Gründe der Minorität der Kommission bätte anführen müssen.
Berichterstatter Abg. Dr. Bell erklärt sih gern dazu bereit, wenn es gewünscht würde.
Der Antrag Aronsohn wird gegen die samten Linken abgelehnt.
S 21b wird mit den Stimmen der beiden tonservativen Parteien, des Zentrums und einiger Nationalliberaler an genommen.
Der Rest des Geseßes wird ohne Debatte unverändert in der Kommissionsfassung angenommen.
Die Kommission s{chlägt eine Resolution vor, wonach die Regierung in das Wahlreglement Bestimmungen zur Sicherung des Wahlgeheimnisses aufnehmen soll. Zu diesem Zweck soll der Tish des Wahlvorstands von allen Seiten zugänglich sein; die Wahlurnen sollen vom Staat ge liefert werden; der Wahlvorstand soll sich vor der Stimm- abgabe überzeugen, ob die Wahlurne leer ist: die Stimmzettel sollen gewissen Vorschriften entsprechen und in amtlich ge- stempelten Umschlägen abgegeben werden : der Wähler soll in einem Jsolierraum unbeobachtet seinen Stimmzettel in den Um- chlag stecken können.
Die Abgg. Aronsohn (fortshr. Volksp.) und Genossen beantragen, diese Bestimmungen dem Gesetz elbst anzufügen.
Abg. Dr. Pachnicke (fortshr. Volksp.) : Die Kommission hat sich mit einer Resolution über die Sicherung des Wahlgeheimnisses be- gnügt. Eine Möglichkeit, auf die Regierung einzuwirken, gibt die Form einer Nesolution aber niht. Deshalb beantragen wir, daß diese Bestimmungen in das Gesetz selbst aufgenommen werden, nicht in den Teil, der unter dem Schuß der Verfassung steht, wohl aber als einen weiteren Artikel, der wie ein gewöhnliches Geseß zu behandeln ist. Nachdem wir aber in dieser Weise dem Zentrum ent gegengekommen sind, müssen wir erwarten, daß es unserem Antrage A ire Wir wollen die Gelegenheit benußen, um das, was im Reiche niht möglich is, wenigstens für Preußen einzuführen. Die Sicherung des Wakhlgeheimnisses ftkann aber nur erreicht werden durch Vorschriften über die Abgabe der Stimmzettel, durch Wahlurnen und durh die Einführung von Wakhl- zellen. Jeßt benußt man als Wahlurnen Suppenterrinen und Zigarrenkisten, wo die Wahlkuverts fein fäuberlih aufeinander ge- \chihtet daliegen, sodaß die Möglichkeit des Mißbrauchs gegeben ist. Die Konservativen haben ja erklärt, daß sie auf dem Boden des öffentlichen Wahlrechts stehen. Vielleiht nehmen die Herren in der dritten Lesung noch einmal Veranlassung, ihren Antrag einzubringen. Derr von Bethmann Hollweg hat am Sonnabend hier erklärt, daß die Regierung auf die Leitung der Verhandlungen verzichtet, sie will niht die Parteien führen, fondern \ich von den Mena führen lassen, vorausgesetzt, daß ih die Parteien zur \{warz- lauen Farbe bekennen. Also ebilien Sie (nah rechts) den Antrag nur an, die Regierung stimmt schon zu.
Abg. Freiherr von Richthofen - Mertschüß (konf\.): Ueber die Stellung unserer Partei zur öffentlichen Abstimmung haben am Sonnabend die Abgg. von Heydebrand und von Pappenheim genügende Aufklärung gegeben, und auch heute hat der Vertreter unserer Partei noch einmal zu dieser Sache gesprohen. Jh habe vor dem Abg. Pachnike die Hochachtung, daß er am vorigen Freitag verstanden hat, um was es nch bei uns handelte. Es scheint mir fast, als ob die Gegner die Sache nicht verstehen wollen. Jch muß den Antrag der Volks- partei ebenso wie die Nesolution der Kommission ablehnen. Der Regierungsvertreter hat in der zweiten Lesung in der Kommission klar und präzise auseinandergeseßt, daß auf diesem Gebiete erst im Meiche gewisse Grfahrungen ge- jammelt werden müssen, ehe inan bebauvten kann, daß die Bestimmungen zur Sicherung des Wabhlgeheimnisses si in per Sa bewähren. Die Annahme eines Antrages, wie ihn der Abg. Pachnicke will, würde nur zur Folge haben, dem Zustande- kommen der Wahlreform ein neues Hindernis in den Weg zu legen, ja vielleicht das Scheitern der Wahlreform veranlassen. Ich möchte auh noch sehr bezweifeln, ob die Bestimmungen, die für das Reich vorhanden sind, auch für Preußen das Nichtige sind. Gerade in den ländlichen Kreisen sind die Wahlkuverts keineswegs populär. Man versteht es auch nicht, weshalb man in eine Wabhlzelle gehen foll. 8 ist passiert, daß Wähler aus der Wahlzelle gar niht wieder heraus- kommen wollten, ja, daß ein Wähler fogar den Wahlzettel in einen eijernen Ofen stecken wollte. Diese Wähler wollen Sie ja gerade für sich reklamieren. (Zuruf des Abg. Borgmann: Eingebildeter Freiherr !) .Vizepräsident Dr. P or \ ch bittet den Abg. Borgmann, derartige persönlich verleßende Bemerkungen zu unterlassen.
Abg. Dr. Li ebknecht (Soz.): Jede Partei, die ernsthaft für die geheime Wahl ist, muß für diesen Antrag der Fortschrittlichen Volks- partei stimmen. In der Kommission hat das Zentrum auch gegen diefen Antrag gestimmt und hat darauf {ließlich zur Verdeckung der Blöße seines Verhaltens diesen Flicken einer Resolution eingebracht.
Stimmen der ge-
Gesetze, die mein tägliches
Reichstage ein Entwurf zur Sicherung des Wahlgeheimnisses vors elegt worden, wohl nur lediglich deshalb, weil die Negierung opularität \chinden wollte. Damals ging das Zentrum noch
weiter; es brachte eine Resolution ein, die auch angenommen
wurde, die aber bis jeßt noch nicht ausgeführt ist. Darum genügt es uns niht, wenn man jeßt dur eine Resolution uns ein wenig blauen Dunst vormacht, sondern wir müssen diese Bestimmungen zur Sicherung des Wahlgeheimnisses in das Geseß aufnehmen. Das, was das Bentrum veranlaßte, entgegen seinem angeblichen
Gintreten für die geheime Wahl niht für den freisinnigen Antrag zu sein, war ‘die Rücksicht - auf seine konservativen Freunde. Es is doch überhaupt ein Nonsens, eine Wahl reform mit den Konservativen, mit den Gegnern jeder ernsten Neform, machen zu wollen. Das Zentrum will nur seine Stellung im s{chwarz- blauen Block, der im Reiche ges{chmiedet worden ist, in Preußen sichern, natürlich unter Verrat der Interessen des Volkes. Der Kampf zwischen den Nationalliberalen und den Konservativen ist heute ja verstummt. Vielleicht ist das ein Anzeichen dafür, daß die Ver- handlungen hinter den Kulissen {on begonnen haben. Vielleicht diente auh die heutige Rede des Abg. v. Woyna demselben Zweck. Dem Zentrum wird seine Vertuschungstaktik wenig nützen. Die Sozialdemokratie wird mit ihrer Aufklärungsarbeit diese Zentrums- taktik zu nihte machen. Das Zentrum hat durh seine jeßige Haltung fein Programm mit Füßen getreten. (Vizepräsident Dr. Porsch: Sie dürfen einer Partei nicht vorwerfen, daß sie ihr Programm mit Füßen tritt.) Das Zentrum war doch die erste Partei, die Straßendemonstrationen gemacht hat. (Lachen im Zentrum)? Ih erinnere Sie nur an die Zeiten des Kulturkampfs. Wenn es Ihnen Ernst mit der Wahlreform ge wesen ware, dann wären Sie mit der Sozialdemokratie auf die Straße gegangen. Der liebe Herrgott scheint selber Sozialdemokrat geworden zu sein. Das beweist doch eigentlih das \{öne Wetter, das wir bei unseren Straßendemonstrationen hatten. Das Zentrum ist mit dem Brandmal des Volksverrats behaftet. (Vizepräsident Dr. P o r \ ch ruft den Redner zur Ordnung.) Die Wahlreform wird jeßt nit mehr im Abgeordnetenhause gemacht, sondern außerhalb des Abgeordneten- hauses. Lenken Sie (zum Zentrum) rechtzeitig in andere Bahnen ein, ehe der Volkszorn die Schacherer aus dem Tempel des Volkes hinauswirft.
Damit schließt die Debatte. Persönlich bemerkt
Abg. Freiherr von Nich th ofen - Mertschütz (konf.): I habe den Zwischenruf des Abg. Borgmann nicht richtig verstanden, ob er gesagt hat: ein eingebildeter Freiherr oder ein gebildeter Freiherr, ob er mich also als einen ungebildeten Mann bezeichnen wollte, der sich nur auf feinen Freiherrn etwas einbildet, oder als einen Freiherrn, der auf seine Bildung eitel sei. Ich bin weder auf meine Bildung noch auf meinen Fretherrntitel eingebildet. Jh nehme aber für mich in Anspruch, mit meiner Arbeit in diesem Hause mebr zum Wohle Preußens bet getragen zu haben als der Abg. Borgmann. ;
Abg. Borgmann (Soz.): Es kann nicht meine Aufgabe fein, meine Auffassung über die Tätigkeit des Abg. Nichthofen hier im Hause zu analysieren. Mein Einwurf ist provoziert worden durch eine Nede- wendung des Abg. von Nichthofen, die ih als eine Beleidigung ansehen mußte. Da der Abg. von Richthofen wiederholt auf seine höhere Bildung uns gegenüber si bezogen hat, so wollte ih sagen, daß i ihn für einen cingebildeten Herrn halte. i
Der Antrag Aronsohn wird gegen die Stimmen der ge samten Linken abgelehnt. Dagegen wird dié Resolution der
Kommission gegen die Stimmen der beiden konservativen
Parteien mit Ansnahme einiger freikonservativer Mitglieder
angenommen.
Die von der Kommission ferner beantragte Nesolution : „die Negierung zu ersuchen, bei der Nevision der Strafprozeß ordnung auf die Annahme einer Bestimmung hinzuwirken, wona die Befragung eines Zeugen darüber, wem er bei geheimer Stimm abgabe seine Stimme gegeben, verboten wird.“ wird gegen die beiden fonservativen Parteien angenommen.
Die zur Vorlage eingegangenen Petitionen werden für er- ledigt erklärt.
Die von den Nationalliberalen, der Volkspartei und den Sozialdemokraten beantragten Resolutionen wegen Vermehrung der Abgeordneten und Neueinteilung der Wahlkreise werden bis nach der dritten Lesung zurückgestellt. :
_ Schluß nah 4 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch, 11 Uhr. (Stadterweiterung von Flensburg ; Gebührenordnung für die Rechtsanwälte; dritte Lesung der Wahlrechtsvorlage.)
Reichsversicherungsorduung.
___ Dem Reichstage ist der Entwurf der neuen sicherung8ordnung zugegangen, in der die gesamte soziale Ver sicherung des Deutschen Reichs geregelt werden soll. Wie wir ein einheitlihes Bürgerliches Geseßbuchh und nicht besondere Geseze haben, die das Personen-, Sachen-, Vertragsrecht usw. regeln, so werden künftig die Vorschriften über die gesamten so vielfah in das Leben i
Reichsver-
' fast eines jeden gelegentlich ein: \hneidenden Fragen des sozialen Versicherungsrechts in einem großen Geseß zusammengefaßt sein. Gibt es daher auch künftig tein Krankenversicherungsgeseßz, kein Unfall-, fein Jnvalidenversicherungsgesez mehr, so sorgt doch die Gliederung des Entwurfs dafür, daß fih jeder leiht zurehtfinden kann, der nur auf einem Gebiete der Versicherung sich zu unterrichten wünsht. Wer sich dagegen mit dem organishen Aufbau unserer sozialen Geseßgebung be- schäftigt, der hat es statt seither mit acht in der Zeit von 1883 bis 1903 erlassenen, in ihrem Ausamnienhang nicht immer leicht zu durchdringenden Gesetzen emnächst mit einem einzigen Geseßze zu tun. Der Umfang (1754 Paragraphen) ist zwar groß, indessen ist das Anwachsen der Paragraphenzahl gegen- über dem der seitherigen Geseze zum Teil nur darauf zurück- zuführen, daß der größeren Uebersichtlichkeit halber viele über- aus lange Paragraphen der früheren" Geseße in kürzere zerlegt worden find. “Aus einem Paragraphen der früheren Geseße find manchmal bis zu fünf in der Reichsversicherungsordnung geworden. — Das ganze Werk ist in sehs Bücher eingeteilt : Gemeinsame Vorschriften, Krankenversi cherung, Unfallversicherung, nvaliden- und Hinterbliebenenversicherung, Beziehnngen der Versicherungsträger zueinander und zu anderen Verpflichteten und Verfahren.
Der Entwurf lehnt die Zusammenlegung der verschiedenen Ver sicherungszweige, die namentlich von einer Anzahl angesehener Theoretiker lange Zeit hindurch verlangt worden ist, ab, sucht aber durch die Schaffung einer großen Reihe von Vorschriften, die für sämtliche Versicherungszweige gemeinsam gelten, diese einander zu nähern und damit den Klagen zu begegnen, die über den Mangel au Cinheitlichkeit wiederholt laut geworden sind. So regelt das erste Buch vor allem die Nechtsver- hältnisse der Versicherun gsbehörden, d. h. derjenigen staatlichen, gemeindlihen und Neichsorgane, die berufsmäßig für alle Ver- sicherunaszweige in Wirksamkeit zu treten haben, der Versicherungs- amter, Dberversihherungsämter und des Neichsversicherungsamts. Mit der Einführung der Versicherungsämter verfolgt der Enfnuet eines der wesentlihsten Ziele der ganzen Neform, die Schaffung eines Organs, das in der Regel für den Bezirk der unteren L erwaltungs
Als im Reich die Erregung dur den Zolltarif so groß war, ist im
behörde als untere Spruch-, Beshluß- und Aufsichtsbehörde die Ge- \chäfte der Neichsversicherung in allen ihren Zweigen wahrzunehmen
und in den Angelegenheiten der Reichsversicherung Auskunft zu er- teilen hat. Bei ihnen wie bei den anderen Versicherungsbehörden ijt die Mitwirkung von Laien, Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten vorgeschrieben. Mit dem Schaffen eines folchen Unterbaues entspriht der Entwurf einer Forderung, die im Neichs- tage seit Jahren von den Abgeordneten verschiedener Parteien er- hoben worden ist. Sie steht in grundsäßlicher Uebereinstimmung mit der Mehrheit der sachkundigen Vorschläge, die von Männern der Praxis und der Wissenschaft seit anderthalb Jahrzehnten zur Reform der Arbeiterversiherung gemacht worden sind. Der Gedanke an eine «bureaukratishe Umgestaltung“ der Arbeiterversicherung hat dem Ent- wurfe bei jenem Vorschlage völlig fern gelegen. Der Entwurf faßt vielmehr die Beamten, die zurzeit bei der unteren Verwaltungsbehörde die Geschäfte aus der Arbeiterversicherung erledigen, auf der einen Seite und die nah § 61 des Invalidenversicherungsgesetzes vorhandenen Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten auf der anderen Seite zusammen, gestaltet das Amt etwas aus und betraut einen besonderen Fachbeamten, den Versicherungsamtmann mit den laufenden Geschäften. E : In Stadtbezirken, wo jeßt ein besonderer Dezernent für Gewerbewesen oder für Sozialpolitik mit besonderem Bureau besteht, wird durch die Neichsversicherungs8ordnung organisatorisch sehr wenig geändert. In Landbezirken wird, wenn die Versicherungsämter, wie in Preußen beabsichtigt wird, an die Kreisverwaltungen oder in Bayern an die Bezirksämter angegliedert werden, nach außen hin auch nicht viel geändert. Nach innen bedeutet es freilich ‘eine Gnt- lastung des mit mannigfahen Verwaltungsgeschäften _überlasteten Leiters der unteren Verwaltungsbehörde und eine Gewähr für die gründliche und sahgemäße Erledigung der Versicherungsangelegen- heiten, die von diesen Behörden als der ihnen zuleßt zugewiesene Geschäftszuwachs mitunter als eine {were Belastung empfunden wurden. Ganz übertriebene Vorstellungen von den Kosten dieser Versicherungsämter sind in der Presse hie und da laut ge- worden. Nach einer im Reichsamt des Innern aufgestellten über- \chläglichen Berehnung kann bei Annahme sehr hoher Rechnungs- unterlagen erwartet werden, daß die Kosten der 1000 Versicherungs- ämter, die für das ganze Gebiet des Reichs etwa tätig sein werden, für das Jahr höchstens 65 Millionen betragen werden. Dabei handelt es sih aber durchaus nicht um Kosten, die von der Neichsversicherungs- ordnung neu verursacht werden. Denn die Durchführung der Arbeiter- versicherung erfordert auch gegenwärtig einen großen Teil der Arbeiten, die künftig das Versicherungsamt leisten soll. Nur verteilen sich diese Aufgaben auf zahlreiche Stellen verschiedener Art, sodaß die daraus erwachsenden Kosten weniger deutlich in die Erscheinung treten. Die Versicherungsträger können \ih erhebliche Kosten sparen, wenn sie, wie es nach dem Entwurf zulässig ist, in eigenen Angelegenheiten die Hilfe der Versicherungsämter in Anspruch nehmen. e Die ODberversicherungsämter treten in der Nechtsprehung im allgemeinen an die Stelle der jeßigen Schiedsgerichte für Arbeiter- versicherung, sie bleiben aber nicht auf die Entscheidung von Renten und Gntschädigungsansprüchen beschränkt, sondern es werden ihnen auch Verwaltungs- und Aufsichtsbefugnisse überwiesen, die jeßt den Ver- waltungsbehörden und dem NReichsversicherungsamt obliegen. Die Dberversicherungsämter müssen damit aufhören, glei den bisherigen Schiedsgerichten Einrichtungen der Versicherungsträger zu sein, sie wecden vielmehr staatliche Behörden, wie andere höhere Verwaltungs-, Spruch- und Aufsichtsbehörden sein, deren Befugnisse sie auf dem Gebiete der Arbeiterversiherung übernehmen, und fie werden eine ähn- lihe Stellung haben, wie in Preußen etwa die Bezirksaus\chüsse bei en Regierungen. ? Die en eina wird ausgedehnt auf die land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter, die Hausgewerbetreibenden, die Dienst- boten u. a. Die Leistungsfähigkeit der Krankenkassen soll dadurch gehoben werden, daß kleine leistungsunfähige Gebilde tunlichst an größere angeschlossen werden. Ganz wegfallen wird die Gemeinde kranken - versicherung, die schon seither nur als ein an zweiter Sielle stehendes Aushilfsmittel gedaht war. Die Baukrankenkassen werden den NBetriebskrankenkassen eingereiht. Daß die Betriebsfkra nkenkassen bestehen bleiben, dafür \prehen überwiegende Gründe. Damit aber die seither mit Necht beklagte Zersplitterung auf dem Gebiete der Kranken- versicherung nicht durch die Errichtung kleiner Betriebskrankenkassen ferner- hin gefördert werden kann, dürfen neue Betriebskrankenkassen nur für Betriebe mit mindestens fünfhundert Versicherungspflichtigen errichtet werden, ausnahmsroeise darf diese Zahl von der obersten Verwaltungs- behörde bis auf die Hälfte, im Binnenschiffahrtsbetriebe bis auf fünfzig herabgeseßt werden. E e Vas Verhältnis der jeßigen eingeschriebe nen Hilfsfkfassen, nunmehr Ersaßkassen genannt, die das Vorrecht des Ÿ 75 des Kranken- versicherungsge]eßes genießen, zu der reihêgeseßlichen Krankenversiche- rung wird neu geregelt. Das Hilfskassengeseß wird in einem besonderen, dem Neichstage demnächst noch zugehenden Geseßentwurfe aufgehoben werden. Die Vorschriften des alten Hilfskassengeseßes, soweit sie überhaupt noch Geltung beanspruchen können, werden teils in die Reichsversicherungs8ordnung, teils in jenen Entwurf aufgenommen. Wie bei der Invalidenversicherung werden auch bei der Kranken - versicherung künftig Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleihe Beiträge zahlen. Dafür erhalten beide Gruppen auch gleiches Stimmreht im Vorstand wie im Auss{uß. Der Vorsißende des Vorstands der Ortskrankenkasse wird aus der Mitte der Vorstands- mitglieder gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen fowohl aus der Gruppe der Arbeitgeber als der Versicherten erhalten bat. Kommt auf diese Weise auch bei einer Wiederholung eine Wahl nit zustande, so bestellt das Versicherungsamt einen Vertreter, der die Nechte und Pflichten des Vorsißenden auf Kosten der Kasse wahrnimmt. E Í m ers eingehende und weittragende Vorschriften enthält der Gntwurf über das Verhältnis der Krankenkassen zu den Aerzten. Die Motive würdigen die Gründe, die auf der einen Seite nah der Meinung der Mehrzahl der Aerzte für das System der sogenannten freien Aerztewahl, auf der anderen Seite nach der Meinung der Mehrzahl der Kassen für das Kassenarztsystem sprechen, und kommen zu dem Ergebnis, daß kein System auf die Dauer gut wirken kann, wenn es nicht vom beiderseitigen guten Willen getragen wird, und daß die erhebliche Verschiedenheit der örtlichen, beruflichen und finanziellen Verhältnisse bei einzelnen Kassen und Kassenarten der Festlegung auf ein bestimmtes System widerstrebt. Gegen die geseylihe Festlegung des Systems der sogenannten freien Arztwahl spricht vor allem, daß damit den Kassen ein Vertragszwang auferlegt wird, den die Aerzte für si mik aller Entschiedenheit ablehnen. Bei diesem System stehen die Kassen einem Kontrahenten egenüber, mit dem sie unter Ausschluß jeder Konkurrenz den Ver- rag \chließen müssen. Da es den Aerzten ihrerseits freisteht, ob sie den Vertrag {ließen wollen, so liefe eine solche geseßliche Festlegung im Endergebnis darauf hinaus, daß die Aerzte völlig einseitig den Kassen die Vertragsbedingungen diktieren können. Der Entwurf [äßt es daher grundsäßlih dabei, daß Kassen und Aerzte ihr gegen- feitiges Verhältnis frei vereinbaren. Er geht aber davon aus, daß es nicht einseitig Sache der Krankenkafsen und ihrer Organe sei, die Bedingungen für die ärztlihe Versorgung der Kassenmitglieder fest- zusetzen, daß vielmehr besondere Schtedsinstanzen geschaffen werden, die beim Vertragsabschluß fördernd, vermittelnd und schlichtend einzuseßen haben. Diese Schiedsinstanzen sollen von den beteiligten Gruppen selbst frei gewählt werden, ohne daß eine außerhalb stehende Behörde mit eingreift. Die Instanzen werden daher nicht, gie der früher veröffentlihte Entwurf vorsah, in Anlehnung an die Ver- erungsämter und Oberversicherungsämter gebildet. Für jedes der eiden Systeme (der freien Arztwahl und der Kassenärzte) sicht der Gntwurf besondere Ausschüsse vor, deren Wirkungskreis getrennt ift, zwischen denen es daher zu einem Widerstreit niht kommen kann. Der Ausschuß soll auch die Aufgabe haben, Streitigkeiten aus den bereits abgeschlossenen Verträgen zu \{lichten. Bei vermögensreht- lichen Streitigkeiten kann die Partei, die mit der Entscheidung des Ausschusses nicht einverstanden ist, dagegen die ordentlichen Gerichte
den Aerzten vorgesehenen Vorschriften sollen auch für Meinungsver- schiedenheiten mit den Apoth ekern entsprehend angewendet werden können, foweit sih dazu ein Bedürfnis er
vereinfaht und übersichtlicher gestaltet, daß die Bestimmungen des Bauunfallversicherungsgeseßes völlig ! gearbeitet worden sind, welche die „Gewerbeunfallversiherung regeln. Die Versicherungspfliht wird gegenüber den Beschäftigten in ( betrieben erweitert und auf das nicht gewerbsmäßige Halten von Reitch tieren und von solhen Fahrzeugen, welhe durch elementare oder tierishe Kraft bewegt werden, sowie auf streckt. Die Vorschriften über den Reservefonds der Berufs-
ibt. Die Vorschriften über U iallbce@truna werden dadurch
völlig in die Bestimmungen ein-
andels-
einige andere Gruppen er-
genossenschaften, deren Aenderung seit Jahren dringend verlangt wird, sind, soweit es ohne Gefährdun der wirtschaftlichen Grundlage der Arbeiterversicherung angängig erschien, entsprehend den Wünschen der Berufsgenossenschaften geändert worden. - Die Invalidenrenten bleiben, wie Aufbau und Gestaltung der Invalidenversiherung überhaupt, unberührt, der Entwurf lehnt die Anfügung neuer Lohnklassen und die Herabsetzung des Alters für den Beginn der Altersrente auf das 65. oder ar das 60. Lebensjahr aus finanziellen und versicherungstehnischen Gründen ab. Einige Gruppen, die seither der Versicherung nicht unterstanden haben, werden neu einbezogen, der Kreis der gegen Krankheit und der gegen Invalidität Versicherten wird, soweit e tunlich, ausgeglihen. Der Entwurf sieht, um den Wünschen des Mittelstandes entgegenzukommen, die Einführung einer sogenannten freiwilligen Zusaßversiherung vor. Danach kann jeder Versicherungsberehtigte und jeder Versicherungspflichtige die ihm auf Grund des Geseßes an sich zustehenden Leislungen dadurch erhöhen, daß er zu jeder Zeit und in beliebiger Zahl Zusaßmarken einer be- liebigen Versicherungsanstalt in seine Quittungskarte einklebt. Er er- wirbt dadur den Anspruch auf eine Zusayrente, die sich für jede Zu- fazmarke im Werte von 1 4 auf 2 beläuft. Hat beispielsweise der Berechtigte vom 25. bis zum 55. Lebensjahre monatlich 1 ein- gezahlt, so erwirbt er, wenn er im Alter von 65 Jahren invalide wird, eine Zusaßrente von jährlih 186 A : Von besonderer Bedeutung ist weiter die Ginführung Der Witwen- und Waisenversicherung. Sie erstreckt sih auf die Hinterbliebenen aller gegen Invalidität versicherten Personen und gewährt Witwen-, in Ausnahwefällen auch Witwerrenten sowie Waisenrenten, Witwengeld und Waisenaussteuer. Vorausseßung für die Gewährung von Hinterbliebenenbezügen ist, daß der verstorbene Grnährer zur Zeit seines Todes eine Invalidenrente bezogen oder die Vorauss\etzungen dafür in seiner Person erfüllt hatte. Nach dem Tode eines Versicherten erhalten die invaliden Witwen Witwenrente und die Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahre Waisenrente. Unehe- liche Kinder sind beim Tode der versicherten Mutter, auch wenn der Vater noch lebt, zur Waisenrente berehtigt. Dagegen haben die ehelichen Kinder, derea Vater noch lebt, in der Regel keinen Anspruch auf Waisenbezüge. / Cinmalige Kapitalzahlungen, Witwengeld und Waisenaassteuer sollen die Witwen und die Waisen aus solchen Chen erhalten, in denen nihcht nur der Ehemann, sondern auch die Ehefrau Beiträge zur Invalidenversicherung geleistet hat. : A Die Hinterbliebenenbezüge bestehen, wie die Inbvaliden- und Altersrenten aus gewissen den Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber entsprehenden Leistungen der Bersichernngsträger und aus festen Neichszushüssen, die für jede Witwen- und Witwerrente 90 46, für jede Waisenrente 25 #6 jährlih betragen. Die Höhe der Renten hat \ch nach der Begründung in den „Grenzen halten müssen, dur) das May der zur Bersügung stehenden Mêittel einerseits und durh die Rücksiht auf die Arbeitgeber Die Nenten sind so be-
finanzielle Tragkraft der zu Beiträgen verpflichteten
und Versicherten anderseits gegeben find. 1 sind messen, daß in Lohnklasse 1V (etwa 1000 46 Lohn jährli) nach 1500 Beitragswochen, also zu einer Zeit, in der der Versicherte, wenn seit Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres regelmäßig Beiträge für ihn entrichtet worden find, 46 Jahre alt sein wird,
betragen: Invalidenrente . 290 4 40 S die Witvenrétitè 1 12240. die Waisenrente für ein Kind. 61, 20 „« Der Wert “der dafür gezahlten Beitcäge ohne Zinfen beträgt 570 Æ. Die Beiträge bedüfen, damit die Hinterbliebenenbezüge auf- gebracht werden können, einer Erhöhung am durchschnittlich ein Biertel, die Marken in Lohnklasse 1 werden um 2, in 11 um 4, in 111 um 6, in IV um 8 und in V um 10 4 erhöht und betragen also 16, 24, 30, 38, 46 „S. 8 0 : Das fünfte Buch stellt aus den verschiedenen Zweigen der Ver- sicherung eine Reihe von Vorschriften zusammen, die die Beziehungen der Versicherungsträger zueinander und zu anderen Ver- pflihteten regeln. Bei der Gestaltung dieser Vorschriften ist das Bestreben maßgebend gewesen, sie übersichtlicher zu gliedern, unnötige Ungleichheiten zu beheben und Zweifel und Lüden zu beseitigen, die sich bei der Anwendung bisheriger Vorschriften ergeben haben. 2 Aus den Vorschriften über das Verfahren interessieren vor allem diejenigen über das Spruchverfahren, in welchem die Ver- sicherungskeistungen festgestellt werden. Dies geschieht in allen Fällen dUrch' die Trager der Versicherung [elbt Den Gedanken eines Zusammenwirkens von Bersicherungsamt und Versicherungs- träger bei der ersten Feststellung hat der neue Entwurf nicht s In den Sachen der Kranken- und Unfallversicherung entscheidet bei Streit in erster Instanz das Versicherungsamt. Gegen seine Entscheidung ist das Rechtsmittel der Berusung an das Dberver- siherungsamt, gegen dessen Entscheidung die Revision an das Neichsversicherungsamt oder das Landesversicherungsamt gegeben. Anders gestaltelt sih das Verfahren in den Sachen der Inva- =siden- und Hinterbliebenenversiherung. Hier geht die B e- rufung gegen die Entscheidung des Trägers der Ver}icherung un- inittelbar an das Oberversicherungsam t Diese Abweichung hat ihren Grund darin, daß entsprehend dem im allgemeinen jeßt be- stehenden und ausgezeihnet bewährten Verfahren bei der Invaliden- versicherung die zur Klarstellung des Sachverhalts erforderlichen Er- mittlungen in den Angelegenheiten- der Invaliden- und Hinterbliebenen- versicherung vom Versicherungsaint, in allen wichtigen Fällen in münd- licher Berbandkung unter Zuziehung der Laienvertreter, vorgenommen
ci dLe
die
Hier ist also für eine erstinstanzlihe Entscheidung durh das Versicherungsamt kein Naum mehr. ( E
Eine wesentliche Neuerung ist, daß auf dem gesamten Gebiete der NReichsversiherung an das Reichsversicherungsamt oder Landes versicherungsamt nux das Nehtsmittel der Revision e
werden.
ist. Der Rekurs, wie er seither für die Unfallversicherung bestand, fällt weg. Die Revision kann nur auf Geseßesverlegungen, Verstöße wider den klaren Inhalt der Akten und wesentliche Mängel des Ver- fahrens gegründet werden. In einer Reihe von Fällen ist die Revision ausgeschlossen. Am wichtigsten ist ihr Auéschluß_ in den Sachen der Unfallversicherung, in denen es ih um die Feststellung der Ent- schädigung nah Aenderung der Verhältnisse handelt. Eine solche Vorschrift konnte um so unbedenklicher. vorgeschlagen werden, als nah dem Entwurf künftig in diesen Fällen zwet vollèntwickelte öInstanzen entsheiden, das Versicherungsamt und das Oberversicherungsamt. Das Neichsversicherungsamt wird, wasn einem dringenden Bedürfnis entspricht, dur diese Vorschrift besonders wirksam entlastet.
nach  448 des Tarifs, sondern als Spielzeug nah § 431 mit 35 v. H. des
lichem Fensterglase, gebogen und zur Verwendung bei der Herstellun von Schuztbrillen geeignet, fallen laut Entscheidung der General- Appraiser niht unter „Brillen, Augengläser und Schubbrillen sowie Fassungen dazu und Teile davon“ (§ 105 des Tarifs), auch nit unter
ertes zu verzollen. / i; Glasscheiben für Schußbrillen. Scheiben aus gewöhn-
„muschelförmige Glaslinsen“ (§ 106 des Tarifs), sondern find als
Zylinderglas, gebogen (nach 88 99 und 104 des Tarifs) zu verzollen. Die Worte „Teile davon“ in § 105 des Tarifs beziehen sih auf
„Fassungen“, aber niht auf „Brillen, Augengläser und Schußbrillen“. Fadenstücke in gemustertem Baumwollenzeug. Wenn Fäden, die zur Bildung von Mustern in Baumwollengeweben außer den gewöhnlichen Ketten- und Schußfäden verwendet werden, an den Stellen, wo sie nur auf der Unterseite des Gewebes erscheinen, abge- schnitten find, fo gelten laut Entscheidung der General-Appraiser die in dem Gewerbe zurückgebliebener Fadenstücke noch als „Fäden“ im Sinne der Tarifstelle (§ 313 des Tarifs von 1897 — § 323 des Tarifs von 1909), die für „Baumwollengewebe, bei denen andere als die gewöhnlichen Kett- und Schußfäden zur pte eines Gebildes oder einer Musterwirkung verwendet sind“, Zollzuschläge festseßt. Teile von Gothrough-Spißenmaschinen (wie Spulen und Führungen) können, laut Entscheidung der General-Appraiser, niht wie die vollständigen derartigen Maschinen nah § 197 des Tarifs bis zum 1. Januar 1911 zollfrei eingelassen werden, denn Teile von Gegenständen fallen nah einer früheren richterlichen Ent- scheidung nit unter die Bestimmungen eines Paragraphen, der na setnem ausdrücklichen Wortlaut seine Vorschriften niht sowohl au! Teile als auf die gegen Gegenstände erstreckt. E Gebleichhte oder gefärbte Gräser, zu Aus\{mückungs- oder Zierzwecken bestimmt, Palmblätter, dur Anstrich usw. bei Erhaltung ihres natürlichen Aussehens vor Verfall geschüßt, sind, nach Urteil eines Bundeskreisgerihts für Berufungen, als „Schmukblätter usw. niht besonders vorgesehen“ (nach § 425 des Tarifs bon 1897 — § 438 des Tarifs von 1909) zu verzollen, ebenso fallen Kränze und Kreuze auf Drahtgestellen niht unter Metall- waren fondern unter den genannten Paragraphen. (Treasury De- cisions under the customs etc. laws, Nr. 30 255 bis 30 280.)
Canada,
Aufhebung der Abgabe für Ale, Porter und Bier bei der Einfuhr nah dem Yukongebiet von Canada. Durh eine Verordnung vom 9. Dezember 1909 ist die Verordnung vom 17. September 1908, hetreffend die Erhebung einer Abgabe von 50 Cent für die Gallone Ale, Porter, Bier und Lagerbier bei der Einfuhr aus dem Ausland nah dem Yukongebiet, wieder aufgehoben worden. (The Board of Trade Journal.)
r —
Ausschreibungen.
Anlage von Wasserleitungen in ODesterreih-Ungarn. Die Gemeindevertretung von Hermannseifen (Bezirk Hohenelbe) vergibt den Bau einer allgemeinen Wasserversorgungsanlage. Behelfe sind im Gemeindeamt Hermannseifen gegen Vergütung der Kosten erhältlih. Angebote sind bis zum 15. April 1910 beim Gemeindeamt einzureihen. — Die Gemeindevertretung von Schatzlar (Böhmen) hat beschlossen, die bestehende Wasserleitung durch Anlage einer Hochquellenleitung aus dem RKehorngebirge zu erweitern. Anschlag: 115 000 Kronen. (Desterreichisher Zentralanzeiger für das öffentl. Lieferungswesen.)
Wasserleitung und elektrishe Beleuchtung in Pagtzau (Böhmen). Die Stadtvertretung beschloß die Errichtung einer Wasserleitung und eincs Elektrizitätswerkes. Zur Ausarbeitung der Projekte wurde eine sechsgliedrige Kommission gewählt. (Desterreichischer Zentralanzeiger für das öffentl. Lieferungswesen.)
Lieferung von Drogen, Malereiartikeln usw. nach Rennes (Frankreich) für das atelier de construction. 4 Lose. Verhandlung: 7. April, 3 Uhr, Mairie in Rennes, Dep. Ille-et-Vilaine. (Moniteur des Intérêts Matériels.)
Spanien. Bau einer strategishen Eisenbahn von Burgos nach Calatayud. Spurweite 1 m. Das Betriebsmaterial muß den Transport von Geschüßteilen im Gewichte von 4500 kg zulassen. Angebote sind beim Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Madrid bis zum 22. Februar 1911 einzureichen. (Informations et Renseignements de Ll’Office national du commerce extérieur, Paris.)
Lieferung einer hydraulishen Pres se von 1100 t für die italienische Staatsbahnverwaltung. Angebote bis zum 25. März an den „Direttore Generale delle Ferrovie dello Stato, 16 Via Ludovisi“ in Rom. Gs werden nur Angebote solcher Firmen entgegengenommen, die in der speziellen Lieferantenliste der italienischen Staatsbahnverwaltung aufgeführt sind. (The Board of Trade Journal.)
Elektrische Beleuchtung und Kanalisation in Fogani (Rumänien). Für die Ausführung dieser Arbeiten, die demnächst vergeben werden sollen, find 730 000 bezw. 270 000 Francs ausgeseßt worden. Bedingungsheft bei der Stadtverwaltung erhältlih. (In- formations et Renseignements de l’Office national du Com- merce extérieur, Paris.)
Lieferung von Tabak nach Rumänien. Die General- direktion der Staatsmonopole in Bukarest vergibt am 10./23. April 1910 die Lieferung von 65 000 kg Argostabak und 10 000 kg Smyrna tabak. (Die Lieferungs- und besonderen Bedingungen sind daselbst erhältlidj.) 4
Lieferung von Uniformtuch, Baumwollenzeug, Segel- tuh usw. nah Horten (Norwegen). Angebote mit der Auf- chrift „Anbud paa manufacturvarer“ bis zum 1. April, 1 Ubr, an die „Marinens Intendantur“ in Horten. (The Board of Trade Journal.)
Lieferung vou Stahlschienen, Schwellen und Zu- behôr nah Eritrea (Italienisch-Afrika) für den Bau der Linie Nefasit—Asmara, und zwar : 7900 Stahlschienen im Gewichte von 24,90 kg pro m, 44800 Stahlshwellen im Gewichte von je 24,90 kg, 15 800 Laschen, 31900 Klammern, 182 000 Unterlags- \heiben, 182 000 Bolzen und 36 Kreuzungen. Angebote bis zum 29. Mai an die Verwaltung der italienishen Kolonie Eritrea. Kaution : 20 000 Lire. Lieferfrist: 30. November 1910. Bedingungs- heft im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten (Kolonialamt) in Nom. (Moniteur des Intérôts Matériels.)
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 14. März 1910:
NRuhrrevier Oberschlesishes Nevter
Anzahl der Wagen Gestellt, …. . ._- 20H56 8 56 Nicht gestellt .
s
Handel und Gewerbé.
Aus deu im Reichsamt des Innern zusammengestellten / "T RaGridten für Handel und Industrie“.)
Vereinigte Staaten von Amerika.
Zolltarifentscheidungen. a a A vershiedenen wohlfeilen Metallen wie Neusilber, Weißmetall, Mesfing
Galanterietaschenuhren aus
Nach dem Geschäftsbericht der Gelsenkirchener Bergwerks- Artie Bete liMaft betrug auf den sämtlichen Anlagen im Jahre 1909 die Zahl der Arbeiter 44589 (1908: 44 343), die Zahl der Beamten 1860 (1705), der gezahlte Arbeitslohn 65 050 235 (70 549 391) Æ, die Förderung an Koblen 8 203 560 (8 580 010) &, die Herstellung an Koks 1 626 534 (1 877 237) t, die Herstellung an Briketts 183 612 (182252) t, die Förderung an Erzen 1 971 588 (1735297) 6, die Herstellung an Roheisen 894 149 (738 380) &,
angehen.
Die zur Schlichtung von Streit zwischen den Krankenkassen und
Geschüßmetall, wovon das Dußend mehr als 20 Cent kostet, sind nich
t | die Herstellung an Rohstahl 502 950 (419 420) t, die Herstellung an