1870 / 8 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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rdnung Sie hier jeßt besprechen, desto \{neller : werden Sie Ihre Zum Zweecke künstlicher Fishzuht darf für den Fang dieser Fis{- Wüns dem Hc aaten f Ih arten während der Schonzeit von der zuständigen Landesbehörde Er- an E E. ; 16! Sival lit Sabuliois h Ae j ; rt. 0. Es ift verboten, in Fishwasser Fabrikabgänge oder an- Die dem Hause der ZEI G vorliegende, zwischen dere Stoffe von solcher Beschaffenheit und in solhen Mengen einzu- Preußen, Baden, Bayern, Frankreich, Hessen und den Nieder- werfen, einzuleiten oder einfließen zu lassen, daß dadur die Fische landen am 27. November 1869 zu Mannheim abgeschlossene beschädigt werden können. Uebereinkunft für die Fischerei im Rhein von Basel Bei überwiegendem Interesse der Landwirthschaft oder der Jndu- an abwärts, sowie in seinen Zuflüssen und seinen strie fann das Einwerfen und Einleiten solcher Stoffe in Fishwasser Abflüssen bis in das offene Meer hat folgenden Wortlaut: | unter Anordnung - der geeigneten Maßregeln, welche den möglichen Art. 1. Beim Fischfange im Nheine von Basel an abwärts, | Schaden für Tische auf das thunlichst kleinste Maß beschränken, von seinen Zuflüssen und seinen Abflüssen bis in das offene Meer ist | der zuständigen Landesbehörde gestattet werden. ; / verboten : Ob und in wie weit die obigen Vorschriften auf die bereits be- Jede ständige Vorrichtung (Fishwehr, Ga, Zalmsteek) und jede | stehenden Ableitungen aus landwirthschaftlichen oder aus gewerblichen Anwendung feststehender Neße (Sperrneße), welche auf mehr als der | Anlagen Anwendung finden sollen, wird gleichfalls von der zuständi- Hälfte der Breite des Wasserlaufes bei gewöhnlichem niedrigen Wasser- gen Landesbehörde bestimmt werden. / stande im rechten Winkel vom Ufer aus gemessen, den Zug der Fische Art. 9. Die Uferstaaten, welche Gewässer besißen, deren Be- versperrt. schaffenheit und sonstige Verhältnisse dem Laichen der Salmen und der Die Entfernung zwischen den einzelnen Pfähblen, welche die zum | Entwickelung der jungen Fische günstig sind, werden dafür Sorge Salmenfang bestimmten Fischwehre (Fache, Zalmsteeken) bilden, sowie tragen, daß jährlih durch fünstliche Ausbrütung befruhteter Salmen- zwischen den Querverbindungen dieser Pfähle muß mindestens 10 Cen- | cier und dur das Ausfeßen der jungen Fische in die geeigneten timeter im Lichten betragen Wasserstellen des Rheines und seiner Zuflüsse die Zahl der Salmen in Mehrere folche ständige Vorrichtungen, sowie mehrere feststchende | diesem Stromgebiet vermehrt wird. è Neße dürfen gleichzeitig auf derselben Uferseite oder auf der entgegen- Ebenso werden sie darauf Bedacht nehmen, daß an geeigneten geseßten Uferseite nur in einer Entfernung von einander angebraht | Orten Steigen (Leitern) errichtet werden, welche das Aufsteigen der

sein, welche mindestens das Doppelte der Ausdehnung der größeren | Salmen und &orellen erleichtern. i ; Vorrichtung beträgt Art. 10. Jeder der kontrahirenden Staaten verpflichtet si, die

Art. 2. Fanggeräihe jeder Art und Benennung dürfen nicht | zum Vollzuge dieser Uebereinkunft erforderlichen Vorschriften zu er- angewendet werden, wenn die Oeffnungen in nassem Zustande in | lassen und deren Uebertretungen mit angemessenen Strafen zu bedrohen, Höhe und Breite nicht wenigstens folgende Weiten haben : i auch das zur Handhabung dieser Vorschriften erforderliche Aufsichts-

a) beim Salmenfange: Geflechte (Körbe, Reusen), Treibneße, | personal zu bestellen. | | i sowie die Seitentheile (Flügel) der Zegens (großen Zugneße) und Durch gegenwärtige Uebereinkunft wird die Befugniß der einzelnen Huiken (Bügelreusen): 6 Centimeter, das Innere der Zegens und | Staaten nicht ausgeschlossen, für ihre Hoheitsgebiete strengere Bestim- Huiken: 4 Centimeter; b) beim Fange anderer großer Fischarten: | mungen zum Schuße der Fische zu treffen. Lt ; 3 Centimeter; c) beim Fange kleiner Fischarten : 15 Centimeter. Ge- Art. 11. Jeder der fontrahirenden Staaten ernennt für sein räthe zum Fange der Köderfische unterliegen diesen Beschränkungen Hoheitsgebiet einen Fischerei-Bevollmächtigten. : ; : nicht. Bei der Kontrole der Geflechte und Neße ist eine Abweichung Die Fischerei - Bevollmächtigten theilen si die von ihren Regie- um cin Zehutheil nicht zu beanstanden. rungen getroffenen Anordnungen über das Fischereiwesen im Rheine

Art. 3. Eine für Zegens eingerichtete Fischerei darf nicht mehr | und seinen in ihren Gebieten liegenden Zuflüssen, beziehungsweise als zwei Neße zugleich fishend im Wasser haben. seinen Abflüssen in das offene Meer, und jährlich Nachweisungen Über

Ein Zegen mit beiden Flügeln an einem Ufer aufgezogen, wird | den Ertrag des Salmenfanges, sowie über die in das freie Wasser nicht als fischend betrachtet. geseßten, künstlih ausgebrüteten jungen Salmen zur Kenntnißnahme

Treibneße und Zegens dürfen nicht derart ausgeseßt und befestigt egenseitig mit und suchen im Korrespondenzwege oder bei zeitweiligem werden, daß fie festliegen oder hangen bleiben. : Zusammentritte die gemeinsamen Interessen der Fischerei im Rheine

In Gewässern, in welchen Ebbe und &luth stattfindet, ist das | Und den zugehörigen Gewässern zu befördern. l Fischen mit Treibneßen und Zegens nur bei stillem oder abfließen- Art. 12. Die vertragschließenden Regierungen tverden nach einem dem Wasser erlaubt. Zur Fluthzeit dürfen Treibneße und Zegens zu vereinbarenden Plane Untersuchungen und Beobachtungen über nicht im Wasser bleiben. j i die LebenLtweise der Fische, insbesondere der Salmenarten, vornehmen

Das Fischen mit Zegens muß täglih innerhalb vierundzwanzig | lassen und die Ergebnisse sh gegenseitig mittheilen. i / Stunden wenigstens aht Stunden eingestellt werden, auch da, wo die Ar t. 13. Diese Uebereinkunft tritt mit den 1. Juli 1870 in öluth fürzere Zeit als vier Stunden dauert oder gar nicht stattfindet. Wirksamkeit, bleibt von diesem Tage an zehn Jahre lang in Kraft

Die nähere Bestimmung über die Stunden dieser Einstellung | und, wenn sie nicht zwölf Monate vor diesem Zeitpunkte von cinem wird von den zuständigen Landesbehörden getroffen werden. der fontrahirenden Theile gekündigt worden ist, weiter von Jahr zu

Art. 4. Mittel zur Betäubung der Fische , sowie die Anwen- | Jahr bis zum Ablaufe eines Jahres von dem Tage an gerechnet, an dung von Fallen mit Schlaofedern, von Gabeln, Schießwaffen, Spreng- welchem der eine oder der andere der fontrahirenden Theile die Kün- patronen, Stangen und anderen Mitteln zur Verwundung der Fische, digung erflärt hat. sind verboten. Art. 14. Die badische Regierung übernimmt es, mit der Shweiz

Die Gestattung von Ausnahmen für Anwendung von Gabeln | einen auf den Grundsäßen der gegenwärtigen Uebereinkunft beruhen- und Schießwaffen bleibt der zuständigen Landesbehörde vorbehalten. den Vertrag für den Rhein und seine Zuflüsse von Basel an auf-

Der Gebrauch von Angeln is gestattet. ] | wärts mit gleichem Vollzugêtermine abzuschließen und wird das Er-

Die vertragschließenden Regierungen werden auf die Beseitigung | gebniß ihrer Unterhandlungen den Mitkontrahenten noch vor dem zur der vorhandenen, mit Mühlen oder sonstigen Wasserwerken verbun- Ratifikation des gegenwärtigen Vertrages bestimmten Termine mit- denen, sogenannten Selbstfänge für Fische thunlichst Bedacht nehmen. | theilen.

Die Anlegung neuer derartiger Selbstfänge is verboten. Art. 15. Denjenigen Regierungen, welche bei der Rheinschiff-

Art. 5 Die nachbenannten Fischarten dürfen weder feilgeboten, | fahrts-Konvention von 1831 resp. 1868 nicht betheiligt sind, in deren n°ch verkauft werden, wenn die Fische, vom Auge bis zur Weiche der | Gebiet aber Zuflüsse des Rheines si befinden, bleibt der Beitritt zu Schwanzfiosse gemessen, nicht wenigstens folgende Länge haben: Sal- gegenwärtiger Uebereinkunft vorbehalten. men (Lachse) 35 Centimeter, Lachsforellen, Ritter, Maifische 20 Centi- Art. 16. Diese Ucbercinkunft soll ratifizirt und cs sollen die meter, Bachforellen 15 Centimeter. Ratififationsurkunden am 1. Mai 1870 oder, wenn mögli, früber

Der Landesgeseßgebung bleibt vorbehalten, anstatt der vorbezeich- zu Manheim ausgewechselt werden.

A E ie dieeE M dE, Dal eR Ee O

erden Fische, welche diese aß, beziehungsweise Gewicht, ni Y N

besißen, gefangen, so find dieselben sofort wieder in das Wasser zu __ Statistische Nacbrichten.

seßen. Ueber die Finanzen Frankreichs enthält das neueste Art. 6. Zum Jwete der Vermehrung der Salmen (Lachse) findet | Exposé de la situation de l’empire nadstcehende Notizen: Die Renten- alljährlich eine Einstellung des Fanges derselben statt: 1) mit ZJegens | käufe Seitens der Eigenthümer in den Departements sind im Zu- in der Zeit vom 1. September bis ersten Januar ; 2) mit anderen | nehmen begriffen; dieser Klasse von Käufern is auch die gesteigerte Fanggeräthen : a) in den Gewässern des Rheines und seinen Zuflüssen | Nachfrage nach gemischten Renten zuzuschreiben. Solcher Rententitel vom Meere an aufwärts bis zu den Grenzen, welche das Großherzog- | waren am 1. Oktober 1869 70,000 mit 7,700,000 ör. Rente vorhanden, thum Hessen vom Großherzogthum Baden und dem Königreiche Bayern | 9000 Titel und 649,000 ör. mehr, als ein Jahr vorher. Tür Stif- scheiden, vom ersten September bis funfzehnten November; b) in den tungen und Mündel wurden in den ersten 10 Monaten 1869 Gewässern des Rheines und seinen Zuflüssen aufwärts von den be- 891,612 Fr. Renten erworben, 159,000 Fr. mehr als im gleichen Zeit- zeichneten Grenzen an, vom funfzchnten Oktober bis ersten Januar. raum 1868.

In der Zeit vom 1. September bis 1. Januar ist verboten, zur Die 4 direkten Steuern sind für 1869 um 14,990,577 Fr. &ortpflanzung geeignete Rheinsalmen feilzubieten, zu verkaufen oder zu höher veranlagt worden, als für 1868. Von dem Mchr fallen transportiren. Ld a : / E 9,220,398 Fr. auf die Hauptsteuern, 11,770,179 Or. auf die Zuschlags-

Innerhalb der Schonungszeiten können jedoch diezuständigen Landes- | centimen. i behörden den Fang der Salmen für Anstalten zur künstlichen Qucht in den Von den Staatsfabriken lieferten die Pulverfabriken dieselben kontrahirenden Staaten zum Zwecke der Befruchtung gestatten. Diese Erträge wie îm J. 1868, dagegen überstiegen die Einnahmen der &Gische können nah Benuzung zur Befruchtung unter geeigneten Kon- Tabaksfabrifen die des Vorjahres um 6 Millionen Or. trollmaßregeln feilgeboten, verkauft und transportirt werden. Die Post wird für 1870 vorauêsichtlich 4 Mill. Fr. mehr reine

Art. 7. Vom 20. Oktober bis 20 Januar is der Fang, das | Ueberschüsse als für 1868 ergeben. Im J 1869 sind 15 neue Eisen- Geilbieten und der Verkauf der Lachsforellen, der Ritter- und der Bach- |} bahn-Postrouten eingerichtet worden ; 62 Poststationen haben ihre täg- forellen verboten. j liche Verbindung mit der Hauptstadt verdoppelt, 122 neue Brieffkästen

Werden in dieser Zeit Fische solcher Arten zufällig gefangen , so |} sind aufgestellt und 100 neue Expeditionen eröffnet worden.

Und sie sofort wieder in das Wasser zu seßen. Die Ausmünzung von Gold belief sich seit Anfang 1869 auf

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186 Mill. Fr., von Silbermünzen 99/1 00) auf 53 Mill. Fr., von | óniali ;

Se em nzen 2/108) auf 165 Mill ÎT: Es obleiben noch 74 Mill. | its E de Gar Mas

Gr. zu münzen, um den onventtonsmäßigen Betrag von 239 Mill, | 2 (tio . Januar. m ernhause: Kei

Dr. = 6 Fr. pro Sr der Le e E erreichen. | Fünfte Sinfonie Soirée. I E ne Borstell.

| ewerbe und Handel, Im Schauspielhause. (11. Abonn.-Vorst.) Die ournali

Breslau, 10. Januar. (W. T. B.) Zu der vom Grafen | Lustspiel in 4 Akten von G. Freytag. Ae 7 4 M 4 d

NRcnard als Direktor des Verwaltungsraths zu heute berufenen Ge- | Donnerstag, 13. Januar. Im Opernhause. (10 Vorst.)

neralversammlung der Aktionäre der Hütten- und Bergbaugesellshaft | Don Juan. Oper in 4 Abth. mit Tanz von Mozart. line*

»Minerva« waren 2,235,400 Thlr. Kapital, auf 2229 Stimmen und | Fr. Lucca. Donna Anna: Ir V 3 Poi E

282 Personen vertheilt , angemeldet; erschienen waren 139 PVer- | L“, : sonen; die 1806 Stimmen repräsentirten. “Den Vorsiß Ha Elvira: Frl. Brandt. Don Juan: Hr. Beg. Octavio: Hr.

nahm Graf Renard, als Protokollführer fungirten Ausz, | Lederer. Leporello: Hr. Krause. Anfang 37 Uhr. M--Pr. Räthe Simon und Poser. Ersterer wies die legale “M Im Schauspielhause. (12. Abonn.-Vorst.) Neu i tiet: tuirung dieser Generalversammlung nach; mehrere Proteste, die da- Doktor Wespe. Lustspiel in 5 Akten von R. Benedix. Jn gegen eingegangen waren, wurden verlesen und von der Versamm- | Scene geseßt vom Regisseur Fernand. Anfang 7 Uhr. M.-Pr lung stillschweigend hingenommen ; demnächst schritt man zur Wahl | Bescßung. Zündorf, ein reicher Wechsler L : der neuen Mitglieder des Verwaltungsraths. Beim ersten Skru- Wünzer. l Frl Taglioni. Thekla, sei N O E A t da M M ban Nichte, Frl. Buska Theudelinde, seine Schwester a nene de ellen: ¿Forstmeister Geßne O: | i s S i ; O f mei] ner und der | Blumauer. Doktor Alfred Wespe, lyrisher Dichter, Redacteur

Fabrikbesißer Shmider aus Ratibor 1673. Bei dem zweiten Skru- | ck ; tinium waren 1654 Stimmen abgegeben, von denen der Oefonomie- lnes Localblattes und Dramaturg, Hr. Liedtcke. Ludwig Honau,

Nath Bieler, ebenfalls ein Kandidat des Grafen Renard, 1652 Stim- | Maler, Hr. Karlowa. Wellstein, ein junger Kaufmann, Hr. men erhielt. A S | v. Hoxar. Schreier, Renomist, Hr. Landwehr. Christoph, Auf den Antrag mehrerer Aftionäre Deschließt die Generalver- Jündorfs alter Comptoirdiener, Hr. Fernand. Adam, Wespes sammlung einstimmig, die Bilanz pro 1868 zu genehmigen, darüber | Famulus und Schreiber, Hr. Hiltl. öriederike, Elisabeths Kam- a L R Ad und den Bericht der Revisionskommission als | mermädchen, Frl. Heuser. Johanna, Theudelindes Kammer- erledigt zu betrachten. _mädhen, Frl. Ludwig. Ort der Handlung: Ein deutsches Bad e Verkehrs- Anstalten, A L hr. M.-Pr i

Nach dem Jahresberichte, welchen der encral-Postmeister | L - T2- vai Creswell dem Kongresse der Vereinigten Staaten Amerikas abgestattet, | SGa N “Able Borchert T E E

haben die transatlantischen Dampferlinien, die in dem ver- O8 Í k flossenen Finanzjahre (vom 1. Juli 1868 bis 30. Juni 1869) vom Post- | |Pieler-Gesellschaft: La Marquise de Sennetèrre, Les premières

departement zu Washington mît dem Posttransport beauftragt waren, | Unours. folgende Einnahmen aus dieser Postbeförderung erzielt : die hamburg- | 1 M E E I u nach Southampton 2c. | jeßt na ymou / oll. (für das vierte Quartal wurde | É W ° » die Schäßung auf 20,000 Doll. angenommen, da der Abschluß noch S ane Mas E nicht beendet), die Linie des Norddeutschen Lloyd in Bremen für 59 | erli, 11. Januar. (Marktpr. nach Ermitt. des K. Polizei-Präs.) Touren von New-York nach Southampton 80/432 Doll, die (englische) Von Bis | Mittel ; ; nmanlinie (Sonnabendspost) für 52 Touren von New-York nah thr leg. |pf. [thr |sg. pf A S Queenstown 74,563 Doll, die (englische) Cunardlinie (Mittwochèpost) Ferrer S S 32 T T Ee pr: für 52 Touren von New-York nah Queenstown 71,575 Doll, die | g N 1922 6 128 9 0s Sl Lees r N (englische) Kanadalinie für 52 Touren nach Liverpool 5750 Doll., die Oa t 112 6| 136 3 Von 5 Ren n zenglische) Linie der Baltimore u. Liverpool Steamship Company für | lr 95) 8] 1/5 8] 1 N I E ps 0 an Pa S Touren von Baltimore nah Liverpool 44 Doll, zusammen 336,206 Hafer lu L. 1/3 11/43 18 9 Boch 2 sl 5 - 4 4

Doll. Die hamburger Linie hat hiernach in der Zahl der beförderten N | 1! s 1 |

Briefe und Posisachen alle anderen Linien um mehr als 25 pCt. | 3k SeReE |=| as 9 Ed, | 6

übertroffen. Erbsen Metze ——| 8—|—| 7—|Butter Pfd.| 12/10 Linsen I] 9/—[—| 8 2lEier Mandell 7| S7

Telegraphische VWWitterangsherichte v, L Januar. | Berlin, 11. Januar. (Nichtamtlich er Getreidebericht.) | Weizen loco 50—66 Thlr. pr. 2100 Pfd. nach Qualität, pr. Januar u.

St. | j | Bar. |Abw|Temp.|Abw „„.. | Allgemeine Januar-Feébruar 96x Thlr. bez., April-Mai 980—57L—5 ' M P R: M e 59{—59 Thlr. bez. | j E L Ves ; Memel +0004 25 20S V SCTRTTE Dedecke B Roggen loco 44—46 Thlr. pr, ZO00 Did, ab Bahn bez ¿ „Pon, Königsbrg. 335,2/—1,9 1,0/+5,5/SW., schwach, |bedeckt. 484—444 Thlr. do, E Januar und Januar - Februar 444 Thlr, bez., ) Danzig .…./335,2/—2,0/ 0,6/+2,9/SW., s. schw. lheiter. April-Mai 445—§ Thlr. bez. u. Br., 44 G., Mai-Juni 44%—§& Thlr.

Cöslin .….. 394,9 —1,2 l, «+4,08 W., mässig. bedeckt. bez., Juni-Juli 455—4 Thlr. bez., Juli-August 464—4 Thlr. bez.

Stettin. 335,3 —2,0o/ 1,4 +4,3 SW., schwach. |bed., gest. Re , Gerste, grosse und kleine à 39—44 Thlr. per 1750 Pfd. Putbus .../333,1 -1,6 1,0/+2,7/W., schwach. N 5 Hafer loco 21 264 Thlr. pr. 1200 Pfd., poln. 23{—% Thlr. ab E —1,6| H e E N Ny eman E L C On s Due, Br, 46. Posen …… 333,2/—2,2| 1,3/+5,5|W., schwach. [Bedeckt. P bar, E Allr, bez, Mai-Juni 26% Thlr, bez. Ratibor .… . |327,0|—3,3/| D L E Erbsen , Kochwaare 50—56 Thlr., F utterwaare 43—46 Thlr. Breslau .… ./330,6 —1,9| 1,0/+4,9/NW., schwach. trübe. Rüböl loco 123 Thlr. bez., pr, {Januar 12% s Thlr. bez, Ja- Torgau .… [331,0 t 0,9/+3,5| WN W., lebhaft. héites nuar-Februar 12%;—Z3; Thlr. bez. , Februar - März 122; Thlr. bez Münster 335,2 40/0) 1,6 +2,1 NW.,, schwach, trübe. E L2H Thlr, bez., Mai-Juni 12 Thlr. bez. Cöln 836,1/+1/0 Ls +1,3/W., schwach. l|trübe. N n s 8% Thlr, Pr. Januar u, Januar-Februar Len P, M A U E schwach, trübe. E T N Ls A "lensburg. 334,5 0, Ae, iter. L E WiesbadS, 1333/0 i S 0 P L ABE 1 | Spiritus loco ohne Fass 142 Thir. bez,, pr. Januar u. Januar- Kieler Haf. 336'5| WSW, schw bow Februar 145 - 7 Thlr. bez., April - Mai 155—15 Thlr. bez u. G. Wilhelmsh./336/3 N al \heiter | Mai - Juni 15% 4 Thlr. bez., Juni - Juli 15%{—+ Thlr. bez Juli- Keitum .… [3835/0 M wach Be Regen. | August 15%—% Thlr. bez., Augnst-September 16 Thlr, D Bremen, (435/5 W Teiche Mek Delter Weizen loco geschäftslos. Termine waren matter und billiger Waalcad WOSE W., mässig. E : zu haben. Der Verkehr blieb sehr beschränkt. Roggen - Termine D 339 NNW «lw faolta waren heute vermehrt angeboten und konnten Käufer etwas billiger Brüssel .…, 337,9 V Seba. ba öle ankommen, . Der Verkehr bewegte sich dabei in den engsten Gren- Haparanda 330,9. B a edel | zen. Effektive Waare weniger zugeführt, fand nicht die ewünschte E 335,3 V, ae Vodecbe vai Aufnahme. Preise blieben unverändert bei einisem Handel Hafer Moskau 330,0 SW., müssig. Bededit 6 loco reichlich zugeführt, verkehrte in matterer Haltung. Für Ter- Stockholm. 3382/2 S Ua Me | mine sind sämmtliche Sichten unverändert zu notiren, das Geschäft Skudesnäs ./333,1/| |NW., mässig. bedeckt Regen. | War gering. Fär Rüböl machten sich Abgeber wieder recht knapp Gröningen. 1337/0 Wo U ales “| und mussten Benöthigte bessere Preise anlegen. Gek, 400 Ctr. pr. lder. A E s e! S | 127 Thlr. Spiritus schloss sich der matten Tendenz fär Roggen Hörnesand 330's [80., schwach. bedeckt, | an und stellten Sich die Preise um ca. a Thlr. billiger, Gekünd. Christians../332,0 SSW,, mässig. |bedeckt. 30,000 Qrt. pr. 144 Thlr, Oxad 332,4 B. 1ER lata bew ällt Berlin, 10. Januar. (Amtliche Preis -Feststellun Constantin./339,0 |SO,, schwach. wenig bewölkt. von Getreide, Mehl, Oel, Petroleum und Spiritus 4 N, lebhaft, : bedeals, E A D E Be a S unter Zuziehung der vereideten [B W., schwach. bedeckt. M G O, St. Mathieu 3839/1 WSW., ele, Bageety | pern eizen pr. 2100 Pfd. loco 50-66 Thlr. nach Qualität, pr. 2000 |Helsingör.| | S G E | Pfund pr. diesen Monat 57 Br., April-Mai 58% bez., Mai-Juni 995 bez, R l l | N | Juni-Juli 61 bez. Gek. 1000 Ctr. Kündigungspreis 57 Thlr. | |

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Havre .….. 336,0 Cherhourg [338,7

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e S i Roggen pr. 2000 Pfd. loco 44 45% bez »r. diesen M 1) Strom N. Gestern Nachm. 3 Uhr WSW., mässig. Strom 8. | 441 j April Ma 442 S 440 12 S L O ?) Gest, Nachm. 3 Uhr SW. mässig, i s | R a E, Ma van E 445 bez,