1870 / 9 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Litt. B. à 200 Thlr. : Nr. 8. 10. 37. u. 41.

Litt. C. à 100 Thlr. : Nr. 62. 71. 142. 173, 178. 214. 229. 235 | : : | den ersteren zurückgegebenen Zinsabschnitte bis zum 1. April 1870

236. 237. U. 245.

Litt. D. à 50 Thlr.: Nr. 14. u. 22. L :

Diese Obligationen werden den Besißern hiermit zum 1. Ju li er; mit dem Bemerken gekündigt, daß die Kapitalbeträge nebst den Zin- sen vom gedachten Tage ab, bei der hiesigen Kreis-Kommunalkasse oder Herren D. Oehlmann et Comp. in Königsberg gegen Quit- tung und Rückgabe der Obligationen nebst Talons in Empfang ge- nommen werden können. Vom 1. Juli er. ab findet eine weitere Verzinsung nicht statt. Soweit die Bestände der Kasse es gestatten, fann die Einlösung der Obligationen au hon vor dem 1. Juli c. erfolgen, jedoch werden die Zinsen dann nur bis zum Einlösungs- tage bezahlt. A j

Zu den ausgeloosten Obligationen wird die 11. Serie der Ta- lons und Coupons nicht mehr ausgegeben. Die Zinsen werden viel- mehr bei der Einlösung berehnet und gezahlt werden. :

Die Ausgabe der Talons und Coupons der 1Il. Serie für die noch nicht ausgeloosten Kreisobligationen wird mit Monat April cr. geschehen, und es werden daher die Tnhaber der Obligationen aufge- fordert, zum Ende des Monats M ärz er. die Talons zur 11. Serie an die Kreis-Kommunalkasse hier einzusenden, da nur gegen Rückgabe derselben die Ausantwortung der neuen Talons und Coupons er- folgen fann. |

Die bereits früher ausgeloosten Obligationen:

Litt. B. Nr. 25. 28. 30. 31.; Litt. C. Nr. 37. 130. 156 ; Litt. D. Nr. 25.

sind. noch nicht eingelöst worden, weshalb zu deren Einlösung noch- mals aufgefordert wird.

Schlochau, den 6. Januar 1870.

Der Vorfißende der Kreis-Chausseebau-Kommission und Landrath.

[108] Oldenburgische Landesbank.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß in Gemäß- beit des §. 27 unseres Statuts aus den diesjährigen Geschäftserträg- nissen einstweilen eine Abschlagsdividende von 5 Prozent zur Ver- theilung gelangt, welhe vom 31. d. Mts. ab gegen Einlieferung des Coupons Nr. I. unserer Aktien mit

vier Thalern pro Stück in Oldenburg an unserer Kasse,

in Berlin bei den Herren PBlatho C

in Empfang genommen werden kann. Oldenburg, den 29. Dezember 1869. Die Direktion: Harbers.

Wolff,

Zucermandel. Brofft.

[4277] Oeffentliche Bekanntmachung, die Konsolidirung des ersten, zweiten und dritten An- lehns der Landschaft des Herzogthums Gotha betreffend.

Nachdem die Bestimmung getroffen worden is, daß die Verzin- sung und Tilgung der unkündbaren, jährlich mit fünf Prozent zu verzinsenden und mindestens mit einem halben Prozent zu tilgenden, auf den Inhaber lautenden Schuldbriefe, welhe auf Grund des Geseßes vom 4. Dezember 1869, Nr. 42 Jahrgang 1869 der Gesep- Sammlung, ausgegeben werden , mit dem 1. April 1870 ihren An- fang nehmen soll, werden hierdurch diejenigen Tnhaber von Schuld- briefen des ersten Anlehns der Landschaft des Herzogthums Gotha vom Jahre 1837, des zweiten Anlehns derselben vom Jahre 1843 Und des dritten Anlehns derselben vom Jahre 1846, Tvelche am 1. April 1870 und erforderlichen Falls an den nächstfolgenden Tagen den durch diese Schuldbriefe verbrieften Schuldbetrag baar ausge ahlt erhalten wollen, auf Grund des Art. 2 des oben citirten Geseßes aufgefordert, bei der hiesigen Staatskasse spätestens am 31. Ja- nuar 1870 einen schriftlichen Antrag darauf unter Angabe der Serien und Nummern der Schuldbriefe, für welche baare Rücfzahlung beansprucht wird, sowie unter genauer Bezeichnung des Anlehns, zu welchem sie gehören, zu stellen.

Die Inhaber von Schuldbriefen des ersten, zweiten und dritten Anlehns der Landschaft des Herzogthums Gotha, welche innerhalb der eben festgeseßten Frist einen, den angegebenen Erfordernissen ent- sprechenden Antrag auf Rückzahlung des durch ihre Schuldbriefe dofumentirten Schuldbetrags gestellt haben, erhalten am 1. April 1870 und nöthigenfalls an den nächstfolgenden Tagen gegen Rückgabe der Sculdbriefe, sowie der dazu gehörigen, noch nit fällig gewesenen Binsabschnitte und der Zinss[eisten den vollen Nennwerth der Schuld- briefe nebst dem Binsenbetrag, welcher auf die mit den Schuldbriefen zurückgegebenen Binsabschnitte rückständig is, aus der Staatsfasse hier baar ausgezahlt. Auch wird auf den besonderen Wunsch der Jnhaber von Schuldbriefen, deren Rückzahlung rechtzeitig und ordnungsmäßig beantragt worden ist, der Nennwerth dersclben, soweit es thunlich ist, von der Staatskasse {on vor dem 1 April 1870 ausgezahlt und der rückständige Zinsenbetrag auf die mit den Schuldbriefen zurü- gegebenen Zinsabschnitte dann bis zum Tag der Auszahlung baar gewährt werden.

Die Jnhaber von Schuldbriefen der oben bezeichneten drei An- lehen des Herzogthums Gotha, von weichen ein Antrag auf Rü- zahlung gar nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht in der vorgeschrie- benen Weise gestellt worden ist, erhalten am 1. April 1870 egen Rückgabe der alten Schuldbriefe nebst den dazu gehörigen, an diesem Termin noch nit fälligen Zinsabschnitten und den Binsleisten neue, auf Grund des Geseßes vom 4. Dezember d. J. ausgefertigte Schuld- briefe von gleichem Gesammt-Nennwerth nebst einer Zinsleiste und awanzig halbjährigen, für die ersten zehn Jahre ausgestellten Zins-

| abscnitten ausgehändigt. Bei dem Umtausch der alten Schuldbriefe gegen neue wird nicht allein der Zinsenbetrag, welher auf die mit

rüständig ist, sondern auch eine Prämie im Betrag von Einem Prozent des Nennwerths der umgetauschten alten Schuldbriefe aus- ezahlt.

Ez Vom 1. April 1870 an hört jede weitere Verzinsung der Schuld- briefe des ersten, zweiten und dritten Anlehns der Landschaft des Herzogthums Gotha auf, ;

Gotha, den 14. Dezember 1869. O Herzoglih \sächsishes Staats-Ministerium. In Vertretung : Braun.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Stelle eines Lehrers für Physik, Chemie, Mineralogie, chemische Technologie an der hiesigen Gewerbeschule wird in der Kürze erledigt, und werden geeignete Bewerber aufgefordert, ihre Meldungs- gesuche nebst den erforderlichen Befähigungsnachwweisen binnen drei Wochen bei der unterzeichneten Stelle einzureihen. Bemerkt wird, daß das Gehalt eines bestellten Lehrers an der Gewerbeschule min- destens 600 Thlr. beträgt, und daß nähere Auskunft über die in Be- tracht fommenden Verhältnisse der Direktor der Gewerbeschule, Dr. Wiecke, dahier ertheilt. Cassel, am 6. Januar 1870. Königliche Regierung, Abtheilung des Junnern. v. Bis choff8hausen.

97] [ Die drei unter unserer Kollatur stehenden Güldenschen Stipendien für Studirende sind mit Ablauf des verwichenen Jahres zur Erledi- gung gekommen. Genußberechtigt sind Annaberger Bürgerssöhne mit der Einschränkung, daß Verwandten des Stifters Herrn Christoph Gülden der Vorzug zu geben ist. Die Bewerbung um diese Stipen- dien wird den Genußberechtigten anheim gestellt. Annaberg, den 7, Januar 1870. Der Stadtrath. Scheibner, Bürgermeister.

Niederschlesische Zweigbahn. Einnahme im Monat Dezember 1869: a) für 17,212 Personen 6809 Thlr. 27 Sgr. 9 Pf., b) für 332/,767,2 Ctr. Güter 18,101 Thlr. 5 Sgr. 2 Pf. c) Extra- ordinaria 600 Thlr. Sgr. Pf., zusammen 25,511 Thlr. 2 Sgr. 11 Pf. Einnahme im Monat Dezember 1868: a) für 15,531 Personen 63395 Thlr. 17 Sgr. 3 Pf., b) für 332,133,6 Ctr. Güter 19,258 Thlr. 1 Sgr. 8 Pf. - c) Extraordinaria 834 Thlr. 8 Sgr. 3 Pf. , zu- sammen 26,427 Thlr. 27 Sgr. 2 Pf. Jm Monat Dezember 1869 weniger 916 Thlr. 24 Sgr. 3 Pf. Die Mehreinnahme bis ult. Novem- ber 1869 nah erfolgter Feststellung bis uitimo September 1869 beträgt 22/386 Thlr. 19 Sgr. 6 Pf. Mithin bis ultimo Dezember 1869 mehr 21,469 Thlr. 25 Sgr. 3 Pf.

[96] Wilhelmsbahn. Im Monat Dezember betrugen die Einnahmen und zwar :

K B. MükeLd 42

D” e É

1869 1868 Zu T.

9,304 | 8,926 75,601 | 81,845 9,300 | 7,688

94,205 | 98/759 4,254 | TTOTA

pro

ersonen- und Gepä-Verkehr 2) aus dem Güter- und Vich-Transport 3) ad’ extraordinaria

2 aus dem

Summa B Monat Dezember 1869 weniger ie Minder-Einnahme beträgt bis ult. November Mithin pro 1869 überhaupt weniger

Ratibor, den 8. Januar 1870. Königliche Direktion der Wilhelmsbahn.

Vom 15. huj. ab werden »Braunkohlen« zum Frachtsaße der ermäßigten Klasse 1. D, unseres Lokal-Gütertarifs vom 1. Mai a. Pr. tarifirt, wenn der Raum oder die Tragfähigkeit des beladenen Wagens vollständig au®sgenüßt, beziehungsweise die Fracht für die volle Trag- fähigkeit bezahlt wird.

Breslau, den 9. Januar 1870.

Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn.

Bekanntmachung. Der direkte Güterverkehr

der Stationen Geestemünde, Bremerhaven, Bremen,

F, Sebaldsbrüke, Harburg , Lüneburg, Hamburg (via

L aE Wonstoriy Lübeck, Büchen, Münden (transit) mit der

ep Schweiz 2c, welcher bisher aus\{ließlich über die Ba-

Ee dische bezw. Württembergische Babn geleitet war, findet

vom 1. d. M. an auch über die Route Mainz-Weißenburg statt, und par nah und von den Stationen Aarau (transit), Au (transit), Dasel, Bregenz, Fussach, Haag (transit), Romanshorn, Rorschach, St, Margarethen (transit) und Schaffhausen. Der desfalls heraus- gegebene Tarif is in den Güter-Expeditionen der diesseitigen Verband- stationen zu 74 Sgr. pro Exemplar käuflih zu haben. Hannover,

den 5. Januar 1870. Königliche Eisenbahn-Direktion.

‘Schles. Train-Bat. Nr. 6 entbunden.

Das Abonnement betxägt A THle. für das Viertelahr. Insertionspreis für den Raum einer

Druckzeile 25 Sgr.

Alle Post - Aristalten des In- un Auslandes „nehmen Gestellung an, für Berlin die Expedition des Königl, Preußischen Staats - Anzeigers: Behren - Strafe Nr. fa, Ecke der Wilhelmsstraße.

Se. Majestät der König haben Allergnádíi eruht: Dem Korrektionshaus-Direktor , Major A D. af i s Ee Schweidniß, dem Stations-Aufseher bei der Oberschlesischen Qwveig- bahn , Rittmeister z. D. von Gladiß zu Tarnowiß im Kreise Beuthen, dem General-Bevollmächtigten der Fürstlich Pleßschen Herrschaften / Weigelt zu Pleß, und dem Steuer-Em- pfänger Kühne zu Cöln den Rothen Adler - Orden vierter Klasse; dem „GUrstlih Pleßschen Forstmeister Prasse zu dem &ürstlich Pleßschen &orst - Inspektor Burgund zu f im Kreise Pleß und dem Regierungs - Sekretär q. D., Kanzlei-Rath Hess elbarth zu Sudenburg bei Magdeburg den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; sowie dem Korrektions- aus - Oberaufseher Wolff zu Schweidniy und dem pensionir- en Chausseegeld - Erheber Harding zu Harbleck im Kreise E Kreide nue Etenzeichen zu verleihen: ferner i re1ogerlcy18-Direltor Zippel zu Bartenstein i Eigenschaft als Direktor a E i ord a Pr. zu verseßen.

Angekommen: Se Erco-llon. dag t - E €ommatiocur ver LL Divtjton von Gordon von Breslau,

Personal -Veränderungen.

x. Fn der Armee. :

Offiziere, Portepee- Fähnriche 2c. A. Ernennungen, Be- rat E und Verseßungen. Den 30. Dezember 1869. v. Versen, Major vom großen Generalstabe, zum Generalstabe des V. Armee-Corps, v. Schönfels, Major vom großen Gencralsiabe, zum Generalstabe des X. Armee-Corps verseßt. Den 4. Januar 1870. v. Uthmann, Major und Commdr. des Hess. Pion. Vats. Nr. 11, zum Plaß-Jng. von Mainz, Crüger, Major vom Stabe des Jng. Corps, zum Commdr. des Hess. Pion. Bats. 11 er- nannt. Hanke, Pr. Lt. von der 2. Jng. Jnsp., als Adjut zu dieser Insp. kommand. Knebel, Sec. Lt. von der 4. Jng. Tnsp., zum Pr. Lt. befördert. Lohmeyer, Pr. Lt. von der 2. Jng. Jnsp., zur 4. Ing. gusp. verseßt. Weiße, Hauptm. von der 4. Jng. Jnsp., zum Comp.

ommdòdr, im Schlesw. Holst. Pion. Bat. Nr. 9 ernannt. Müller,

auptm. a. D., zuleßt Battr. Chef ¡in der 6. Art. Brig., als erster

epot - Off. bei dem Brandenb. Train -Bat. Nr. 3 angestellt. Leh- mann, Sec. Lt. von der Res. des Magdeb. Train-Bats. Nr. 4, zur Dienstl. in eine vakante Sec. Lts. Stelle bei dem Schlesw. Holst. Train-Bat. Nr. 9 kommandirt. Bei der Landwehr. Den 4, Januar 1870. Becker, Sec. Lt. von der Inf, deo 2 Was, (Wehlau) 1. Ostpr. Landw. Regts. Nr. 1, von seinem Kommando zur Dienstleistung bei dem Niederschl. Train-Bat. Nr. 5 entbunden. Hübner, Sec. Lt. von der Kav. des 1. Bats. (Rybnik) 1. Oberschl. Landw. Regts. Nr. 22, von seinem Kommando zur Diensil. bei dem Scheidemantel, Vize-Wacht- meister vom Res. Landw. Bat. Magdeburg Nr. 36, zum Scc. Lieut. der Res. des Magdeb. Train-Bats. Nr. 4 befördert. B. Abschiceds- bewiiligungen 2c. Den 4. Januar 1870. _Dohme, Hauptm. von der 4. Jng. Jnsp. und Comp. Commdr. im Schles. Holstein. Pion. Bat. Nr. 9, mit Pens. neb| Aussicht auf Civilversorgung und der Jng. Unif. der Abschied bewilligt. Worms/, außeretatsm. Sec. Lt, von der 4. Jng. Jnsp.,, mit Pens. der Abschied bewilligt. Den 6. Januar 1870. Gr. v. Blücher, Sec. Lt. im Schlesw. Änf. Regt. Ne. 84, der Abschied bewilligt. Bei der Landwehr. Den 30, Dezember 1869. Heinrich, Prem. Lt. von der Jnfant. und interim. Comp. Führer vom 2. Bat. (Naugard) 5. Pomm. Landw. Regts. Nr. 42, der Abschied als Hauptmann mit der Landw. Armee- Uniform bewilligt. Den 4. Januar 1870. Broeske, Pr. Lieut. vom Train des Nes. Landw. Bats. Königsberg Nr. 33, mit seiner bish. Uniform der Abschied bewilligt. v. Warburg, Rittm. a. D., zuleßt bei der Kavallerie des 1. Bats. (Berlin) 2. Garde-Landwehr- Regiments, früher im Garde-Kür. Regt., der Charakter als Major verliehen.

LZ. Jun der Mari E

LO - n der Marine.

Dffiziere 2c. Abschiedsbewilligun en 2c Den :

L ee 1869. Steinberg, Zeu -Pr.-Lt., kommandirt cur Dics beim Marine-Ministerium, der Abs ied mit Aus\i{ht auf Anstellun i im Civildienst und seiner bish. Unif. bewilligt, x Durch Verfügung Sr. Excellenz des gS- und Marine- Ministers. Den 4. Januar 1870, Vischer,- Registratur-Appli- fant, zum Registratur-Assistenten der Marine-JTntendantur ernannt.

Be cptamtliches.

14 , Drin, 12, Januar. Se. Majestä König haben eine gute Nacht gehabt und befinden Sih e auch verhältnißmäßig wiederum besser als gestern, Um 11 Uhr empfingen Allerhöchstdieselben den Vortrag der Hofmarschälle und hierauf den Grafen Keller. Gegen halb 1 Uhr arbeiteten Seine Majestät mit dem Civil-Kabinet, gewährten später dem König- lichen Gesandten in Bern, General-Lieutenant von Röder, eine

Audien ini i ; L de oige dinirten um 5 Uhr allein mit Jhrer Majestät

R Die Kommi sion in weiter Muähilduna ham L 1: cu:B Berber, K01 ug j Vat der Kbniglig preußische Geheime Ober- act Hafjelbach übernommen. Qu Mitgliedern derselben sind bis jeßt berufen worden: Preußischerseits der Geheime Ober Regierungs-Rath Herzog, der Direktor des sta- tistishen Büreaus, Geheimer Ober-Regierungs-Raih Dr. Engel, der Regierungs-Nath Schede und als Protokollführer der Regie- rungs-Rath Böckh; ferner der Vorstand des Königlich bayerschen statistishen Büreaus, Universitäts-Professor Dr. Georg Mayr; der Vorstand des Königlich württembergischen fstatistisch- topographischen Bureaus, Staats-Rath a. D. Dr. von Blümelin und der Königlich württembergische Ober-Finanz-Rath Dr. von Zeller; der Königlich sächsische Geheime &inanz - Rath Wahl; der Vorstand des Großherzoglich badischen statistischen Bureaus Legations-Rath Hardeck; der Großh. hessische Ober-Steuer-Rath Cabricius; der Vorstand des Großherzoglih oldenburgischen statistischen Bureaus Becker ; dec Großherzoglich mecklenburgische Ministerial-Rath Dippe, der Großherzoglich mecklenburgische Ober-Zoll-Rath Boccius; der Vorsteher des hamburgischen steucrstatistischen Bureaus Neßmann und der Vorsteher des Bureaus für bremische Statistik H. Frese.

Jm Verlaufe der gestrigen Sißung des Hauses der Abgeordneten wurde die Vorberathung der Krei8ordnung für die 6 östlichen Provinzen fortgeseßt. Z

Nachdem noch der Abg. Frhr. v. Hoverbeck fich gegen das Amendement des Abg. Graf zu Eulenburg (D. Crone) er- _flärt hatte, wurde der §. 26 nah den Amendements v. Hennig, Wachler und Graf zu Eulenburg in folgender Fassung an- genommen : i

»Die Gemeinde-Vorsteher haben Anspruch auf Ersaß ihrer baaren Auslagen und auf die Gewährung einer mit ihren amtlihen Mühe- waltungen im billigen Verhältnisse stehenden Entschädigung. Dic

Aufbringung derselben liegt der Gemeinde ob. Alle fortlaufenden Geld- oder Naturalbeiträge des Gutsherrn zur Remuneration des Gemeinde-Vorstehers fallen fort. Landdotationen, welche für die Ver- waltung des Schulzenamtes angewiesen sind, können auf Grund des gegen- wärtigen Geseßes nicht zurückgefordert wecden. Soweit jedoch solche Dotationen von einem Gutsherren für die Wahrnehmung von Guts- vorsteher-Geschäften gewährt waren, bleibt dem Gutsberrn der An- spruch auf Ersaß vorbehalten, falls die Gemeinde nicht besließt, die betreffende Landdotation selbjt zurükzugewähren. Die Schöffen haben ihr Amt in der Regel unentgeltlich zu verwalten und nur auf den Ersaß baarer Auslagen Anspruch. «

Auch zu §§. 27 und 28 (von den Rechten und Pflichten des Gemeindevorstehers) lag eine ganze Reihe von Amendements vor, welche während der Berathung noch mehrfach geändert

Maríne-Beanite.