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entwurfs, betreffend die den Medizinal - Beamten zustehenden Vergütungen, wie folgt, ein: E Durch Allerhöchste Ordre vom 9. Januar dieses Jahres bin ich in Gemeinschaft mit dem Herrn Justiz-Minister ermächtigt, dem Land- tage einen Geseßentwurf vorzulegen , betreffend die den Medizinal- Beamten für dic Vesorgung gerihtsärztlicher, medizinal- oder sanitäts- polizeiliher Geschäfte zu gewährenden Vergütungen. Der Zweck dieses Geseßes ist, diejenigen Unzuträglichkeiten zu beseitigen, die sih im Laufe der Zeit bei Anwendung der Medizinaltaxe vom 21. Juni 1815 für diese Geschäfte herausgestellt haben, und zu gleicher Zeit eine Ueber- einstimmung in den verschiedenen Theilen der Monarchie herbeizuführen. Ich Übergebe das Geseß nebst den Motiven dem Hohen Präsidium und stelle anheim, die geschäftliche Behandlung der Vorlage zu beschließen. — Bei der Diskussion über den Geseßentwurf, betreffend die andelskammern, nahm der Handels - Minister Graf von
genpliy nah dem Abgeordneten Richter (Königsberg) das S
rt:
Ich muß mich doch wohl zuerst über den Antrag des Herrn Abg. Richier äußern , welcher soeben die Tribüne ‘verlassen hat. Derselbe sagt zwar nicht in seinen Worten, daß das Geseß abzulehnen sei, son- dern er sagt in seinen Worten nur, die Staatsregierung möge die Aufhebung der Handelskammern im geseßlichen Wege herbeiführen. — Wie gesagt, die Staatsregierung. Ès läge doch aber eigentlich ziemlich nahe, daß, wenn man darauf eingehen wollte, von Staats- wegen die Handelskammern aufzuheben, man dann nicht zuerst noch Über ihre Reorganisation ein neues Geseß vorlegt. Jch muß mich nun aber gegen die Ansicht des Herrn Richter erklären und Sie bit- ten, seinen Antrag zu verwerfen ; ih glaube, er geht zu weit: er giebt Dinge weg, die nüßlich sind, gegen andere Dinge, die er für nüßlich dâlt , die aber noch nicht da sind. Tch muß auf das Bestehen der Handelskammern meinerseits zu meiner Jnformation ein Gewicht legen, meine Herren , und zwar in doppelter Beziehung: erstlich, daß die Herren berufen und durch den Jahresberiht au ge- wissermaßen verpflichtet sind, mir ihre Anträge, Wünsche, Be- {werden vorzutragen. Das i} aber nur die eine Seite der Sache; ich muß auch wissen, wen ih fragen soll , wenn ih über neue Angelegenheiten die in der Jndustrie jeßt alle Tage auftauchen, meine Herren — auh noch andere Leute hören will als blos -die Beamten. Die Beamten haben gewiß, mit allem Respekt von ihnen zu reden, so viel Einsicht als wünschenswerth ist; aber es ist doch sehr nüßlih, neben ihnen auch die zu hören, die selber die Aeg vertreten, die selber das Gewerbe betreiben: das giebt die
nsiht von der anderen Seite, meine Herren, und daraus erwächst eine reifere Beurtheilung. Also ih muß eine Stelle haben — und ich lege Werth darauf — die ih fragen kann und die berufen is zu einer Antwort. Außerdem, glaube id, spricht auch gegen den Antrag des Herrn Richter, daß gerade andere Zweige der Tndustrie den entgegen- geseßten Gang gehen. Die Handwerker sagen: ihr habt Handels- kammern, — wir wollen auch Handwerkerkammern haben. Ob es nun nüßlich,und wie es möglich sei, die Handwerkerkammern zu organisiren, darüber will ich mi hier nicht äußern; ih glaube, das gehört nicht zur Sache. Aber die Thatsache is richtig, und wir haben au {hon von dem Herrn Referenten davon gehört. Ebenso verlangen auch die Aerwirthe jeßt {hon sehr dringend danach, sie wollen Ackerbau- kammern haben. Nun, meine Herren, wenn die Gewerbetreibenden Handwerkerkammern haben wollen und die Landwirthe Aerbau- kammern, dann schließe ih daraus, daß doch die Handelskammern für Kaufleute und für den Handel nicht so ganz überflüssig sind.
Außerdem, meine Herren, beschränken ja aber auch die Handels- kammern feineswegs andere freie Vereine über dieselben Gegenstände. Jh kann Jhnen ein Beispiel citiren. Jn Breslau besteht neben der
andelskammer ein Verein von Kaufleuten, welcher sich beräth,
ißbungen hält und häufig mir seine Beobachtungen mittheilt, die ich dann eben so gut erwäge, wie die der Handelskammer. Also wenn man an einem Ort es für nöthig hält, neben der Handelskammer noch einen besonderen Verein zu gründen und im Namen dieses Vereins hier Anträge zu stellen oder Beschwerden vorzubringen , so steht das jedem frei und ich werde sie eben so gut erwägen, wie die anderen. Wenn nun die Ansicht des Herrn Abg. Richter so allgemein verbreitet wäre, so brauchten ja nur die bestehenden Handelskammern oder die Körperschaften, aus welchen se hervorgehen, hier Anträge zu formiren, man möge sie doch in Ruhe lassen. Solche Anträge sind aber nicht gekommen. Dagegen aber, meine Herren, habe ih auch in neuester Zeit noch Anträge aus solchen Gegenden bekommen, wo keine Handelskammern sind und wo die Städte darauf angetragen haben , man möge ihnen doch auch eine Handelskammer geben. Also das scheint auch gegen die Ansicht des Hrn. Abg. Richter zu \prehen. Wenn nun endlich der Hr. Abg. Richter auch noch gesagt hat: die Handelskammern dienten dazu, um Anträge und Wünsche nach Titel und Orden herbeizuführen, ja, meine Herren, das is eine allgemeine Krankheit, die klebt nicht blos an den Handelskammern; derartige Anträge und Wünsche kom- men von allen Seiten.
Endlich, meine Herren, wenn neben den Handelskammern aud) die Arbeitervereine mir sollten Eingaben machen und Bericht erstatten, — ja, meine Herren, das steht ihnen ja alle Tage frei, und ich würde sie auch ganz geme erwägen. Dem also sind die Handelskammern auch nit hinderlich. Wenn der Herr Abgeordnete Richter gesagt hat : die Bergleute sollten jeßt zuerst durch dies Geseß in die Handels- kammern eingeführt werden, so ist das nur theilweise richtig, denn in mehreren Gegenden, wo der Bergbau immer {hon eine sehr große Rolle gespielt hat, da haben sie auch s{chon bisher an den Han- delsfammern theilgenommen.
Nun also, wenn ih aus allen diesen Gründen zu dem Kon- flusum fomme, daß ich wünschen möchte, wir lassen nicht nur die Handelskammer bestehen, sondern verbessern sie, so muß ich einen be-
sonderen Werth darauf legen au bei díesem Geseß, daß die Organe und die Genossenschaften, von welchen die Handelskammern ausgehen , welche mir ihre Wünsche, Beschwerden und Urtheile mit. theilen, in allen Theilen der Monarchie gleichartige seien, Das is aber bis jeßt niht der Fall. Jn der einen Provinz ift es \o, in der andern ist es anders, und da erhalte ich also Urtheile von ver \chiedenartigen Körperschaften. Zum Beispiel in Hannover giebt es so außerordentli viele kleine Handelskammern, daß ih laube, daß sie nach Erlaß dieses Gesehes theilweise ihre Wirksamkeit einstellen werden, und daß dagegen größere entstehen, die dann einen weiteren Gesichtskreis haben woerden. i i
„Wenn der Herr Abgeordnete Richter der früheren Gewerberäthe gedacht hat, so hatte das einen bestimmten Grund , warum die nit lebensfähig waren, nämli, weil das Geseß über die Gewerberäthe zu. den Handwerkern auch die Kaufleute mit hinein gebracht hat, und
das waren verschiedene Jnteressen, die ihre besondere Ver F tretung verlangten, und deshalb sind die so zusammengeseßten E die leßten noch begraben Aus allen diesen Gründen, meine zu verwerfen F Gewerke F
Gewerberäthe gestorben — ih habe helfen, z. B. hier in Berlin. Herren, möchte ih Sie bitten und außerdem auch wegen der ( und die Handwerkskammern dieses Geseß nicht aufzuhalten, Jene Sache, die is sehr wichtig, sie muß besonders behandelt werden. Aber sie wird unendlich s{chwierig werden. Jh will hier nur darauf hindeuten, daß nach der _ jeßigen Geseßgebung die Hand. werker sich in zwei wesentliche große Schichten theilen: in solche, die in den Vereinen sind, und in solche, die außer dem Vereine stehen, und diese beiden in einem Wahlkörper zu versammeln, wird sehr \chwierig sein, und nur von dem einen oder dem anderen wählen zu lassen, wird meines Erachtens unmöglich sein. Also wegen dieser zu erstrebenden, demnächst zu erwägenden Dinge möchte ih
Antrag
diesen Über die
Anträge
bitten, diese Sache, die ihren praktischen Nutzen hat, nicht aufzuhalten, F Wenn ih mich nun hiernach der Hoffnung hingebe, daß der E
Richtershe Antrag Jhren Beifall nicht finden wird , so beschränke ih
mich jeßt nur noch auf die Bemerkung, daß ih mil den Aende: f rungen Jhrer Kommission, welche sich in dem Kommissionsbericht F
Les einverstanden erkläre und sie großentheils für Verbesserun- gen halte.
Endlich habe id noch im Allgemeinen diejenigen Anträge zu be: | trachten, die sih in Nr. 187 der Drufsachen niedergelegt finden; über E diese wollte ih mi jeßt aber noch nicht äußern, sondern mir das bei E
den einzelnen Paragraphen vorbehalten.
das Améndement des Abg. Berger :
welcher zum Reichstage des Norddeutschen Bundes wahlberechtigt ist und in dem Bezirke der Handelskammer seinen Wohnsiß hat: «
und des Abg. Lesse, nah dem Worte »Jnhaber« einzuschalten E ï e n zus 7 1832 in Brackel geboren, 5 Fuß 7 Zoll groß, | zen Vollbart,
Werth darauf legen muß, daß es gerade Fachgenossen sind, die mir F ihre Wünsche, Beschwerden oder Urtheile vortragen, solche, meine
»oder ats Prokurist«: Jh muß mir doch auch die Bemerkung erlauben, daß i einen
Herren, „die an ihrem eigenen Vermögen erfahren haben, was ihnen nüßt oder was ihnen schadet. fluß immer finden, und werden solche Korporation aufgenommen Mittel und Wege finden, um
eine leicht an
wenn sie in wollen ,
Antheil
auch ; werden
irgend einen
einem Bergwerk oder sonst einem Unternehmen zu erwerben und E
dadurch wahlfähig zu werden. Für einzelne Personen fann man eben feine Geseße machen, und was Herrn Krupp anbetrifft, so wird
er, wenn er es wünscht, leiht gewählt werden können; er is nicht F das ganze Jahr im Auslande, und wenn man seine große Sachkunde F benußen will, so wird man die Sache, Über die man ihn hören möchte, F wenn er nicht anwesend ist, auf eine Sißung verschieben, in der er da
ist, Jh würde daher bitten, es bei der Regierungsvorlage zu belassen. — Den §. 8 welcher lautet: Mehrere Gesellschaften oder Vorstands- mitglieder ciner und derselben Geselischaft dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder derselden Handelskammern sein, beantragt Abg. Cornely zu streichen. Der Minister, Graf von Jyenpliß, äußerte hierüber : Meine Herren, der Sinn des Paragraphen is der, daß es do)
möglih wäre, daß, wenn mehrere Direktoren einer großen Unter- | nehmung, in der Regel geistreiche und sehr tüchtige Leute, wenn deren | mehrere von einer Gesellschaft in eine Handelskammer kämen, diese E hätten; was do wieder den anderen gegen-
einen zu großen Einfluß hät 1 i über nicht wünschenswerth ist, und es kann ja ein jedes solches großes
Unternehmen aus seinen Direktoren den bezeichnen, den es gewählt
haben will. Das liegt also dann in ihrer Hand.
Sonst an sh ist die Sache ziemlich neutraler Natur. ITch wünsche F
nur nicht einen partiellen allzu großen Einfluß auffommen zu lassen. — Der Regierung8-Kommissar, Geheimer Regierungs-Rath
Jebens erklärte über das zu §. 7 gestellte Amendement des :
Abg. Berger:
Meine Herren! Jh empfehle Jhnen dringend die Ablehnung des F
Amendements. Von allen Amendements, welche vorliegen, is dieses als dasjenige zu bezeichnen, das, wenn nicht unannehmbar für die Staatsregierung — das auszusprechen bin ih nicht ermächtigt — dod am wenigsten annehmbare für sie ist. Der Unterschied zwischen dem, was die Staatsregierung bezwoeckt und dem, was das Amendement bezweckt, liegt wesentlih darin, daß die Staatsre ierung fordert, es solle die Jnteressenvertretung des Handelsstandes le iglih bestehen aus Angehörigen des Handelsstandes. Das \cheint \o billig und natür- lich, wie möglich, es könnte dem gegenüber das Amendement meines Erachtens nur darauf gegründet werden, daß durch die Fest-
| 70, C. 11. die gerihtlihe Haft wegen Betruges und Unterschlagung 6 j | beshlossen worden. YU §. 7 bemerkte der Handels-Minister mit Bezug auf?
| zunehmen und mit allen bei ihm fich vorfindenden Gegenständen und »Zum Mitgliede der Handelskammer is jeder Preuße wählbar, È
| Berlin, den 12. Januar 1870. Königliches Stadtgericht. j für Untersuchungssachen,
Geistreiche Herren werden ihren Ein- H
| lin unter der Firma:
Zunter Nr. 2790 zufolge heutiger Verfügung eingetragen.
Geschäftslokal : Köllnischer Fischmarkt Nr.
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haltung der Schranken , welche die Vorlage der Regierung zicht, ein Mangel an geeigneten Persönlichkeiten entstehen möchte. Das ist aber sicher niht anzunehmen , wenn Sie erwägen, daß es \sich in der Regel um nickcht mehr, oft nicht einmal um ein Dußtend Vertreter des Handeléstandes handelt , welche die Handelskammern zu bilden pflegen. Jm Uebrigen legt aber ganz besonders die Staatsregierung Werth darauf , daß in den Handelskammern aus\ckchließlich die höchste Fach- und Sachkunde vertreten ist, und zwar diejenige, die auf praftischem Heide groß gezogen ist und dort fortlebt, die mit ihren eigenen Inter- essen in dem Strome des Verkehrs unausgeseßt steht. Nur beispielsweise estatten Sie mir, auf eine unfehlbare Folge der Annahme des mendements hinzuweisen. Es is heute hier bereits hervorgehoben worden, daß aus den Kreisen der Handelkammer-Sekretäre tüchtige Nationalöfonomen hervorgegangen sind. Der Staatsregierung sind ähnliche Wahrnehmungen nicht entgangen; gleichwohl würde sie ent- schieden Verwahrung dagegen einlegen müssen, und sie kann es durh- aus nit wünschen, daß die Handelskammer-Sekrctäre, wie das in Jahr und Tag der Fall sein würde, wenn nach diesem Amendement das Geseß gefaßt würde , Mitglieder der Handelskammern würden. Die Staatsregierung fann von der Stunde an, wo sie nicht mchr die Garantie hat; daß in den Handelskammern nur dcr Handelsstand selbst und er allein vertreten ist, den Gutachten der Handelskammern niht mehr diejenige Bedeutung und denjenigen Werth beilegen, die fie ihnen bisher beigelegt hat, und die sie au in Zukunft ibnen beilegen alben dringend wünscht. Jh bitte Sie daher, das Amendement Was speziell die hier erwähnte Handelskammer in Essen anlangt,
so scheint mir dieses Beispiel nicht glücklich gewählt zu sein. Tch glaube darin nicht fehl zu gehen, wenn ih sage, daß gerade die Handels-
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Amendement ihr zugeführt zu sehen wünscht sind und nicht zugeführt werden konnten. j
Zu §. 35, dessen Wortlaut folgender ist: Börsen und an- dere sür den Handelsverkehr bestehende öffentliche Anstalten können unter die Aufficht der Handelskammern gestellt werden, beantragte der Abg. Florschüß statt der Worte »für den Handels8- verkehr« die Worte »für die Interessen des Handels und der Industrie« zu seten. „Der Regierungs-Kommissar, Geh. Regie- rungs-Rath Jebens, äußerte hierüber:
Meine Herren! Die Staatsregierung bittet, auch dieses Amende” ment abzulehnen. Der Unterschied zwischen der Vorlage und der Fassung; welche dem Amendement entsprechen würde, liegt im Wesent- lichen nur darin, daß hinzugefügt wird »xund der Industrie«, daß also Handel und Indusirie in einen gewissen Gegensaß gebracht werden sollen — in einen Gegensaß, der, wenn er Überhaupt besteht, doch äußerst schwer greifbar ist. Es empfiehlt sich nicht, diese Gegenstände, die bereits vielfach fumulirt sind in den einschlagenden Geseßen, noch weitcr zu häufen. Jh erinnere an die Sdwierigkeit der Trennung der Gegensäße zwischen Handwerk und Handel / zwischen Handwerk und Fabrik, zwischen Handel und &Pabrif, vor allen Dingen zwischen Handel und Getverbe, wie denn der leßtere Gegensaß hier heute schon zur Sprache gekommen is. Jm Uebrigen wird es vielleicht dem Herrn Antragsteller und auch dem Hohen Hause genügen, wenn die Staatsregie- rung die Erklärung abgiebt — zu welcher ich mi für ermächtigt hal- ten darf — daß sie die Fassung in keinem engeren Sinne versteht, als in dem, welchen das Amendement bezwecken dürfte; insbesondere
bisher nit zugeführt
fammer ‘in Essen in voller Blüthe steht und sehr wohl gedeiht, ob- glei ch und troßdem daß ihr die auëgezeichneten Kräfte, die das |
ist nicht beabsichtigt, dem Worte »Verkehr«, welches noch angeschlossen ist an »Handel«, in diesem Zusammenhange »Handelsverkehr« eine besonders beengende Bedeutung beizulegen.
Steebriefe und Untersuchungs - Sachen.
Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten ehemaligen Gutsbesißer Heinrich Wilhelm Scnetker ist in den Akten S Ul.
Seine Festnahme hat nicht ausgeführt werden fônnen. Es wird ersucht, den 2c. Schnetker im Betretungsfalle fest-
Geldern an die Königliche Stadtvoigtei-Direktion hierselbst abzuliefern. i Abtheilung Kommission Il. für Voruntersuchungen. Der 2c. Schnetfker is 37 Jahr alt, am 18. Juli 1 è hat cinen blonden fkur- volle Gesichtsbildung und ist kräftiger Gestalt.
HSandels- Negister.
Handels-Register des Königl. Stadtgerichts 2u Berlin. Die Gesellschafter der zu Breslau mit Zweigniederlassung zu Ber-
Signalement.
Breslauer Rahmen-Fabrik,
i; Gebrüder Bie, Jean Scherbel, Geschäftslokal: Neue Grünstraße NT. 29, am 28, Dezember 1869 er- rihteten offenen Au sind:
1) Kaufmann Julius Bie,
2) Kaufmann Moriß Bie,
beide zu Breslau, 3) Kausmann Robert Bie zu Berlin, 4) Kaufmann Jean Scherbel zu Breslau.
Dies is in das Gesellschaftsregister des unterzeichneten Gerichts
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma:
W. Dobbert & Co. 3, am 1. Dezember 1869 errihteten offenen Handelsgesellschaft find :
1) der Kaufmann Jacob Wilhelm Georg Hartmann, 2) der Kaufmann Wilhelm Philipp Dobbert, Bi e zu Ten sellschaf f les ist in das Gesellschaftsregister des unter eichneten Gerichts ¡unter Nr. 2791 zufolge heutiger Verfügung drirana s
Die Gesellschafter der. hierselbst unter der Firma : : Christeller & Gerb, Geschäftslokal: Neue Friedrichsstraße Nr. 4, am 1. Januar 1870 er- lihteten offenen Handelsgesellschaft sind: 1) Kaufmann Eduard Christeller, 2) Kaufmann Emil Gerb, Die S Ia O sellschaftsregist e in das Gesellschaftsregister des unterzeichneten Gerichts Unter Nr. 2792 zufolge heutiger Verfügung eingetragen. y
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: ; s Brodniß & Seydel, Deshäftslokal : Müllerstraße Nr. 177, am 11. Januar 1870 errichteten fenen Handelsgesellschaft sind: 1) Faorithesiyer Jsidoro Brodnißt, | 4) Fabrikbesißer Georg Theodor Seydel, beide zu Berlin.
————————————————————————————————— Deffentliche
r Anzeiger.
Dies is in das Gesellschaftsregister des unterzeihneten Gerichts unter Nr. 2793 zufolge heutiger Verfügung eingetragen. y
Unter Nr. 5224 unseres Firmenregisters, woselbst die hiesige Hand-
lung, Firma : Eduard Rigau,
und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Eduard Rißau vermerkt steht, is zufolge heutiger Verfügung eingetragen :
Das Handelsgeschäft ist mit dem Firmenrecht nah dem Tode des
Firmeninhabers auf dessen Wittwe Florentine Louise Rißau , geb.
Sonnemann , zu Berlin und demnächst durch Kauf auf die Kauf-
leute Carl Griedrih August Berger und Heinrich Vriedrih Julius
Kulp, beide zu Berlin, übergegangen, welche dasselbe unter der Firma:
Berger & Kulp vorm. Eduard Rizau förtführen. Vergleiche Nr. 2794
des Gesellschaftsregisters.
Die Gesellschafter der hierjelb}| unter der Firma: N Berger & Kulp vorm. Eduard Rigau, jebiges Geschäftslokal: Schönebergerstr. Nr. 21, am 1. Januar 1870 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind: 1) Kaufmann Carl Friedrih August Berger, 2) Kaufmann Heinrich Friedrih Julius Kulp, e beide zu Berlin. Dies is} in das Gesellschaftsregister des unterzeichneten Gerichts
unter Nr. 2794 eingetragen.
Unter Nr. 5193 unseres Firmenregisters, woselbst die hiesige Hand- lung, Firma: J. Lattermann, und als deren Jnhaber der Kaufmann Johannes Lattermann Vver- merkt steht, ist zufolge heutiger Verfügung eingetragen : Die Kaufleute Siegfried Calé und Georg Leichtentritt , beide zu Berlin , sind in das Handelsgeschäft des Kaufmanns Johannes Lattermann am 1. Januar 1870 als Handel8gesellschafter eingetreten, und is die nunmehr unter der Firma: J. Lattermann bestehende Handelsgesellshaft nach 2795 des Gesellschaftsregisters Übertragen. Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: — : J. Lattermann, jebiges Geschäftslofal: Grüner Weg Nr. 3, am 1. Januar 1870 errich- teten offenen Handelsgesellschaft sind: 1) Kaufmann 2e Lattermann, 2) Kaufmann Siegfried Calé, 3) Kaufmann Georg Leichtentritt, E alle zu Berlin. Dies i} in das Gesellschastsregister des unterzeichneten Gerichts
unter Nr. 2795 eingetragen.
Unter Nr. 2500 unseres Gesellschaftsregisters, Plauen bestehende, mit einer Zweigniederlassung zu
Handlung, Firma :
T. L. Böhler & Sohn, | : und als deren Jnhaber die Kaufleute Philipp Ludwig Böhler, Julius Heinrih Böhler und Rudolph Herrmann Böhler vermerkt stehen, is zufolge heutiger Verfügung eingetragen :
Die hiesige Zweigniederlassung ist ( Geschäfte erhoben und durch Kauf mit dem &Firmenrecht auf die Kaufleute Clemens Theodor Wild und Johann Heinrih Ludwig Böhler, beide zu Berlin, übergegangen, zwischen denen die Gesell- schaft am 1. Januar 1870 begonnen hat.
woselbst die zu Berlin befindliche
ist zu einem selbstständigen
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