1870 / 18 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Qugleich werden die Justizbehörden benachrichtigt, daß die |

Missionen im Bundesauélande fortan den Titel »Gesandtschaft (Botschaft, Geschäftsträger) des Norddeutschen Bunde§« : führen, und daß daher bei amilien Korrespondenzen mit denselben diese Bezeichnung anzuwenden ist. Berlin, den 17, Januar 1870, : : Der Justiz-Minister. ; LeQquBard t. An sämmtliche Gericht8behörden.

Ministerium des Innern.

Bekanntmachung,

betreffend die Allerhöchste Genehmigung der von der Lebens-

versicherungs8-Gesellschaft »Friedrih Wilhelm« zu Berlin

beschlossenen Statut-Aenderungen. S

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsien Erlasses vom 15. v. M. die in der Generalversammlung vom 19. Juni v. J. beschlossenen Abänderungen der §§. 22. und 30. des Statuts der Aktien-Gesellschaft »Friedrih Wilhelm«, Preußische Lebens- und Garantie - Versicherungs - Aktien - Gesellschaft zu Berlin, zu genehmigen geruht. Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt der Königlichen Regie- rung zu Potsdam und der Stadt Berlin bekannt gemacht werden.

Berlin, den 17. Januar 1870. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten.

Im Auftrage: Moser.

Der Minister des Jnnern In Vertretung: Wille.

Berlin, 22. Januar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaub- niß zur Anlegung der von des Königs von Jtalien Majestät ihnen verliehenen Jnsignien zu ertheilen, und zwar: des Groß- kreuzes des Ordens der-Ftelienishen Krone: dem General-Major von Stosch, Direktor des Militär-Oekonomie- Departements im Kriegs8i-Mnisterium; des Commandeur- Kreuzes des St. Mauritius- und Lazarus-Ordens:

dem Hofmarschall des. Kronhwrinzon Kniglichr HoHril, Kaununcrx- A A u Culenburg; des Offizierkreuzes des-

felben Ordens: dem General-Arzt Dr. Wegner, Regiments- Arzt des Garde-Kürassier-Regiments; sowie des Ritterkreuzes des Ordens der Jtalienishen Krone: dem persönlichen Adjutanten des Kronprinzen Königliche Hoheit , Rittmeister Freiherrn von Schleiniß, à la suite des 2, Schlesischen Dra- goner-Régiments Nr. 8.

DekanntmacG uva

Zufolge der durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam vom 21. August 1868 (Stü 34) zur öffentlichen Kenntniß gebrachten Militär - Ersaß - Jnstruktion für den Norddeutshen Bund vom 26. März 1868 werden alle diejenigen jungen Männer, welche in einem der zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staaten heimaths- berechtigt, und

1) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezem- ber 1850 geboren sind, 2) dieses Alter bereits überschritten, abec sich noch nicht vor cine

Ersaß-Aushebungs-Behörde zur Musterung gestellt,

3) sich zwar gestellt, Über ihr Militärverhältniß aber noch keine feste Bestimmung erhalten haben, und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz ihr gesch- liches Domicil (Heimath) haben, odex bei Einwohnern derselben als Dierestboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehr- linge, Handwwerks8gesellen, Lehrburschen, Fabrikarbeiter und andere, wit diesen in einem ähnlichen Verhältnisse stehende Militärpflichtige, oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten \ich aufhalten, soweit dieselben nicht zum A freiwilligen Militär- dienste berechtigt, resp. von der persönlichen Gestellung vor die Kreis- R H Kommission in diesem Jahre entbunden sind, hierdurch an- gewiescn : : sich, behufs ihrer Aufnahme in die Stammrolle, in der Zeit vom 15. bis incl. 31. d. Mts. bei dem Königlichen Polizei - Lieutenant ihres Reviers persönlich zu melden und dabei die Über ihr Alter sprechenden, sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits er- gangene Bestimmungen über ihr Militärverhältniß enthalten, mit qur Stelle zu bringen.

Jr diejenigen, welche im hiesigen Orte geboren sind, oder hier ihr geseßliches Domicil haben, oder hier nach §. 20 der Militär- Ersaßp-Jnstruktion gestclungspflichtig, zur Zeit aber abwesend sind, müssen die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherren die Anmeldung in der vorbestimmten Art bewirken.

Wer dîe eigene, oder die Anmeldung abwesender Militärpflichti- ger, zu welcher er verpflichtet ist, versäumt, wird nach der Straf- Verordnung des hiesigen Königlichen Polizei-Präsidiums vom 16. No- vember 1868 mit einer Geldbuße bis zu 10 Thalern oder verhältniß- mäßiger Gefängnißstrafe belegt; au hat diese Versäumniß die Folge, daß die nicht angemeldeten Militärpflichtigen, im Falle ihrer körper-

lichen Diensitauglichkeit, vor den Übrigen Mislitärpflichtigen zum Dienst bei der Fahne eingestellt, und etwaige besondere Verhältnisse, welche die einstweilige Zurückstelung vom Dienst geeigneten Falls zu- gelassen haben würden, nicht berücksichtigt werden.

Ueber die Meldung zur Eintragung in die Stammrolle wird Seitens der betreffenden Königlichen Revier - Polizei - Lieutenants eine Bescheinigung ertheilt, welche Vorafältia aufzubewahren ift.

Berlin, den 10. Januar 1870. i Königliche Kreis-Ersaß-Kommission.

45proz. vormals nasfauisches Staats-Anlehen von 6,009, 000 Fl. d. 4. 28, Svril 1860.

Bei der stattgehabten ersten Verlooqung der Partialobligationen des unter Vermittelung des Bankhauses der Herren M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M negociirten 4¿proz. vor- mals nassauishen Staats-Anlehens von 6,000,060 Fl. d. d. 28. April 1860 sind nachverzeichnete Obligationen zur Rückzahlung in 1870 ge- zogen worden, und zwar :

A Bur MUCzabtuUng auf den 1: Mat 1870:

Lit. A. 0 . 100 Sl NE 18852. 1909. 2015. 2025. 2272. 2308. 2802. 2434. 3430. 3462: 3942. 4002 und 4235.

» B. à- 20 Fl. Nr. 0/6, 747, 890 900 und - 1440:

» C. a DUU Di. 2, 0 Lo. 100 209, 412 C2 (99, 819. 890. 2750. 2779. 2836. 3270. 3299. 3708 und 4600.

» D, à: 1000 Fl. Nr. 117. 837. 1767. 1970, 1990 und 2185.

B. Zur Rückzahlung auf den 1. November 1870.

Lit. A, à 100 Fl. Nr. 319, 1182. 1393. 1592, 1994. 2114. 3470. 3790. 4062. 4292. 4308 und 4336.

» Ba 20 L No O07. 259 0. O o 14

» 0. à 000. Dk Nv. 32; T0; T7. T 41% 029% 032. T0 909. 1180. 2714. 2760. 3225. 3419, 3900. 3910 und 4217.

» D. à 1000 Fl. Nr. 1439. 1447. 1787. 1809. 1949 und 2090.

Die Jnhaber dieser Partialobligationen werden hiervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zu dem beltcfenden Rüctzahlungstermine statlfindet , sowohl bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild & Söhne in Franfkffurt a. M., als auch bei der Königlichen Regie- rungs8-Hauptkasse in Wiesbaden, so wie bei jeder König- lihen Regierungs8-Hauptfkasse, bei der KöniglihenStaats- \schulden - Tilgungskasse in Berlin, bei der Königlichen Kreis-Steuerkasse in Frankfurt a. M. und bei den König- lihen Bezirks- Hauptkassen in Hannover, Lüneburg und Osnabrück, gegen Rückgabe der Partialobligationen und der dazu gehörigen, unit verfallenen Zinscoupons nebst Talon erheben können.

Wiesbaden, den 8. Januar 1870.

Der Königliche Regierungs-Präsident. In Vertretung: v. Dresler.

D ichtamtliches.

Preußen. Berlin, 22. Januar. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Militär- und des Civil - Kabinets, sowie im Beisein des Gouverneurs und des Kommandanten die Meldungen des Generals der Infanterie von Herwarth, kommandirenden Generals des VIlÎT. Armec- Corps, des General - Lieutenants von Jacobi, Graf Wilhelm Stolberg- Wernigerode und mehrerer anderer höheren Offiziere entgegen und empfingen den Besuch Sr. Kaiserlichen Hoheit des Prinzen Peter von Oldenburg.

Ihre Majestät die Königin war gestern in der Jahresfeier des Jerusalemvereins im Dom und in dem cche- mischen öffentlichen Vortrage des Professors Dr. Hofmann im Laboratorium desselben anwesend.

- S Le Sobett dey Qronprin; nam gestern Vormittag militärische Meldungen entgegen , wohnte Abends der Jahresfeier des Jerusalem-Vereins im Dome bei und besuchte dann die Vorlesung des Professors Hofmann.

Die heutige (52.) Plenar-Sißung des Hauses der Abgeordneten wurde vom Präsidenten von Forckenbeck um 107 Uhr eröffnet.

_Am Ministertische vefanden sich: der Kriegs- und Marine- Minister von Roon, der Minister für die landwirthschaftlichen Es v. Selchow , der Minister des Innern Graf zu Eulenburg und der Regierungs-Kommissar Geh. Regierungs- Rath Persius. : i

Den alleinigen Gegenstand der Tagesordnung bildete die Vorberathung des Entwurfs der Kreisordnung für die Pro- vinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen, im ganzen Hause.

„Das Haus beschloß zunächst zur Beschleunigung des Ge- shäftêganges die §§. 93—103, 104—106 und 111—118 der Kreisordnungs-Kommission zur Vorberathung zu überweisen.

Hierauf begann die Spezial-Diskussion über den Abschnitt 4. »Von den Amtsbezirken und dem Amte des Amts-Hauptmanns.«

§Y. 39—60.

_§. 39 lautet: »Die mit dem. Besiße eines Guts verbundene polizeiobrigfkeitliche Gewalt wird aufgehoben. Die Ausübung

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der bisherigen Gerechtsame derselben ist fortan ein Königliches Amt. «

Hierzu hatten beantragt: der Abg. von Mitschke-Collande:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Jm §. 39 nah den Worten Königliches Amt, zu seßen: dasselbe fann als Ehrenamt (F. 7) dem früheren Polizeiherrn oder dessen Nachfolger im Grund- besiß, in seinem ehemaligen Umfange auf Zeit Übertragen werden.

Ferner die Abg. Miquel und Genossen :

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) Jm §. 39 ftatt des Absaßes 2 zu seßen: die Ausübung der Polizei geschieht fortan im Namen des Königs. 1s :

An der Spezial - Debatie betheiligten si die Abg. von Saltwedell, von Mitschke-Collande, Witt, Graf Bethusy-Huc.

Der §. 39 wurde mit dem Amendement des Abg. Miquel mit 186 gegen 161 Stimmen angenommen.

§. 40 lautet: »Behufs der Verwaltung der Polizei und anderer öffentlichen Angelegenheiten wird jeder Kreis, mit Aus- {luß der Städte, in Amtsbezirke getheilt, welche cine Ein- wohnerzahl von 2000 bis etwa 10,000, im Durchschnitt 4- bis 6000 Seelen, je nach der Dichtigkeit der Bevölkerung, enthalten sollen. Die Bildung kleinerer als 2000, und größerer als 10,000 Einwohner umfassender Amtsbezirke ist in einzelnen, durch be- sondere örtliche Verhältnisse bedingten Fällen zulässig. «

Hierzu lagen folgende Abänderungs8anträge vor:

Vom Abg. Miquél und Genossen :

Zum §. 40. a) Den ersten Absaß wie folgt zu fassen: Behufs der Verwaltung der Polizei und anderer öffentlicher wie fommunaler Angelegenheiten wird jeder Kreis, mit Aus\{luß der Städte, in Amts- bezirke von 2000 bis 5000 Einwohner getheilt. b) Jm Alinea 2 statt »10,000« zu seßen: »5000«. c) Jn demselben Absaß das Wort »ört- liche« zu streichen.

Vom Abg. Groschke :

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Jn Y. 40 des Entwurfs Zeile 3 u. 4 des Alinea 1, sowie das Alinea 2 zu streichen, und dafür zu seßen: deren Umfang und Zusammenseßung unter mög- lihster Berücksichtigung der bestehenden Verhältnisse nah dem Be- dürfniß der Einwohner des Bezirks und einer zweckmäßigen Verwal- tung zu bemessen ist. :

Von den Abg. Dr. Glaser und v. Denzin:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Jm Falle der Nichtannahme des Abänderungsanirags Groschke: 1) §. 40 Absaß 1 statt der Worte: »von 2000 bis etwa 10,000, im Durchschnitt 4000 bis 6000 Seelen« zu seßen: »500 bis etwa 10,000 Seelen«. 2) §. 40 Ab- saß 2 statt »cinzelnen« zu seßen: »den«.

Vom Abg. Hoffmann:

Dem §. 40. hinter den Worten: »ymit Ausschluß der Städte« hin- zuzufügen: »und der im §. 39 bezeichneten Ortschaften (Flecken).« Dem §. 40 am Schlusse als besonderes Alinea hinzuzufügen: »Auf Antrag der Vertretung einer Fleckengemeinde (§. 39) kann dieselbe einem Amtsbezirke einverleibt werden (Y. 44).«

Das Amendement des Abg. Groschke wurde abgelehnt.

Das Amendement des Abg. Miquel wurde mit 184 gegen 167 Stimmen angenommen. N 7

Der §. 40 wurde hierauf mit dieser Abänderung ange- nommen. : e - j

F. 41 lautet: »Jn wie weil die Vereinigung der zu einem Amtsbezirke gehörigen Gemeinden und selbständigen Gutsbezirke zu einem besonderen Kommunalverbande in Ansehung folcher Angelegenheiten , welche für sie ein gemeinsames Interesse haben, stattfinden kann, wird durch Geseß bestimmt werden.

Hierzu lag der Antrag des Abg. Miquel und Genossen vor:

Den §. 41 so zu fassen: Das Amt bildet einen Kommunalver- band mit den Rechten einer Korporation. Seine Zuständigkeit wird durch dieses Geseß und im Uebrigen durch die zu erlassende Land- gemeinde-Ordnung geregelt. A ; |

An der hierüber eröffneten Debatte betheiligten fich die Abgeordneten von Kardorff, Miquel, Scharnweber, Dr, Vir- chow, Graf zu Eulenburg (Deutsch-Crone).

Die namentliche Abstimmung Über das Amendement des

Abgeordneten Miquel begann bei Schluß des Blattes.

Braunschweig, 21. Januar. Jn der gestrigen Sißung der Landes8versammlung wurde die Berathung der Pro- position der Herzoglichen Regierung, den Verkauf der braun- \chweigischen Staatseisenbahnen betreffend, wieder aufgenommen. Dieselbe wurde nicht beendet und soll in der nächsten Sißung fortgeseßt werden.

Sachsen. Dresden, 21. Januar. Der Erzherzog Karl Ludwig von Oesterreich wurde bei seiner gestern Nach- mittag erfolgten Ankunft aus Wien von dem König und der Königin -Wittwe Marie im böhmischen Bahnhofe empfangen und nach dem Königlichen Residenzschlosse geleitet , woselbst der hohe Gast die bereit gehaltenen Zimmer bezogen und nach dem Diner den gestrigen Abend im Kreise der Königlichen Familie ver- bracht hat. Heute Nachmittag findet bei Jhren Königlichen Majestäten Diner en samille statt. Soviel bis jeßt bestimmt ist, wird Se. Kaiserlich Königliche Hoheit bis Sonntag gegen Mittag am hiesigen Königlichen Hofe verweilen und sich sodann

von hier zu einem Besuche am Königlich preußischen Hofe nah Berlin begeben.

__—_— Die weite Kammer Lak in ihrex beutigen Siuuns die Positionen des Ausgabebudgets, betreffend die Akademie für orst- und Landwirthe zu Tharand, mit 10,455 Thlr. nor- malmäßig und 200 Thlr. transitorisch bewilligt. Hierauf wurde mündlicher Bericht über eine Anzahl Petitionen erstattet. Schließlich gaben die Abgeordneten Adler, Barth, Gräser, Heinze, Päßler, Dr. Pfeiffer, Seydel und Uhlemann, in ihrer gleichzeitigen Stellung als Friedensrichter die Erklärung ab, daß sie gewohnt sind, ihre Stellung als Friedensrichter nicht so, wie der Abg. Oehmichen in einer der leßten Sißungen ge- schildert, aufzufassen, auch in den von ihnen besuchten Friedens- R O gleiche Wahrnehmungen nicht gemacht aben.

Hessen. Darmstadt, 21. Januar. (D. J.) Die-Schar- lach - Krankheit des Prinzen Lu dwig nimmt cinen gutartigen Verlauf.

=— Dle Pu PiCLoTia (l [el den 20, Tauas ebenfalls vom Scharlachfieber, bis jeßt in milder Form, befal- len worden.

Baden. KarlS8ruhe, 20. Januar. Die Fürstin yon Leiningen, geborne Prinzessin von Baden, i|ff heute Nach- mittag in Karlsruhe eingetroffen und gat im Großherzoglichen Schloß Wohnung genommen.

Der von der Kommisslon erstattete Bericht übex den Geseßentwurf , betreffend die Ermächtigung der Eisen- bahn - Schuldentilgungskasse zur Aufnahme weiterer An- lehen, trägt auf Genehmigung der Regierungsvorlage an, Die gesammte. CEisenbahnschuld betrug am Z1.: zember 1868: 107,560,330 Fl. und dürfte sih im Jahre 1869 ver- mehrt haben um 7,500,000 Fl., zusammen 115,360,330 Fl. Der wahrscheinliche Bauaufwoand für 1870 und 71 wird 25 bis 26 Millionen, also die reine Schuld Ende 1871 rund 140 Millio- nen betragen. Die hauptsächlich hervorzuhebenden Auslagen im Bahnbau find: Hausach - Villingen mit 6,640,000 Fl., Schwabenreuth - Pfullendorf - Meßkirch - Mengen - Krauchenwies- Sigmaringen mit 3,400,000 Fl. Auf Bauten und Anschaffun- gen der Eisenbahn-Betriebsverwaltung sollen 2,594,775 Fl. und auf Anschaffung des” Transportmaterials für neue Bahnen 2,064,056 Fl. verwendet werden.

Vayern. München, 20. Januar. In der geheimen Sihung; welWe der geflrigen offentliden folate, bat dié Kammer Der Nbgeoroncten den loten 10xer [ch5 Nus {üsse (für Prüfung der Anträge bezüglich ihrer Zulässigkeit) gewählt. Die Wahlen sielen sämmtlich auf Patrioten. Von den 54 Mitgliedern der Ausschüsse gehören 9 der Fortschritts- partei, 1 keiner Partei, 44 der patriotischen Partei an.

Die Kammer der Abgeordneten hat heute einen besonderen Ausschuß für den Entwurf ciner Adresse auf die Thronrede gea, Bon den BDitiguiedexn dieser Kommission für - den Adreßentwurf gehören 11 der patriotishen Partei, 3 der Fort- \{ritts8partei, 1 der Volkspartei an.

Dem Bericht des Reichsraths Freiherrn von Schrenk als Kommissär der Kammer der Reichsräthe bei der Königlichen Staatsschulden - Tilgungskommission entnimmt der »N. K.« über den Stand der Staatsschulden Folgendes: Die ganze allgemeine Staatsschuld belief sich am Schlusse des Jahres 1867 auf 159,866,949 Fl.; es wurden an derselben im Laufe des Jahres 1868 im Ganzen 1,949,065 Fl. abgetragen, dieselbe ver- mehrte sich indessen in Folge der Aufnahme von 10 Millionen für die außerordentlichen Bedürfnisse des Heeres noch um die Summe von 8,050,934 Fl. und entzifferte sih mit Ende 1868 auf 167,917,884 Fl. Im Laufe des Jahres 1869 wurden an der allge- meinenStaatsschuld 1,585,899 Fl. heimbezahlt, dagegen mehrte si der Betrag der Amtsbürgschaften um 13,320 Fl. und jener der deponirten unerhobenen Kapitalien um 500 Fl. , so daß der Stand dieser ganzen Schuld Ende 1869 sih auf 166,345,805 Fl. entziffert. Die Eisenbahnschuld belief sich am Schlusse von 1867 auf 147,572,800 Fl., Ende 1868 aber auf 148,365,100 Fl., hat fich sonach gemehrt um 792,300 Fl. Es find nämlich im Laufe dieses Jahres für den Eisenbahnbau 2,015,400 Fl. neu aufgenommen, gleichzeitig aber an der älteren Schuld 1,223,100 Fl. heimbezahlt worden. Im Laufe des Jahres 1869 find von der Eisendahnschuld 1,307,900 Fl. abbezahlt, dagegen aber für Bauzwecke 16,350,000 Fl. neu aufgenommen worden; es hat sich hierdurch und durch anderweite Zugänge per 21,600 Fl. diese Schuld um 15,063,700 F[. gemehrt und Ende 1869 auf 163,428,800 Fl. gestellt. Die Grundrentenschuld belief sich am Schlusse des Jahres 1867 auf 96,715,350 Fl., des Jahres 1868 auf 96,115,300 Fl., hat \ich sonach gemindert um 600,050 Fl. Im Laufe des verflossenen Jahres wurden hieran weiter abgetragen 534,350 Fl., es stellte sich der Stand der Schuld hiernach Ende 1869 auf 95,580,950 Fl. Die efffektive Ausgabe der Pension8amortisation§kasse belief fic in gedachtem Jahre auf 910,047 Fl.

Dos