1870 / 28 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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) ücfzahlungêtermine nicht erhoben werden, so wie die es S Sab Bo Ablauf des Kalenderjahres der Tälligfeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter | Schuldverschreibungen erfolgt nah Vorschrift der Allgemeinen Gerichts- | ordnung Theil I, Titel 51 §. 120 seg. bei dem Königlichen Kreisgerichte

J F: : zu S bnd fönnen weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch foll Demjenigen, welcher den Verlust von Binécoupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisperwaltung anmeldet und den stattgehabten Besiß der Zinscoupons durch Vor- zeigung der Schuldverschreibung oder sonft in glaubhafter Weise dar- thut, nah Ablauf der Verjährungéfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommencn Zinscoupons gegen Quittung

ezahlt werden. Es uit dieser Schuldverschreibung sind. halbjährige Zinscoupons bis zum Schlusse des Jahres .….…. ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. e Die Ausgabe ciner neuen Zinscoupons - Serie erfolgt bei der Kreis-FKommunalkasse zu Goldap gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons - Serie beigedruckten Talons. _Beim Berluste des Talons crfolgt die Aushändigung der neuen Binscoupons-Serie an den Tnhaber e Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung recht- itig geschehen ist. : / E Sicherheit E hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet reis mit seinem Vermögen. : - Dessen A haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

ldap, den ten 18). : Die E, S onafak für den Chausscebau im Goldaper Kreise.

ovinz Preußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. R A bon zu der Kreisobligation des Goldäper Kreises Ul, Emisfion Litir: ¿r A Über Thaler zu fünf Prozent Zinsen über Z haler Silbergroschen

Der Anhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Nückgabe in der Zeit vom ten bis 1 resp. vom . ten bis und späterhin die Zinsen der vorbenannten Mena ton für das Halbjahr vom bis i mit (in Buchstaben) Thalern Silbergroschen bei der Kreis- Kommunalkasse di “Boltat den t 18 Holdap, den ten S Die Fändische Kommission für den Chausseebau im Goldaper Kreise. Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß tes be- treffenden Kalenderjahres an gerechnet, erho-

ben wird. Provinz Preußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. Salon

zur Kreis-Obligatlion des Goldaper Kreises 11. Emislon.

Pfennige.

Der Änhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Nückgabe zu der Obligation des Goldaper Kreises A Littr. 9 A über Thaler à fünf Prozent Zinsen die . Serie Yinscoupons für die 5 Jahxe 18... bis 18... bei dèr Kreis-Kommunal-Kasse zu Golday. s

Goldap, den ten A Be R O E Die ständische Kommission für den Chausseebau im Geldaper Kreise.

Das 3. Stück der Geseßz-Sammlung, welches beute auLgegc- ven wird, enthält unter M Nr. 7573 das Geseß, betreffend die Aufhebung der Unter- stüßungskasse für Waisen von Steuerbeamten in der Provinz Hannover. Vom 9. Januar 1870; unter /

Nr. 7574 das Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Jn- haber lautender Anleihescheine der Stadt Quedlinburg, Negies rungébezirk Magdeburg , zum Betrage von 70,000 Thalern. Vom 27. Dezember 1869; unter /

Nr. 7575 den Allerhöchsten Erlaß vom 27. Dezember 1869, betreffend die Verleihung der Befugniß an die Gemeinden Kal- terherberg und Müßenich im Kreise Montjoie zur Erhebung des cinmciligen Wegegeldes auf der von denselben ausgebauten Kommunalstraße von Kalterherberg nah Müßzenich; unter

Nr. 7976 das Privilegium wegen Ausgabe von auf den Inbaber lautenden Obligationen der Stadt M. Gladbach, Ne- gierungsbezirk Düsseldorf, zum Betrage von 80,000 Thalern. Vom 3. Januar 1870 / unter

Nr. 7577 das Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Jnha- ber lautender Obligationen des Georgs-Marien-Bergwerks- und Hüttenvereins zu E Betrage von 700,000 Thalern.

15, Januar 18707 unter ; : ae 28 die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der von der Lebens- Versicherungs -Gesellschaft »&ricdrih Wilhelm« zu Berlin beschlossenen Statutänderungen. Vom 17. Januar 1870; und unter

Statuts der »Acticngesellhaft Ravensberger Volksbank« mit dem Sißte zu Bielefeld. Vom 22. Januar 1870.

Berlin, den 2. Februar 1870. : : Geseß-Sammlungs8-Debits#-Comtoir.

Wtinisterium für Sandel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Baumeister Clemens zu Frankfurt a. O. ist zum Königlichen Eisenbahn-Baumeister ernannt und als solcher bei der Bergisch-Märkischen Eisenbahnverwaltung, mit dem Wohn- siße zu Langenberg, angestellt worden.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Der Rektor Meyer an der evangelischen Stadtschule in Münsterberg ist als Lehrer an das evangelishe Schullehrer- Seminar zu Reichenbach O./L. berufen worden,

Finanz- Ministerium.

Der bisherige Kanzlei-Diätarius Schneider is zum Ge- heimen Kanzlei-Sekretär ernannt worden.

Preußische Bank.

Wochen-Uebersicht der Preußischen I vom 31, Januar 1870.

11 va. 1) Geprägtes Geld und Barren . 78,333,000 2) Kassenanweisungen, Privatbanknoten und Darlehnskafsenscheine. E 2/923/000 3): Wechselbestände. iee 84,215,000 4) Lombardbestände e L O 5 8 17,393,000 5) Staatspapiere, verschiedene Forderunge / D A agte ars ina etc Gb e 228 14,068,000 Pal tva, B O) Nen 1 BOBAO e ees ndarr ADIV, 142,222,000 7) Depositenftapitalien.… E «ee 2 22/077,000 5) Guthaben der Staatskassen, Institute und Privatpersonen mit Einschluß des U as d alen ret ere T 2,915,000 Berlin, den 31. Januar 1870. : Königlich Preußisches Haupt- Bank - Direktorium. von DeMend, NUnewmann, BoëËse. Nottit Gallenkamp. Herrmann. von Koenen.

Tagesordnung.

60, Plenar-Sthung des Hauses derx Abgeordneten, am Donnerstag , den 3. Februar 1870, Vormittags 10 Uhr.

1) Forischung der Berathung des Berichts der Kommission für Agrarverhältnisse, betreffend den Geseßentiourf Uber die Schon- zeiten des Wildes. 2) Zweiter Bericht der Kommission für das Unterricht&wefen über Petitionen, 3) Erster Bericht der Kom- mission für Finanzen und Zölle über Petitionen, beireffend die Aufhebung der Elbzölle, 4) Vierter Bericht der Kommission für Agrarverhältnisse über Pelitionen. 5) Bericht der Kom- mission für das Justizwesen über den Geseyentwurf, betreffend die Genehmigung zu Schenkungen und leßtwilligen Zuwendun- gen, sowie zur Uebertragung von unbeweglichen Gegenständen an Korporationen und andere juristische Personen. 6) Bericht der verstärkten Kommission für das JZustizwesen Über-den Ge- sezentwurf vom 27. September 1669, betreffend einige Ergän- zungen und Abänderungen des Geseßes vom 12. Mai 1851 bezüglich des Ansaßes und der Erhebung der Gebühren der Rechtsanwalte für die Bezirke der Appellation8gerichte in Cassel, Kiel und WiesSbaden , resp. die zu diesem Geseßentwurf einge- gangenen Petitionen, 7) Schlußberathung Über den Entwurf cines Gesehes, betressend die Aufhebung der Berfügungsbeschrän- fungen bezüglich der Theilung und Bereinigung meierslättischen Eigenthumes in dem Kreise Ninteln des Regierungsbezirks Cassel. 8) Mündlicher Bericht über den mit dem Senate der freien Hansestadt Bremen wegen einer Erweiterung des Bre- merhafen Distrikts abgeschlossenen Vertrag. 9) Schlußberathung über den Geseßentwurf, betreffend die Cinführungsbestimmun- gen zum Allgemeinen Deutschen Handels-Geseybuche für das Jahdegebiet und die Einführung verschiedener scerechtlicer Vor- schriften in dasselbe.

Angekommen: Se. Excellenz der General - Lieutenant und Kommandant von Hannover, von Kaphengst, von

Hannover. | Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und

Commandeur der 3. Division v. Werder nach Stettin. j Der General-Major und Commandeur der 38, Infanterie-

Nr. 7579 die Bekanntmachung , betreffend die Allerhöchste Genehmigung der Abänderungen der §F. 5, 12. 15 und 18 des

Brigade Graf v. Hacke nah Hannover.

Berlin, 2. Februar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den nachbenannten Offizieren die Er- laubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen

Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Kaiserlich Rus- | sishen St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse: dem | Major Freiherrn von Korff des 2, Garde - Dragoner - Regi- | ments; des Ehrenkreuzes erster Klasse des Fürstlich | Lippeschen Gesammthauses: dem Hauptmann Freiherrn von Humbrach, à la suite des 7. Thüringischen Jnfanterie- | Regiments Nr. 96 und persönlichen Adjutanten Sr. Durcblaucht | des Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt; des Ritterkreuzes | erster Klasse des Herzoglich Anhaltischen Haus- | f

ordeñs Albrechts des Vären und des Ritterkreuzes Regierungen (Landdrosteien) aufgehoben werden ; 10) Schnepfen

erster Klasse des Herzoglich Sachsen - Ernecstinischen Hausordens: dem DLator 4, D; Löwenberger von

Schönholßt, Bezirks - Commandeur des 2. Bataillons (Gera) | 7. Thüringischen Landivehr- Regiments Nr. 96; des Ritter- | kreuzes mit S{chwertern des Herzoglih Sachsen- Erneslinischen Hausordens: dem Premier - Lieutenant Gr. Clairon d Haussonville, à la suite des 7. Thüringi- |

schen Jnfanterie-Regiments Nr. 96 und persönlichen Adjutan-

ten Sr. Durchlaucht des Fürsten von Reuß jüngerer Linie;

sowie der dem Herzoglich Sachsen - Ernestinischen

Haus8orden affiliirten silbernen Dervienit - Me- |

daille: dem Büchsenmacher Krug vom Magdeburgischen Kürassier-Regiment Nr. 7,

Personal -Veränderungen.

L. Fn der Armee.

Dffiziere, Portepee-Fähnriche 2c. A. Ernen nungen, Be- förderungen und Verseßungen. Den 25; Tar. v, Arts stedt, Port. Fähnr. vom Westf. Drag. Regt. Nr. 7, zum Schlesw. Holst. Ulanen-Regt. Nr. 15 verseßt. Den 27, Januar. Graf von Waldersee, Rittin. und Escadron-Chef im Magdeb. Drag. Regt. Nr. 6, der Char, als Major verliehen.

i 07. Jn der Marine.

Mariune-Beamte. Durch Verfügung Sr, Excellenz des Herrn Kriegs- und Marine-Ministers. Den 26. Januar. Bolßkßenthal, Marine-Tntendantu r-Sekretariats-Applikant; zum Marine-Jutendantur- Sefkretariats-Assistenten ernannt.

Nichtamtliches.

Vreusten. König nahmen heute Bormittags die Vorträge des Wirklichen Geheimen Ober-Regierungs-Raths Wehrmann und des Ge- heimen Ober-Finanz-Raths von Wilmowski entgegen und hiel- ten von 1 Uhr ab eine Konseilsißung ab, zu welcher Se. König- liche Hoheit der Kronprinz und \ammlliche Minister sich gegen 1 Uhr im Palais versammelt balten, Um 5 Ubr dinirten Se. Majestät bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen August von Württemberg.

Jore Mateskät dite Königin besuchte gestern die Herzogin Wilhelm von Mecklenburg zu ihrem Geburtstage. Das Famiiliendiner fand bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prin- zen Albrecht statt.

_— Sc. Kontaliwe Hoheit. der Kronprinz empfing gestern Vormittag den Hauptmann von dem Knesebeck vom 9. Pommerschen Infanterie-Regiment Nr. 42, nahm militärische Meldungen entgegen und begab Sich mit Ihrer Königlichen DOVET der Kronprinzessin zur Gratulation bei Jhrer Königlichen Hoheit der Herzogin Wilhelm von Mecklenburg nach Schloß Bellevue. Nactmittags wohnte Höchstderselbe in der Marienkirche der Trauung des &räulcin von Patow mit dem Geheimen Legations-Rath von Keudell, spätcr dem Familien- Diner bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht und Abends einer Soiree bei Ihrer Königlichen Hoheit der Herzogin Wilhelm bei.

Der Ausschuß des Bundesrathes des N orddeutscchen Bundes für Rechnungswesen hielt heute eine Sizßung ab.

Nachdem im Verlaufe der gestrigen Sibßung des Hauses der Abgeordneten noch die Abgg. von Diest, ö&rciherr von der Reck und Jansen das Wort ergriffen hatten, wurde die Besprechung der Interpellaticn der Abgg. Müller (Solingen) und Genossen wegen Nichtbesiätigung der Wahl des Bürgermeisters Trip in Solingen geschlossen.

Es folgte der Bericht der Agrar - Kommission über den Geseßentwurxf, betreffend die Schonzeiten des Wildes. Bericht- erstatter war der Abg. v. Waldaw-Reißtenstein. In der Gene- ral-Diskussion erklärten \ich die Abgg. von Unruh, Nohland und von Benda für, die Abgg. Richter (Essen), Brüning und &rhr. von Hoverbeck gegen das Gesez. És wurde die Spezial- debatte eröffnet. §. 1 der Kommissions-Vorschläge lautet: Mit

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Berlin, 2. Februar. Se. Majestät der |

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er Jagd zu versonen sind: 1) das Elhwild in der Zeit vom . Dezember bis Ende August; 2) der Rothhirs{, Nothspießer und Dammhirs{h in der Zeit vom 1. März bis Ende Mai ; 3) weibliches Rothwild, weibliches Dammuivild und Wildkälber in der Zeit vom 1. Februar bis 15. Oktober; 4) der Dammspießer und Rehbock in der Zeit vom 1. März dis Ende April ; 5) weibliches Rehwild in der Zeit vom 15. De- zember bis 15, Oktober; 6) Rehkälber das ganze Jahr hindur ; [f der Dachs vom 1. Dezember bis Ende September; 8) Auer-, Birk-, Hasel-, &Fasanenhähne in der Zeit vom 1. Juni bis Ende August; 9) Enten in der Zeit vom 1. Abril bîs Ende Juni ; ur einzelne Landesstricbe kann die Schonzeit dur die Bezirks-

aller Art, wilde Schwäne und alles andere jagdbare Sumpf- und Wassergeflügel , mit Ausnahme der wilden Gänse und aller Reiberarten in der Zeit vom 1. Mai- bis Ende unl; L) Nee, Bltle, Hasel», &asanenbennen, Hasen, NRebhühner, Wachteln, in der Zeit vom 1. Februar bis Ende August. Alle übrigen Wildarten dürfen das ganze Jahr hindur gejagt werden. Beim RNoth-, Damm- und Rehwilde gilt das Jung- wild als Kalb bis zum leßten Tage des auf die Geburt folgen- den Dezember-Monats.« —- Nach längerer Diskussion wurde Nr. 1 unverändert angenommen, Nr. 2 nach dem Antrage des Abg. Graf v. Frankenberg dahin abgeändert: »Männliches Noth- und Dammyvild in der ae Von 1: März bis Ende Juni.« Nr. 3 wurde unverändert angenommen; Nr. 4 ge- itrichen; die Nr. 5, 6 und 7 wurden darauf genehmigt und so- dann die Veitagung beschlossen. Schluß der Sizung 4 Uhr.

Durch Allerhöchste Ordre vom 22 © Uar 9 L in Gemäßheit der Berordnungen von 12, Oktober 1854 und vom 10, November 1865 der von dem Verbande des alken Und des befestigten Grundbefißes im Landschaftsbezirk Oürstenthum Oppeln präsentirte LandcSälteste, Graf Erdmann von Pück- ler auf Schedlau, als Mitglicd des Hcrrenhauses auf Lebens- zeit berufen,

_— In der gestrigen Nummer i auf S. 414, SPaltè 2, Zeile 7 von unten, statt 19. Januar zu lesen: 29. Januar.

Laut eingegangenen Nachrichten ist S. M. Damypf- fanonenboot »Meteor« am 28. Dezember v. J, Un La Guayra angekommen,

Sacbsen. Dresden, 1. &ebruar. Die Qweite Kam- mer bat heute die Berathung des Deputationsbericots über den ‘Bau Etat fortgeseßt , welche in der für morgen Vormittag an- gejeßlen Sißung zu Ende geführt werden dürfte.

T0, a1. Tantiar. An Sonnabend waren die beiden Präsidenten des Vu ndes-Oberhandelsgerichts, Die Herren 0D, Pape und Drechsler, hier anwefend, um das zum Siße der gedac:ten Behörde bestimmte Gebäude in Augen schein zu nehmen und über die vorhandenen Räumlichkeiten Ver- fügung zu treffen.

Waden, Karl®ruhe, 1. Februar. In der heutigen Sißung der Qweiten Kammer legte Staats-Minister Frey- dorf den mit dem Norddeutschen Bunde abgesblossenen Juris- diftionSvertrag vor. Die Gesetze über die Civilregister und Über die obligatorische Civilche treten heute in Wirksamkeit.

Das erschienene Geseßes- und Verordnungsblatt Nr. 5 enthält: :

L Veseue: V) Vie Ermächtigung der Eisenbahn-Schulden- tilgungéfasse zur Aufnahme weiterer A nlehen betreffend ; 4) die Steuererhebung für den Monat Februar 1870 be- treffend,

[I, Verordnung des Justiz - Ministeriums: Die Aus- legung des Staatsvertrags mit der Schweiz über gegen- seitige Nech tshülfe in Strafsachen betreffend. Nachdem von Seiten s{weizeris{er Justizbehörden dem Schlußsaße des Artikel 12 des Staatsvertrags zwischen Baden und der Schweiz vom 29, Oktober 1864 die AuSlegung gegeben wor- den ist, daß damit nur auf die Bezahlung von Gerichtsspor- teln, nicht auch auf den Ersaß etwaiger Baarauëélagen an Ge- bühren für Zeugen , Sachverständige und dergleichen verzichtet sei, und diese Auslegung die Billigung des sc{weizeris{en Bundesrathes gefunden hat, werden die badischen Gerichte an- gewiesen, ihrerseits bei Erledigung von Requisitionen \chvei- zerischer Jusiizbebörden das gleiche Verfahren einzuhalten, \o- mit zwar keine Sporteln in Ansaß zu bringen, wohl aber den Ersaß von Baaraus®lagen der Staatskasse an Gebühren der erwähnten Art der requirirenden Behörde gegenüber in An- forderung zu bringen.

Der »Staatê-Anzeiger« Nr. 3 enthäit eine Vckannt- machung des Großherzoglichen Finanz-Ministeriums: Den Voll- zug des Artikels 24 des nzvertrages vom 24. Januar 1857 betreffend , bezw. Nachweisung der in der Großherzoglich badishen Münze zu Karlsruhe feit dem Abschluß der Münz-