1870 / 30 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkurs- masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich- berehtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als E machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An- sprüche, dieselben mögen bereits recht8hängig sein oder nit; mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 5. März 1870 einsch{ließlich E bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist ange- meldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des defi- nítiven Verwaltungspersonals auf L den 14. März 1870, Vormittags 10 Uhr, in unserm Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 21, vor dem genannten Kommissar, Kreisgerichts-Direktor Schotte, zu erscheinen. :

Wer seine Anmeldung shriftlich einreiht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen. : /

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat , muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berehtigten aus- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den- jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts- anwalte Plan, Fromme und Schoß hier und Richter in Osterburg zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[332] Holzversteigerung. Am Donnerstag, den 17. Februar d. J. von Morgens 10 Uhr ab, sollen aus der Oberförsterei Lüttenhagen 105 buchen Blöcke, 7 birken Blöcke, 2 erlen Blöcke und | i 458 Stück kiefern Bau- und Schncidehölzer L: von den Forstbegängen Feldberg, Lüttenhagen, Mahow, Läen, Gnewiß und Grünow, in dem Gasthose zu Feldberg öffentlich meistbietend verkauft werden. Lüttenhagen, den 1. Februar 1870. Der Oberförster. Th. Schroeder.

[333]

Es sollen im Wege der Submission

1650 Ctr. Scbwefel, von denen 1050 Ctr. an die hiesige Pulverfabrik und 600 Ctr. an die Pulverfabrik zu Neisse einzuliefern sind, exklusive Fastage angekauft werden. Unternehmer werden daher hiermit aufgefordert, sowohl Proben des zu licfernden Shwefel bis zum 19. Februar er. als auch ihre Preisforderung vor dem auf / reitag, den 25. Februar cr., Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Geschäftslokale anberaumten Termine, versiegelt und mit dem deutlichen Vermerk auf der Adresse: »Submission auf die Lieferung von Schwefel«

portofrei an die unterzeichnete Direktion einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen, welche jeder Bietende zu unterschrei- ben oder in seiner Offerte als maßgebend anzuerkennen hat, können bei dem Rendanten der Fabrik eingesehen, auch gegen Vergütigung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden.

Spandau, den 29. Januar 1870.

Direktion der Pulverfabrik.

Elm-Gemündener Eisenbahn. Im Wege der öffentlichen Submission soll die Lieferung von: 1) 3,927,637 Zollpfund oder rot. 171,700 laufende Fuß gewalzter

Eisenbahnschienen, i 2) 18,020 Zollpfund oder 6800 Stück halbe Unterlagsplatten,

Vor dem erwähnten Termine i} eine vorläufige Kaution von 5 pCt. der Entreprisesumme bei der Hauptkasse der Vebra-Hanauer Eisenbahn zu Cassel zu hinterlegen. Cafsel, den 25. Januar 1870. Königliche Eisenbahndirektion.

Verloosung, Amortísation, Sag u. \. tv. von öffentlichen Papieren.

[235] Cottbus-Großenhainer Eisenbahn. VI, und leßte Einzahlung auf die Prioritäts-Stamm- und Stammaktien. E. Auf Grund des §. 15 unseres Gesellschaftsstatuts wird hierrait auf unsere Prioritäts-Stamm- und Stammaktien die VI. und leßte Einzahlung : dergestalt ausgeschrieben, daß auf jede Prioritäts-Stammaktie der Restbetrag von Dreißig Thalern und auf jede Stammaktie der Restbetrag von Zwanzig Thalern, ; jedoch unter Abzug der vom 1. Dezember v. J. bis 1. März d. J. mit 5 pCt. zu gewährenden Zinsen auf die bereits eingezahlten Beträge in der Zeii vom j ' \ 5. Februar bis 5. März a. c. cinschließlickch zu leisten sind. ; j : Um den Jnhabern der Quittungsbogen bei der Einzahlung die Aktien behändigen zu können, ist diese Einzahlung nur bei der- jenigen der nachstehend verzeichneten Einzahlungs®sstellen zu bewirken, bei welherdie5. Einzahlung geleistet wurde. Mit den Aktien wird der am 1. Juli d. J. fällige Coupon für das I. Semester d. J. beigegeben und sind die Stückzinsen à 5 pCt. vom 1. Januar bis zum Einzahlungstage an den Zahlungs- stellen zu restituiren. Cottbus, den 20. Januar 1870. Der Vorstand. i Dr. A. von Lingenthal. Dr. E. Rosenberg. Fedor Zschille. Frhr. von Patow. Ed. Sander. Einzahlungsfstellen: . Hauptkasse zu Cottbus, ' e Ortrand: bei Herrn Bürgermeister W ölffer, Ruhland: » » Stadtkämmerer Stumpff, Senftenberg: » y » » Schmidt, Drebkau » » VBürgermsir. Otto, i Großenhain: Bahnhofskasse der Leipzig-Dresdener Eisenb.-Comp ,

Leipzig: Hauptkasse S » » »

Verschiedene Bekanntmachungen.

Qualifizirte Bewerber um die erledigte Kreis-Thierarztstelle Ro- senberger Kreise®, mit der ein Einkommen von 100 Thlrn. aus Staats- fonds und ein eben so hoher Zuschuß aus Kreis - Kommunalmitteln verbunden ist, fordern wir auf, uns ihre Meldung nebst den für ihre Befähigung sprechenden Zeugnissen innerhalb 8 Wochen einzureichen.

Marienwerder, den 28. Januar 1870. :

Königliche Regierung. Abtheilung des Jnnern. Schaffrinsfki.

Die Kreiswundarztstelle des Kreises Bütowo is} erledigt. Quali- ficirte Medizinal-Personen, welche sih um dieselbe bewerben wollen, werden aufgefordert, die erforderlichen Zeugnisse binnen 6 Wochen an uns einzureichen. Cöslin, den 28. Januar 1870.

Königliche Regierung. Abtheilung des Jnnern.

301 : mit Bezugnahme auf die für die bevorstehende General - Ver-

sammlung der Aktien-Gesellshaft »Vulcan« festgeseßte Tagesordnung erlauben wir uns etwaige Jnteressenten darauf aufmerksam zu machen, daß wir ermächtigt sind, Pacht- oder e auf das Hütten- Etablissement zur Uebermittelung an die General-Versammlung bis zum 13. Februar c. tn Empfang zu nehmen. : Vulcanhütte b. Ruda O/S., den 31, Januar 1870. Die Direktion.

4 171,085 Zollpfund oder 16,806 Stü Laschen,

4) 47/472 ZRollpfund oder 34,400 Stück Laschenschrauben, 9) 64/155 Zollpfund oder 123,375 Stück Schienennägel

verdungen werden.

Zeichnungen, Bedingungen und Submissionsformulare können in unserer Registratur für den Elm-Gemündener Bahnbau dahier Bahnhofstraße Nr. 22 eingesehen, daselbst auch auf portofreies An- |

suchen und gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden.

Die Offerten, welche auf das ganze Quantum jeder einzelnen | Gattung und au auf einzelne Theile desselben gerichtet sein können,

sind versiegelt und mit der Aufschrift : »Submission auf die Lieferung von Bahnschienen u. #. w.« (getrennt nach den oben bezeichneten Gattungen)

spätestens zu dem auf Dienstag, den 22. Februar 1870,

Vormittags 10 Uhr,

in unser Geschäftslokal, Bahnhofstraße Nr. 22, anberaumten Termin einzureichen, woselb die Eröffnung der eingehenden Offerten in Gegen-

wart der etwa anwesenden Submittenten erfolgen wird.

Später eingehende oder nicht bedingungsgemäße Offerten bleiben

ohne Berücksichtigung.

[334] Monats-Uebersicht der städtishen Bank pro ultimo Januar 1870, gemäß §. 23 des Bank-Statuts vom 18. Mai 1863.

Activa. Thlr. 359/420

271,633 1,780,442 829/789 131,560

Thlr. 920,000 323,716 12 951,240

Sgr. Pf.

Geprägtes Geld 14

Königl. Bank - Noten, Kassen - Anweisungen und Darlehns-SwWheine.. «eee neue) ¿ Le felbefande reie ea eier ee reavorh u Lombardbestände :

Effekten nach dem Courswoerthe Pagssgiva.

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Sgr.

Banknoten im Umlauf... : Guthaben der Theilnehmer am Giro-Verkehr Depositen-Kapitalien

Stamm-Kapital : . 1/000, | welches die Stadt - Gemeinde der Bank in Gemäßheit der §F§. 4 und

| 10 des Bank-Statuts überwiesen hat.

—— _—— e e

Breslau, den 31. Januar 1870. : Die städtische Banf.

y Berlin zum Appellationsgerichts-Rath in Frankfurt a. O., den

j An den Minister des Innern und an den Justiz-Minister.

a, ) Beschlüsse des Engeren Ausschusses der Kur- und Neumärkischen ritterschaftlichen Kredit-Verbundeneu vom 20. Mai und 23. No-

Das Abonnement beträgt A Thlr. für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer

Druckzeile 25 Sgr.

Königlich Preufßifcher

Alle Post-Anstalten des In- uv Auslandes nehmen Sestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats - Anzeigers: Behren - Straße Nr. fa, Ecke der Wilhelmsftraße.

Se. Majestät der König haben Allergnádi eruht:

_Den Appellationsgerichts-Rath Berendt zu C in gleicher Eigenschaft an das Appellation®gericht zu Breslau zu ver- schen, und den Kreisgerichts-Direktor Ba ssenge in Lüben, #0 wie den Kreisgerichts - Rath Ern in Potsdam zu Appella- tionSgericht8-Näthcn in Ratibor, den Staatsanwalt Starke in Lauban zum Kammergerichts - Rath in Berlin, den Kreis- gerichts - Rath Lemcke in Sorau zum Appellationsgerichts- Rath in Posen, den Stadtgerichts-Rath von Seydewißt in

Stadtgerichts - Rath Papprig in Berlin zum Appellations- gerichts-Rath in Paderborn, den Staatsanwalt von Bön- ninghausen zu Königsberg i. Pr. zum Appellation®gerichts- Rath in Hamm, den Kreisrichter Schwiete zu Höxter zum Appellationsgerihts-Rath in Glogau, und den Kreisgerichts- Rath R yll in Posen zum Appellation®gerichts-Rath in Brom- berg zu ernennen; :

Dem Kreis-Physikus Dr. Johow in Jauer den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen ;

_ Den Kronanwalt Hattendorf zu Meppen, der von den städtischen Kollegien zu Celle getroffenen Wahl gemäß, als Bürgermeister der Stadt Celle; so wie

Den Syndikus Detering zu Osnabrück, der von den dortigen städtischen Kollegien getroffenen Wahl gemäß, als Bürgermeister der Stadt Osnabrück; und

Der von der Stadtverordneten-Versammlung zu Duisburg getroffenen Wahl gemäß die bisherigen Beigeordneten: Kauf-

mann Theodor vom Rath und Kaufmann Julius Brock- hoff, sowie den seitherigen Stadtverordncten Dr. jur. Feodor Goe cke als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Duisburg für die geseßliche sech8jährige Amtsdauer zu bestätigen.

Allerhöchster Erlaß vom 20. Januar 1870 betreffend die

Genehmigung der Beschlüsse des Engeren Aussc{usseë der Kur- und

Neumärkischen ritterschaftlichen Kredit-Verbundenen wegen Ausgabe

und Amortisation vier einhalb prozentiger Kur- und Neumärkischer Neuer Pfandbriefe.

Auf Jhren Bericht vom 18. Januar d. J. will Tch den in der Anlage (a) zusammengestellten Beschlüssen des Engeren Ausschusses der Kur- und Neumärkischen ritterschaftlihen Kredit-Verbundenen vom 20, Mai und 23. November 1869, betreffend die Ausgabe von Pfand- briefen zum Zinsfuße von vier einhalb Prozent und deren Amorti- sation durch Ausloosung mittels Baarzahlung des Nennwerthes), hierdurh Meine Genehmigung ertheilen.

Dieser Erlaß ist nebst den Beschlüssen durch die Gesepz-Sammlung zu veröffentlichen.

Berlin, den 20. Januar 1870.

Wilheln.

Or Uen ua nas

vember 1869, betreffend die Ausgabe von Pfandbriefen zum Jins- fuße von vier einhalb Prozent und deren Amortisation durch Auëê- loosung mittels Baarzahlung des Nennwerthes.

F. 1, Die Darlehns8nehmer cines auf den Namen des Kur- und Neumärkischen ritterschaftlichen Kreditinstituts nach §. 4 des Regulativs vom 15. März 1858 (Geseß-Samnil. S. 73) eingetragenen Darlehns fann bei der ihm gemäß §. 6 ebendaselbst zustehenden Bestimmung des Zinssaßes , welchen die auêszufertigenden Neuen Pfandbricfe dem Inhaber tragen sollen fortan auch den Zinssaß von vier einhalb Prozent wählen.

ÿ. 2. Bei der Wahl des Zinssaßes von vier einhalb Prozent

ergiebt sih von selust als Folge, daß der baare Zuschuß, welcher nach F. 8 des Regulativs vom 15. März 1858 aus den Fonds des Kredit- 58

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Instituts geleistet werden fann , die am Tage der Ausrei - stehende Differenz zwischen dem Nennwerthe s dem Brieituns E vier einhalbprozentigen Neuen Pfandbriefe nicht Übersteigen darf, fer- Es L E vom 15. März 1858 an das Kre Ur das Varlehn zu leistende J jenc in8g- A entsprechend zu Se n \ Jahreszahlung jenem Zins . 3. Die bei dem Kreditinstitute in Kraft chende im- mungen finden auch für diejenigen Güter, auf N Bard ate rungen für das Kreditinstitut Behufs der Ausfertigung vier einhalb- prozentiger Neuer Pfandbriefe eingetragen sind, Anwendung, die Vor- {riften über die Pfandbriefstilgung in F§. 16 und folgenden des Re- gulativs voin 15. März 1858 jedoch mit nachstehenden Maßgaben.

Ç. 4. Die für diese Güter angesammelten Tilgungsfonds werden = nade der bei der Ausreichung vier einhalbprozentiger Pfand- briefe vom Institute etwa gewährte baare Zuschuß gemäß §. 22 des Regulativs zurückerstattet ist jährli zweimal von 6 zu 6 Monaten, und zwar zum 2 Januar und 1, Juli, zur Amortisation vier ein- halbprozentiger Neuer Pfandbriefe verwandt. Es muß hierbei der ganze jédeömalige disponible Tilgungsfonds dieser Güter, soweit der- selbe durch 50 theilbar is, auêëgeschüttet werden. Der durch 59 nicht Ote Restbetrag kommt bei der nächsien Auss{üttung zur Ver- vendung.

Die Amortisation geschieht hierbei in der Art, daß die nur durch Baarzahlung zu tilgenden einzelnen Apoints vier einhalbprozentiger Neuer Pfandbriefe durch das Loos bestimmt und nach vorgängiger Kündigung ecingelü} werden.

__ Die Summe der halbjährlich einhalbprozentigen Neuen Pfandbriefe wird nach

ausgeloosten und gekündigten vier Verhältniß der regle-

_mentsmäßigen Amortisationsbeträge jedes einzelnen belichenen Gutes

vertheilt, und jedem Gute wird der solchergestalt repartirte Beitra halbjährlich als amortisirt gnt geschrieben. A / éi

§. 9. Hinsichtlih der Kündigung der vier einhalbprozenti en Neuen Pfandbriefe findet folgendes Verfahren statt: a) Die voin Kreditinstitute ausgehende Aufkündigung von Pfandbriefen muß, wenn der Einlösungstermin zu Johanni eintreten soll, schon im vorgängigen Monat Januar, und wenn derselbe zu Weihnachten eintreten soll, shon im vorgängigen Monat Juli dur die Amtsblätter der König- lichen Regierungen zu Potsdam, Frankfurt a. d. O , Cöslin, Stettin und Magdeburg, sowie dur deu Königlich Preußischen Staats- Anzeiger auf Kosten des Jnstituts öffentlich bekannt gemacht, der Kündigungserlaß auch bei der Hauptkasse und den Provinzialkassen des Instituts, sowie an der Börse von Berlin au®sgehängt werden.

In dem Erlasse muß der gekündigte Pfandbrief nach der Nummer, dem Betrage und dem Prozentsaße bezeichnet, der Fälligkeitstermin des Kapitals angegeben, die Aufforderung zur Einlieferung des Pfandbriefs nebst den dazu gehörigen noch nicht fälligen Coupons und Talons zu diesem Fältigkeitstermine enthalten und die Rechts- folge der Unterlassung dahin vorbestimmt sein, daß der säumige Jn- haber mit den in dem Pfandbriefe ausgedrückten Rechten prä- fludirt und mit seinen Ansprüchen auf die bei dem Kreditinstitute zu deponirende Baarvaluta werde verwiesen werden. b) Mit den Kapitalbriefen müssen auch entsprehende Zinscoupons so weit diese vorausgereicht und noch nicht fällig sind, sowie die Talons zu- rückgeliefert werden ; für nicht zurüctkgelieferte Couyons wird der gleiche Betrag am Kapitale gckürzt, um weiterhin zur Einlösung dieser feh- lenden Coupons verwendet zu werden. e) Wenn der gekündigte Pfandbrief im Fälligfeitstermine und längstens bis zum 1. August Falls er für Johanni und bezüglih 1. Februar Falls er für Weihnachten gekündigt war nicht eingeliefert worden ist, so hat die Haupt-Ritterschafts ‘Direktion die Baarvaluta auf Gefahr und Kosten des säumigen Pfandbrief-Tnhabers zu ihrem Deposi- torium zu bringen und die in dem Kündigungserlasse angedrohte Präklusion und Verweisung dur eine Resolution festzuseßen. d) Nach Ablauf eines Vierteljahres von den obenbezeichncten Einlieferungs- terminen abgerechnet, also mit dem 1. Oktober bezüglich 1. April, tritt die Verbindlichkeit des Kreditinstituts als Depositalbehörde cin, dem Jnhaber des Pfandbrieses von der für ihn deponirten und zinsbar zu benußenden Baarvaluta Depositalzinsen zu dem Saße von drei und cin Drittheil Prozent jährlih zu berechnen, oder die Valuta für de. des Gläubigers in Kur- und Neumärkishe Pfandbriefe umzuseßen.