1870 / 31 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Staats - Schuldscheine Pr.-Anl.1855à100Th. Hess.Pr.-Sch.à 40Th. Kur-u.Neum.Schldv. Oder- Deichb. - Oblig. Berlin. Stadt-Obligat.

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Danziger

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Schldv.d.Berl.Kaufm.

FiandbriefÏe,

Rentenbriefe.

Berliner .…..-- e Kur -u. Neumärk. do Ostpreussische do. doe. Pommersche .... do. Posensche, neue.

Sächsische Schlesische do. Lit, A. do. Weestpr., rittschft. z do. do. TI. Serie neue do. Kur- u. Neumärk. Pommersche .….. Posensche

Preussische Rhein. u. Westph. Sächsische

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Fonds und Staats-Papiere.

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Berichtigung: Phönix B. Bergw.-Aktien gestern: 290 G.

Redaction und Renvantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober - Hofbuchdruerei

Folgen zwei Beilagen

(R. v, Deer).

481 Beilage zum Königlih Vreußischen Staats - Anzeiger.

M2 31.

Sonnabend den 5. Februar

1870.

Landtags- Angelegenheiten.

Berlin, 5. Februar. Jn der gesirigen Sißung des Herrenhauses erklärte der Minister der geistlichen 2c. An- gelegenheiten , Dr. v. Mühler, über den Geseßentwurf , be- treffend die Ablösung der den geistlihen und Schul - Instituten, sowie den frommen und milden Stiftungen zustehenden Real- lasten, nah dem Hrn. u. Meding:

__Die Königliche Regierung hat sich bei der Vorberathung über dies Geseß im Wesentlichen einverstanden erklärt mit derjenigen Ver- lage, die aus dem anderen Hause zur Berathung in das Herrenhaus hinüber gefommen ist. Es fann scheinen, als ob in dieser Erklärung ein Widerspruch sei gegen den Standpunkt, den die Staatsregierung früher in der Ablösungsfrage eingenommen hat, und auch von dem Herrn Vorredner ist dieser Gesichtspunkt angedeutet worden ; ih halte es deshalb für nothwendig, mit wenigen Worten nachzuweisen, daß ein solcher Widerspruch nicht vorhanden ist. Das frühere Ablösungsgesecß vom Jahre 1850 hatte , wie Jhnen bekannt is , den kirchlihen und Unterrichts- Instituten die Ablösung als Nothwendigkeit auferlegt unter Bedin- gungen , die die Existenz dieser Jnstitute wesentlich gefährdeten. Es handelte sich um Ablösung mit dem 18- resp. 20fachen Betrage , wo- durch die Nußungen, welche durch die Aequivalente zu erzielen waren, wesentlih geringer ausfallen mußten, als die ursprünglichen. Dies&K Gefahr gegenüber war die Staatsregierung noch zur rechten Zeit hel- fend cingetreten , und unier Mitwirkung beider -Häuser des Land- tages war im Jahre 1857 das Jhnen Allen bekannte Geseh erschienen, welches diesen Ablösungen zum Nachtheil der Kirhen und milden Stiftungen Einbalt that. Damit war ein fester Boden gewonnen, um sich weiter zu orientiren über die ganze Tragweite der Frage und Über deren weitere Entwickelung. Die Staatsregierung is aber nie- mals von der Ansicht ausgegangen, daß diese Ablösungen unter allen Umständen und in alle Zukunft eine Unmöglichkeit sein sollen, sie hat vielmehr in mehreren Thatsachen dokumentirt, daß das ihre Auf- fassung nicht gewesen sci. Denn schon wenige Jahre nach diesem Ge- seß von 1857 is im Jahre -1861 eine wesentliche Modifikation durch die Jnitiative der Staat®regierung versucht worden, welche aber in diesem Hause keinen Anklang fand. Ferner hat die Staats- Regierung ihrerseits alles gethan, was in ihren Kräften steht, um im Wege gütlicher Uebereinkunft zwischen den Junteressenten Ablösungen herbeizuführen, und es is ihr dies in einem nicht unbeträchtlichen Maß gelungen. Es sind ihr auch keine Fálle bekannt geworden, daß, wenn solche gütlichen Ablösungen zu Stande gekommen waren, hinter- drein Klagen über Benachtheiligung von der einen oder der anderen Seite erhoben worden sind. ür diese gütliche Ablösung aber hat die Staatsregierung sich natürlih auch einen Canon nicht aus dem Geseße, sondern aus innerer Erfassung der Dinge, und nah dem materiellen Werth und Wesen der Sache, bilden müssen, und dieser Canon is} es, der auch gegenwärtig der Vorlage gegenüber für sie den maßgebenden Gesichtspunkt angiebt. Der gegenwärtige Geseßentwurf, der niht aus der Jnitiative der Staatsregierung hervorgegangen is, jondern, wie bemerkt, aus der Jnitiative des anderen Hauses, bringt nun der Staatsregierung, inso- fern sich dieselbe als Vertreterin der betheiligten Jnstitute betrachten darf, gleichsam eine General-Offerte an Stelle desjenigen, was bisher in den einzelnen Fällen von den Interessenten als Spezial - Offerte entgegengebracht worden i}, und diese General-Offerte stimmt überein mit dem, was die Staatsregierung bei den freiwilligen Ablösungen als ihren Canon beobachtet hat. Wir haben nämlich, wenn von Seiten der Verpflichteten der 25fache Vetrag der Leistung als Abls- sungssumme offerirt ist, nimals Bedenken getragen, cine solche Offerte anzunehmen ; wir sind vielmehr in vielen ¿zällen, wo von Seiten der Berechtigten Befürchtungen gehegt wurden, ob sie dadurch nicht benach- theiligt werden möchten, oder, wo vielleicht sogar der Wunsch laut war, noch einen größeren Vortheil zu erzielen, bemüht gewesen, dem entgegenzutreten, und baben dahin zu wirken gesucht, daß sie die Of- ferte des 25fachen Betrages als Ablöfungssaß annahmen , und daf die gegenwärtigen günstigeren Verhältnisse des Geldmarktes benußtt würden, um in- Zukunft eine Entwoerthung des Ersaßes zu verhindern, dadurch, daß ein Reservefonds gebildet würde, welcher die Differenz des sinkenden Geldwerthes allmählih auszu- gleihen im Stande wäre. Deshalb hat die Staatsregierung generell feinen anderen Standpunkt einnehmen können, als sie in den Spezialablösungen genommen hat, und deshalb ihre Zustimmung und Bereitwilligkeit erklären müssen, sich dem Geseke im Großen und Ganzen anzuschließen. :

In diesem Geseß-Entwurf liegt nun noch ein spezieller Punkt, der für die Jnstitute positiven Werth hat, das ist der Fall im Para- graphen 5, der den Berechtigten die Befugniß ertheilt ih citire nicht nach der Vorlage der Kommission, sondern nah dem Geseß-Entwourf, wie er aus dém anderen Hause herübergekommen i}, bei einer Zerstückelung von Grundstücken zu fordern, daß ihre Rente durch Er- legung des 25fachen Betrages abgelöst werden. Und in der That sind diese“ Parzellirungen für die Berechtigten oft mit den größten Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten verbunden, indem eine Leistung, die früher auf cinem Brett geleistet wurde, von 20—30 Jn- tercssenten in sehr kleinen Stücken von Seiten der Berechtigten angenommen werden muß. Jch halte das jeßt für einen Gewinn.

Ich möchte daher das Haus bitten, nicht nah allgemeinen prin-

61

zipiellen Abstraftionen die Frage zu beurtheilen, sondern nach der nüchternen praftishen Frage, ob die General-Offerte anneövmbar ist, oder nit, und ih wiederhole, daß wir von unserm Standpunkt aus an der Annehmbarkeit der Offerte keinen Zweifel gehegt haben.

_Was die Amendements, die Veränderungen betrifft, die von Seiten der Kommission in der herübergekommenen Vorlage vorge- nommen sind, so enthalte ih mi jept an dieser Stelle cines näheren Eingehens auf dieselben und bemerke im Allgemeinen, daß wir gern bereit sein werden, jedem Amendement beizutreten, das eine wirkliche Förderung und Erleuchtung in der Sade verspricht, daß wir jedoch den Zweifel nicht unterdrücken können, ob die von diesem Gesichts- punkte ausgegangenen Amendements auch im Stande sein werden, den wek zu erreihen. Doch darüber wird die Spezialdiskussion das Nähere ins Licht stellen.

Der Finanz-Minister Camphausen nahm nach dem

Grafen Brühl das Wort:

Wie bereits vom Ministertische gesagt werden, ift dcr vorliegende Geseßentwurf aus der Jnitiative des Algeordnetenhauscs und nicht aus der Jnitiative der Staatsregierung hervorgegangen. Den Be- rathungen im Abgeordnetenhause hat cin Kommissarius des Finanz- Ministeriums nicht einmal beigewohnt , weil man unterlassen batte, dem Finanz-Minisieriuum Anzeige zu machen, daß cine Kommissions- sißung Über diesen Gegenstand stattfinde. Der Geseßentwurf, wie er beschlossen worden i} , ist daher ohne Betheiligung des Finanz- Ministeriums beschlossen worden , und daraus allein mögen Sie ent- nehmen, welches Gewicht darauf zu legen ist, wenn vorher mit ciner Art von sittliher Entrüsiung gesagt worden is: der Finanz-Minister verlangt, daß das geschehen solle für die Ablösung der Holzberech- tigungen. Die Betheiligung meines Ministeriums hat in der Weise staitgefunden, daß, als der Geseßentwurf der Berathung ciner Kom- mission des Herrenhauses unterstellt wurde, id auf den Wunsch meiner Herren Kollegen einen Kommissarius entsendet habe.

Diejer Kommissarius hat, wie es ganz den thatsächlihen Ver- hältnissen entspricht, erklärt, daß im Interesse der Forstverwaltung die von dem andern Hause beschlossene und in der Kommission Jhres Hauses großen Anklang findende Ablösung nur als erwünscht beiracytet werden könne. Weiter ist der Herr Kommissarius nicht gegangen und hat nach den ihm von mir ertheilten Jnsuuktionen nicht weiter gehen können. Jm Gegensaße zu dem Bestrebe, was mir imputirt wird, hat in Bezug auf diese Frage sich grade das Finanz-Ministerium in der Angelegenheit bis jeßt kühl und passiv verhalten, meine Herren, kühl und passiv hauptsächlich deshalb, weil sofort die Frage auftauchte, ob man die Vermittelung der Rentenbanken auch für diese Angelegenheit wolle eintreten lassen oder niht. Nun bin ih meinerseits durchaus fein Freund von improvisirten Geseßentwürfen und habe deshalb ge- wünscht und in der Kommission wird ein Anderes nicht geäußert worden sein, daß cs dem Hohcn Hause gefallen möge, wenn cs etwa mit der Jnitiative, die das Abgeordnctenhaus genommen hat, über- einstimmend sich aussprechen wolle, es ihm gefallen möge, die Frage wegen der Rentenbanken uicht durch den vorliegenden Geseßentiwurf zum Austrag zu bringen; sondern wenn die Maßregel für nüßlich er- achtet würde, dann dem Vorschlage des Abgeordnetenhauses einfach zuzustimmen, und die Frage, inwieweit die Vermittelung der NRenten- bank einzutreten habe, einer sorgfältigen Vorberathung unterziehen zu wollen. Das if der Standpunkt, den ih auch in diesem Augenblicke einnchme. Ob Sie im Jutcresse der geißlichen Institute, wie cs der Herr Kultué-Minister und der Herr Minister für die landwirthschaft- lichen Angelegenheiten thun, für wünshenêwerth erachten, auf den vorliegenden Geseßesvorschlag einzugehen oder niht, muß ih Jhnen vollständig anhcimst! llen, und ich würde Sie dringend bitten , daß Sie auf diesen Vorschlag nicht desbaib eingeben, weil zugleih das nteresse der Forstverwaltung dadurch gefördert werden möchte. Wenn Sie aber darauf eingch:n, werde ih nicht verhehlen , daß der Antrag im Interesse der Forstverwaltung mir nicht zuwider is. Dann bitte ich, die weitere Frage, ob eine Vermiitelung durh Rentenbanken ein- treten möge oder nicht, nicht in Folge eines solchen improvisirten Ge- seßes zur Entscheidung zu bringen , sondern dex Staatsregierung zu Überlassen, die Frage reiflih zu Überlegen und in einex späteren Session einen Geseßentwurf vorzulegen. Scllte die Vnsicht des Hauses dahin gehen , daß es besser sei, auf den Gefseßentwurf überhaupt nicht einzugehen, so würde diese eventuelle Frage sh von selbst erledigen.

Qu §8. 4. 5. äußerte der Regierungskommissar Geheimer Ober-Regierungs-Rath Greiff:

Meine Herren! Vrm Standpunkte der Landeskultur kommt in Betracht, daß die Abänderungsvorschläge verschiedene Ablösungsbedin- gungen aufstellen, je nachdem der Berechtigte oder der Verpflichtete provozirt. Dieser Punkt is} der erste, welcher Zweifel gegen die Amendements erregt. Es soll, wenn der Berecdtigte provozirt, ihm nur der fünfundzwanzigfache Betrag der Rente in Rentenbriefen gewährt werden; wenn der Verpflichtete aber provozirt, soll er außerdem dem Berechtigten die Coursdifferenz der Rentenbriefe zuzuschießen ver- bunden sein, :

Neben diesem Punkte is niht minder bedenklich der Vorschlag, daß der Verpflichtete, um sich von seinen Leistungen durch Vermitte- lung der Rentenbank zu befreien, eine Erhöhung der biêherigen Leistungen um ein halbes Prozent sich gefallen lassen sell. Auch für den Fall nämlich, daß der Berectigte provozirt, wind im Amen- dement verlangt, es soll der Verpflichtete durch den Antrag des Be-