1870 / 31 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

rechtigten genöthigt werden, während einer langen Reihe von Jahren eine um ein Achtel höhere Rente zu zahlen, als er bisher verpflichtet war. Man sagt, dagegen sei nichts zu erinnern, denn das geschehe zum Zwecke der Tilgung der Reute , also zum Wohle des Verpflich- teten. Jch glaube aber, daß die Geseßgebung Veranlassung hat, Bedenken zu tragen, dem Verpflichteten eine solche Wohlthat aufzunöthigen. Die bisherigen Geseße über Ablösung dur die Rentenbank sind nur so weit gegangen, daß der Verpsflichtete höchstens den gleich hohen Betrag in der Tilgungsperiode zu leisten hat, welche er bisher zu leisten ver- pflichtet war. Diese Bedenken sind von mir schon bei der Erörterung des Geseßentwurfs in der Finanzkommission zur Sprache gebracht und es ist erflärt worden, daß dieselben vom Standpunkte der landwirth- schaftlichen Verwaltung nicht als beseitigt angesehen werden können durch die ihnen entgegengestellten Anführungen. ¿

Es ist nuna die Frage, ob, wenn auf die Abänderungsvorschläge nicht eingegangen wird, dann der Gescßentwurf, wie er aus dem Ab- geordnetenhause hervorgegangen ist, in der That so erfolglos erscheint, wie er in dem Kommissionsberichte dargestellt it. Diese Frage glaubt die Staatsregierung verneinen zu dürfen. Es spriht die Erfahrung dafür, daß selbst bei der Ausführung des Geseßes vom 15. April 1857 vielfach Kapitalablösungen stattgefunden haben durch die Ver- mittelung der Auseinand:rsebungs - Behörden, daß also, wenn man nur den Interessenten geseblihe Gelegenheit giebt, sih Über eine solche zweckmäßige Auseinanderseßung zu cinigen, sie diese Gelegenheit be- nußen. Der Geseßentwurf, wie er aus dem Abgeordnetenhause her- vorgegangen ist, geht aber in dieser Beziehung viel weiter als das Geseß vom 15. April 1857; denn er giebt den Interessenten die geseßlihe Möglichkeit ciner vollständigen Rentifizirung sämmt- liher Abgaben. Würde der Geseßentwurf zum Geseß er- hoben, so läßt \sich mit ziemlicher Sicherheit abschen , daß in Folge der Anträge auf Rentifizirung die Kapitalablösung der Renten, soweit dazu mäßiges Kapital ausreicht, in der Regel mit zur Ausführung fommen würde. Es is das ein Hauptvortheil , der durch die Geseß- vorlage erreicht werden würde , daß die Verpflichteten in den Stand geseßt würden, sich von ihren- kleinen Abgaben durch Kapitalablöfung 2 befreien. Für die größeren Abgaben is ein gleich dringendes Be-

ürfniß der Kapitalablösung nicht vorhanden. Denjenigen Ver- ichteten, welche in der Lage sind, über größere Kapitalien zu ver- ügen, fann es nur überlassen werden, ob fie dieselben zur Ablösung nah dem geseßlichen Prozentsaße verwandeln wollen oder nicht, und man wird für das Geseß - einen niedrigeren Ablösungssaß, als den fünfundzwanzigfachen Betrag mit Rücksicht auf die berechtigten Jnsti- tute niht ins Auge fassen können. |

Hiernach ist unter den vorliegenden Vorschlägen gerade derjenige, welcher von dem Abgeordnetenhause gemacht ist , als ein solcher zu bezeichnen, welcher, vom Standpunkte der Landeskultur betrachtet, die Verhältnisse in billiger Weise für beide Theile ordnet.

Der Regierungskommissar , Geheimer Ober-Finanzrath Meinecke erklärte hierauf:

Meine Herren, wenn die Ablösung durch Vermiitelung der Renten- banken erfolgt, so werden die Verhältnisse zwischen den Verpflichteten Und den Berechtigten vollständig gelö}; der Verpflichtete hat eine be- stimmte Rente, und zwar während eines Zeitraumes von 56! Jahren an die Rentenbank, d. h. an die Staatskasse zu zahlen, und diese Übernimmt die Verpflichtung, die Rentenbriefe mit 4 Prozent zu verzinsen und mit ;¿ Prozent zu tilgen. Die Staatskasse Über- nimmt also ein nicht unerheblihes Risiko. Sie hat dies Risiko im Mee 1850 Übernommen. Damals handelte es sich um eine Maßregel, welche zum Nußzen gereichen sollte nicht blos der ge- sammten ländlichen, sondern auch eines großen Theils der städtischen Bevölkerung. Es handelte sich darum, cinen Zankapfel aus der Welt zu schaffen, der Über die Abgabenverpflichtung zwischen den Hintersassen Und den Gutsherren seit langen Jahren bestand. Eine solche allgemcin staatliche Rücksicht waltet in dem vorliegenden Fall nicht in demselben Maße ob; es is jedoch allerdings immer noch eine große Anzahl Be- rehtigter und Verpflichteter, die hier sich gegenüberstehen, und in deren Interesse eine Jntervention der Staatskasse sich immerhin rechtfertigen lassen möchte, wenn dadurch nicht ein zu erhebliches. Risiko für die Staatskasse entsteht. Man kann sagen, durch die Rentenbank- verwaltung seit dem Jahre 1850 hat sich ergeben, daß die Staatskasse

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in der That eine erhebliche Gefahr nit gelaufen ist, die Ausfälle, welcLe bei einzelnen Renten eingetreten find, und die dazu genöthigt haben, das Ablösungskapital fúr solhe Renten auf den Reservefonds zu übernehmen, haben seither ihre Deckung in diesem Reservefonds ge- funden; d. h. also, die überwiegende Zahl der Renten is einge- gangen und durh die erzielten Zinsgewinne is die Staats- fasse in die Lage geseßt, die entstandenen Ausfälle decken zu können. Jn dem vorliegenden Fall würde das Risiko dadurch dem Umfange nach noch geringer sein, daß eben nicht eine so erheb- lihe Anzahl von Renten übernommen zu werden brauche. Aber, meine Herren, wir müssen auch vergleichen, ob denn die Sicherheit der einzelnen Renten im vorliegenden Falle ebenso groß ist, als bei der Ablösung nach dem Gesebe von 1850, und da tritt der erhebliche Unterschied uns entgegen, daß, während nach dem Geseh von 1850 derjenige, welcher eine Nente von 5 Thlr. zu zahle: hatte, fortan nur eine Rente von 45 Thlr. zu zahlen brauchte, aljo von vornherein einen Erlaß von !/,, seiner bisherigen Leistungen erhielt, wenn er die Rente während 56! Jahren zahlte, jeht, wenn er während desselben Zeitraums die Rente zahlt, soll er statt 4 Thlr. 45 Thir. be-

zahlen; ihm wird also cin Achtel seiner bivherigen Leistungen mehr auferlegt. Daß dies im Landeskultur - Interesse nicht wünschenswerth ist, das hat bercits der Herr Vertreter des

landwirthschaftlichen Ministeriums hervorgehoben. Jn demselben Maße, wie die Last der Verpflichteten ers{wert wird, vergrößert sich aber auch das Risifo der Staatskasse, und es scheint daher nicht un- bedenklich, ob die Staatsregierung s\ch würde in der Lage befinden können, ihre Zustimmung zu einem Gescß zu geben, durch welches der Verpflichtete durch den Berechligten genöthigt werden fann, während 564 Jahren, d. h. abschbar wie auf immerwährende Zeit, einen )öheren Betrag jährlich zu entrichten, als er dem wirklihen Jahres- werth seiner Rente entsprechend zu zahlen hat. Also auch von diesem Gesichtspunkte aus glaube ich Jhnen das Amendement, sowie es hier liegt, nit empfehlen zu können.

Statistische Nachrichten.

Einer in dem »Centralblait der Abgaben-, Gewerbe- und Handelsgeseßgebung und Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten« veröffentlichten statistishen Nachweisung der Stempel- einnahme in den Jahren 1860—1868 zufolge betrug die Stempel- einnahme in dem leßtgenannten Jahre im Ganzen: in den alten Provinzen 5,875,066 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf. und in den neuen Pro- vinzen 1,319,422 Thlr. 3 Sgr. 1 Pf. Davon für gewöhnliches Stempelpapier: in den alten Provinzen 3,305,661 Thlr. 24 Sgr. 2 Pf. (darunter an Erbschaftsstempeln 871,611 Thlr. 11 Sgr. 1 Pf.), in den neuen Provinzen 585,323 Thlr. 25 Sgr. (Erbschaftsstempel 138,062 Thlr. 18 Sgr. 3 Pf.); für Paßformulare: in den alten Pro- vinzen 22/481 Thlr. 10 Sgr. , in den neuen Provinzen 2933 Thlr. 20 Sgr.; Aufenthaltskarten für poluishe Ueberläufer in den alten Provinzen 199 Thlr. ; Wanderpaßbücher: alte Prov. 193 Thlr. 24 Sqgr., neue Prov. 686 Thlr. 9 Sgr. 8 Pf.; Gesindebüchex: alte Prov. 52/094 Thlr. 20 Sgr., neue Prov. 351 Thlr. 2 Sgr. 10 Pf.; Dienst- bücher für Schiffer: alte Prov. 1759 Thlr. 25 Sgr., neue Prov. 1823 Thlr. 18 Sgr 11 Pf.;7 Führungs- und Befähigungszeugnisse für Matrosen, Steuerleute 2c. : alte Prov. 274 Thlr. 10 Sar.; Vollmach- ten: alte Prov. 11,322 Thlr., neue Prov. 1 Thlr. ; Wechselformulare : alte Prov. 118,942 Thlr. 25 Sgr., neue Prov. 14,501 Thlr. 10 Sgr. ; Stempelmarken: alte Prov. 1,482,312 Thlr. 10 Sgr., neue Prov. 391/969 Thlr. 5 Sgr.; Wechsel: alte Prov. 17,561 Thlr., alte Prov. 15 Sgr.; Zeiiungsstempel a) für inländische Zeitungen: alte Prov. 578/670 Thlr. 9 Sgr. 10 Pf., neue Prov. 133,565 Thlr, 18 Sgr. 1 Pf., b) für ausländische Zeitungen: alte Prov. 13,539 Thlr. 6 Sgr. 9 Pf. neue Prov. 17,032 Thlr. 14 Sgr. 8 Pf.; Spielkarten: alte Prov. 151,776 Tblr. 18 Sgr. neue Prov. 47,194 Thlr. 3 Sgr. 2 Pf.; Stempelsteuer gegen Quittung: alte Prov. 21,508 Thlr. 13 Ae 11 Pf, neue Prov. 137,723 Thlr. 27 Sar. 6 Pf.; Kalender: alte Prov. 95,761 Thlr. 4 Sgr., neue Prov. 25,947 Thlr. 19 Sgr. ; zu- fällige Einnahmen: alte Prov. 447 Thlr. 28 Sgr. 1 Pf., neue Prov. 367 Thlr. 24 Sgr. 3 Pf. f

Zwischen Dover und Calais sind im vorigen Jahre im Ganzen 156,342 Personen befördert, oder 13,387 mehr als in 1868.

E V.

Deffeutlicher Anzeig

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Auf Grund der Anklage der Königlichen Staatsanwaltschaft vom

25. Oftober 1869 i} gegen Polaente Heerespflichtige 1) Joseph Ruwelski aus Franzdorf, zuleßt in Szewno, 2) Friedrich Wilhelm Schulz aus Carcelina, 3) Carl Ferdinand Mundt aus Gruppe, 4) Bogislaus v. Magnuszewski aus Lnianneck, 5) August Julian Wiersbicki aus Ostrowerkämpe, 6) Franz Krzemkowski aus Gawroniß, zuleßt in Pruft, 7) Paul Torlop aus adlich Przynn, 8) Thomas Demsfi aus Schweß, zuleßt in Culm, 9) Anton Riehlißkfi aus Sull- nowko, 10) Johann Wieszniewski aus Taschauerfelde, 11) Mar- in Friedrich Wilhelm Nies aus Wrrembki, 12) Valentin Me aus Grodde, 13) August Friedrich Wilhelm Reßlaff aus ubau, 14) Math. Jos. Woiczechowski aus Luszkowko, 15) Adalbert

-Wollschläger aus Poledno, zuleßt in Palsh, Kreis Bromberg, 16) Johann Baranowsfi aus Grodde, 17) Gottl. Aug. Ed. Meißen aus Ober-Sartawiß, 18) Aug. Jul. Foelske aus Gr. Tuschin , 19) Al-

bert Wittkowosfi aus Unterberg, 20) Joh. Aug. Reinke aus Dt. West-

phalen, 21) Joh. Rzeczynski aus Wienskowo, 22) Carl Friedr. Wil- | Wienskowo,

helm Eduard Bauer aus Zbrachlin, zuleßt in Poln. Crone, 23) Johann Kordas aus Bankau, 24) Jul. Ed. Manteuffel aus Bresin, 29) Stanislaus Szczygielski aus Dubiellno, 26) Franz Nagorsfki aus Ober-Gruppe, 27) Wilh. Gottl. Schümke aus Alt-Jaschinniß, 28) Gustav Baranowski aus Konschiß, 29) Carl Ferdinand Schiefelbein aus Konschiß, 30) Heinrich Neumann aus Kossowo, zuleßt in Maleszehowo, 31) Carl Smolinski aus Laszewo, 32) Otto Ed. Nach- tigall aus Lowinnect, 33) Franz Kuffel aus Lubiewo, 34) Carl Ju- lius Jaenish aus Gr. Lubin, 35) Adam Koniarski aus Luszkowwo, 36) Aug. Herrm. Thimyahn aus Maleszechowo, 37) Emil Rud. Blut. hard aus Neuenburg, 38) Albert Blocfiewicz aus Neuenburg, 39) Wilh. Leop. Platfke aus Neuenburg, 40) Heinr. Rud. Riemer aus Neumühl, Kreis Schweß, zuleßt in Johannisdorf, Kr. Marienwerder, 41) Adalbert Saua aus OÖstrowitt, 42) Jakob Bielicky aus Schweß, 43) Maxt. Draczczewsky aus Shwcß, 44) Carl Berg aus Treul, 45) Johannes Wilh. Gerwien aus Unterberg, zuleßt in Berlin, 46) Joh. E aus Wienskowo , 47) Andr. Willam aus

48) Franz Woka aus Wienskowo) 49) Casimir Klinczewsky

aus Zembowo, 50) Mich. Sindzinsky aus Bri

1 Ludw 93) Wilh. Kopischke aus L ES

aus Christkowo, §2)

Gruppe, 99) Johann Rexin

itt, 56) L e: 30 v E aus en itred, 57) Fricd. Wilh. Erdmann cus E L T IMRRe DerBelgoie Jondwsky N S Aae fe M a E 6 nos, VENIEeE Ee, 61) Aug. Ludw. Dobberstein aus Lubau 62) Tol E . i d Wilh. Fabldi: 63) Adolph Pepinsky aus Silaeo: ¿h Fried. E aus Neuenburg y 65) Joh. Aug. Schube aus Proclama. 67) Johan E n Sd e SSiemanowöky aus Neuenburg, | Anwaltschaft vom Osche, 69) Karl Marohn aus Kl. Plochoszyn, 70, o (ev ibaler aus | Lorenz Kanfe

aus Poledn-, 71) Maximilia chowo, 74)

ter

79) Lapfa aus Suchau,

Ragoß aus Kl. Zappeln,

sih dadur dem Eintritte

worczy®sco, aus

g MLOEa Ran; pf Jul. David Freund il Gottl. Schulz aus Poledno, 73, L iger au

Adolph P

78) riet u e } riedr. Wilh. 4 Herm. Jul. Müller aus Treuldorf, 80) Ca nterberg, 81) Johann ARS aus Warlubien, : : zuleßt in Topolinken unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage die fs eröffnet, weil sie ohne Erlaubniß die Königlichen Lande verlassen und Cbe in den Dienst des stehen aben. * Zur Hauptverhandlung is ein Termin

esen, 51) Brei Meiedler lele aus Dulzi

94) Peter Reich aus Ober. Hutta à Ojstrow

ber aus Schweß, 77) Ye- Kasilke aus Sreuldore, rl Bernh. Danken aus

82) Herrm. Rud. durch Beschluß des rmlíche Untersuchung

Poledno, 72) Ed. : Leo Hugo Osfar Decka aus P Levin Knopf aus Przechowo, in S Ae August John aus Schwefkat lit O 0, zuleßt in Schweß, 75)

den Heeres entzogen

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Gerichte so

Dronckowsfi

Jul. des ebenden Termin auf

für Vergehen

ist, so werden

i n auf den 29. Mär ‘Lad i L De s t H L a g8 A, i b H a ais Ee M Tenn Stell Ver ator : E 1 eTgehen anberaumt. Da der | Vertheidi lege Aufenthaltsort der vorstehend genannten S O nes A Sue N ara ie zu Marienweder vom ; u ermitteln i so werden dieselbe Ausblei hierdurh zu dem anberaumten Dittriia en usbleibenden C P \ L gefordert, entweder selbst, oder durch Bli Ae agd Auf

„Bekanntmachung. durch ihre Enifétiugg énttote behörden , auf dieselben Staatsanwaltschaft vorführen e Wiesbaden, den 11.

geseßlich zulässige Stellvertreter

zur festgeseßten Stunde dienenden Beweis

E Altfließ, te förmliche Untersuchung eröffnet wei lichen Lande verlassen, gad a e

stehend genannten Heerespflichti Regierung zu Marienwerder vom

zeitig vor dem

nde zu erscheinen und die mittel mit zur Stelle zu b Termine anzuzei ( i afft werden können. den wird mit der Untersuhung und Entsh

zu ihrer Vertheidigung ringen, oder solche dem

gen, daß dieselben noch

Segen die Ausbleiben- Schweߧ, den 1. November 1869. Ms SIIRBAERR

Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung.

aus Weide, zuleßt i

Heeres entzogen haben. den 29.

anberaumt. Da

durch Beschlu

; j März 1870 hicsiger Gerichtsstelle, im Terminszimm

Auf Grund der Ank 27. Juni 1869 ist aus Kommorsk, Franz Kaminski

n

gen nach d 1, Mai

1. Juni

gegen fol

des unterzeichneten

lage der Königlichen Staats- gende Heerespflichtige: i aus g e Olelbura /

Lubochin, Franz August Franz Gerichts

ohne Erlaubniß die König- sih dadur dem Eintritte D Sa

den Dienst

Zur Hauptverbandlung ist ein Vormittags 11 Uhr, an mer Nr. 1 vor der der jeßige Aufenthaltsort der vor- em Atteste der Königlichen

1869 nit zu ermitteln

Deputation

dieselben hierdurch) zu dem anberaumten Termine vor-

ufgefordert,

| wird mit der Untersu un tumaciam verfahren werden. na

Königliches Kreisgericht.

Die nachstehend aufgeführten n und hat ihr zu i / R e Me U lassen, welche um Voll der Strafe

Januar 1870. C ollstreckung der Strafe un

Aufenthaltsort bis jebt nicht

Personen haben \ich der V

anhalten und der

ermittelt nächsten inländi d Nachricht darü

werden Ffönnen.

Termi

) entweder selbst, odér dur aur Geben Stunde zu erschei i dienenden Beweisniit

folche dem Gericht so eiti, O

Schweß, den 28. N

ollstreckung der gegen sie rechtsfkrà n. T ersuch hen Gerichtsbehörde, r ber hierher gebeten

ftig

verden.

ch gesebli zulässigen nen und die zu ihrer zur Stelle zu bringen, oder ne anzuzeigen, daß die- erden können. Gegen die und Entscheidung in con- «ovember 1869.

1, Abtheilung.

erkannten Strafen

e daher alle Polizei- esp. dem Beamten der

E Lan i E E M Am Dg lih preußische Staatsanwalt. Z 4 Stand Strafbare Handlung, Rechtskraft Strafe. É amen. f Vornamen. oder Heimathsort. | wegen deren die Strafe A ne e Substituirte Ves / anda ur L s Ms Gewerbe. erkannt if, die Strafe festgesevt f S, Ae 1. Schneider. | Kathari thlr. |sq.[pf} strafe. : atharine. Magd. Oberursel. Gewerbsmäßige Unzucht. 19. November 1867. Po- : Ler Königstein. . 3 i ixi i 5 i Y Pappert. pi Taglöhner. Kirchhosel. Medizinische Pfuscherei. D, August 1869 Wolizei 10 |—|—]10 Tage Ge 3. Menz. Mathias Steindecker, i ) N C ggarGbguisen R l ithias. er, Mainz. {Störung der Sonntagsfeier. 119 A 186 52G Karl. Heinrich. O Altenstadt. Führung falschen Namens. 29 Septeriber 1880 U j d l 00 Faust. Franz. l ne Hofheim. |Forsifrevel. O Don D 120! Q LE : erbe. 2 des Amtsgerichts y Y ; Pfeffer. Jacob. Knecht. Mosbach. Ehrenkränkung. 5, Tf las Polizei] 2 }—|— 7. ] Brendel. Johann. Megger. Wiesbaden. [Grober Unfug. DEndat E 10 |—|—/5 Tage T 1869. Bolizeigericht e - [Kölnschebach. | Heinrich. Taglöhner. Neesbah. [Feuerpolizeivergehen. Mandat es 19. Maif 1 |—[—]1 Tag : 1869. Polizeigericht j j Keßler. Theodor. Taglöhner. Mühlbach. |[Felddiebstahl. veinbit E S. u T —15-H ‘STa l 1869. Polizeigericht x , Ulrich. Paul. Backstein- Nierstein, [Ruhestöxender Lärm. Mantkat N 4. August macher. 1869. Polizeigericht y aen. 3 Tage ; Koch. Johann. 4 ua Bockenheim. |Ruhestörender Lärm. Manta h 4. August ; 1869, Polizeigericht i Wiesbaden. 3 Tage 12, Müller. Johann. A Griesheim. |Desgleichen, Eber N E : A tacher. : : 13. | v. Siebold. Heinrich. ohne Geschäft. | Wiesbaden. Feuerpolizeivergehen. 17. Juli 1869. Polizei] 1 |—|_h1 Tag 14. | tr) 1869, Po Hamm. Louis. Kaufmann. Homburg. FKontravention gegen das 17° Márz 1869. Polizei: 64 |—|—]102 Tage Gewerbe- und Hausir- geriht Homburg. : 15. Pohl Peter. | Schornstei ? G E TAR ¿ ; 7 ate Lorch. Berufsehrenkränkung. 18. Januar 1868. Polizei-] 10 |—|—{10 Tage. 16. Pohl. Peter. Se Lorch. Diebstahls. 14? Márz 1868. Malizei , eger. ge zu Rüdesheim. Î Ro08. Peter. Schiffer. Aßmanns- Berukfsehrenkränkung. 18, Juni 1868 Bo. L hausen. ged! zu ens ai : j : age Gefängniß. | Rath Ludwig. Dachdecker. Cöln. Gehlen beim Ersaßgeschäft. Mandat G 11 Januar 1 |—|—H Tag. 9, Polizeigericht zu | | Eltville, M

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