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Berlin, 7. Februar. Se. Majestät dex König haben Allergnädigst geruht: zur Anlegung des dem Legations - Rath Grafen Carl von Doenhoff von des Königs von Württem- berg Majestät verliehenen Ritterkreuzes des Württembergischen Kronen-Ordens8- der demselben von dem Kapitel des Deutschen Ordens (Balley Mee verliehenen Jnsignien des Ritter- freuzes dieses Ordens; des dem Hofrath Schwarß bei der Gesandtshaft des Norddeutshen Bundes in Karlsruhe von des Großherzogs von Baden König- lien Hoheit verlichenen Ritterkreuzes zweiter Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen ; sowie zur Anlegung des dem Telegraphen-Direktor Bothe zu Halle von des Herzogs von Sachsen-Coburg-Gotha Hoheit verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglih Sachsen-Ernestinischen Hausordens, — Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 7. Februar. Se. Majestät der König empfingen im Laufe des gestrigen Vormittags den General-Lieutenant Hann von Weyhern und den General-Major
von Mirus. Um k Uhr hatte der ruffishe Fürst Joussupow
die Ehre einer Audienz. Die Familientafel fand bei Sr. Königlichen Hoheit dem Kronprinzen statt, und nahmen Se. Majestät der König daran Theil. i
— Heute empfingen Se. Majestät der König nach dem Vortrag der Hosmarschälle militärische Meldungen im Beisein des Gouverneurs und Kommandanten und arbeiteten hierauf kurze Zeit mit dem Wirklichen Geheimen Ober-Regie- rungs-Rath Wehrmann. Um 1 Uhr gewährten Allerhöchst- derselbe dem Fürsten Ludwig zu Bentheim und, dem Grafen Alfred zu Stolberg-Stolberg eine Audienz. Abends erschienen Se. Majestät der König sowie Jhre Majestät die Königin auf dem Ball: bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht.
— Ihre Majestat die Königin war vorgestern in der 5. Vorlesung des Wissenschaftlichen Vereins anwesend und wohnte gestern dem Gottesdienste im Dome bei. Das Familien- diner fand bei Jhren Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin statt. — Jhre Majestät besuchte Jhre Majestät die verwittwete Königin in Charlottenburg.
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte gestern Vormittag dem Gottesdienste im Dome bei, nahm nach. dem- selben militärische Meldungen entgegen und erschien um 5 Uhr bei dem Diner der Königlichen Familie.
— In dex vergangenen Nacht, der Nacht: vom Sonntag, den 6.,, auf Montag, den 7. Februar, hat in dem Kr'on- prinzlichen Palais cin nicht unbedeutender Brand statt- gefunden. Derselbe scheint zuerst von dem Kanzleidiener der Königlichen Hauptbank, Schröder, bemerkt worden zu sein. Dieser machte gegen 2 Uhr vereint mit dem am Palais stationirten Nachtwächtex Klemm im Hofe Lärm und weckte die Dienerschaft, welche sofort nach der Feuer- wehr telegraphirte. Das Feuer war auf dem. Dachstuhl der nach den Linden. zu gelegenen Front, über den von der Prinzessin Charloîte und deren Umgebungen lewohn- ten Gemächern ausgebrochen ; es hatte bereits die Decke durchgebrannt, so daß die Prinzessin in die unteren Stockwerke gebraht werden mußte. Es gelang der Thätigkeit der Feuerwehr, in. kurzer Zeit. des Feuers Herr zu werden. Jhre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin waren sogleih durch den Ruf »Feuer« auf- geweckt worden und Ersterer war selbst an die bedrohte Stelle geeilt, um die erar eren Me zur Verhütung weiteren Unglücks zu ertheilen, während Ihre Königliche Hoheit sih. zu. Höchstihren- Kindern: begeben hatte. Glücklicher- weise scheint der Schreck und der plößliche Temperatur- wechsel weder Jhrer Königlichen Hokheit der Kron- prinzessin- noch dexr: Prinzessin-Tochter Schaden zugefügt zu haben. Die Feuerwehr hat auch bei dieser Gelegenheit ihre gerühmte Kaltblütigkeit, Schnelligkeit und Gewandtheit be- währt; kaum. hatte sie übrigens in dem Kronprinzlichen Palais ihre Thätigkeit beendet, so wurde sie- eines anderen Brandes wegen nach der Alexanderstraße abberufen.
Der Kommandant General-Lieutenant Graf Bi8marck:-Boblen und: der Polizei-Präsident- vom Wurmb- hatten sich- sofort nah eingegangener Meldung von dem Brande an Ort und Stelle begeben, auch die-11. Compagnie- des Kaiser- Alexander- Garde- Grenadier - Regiments war- in kürzesier. Frist, daselbst er- schienen. - Veranlassung des Feuers. ist; vermuthlich gewesen, daß, als Arbeiter Tags vorher die eingefrorenen Wasserlei- tungsröhren aufthaueten, eine Kohle oder. ein Funke unbeachtet aus einem der Kohlenbecken gefallen is und, auf den Dach- sparren weiter geglimmt hat.
— Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeutschen Bun des für Justizwesen hielt heute eine Sißung ab. — Der Ausschuß des Bundesrathes des Norddeukt- shen Bundes für Rehnungswesen trat heute zu einer Sißung zusammen.
— In der 13. Plenar -Sißung des Herrenhauses, welche am Sonnabend, dea 5. Februar um 24 Uhr durch den Präsidenten Eberhard Graf zu Stolberg - Wernigerode eröffnet wurde, brachte der Minister des Jnnern Graf Eulen- burg den Antrag der Staatsregierung auf Vertagung des Landtags ein. Das Haus überwies diesen Antrag einer be- sonderen Kommission. Schluß der Sißung 25 Uhr.
— Die heutige (14.) Plenar-Sißung des Herrenhauses wurde nach 11 Uhr durch den Präsidenten Eberhard Graf zu Stolberg - Wernigerode eröffnet. Von den Ministern waren der Handels-Minister Graf Jyenpliy und der Justiz-Minister Dr. Leonhardt anwesend. Der Präsident theilte die Zusammen- sezung der zur Vorberathung des Vertagungsantrags gewählten besonderen Kommission mit. Darauf ging das Haus zur ersten Nun1imer der Tagesordnung über: Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über den Gescy-Entwurf, betreffend die Handelskammern. Der Referent Prof. Tellkampf motivirte die Verbesserungs-Anträge der Kommission. j
Es nahm darauf der Handels-Minister Graf Jhenpliß das Wort. Nach einer darauf folgenden unerheblichen Debatte wurde der Gesehentwurf im Einzelucn und im Ganzen mit den Abänderungen der Kommission angenommen. i
Es folgte in der Tages8ordnung: Bericht der Finanzkom- mission über den Gesehentwurf, bctreffend die Aushebung der Mahl-- und Schlachtsteuer und Einführung der Klassensteuer in mehreren Städten. Der Referent Herr Hasselbach sprach über den Antrag der Kommission, den Geseßentwurf abzulehnen, und erklärte, der Vorlage persönlich zuzustimmen. An der Debatte betheiligten sich noch die Herren Telllampf, Graf Rittberg., v. Kleist - Reßzow , Graf Brühl, sowie der Finanz- Minister Camphausen und der Regierungs - Kommissarius,
Geheime Ober-Finanz-Rath Burghart. : A (Schluß des Blattes.)
— Im Verlaufe der Sizung am Sonnabend, den 5. d. M, erledigte das Haus der Abgeordneten noch eize Petition mehrerer Mitglieder der Schulgemeinde Cavern bei Creuzburg wegen Jurücknahme eines Ministerial-Reskripts und ZJurü- zahlung einer exekutivish beigetriebenen Gehaltszulage für den Lehrer durch Annahme des Kommission8antrages: »die Petition der Königlichen Staatsregierung dahin zur Berücksichtigung zu überweisen, daß die Gemeinde Cavern über die ihr zugemuthete Verbesserung des Lehrergehaltes erst noch gehört, bis dahin aber von jeder weiteren Exekution gegen sie Abstand genommen werde.« — Es folgten Wahlprüfungen. Die Wahlen. von 4 Abgeordneten wurden ohne Debatte für gültig erklärt. Ueber die Wahl des Abg. Reeder (7. sch{le8wig-holsicinischer Wakbhlbezirk Eckernförde) erhob sich eine längere De- batte. Die Abtheilung beantragte, die Wahl“ für un- gültig zu erklären, weil mehrere: Wahlmänner rechtswidrig ge- wählt worden sind. Referent Abg. v. Brauchitsch: (Flatow) empfahl diesen Antrag, der von den Abgg. v. Diest, Graf zu Eulenburg (D. Cronc) und v. Kardorff unterstüßt wurde, wäh- rend der Abg. Lutheroth die Wahlakten zur nochmaligen Prü- fung an die Abtheilung verweisen wollte. — Das Haus ver- warf jedoh- diesen lehteren Antrag und {loß sich: dem. der:Kom- mission fast einstimmig an. — Es wurde noch eine große Anzahl von Wahlen e Widerspruch- für gültig: exklärt und sodann zun leßten Gegenstand der Tagesordnung: Fortscßung der Spezialdebatte über die Krei8ordnung, Übergegangen. Die Diskussion begann bei §. 50,- welcher nach der Regierungsvorlage lautet: »Der Amts8hauptmann hat 1) die Polizei, soweit sie nicht. durch: besondere Gesetze dein Landrath oder anderen Beamten übertragen ist, in dem Amts8Sbezirke, sowie in: den einzelnen: dazu gehörigen Gemeinden und Gutsbezirken, insbesondere also die Sicherheits-, Gesinde-, Armen-, Wege-, Wasser-, Feld-, Fischerei-, Gewerbe-, Bauz-, Feuerpolizei 2c. zu verwalten und 2) die unmittelbare Aufsicht. Über: die Kommu- nal-Angelegenheiten der zu dem Amtsbezirke gehörigen Gemein- den und selbständigen Gutsbezirke: zu. führen, Er hat das Recht, die Befolgung seiner Verfügungen nach Maßgabe der geseßlichen Vorschriften zu erzwingen.« — Hierzu beantragten: 1) die Abgg. Miquél und Genossen: dem zweiten Absaß der Nr. 2 folgende Fassung zu geben: »Der Amtshauptmann hat als Ver- walter der Polizei dasRecht unddie Pflicht, da, wo die Erhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit sein. sofortiges Einschreiten nothwendig macht, das dazu Erforderliche anzu- oxdnen- und ausführen zu. lassen. Gegen diejenigen, welche seinen amtlichen, durch seine geseßlichen Béfugnisse gerechtfertigten Anordnungen Folge zu leisten sih weigern, känn der An1ts-
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hauptmann Geldbußen bis zum Gesammtbetrage von 5 Thalern als ExefutionSmittel nah vorgängiger Androhung verfügen und nôthigenfalls zwangsweise einziehen. Wird gegen die be- treffende Verfügung binnen 10 Tagen nach deren Erlaß Wider- spruch erhoben, so erfolgt die Entscheidung durch den Richter. Ist die festgeseßte Geldbuße nicht beizutreiben, so hat der Amts- hauptmann bei dem Richter die Umwandlung der Geldbuße in Ge- fängnißstrafe zu beantragen. Jn beiden Fällen kommt dasjenige ae t Verfahren in Anwendung, welches auf den Wider- pruch gegen die vorläufige Straffestseßzung wegen L1lebertre- tungen stattfindet (Geseß vom 14. Mai 1852. Ges. Samml. S. 245). Der Prüfung des Richters unterliegt nur, ob der Amtshauptmann in der Auflage und in der Anordnung der Exekution seiner geseßlichen Befugniß gemäß gehandelt habe, « eventuell für den Fall der Nichtannahme des vorstehenden An- trages, »Absaß 2 zu streichen.« 2) Abg. v. Brauchitsh (Elbing): hinter Absag 2 einzuschalten: »3) den Landrath und den Kreis- ausschuß in den Geschäften der allgemeinen Landes-, beziehungs- weise Kreis-Kommunalverwaltung zu unterstügen.« — 3) Abg. Reichensperger: »Das leßte Alinea zu streihen.« Nach längerer id Graf Sibre éa dato u E pl gien Reichensperger : erin betheiligten, wurde die Verhandlun
Schluß 3 Uhr. N : N
— Die heutige (63.) Plenarsißung des Hauses der Abgeordneten wurde vom Präsidenten von Forckenbeck um 105 Uhr eröffnet.
Am Ministertische befanden sich der Minister für die land- wirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow , der Finanz- Minister Camphausen und mehrere Regierungs-Kommissare. _ Vor Eintritt des Haus in die Tagesordnung erklärte der oinanz-Minister Camphausen:
Meine Herren! Von der Anleihe von 40 Millionen, zu deren Ausgabe die Staatsregierung -durch das Geseß vom 17. Februar 1868 ermächtigt wurde, sind betanutlih bisheran nur 29 Millionen realisirt worden. Wie schon früher erwähnt wurde, lag es in der Absicht, die- jenigen Bestimmungen des Gesebes vom 17. Februar 1888, wodur die Tilgungsverpflihtung vorgeschrieben ist, durch ein Spezialgeseß aufzuheben. Jh bin gegenwärtig durch eine Allerhöchste Kabinets- Ordre vom 5. laufenden Monats ermächtigt, das Spezialgeseß dem
ohen Hause zu überreichen. Jch will dabei bemerken, daß bei diesem Spezialgeseß Ihnen die Gelegenheit geboten werden wird, sih auch Über die Frage zu äußern ov es die Zustimmung des Hauses finden könnte, wenn später daran gedacht werden sollte, eine Staats - Prämien - Anleihe aufzunehmen. Die früheren Ver- handlungen Über diese Frage in diesem Hohen Hause haben der Staatsregierung ein flares Bild darüber nicht zu geben vermocht , ob sich der fundgegebene Widerstand dagegen richtete , daß man eine ähnliche Anleiheform den Privatgesellshaften überlassen und nicht dem Staate den Vortheil zuwenden wollte, der sich aus dieser Anleiheform ergeben könnte oder aber, ob es die Absicht des Hohen Hauses sein möchte , dieser Anleiheform unbedingt Jhre Zustimmung versagen zu wollen. Ich bemerke, daß die Frage nur ineidenter an- geregt wird daß, es nicht etwa in diesem Augenblick in der Absicht liegt, eine Staats - Prämien - Anleihe zu machen , sondern daß die Staatsregierung nur diesen Anlaß dazu benußen will, um in dieser Be- ziehung die Jntentionen dieses Hohen Hauses kennen zu lernen. Jch erlaube mir, das Spezialgeseß auf Grund der bercits erwähnten Allerhöchsten Kabinetsordre vom 5. Februar l. J. dem Hohen Hause
zu übergeben.
Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die S{lußberathung Uber den Entwurf eines Geseyes, betreffend die Einführung einer gleichmäßigen Gebühr für Jagd - Legiti- mation®scheine in der Provinz Hessen - Nassau, mit Auss{luß des ehemaligen Herzogthums Nassau, und der mündliche Be- richt über die Petition des Theodor Hosch und Genossen zu Biedenkopf, dahin gehend:
Das Abgeordnetenhaus wolle die Königliche Negierung ersuchen, zu verfügen, daß im Hinterlandkreis für einen Jagdwaffenpaß ein Betrag von 1 Thlr, zu entrichten sei. :
Der Referent Abg. Dr. Bähr beaniragte: j
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: -dem fraglihne Geseßentwurf seine Zustinmung zu eriheilen mit der Abäuderung, daß 1) statt der Ueberschrift des Entwurfs geseßt werde: Geseß, be- treffend die Jagdschein-Gebühr in der Provinz Hessen-Nassau; 2) in d 1, Absay 2 statt »Jagd-Legitimations-Scheine« geseht werde: »Jagd- cheine«; 3) dem dritten Absaß- des §. 1 folgender Saß angeschlossen werde: Für das ehemalige Kurfürstenthum Hessen tritt bezüglich der persönlichen Befreiung von der Gebühr die Vorschrift -in §. 731 Nr. 6 des kurbessischen Stempelgeseßes vom 22, Dezember 1853 wieder in Kraft ; 4) nach §. 1 folgender Paragraph eingeshoben werde : ÿ. 2. In dem ehemaligen Kurfürstenthum Hessen verlieren die zur Beit ausgegebenen Gewehrerlaubnißseheine mit Ablauf von 14 Tagen, nachdem dieses Geseß in Kraft getreten sein wird, idre Gültigkeit, die. gedachte Petition durch Annahme des Geseßes für erledigt zu :
Der Geseßentwurf wurde nah kurzen. Bemerkungen des Regierungs - Kommissar in der vom Referenten beantragten ¿Fassung angenommen.
_ Es folgte 2). Schlußberathung , betreffend die Uebereinkunft Über gemeinsame Bestimmungen für die Fischerei im Nhein
von Basel an abwärts, sowie in seinen ZJuflüssen und Ab-
slüssen bis in das offene Meer vom 27. November 1869.
i E e E i le A den von ihm ) Jeferenten Abg. Dr, Braun iesbaden) gemein-
schaftlich gestellten le i Éa veaia
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
I. der vorbezeichneten Uebereinkunft vom 27. November 1869 die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen ;
._ 11. die Königliche Staats-Regierung aufzufordern: 1) den beiden Häusern des Landtages jährlich Vorlage zu machen über den Vollzug der Uebereinkunft, über die zu diesem Zee getroffenen weiteren Anordnungen und über die Erfolge derselben; 2) dahin zu wirken, daß der in Artikel 11 der Uebereinkunft in Aus- sicht genommene »zeitweilige Zusammentritt« der Fischerei-Bevoll- mächtigten vorerst wenigsténs jährlich einmal stattfinde, demnächst aber in fürzeren Zeiträumen periodish wiederkehre; 3) Vorsorge zu treffen, daß auf dem Wege der Bundes8geseßgebung und der dieselben er- Lt Lande®Lgeseßgebung, sowie auf dem des Vertrages mit den
etreffenden Regierungen der zum Norddeutschen Bunde nicht gehörigen Staaten, für sämmtliche deutshe Ströme und Gewässer der erforder- lihe Schuß für Fishzucht und Fischerei hergestellt werde.
Nach Bemerkungen des Abg. Dr, Virchow, des Regierungs Kommissars und des Referenten Abg. Dr, Braun (Wiesbaden) wurde dieser Uebereinkunft die Zustimmnng ertheilt.
Bei der Abstimmung über den Gesehentwurf, betreffend die Schonzeiten des Wildes, wurde das ganze Geseh mit einer er- heblichen Majorität angenommen.
Das Haus trat hierauf in die Vorberathung des Entwurfs der Kreißordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen im ganzen Hause. — Vierter und fünfter Abschnitt. Von dem Amte des Amts- hauptmanns und von dem Amte des Landraths. — Die Dis- kussion begann mit §. 50.
s on R eaen L die Abgg. Miquél, von Lat-
, Vadler , Dr. Gneijst, von Bockum-Dol | - Collande und Wahler. ; E S
Ueber den bereits mitgetheilten Antrag der Abgg. Miquél
und Genossen fand beim Schlusse des Vlatt i - R La a chluss attes namentliche Ab — Nach eingegangenen telegraphischen Nachrichten ist S. M. S. »Elisabeth« am 5. d. Mts. von Li Portsmouth in See gegangen. O
Oldenburg, 4. Februar. Jn der heutigen Sigung voll- endete der Landtag die erste Lesung des Vorauschlags der Aus- aben für das Herzogthum Oldenburg während der nächsten inanzperiode. Der Gesammtbetrag der Ausgaben ist für 1870: 1,497,000, für 1871: 1,440,000, für 1872: 1,425,000 Ihaler. Schließlih wurde ein Antrag des Abg. Russel angenonumen, die Staatsregierung aufzufordern, den bereits als fertig an- gekündigten Entwurf cines Jagdgeseßes noch in dieser Session dem Landtage vorzulegen,
Braunschweig, 5. Februar. Gestern Nachmittag em- pfing der Herzog den vorgestern von Berlin hier eingetroffe- nen österreichisch - ungarischen außerordentlichen Gesandten und Nui, Lite “eti e Felix Wimpffen in
. Uéßrkerer Uberreichke, dem Vernehmen der »yBraunschww. Tag Rae cu E: Y e
chSUbdeck, 5. Februar. Der Bürgermei D i heute Morgen gestorben. G a __ Hamberg, 6. Februar. Der Legations-Rath Graf Pu- liga hat dem Senat ein Schreiben zugestellt, wodurch derselbe zum italienischen Geschäftsträger für Hamburg beglaubigt wird.
_Sachsea. Dresden, 5. Februar. In der geitrigen Sigung der Zweiten Kammer nahm die leßtere nach der Berathung über das Königliche Dekret , den Neubau eines Königlichen Hoftheaters beireffend, folgenden Antrag der Depu- S aa an:
1) Bur Erbauung eines Königlichen Hoftheaters nah dem Sem- per'schen Plane mit den im Berichte Ar p tegen pee auf dem von der Deputationsmajorität nah Maßgabe des Friedrith- \chen Grundplanes bezeichneten Plaße ein für alle Mal die Summe von 400,000 Thlr. zu bewilligen; 2) diese Summe mit 300,000 Thlr. für die Finanzperiode 1870/71 und mit 100,000 Thlr. für die nächste Finanzperiode ins außerordentliche Budget einzustellen; 3) hieran die Bedingung zu knüpfen, daß wegen der im Plane zu treffenden Ab- änderungen der Erbauer des zerstörten Theaters, Semper, zu Rathe gezogen wird,
__ Meiningen, 4. Februar. Jn heutiger Landtags- sihu ng wurde die Negierungs8proposition um Gewährung einer Subvention zu der projektirten Saalbahn verhandelt. Ueber das Gutachten des Finanzaus8schusses, den Weiterbau von Naschhausen ab na Pösneck zum Anschluß an die Gera- Eichichter Bahn wegen des kurzen Wegs aus finanziellen Grün- den dabei im Auge zu behalten, macbten sfih verschiedene An- sichten für und wider geltend. Schließlich wurde der Aus\s{uß- antrag mit großer Majorität angenommen.
Baden, Karlsruhe, 5. Februar. Die Erste Kammer
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