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n härter zu beurtheilen, als es nah seinem innern moralischen | ertb, nach me Unantastbarkeit seines Zweckes, nach der unzweifel-
wenn Sie wollen, nach einer gründlicheren Prüfung, zu der uns möglicherweise eine außerordentliche Sißung im Sommer Gelegenheit eben wird, der früheren Finanz-Verwaltung Jndemnität, und haben Sie das volle Vetrauen zu der gegenwärtigen Verwaltung der Finan-
zen — ein Vertrauen, L E bisher E S S |
i iß nicht täuschen wird — daß Sie einen strengen werd d en die 1 u ei Bitter a C Rechts auf seinem Posten Millionen Thalern nicht für das ganze Jahr 1868 y ETeE gei Ee einen Theil desselben, nicht mehr an den Markt gebracht werde N ¡ | und zwar war die Stipulation, nicht vor dem Oftober 1868. enn " der Herr Referent hervorgehoben hat , daß man eine Ausnahme ge-
| e E , , . ° . r- Ich habe auf das Mißliche des Eingreifens in eine Debatte, die | macht habe für Kriegszwecke , da scheint mir viel Jrriges mit unte
man nicht von Anfang an gehört haf, {on von Hause aus auf- |
den. E i Nach ciner persönliben Bemerkung des Abgeordneten
Dr. Virchow entgegnete der Minister-Präsident :
merksam gemacht, und die weitere Entwictlung hat nur bestätigt, wie berechtigt das Mißtrauen war, mit dem ich das mir unbekannte Eis
betrat. Aber ih freue mich dennoch, daß der Herr Berichterstatter |
mir Gelegenheit giebt, ihm zuzustimmen, wenn er diejenige Aeußerung von E die “e gewiß in der wohlwollendsten Absicht repristinirt hat, als lediglih der Kriegszeit angehörig und als im Frieden begra- ben und unanwendbar meinerseits bezeichnet, und hoffe, daß fie auch im Sinne des Herrn Berichterstatters als eine solche angeschen wer- den. wird.
— Der Finanz-Minister Camphausen nahm nach dem Referenten, Abgeordneten Dr. Virchow, das Wort:
Meine Herren, es is für mich eine schwierige Aufgabe, nach dem ausführlichen Berichte des Herrn Referenten, der in dieser wichtigen Frage aus den Gründen, die angeführt sind, nur mündlih hat er- stattet werden können, dessen Jnhalt mir also erst im Laufe der De- batte zur Kenntniß gekommen ist, sofort das Wort zu ergreifen, um \so \{hwieriger, als es sich um Handlungen handelt, die während einer
eit stattgefunden haben, während deren ih nicht die verantwortliche Luna des Finanz-Ministeriums zu führen hatte, und wo ich ebenso vorsichtig sein muß in Lob wie in Tadel, in Zugeständnissen wie in
blehnungen. N C Punkt möchte ich im Beginn meiner Aeußerungen klar stellen. Es fönnte nah der Ausführlichkeit, mit der der Herr Refe- rent immer und immer wieder sich auf die Aeußerungen des jeßigen Finanz-Ministers bezogen hat, den Anschein gewinnen, als wenn ich in der Lage gewesen wäre, den sehr ausgedehnten Verhandlungen der Kommission beizuwohnen , überall Rede und Antwort zu stehen, jeden einzelnen Punkt aufzugreifen, zu bekämpfen oder anzu- erkennen. Von dem allen is nichts der Fall gewesen. Jch bin leider nicht in der Lage, mich verdoppeln und verdreifachen zu fönnen, und \so war es mir denn zu meinem Bedauern nicht mögli, der Diskussion anders beizuwohnen, als daß ih mich an einem Tage zur Sigzung eingefunden habe, die beiläufig nahezu eine halbe Stunde später begann als sie beginnen sollte, so daß ih genöthigt war, durch hereits anderweitig eingegangene Verpflichtungen — ih erwähne den Umstand nur aus dieser Rücksicht, denn sonst hätte ich mir eine andere Zeit auëzwählen können — mich sehr bald zu entfernen. Ich will nun versuchen, heute, wo ih ja vor diesem Hause, wo ih vor dem ganzen Lande spreche, Jhnen eine vollständigere Ansicht von dem bei- zubringen, wie nach meiner Auffassung die Sache zu betrachten ist; ih will also versuchen, Jhnen den Gang, den diese Sache genommen hat, zu schildern, Da werden Sie mir nun schon gestatten müssen, auch meinerseits etivas ausführlicher zu werden als es sonst meine Ge- wohnheit zu sein pflegt. Meine Herren, durch das Geseß vom 9. März 1867 ist die Staatsregierung ermächtigt worden , allmählich je nah dem Bedürfniß eine Anleihe von 24 Millionen Thalern für den Bau gewisser Eisenbahnen aufzunehmen. Die Ermächtigung, mit der Aufnahme dieser Anleihe vorzugehen, begann schon im Jahre 1867, und es wäre an si sogar das Natürlichste gewesen, daß man im April 1867 sich sofort den Geldbedarf für das Jahr 1867 gesichert hätte, Bekanntlich traten 1m Frübjahr 1867 — friegerische Verwicke- lungen will ih nit sagen —- aber es traten die luxemburger Händel ein, die nicht ohne Rückwirkung auf das ganze Jahr blieben und auch dazu geführt haben, daß der ursprünglih in Aussicht genommene Bedarf für Bauten an den in Frage stehenden Eisenbahnen geringer ausfiel, als man unterstellt hatte. Genug, die Finanzverwaltung war in der Lage, die mäßigen Summen, die nach und nach im Jahre 1867 zu verwenden waren, vorschußweise herzugeben. Sie hat für diese Summen dem Lande Zinsen niht in Abrehnung zu stellen gehabt; die Summen, die im Jahre 1867 vorshußweise verausgabt waren, beliefen sich auf etwas über 4 Millionen Thaler
egen Ende 1867. Anfang 1868 trat nun die Frage für meinen Arntövoraänget ein: wie sollen wir wegen Beschaffung der Geldmittel für das Jahr 1868 operiren. Jh brauche Sie nicht daran zu erinnern, daß mittlerweile der in Jhrer Aller Erinnerung noch frische Nothstand der Provinz Preußen eingetreten war, ih brauche Sie nicht daran zu erinnern, daß damals die Staats-Einnahmen bedenklich im Rückstande blieben, genug es entstand die Frage, was wird der Bedarf der Staatsregierung für Eisenbahnzwecke im Jahre 1868 wahrscheinlich sein, und auf welchem Wege ist am besten Vorkehr zu treffen, um sh in der zweckmäßigsten, d. h. für den Staat vortheilhaf- testen Weise die Geldmittel zu beschaffen? Da trat nun die Erwägung sehr bald nahe — ih appellire an das Urtheil aller der Finanzmänner, die s\ch in diesem Hause befinden, die mit Geldsachen specieller Bescheid wissen — die Erwägung: wenn wir mit mehrfachen kleineren Anleihen vorgehen, so werden die Course fort und fort gedrückt, jeßt ist der Zeitpunkt gekommen, wo wir größere Geldinstitute, größere Banquiers dazu vermögen müssen, für eine ansehnliche Summe die nöthigen Geldmittel herzugeben. Auf
Grund dieser Erwägungen haben damals Verhandlungen stattgefun-
den, Verhandlungen, bei denen natürlih die Banguiers auch ihre
haften finanziellen Rechtlichkeit, in der das Versehen gemacht wurde, Wünsche ausgesprochen haben. Die Verhandlungen haben stattgefzrri-
verdienen sollte, und ih kann Sie nur bitten, ertheilen Sie jebt, oder, | T n: borelis el nénes Gelb. Aber ine umfangreiche An-
leihe von Vierzig Millionen Thalern vorgelegt war. Da ist
| nun zu dem Resultat : i | 438 "Geldmittel zu beschaffen, sei die, daß die vorhandene Anleihe von
den, als dem Landtage in Folge des Nothstandes in der Provinz
gekommen, die zweckmäßigste Form,
ibrem vollen Betrage na von diesem Konsortium übernommen E daß daneben die außerdem beabsichtigte Anleihe von vierzig
U u sein. Der Staat hatte sich des Rechts begeben, für Eisen- be ned ha demselben Jahre vor Beginn des Monats Oftober
| irgend eine andere Anleihe an den Markt zu bringen, und glaubte,
sich des Rechts nur begeben zu dürfen, mit dem Vorbehalte, daß, ea der Feind nabe , man dann an die Landesvertretung treten dürfe, um sih eine Kriegsanleihe bewilligen zu lassen, und diese ee ziiren dürfe. Eine andere Bedeutung hat dieser Vorbehalt a g nicht gehabt; cs war nur eine Einschränkung des zu Gunsten dex Banquiers gemachten Verzichtes. | i
Nun, meine Herren, erschien Jhrer Kommisfion auf einmal der Umstand, daß man, abweichend — ih erkenne das ja unumwunden an -- abweichend von dem Wortlaut des Geseßes vom 9. März 1867, mit einer solchen Operation vorging, — ich sage, das erschien Jhrer Kommission auf einmal als ein großes Vergehen; es ist sogar seitens des Herrn Referenten vom Staatsanwalt bei dieser Frage ge-
ochen worden. : | | N Nun erlauben Sie mir, auch nach dieser Richtung hin das Ver-
| hältniß etwas näher zu untersuchen, welshe Schranken der Staats-
regierung auferlegt waren. : A Da muß ih nun vorab wiederum cine Kleinigkeit geltend machen. Th muß nämlich darauf hinweisen, daß bei der Anleihe des Jahres 1867 die Zinscoupons laufen vom 1. April bis 1. Oktober und vom 1. Oktober bis 1. April. Indem die Staatsregierung Jhnen vorschlug, in dem Etat pro 1868 die Zinsen für 6 Millionen zum 1. April und die Zinsen für 10 Millionen zum 1. Oftober zu be- willigen, für das gesammte Jahr also 360,000 Thlr. , da hatte sie Ihnen vorgeschlagen , die Zinscoupons vom 1. Oftober 1867 bis I. April 1868 für einen Betrag von 6 Millionen und die Zins- coupons vom 1. April 1868 bis 1. Oktober 1868 für einen Betrag von 10 Millionen Thaler in jenem Jahre in Ansaß zu bringen. Es ist durchaus nicht richtig , daß etwa irgend eine Festseßung dahin ge- troffen wäre, im Jahre 1868 dürfe unter keinen Umständen ein größe- rer Betrag als 10 Millionen Thaler verausgabt werden. Jn dem Etat pro 1868 heißt es: E 2 Anleihe vom bee 1867 über 24 Millionen Thaler, negoziirt in Gemäß- heit des Geseßes vom 9. März 1867 und des Allerhöchsten Erlasses vom 5. August 1867, vorläufig am 1. April von muthmaßlih 6 Millionen : ; das waren Coupons vom 1. Oftober 1867 bis 1. April 1868, muth- maßlich 6 Millionen , in Aussicht genommen am 1. Oktober muth- maßlih 10 Millionen und, um gar nichts zu versäumen, war in der Kolonne Bemerkungen noch hinzugefügt: die Zinsen sind nah Maß- gabe des bis zum 1. Oktober 1868 erforderlichen Bedürfnisses der Anleihe berechnet. Sie werden daraus also zunächst entnehmen, daß cine unbedingte Verpflichtung, nicht weiter zu realisiren, durch die Feststellung des Staatshaushalts-Etats nicht Übernommen war. Daß in dem Geseß vom 9. März 1867 eine Winkulirung liegt, das, wie- derhole ich, stelle ih niht in Abrede. aueA A Demnächst nun, meine Herren, als jene Transaktion mit einem Konsortium 44 Banquiers îm Jahre 1868 stattgefunden hatke, da traten, und es beruhte dies auf Vorschrift der von der Staats- regierung gestellten Bedingungen, die Mitglieder dieses Konsortiums mit einer öffentlichen Erklärung vom 16. Januar 1868 auf / zu einer Zeit, wo der preußische Landtag versammelt war, mit einer Bekannt- machung, worin gesagt war: das Königliche Finanz - Ministerium emittirt 2c. 2c. 2c. eine Anleihe von 24 Millionen Thalern, worin weiter im Absaß 3 gesagt war, die und die Jnstitute haben die vor- genannte Anleihe mit der Verpflichtung übernommen, die Hälfte der- selben zur öffentlichen Subskription aufzulegen, und es sind da- mals 12 Millionen aufgelegt worden und 12 Millionen blieben im Besiße dieser Banquiers. Nun, meine Herren , diese Bekanntmachungen sind dur alle Zeitungen in zahlloser Menge ergangen, eine große Zahl von öffentlichen Kassen ist mit der Annahme von Subskriptionen beauftragt worden; ih kann mir es nicht möglich denken, daß es irgend einen Abgeordneten zu jener Zeit gegeben hat, der von diesem Vorgange keine Kenntniß gehabt hätte, und, meine Herren, cs pflegt doch sonst bei minder wichtigen Vorfällen nicht gerade an einer Jnterpellation zu fehlen, wenn man dem Gegenstand eine besondere Aufmerksamkeit widmen zu müssen und wenn man hierin, wie der Herr Berichterstatter, eine Art Staatsverbrechen sehen u müssen glaubt. L : y Wuiter meine Herren, nachdem dies also ganz óffent- lich geschehen is, nachdem da ganz öffenilich gesprochen woar über die 24 Millionen Thaler, is ein neuer Kredit in An- \pruch genommen worden. Jedoch ih kann nicht sagen, na cch- dem, ih weiß nicht ganz genau die Daten, Sie wissen, ih habe bei dieser Angelegenheit niht mitgewirkt; aber ih glaube, nachdem dies eschchen war, hat nun die Berathung über die 40 Millionen-Anleihe attatfunden oder wenigstens gleichzeitig. Genug, am 17. Februar 1868 i} das Geseß vollzogen und demnächst publizirt worden , was
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die Staatsregierung ermächtigte, eine Eisenbahnanleihe im Betrage von 40 Millionen Thaler aufzunehmen. Diese Anleihe war wesent- lih veranlaßt dur den Nothstand in Preußen, sie war wesentlich dazu bestimmt, sofort die Eisenbahnbauten in der Provinz Preußen in Angriff nehmen zu können. Niemand von denen, der diesem Ge- seße zugeitimmt hat, hat einen Augenblick übersehen könncn, daß die Regierung auf Grund dieses Gescßes im Jahre 1868 Ausgaben machen und Gelder aufnehmen mußte. Und nun wollen wir einmal fragen, wle wir zu dem Etat stehen. Der Elat is vollzogen am 24. Februar 1868; Sie sämmtli haben gewußt, daß in dem Etat pro 1868 für die Verzinsung der 40,000,000 Thaler Eisenbahnanlcihe nicht ein ein- ziger Groschen ausgeworfen war. Wenn nun die Regierung nach dieser Theorie absolut warten mußte, bis dur den Etat die Mittel für die Verzinsung gewährt worden sind, was würde daraus folgen — Daß sie im Jahre 1868 nicht befugt war, die Schaufel in die Hand zu nehmen und nur die geringste Arbeit an denjenigen Eisen- bahnen, für welche die 40,000,000 Anleihe bestimmt war , vornehmen p lassen, — daf um diese Arbeiten vornehmen zu können, nach die- er Theorie zuerst cine etatsmäßige Bewilligung hätte stattfinden müssen und daß erst j nachdem diese etatsmäßige Bewilligung statt- gefunden , man mit der Ausführung hätte vorgehen können. Meine Herren, das ist eine Auffassung, die von gewissen Standpunukten aus, wenn man nur das juristische Reht (möchte ih sagen) ins Auge faßt, ctwas für sih anführen könnte, die aber in der Sache selbst do eigentlich zu einem Verfahren führen würde, welches man nicht als sehr ver- Rand bezeichnen ieg Un, meine Herren, wie viel in Folge der Eisenbahnanleihe, die
auf 40,000,000 Thlr. vorgesehen worden war, im Jahre 1868 gebraucht werden würde, war im Voraus s{chwer zu bestimmen; doch hat in diesem Falle das Handels - Ministerium ziemli genau den Betrag arbitrirt, es hat {hon im Februar 1868 dem Finanz - Minister die Mittheilung gemacht, daß Über 10,000,000 Thlr. erforderlich sein wür- den, und in der Wirklichkeit sind für diesen Zweck über 9 Millionen verausgabt worden und im Jahre 1868 sind über 13 Millionen überhaupt zu Eisenbahnzwecken verwendet worden. Nun, meine Herren, wenn Sie diese Sachlage erwägen, so habe ich nocl) weiter auf einen Punkt aufmerksam zu machen, den ich beinahe vergessen hätte: daß im Herbst 1868 die Regierung vor das Land getreten ist, daß im Herbst 1868 die Regierung unter Ueberreichung der Etats pro 1869 die Erklärung abgegcben hat: es sind jeßt die Zinsen für die vollen 24 Millionen erforderlich, natür- lich vom 1. Oftober 1868 ab, indem die Gesammtsumme ausgeworfen is und daß die beiden Häuser des Landtages die Etatsposition des Jahres 1869, wo für die ganze Summe von 24 Millionen Thalern die Zinsen vom 1. Oktober 1868 ab bewilligt worden sind, ohne ein Work der Einrede bewilligt haben.
Wenn ih Ihnen Alles dies anführe, wenn ih dann anführe, daß der Herr Referent selbsi hat anerkennen müssen: der Zustand der General-Staatsfasse war nicht so, wie er sein sollte, wenn Sie fich vergegenwärtigen, daß die Negoziirung von kleineren Anleihen in hohem Grade unzweckmäßig gewesen iväre und das Land benachtheiligt haben würde, wenn Sie sich vergegenwärtigen, daß das Alles öffentlich ge- shehen ist und daß es sich zuleßt doch nur um eine Abweichung von der formellen Bestimmung des Geseßes handelte, — so meine ich fommt man auf den Punkt, daß man \ich fragt: is in einer rihtigen Weise dafür gesorgt werden, dieses Verhältniß rechtzeitig klar ju stellen, — und da muß ich nun, so ungern ih das sage, aner- ennen: ih würde. in dieser Weise, wie es geschehen ist, nicht vorge- gangen. sein; ich würde es für exforderlih gehalteu haben, über die Motive des Verfahrens klaren Aufschluß zu geben; ih würde es für erforderlih gehalten häben, dem Landtage zu sagen: scht hier, ich habe aus Zwoeckmäßigkeitsgründen, im Interesse des Landes für rathsam gebalten, Über diese An- leihe 1867 D. zu fontrahiren, — für den Staat ist es ja zuleßt ganz gleichgültig, ob das Geld, das gegeben wird, 1867 D. oder 1868 A, heißt, — ich habe das gemacht, weil Zweckmäkßigkeitsgründe dafür sprachen, es is das eine Abweichung von, den formellen Bestimmuns- gen des Geseßes, prüft mein Verfahren, erklärt euch, wie ih hoffe, damit einverstanden und heißt es gut. Meine Herren, ich habe die Ueberzeugung, daf wenn mein Amtsvorgänger im Laufe des Jahres1868 Thnen gegenüber diese Sprache geführt hätte, Sie Alle mit seinem Verfahren einver- standen gewesen sein würden, und das, was Jhnen als eine so große, schwere Verleßung erscheint, und worin ich in der That eine Ab- weichung von den formellen Vorschriften des Geseßes anerkennen muß, würde, wenn die Sache rechtzeitig fklargestellt worden wäre, wie ich lde / bei Jhnen auf Widerstand nicht gestoßen sein. Jm ebrigen , meine Herren, werden Sie, glaube ih, gut thun, wenn Sie die formelle Frage nicht allzusehr auf die Spiße treiben. Die Verwaltung kann den besten Willen haben, allen diesen Forde- tungen zu genügen — und ih habe ihn und werde das bethätigen — Und dennoch können Sie ihr unter Umständen Fesseln anlegen , die
| Sie selbst als unwillkommene betrachten würden. Haben Sie sich
wohl vergegenwärtigt, daß, wenn Sit den Geseßentwurf in der Fassung, wie er vorgelegt ist, annehmen, dann der Finanz - Minister binnen Kurzem die Eisenbahnen in der Provinz Preußen nicht fortseßen kann Fund zwar einfach, weil die Fonds, die gerade für diese Eisenbahnen bestimmt sind, nahezu ers{chöpft sind. Das würde doh gewiß Jhren Wünschen nicht entsprechen, und. ih glaube, wenn der Finanz-Minister vorschußweise aus dem einen Fonds nimmt und nachher sagt: das is vorshußweise ausgegeben worden, war das niht zweckmäßig? und Jhre Zustimmung zu diesem Verfahren in Anspruch nimmt, daß Sie diese Zustimmung nmcht verweigern würden. Aber, [meine Herren, wenn sich die Finanz - Minister nachher gleichsam auf die Antklage- bank verseßt finden, sobald sie in bester Absicht und in dem Wunsche,
| das Interesse des Landes zu wahren, zu Werke gehen, \o werden fie fürchte ih, etwas sehr peinlich werden und das Interesse des Chi ea unter einer zu peinlichen Behandlung dieser &rage sehr häufig __ Nun, meine Herren, hätte ih vielleiht noch ein leßtes Wort Über eine Frage zu sagen, die ih mehr den Vertretern der Staats\huldenkommission überlassen muß, indem nämlich darauf hingewiesen ist, daß in der Budgetkommission auch Bemerkungen gefallen seien, einmal über die Hauptverwaltung der Staatsschulden, denen man feine Folge gegeben habe, und zweitens Über die Mitglieder dieser Staatss{hulden-Kommission, Bemerkungen, die zu dem Antrage, der sub I. Nr. 2 abgedruckt ist , geführt haben. ch glaube, daß da in der That die Attributionen der verschiedenen Stellen nicht richtig gewürdigt worden sind. Nach dem Geseße vom 9. März 1867 ist es dem Ermessen des Finanz-Ministers Überlassen, den Bedarf zu bestimmen, der Bedarf kann größer oder geringer sein, er hat während dieser Jahre in der That wesentlich geschwanft und die Annahmen darüber sind keineswegs unveränderliche gewesen. Ob der Finanz-Minister sih bei Bemessung und bei Entscheidung dieser Frage irrt oder nit, das fann weder die Hauptverwaltung der Staatsschulden nech die Staats\chulden-Kommission entscheiden. Jn dem vorliegenden, so besonders eigenthümlich gestalteten Falle glaube ih aber, daß weder die Hauptverwaltung der Staatsschulden, noch die Staatsschulden- Kommission auf den Gedanken verfallen konnte, daß etwas, was in conspectu omnium geschehen war während der Sißung des Landtages, was zu keiner Remonstration Anlaß gegeben hatte, nachher eine \o harte Beurtheilung finden würde, und wenn Sie die Mitglieder der Staatss{hulden-Kommission auf die Aften verweisen, so wird sich muth- maßlich ergeben, daß eben Aften darüber nicht exiñiren, wenigstens ist das die Auskunft, die mir von einem Mitgliede der Hauptverwaltung der Staatsschulden in Beziehung hierauf ertheilt worden ist.
__ Ich möchte aber, indem ih im Uebrigen die Darlegung in dieser Hinsicht den betreffenden Herren überlasse, nur eine Bitte aussprechen : daß man doch nicht ohne Noth die treue Pslichterfüllung der Beamten, die bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden den ihnen zugewiesenen Wirkungskreis wahrzunehmen haben; anfechten möchte. Wir haben in dem allgemeinen und, wie ich glaube, gerechtfertigten Zutrauen, welches diese Behörden genießen, einen Besiß, den wix nicht unterschäßen sollten. Gehen wir doch bei allen Fragen von dem Einen aus, daß doch die Hauptfrage sein muß: wie wahren wir das Interesse des Landes? und wenn Sie hier den Nachweis führen könnten, daß der Minister durch diese Maßregel das Land wissentlih geschädigt hat, so würde ich der Erste sein, der auf Jhre Seite träte.
Ich weiß nun faum, ob ich in dieser Frage noch einen Punkt berühren soll, der diese Regreßpflichtigkeit, die in Ausficht genommen zu sein scheint, wesentlich alteriren. würde. J \{chicke voraus, allen Herren is} bekannt, daß die Vorlagen, die gemacht sind, ohne meine Zuziehung gemacht worden sind, und ich will nicht leugnen, daß, wenn ich in dem Falle gewesen wäre, diese Vorlage meinerseits zu machen, manches anders hingestellt worden wäre, als es geschehen is. Dahin rechne ih auch die ganz eigenthümliche Behandlung dieses Falles der 24 Millionen.
_ Der Herr Referent hat Jhnen bereits mitgetheilt, daß die 24 Millionen Thaler veräußert worden sind zu dem Preise von 932 pCt., unter Bewilligung einer Provision von { pCt., also mit anderen Worten: zu dem Preise von 937 pCt. Diese Summe, wie sich Jeder rasch ausrechnen kann — 24 Millionen Thaler, 100 zu 93% — ergiebt richtig gerehnet den Betrag von 22,380,000 Thlr. Troßdem ist in der Denkschrift der Regierung, wo man sich dessen anscheinend gar nicht bewußt gewesen ist, daß diese Angelegenheit nachträglich eincm so sehr energishen Angriff begegnen würde, der Betrag der Anleihe angegeben auf 22 Millionen 7 Hundert und einige Tau- send Thaler. Diese Summe is in ihrer Weise ganz exakt: sie enthält außer dem Erlös die aufgelaufenen Zinsen, die 322,000 Thaler und etwas darüber ausgemacht haben. Jn der Budgetkommission is auch Niemand auf diesen Punkt verfallen. Das liegt doch auf der Hand: von den 720,000 Thalern häiten Sie zunächst diese 322,000 Thaler unbedingt abzurechnen. * Sie würden nach strenger Rechnung sich heut sagen müssen: das Kapital, welches noch disponibel ist für Eisenbahn- bauten, ist um 322,000 Thaler zu hoch angegeben, und die Zinsüber- \chreitung, die der Staat in jenem Titel liquidirt hat, ist auch um 322,000 Thaler zu hoch angegeben. Jch weiß nicht, ob ih mich damit verständlich gemacht habe.
Die Sache ist, glaube ih, an sich unbestreitbar; Sie mögen auch daraus entnehmen, in welchem guten Glauben die Finanzverwaltung diese Angelegenheit aufgefaßt hat, daß sie hier, wie in allen anderen Stadien, die Sachlage ungeshminkt dargelegt hat, und daß sie geglaubt hat, darauf zählen zu dürfen, für eine an sih zweckmäßige, mit den formellen Bestimmungen des Geseßes nicht im Einklang stehende Disposition, die aber dur) die nachträgliche Genehmigung des Landtags sofort geheilt werden kann, diese Genehmigung au wirklich zu erhalten, und ich möchte Sie auch heute noch bitten, diese Zuftimmung in der That zu ertheilen. Jh möchte Sie namentlich bitten, wenn es nach- her darauf anfommt, die Deckungsmittel festzustellen für die Berichti- gung des Defizits , doch nicht zu vergessen , daß das Defizit der Ver- gangenheit angehört, und daß die gegenwärtige Verwaltung, selbst wenn leßtere ganz von den weitgehendsten Anschauungen sich durch- dringen ließe, die hier wohl Ausdru gefunden haben, doch jedenfalls nicht in der Lage sein würde , das Geld sofort zur Kasse zu schaffen, und daß Sie nun also nicht dem gegemvärtigen Finanz - Minister zu- muthen, mit dieser unausgefüllten Lücke fortwirthschaften zu sollen. Es scheint mir das , meine Herren , kein richtiges Verhältniß zu sein ; es scheint mir , daß ihm damit große Schwierigkeiten ohne Noth be- reitet würden: und wenn ich nun wiederholt die Ansicht vertrete, daß
die Maßregel meines Amtsvorgängers dem Lande einen wirklichen
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