1870 / 37 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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gefunden hat, aber mit leihter Mühe und fast ohne Blut- vergießen durch Militärgewalt unterdrückt worden ist.

In Moskau erkrankten vom 6. Januar bis Z. Fe- bruar 105 Personen und starben 59 an der Cholera.

Warschau, 7. Februar. Versendung der Rekruten - partien aus dem Königreich Polen ist, wie. die »Russ. T.-Ag. « meldet, der eingetretenen strengen Kälte wegen bis auf Weiteres auf 10 Tage eingestellt worden.

__ Amerika. New-York, 9. Februar. (Kabeltelegramm.) Die Begräbnißfeierlichkeiten Peabody's haben gestern in Pea- body, Massachusetts, stattgefunden. Denselben wohnten der Prinz Arthur nebst Gefolge, der britische Gesandte Thornton, Admiral Farragut, der Commandeur des »Monarch«, Kapitän Commerell, und andere britische und amerikanische Marine- Offiziere, die Gouverneure von Maine und Massachusetts, die Beamten der zahlreichen, von dem Verstorbenen dotirten Unter- rihts8anstalten, und s{ließlich Abgesandtshaften verschiedener Staatslegislaturen und Munizipalbehörden bei.

Am Nachmittage reiste der Prinz Arthur nah Montreal ab.

Landtags: Angelegenheiten.

Berlin, 12. Februar. Jn der gestrigen Sißung des errenhauses nahm über den Antrag ‘des Grafen von rassow, »bei der Regierung zu beantragen: auf die möglichst

baldige Errichtung rep. Weiterbildung von Organen Bedacht zu nehmen, welche berufen und geeignet sind, die Jnteressen der Landwirthschaft selbständiger und wirksamer zu vertreten , als dies den bestchenden Organen möglich ist«, der Minister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten von Selchow das Wort:

Meine Herren! Den Antrag des Än Grafen Krassow und Ihren voraussichtlich darauf zu fassenden Beschluß kann ih von Jhrem Standpunkte, vom Standpunkte des Herrenhauses, sehr wohl mir er- klären. Jch selbst vindicire für das Haus den Beruf-und das Recht, ich glaube auch, sagen zu dürfen, das richtige Verständniß, den Grund- besiß und die Landwirthschaft in Preußen vorzugsweise zu vertreten. Erlauben Sie mir aber auch, daß ih den Standpunkt der Regierung zu dieser Frage Jhnen offen und klar darlege.

Die Verivaltung der landwirthschaftlichen Angelegenheiten ruht in Preußen beim landwirthschaftlihen Ministerium; aber schon früher, bevor dasselbe emanzipirt war , bevor es eine getrennte , selbständige Behörde bildete, hatte die Weisheit des hochseligen Königs Friedrich Wilhelin's IV. das Landes - Oefonomie - Kollegium geschaffen, um in ihm der landwirthschaftlihen Verwaltung einen technishen Beirath zu ge Die Aufgabe des Landes-Oekonomie-Kollegiums hat sich im Laufe

er Zeit dahin gestaltet , daß man sie kurzweg als eine doppelte be- zeichnen kann. Einma lhat das Kollegium seine Verpflichtung beibehalten, sich dem Minister gegenüber auszusprechen, so oft es gefragt wird, seine Aeußerungen, sein Gutachten ihm vorzulegen in allen Fragen technischer Natur, bei denen er dieses Beiraths bedarf; und ih-kann nach dieser Seite hin die Leistungen, welche das Kollegium bis auf den heutigen Tag aufzuweisen hat, niht dankend genug anerkennen. Nicht nur die Regierung, sondern, ih glaube es aussprechen zu müssen, das ganze Land is den Männern zu Danke verpflichtet, die ihre Zeit und Kräfte dem Wohle des Landes in anerkennenswerthester und selbst- losester Weise opfern. Das Kollegium hat uicht blos in den Fällen, wo cinzelnen Mitgliedern der Auftrag ertheilt worden is , durch Lofal - Inspektionen und darauf gegründete Berichte an das Ministerium, verwickelte Fragen klar zu legen, stets mit der größten Hingebung sich diesen Aufträgen unterzogen, dasselbe hat auch in allen andern Fällen, wo sein Gutachten verlangt wurde, mit wahrer Gründlichkeit und tüchtiger Sachkenntniß dem Ministe- rium zur Seite gestanden.

Eine zweite Aufgabe des Landes - Oekonomie - Kollegii besteht darin , die Bedürfnisse des Landes , wie sie einem jeden einzelnen Mitgliede in den Kreisen seiner Heimath entgegengetreten sind, bei den Zusammenkünften des Kollegii der Staatsregierung vorzutragen und ihre Abhülfe in Anregung zu bringen. Auch nach dieser Seite hin habe ih niemals etwas vermißt.

_ Diese Wahrnehmungen müssen mich daher zu der Ueberzeugung bringen, daß es nicht wohl gethan sein würde, dem preußischen Staate eine Körperschaft entziehen oder dieselbe auch nur anfeinden und an- greifen zu wollen, die sich so ausgezeichnet bewährt hat.

Ich erkenne gern an, daß die Möglichkeit einer Reform auch dieses Kollegiums vorliegen mag, aber i kann nicht anerkennen, daß es gut gethan scin würde und hierin stimme ih mit dem Herrn Referen- ten vollständig überein das Kollegium dem Lande zu entziehen. Reformiren Sie es, meine Herren, mag die Zeit es reformiren Sie werden die Regierung stets bereit finden, auf geeignete, d. h. von ihr als geeignet anerkannte Vorschläge einzugehen, aber wenn Sie cs jeßt mir und der Staatsregierung nehmen wollten, so würden Sie auf den größten Widerstand stoßen

Was nun die Frage betrifft, welche das Land z. Y. am meisten bewegt, ih meine, die Frage einer besondern Vertretung der land- wirthschaftlichen Jnteressen neben dem Landesökonomie-Kollegium, so will ih gern zugeben, daß es zweckmäßig und möglich ist, eine ganz eigen- Kammer im Lande zu schaffen, welcbe aussch{ließlich dazu ge- {afen und berufen wird, die landwirthschafilihen Jnteressen zu ver- treten, dieselben bei der Regierung in Anregung und zur Geltung zu bringen. Die Jdee ist nicht neu, sie ist hon seit einer langen Reihe von Jahren und zwar in gewissen Jntervallen immer wieder von Neuem hervor- getreten , sie ist aber niemals zum Abschluß gekommen, Es hat sich

die Tandwirthschaftlihen Vereine vielfach damit leshäftigt, es hat einec meiner Amtsvorgänger einen Kongreß berufen, um diese Frage in umfassendster Weise zu prüfen, aber sie ist immer gescheitert an der Schwierigkeit, für diese Vertr¿tung, welche doch natürlich eine gewählte sein muß, einen geeigneten Wahlkörper zu finden. Der Begriff der Landwirthschaft im Allgemeinen, der Begriff des Landwirths, welcher zur Wahl berechtigt sein soll, ist ein so vager, so wenig faßbarer, daß es bisher noch feiner derjenigen Körperschaften, die sich mit dieser Frage beschäftigt haben, gelungen ist, einèn praktischen, sahgemäßen Vorschlag zu machen. Es haben sich in neuester Zeit und gerade jeßt die guten Kräfte des Landes zusammengeschaart, um darüber zu be- rathen. Die Negierung nimmt ihnen gegenüber den Standpunkt ein, daß sie annehmbare Vorschläge, wenn nöthig, nah vorgängiger Modi- fizirung, gern annehmen wird. Sie muß aber erst abwarten, was ihr für spezielle Vorschläge geboten werden. Die Regierung ist weiter gegangen, sie hat sih nicht darauf beshränkt, diesen abwarten- den Standpunkt cinzunehmen, sondern sie hat aus eigenem Antriebe auf die Tagesordnung des in Kurzem zusammentretenden Landes8öfonomie- Kollegiums die wichtige und schwierige Frage geseßt, in welcher Weise sih eine Veriretung organisiren ließe, welche die Landwirthe des preußischen Staates vollständig befriedigen könnte. Jch glaube daher, wir müssen diese Berathungen. abwarten und werden dann erst Be- [OAEUngN fassen können , welche Schritte demnächst zu thun sein erden:

Das Eine habe ih noch vergessen, bei der Darlegung der Wirk- \samfeit des Landesökonomie - Kollegiums in weiterer Nusführung dessen, was der Herr Referent Jhnen bereits dargelegt hat, zu erwäh- nen, nämlich wie das Kollegium in diesem Augenblicke zusammen- geseßt ist, was ja Vielen von Jhnen möglicherweise gar nicht bekannt sein fann. Das Kollegium besteht ungefähr, und zwar rund ge- \prochen, aus 50 Mitgliedern, nachdem die neuen Provinzen hinzu- getreten sind. Von diesen 50 Mitgliedern sind etwa 30 einfach beru- fen worden. Die Regierung hat stets von dem Grundsaße si leiten lassen, praftische Landwirthe von bedeutendem Rufe oder Männer hineinzuberufen, die durch ihre Jntelligenz auch auf anderen Gebieten sich hervorgethan haben. Denn es fommen ja nicht blos rein land- wirthschaftliche Fragen zur Berathung. Es komint die Zoll-, die Be- steuerungdfrage, die forstte@ nische Frage häufig mit in Betracht, und deswegen würde ih auch nur bei dem Grundsaß stehen bleiben fön- nen, daß das Recht der Ernennung der Regierung, wenn auch in be- shränkterem Maßstabe als bisher, so doch im Prinzip, gewahrt bleiben muß, weil nur von einer Centralstelle aus die richtige Beurtheilung möglich ist, nach welcher Richtung hin die Ergänzung einer besonderen Kraft im Kollegium Überhaupt nöthig geworden ist. Wollten wir diese Frage auf das Würfelspiel der Wahlen stellen, so würden wir möglicher

kommen sehen, aber es würde uns ein Bauverständiger, ein Forst- mann, es würde ein Chemiker, es würde ein Zollverständiger dem Kollegium fehlen. Gegen solchen Mißstand scheint das beste Korrektiv darin zu bestehen, daß die Regierung jederzeit das Recht hat, einzelne Mitglieder je nach dem Bedürfnisse in das Kollegium zu berufen.

i Bor einer andern Gefahr möchte ih nohch warnen. Wenn man die Vertretung der landwirthschaftli*Gen Jnteressen lediglich dadurch zu erreichen suchen wollte, daß man das Kollegium durch eine bloße Verstärkung des gewählten Elementes derartig erweitern wollte, daß von allen landwirthschaftlihen Vereinen, daß Landes gewählte Mit- glieder darin säßen, so würde die Zahl der 50 Mitglieder, die vielleicht heute {hon die Verhandlungen etivas erschwert , die sih aber immer noch regieren läßt, leiht auf das Doppelte und Dreifache gesteigert werden. Wir würden dann sehr bald einen neuen parlamentarischen Körper kreiren, wo wir ja manche recht s{höne und lange Reden hören fönnten, häufig aber ohne das praktische Urtheil, die kurz aus- gesprochene präzise Antwort auf cine bestimmte Frage dadur geför- dert zu sehen.

Von den 50 Mitgliedern sind also, wie ih {on die Ehre gehabt habe zu sagen, bisher etwa 30 ernannt worden. Die übrigen (etwa 20) sind die \. g. außerordentlichen Mitglieder und dieses sind theils solche, welche durch ihre Berufsstellung dahin gehören, (das sind die jedesmaligen Direktoren der landwirthschaftlichen Afa- demien, in diesem Augenblicke nur zwei), theils solhe, welche eigentlich alle bereits aus Wahlen hervorgegangen sind, nämlich die Vorsibenden der landwirthschaftlichen Centralvereine aller Provinzen. Hiernach müssen wir anerkennen, daß nach der Neform, welche das Landesöko- nomic-Kollegium im Jahre 1859 erhalten hat, das gewählte Element darin allerdings schon vertreten ist, Mag nun beschlossen werden, es sei erwünscht, daß dieses Element stärker als bisher in dem Kollegium S mae / ena B 4 Regierung sih nicht woider- eßen; aber das ganze Kollegium lediglih auf Wahlen zu basiren würden erhebliche Bedenken entgegentreten. i O A

—- Nach dem Schlusse der Diskussion erklärte der Minister :

Meine Herren! Tch wollte mir nur eine kurze Erwiderung au das, was Herr von Waldaw gesagt hat, A Ae

Es hat mir fern gelegen, es auszusprechen, daß ich die landwirth- schaftlichen Vereine für die geceignetsten Wahlkörper erachte. - Wie ih darüber denke, glaube ih nit nöthig zu haben, hier auszusprechen; übrigens glaube ich mit Herrn von Waldaw darin vollkommen über- cinzustimmen, daß die Frage, wo wir diese Wahlkörper zu suchen

tragen werden wird. JTch bin ferner noch verpflichtet; mih Herrn von Waldaw und mehreren anderen Sa Büdner gegen über zu erklären, daß es mir wahrlich nicht eingefallen ist, Ihrem Antrage, wie ihn hier Graf Krassow gestellt hat, irgendwo entgegentreten zu wollen; denn ih bin sehr weit davon entfernt ge-

das Landesökonomie - Kollegium selbst damit beschäftigt, es haben si)

wesen, darin ein Mißtrauensvotum zu finden. Hätte ih das geglaubt so würde es meine Pflicht gewesen sein, ihm ‘entgegenzutreten; o aber

Weise von allen Enden des Landes die besten Landwirthe zusammen-

haben, nicht in diesem Hause, sondern an einer andern Stelle ausge-

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kann ich ihn nur dankbar acceptiren, sofern er darauf berechnet ist; mir eine Stüte bei dem weiteren Vorgehen darzubieten ; ja ih hoffe sogar; daß selbst der Herr Redner, der ein Mißtrauensvotum in dem An- trage hat finden wollen, zu mir sih {lagen und mit mir gemein- schaftlich anerkennen wird, daß es eben fein Mißtrauens8votum ist.

__— Im Hause der Abgeordneten äußerte sich der Finanz-Minister Camphausen bei der Diskussion über den Antrag des Abgeordneten v. Kardorff, in dem von der Kom- mission vorgeschlagenen Entwourf eines Gesetzes, betressend die Bewilligung der zur Deckung der Ausgaben des Jahres 1868 erforderlichen Mittel, §. 1 Alinea 1 die Worte: »und zwar in der nachstehenden Reihenfolge« zu streichen :

Meine Herren! Jch empfehle die Annahme des Antrages des Herrn von Kardorff in der Ansicht, daß das Geseß geradezu unaus- führbar sein würde, wenn man die eben erwähnten Worte in dem Alinea I. bestehen ließe. Jch bitte sich zu vergegenwärtigen, daß cs sih handelt um Ausgaben des Jahres 1868, daß diese Ausgaben in diesem Augenblick großentheils bereits geleistet sind. Jch habe mir cine Zusammenstellung geben lassen, wie der Stand der Angelegenheit im ÁÄnfang dieses Monats war, und da waren von Ausgaben für das Jahr 1868 zur Berichligung des Defizits bereits geleistet 8,686,229 Thaler. Die Mittel , die nun angeboten werden, diese Ausgaben zu decken, bestehen sub I. des Geseßes in Deckungémitteln, worüber die Staatsregierung die Uebersicht frühestens in der zweiten Hälste des Monats März erlangen wird; sie bestehen sub 2 der Uebersicht in dem Mehrbetrage an Zöllen und anderweitigen indirekten Abgaben , die durch Abkürzung dex Kreditfristen herbeigeführt werden sollen. Nach der Darlegung, die der Budget-Kommission gegeben ist , erstrecken sich diese Mehreinnahmen auf verschiedene Monate, unter anderen die leßte auf den Monat November des Jahres 1870. Endlich sind sub 3 und 4 gewisse Fonds genannt, die dem Staate gehören , mit deren Reali- sirung man bereits begonnen hat und die zum Theil sich als nicht realisirbar erweisen werden, oder Wobei einzelne besondere Gründe eintreten können, um nicht mit aller Strenge die Realisirung zu erzwingen, indem da- dur Einzelne in ihren Jnteressen geschädigt werden können.

Ich nehme Anlaß, mich hier deutlich und flar über das auszu- sprechen, was die Finanzverwaltung diesen Bestimmungen gegenüber in Anspru nehmen muß, und das is, daß wir den Beschluß des Hauses dahin auffassen, daß die Verwaltung von jedem dieser vier Mittel beliebig Gebrauch machen fann, natürlih nur in Höhe der vom Landtage festgeseßten Summen und daß diejenigen Be- träge, die darüber hinaus sich herausftellen möchten, naher der weiteren Beschlußnahme des Hauses unterliegen. Tch mache dann ferner darauf aufmerksam, daß, da Uns zZUge- wiesene Beträge zum Theil erst nah späier Zeit fällig werden und da wir jeßt schon in der Lage sind, Vorschüsse geleistet zu haben, es weder vollständig zu vermeiden war, noch vollständig zu vermeiden sein wird, daß gewisse Zinsvergütigungen werden bewilligt werden müssen, um diese Einnahmen antizipiren zu können, Das geschah und geschicht also namentli in Bezug auf die Steuerkredite dadurch, daß man die durch Wesel verbrieften Beträge unter Umsiänden durch Diskontirung früher realisirt, als es ohnedies geschehen würde.

Tch habe mich für verpflichtet gehalten, Jhnen hiermit mit voller Offenheit das Sachverhältniß darzulegen; sind Sie damit nit ein- verstanden, so bitte ich, heute den Widerspruch zu erheben, aber später mir keinen Vorwurf zu machen. i |

Nach dem mündlichen Bericht, welchen der Abg. von Brauchitsh (Flatow) Namens der Budgetkommission über den Eniwurf eines Geseßes , betreffend Abänderungen des Gesetzes vom 17. Februar 1868 über die Aufnahme einer Anleihe von 40 Millionen Thalern zu Bedürfnissen der Eisenbahnverwaltung, erstattete, nahm der Finanz-Minister das Wort: :

Meine Herren! Soweit es bei dem fortwährenden Geräusche möglich war, auf dieser Stelle den Herrn Referenten zu verstehen, fasse ih seinen Vortrag dahin auf, daß die Budgetkommission be- \{chlo}sen habe, die von der Staatsregierung event. in Anspruch ge- nommene Ermächtigung, eine andere Form der Anlcihe, als die der fonsolidirten Anleihe zu wählen, nicht zu ertheilen, und daß die Kom- mission ferner beschlossen hat, über die Frage der Prämienanleihen, die, beiläufig bemerkt, der einzige Grund war, weshalb die Staats- regierung eine solche Ermächtigung erbeten hat, nicht in die Diskussion einzutreten. Wir bleiben also in derselben Unklarheit, in der wir uns bisher befanden, so daß wir absolut nicht wissen, ob das Haus einer Staats - Prämienanleihe prinzipiell entgegenstehe oder nicht.

Was die Frage betrifft, ob die Staatsregierung, wenn Jener QJwischensaß wegfällt, die Annahme des Geseßes wünsche oder nicht/ fo kann ih die Erklärung mit voller Bestimmtheit dahin abgeben, daß wir die Annahme des Gescbhes, auch wenn der Zwischensaß fällt, wünschen. Es is ja bereits in der Denkschrift ausgesprochen worden, daß die Regierung beabsichtige, diese 20 Millionen Thaler in konsoli- dirter Anleihe auszugeben, und daß sie nur für den Fall, wenn das Haus in Bezug auf die Frage der Prämienanleihen einen bestimmt entgegentretenden Wunsch nicht zu erkennen geben sollte, die Möglich- keit hafen wolle, nach dieser Richtung hin Kombinationen machen zu fönnen. Unter den obwaltenden Umständen bitte ich Sie dahcr, dem Antrage der Kommission einfach zuzustimmen. j

Dem Abg. Freiherrn von Hoverbeck erwiderte der Finanz-Minister:

Meine Herrren, bei dem Vorschlage der Staatsregierung ist es natürli als etwas ganz Selbstverständliches betrachtet worden, daß, wenn der Norddeutsche Bund Normativbestimmungen treffen sollte, was doch sehr dahin steht denn dazu gehört ja immer das Mit- wirken der sämmtlichen verbündeten Regierungen und des Reichs- tages daß wenn der Norddeutsche Bund Normativbedingungen

treffen sollte, es \sich ganz von selbst verstände, daß in Preußen nur eine Prämien-Anleihe ausgegeben werden könnte, die mit diesen Nor- mativbestimmungen in Einklang stände. Jch bitte überhaupt, die Frage nicht so aufzufassen, als wenn es die Meinung gewesen wäre, nun binnen ganz Kurzem mit einer Prämienanleihe wirklih vorzu- gehen. Es wäre der Staatsregierung und ih fann wohl sagen, mir als Finanz-Minister erwünscht gewesen, genau zu wissen, ob ih in diescx Beziehung mich auf Kombinationen einlassen könnte oder nicht. Tch unterwerfe mich natürlih gänzlich der Ansicht des Hohen Hauses, wenn es vorgezogen wird, über diese Frage sich nicht flarer auszu- sprechen, wie es früher geschehen ist.

Bei der Distusfion über den vom Herrenhause an das Haus der Abgeordneten zurückgekommenen Gesetzentwurf, be- treffend die Ablösung der den geistlichen und Schul-JFnstituten, sowie den frommen und milden Stiftungen zustehenden Real- lasten, erklärte der Finanz-Minister:

Meine Herren, ich glaube den Wunsch des Herrn Vorredners hon heute erfüllen zu können und ihn theilweise auch schon früher erfüllt zu haben. Es hat ihm allerdings gefallen, auf die Verhand- sung in einer Kommission des Herrenhauses Bezug zu nehmen und von meinen eigenen persönlich abgegebenen Erklärungen im Herren- hause feine Notiz zu nehmen. Jh habe mich in dem andern Hause bereils darüber ausgesprochen, daß das Finanz-Ministerium bei der Vorberathung in der Kommission dieses Hauses nicht zugezogen wor- den war, daß es also in dem ersten Stadium, wo man einen Ent- {luß zu fassen hatte, wie die Sache behandelt werden möchte, nicht in der Lage war, auf den Gang der Berathungen und auf das Resultat der Be- rathungen eine Einwirkung zu üben. Dann i} völlig improvisirt die Frage an mich herangetreten, ob die Finanzverwaltung in die Wieder- herstellung der Rentenbanken für diese Zwecke willigen wolle oder nicht. Nun will ih Thnen ein aufrichtiges Bekenntniß ablegen. Jh bin in solchen Fällen mit meinem Entschluß nicht so ganz rasch zur Hand; ich glaube, man muß die Verpflichtung, die der Staat Über- nehmen soll, sorgfältig und bedächtig prüfen und den Entschluß nicht übereilen. Im anderen Hause war uns die Sachlage schon mehr be- fannt, und da hat der Vertreter ueines Ministeriums bereits Gelegen- heit genommen, darauf hinzuweisen, daß der dort gemachte Vorschlag, beiden Theilen die Provokations - Befugniß einzuräumen und die Verpflichtung in der Weise eintreten zu lassen, daß der Verpflichtete genöthigt werden könne, 56% Jahre hindurch 5 des Betrages, den er bisher zu zablen hatte, mehr zu zahlen, daß dieser Vorschlag sehr große Bedenken habe und daß er insbesondere auch Bedenken babe vonx Standpunkte der Finanzverwaltung aus, indem alsdann leichter Aus- fälle eintreten fönnten, als es der Fall scin würde, wenn man dieselbe Höhe der Rente beibehielte, an die der Verpflichtete gewöhnt war, so daß er zwar an eine andere Kasse abzuliefern hätte, aber den unveränderten Betrag.

Ferner sind im andern Hause auch bereits Bedenken von Seiten meines Kollegen für die landwirthschaftlihen Angelegenheiten geltend ge- macht worden, oder von Seiten seines Herrn Kommissarius, die ebenfalls dagegen sprachen, bei diesem Gesehentwurf zu cinem von der früheren Geseßgebung doch erheblich abweichenden Prinzipe überzugehen. Wie ist nun heute die Stellung der Regierung zu dieser Sache? Wenn uns beide Häuser des Landtages übereinstimmend erklären, wir haben diese Bedenken vernommen, wir haben uns sagen müssen, daß damit der Staat ein erhebliches Risiko üternimmt, für uns is aber die Förderung der Sache von so überwiegendem Tnteresse, daß wir glau- ben, über diese Bedenken gänzlih hinwegsehen, daß wir glauben, dem Staate cine solche Last auflegen zu sollen nun, meine Herren, wenn ein solcher Beschluß übereinstimmend von beiden Häusern des Land- tages mit überwiegender Majorität gefaßt wird, wenn also die Re- gierung s\ch zu sagen hat, das ist die Meinung des Landes, die flar nach sorgfältiger Erwägung der Frage ausgesprochene Meinung des Landes, dann dürfen Sie darauf rechnen, daß der Finanz-Minister nicht von seinem Standpunkte aus einen einseitigen Widerstand er- heben wird; dann dürfen Sie darauf renen, daß die Staatsregierung in Erwägung ziehen wird, imvieweit alle die Gründe, die für die Sache geltend gemacht werden können, als überwiegend anzuschen sind oder nicht. Und da wird nicht der Finanz-Minister auftreten, und seinerseits nur ein einseitiges Jnteresse verfolgen. Denn was wollen wir zuleßt mit einer geordneten und guten Finanzverwaltung anders, als die höchsten Ziwecke des Staates erfüllen! |

Bei der Berathung über den mündlichen Bericht der Budget-Kommission , betressend die Uebersicht von Staats-Ein- nahmen und Ausgaben des Jahres 1868, äußerte sich der Ne- gierungs-Kommissar, Geheime Ober-Finanz-Rath Meinecke, mit Bezug auf den Antrag , »die Staatsschulden - Kommission zu beauftragen, aus den Akten der Staatsschulden-Berwaltung ge- nau festzustellen, welche Stellung die lehtere gegenüber dem Ge- see vom 9. März 1867 in Betreff der jofortigen Ausfertigung der ganzen 24 Millionen Anleihe eingenommen U. \, w.«, wie

olgt: : | 9 Meine Herren! Nach dem Antrage unter Nr. I. zu 2 soll die Staats\hulden-Kommission beauftragt werden, die Akten der Haupt- verwaltung der Staatsschulden einzusehen, um danach festzustellen, wie diese sich in Bezug auf die Emission der 24 Millionen Anleihe verhalten habe und durch welche Motive sie bei ihrem Verhalten ge- leitet worden is. Der Staatsschulden - Kommission stehen jeder Zeit die Aften der Hauptverwaltung der Staats\s{hulden zu Gebote; fie kann jederzeit die Geschäftsführung der Hauptverwaltung der Staats\{ulden nach jeder Richtung hin kontroliren , und die Mitglie- der der Staats\{ulden-Kommission, von denen ja mehrere hier auf beiden Seiten des Hauses anwesend sind, werden die Ueberzeugung gewonnen haben, daß es der Hauptverwaltung der Staatsschulden

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