1870 / 38 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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gerichte und Amtsgerichte.

Der Entwurf einer He o Lau ag in bürgerlichen Rechts8streitigkeiten für den Norddeutschen Bund.

Der vervollsiändigte Entwurf einer Prozeßordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für den Norddeutswen Bund ist A E. in dem Verlage der Geheimen Ober - Hofbuch- druckerei zu Berlin erschienen. Derselbe enthält die bereits früher veröffentlichten drei ersten Bücber des Entwurfs , welche inzwischen mehrfache Veränderungen erfahren haben. Das erste Buch handelt in 25 Titeln von den »AlUlgemeinen Bestimmun- gench«, das zweite Buch in zwei Abschnitten und 15 Titeln »Von dem ordentlichen Verfahren in erster Jnstanz«, und zwar »von dem Verfahren vor den Landgerichten« und »von dem Verfahren vor den Handel8gerichten und den Amtsgerichten«, das dritte Buch in 5 Titeln »von dem außerordentlichen Verfahren. « Außerdem wird gegenwärtig auch noch das vierte Buch der öffentlihen Beurtheilung übergeben, welches in 4 Titeln »Von den Rechtsmitteln der Berufung, der Beschwerde, der Nichtig- keitsbeshwerde und der Wiederaufnahmeklage« handelt. Die bezeichneten Bücher umfassen im Ganzen 49 Titel und 857 §§.

Die vorliegenden Theile des Entwurfs bilden das Resultat der vom 3. Januar 1868 bis zum 23. Dezember 1869 in 288 Sißungen fortgeführten Berathungen der Kommission zur Aus- arbeitung des Entwurfs einer Prozeßordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für den Norddeutschen Bund. Das Ver- fahren in Ehe- und Entmündung8sachen und das QZwangs- vollstreckungsverfahren sind von der Kommission noch nicht berathen worden.

Ueber die Grundsäße des Entwurfs enthalten die Vorbemer- kungen nachstehende Mittheilungen. Der Entwourf beruht auf der Voraussetzung, daß bei seiner Einführung die Gerichts8verfassung innerhalb bestimmter Grenzen nah Maßgabe folgender Grund- säße einheitlich geregelt wird: Die Privatgerichtsbarkeit wird aufgehoben. Der privilegirte Gerichtsstand wird ab- geschafft unter Vorbehalt lande®8geseßlicher Ausnahmen für die Mitglieder der regierenden Familien. Für das gesamnite Bundesgebiet bestehen zur Ausübung der Gerichts- barkeit erster Jnstanz und mit örtlih abgegrenzten Gerichts- sprengeln Landgerichte (BezirkSgerichte, Kreisgerichte), Handels- l Die Verfassung der Landgerichte und der Handel8gerichte is cine kollegialische, die Verfassung der Amtsgerichte eine nicht kollegialische. Wie der Entipurf im Einzelnen näher bestimmt, gehören vor die mit recht8gelehrten und kfaufmännischen Richtern besezten Handelsgerichte die han- delsrechtlichen Streitigkeiten, vor die Amtsgerichte die minder wich- tigen, sowie gewisse einfache oder der Beschleunigung bedürfende Streitigkeiten ; für alle nicht den Handel8gerichten und den Amts- gerichten Überwiesenen Rechtsstreitigeiten sind die Landgerichte

uständig. Das erkennende Kollegialgericht erster Instanz be- feht aus drei Richtern, das erfennende Handelsgericht ins- besondere aus cinem recht8gelehrten Richter, welcher den Vorsihz führt, und aus zwei kaufmännischen Richtern. Als Gerichte zweiter Jnstanz sind vorgeordnet: den Amtsgerichten die Land-

erichte, den Landgerichten und den Handelsgerichten die Ober- Landesgerichte (Appellations8gerichte), vorbehaltlich der Entschei- dung, ob in handelsrechtlihen Streitigkeiten: a) den Amts8gerichten die Handelsgerichte vorzuordnen seien und b) das erkennende Ober - Landesgericht zum Theil mit taufmännischen Richtern beseßt werden soll. Die Ge- richtsbarkeit leßter Jnstanz wird von dem obersten Ge- richtShofe auLgeübt, Die Kommission erachtet im Juteresse der einheitlichen Anwendung und Entwickelung des Rechts die Errichtung cines obersten Bundesgerichtshofes für erforderlich. Die Zahl der Mitglieder eines erkennenden höheren Gerichts- hofes (Ober - Landesgerichts, obersten Gerichtshofs) muß mehr als drei und stets eine ungerade scin. Alle besonderen Ge- richte (fora specialia causae) werden aufgehoben; auch dürfen neue besondere Gerichte im Wege der Landes8geseßgebung micht errichtet werden, insoweit nicht die Bunde8geseß- gebung ein Anderes bestimmen wird. Von den be- sonderen Gerichten, deren Aufrechterhaltung den Landes- geseten vorzubehalten ist, kommen insbesondere in Betracht die auf Staatsverträgen beruhenden Schiffahrtsgerichte, sowie die mit der Ablösung der Gerechtigkeiten (Qwangs- und Bannrechte u. st. w.) betrauten Gerichte, namentlih aber die Agrargerichte, d, h. die Gerichte, welchen nah den Landesgesehen die Ablösung der Neallasten und Servituten, die Separationen, Verkoppe- lungen u. s. w. überwiesen sind. Die Ebesachen und die Ent- mündigungs8sachen gehören vor die ordentlichen Gerichte. Der Entwurf wird das ola für diese Sachen regeln. Die Recht8anwaltschaft, umfassend sowohl die Advokatur als die Anwaltschaft, wird mit der Luna, freigegeben, daß fie von dem Nachweise des Studiums der Rechte und von der Ablegung ciner Prüfung abhängig bleibt, vorbehaltlich der Entscheidung, ob in Anwaltsprozessen nur diejenigen Rechts- anwalte als Parteivertreter zuzulassen seien , welche bei dem

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Prozeßgerichte immatrikulirt sind und am Sitze odex im Be- zirke desselben wohnen.

Der Entwurf wird mit einem besonderen Abschnitte ein- geleitet werden (»Einleitende Bestimmungen «), in welchem na- mentlich folgende Grundsäße ihren Ausdruck finden werden : 1) Die Prozeßordnung findet auf alle nah den Geseßen vor die Gerichte gehörenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Anwendung, 2) Die Landes8geseße können Abweichungen von den Vorschriften der Prozeßordnung nur in Ansehung derjenigen vor die Ge- rihte gehörenden bürgerlichen Recht8streitigkeiten bestimmen, für welche in Gemäßheit der Bundesgeseßgebung besondere Ge- richte bestehen oder zulässig find. 3) Die Jnjuriensachen sind nicht im Wege des bürgerlichen Prozesses zu erledigen. 4) Die auf die Gerichtsstände sich bezichenden Vorschriften der Bundes- gesege bleiben inS8gesammt, die der Landesgeseße nur insoweit in

eltung, als sie in diesem Geschbuche aufrecht erhalten werden. Es i zwar nicht vollständig zu übersehen, ob und welche landesgeseßliche Vorschriften zur Aufrechterhaltung \ich eignen ; in Betracht kommen indessen namentlich einige Bestimmungen des partikulären Bergrechtë, der Geseße über die Viehhändel, Über die Gesellshaften und Vereine 2c. Ob in Bezug auf einige Vorschriften, z. B. §. 57, die Angehörigen der süddeutschen Staaten unter Vorbehalt der Gegenseitigkeit den Jnländern Pen seien, wird noch näher geprüft werden. 5) Die ¿andedgeseße können ein außergerichtliches Sühneverfahren vor- schreiben, jedoch nur mit der Beschränkung, daß ein Zwang zur Einlassung auf ein solchcs Verfahren nicht statthaft ist. 6) Unter »Jnland« im Sinne des Geseßbuchs ist das Bundes- gebiet, unter »Jnländer« jeder Bundesßangehörige zu verstehen. 7) Der Ausdruck »LandeSgeseße« im Sinne dcs Geseßbuchs um- faßt das gesammte geltende Landesreht. 8) Die Vorschriften der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung und des Allgemci- nen Deutschen Handelsgeseÿbuchs bleiben unberührt. 9) Das- selbe gilt von den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Berpslichtung zur Ableistung des Manifestationseides.— 10) Unter Hinterlegung im Sinne des Geseßbuchs is eine Hinterlegung bei Gericht oder bei ciner anderen landesgeschlih zur Annahn:e von Depositen ermächtigte Behörde oder Anstalt zu verstehen.

Der Acclimatisations-Verein zu Berlin.

Am 20. Januar d. J. fand unter dem Vorsiß des Präsidenten des Revisions - Kollegiums für Landeskultur - Sachen, Oppermann, die durch die Statuten vorgeschriebene Generalversammlung der Mit- glieder des Acclimatisations-Vereins zu Berlin statt. Nach der Auf- nahme der neu eingetretenen wirklihen Mitglieder erfolgte eine Vor- lage behufs Ernnenung zu Ehren - und fkorrespondirenden Mit gliedern. Hierauf wurde die Neuwahl für das statutenmäßig aus- geschiedene Drittheil des Vorstandes vollzogrn. Neu wurde der Ober-Jägermeister von Mecyerinck gewählt. Den Bericht über die Thätigkeit des Vereins für 1869 erstattete der General - Sekretär P, L. WUPIY. außerdem haben sich demselben 97 Anstalten, landwirthschaftliche, naturwissenschaftliGe und Gartenbau-Vereine angeschlossen. Zur Ein- richtung eines Acclimatisations-Gartens hat der Verein mit Hülfe der Königlichen Staatsregierung ein geeignetes Grundstück erworben. Dasselbe ist bei Kriegersfelde, zwischen der Kreuzbergsiraße und dem soge-

nannten Kolonnentwweg, längs der berlin-anhaltischen Eisenbahn gelegen

und umfaßt ca. 16 Morgen. Zux Beschaffung der zur Einrichtung des Gartens nöthigen Kapitalien sind die erforderlichen Schritte eingeleitet. Die Hauptthätigkeit des Vereins bildete die Kultur ausländischer Nußt- pflanzen. Troß des mangelnden Versuchsfeldes wurde der Anbau von 227 dieser Pflanzen auf dem Rittergute des Kommerzien-Rath Theod. Flatau zu Scenkendorf ermöglicht. Sodann bezog der Ver- ein Sämereien seltener Nußbhölzer vom Kaukasus, aus Moskau und Kalifornien, sowie seltener Ziergewächse, wie Encephalarten, Stapelien, Euphorbien, Himanthophyllen aus Port Natal. Das korrespondirende Mitglied Dr. F. Fonck überbrachte eine reiche Kollektion von in Chili gesammelten Sämereien wildwachsender Gewächse. Die früher ein- geführten 47 verschiedenen amerikanischen Rebsorten sind durch die Königliche Afakmie zu Poppelsdorf vermehrt und davon im vorigen Frühjahr 150 bewurzelte Pflänzlinge an die Mitglieder ab- gegeben worden. Ebenso is es gelungen die Mehrzahl der eingeführ- ten cilenishen Kartoffelsorten zu vermehren und zu verbreiten. Be- deutend sind die Erfolge, dic mit der Eingewöhnung der ägyptischen Biene erzielt worden sind. Es gelang dem Züchter, Lehrer Vogel in Lehmannshöfel, dieselbe derartig zu vermehren, daß der Vercin allen Nachfragen nach befruchteten Bienen - Königinnen genÜü- gen konnte. Der Garten-Tnspektor Bouche referirte über die vom Verein aus Port Natal erhaltenen Zierpflanzen , deren Kultur gut von statten gegangen is, Von den der Sendung beigelegenen Kernen einer Dattelpalmenart, hat der größte Theil sehr gut gekeimt und stehen den Mitgliedern zum GBlope ctwa 100 Stück zur Verfügung. Eben so günstig sprach \sich ein Bericht des Garten - Direktors Gie- rouds in Sagan aus, der unter den erhaltenen Kämpferien eine neue Art gefunden hat. Ein Vortrag des korresp. Mitgliedes Dr. Carl Bolle über die californishe Zuckerkiefer , Pinus Lambertiana, be- sprach die Vegetationsverhältnisse dieses Riesenbaumes, dessen Stand- orte und dessen Eingewöhnung in hiesiger Gegend. Den Scchluß bil- dete ein Vortrag des Lehrers W. Vogel aus Lehmannshöfel, der ein- gehend die beiden neuesten Theorien über die Bienenpest erörterte.

Der Verein zählt gegenwärtig 380 Mitglieder; |

Das Abonnement betxägt f Thlr. für das Vierteljahr. Insertionspreis für den-Raum- einer

Druckzeile 24 Sgr.

Königlich Brenfifcher

Mle Def -Zufalien an Ar und uslandes. nehmen ellung für Berlin die Expedition des fönigi: Preußischen Staats - Anzeigers: Vehren- Straße Nr. a, Ecke der Wilhelmsstrafße.

Berlin, Montag den 14. Februar Abends

Berlin, 14. Februar.

In Gemäßheit der Allerhöchsten Präsidial - Verordnung vom 6. d. M. fand heute Nachmittag um 3 Uhr im Weißen Saale des Königlichen Schlosses die Eröffnung der vierten Session der ersten Legislaturperiode des Reichstages des: Nord- deutschen Bundes statt. |

Am gestrigen Sonntage wurde in der Domkirche und in der St. Hedwroigskirche für die bevorstehende Eröffnung des Reichs8- tags feierlicher Gotte8dienst gehalten, zu welhem für die Mit- glieder des Reichstages besondere Pläße bereit standen.

Se. Majestät der König und Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Prinzen des Königlichen Hauses nebst Aller- höchstem und Höchstem Gefolge begaben Sich heute gegen 3 Uhr nach der Rothen Sammetfammer, die Mitglieder des Bundes§- rathes nach dem Grünen Salon, während die Staats- Minister, soweit sie nicht Mitglieder des Bundesrathes sind, die Generale , Wirklichen Geheimen Räthe, Räthe Ersier Klasse und die vortragenden Räthe der Ministerien unter der Tri- büne auf der Lustgartenseite des Weißen Saales, die Abgeord- neten des Reichstages aber in demselben gegenüber dem Throne Aufstellung nahmen. Für das diplomatische Corps war cine besondere Tribüne im Weißen Saale bereit gehalten. Sobald die Aufstellung im Weißen Saale vollendet war , traten die Mit- glieder des Bundesrathes unter Führung des Bundeskanzlers Grafen von Bismarck®-Schönhausen ein und stellten sich links vom Throne auf. Der Bundeskanzler begab sich nunmehr zu Sr. Majestät dem Könige, um Allerhöchstdemselben anzuzeigen, daß der Reichstag versammelt sei. |

Se. Majestät erschienen bald darauf in Begleitung Jhrer Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Prinzen des Königlichen Hauses nebst Allerhöchstem und Höchstem Gefolge.

Von der Versammlung mit einem dreimaligen lebhaften Hoch empfangen, welches der Präsident des Reich8tages, Dr. Simson, mit den Worten ausbrachte: »Se. Majestät der König von Preußen, der Schirmherr des Norddeutschen Bundes, lebe hoh!e, nahmen Allerhöchstdieselben auf dem Throne Plaß, während Se. Königliche Hoheit der Kronprinz auf der mittleren Stufe und Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen des Königlichen Hauses zur Rechten desselben sich aufstellten.

Se. Majestät geruhten danach, aus der Hand des Bundes- kanzlers Grafen von Bismarck - Schönhausen , der sich verneli- gend vor den Thron getreten war, die Thronrede entgegen zu nehmen und dieselbe, das Haupt mit dem Helme bedeckt, wie folgt zu verlesen :

Geehrte Herren vom Reichstage des Norddeutschen Bundes! Im Namen der verbündeten Regierungen heiße Ich Sie zur leßten Session der Legislaturperiode willkommen.

Sie werden in dieser Session berufen sein, die unter Jhrer Mitwirkung geschaffenen und durch ein- müthiges Zusammenwirken der verbündeten Regie- rungen in's Leben getretenen Justitutionen zu ergänzen und fortzubilden.

Qu Meiner lebhaften Befriedigung ist es der hingebenden Thätigkeit der zur Vorbereitung eines Strafgeseßbuchs für den Norddeutschen Bund berufe- nen Männer gelungen, den Abschluß dieses umfang- reichen Werkes dergestalt zu fördern, daß dasselbe,

vom Bundesrathe genehmigt, Jhnen schon heut vorgelegt werden kann. Jndem dieses Gesezbuch auf einem der wichtigsten Gebiete des öffentlichen Rechtes die nationale Einheit im Norddeutschen Bunde zum Abschlufse bringen will, enthält es zugleich eine, den ¿Forderungen der Wissenschaft und den Ergebnissen reicher Erfahrungen entsprechende Fortbildung des im Bundesgebiete bestehenden Strafrechtes.

Dasselbe Ziel soll auf verwandtem Gebiete durch ein Gesey zum Schutze der Autorenrechte angestrebt werden, |

Das in der Bundesverfassung begründete, in den Geseßen Über die Freizügigkeit, sowie in der Gewerbe - Ordnung weiter ausgebildete gemeinsame Indigenat wird in den JThuen zugehenden Geseßvox- lagen nach verschiedenen Richtungen eine abschließende Entwickelung erhalten. Eine Gesetvorlage über den Erwerb und Verlust der Bundes- und Staatsange- hörigkeit wird dem von JThnen in der vorigen Session ausge}prochenen Wunsche entgegenkommen. Bei der Verschiedenartigkeit der landesgeseßlichen Bestimmun- gen über Heimathsrechte und Armenpflege hat das Institut der Freizügigkeit Ungleichheiten hervorgeru- fen, deren auch von Jhuen angeregte Beseitigung nicht länger verschoben werden darf. Eine Jhnen über den Unterstüßungs8wohnsiß zugehende Geseßvor- lage ist bestimmt, den empfindlichsten Uebelständen Abhülfe zu schaffen. Die Hemmnisse, welche der vollen Entfaltung der Freizügigkeit durch die Landes- geseze über die direkte Besteuerung noch entgegen- stehen, sollen durch ein dem Bundesrathe vorliegen- des Gesetz beseitigt werden.

Den wiederholt kundgegebenen Wünschen nach einer der Villigkeit entsprechenden Ausgleichung der Beschränkungen, welchen die in den Bereich neuer oder erweiterter Festungs-Anlagen gezogenen Grund- stücke unterworfen werden müssen, \oll durch eine Gesetzvorlage entsprochen werden.

Die Lage der zu den Unterklassen der vor- maligen Schleswig-Holsteinischen Armee gehörigen Personen nimmt dieselbe Theilnahme in Anspruch, welche in Jhrer vorleßten Session den Offizieren gegenüber zum Ausdrucke gelangt ist. Es wird Thnen hierüber eine Vorlage zugehen.

Ueber die in dem Bundeskonsulats8geseße vor- behaliene Regelung der Befugniß der Bundeskonsuln zu Eheschließungen und zur Beurkundung des Per- fonenstandes wird Jhnen eine Vorlage gemacht, und

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ein Gese über die Verhältnisse der Bundesbeamten

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