1870 / 46 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Das Semen S

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vielmehr den richtigen Weg finden, auf welchem wir auch in späteren Fällen uns bewegen können. Jh bin auch überzeugt, daß alle Hoff- nung y die Sache zu Ende zu führen, verloren ist, wenn das hohe Haus \sich nicht enthalten kann, auf das Detail, auf die juristischen Cane cinzugchen, wenn Sie Alles genau juristisch fonstruiren,

les nachfonstruiren wollen , "wenn Sie glauben ; daß Sie etwas thunlichst Vollendetes darstellen wollen. Auch ist das vollkommen unnöthig, wie bereits von dem Herrn Abgeordneten Miquél an- gedeutet worden ist. Geseße, welche in heutiger Zeit erlassen werden, sind niht bestimmt, auf Jahrhunderte zu gelten; der ganze Stand der deutschen Rechtöwissenschaft läßt dieses nicht zu; das Leben is} viel zu bewegt, als daß raan entsprehende Hoffnungen hegen fönnte. Man mag deshalb, wenn die Zeit gekommen ist , die Resultate der Gesehgebung und der Jurisprudenz zusammenzufassen, und dann nach ciniger Zeit, vielleiht nah Ablauf von fünf Jahren, eine Revision des Geseßbuches eintreten lassen; damit fommt man weiter. Das habe ich damit bezeihnen wollen, wenn ih ausge- \sprochen habe, daß der Geseßentwuxf nicht blos mit juristischem, son- dern ganz vorzugöweise mit politischem Sinne behandelt werden möge. Wir müssen den Gedanken in den Vordergrund stellen, daß für uns es sich darum handelt, in einem wichtigen Zweige des Rechtslebens Einheit in Deutschland herzustellen, und gegenüber diesem Gedanken muß alles Untergeordnete , das rein Juristische in den Hintergrund treten. Jch glaube deshalb, Sie thun recht, wenn Sie die Sache im Ganzen und Großen behandeln. Daraus folgt allerdings nicht die Annahme des Geseßes so zu sagen en bloc; das würde sich bei die- sem Geseße wohl nicht empfehlen.

Noch ein Gesichtspunkl , meine Herren , scheint mir ein wichtiger zu sein, und da ih gerade äußerliche Veranlassung gefunden habe, mich über die Geschäftsbehandlungsfrage zu äußern, so wollen Sie mir gestatten, denselben zu berühren.

Ich, von meinem Standpunkte aus, obwohl ih Jurist bin und Preußischer Justiz-Minister, halte es doch. durhaus nicht für nöthig, daß Geseße, wie das Strafgeseßbbuch, nur von Juristen behandelt werden, halte es vielmehr für sehr wesentli, daß eine Erörterung auch von anderer Seite statt findet. Die allerwichtigsten Fragen, meine Herren, welche Sie interessiren werden, haben gar fein \pezisfi‘ch juristisches Interesse; dahin gehört insonderheit die Frage Über die Todesstrafe. An dieser Frage ist, meiner Ueberzeugung nach, gar nichts Juristisches ; sie wird von der cinen Seite eben so gut beantwortet werden können, wie von der andern. Die juristishen Gründe sind genügend ent- wickelt worden und kommen kaum weiter in Betracht. Th würde, meine Herren, wenn ich mir eine Bemerkung erlauben dürfte, dafür sein, daß, wenn Sie eine Kommission wählen, Sie doch 1n diese Kom- mission nicht blos Juristen wählen mögen. i

Ich muß noch cinmal wiederholen : ih weiß in der That nicht, was das Beste ist; Alles kommt auf die Behandlung der Sache an. Die fommissarishe Behandlung kann eine solche sein, daß sie sehr {nell zum Ziele führt; wenn aber die Befürchtung gehegt werden muß, daß man in das Detail gehe, in den wissenschaftlichen Zusammen- hang, wenn die Kommission sih die Aufgabe stellt, diescn Entwurf \o recht eigentlich wissenschaftlich zu prüfen und zu ergründen, dann ist die Kommissionéberathung der falscheste Weg, den man betreten fann. Der Entwurf, wie er dem Bundesrath zuerst vorgelegt wor- den ist, ist später von einer Kommission, bestehend aus sieben Perso- nen , durchberathen. Die Kommission hat so angestrengt gearbeitet, wie die Mitglieder der Kommission des Reichstags uicht arbeiten können, weil nämlich die Mitglieder dieser Kommission auch noch andere Geschäfte haben. Nun aber hat bei der angesirengtesten Thätigkcit bei fast täglichen Sißungen von vier bis fünf Stunden die erstere Kommission dennoch sür ihre Prüfung drei volle Monate ge- braucht. Wenn in gleicher oder ähnlicher Weise die Kommission des Reichstags prozediren wollte, so würden sie cine weit längere Zeit gebrauchen müssen, aus dem ganz cinfachen Grunde, weil 21 Personen immer mehr Raum und Zeit in Anspruch nchmen, als sieben. Auch darf ich bemerken, daß es nur möglich gewescn ist , in der Zeit von drei Mcnaten die Arbeiten der ersten Kommission zu erledigen, weil jedes Mitglied der Kommission es sich zur Pflicht machte, sich in seinen Aeußerungen auf das alleräußerste zu beschränken.

Dem Abgeordneten Dr. Windthorst entgegnete der Justiz-Minister :

Der Herr Abg. Windthorst ist dem Entwurf des Sirafgeseß- buches nicht sehr günstig. . Das ließ sich erwarten. Der Herr UAb- geordnete kommt \{licßlich dahin: wenn der Entwurf in dieser Legis- laturperiode nicht zum Geseß erhoben wird, so wird die Wissenschaft und die Praxis sich weiter mit der Sache befassen können. Das ist nach meiner Ueberzeugung ein außerordentlich \{hlechter Trost. Die Wissenschaft und die Praxis hat sich wirkli zur Genüge mit diesen Sachen. beschäftigt, und meiner Ueberzeugung nach is es nur ein sehr bequemer Ausgangépunkt, wenn man sich immer auf die deutsche Rechtswisfsenschaft beruft. i

Der Herr Abgeordnete hat sich viel Schwierigkeiten mit Hülfe

der Schrift des Professors Heinße in Leipzig gemacht. Jch kann dem

Herrn Abgeordneten versichern, daß das Gegenstände sind, die doch auch \chon vorher erwogen worden sind und von Herrn Heinße so wenig. wie von ihm zuerst zur Sprache gebracht worden sind. Was der geehrte Herr Abgeordnete in dieser Beziehung vorgetragen hat, sind in der That Gegenstände, die sehr gut hier im Hause erwogen werden können. Ob z. B. das Strafgeseßbbuch auch das sogenannte Polizeistrafreht mit umfassen soll, ist eine Frage, -die einer sehr kurzen Diskussion bedarf und dann dur Abstimmung erledigt werden kann, Wenn man aber weiter geht und sagt: wenn das Polizeistrasrecht aufgenommen werden solle, so müßte man jede einzelne Vorschrift im Ginne der Landesgesebgebung prüfen, z. B. das ganze Fischereirecht U. \ w., so fann man allerdings von vornherein behaupten,

aus dem Geseßentwurf wird in dieser Diät nichts. So darf man die Sache nicht anfassen; das nenne ih das Eingehen in das fleine Detail, obwohl ich sonst nicht gesagt haben will, daß das hohe Haus s\s\ch von allen Details frei zu halten habe; das ist unmögli. Aber Schwierigkeiten im Detail ber- vorzusuchen und aufzustellen, das ift allerdings sehr bedenklich, wenn man überhaupt ein großes Gesceßbuch befördern und bearbeiten will, Tch kann auch immer noch nicht sagen, welche Art der Geschäfts- behandlung die beste sci, und ih freue mich schr, daß ih nicht abzu- stimmen brauche. Meiner Ueberzeugung nach ist der eine Weg #o gut wie der andere; man muß sich nur auf dem Wege richtig bewegen, dann gcht Alles. Wenn Sie eine Kommission bilden, worin si Jeder bemüht, Schwierigkeiten hervorzurufen bona oder mala fide, dann wird allerdings der Geseßentwurf in der Kommission begraben werden. Wird aber in gleicher Weise hier prozedirt und wenden Sie dann nicht einige Kraftmittel an, um solchen Diskussionen |örend entgegen zu treten, so wird es auch nicht ganz weit mit der Sache fommen. Deshalb, meine Herren; bin ih der Meinung, der eine und der andere Weg kann zum Ziele führen oder wird - niht zum Ziele führen, je nah dem Geist, welcher die Verhandlungen beherrscht.

Die Motive zu dem Entwurf eines Strafgeseß- buchs für den Norddeutschen Bund, auf welche wir in d. Bl. noch näher eingehen werden, haben folgenden Jnhalt: Einlei- tung: Derzeitiger Strafrechtszustand in Norddeutschland. Einge- \chlagene Methode. Wesentliche Unterschiede zwischen dem preußischen Strafgeseßbbuch und dem Entwurf. Einleitende Bestimmungen: ODrei- theilung der strafbaren Handlung. Rückwirkende Kraft milderer Strafgescße. Räumliche Anwendbarkeit der Strafgescße, Jnland, Aus- land. Begriff von Jnland und Ausland. Nichtauslieferung der Bundesangehörigen. Anrvendbarkeit der allgemeinen Strafgeseße auf Militärpersonen. 1. Theil. Von der Bestrafung der Verbrechen, Vergehen und Ueberiretungen im Allgemeinen, 1. Abschnitt. Strafen (20 Unterabtheilungen). 2. Versuch. 3. Theilnahme (5 Unter-Abth.). 4. Gründe, welche die Strafe aus {ließen oder mildern (9 U.-A.). 5. Zusammentreffen mehrerer siraf- barer Handlungen (Jdeale und reale Konkurrenz). 11, Von den ecin- zelnen Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen und deren Bestrafung (29 Hauptabschnitte). Anhang: Die Aufnahme der Uebertretungen und deren Behandlung im Entwurf. Die im Königreich Sachsen über die vorläufige Entlassung Bestehenden Vo1ischriften. Die Polizei- aufsiht, bestehender Rechtszustand in den einzelnen Bundesstaaten, Bayern, Oesterreich, Frankreich und Belgien. Mildernde Unistände, Einschlägige Geseße in Oesterreich, Braunschweig, Hamburg, Hessen, Bayern, Frankreich, Belgien. Exkurs zu den §F. 128 und 129 des Entwurfs (Modifikationen der §ÿ. 100 und 101 des preußischen Straf-

geseßbuchs8).

In der vorjährigen Session des Landtags is} von den Abgeord- neten Harkort und Berger der Antrag auf Annahme einer Resolution gestellt worden, durch welche an die Staatsregierung die Aufforderung gerichtet werden sollte, auf Reformen des Eisenbahn - Betrieb8wefens hinzuwirken, welche theils die finanziell-konomische , theils die recht- liche Seite desselben berühren. Jn dem über diesen Antrag nebst den dazu von den Abgeordneten von Unruh und Stumm gestellten Ver- besserungs- und Abänderungs - Anträgen unterm 6. März v. J. er- O Berichte hat die Kommission für Handel und Gewerbe be- antragt, |

die Staatsregierung aufzufordern, Behufs Aueführung resp. Ver-

vellständigung des Geseßes vom 3. November 1838 und im An-

\{lu}se an Art. 45 der Norddeutschen Bundesverfassung im Wege

der Geseßgebung und beziehungsweise im Verwaltungswege unter

Anderem dahin zu wirken :

daß der Einpfennigtarif für Kohlen, Koks, Holz, Steine, Erze, Salz, Düngungsmittel, Roheisen und ähnliche Gegenstände allgemein eingeführt und mit möglichster Beseitigung von Nebenkosten unter Ge- stattung von höchstens 1 Thlr. fixem Zuschlag pro 100 Ctr., gleichgültig, ob der Transport durch eine oder mehrere Bahnen vermittelt wird, auf alle Ent- fernungéèn angewendet werde.

Zur Berathung im Plenum des Abgeordnetenhauses is der An- trag nicht gekommen. Bei der Wichtigkeit des Gegenstandes läßt si aber voraussehen , daß er von der einen oder anderen Seite von Neuem zur Sprache gebracht werden wird und es dürfte daher nicht ohne Interesse: scin, die in vemselben aufgestellte Forderung nach ihrer Begründung und ihren voraussi{tlichen Folgen zu prüfen:

1) Der Artikel 45 der Norddeutschen Bundesverfassung ertheilt feine Ermächtigung, mit Herabseßung der Tarife zwangsweise gegen die Eisenbahnen vorzugehen, sondern schreibt nur vor, thunlichst darauf hinzuwirken , daß sür den Transport gewisser Artikel“ ein dem Be- dürfnisse der Landwirthschaft und der Industrie entsprechender er- mäßigter Tarif und zwar zunächst der Einpfennig-Tarif eingeführt werde. Eine Einführung dieses Tarifs im Wege der Gesehgebung würde wohl nur unter gleichzeitiger Ent chädigung der Eisenbahn- Gesellschoften für die dadurch verursachte etwaige Schmälerung ihrer Ein- nahmen stattfinden können.

2) Ein Bedürfniß zu der beantragten weiteren Herabseßung der Tarife dürfte zur Zeit nicht vorliegen.

Die bestehenden Rohprodukten - Tarife sind meistens bereits schr mäßig und es findet insbesondere der Einpfennig-Tarif auf den Trans- port von Kohlen, Koks, Steinen, Erzen, Salz und Noheisen {on sehr umfangreiche Anwendung. Daß diese bestehenden Tarife den an sie zu stellenden Anforderungen im Wesentlichen entsprochen, dafür liefern die fonstante Steigerung der Transportmassen und das außer-

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ordentlihe Aufblühen der Jndusirie, so wie der Umstand, daß die Jndustrie aufgehört hat, in der früher üblichen Weise auf Tarif- ermäßigungen zu dringen, den besten Beweis.

3) Die in Antrag gebrachte Maßregel ist n icht rationell.

Sie ignori.t den Unterschied in den Anlagekosten der einzelnen Bahnen; die Verschiedenartigfeit des Betriebes; die größere oder ge- ringere Kosispieligkeit desselben *); die verschiedene Art der Behandlung, welche die einzelnen Güter auf dem Tranêporte verlangen ; den Unter- s{ied, ob die Beförderung in bedeten oder unbedeckten Wagen be- wirft wird; die verschiedene Bedeutung der Güter für die cinzelnen Verkehrsrichtungen 7 die Verschiedenheit der Entfernungen , welche die einzelnen Güter durschnittlich zurücklegen **), und der Massen, in denen sie zur Beförderung gelangen; die Möglichkeit der Ausnugßung der Wagen je nach Beschaffenheit der Güter 2c.; sie ignorirt das Alles und ferdert die Einführung einer gleichmäßigen Tarifirung für alle Verkehrsrouten, für alle Entfernungen und für alle in Rede stehenden Artikel.

__ Eine gewisse Einheitli-keit in die Verhältnisse zu bringen und die bestehenden Unterschiede rationell zu erörtern eventuell zu beseitigen, wird gerade jeßt von den norddeutschen Eisenbahnverbänden in ge- meinschaftlichen Konferenzen angestrebt. Es ist in dieser Bezichung unverkennbar noch Vieles zu reformiren, die rücfsihtslose Nivellirung des Ae Ar E ist aber weder theorctisch gerechtfertigt, noch praktisch nüßlich. ;

Insbesondere erscheint die mit dem Art. 45 der Norddeutschen Bundesverfassung im Widerspruch stehende Forderung, den Ein- pfennigtarif »für alle Entfernungen« einzuführen, ganz unan- nehmbar , da die Selbstkosten auf kurzen Strecken wegen der Mehr- fosten des reinen Trandportbetriebes , der geringeren Ausnußung der Betriebsmittel 2c. sich höher stellen, als für weitere Entfernungen, Es ist cin Jrrthum, wenn die Vertheidiger des Einpfennigtarifs auch bei kurzen Strecken vehaupten, daß den Eisenbahnen für diese Mehrkosten durch die Expeditionêgebühr eine Entschädigung gewähri werde, denn die Expeditionsgebühr ist lediglih bestimmt, den Eisenbahn-Veral- tungen für diejenigen Leistungen, welche sie außer und neben der reinen Streckenbeförderung durch Annahme und Behandlung

der Güter auf der Aufgabe- und Bestimmungsstation, durch Ausstel-

1) Name der Eisenbahnen.

Die Gesammtcinnahme aus dem Güterverkehr betrug

Die Einnahme aus dem Transporte von Kohlen, Koks, Holz, Steinen, Erzen, Salz, Düngungsmittel, Roheisen 2c. betrug. Col. 3 würde betragen haben nach dem Saße von 1 Pf. pro Ctr. + 1 Thlr. Expeditionsgebühren pro 100 Ctr, unter Bei- behaltung der bestehenden Säße, soweit sie niedriger sind: Die Einnahme nah Col. 4 beträgt in Thlrn. weniger als nah Col. 2 1 in pCt, Die Einnahme ‘in Col. 2 ermäßigt fich bei Berechnung nach Cu S : 4:

Wilhelmsbahn. |b) Breslau-Posen-

904,931 Thlr. 468,301 Thlr. 277,771 Thlr.

190,530 Thlr. 40,6 9 Pp Ct.

21,05 pCt.

len der Begleitpapiere, Aufiellen der Wagen, Ein - und Ausran- giren 2c. übernehmen, eine genügende Vergütung zu gewähren.

L Der in dem Kommissions8antrage für die Expeditionsgebühr in Vorschlag gebrachte Saß von 1 Thlr. pro 100 Ctr. ist um so weniger geeignet, zugleich als Ausgleihung für die Mehrfkosten des reinen Tran8portes von Massengütern auf kurzen Strecken zum Pfennig- tarif zu dienen , als er in vielen Fällen nicht eimnal ausreicht, um die Expeditions-Selbstkosten der Eisenbahnen zu decken.

__ Nach einer sorgfältigen Berechnung belaufen sich z. B. bei der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn diese Expcditions-Selbsikosten wenn man dazu rechnet: die Besoldungen und Mankogelder der GÜ- terbeamten, die Aufwendungen für Zufuhrwege, Ladepläße, Rangir- und Ladegeleisc, die Kosten des Rangirens und Formirens der Züge, Antheile an den Beträgen für beschädigte Emballagen und Schaden®- ersaß, an den Kosten der allgemeinen Verwaltung, Abgaben und un- vorbergesehenen Ausgaben, an den Besoldungen der Stations - und Telegraphenbeamten, den Diäten, Reisekosten, Kosten der Drucksachen, Exveditionslokale 2c. und an den Löhnen der Wagenschieber und Bahnhofsarbeiter auf 1 Thlr. 13 Sgr. 11 Pf. für 100 Ctr. Wagen- ladungsgüter.

4) Alle diese Bedenken sind aber von untergeordneter Wich- tigkeit gegenüber dem bedeutenden Einfluß, welchen die beantragte Tarifermäßigung auf die Betriebsüberschüsse der Eisenbahnen aus- üben würde. Die Betriebsergebnisse des Jahres 1868, wie sie sich bei den damals bestandenen Tarifen gestaltet haben, liegen vollständig vor, es läßt sich daher leiht berechnen, wie viel we- niger die Eisenbahnen pro 1868 cingenommen haben würden, wenn die Beförderung der im Kommissionvantrag genannten Artikel zu dem daselb geforderten Tarifsaße stattgefunden hätte. Um die finanzielle Bedeutung des Antrages zu erkennen, wird es genügen, wenn wir diese Berechnung nur beispielsweise bezüglich einiger Eisenbahnen; als welche wir die Wilhelmsbahn, das Oberschlesische Eisenbahnunter- nehmen, die Saarbrücker Bahn und das Bergäsch- Märkische Eisenbahn- unternehmen auswählen, anstellen.

Das Ergebniß der Berechnung ist in der nachfolgenden vergleichen“ den Uebersicht zusammengestellt:

Oberschles. Eisen- bahnunternehnmen.

Bergisch- b) Breolau-Posen: M

Märkisches Eisen-

bahnunternehmen

mit der Hessischen Nordbahn.

Saarbrücker

logauer-Eisenb. Eisenbahn.

c) Stargard-Pof. | Eisenbahn.

7,242,595 Thlr. | 1,294,126 Thlr. | 7,128,472 Thlr.

3,316,140 Thlr. | 1,018,996 Thlr. | 3,788,647 Thlr.

800,348 Thlr.

248,648 Thlr. 23,7 1 pCt.

2,630,115 Thlr. 686,025 Thlr. 20,69 pCt.

2,978,052 Thlr.

810,595 Thlr. 21,40 pCt.

9/47 pCt. 19,21 pCt. 11,38 pCt.

Das auf die Bahn bisher verwendete Anlagekapital beträgt. | 9,500,000 Thlr. | 43,390,437 Thlr. | 15,419,721 Thir | 82,916,000 Thlr. 512,468 Thlr. | 3,283,980 Thlr. | 662,829 Thlr. | 4,568,034 Thlr.

Die Gesammteinnahmen übersteigen die Gesammtausgaben um | Auf das Anlagekapital kommt daher eine Durchschnittsrente von | Bei Berechnung der Einnahme nah Col. 4 würde die Ge-

fammteinnahme die Gesammtausgabe Übersteigen um... | 321,938 Thlr.

Die Rente würde betragen | Mithin weniger als nach Col. 9 Das Stamm- Aktienkapital, welches an der Dividende theil- nimmt, beträgt 14) Es sind an Dividenden vertheilt worden : in 9 | in pCt.

15) Bei Berechnung der Einnahme nach Col. 4 würden die zu ver- theilenden Dividenden betragen haben in Thlr. |

16) Mithin weniger als na Col. 14

Die Uebersicht zeigt, daß die in dem Kommissionsantrage vorge- s{lagenen Tarifermäßigungen cinen schr bedeutenden Ausfall in den Einnahmen der Eisenbahnen zur Folge haben würden. Wären sie im Jahre 1868 bereits zur Anwendung gekommen und zwar unter Beibehaltung der damals bestandenen Tarifsäße, so weit sie niedriger waren, so würden sich nach der obigen Uebersicht die Einnahmen ver- ringert haben

a) M Transporte der in dem Kommissionsantrage genannten rlfe

__*®) So sind z. B. auf der Bergisch - Märkischen Eisenbahn die Zrafktionsfkosten sehr erheblih. Auf der Saarbrücker Bahn betrugen lm Jahre 1868 die Ausgaben 63,46 Prozent, auf der Rhein - Nahe- Bahn sogar 87,27 Prozent der Brutto-Einnahmen.

**) So hat auf der Bergisch-Märkishen Bahn jeder Centner des Frachtsguts der ermäßigten Klasse im Jahre 1867 nur 6,80 Meilen, Steinkohlen und Koks nur 5,72 Meilen, auf der Ostbahn dagegen 21,42 resp. 34/447 auf der Westfälischen Bahn 22,60 rcsp. 9,28, auf der Oberschlesischen 13,94 resp. 16,63 und auf der Rhein - Nahe - Bahn 10,01 resp, 13,97 Meilen durchlaufen.

|

i | |

| 5,366,750 Thlr. 12,589,000 Thlr. | | 375,672 Thlr. 1,888,359 Thlr. | | 1,600,000 Thlr.

|

185,142 Thlr. | 1,204,309 Thlr.

L

D139 pCt. | 7157 pCt. | 4/30 vCt. | 9/51 pCt.

2,097,955 Thlr. | 414,181 Thlr. | 3/797,439 Thlr.

5,99 ÞpCt. | 2/69 pCt, 4/53 pCt.

3/39 pCt. | | 1,58 pCt. | 1,61 pCt. 0,98 pCt.

2; 00 pCt. 20,000,000 Thlr.

7 yCt. 15 pCir. | S pCt.

789,405 Thlr. 3,45 pCt. 9,56 pCt. 3/95 PpCt.

3/55 pCt. | 5/44 PCt. | 4,05 pCt.

hei der Wilhelmsbahn um 40,69 pCt. » demOberschlesischen Eisenbahnunternehmenum 20,69 » » dex Saarbrücker Eisenbahn um 20,711 » » dem Bergisch -Märkischen Eisenbahnunternch- men um 21,40 b) aus dem gesammten Güterverfkchr bei der Wilhelmsbahn um » der Saarbrücker Eisenbahn um » demOberschlesischen Eisenbahnunternehmenum 9,47 » dem Bergisch -Märkischen Eisenbahnunternch- men um 11,38 »

Die auf das Anlagekapital fallende Durschnittsrente würde sich vermindert haben : i

bei der Wilhelmsbahn um 2 pCt. von 5,39 auf 3,39 pCt.,/

» dem Oberschlesischen Eisenbahn-Unternehmen um 1,58 pCt. von 7,57 auf 5,99 pCt.,

» dem Bergisch-Märkischen Eisenbahn -Unternehmen um 0,98 pCt. von 5,51 auf 4,53 pCt.

» der Saarhrüer Eisenbahn um 1,61 pCt. von 4,30 auf 2,69 pCt

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