1870 / 47 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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berger von Schönholß, Bezirks - Commandeur des 2. Ba-

- taillons (Gera) 7. Thüringischen Landwehr-Regiments Nr. 96; desKomthur-Kreuzes zweiter Klasse desGroßherzog- lich hessishen Verdienst-Ordens Philipps des Groß- müthigen: dem Hauptmann Freiherrn von Humbracht, à la suite des 7. Thüringischen Jnfanterie-Regiments Nr. 96 und persönlichen Adjutanten des Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt Durchlaucht; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Premier - Lieutenant von Poseck, à la suite des Hessischen Füsilier-Regiments Nr. 80; des Ehrenkreuzes dritter Klasse des Fürstlich Lippeshen Gesammt- hause8: dem Hauptmann und Compagnie-Chef Kirchhof und dem Seconde - Lieutenant Rodewald, beide vom 9. Brandenburgishen Infanterie - Regiment Nr. 20, sowie dem Scconde-Lieutenant Reinecke vom 2. Ostpreußischen Grenadier-Regiment Nr. 3; des Großherrlich Türkischen Medschidje-Ordens vierter Klasse: dem Seconde - Lieu- tenant von Eßel vom 2. Garde - Regiment z. F.; des Jo- hanniter-Malteser-Ordens: dem Seconde-Lieutenant Gra- fen von Garnier-Turawa von der Reserve des 1. Schlesischen Husaren-Regiments Nr. 4, und endlich der dem Herzoglich Sachsen-Ernestinishen Haus8orden affiliirten silber- nen Verdienst-Medaille: dem Stabshautboisten Schulz vom 3. Magdeburgischen Jnfanteric-Reginrent Nr. 66.

Den Debit der Bundes8-Wechsel-Stempelmarken und gestempelten Wechsel-Blanketts betreffend. Bei dem hiesigen Hof-Postamte, sowie* bei den Post-Expeditionen Nr. 1 (Krausenstraße), Nr. 2 (Neue Schönhauserstraße), Nr. 3 (Ora- nienburgerstraße), Nr, 4 (Stettiner Eisenbahnhof), Nr. 7 (Dorotheen- straße), Nr. 8 (Taubenstraße), Nr. 12 (Zimmerstraße), Nr. 20 (im Gesundbrunnen), Nr. 21 (in Moabit), Nr. 23 (Alte Leipzigerstraße), Und Nr. 38 (Jägerstraße) werden vom 1. März d. J. ab auch Bunde®- Wechsel-Stempelmarken und gestempelte Wechsel-Blankets zum Stem- pelbetrage von 225 Groschen zum Verkaufe bereit gehalten werden. Berlin, den 22. Februar 1870. Der Ober-Post-Direktor. Sach ße.

Bekanntmachung.

Die nächste Prüfung für ordentliche Lehrerinnenstellen in dem Lehrerinnen - Seminar zu Berlin findet am 17, 18, 21, und 23. März d. J. statt. Gesuche um Zulassung zu dieser Prüfung sind bis zum 10. März auf einem 5 Sgr.-Stempel an uns zu richten und mit folgenden Angaben 1) dem vollsländigen Vor- und Zunamen der Lehrerin ; 2) dem Geburtsort; 3) Geburtsjahr und Tag; 4) Na- men, Stand und Wohnort des Vaters, und ob derselbe noch am Leben; 5) wo die zu prüfende Lehrerin ihre Schulbildung erhalten hat; 6) auf welche Weise dieselbe sich für das Schulamt vorbereitet hat; 7) in welchem Verhältniß dieselbe bisher gestanden; 8) ob und in welchen nicht allgemein erforderlichen Gegenständen dieselbe noch besonders geprüft zu werden wünscht. Hier muß Französi}ckch/, Englisch, Zeichnen 2c. aufgeführt werden; 9) Angabe der eingereichten Zeugnisse; 10) Adresse, an welche das PrüfungL-ZJeugniß geschickt rocr- den soll; so wie mit nachstehenden Zeugnissen: 1) einem Tausfschein ; 2) cinem S-bulzeugniß; 3) einem Führungsattest; 4) dem Zeugniß eines Geistlichen Über die sittlihe Befähigung zum Lehramte, von welchen Abschriften beizufügen sind, zu versehen.

Berlin, den 19. Februar 1870.

Königliches Provinzial-Schul-Kollegium.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 24. Februar. Se, Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Kriegs-Ministers und des Generals von Treskow entgegen und empfingen später den Hoffstallmeister von Rauch. i hre Majestät die Königin empfing gestern das B des Norddeutschen Reichstags, nachdem dasselbe von

r. Majestät dem Könige empfangen worden war.

__— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag den Flügel-Adjutanten Sr. Hoheit des Her- zogs von Sachsen-Coburg-Gotha, Major von Hahnke. Gegen 11 Uhr stattete Höchstderselbe Sr. Durchlaucht dem Erbprinzen und Jbrer Königlichen Hoheit der Erbprinzessin von Hohenzollern einen Besuch im Scblosse ab und begab Sich hierauf in die Sitzung des Landes-Oekonomie-Kollegiums. Um 12 Uhr macbten die Hohenzollernschen Herrschaften Jhrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin einen Besuh. Um 5 Uhr fand im Kron- prinzlichen Palais ein Diner von 33 Couverts statt, zu welchem unter Anderen der Herzog von Ujest, der Fürst von Lychnowski, General von Steinmeß, Staats-Minister von Mühler, Genceral- Major v. d. Golß, Oberst von Lüderiß, Ober-Burggraf Graf Eulenburg, Freiherr von Rothschild, Konsul Meier aus Bremen, Graf Plessen, Herr von Wedell-Malchbow, Freiherr von Schorlemmer , General - Staatsanwalt Dr. Schwarze,

Geheime Rath von Schwendler, Erbgraf zu Solms-Laubach, Oberst-Lieutenant v, d. Burg, Major von Plöy Einladungen erhalten hatten.

Der Auss{uß des Bundesrathes des Norddeut, schen Bundes für Rechnungéwesen trat heute zu einer Sißun zusammen.

Die heutige (9.) Plenar - Sißung des Reichsta gez des Norddeutschen Bundes wurde vom Präsidentey Dr. Sinson um 127 Uhr eröffnet.

Bon den Bevollmächtigten zum Bunde8rathe waren gy, wesend : der Bundeskanzier Graf von Bismarck - Schönhausen, der Staats- und Justiz - Minister Dr. Leonhardt, der Stagts.

der Ministerial - Direktor , Wirkliche Geheime Legations - Nath von Philipsborn, der Geheime Justiz-Rath Klemm, der König

Rath Hofmann , der außerordentliche Gesandte und bevoll, mächtigte Minister, Staats-Minister von Bülow, der Staats

&reiherr von Seebach, der Präsident des Kabinets-Ministeriumz Heldman, der Regierungs - Rath Dr. Sintenis , der Ministey resident Dr. Krüger und der Bürgermeister Dr. Kirchenpauer, Zunächst begründete der Abg. Grumbrecht die folgende von ihm gestellte Interpellation:

1) Hat der Bundesrath über das vom Reichstage vorgeschlagene Geseß, betreffend cine Aenderung des Artikels 4 der Verfassung des Torddeutschen Bundeê, berçits Veshluß gefaßt und, wenn dies ge schehen, welchen? und falls ein Beschluß nech nicht gefaßt sein sollte 2) welche Gründe haben die Beschlußfassung des Bundesraths bis dahin verhindert?

Der Präsident des Bundes-Kanzleramts, Staats-Minister Delbrück, erklärte hierauf:

Meine Herren, der Reichstag hat in seiner vierzigsten Sißunz vorigen Jahres ein Gescß wegen Abänderung der Bundesverfassung beschlossen, nach welchem die Schiffahrttszeichen, Leuchtfeuer, Tonnen, Baken und sonstigen Tagesmarken, sowie das Lootsenwesen zu den der Beaufsichtigung “und Geseßgebung des Bundes unterstellten Einrichtungen gehören -sollen, der Bundesrath, welchem die ser Beschluß zur verfassungsmäßigen Behandlung zuginq war auf den Bericht des zuständigen Ausschusses der Meinung 5 es sei in einer Angelegenheit, welche vorzugsweise die Seeufer - Staaten des Bundes interessirt, und welche für diese Seeufec - Staaten sehr wesentlich in bestehende Einrichtungen eingreift, es sei in einer solchen Angelegenheit vor allen Dingen nöthig, eine Aeußerung der See Ufer-Staaten Über den hier beschlossenen Geseßentwurf zu erhalten, Er beschloß daher seinerscits, die Regierungen von Preußen, Vie lenburg - Schwerin , Oldenburg , Lübeck, Bremen und Hamburg zu ersuchen, sich Über den Entwurf so zeitig zu äußern, daß der Bundesrath bei seinem Wiederzusammentreten im Spät- Herbst vorigen Jahres in der Lage sei, Über den hier beschlossenen Entwurf \sih scinezscits \chlüssig zu machen. Die Aeußerungen der genannten Regierungen sind rechtzeitig eingegangen und der Bundes- rath, als er im Spätherbst des vorigen Jahres zusammentrat, wal in der Lage, die Angelegenheit weiter zu behandeln. Die eingegan- genen Aeußerungen der Seeufer-Staaten waren nun ihrem Jahalie nah sehr verschieden : zwei von diesen Staäten erklärten, daß ein Bedenken gegen die Annahme der hier beschlosseneu Verfassung8änderung nicht obwalte, zwei andere sprachen sich entschieden aus , und zwei andere wiederum waren der Meinung, daß zwar der Entwurf in der Form, wie er hier beschlossen

den Gedanken erklärten, sondern deshalb, weil ihnen der hier be \{lossene Entwurf theils zu weit, theils nicht weit genug ging. Die

laut wurden. Diejenigen Regierungen, welche sich ablehnend geäußert

des bestehenden Zustandes zu erwarten sei.

meinen von Wi@cHtigkeit und Juteresse sei , do vorzugs1veise ein Jn- teresse habe für die einzelnen betheiligten Sechäfen , cinzelnen betheiligen Scehäfen in ihrem gesorgt hätten und fernerhin sorgen würden , auf das zweckmäßigste zu treffen, und daß in ihre Action nur Un- sicherheit getragen iverden könne durch ein Oberaufsichtsrecht und cine Geseßgebung des Bundes. Aus diesen Gründen exklärten sie sich gegen die Zustimmung zu dem hier beschlossenen Enwufe. Die dritke Gruppe endlick, die zwei leßien Negierungen, traten, was das Lootsen wesen anlangt , den ablehnenden Regierungen bei. Sie waren dck Meinung, daß das Lootsenwesen* als Gewerbebetrieb der Geseßgebung und Oberaufsicht des Bundes bereits unterstehe, und daß dcr Bund seine Geseßgebung bereits innerhlb der Gewerbe-Ordnung auf diesen Gegensiand ausgedehnt habe; weiter zu gehen, schien ihnen nicht zwed“ mäßig, weil es bei der Ordnunz des Lootsenwesens so sehr auf lokale Verhältnisse ankomme, daß fes nicht die Nusgabe sein könne, dies Verhältnisse Übereinstimmend nach ein und demselben System für den

ganzen Bund zu reguliren. Sie waren also nicht der Meinung, s

Minister und Präsident des Bundeskanzler - Amts Delbrü}

licde Geheime Regicrungs- Rath Schmalz, der außerordentliche | Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legations. |

Rath Bucholß, der Staats-Minister, Wirkliche Geheime Rath}

lungen vollständig vorliegen, wird der Bundesrath in der Lage sein,

ablehnend

worde!) f nicht annehmbar sei, aber nicht desShalb, weil sie sih Überhaupt gegen |

jenigen Bundesregierungen, welche sih einfa zustimmend erklärten, haben ibr Votum nicht weiter motivirt; es ist anzunehmen, daß sie | den Ansichten beigetreten sind, welche hier bei Verathung der Sache |

haben, gehen davon. aus, daß eine Aenderung der Bundesverfassung | überall nur daun indicirt sei, wenn ein entschiedenes Bedürfniß F vorliege, und wenn von der Verfassung8änderung cine Besserung | Sie waren dcr Ansichh | daß zu einem Eingreifen der Bundesgeseßgebung und Aufsicht in die | vorliegende Materie ein Bedürfniß nicht vorliege, Und daß cin soiches | Eingreifen nicht geeignet sei, einc Verbesserung des bestehenden Zu- | standes herbeizuführen ; sie waren der Meinung, daß die Materie, um | die es sich handelt, wenn auch für den deutschen Handel im Allze F

j daß die f cignen Jntercsse dafür | die Einrichtungen |

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si nüßlich, diese Institution der Bundesgeseßgebung weiter zu unter- stellen, als sie ihr bereits unterworfen ist. :

Dagegen waren sie der Ansicht, daß die Leuchtfeuer und die Tagesmarfken, mit andern Worten diejenigen Einrichtungen, welche nôthig sinde um die deutschen Wassergrenzen in einer den Interessen der Schiffahrt entsprehenden Weise zu bezeichnen, sih nit nur eigne- ten, zum Gegenstande der Bundesgeseßgebung und Aufsicht gemacht u werden, sondern daß auch von einer solchen Maßregel eine ent- schiedene Verbesserung zu erwarten sei, jedoch nur unter der Bedin- gung 1 daß der Bund weiter ginge als der hier beschlossene Entwurf besagt, und alle diese Anstalten direkt für Bundesanstalten erkläre, sie also auch aus Mitteln des Bundes erweitere und unterhalte. Dem Bundes- rathe wurde über diese verschiedenen Aeußerungen Vortrag gehalten. Er glaubte noch nicht in der Lage zu sein, einen definitiven Beschluß zu fassen; er glaubte indessen der Ansicht der zuleßt gedachten Regie- rungen, daß eine gemeine Einwirkung des Bundes auf die Seezeichen nur dann fruch{tbringend sei, wenn diese Anstalten wirklih Bundes- anstalten werden, eine Berechtigung nicht absprechen zu können, und er hielt deshalb für nöthig, zunächst festzustellen, um welches finanzielle Objekt es sich bei der Sache handelt. Er beschloß deshalb, die bethei- ligten Seeufer-Staaten zu ersuchen, eine Uebersicht der Anlage- und Unterhaltungskosten dieser Seezeichen für die leßten zehn Jahre aufzu- stellen und mitzutheilen. Ein Theil dieser Mittheilungen ist bereits erfolgt, ein anderer Theil steht noch aus, und sobald diese Mitthei-

sich in der Sache weiter s{lüssig zu machen. i

Der Reichstag trat nunmehr in die Tage8ordnung ein. Den ersten Gegenstand derselben bildete die dritte Berathung über den Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und dem Großherzogthum Baden, wegen wechselseitiger Gewährung der Recht8hülfe, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenommenen Vorlage. /

Die Abgg. Lasker und Genossen hatten folgenden Antrag eingebracbt:

Der Reichstag wolle, bei Annahme des Vertrages, beschließen, zu erklären: Der Reichstag des N. rddeutschen Bundes spricht den unab- lässigen nationalen Bestrebungen, in denen Regierung und Volk des Großherzogthums Baden vereinigt sind, seine dankende Anerkennung aus; der Reichstag erkennt in diesen Bestrebungen den lebhaften Aus- druck der nationalen Zusammengehörigkeit und nimmt mit freudiger Genugthuung den möglichst ungesäumten Anschluß an den bestehenden Bund als Ziel derselben wahr.

Qu demselben beantragte der Abg. voh Blanckenburg:

Der Reichstag wolle beschließen: den zweiten Absaß des Antrages fortzulassen und statt desselben dem erstcn Avsaß hinzuzufügen: »und erkennt in diesen Bestrebungen des lebhaften Ausdruck der nationalen Zusammengehörigkeit.« -

An der hierüber eröffneten Gencral-Debatte betheiligten sich die Abgeordneten Lasker und von Blankenburg.

Der Bundeskanzler Graf von Bismark - Schönhausen er- griff nach dem Abg. von Blankenburg das Wort. (Schluß des Blattes.)

Cóôln, 22. Februar. Die Königin der Niederlande, welche gestern Abend um 9 Uhr auf der Durchreise aus dem Haag hier eingetroffen war, fuhr heute Vormittag um 9 Uhr von hier nah Mecheln ab. : s

Hldeuburg, 22. Februar. Jn der heutigen Sißung des Landtags wurde der Gesegentwurf , betreffend den Ausbau des Eisenbahnnetves un Großherzogthum, zum zweiten Male ge- lesen und unverändert nach den Beschlüssen der ersten Lesung mit 25 gegen 7 Stimmen angenommen. Ó

Es folgte die zweite Lesung mehrerer anderer Geseßentwürfe, die ebenfalls unverändert nach den Beschlüssen der ersten Lesung angenommen wurden. Zur Fortsegung und Vollendung des Grimm’ schen Wörterbuch8s wurden pro 1870 200 Thlr, pr. 1871 bis 1872 jährlich 100 Thlr. bewilligt. i

Sohließlich wurde eine Reihe von Petitionen erledigk.

Braunschweig, 23. Februar. Der Großherzog von Oldenburg ist in der Nacht zum 22. d. hier eingetroffen und hat im » Deutschen Hause« Wohnung genommen. Der H erzog stattete demselben am gestrigen Morgen cinen längeren Besuch ab. Bald darauf begab sich der Großherzog nach dem Herzog- lichen Residenzschlosse.

Sachsen. Dresden, 23. Februar. Beide Kammern haben gestern Abend ihre legten Sißungen gehalten und wur- den, nachdem die T7ge8ordnungen erledigt waren, durch An- sprachen des Staats-Ministers Frhrn. von Friesen geschlossen.

Schwarzburg. Rudolstadt, 22. Februar. Nachdem die verschiedenen Referenten der für die Prüfung der Wahlen bestimmten Abtheilungen über sämmtliche Wahlen der Abge- ordneten referirt hatten, wurden dieselben heute vom Landtage sämmtlich genehmigt. Die Verhandlung wurde mit der ver- fassung8mäßigen Vereidigung der Abgeordneten geschlossen. Die feierliche Eröffnung des Landtages mußte wegen einer ein- getretenen plößlichen Erkrankung des Ministcrs von Bertrab ausgeseßt werden. , j

Baden. Karlsruhe, 23. Februar. Die Zweike

41 Aufenthalts8gesey mit 42 gegen 6 Stimmen angenommen.

riats fand vorgestern statt. sidenten des Gericht8hofe8s, General-Lieutenant Ritter von Kraz- eisen, mit einer auf die Einführung der neuen Militärgciche bezüglichen Ansprache eröffnet.

Kammer hat in ihrer heutigen Sißung das Armengeseß mil

gegen 14, das Verchelihung8geseß mit 49 gegen 2 und das

Bayern. München, 23. Februar. Ueber den Stand

der Ministerangelegenheit sind dem »N. K.e heute keine neuen Nachrichten zugekommen. / gestern Mittags noch keine Antwort in München eingetroffen.

Vom Grafen Bray war bis

Die erste öffentlibe Sißung des General-Audito- Dieselbe wurde von dem Prä-

Desterreich-Ungarn., Wien, 23. Februar. Der Kaiser

e Kaiserin sind gestern Vormittags nah Ofen ab- gereist.

Erzherzog Albrecht wird in den ersten Tagen des

März direkt von Paris hier erwartet.

Der ungarische Finanz-Minister von Lonyay ist am

Sonnabend von Wien nach Pesth zurückgekehrt, ohne, wie das »Prag. Abendbl.« meldet, den Hauptzweck seiner Reise, die A der finanziellen Seite der Militär-Grenzfrage, erreicht zu haben.

In der gestrigen Abgeordnetenhaus -Sißung

U die Spezialdebatte über das Erwerb - Steuergesch fort- ge]eßt.

Der hiesige nordamerikanische Gesandte Jay gab gesiern

anläßlich der Geburtsfeier von Washington ein diplomatisches Banket, an welchem der Reichskanzler Graf Beust, sowie die Chefs sämmilicher hiesiger Gesandtschaften theilnahmen. | Beust hielt eine Rede, 1n welcher er untex Anspielung auf die gegen 1hn erhobene Beschuldigung, als beabsichtige er, Aende- rungen in der inneren Politik eintreten zu lassen, sich gegen solche Vermuthungen verwahrte und die Versicherung abgab, daß er jedenfalls keine Aenderung in den bisherigen freund- schaftlichen Bezichungen zwischen Oesterreich und der nordamerli- fani)hen Union wünsche.

Graf

Der Gesandte Jay brachte einen Toast auf Se. Majestät

den König von Preußen aus, welchen der preußische Ge- sandte v. Schweiniß dankend erwiederte.

Pesth, 22. Februar. Im Unterhause interpellirte

Madaras8z den Minister des Jnnern wegen der gestrigen Auf- stellung von Soldaten in der Nähe des Reichstags - Gebäudes. Jranyi interpellirte wegen der Verhafiung Raspe's.

Belgien. Brüssel, 23. Februar. Der Senat hat sich

gestern bis zum 14, März vertagt und wird alsdann nach früherem Beschlusse die Berathung über die Modifikation des Wahlrechts vornehmen.

In der Repräsentantenkammer, welche noch immer

mit dem Handelsgeseß beschäftigt ist, kündigte gestern Herr Guillery

eine Interpellation an über die Eingriffe der Untersuchungs- richter von Brüssel in die konstitutionellen Rechte der Presse. Der Justiz-Minister erklärte, daß er darüber einen Bericht von Seiten des Parkets erwarte, der wahrscheinlich heute noch nicht fertig sein werde. Herr Guillery verschob darauf seine Interpellation auf Donnerstag.

Großbritannien und Jrland, London, 22. Februar. In der gestrigen Unterhau®ssißung war der Haupktgegen- stand der Verhandlungen dic Regierungsvorlage Über Sicher- heitsmaßregeln und Inspektion in den Bergwerken, welche von dem Minister des Innern zur zweiten Lesung empfohlen wurde. Der Gesetzentwurf enthält Verordnungen für bessere Ventilation und s{härft die Strafen für Fahrlässigkeit und Uebertretungen der geseßlichen Bestimmungen. Dabei twoird die Verwendung von Kindern unter 12 Jahren unter und über der Erde unter- sagt, und die Arbeitszeit von Knaben unter 16 Jahren unter der Erde auf höchstens 12 Stunden normirt, von denen noch 15 Stunde für Mahlzeiten und Ruhepause abgehen. Für Personen, die über der Erde Arbeiten für Gruben verrichten, wird die Fabrik- und Werkstattakte maßgebend erklärt, so daß in der Folge Frauen und Kinder nichi mehr bei Nacht an den Grudeneinfahrten beschäftigt werden dürfen. Es sollen künftig nicht nur Arbeiter, sondern auch Grubenbesißer wegen nach- weislicher Fahrlässigkeit mit Gefängniß bestraft werden. |

Die Vorlage wurde zum zweiten Male gelesen und die Berathung im Komite des ganzen Hauses auf den 18. März angeseßt. :

Der von dem Präsidenten des Armenamtes hierauf vor- gelegte Antrag zur Einsezung eines Sonderausschusjes zur Untersuchung darüber, ob cs sich empfehlen würde , dle Lokal- abgaben zwischen Hauseigenthümcr und Haußsmiether zu theilen, führte zu eincr längeren Debatte, die schließlih in der An- nahme des ursprünglichen Antrags ihren Abschluß fand.

Die Voranschläge für Heer und Flotte Uegen jeut vor und zeigen gegen das Budget des vergangenen Jahres cr- hebliche Veränderungen. Was zunächst die Armee Ausgaben

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