1870 / 48 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

die Zinsen aus dem fraglichen Lehnstanunkapitale erhalten, von dieser Zeit an is diese Zinsenzahlung indessen aus dem Grunde eingestelit worden, weil leßtere ihre Berechtigung hierzu, namentli ihre ord- nuagsmäßige Beleihungy nicht haben nachweisen fönnen. Jn Folge dessen uit die Zinsen diese Lehnstammfkapitals ad depositum genomnIen/ gemeinschaftlich mit dem inzwischen eingezogenen Kapital selbst weiter verwaltet und is dasselbe hierdurh gegenwärtig auf einen Bestand von 3788 Thlr. 23 Sgr. 9 Pf. angewachsen.

Nachdem nun inzwischen durch Geseß vom 98, Juli 1853 der Lchnsverband in dem Fürstenthum Reuß j. L. aufgehoben worden/ die Söhne Heinrich Wilhelms von Beulwiß aber verstorben oder ver- schollen sind, ferner ein Nachweis Über etwaige gegenwärtige Berech- tigte nicht zu erlangen ist, endlich nach Verschiedenheit der Fälle Über- haupt in Frage kommt, ob der vielerwähnte Lehnsstamm nicht als heimgefallen anzusehen ist, so is Seiten der unterzeichneten Behörde auf Antrag des für den von Beulwißschen Lehnsstamm bestellten Ver- treters die Einleitung des Edifktalveifahrens beschlossen worden, und werden demnach Alle, welche als Jnhaber, berechtigte als Gläubiger oder aus irgend einem andern Rechtsgrunde Ansprüche an den von Beulwißschen Lehnsstamm zu haben glauben, hiermit geladen, in dem S

Montag, den 9. Mai 1870, Vormittags 9 Uhr, hierzu anberaumten Anmeldungstermin vor uns zu erscheinen, ihre Ansprüche gehörig anzumelden und etwaige Urkunden , namentli Lehns - und Muthscheine, anderweite Zeugnisse und Bescheinigungen zu produziren, widrigenfalls dieselben in einem diesfalls auf

Montag, den 23. Mai 1870, : anberaumten Präfklusivtermine mittelst eines Nachmittags 4 Uhr für publizirt zu erachtenden Auss\chlicßungsbescheids ihrer Ansprüche, auch der Wiedereinseßung in den vorigen Stand für verlustig erklärt wer- den würden, worauf dann die weiteren geseßlichen Verfügungen in der Sache ergehen werden.

Gera, den 27. November 1869.

Fürstlich Reuß-Pl. Justizamt 11.

Verkáufe, Verpachtungen, Submissionen 2e.

[598] | Bekanntmachung. Die Königlichen Dachschiefer-Bergwerke | A. Wilhelm-Erbstolln, Wilhelm-Erbstollnzeche/ Landschaden, Pulver- berg; Rabenkopf, Rochusberg, Einigkeit, Christoph, Ufsprung,

Rhein, Herzberg und #Franz-Joseph;

B. Höherweg ;

C. Neuglück;

D. N Glücksanfang und Mayenberg,*

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E. Philippine, sämmtlich bei Caub, Amt St. Goarshausen im Rheingaukreis, Re- qierungsbezirk Wiesbaden, gelegen, sollen Samstag, den 12ten März d. J., Vormittags 10 Uhr, in dem Rathhaussaale zu Caub, vor dem von uns bestellten Kommissar, Königlichen Berg- u Bellinger , nochmals zum öffentlichen Verkauf ausgeseßt werden.

Die Verkaufsbedingungen, welche im Wesentlichen dieselben blei- ben, wie diejenigen, welche dem ersten Licitationstermin vom 26. Ja- nuar d. J. zu Grunde gelegen haben, können auf der Königlichen Berg-Juspektion zu Weilberg und bei dem Königlichen Obersteiger A zu Caub eingesehen, so wie von Ersterer kostenfrei bezogen werden.

Bonn, den 22, Februar 1870.

Königliches Ober-Bergamit.

Nußholz-Verkauf. Am Dienstag, den 15. März cer. Morgens von 10 Uhr ab, sollen in dem Peiserschen Gasthofe zu Vandsburg aus den diesjährigen Schlägen der Beläufc Neuhof, Klein - Lutau und Cottashain, der Königlichen Oberförsterei BVands- burg, ca. 500 Stück Eichen -Nußenden, größtentheils starke und schiere Abschnitte, so wie ca. 40 Klafter Eichen - Nußholz l. Sorte, öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung verkauft werden.

__ Das Nummerverzeichniß kann von heute ab in meinem Amtslofale hierselbst eingeschen werden, auch sind die betreffenden Belaufsbeaimten angewiesen, die Hölzer auf Verlangen vorzuzeigen.

Klein -Lutau bei Zempelburg i. Westpr., den 19. Februar 1870.

Der Königliche Oberförster Reinhard.

j Pferde-Auktion in Münster.

Mittwoch, den 2. März c, Vormittags 11 Uhr/ werden auf dem Neuplaße zu Münster 2 Stück vierjährige und 1 älterer Landbeschäler auctionis modo verkauft, welche Tags vorher bei Hrn. (Gastwirth Tenkhoff daselbsi zur Ansicht aufgestellt sind.

Warendorf, den 14. Februar 1870. Brenken, Gestüt-Direktor.

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Lur die Königliche Geschüßgießerei soll die Lieferung von 1000 Tonnen gelben Formsand, 25 Centner russishen Talg und 10,000 Stück englische Chamottsteine (Ramsey),

auf dem Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. Resflek- tanten wollen ihre \riftlichen Offerten zu dem auf den 3. März 1870, Vormittags 11 Uhr, in unserem Bureau anberaumten ‘Termine versiegelt und mit der Aufschrift : ySubmissions-Offerte« ver- sehen, einreichen. Die &Kieferungs-Bedingungen liegen in unserm Bureau zur Einsicht und {nnen auch gegen Entrichtung der Kopialien

abschriftlich mitgetheilt werden. Spandau, den 8. Februar 1870. Direktion der Geschüßgießerci.

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Erb- oder sonsi Successions- |

[600] VBPefkfätuntmaäaGUNnga.

Oie Lieferung von circa 300 Ctr. gewalzten eisernen T Trägern zum Bau einer Marine-Kaserne zu Kiel sell am 79. Märi d. J Vormittags 11 Uhr, im Wege der éffentlicd/en Submission ver

geben erden. E E | Unternehmungslustige wollen ihre desfallfigen und mit de

Aufschrift : E L, »Submission auf gewalzte Träger« S versehenen Offerten der unterzeichneten Direktion bis spätesiens y

Erstattung der Kopialien auch per Yost übersandt werden. Kiel, den 22. Februar 1870. L Die Hafenbau - Direktion.

[527] Königliche Ostbahn.

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die Lieferung von : 4196 Centner = 57,800 Stück Seitenlaschen, 1061 Centner = 121,000 Stü Laschenschraubenbolzen, und 9652 Centner = 480,000 Stü Hakennägel, im Wege der öffentlicien Submission vergeben werden. Die Offerten sind bis zu dem : Dienstag, den 15. März 18707, Vormittags 11 Uhr, im Büreau der unterzeichneten Ober - Betriebs - Jnspekftion angeseßten Termine portofrei, versiegelt und mit der Aufschrift: »Submission auf die Lieferung von Kleineisenzeug für die Königlich Ostbahn«

* versehen, an die unterzeichnete Ober-Betriebs-Tnspekiion zu Bromber

Bahnhof, einzusenden. _ 5 Die Eröffnung der Offerten erfolgt zur angegebenen Termins stunde in Gegenwart der etwa persönlich amvesenden Submittenten,

Cöln und Breslau, sowie im Büreau der unterzeichneten Ober - Ve

selbe zu richtenden Gesuche mitgetheilt. Bromberg, den 14. Februar 1870. ; Königliche Ober-Betriebs-Jnspektion.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. 1, von öffentlichen Papgzieren.

[597] Rhein-Nahe-Eisenbahn. Mortifikations-Verfahren.

Aftien unserer Bahn i Nr. 3182. 10,595. 10,864. 26,497. 36,313. 40,171.

der Antrag auf Nichtigerklärung gestellt werden wird. Kreuznach, den 22. Februar 1870

R. Kumbruch. Jos. Stö ck.

Verschiedene Bekanntmachungen. [987] Königsberger Privatbank.

findet : : Montag, den 21. März c€.; Nachmittags 4 Uhr /

im Lokale des Kneiphösfischen Junkerhofes hierselb} statt.

ausgegeben werden. Königsberg, den 21. Februar 1870. Der Aufsichtsrath der Königsberger Privatbank. Moriß Simon. [599] i Oeffentliche Seiden-Trocknungs-Anstalt zu Crefeld.

und Kilogramm) in Anwendung kommen wird.

Partien bis 20 Kilogr. inkl. wird jedoch der feste Saß von 18 berechnet. Crefeld, den 22. Februar 1870. Die Direktion.

Das Abonnement betxägt fl Thle. fär das Vierteljahr. Insertionspreis für den Üaum einer

Druckzeiie I4 Sgr.

@ Fr 6 l 6 E G Alle Posi - Anftalien des Ju- oóntglich Preußischer L, ting e A

dem oben angegebenen Termine verschlossen und portofrei einsenden, k Die im Direktorial - Bureau zu Wilhelminenhöhe zur Einsid} ausgelegten Lieferungsbedingungen werden auf Verlangen und gegen}

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Preußischen Staats - Anzeigers: Behren - Straße Nr. La, Ecke der Wilhelmsfstraße.

Zum Ausbau des zweiten Geleises der Königlichen Ostbahn sol}

Se. Majestät der König haben Allergnädigst ge : d d ra O A bn O 1 zum Superintendenten der Diöces S ° E Gumbinnen ; sowie E a en Rittergutsbesißer Freiherrn Richard von Budden- brock auf Bischdorf zum Landrathe des Kreises Polnisch: Wartenberg im Regierungs8bezirke Breslau zu ernennen.

Norddeutscher Bund.

Se. Majestät der König haben im Namen d 5 O S l N Philip Des E er zum Vize-Konsul de orddeui Bri L aube uischen Bundes zu Bristol zu

Die Submissions-Bedingungen liegen auf den Börsen zu Berlin}

triebs-Tnspefktion zur Einsicht aus, werden auch auf portofreie an dir

PYrivilegium we igun i : i! | V Ddligalonen des Vebuser Kreises Jur etrag? von 200000 Thalern E Betrage von 200,000 Thalern. Ziveite Emij Vour 19. Junu( von Gottes Gnaden König von Preufen 2c. ständen des Lebuser Kreises auf dem 9 beschlossen worden, die zur Au®Ï- auten Über ium vom 5. April 1869 leihe hinaus erforder- er weiteren Anleibe zu beschaffen gedachten Kreisftände: mit ZinLcoupons versehene, tionen zu dem angenen dürfen, da sich hier- etwas zut |

Wir Wilhelm,

Nachdem von den Kreis 25 September 15 nternommenen Chaussceb

Die Talons zu den Dividendenscheinen der nachfolgenden StammF

Kreistage vom der vom Kreise U der durch das Allerhöchste Prixilez (Geseßsammlung S. 567 ff.) lien Geldmittel im Wege cin wollen Wir auf den Antrag der uf jeden Jnhaber lautende der Gläubiger unkündbare Obliga menen Betrage von 200,000 Thalern ausstellen zu gegen weder im Interesse der Gl erinnern gefunden hat, in Gemä : Juni 1833 zur Ausstellung von Ob | 20,000 Thalern, in Buchstaben . yZweihunder F welche in folgenden Apoints:

25,000 Thaler

sind den Besißern der leßteren angeblich verloren gegangen. Jn O} mäßheit des §. 17 des Statuts vou 18. Juni 1856 erlassen wir hie} durch die erste Aufforderung, jene Dokumente an uns einzuliefern oder die etwaigen Rechte an dieselben geltend zu machen und zrodtf mit dem Bemerken , daß nach rcsultailosem Ablauf der statuten} mäßigen Präflusivfrist bei dem Königlichen Landgerichte zu CoblenÞ

genehmigten A

Zwecke a

äubiger noch der Schuldner fheit des §. 2 des Geseßes vom | ligationen zum Betrage von

Der Verwaltungéausschuß der Rhein-Nahe-Eisenbahn-Gesellschasi. | Berger. G. A. Boecking. Cetto. P. Engelmann. Kaul?

ttausend Thalern, «

1000 Thaler,

G

Die dreizehnte ordentliche Generalversammlung, in welcher d im §. 37 des Statuts bestimmten Geschäfte zur Verhandiung komm

G S W c e R E

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Summa 200,000 2 haler nah dem anliegenden (a.) Schema auszufertigen , Kreissteuer mit fünf Vrozeut jährlich zu verzinsen un das Loos zu bestimmenden «zolgeorL ab mit wenigstens jährli Einer Prozent des wachs der Zinsen von den ai gegenwärtiges Y Genehmigung mit der rechtlichen Wir ku Ÿ Tuhaber dieser Obligaticnen die E die Uebertragung deë Eigenthums naci # machen befugt ist. : Das vorstehende Privilegium, welche und wodurch für die Befriedigung

u Que eun d nach der dur Mate 1001 Kapitals unter Zus ibungen zu tilgen landesherrliche 1g ertheilen, daß ein jeder Nechte, ohne

Wir laden zu dieser Versammlung diejenigen Herren Aktionä welche nach §. 36 des Statuts zur Theilnahme an derselben berei sind, ergebenst ein und bemerke daß Einlaßkarten, ohne welche di Eintritt in die Versammlung nicht gestattet ist, gegen Vorzeigung d Aktien am 17., 18. und 19 März €./ Vormittags von 9 61 12 Uhr und Nachmittags von 4—b Uhr, im Lokale der Bal

nung jährlih vom

nortifirten ScWuldverschr Privilegium

daraus hervorgehenden weisen zu dürfen, geltend zu

Mir vorbchaltlich der Rechte dex JTnhaber der | des Staats nicht Über- zur allgemeinen Kennt-

Drittcr ertheilen, bligationen eine Gewährleistung Seitens nommen wird, ist durch die Geseß-Sammlung niß zu bringen. Urkundlich unter Unsc gedrucktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben Berlin, den 15. J

Wir machen hierdurch bekannt, daß bei den Gewichtsbeitimmung unserer Anstalt vom 1. März d. J. an das neue Landesgewwicht (Grau

Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei-

anuar 1870. Wilhelm. Gf. von Jhenplig. Gf. zu Eulenburg. Camphausen.

E

Der Gebührentarif i} 107/,, Pfennige pro Mitogramm) a

Provinz Brandenburg Neat bts 3 i Ur g. g8bezirk Fr Obligation des Kebuser Kreises, E I]. Emission. Z Litt O N O C TDOO ee aeaiies Thaler Preußisch Courant.

Auf Grund des unterm enehmigt i

E e E e wegen Ae Ae EUON ( j n bekennt sich die ständische isi Da L Chausseebau des Lebuser Kreises E A durch diese, für jeden Jnhaber gültige, Seitens des Gläubigers un- fündbare Verschreibung zu einer Darlchnsschuld von Thalern Preußish Courant , welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit L O zu verzinsen ist.

ie Rückzahlung der ganzen Schuld von 200,000 T i vom Jahre 1871 ab aus einem zu diesem Behufe N L ae fonds von wenigstens Einem Prozent jährlich, unter Zuwachs der Sa E E Sal erregen.

ie Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreib di durch das Loos bestimmt. Die d, L O N ab in dem Monate Februar jedes Jahres. Der Kreis behält sich jed och das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärfeng (mie, Funvisittwgroch umlaufende Schuldpersfwaisurv- verschreibungen werden , unter Bezäichnung ihrer Buchstaben , Num- mern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung er- folgt vier, drei, zwei und cinen Monat vox dem Zahlungèétermine in dem Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, sowie in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O. und in dem Lebuser

Kreisblatte.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli jedes Jahres, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher ünzsorte mit jenem verzinset.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons , beziehungsweise dieser Schuidverchreibung bei der Kreis-Kommunalkasse des Lebuser Kreises und Ms auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitêtermins folgen- Len cil.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rükzahlungs8termine nicht erhoben werden, so wie die inner- halb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreiscs.

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gericht8§- ordnung Theil 1. Titel 51 §. 120. sequ. bei der Königlichen Kreis- gerichts-Deputation zu Seelow.

Zinscoupons können weder aufgeboten , noch amortisirt werden. Doch soll Demjenigen, wel@er den Verlusi von Zinecoupond vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung an- meldet und den stattgehabten Besiß der ZinScoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zins8coupon® bis zum Schlusse des Jahres .…-- ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. j

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons - Serie erfolgt bei der Kreis-Kommunalfasse des Lebuser Kreises gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons-Serice bcigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen KZinscoupons-Serie an den Jnhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung recht- zeitig geschehen ist. j |

Zur Sicherhcit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.

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