1870 / 50 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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gabe in der Zeit vom ten .…............ bis resp. vom .. ten i bis . Und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation für das Halbjahr vom bis mit (in Buchstaben) Thalern Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Schroda. Schroda, den …. ten 18.. Die ständische Kommission für Chaussee- und Eisenbahnbauten im Schrodaer Kreise. Dieser Zin8coupon is ungültig, wenn dessen Geldbetrag niht innerhalb vier Jahren nah der Jälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalender- jahres an gerechnet, erhoben wird. Provinz Posen. ene Posen. alon zur Kreis-Obligation des Schrodaer Kreises.

Der Jnhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Schrodaer Kreises, Il. Emission, Littr. ………. AF

Über Thaler à sünf Prozent Zinsen die ..te Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis - Kommunalkasse zu

Schroda. Schroda, den . 18... : / Die ständische Kommission für Chaussce- und Eisenbahnbauten im Schrodaer Kreise.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. :

Der Königliche Bau-Jnspektor Wernicke zu Stargard i. Pom. ist in gleicher Eigenschaft nah Torgau verseßt worden.

Der bei der Königlichen Eisenbahn-Direktion in Hannover beschäftigte Regierungs-Assessor Gemberg is zur Königlichen Direktion der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn, und der bei leßterer beschäftigte Regierungs-Assessor Hir che zur Königlichen Eisenbahn-Direktion in Hannover verseßt worden.

Justíiz- Ministerium.

Dem Rechtsanwalt und Notar Löser zu Schwarzenfels, im Regierungsbezirk Cassel, ist die Verlegung seines Wohnsißes nah Hanau gestattet woorden.

Der frühere Amts-Accessist Carl Gail in Hachenburg is} |.

zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Dillenburg und den in dessen Bezirke belegenen Amtsgerichten, mit Anweisung seines Wohnsißes in Hachenburg, ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Der praktische Arzt Dr. Puellen zu Grevenbroich ist zum Kreis-Physikus des Kreises Grevenbroich ernannt worden. ¿s Am Wilhelms-Gymnasium in Berlin is der ordentliche Lehrer R obert Pilger zum Oberlehrex befördert worden.

Evangelischer Ober - Kirchenrath.

| Der frühere Superintendent, Pastor Bauerfeind in Biere, ist zum Superintendenten der Diöces Aßendorf, Regie- rungsbezirk Magdeburg, ernannt worden.

Haupt- Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung wegen Einlösung der am 15. März d. J. fälligen Den des Norddeutschen i undes.

Die auf Grund des Bundesgeseßes vom 9. November 1867 (Bundes - Gesehblatt Seite 157) ausgegebenen, am 15. März d. I8. fälligen Bundes - Schaßanweisungen vom 15. Juni 1869 werden in Berlin von der Staatsschulden- Tilgungskasse, und außerhalb Berlins von den Bundes-Ober- Postkassen eingelöst.

Die Einlösung erfolgt bei der Staatsschulden-Tilgungskasse voni 14. März d. I. ab täglih, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der Kassen-Revisionstage , in den Dienst- stunden, dagegen bei den Bundes-Ober-Postkassen vom Fällig- Teitstage, den 15. März d. J, ab. M

Da die Bundes8-Schaßanweisungen, deren Einlösung außer-

i fu Berlins erfolgen soll, vor derselben von der Staats-

chulden-Tilgungskasse hierselb st verificirt, und deshalb unächst an dieselbe ecingesendet werden müssen, so bleibt den

esißern solher Papiere, welche den Betrag bei einer Bundes- Ober-Postkasse in Empfang zu nehmen wünschen, überlassen, die Papiere der betrefsenden Ober- Postkasse hon vor dem 15. März d. I. einzureichen, damit die Zahlung des Kapitals nebst Zinsen pünktlich erfolgen kann.

Die Staatsschulden-Tilgung8kasse kann sich auf einen Schrif twechsel mit den Jnhabern der Bundes- Schaßanweisungen wegen Einlösung derselben nicht einlassen.

__ Bei Einreichung dieser Bundes-Schaßanweisungen ist gugleig

ein Verzeichniß derselben in 2 Exemplaren abzugeben, in wel

sie nah Littern, Nummern und Beträgen (Kapital- und Zinsen

vor der Linie getrennt, in der Linie in einer Summe) aufzy

führen sind, und welches aufgerechnet und vom Jnhaber unte

Angabe seines Wohnorts unterschrieben sein mup. Ï Das eine Exemplar dieses Verzeichnisses wird, mit eine

EMangesccheinigung versehen , sofort wieder ausgehändigt}

und ist beim Empfange des baaren Geldes zurückzugeben. Die für die Staatsshulden-Tilgungskasse hierselbst be stimmten Einsendungen von Schaßanweisungen geschehen direkt an diese Kasse, nicht an die Hauptverwaltung der Staatsschulden. : Berlin, den 26. Februar 1870.

Königlich Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden. :

von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.

Bekanntmachung wegen Einlösung der am 15. Mär 1870 fälligen preußishen Schaßanweisungen.

Die auf-Grund des §. 2 des Geseßes vom 1. Februar 1869 (Geseß - Sammlung Seite 217) ausgegebenen, am 15. März d. J. fälligen preußishen Schaßanweisungen vom

15. März 1869 werden vom 15. k. Mts. ab täglich, mit

Ausnahme der Sonn- und Festtage und der Kassen-Revisions. fue! in den Dienststunden von der Staatsschulden - Tilgungs lasse hierselbst, den. Regierungs - Hauptkassen und den Bezirks. Haupîtkassen in Hannover, Lüneburg und Osnabrück eingelöst,

Da diese Schaßanweisungen vor der Auszahlung von der Staatsschulden-Tilgungs8kasse verificirt , und deshalb die bei den Provinzialkassen eingehenden gn dieselbe eingesandt werden müssen, so bleibt den Besißern solcher Papiere, welche den Betrag bei einer Provinzialkasse in Empfang zu nehmen wünschen, überlassen, diese Papiere einige Tage vor dem Fälligkeitstermine an eine der oben genannten Provinzial. fassen cinzureichen, damit die Zahlung des Kapitals nebst Zinsen púnfktlich erfolgen kann. :

__ Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich auf einen Schriftwechsel mit den Jnhabern der Schaÿ anweisungen wegen Einlösung der Lettern nit einlassen. s

Bei Einlieferung der Werthpapiere ist zugleich ein doppel: tes Verzeichniß derselben, in welchem sie nah Littern, Nummern und Beträgen (Kapital und Zinsen vor der Linie getrennt, in der Linie in einer Summe) aufzuführen sind und welches auf- gerechnet und unterschrieben sein muß, abzugeben. Das eine Exemplar dieses Verzeichnisses wird, mit einer Empfangsbeschei- nigung versehen, sofort wieder ausgehändigt und i} beim Em- pfange des baaren Betrages zurückzugeben.

Berlin, den 24. Februar 1870.

__ Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Ec.

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Angekommen: Se. Excellenz. der General - Lieutenant und Commandeur der 20. Division, von Bose, von Hannover.

Abgereist: Der General - Major und Commandeur der 44. Infanterie-Brigade, von Schkopp, nach Cassel.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 28. Februar. Jhre Majestät die Königin war vorgestern in der 8. Vorlesung des Wissen- schaftlichen Vereins anwesend und wohnte gestern dem Gottes- dienste in der Garnisonkirche bei. Das ¡Familiendiner fand in Monbijou bei Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Louise statt. Nachmittags erschien Ihre Majestät die Königin in der Vorstandssißung des Vaterländischen Frauenvereins.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte am Sonnabend einer Vorlesung in der Kriegs-Akademie und Abends der Vorlesung in dem Rathhause, sowie der des Professors Curtius in der Sing-Akademie bei. Höchstderselbe begleitete den Erbprinzen und die Erbprinzessin von Hohenzollern in das Aquarium, und nachdem dieselben im Kronprinzlichen Palais dinirt hatten, in die Oper. Abends war Se. Königl. Hoheil bei Jhren Majestäten zum Thee.

Gestern Morgen besuchten Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin mit der Lrinzessin Charlotte den Gottesdienst in der Garnisonkirche, nah Be endigung dessen Se. Königl. Hoheit der Kronprinz den Grafen Ranßau, Hauptmann im 1. Garde-Regiment z. F., den Pastor Düsselhoff aus Kaiser8werth und Herrn von Sauken-Julien felde empfing. Nach ciner Spazierfahrt mit der Erbprinzessin von Hohenzollern nahmen die Höchsten Herrschaften an dem

amiliendiner bei Jhrer Königl. Hoheit der Frau Prinzessi ¿ouise Theil, Abends erschien Se. Königl. Hoheit in der Oper.

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Der Ausschuß des Bunde8rathes des Zollvereins für Zoll- und Steuerwesen bielt heute eine Sißung ab.

In der am vergangenen Sonnabend stattgehabten (8ten) Sizung des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes führte der Staats-Minister Delbrück auf Grund einer Sub-

itution des Bundeskanzlers den Vorsiß. Der von Oldenburg, e und Hamburg eingebrachte Entwurf einer Seemann®- Ordnung für den Norddeutschen Bund und der vom Präsi- dium vorgelegte Gesehentwurf, betreffend die Abänderung des Gesehes vom 9. November 1867 wegen des außerordentlichen Geldbedarf8 des Norddeutschen Bundes zum Zwecke der Er- weiterung der Bundes-Krieg8inarine und der Herstellung der Küstenvertheidigung wurden den betreffenden Ausschüssen über- wiesen. ES8 folgten Ausshußberihte über a) die Nachweisung der in dem Haushalt8etat für 1871 angeseßten verschiedenen Einnahmen ; þ) die Berechnung der für 1871 aufzubringenden Matrikularbeiträge ; c) den Geseßentwurf, betressend die Festk- ellung des Haushalts8etats für 1871; d) die Vorlage des Prä- diums, betreffend die Abänderung des HaushaltsLetats für 1870; e) die Vorlage des Präsidiums, betreffend den Geset- entwurf wegen der Kontrole des BundesLhaushalts für 1870; f) den Etat der Telegraphenverwaltung für 1871; g) den Ent- wurf eines Geseßes wegen Abänderung der Maß- und Gewichts-

| Ordnung; h) eine Petition.

Die heutige (11.) Plenar - Sißung des Reich8tages des Norddeutshen Bundes wurde vom Präsidenten Dr. Simson um 125 Uhr mit der Anzeige von dem am 23sten d, M. zu Kiel erfolgten Tode des Abgeordneten des 9. s{les- wig - holsteinshen Wahlbezirks, Dr. Franke, eröffnet. Die Mit-

lieder des Reich8tages erhoben sich zum Zeichen ehrenden An- denkens von ihren Sißen.

Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe waren an- wesend : der Bundeskanzler Graf von Bismark - Schönhausen,

‘der Staats - und Kriegs - Minister , General der Infanterie von Roon der Staats- und Justiz - Minister Dr. Leonhardt, der Staats - Minister und Präsident des Bundeskanzler - Amts *

Delbrück, der Königlich sächsische Gesandte Freiherr von-Könneriß, der Königliche Geheime Regierungs - Rath Schmalz, der Ge- heime Justiz - Rath Klemm, der außerordentliche Gesandte und

bevollmächtigte Minister , Geheime Legations - Rath Hofmann,

der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staats - Minister von Bülow, der Staats - Rath Bucholß, der Staats-Minister, Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Seebach, der Ministerresident Dr. Krüger und die Bundes - Kommissare Geheimer Ober - Justiz - Rath Dr. Friedberg und Geheimer Re-

gierungs-Rath von Puttkaminer.

Den alleinigen Gegenftand der heutigen Tagesordnung bildete die zweite Berathung über den Entwurf eines Straf- geseßbuchs für den Norddeutschen Bund. Einleitende Bestim- mungen. (§. 1 bis §. 10). i j

Der §. 1 lautet: Eine mit dem Tode, mit Zuchthaus, oder mit Festung8haft von mehr als fünf Jahren bedrohte

andlung ist ein Verbrechen. Eine mit Festungshaft bis zu ünf Jahren, mit Gefängniß oder mit Geldstrafe von mehr als funfzig Thalern bedrohte Handlung ist ein Vergehen.

Eine mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu funfzig Thalern bedrohte Handlung ist eine Uebertretung.

ierzu lagen vor die Abänderungsantäge :

1) der Abgg. von Kirhmann und Genossen: : __ Der Reichstag wolle beschließen: im F. 1: a) im Absaß 1 die Worte: »mit dem Tode« in Wegfall zu bringen; b) im Absaß 2 hin- ter den Worten: »mit Gefängniß« einzuschalten: »mit Haft von mehr als 6 Wochen«; c) im Absaß 3 hinter den Worten: »mit Haft« ein- zuschalten: »bis zu sechs Wochen«.

2) der Abgg. Fries und Genossen:

Der Reichstag wolle folgende Abänderungen beschließen :

1) zum §. 1: in der ersten Zeile die Worte »mit dem Todee zu streichen : 2) zum §. 1: a) im ersten Absaß Zeile 1 hinter den Worten »oder mit« ¿umdälten: Gefängniß oder; Þ) im zweiten Absaß Zeile 1 hinter den Worten »Eine mit« einzuschalten: »Gefängniß oder« und die darauf folgenden Worte »mit Gefängniß« zu streichen.

An der Debatte betheiligten sich zunächst die Abgeordneten Reichensperger, Dr. Schwarge. :

Der Königlich sächsishe Bevollmächtigte zum Bundesrathe Geh. Justiz-Rath Klemm und der Justiz-Minister Dr. Leon- hardt ergriffen im Laufe der Debatte gleichfalls das Wort.

: (Schluß des Blattes.)

Die Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs einer Civilprozeßordnung für den Norddeutschen Bund hat im Februar in 15 Plenarsigungen die Berathungen über die Qroangs8vol!streckung fortgeseßt und außerdem einen mit dem Bundes - Genossenschaftsgeseze in Verbindung stehenden Gegenstand erledigt.

-— Der Präsident der Central-Direktion der Gesellschaft für diltere Deutsche Geschichtskunde, Geheimer Regierungs-Rath und

Ober-Bibliothekar Dr. Per zu Berlin, hat unter Bezugnahme

auf die für die Monumenta Germaniae historica von den Regierungen des vormaligen Deutschen Bundes gewährte Unterstügung, die fortdauernde Gewährung einer angemessenen Beihülfe für die weitere Bearbeitung und Herausgabe des ge- dachten nationglen Geschicht8werkes durch den Norddeutschen Bund beantragt. Jn gleichem Sinne ist diese Angelegenheit auch im Reichstage durch den Abgeordneten Dr. Bernhardi wiederholt zur Sprache gebracht worden.

__ Die Mittel zur Herausgabe der Monumenta Germaniae historica rourden biSher aus den Zinsen des bei dem Bank- hause M. A. von Rothschild und Söhne in Frankfurt a. M. hinterlegten sogenannten Unterstüßungsfonds, welcher sih aus den Beiträgen der ersten Gründer und aus den Ueber- \hüssen späterer Jahres8einnahmen gebildet hatte, und aus den Unterstüßungen, welche die Regierungen des vormaligen Deutschen Bundes dem Unternehmen ge- währt haben b, gewonnen. Nach Auflösung des Deutschen Bundes hatte die zur Aukêeinandersezung des bisherigen Bundes- N niedergeseßte Kommission in ihrer 38. ißung vom 29. Mai 1867 beschlossen , den sogenannten Unterstüßungsfond der Central-Direktion der Gesellschaft für ältere deutsche Ge- schichtskunde zu Händen des Dr. Perß unter der Bedingung auszufolgen , daß dieselbe seiner Zeit gedruckte Rechenschafts- berichte über die Verwendung dieser Gelder an sämmtliche vor- maligen Bundesßregierungen gelangen lasse. Dr. Pery hat hierauf am 15. Juni 1867 den ihm im Betrage von 18,204 Fl. 37 Kr. von dem Hause Rothschild ausgehändigten Unter- stüßgungsfond bei der preußischen Bank mit 2; Prozent ver- zinslih hinterlegt. Aus dem unter dem 10. Juni vorigen Jahres von ihm erstatteten Rechenschaftsbericht ergiebt sich, daß der gedachte Fonds seitdem sich auf ein Guthaben von 9000 Thlrn. vermindert hat und daß auf dieses Guthaben außerdem noch für den 1. Juli v. J. ein Vorschuß von 1746 Thlrn. 18 Gr. 5 Pf. zur Deckung weiterer Ausgaben entnommen werden sollte. Die Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde ist nämlich zwar im Stande gewesen , das Werk auch nach Auslösung des deutschen Bundes in der be- N Weise fortzuseßen, die Central-Direktion derselben hat ih jedoch genöthigt gesehen, da vom Jahre 1867 ab alle wei- teren Einnahrnen, mit Ausnahme der bis in die neueste Zeit fortentrihteten Beiträge Preußens und Bayerns fortfielen, den Bestand des Unterstüßungsfonds selbst anzugreifen.

Die jährlichen Unterstüßungen, welche die Regierungen des vormaligen Deutschen Bundes dem Unternehmen zu Theil wer- den ließen, wurden von der Mehrzahl derselben, einem Beschluß vom 10. November 1853 zufolge, vom 1. Januar 1854 auf zehn Jahre »im Verhältnisse ihres matrikularmäßigen Antheils an den Bundeslasten im Gesammtbetrage von jährlichen 6000 Gulden« gewährt. Jm Jahre 1865 wurde sodann weiter be- schlossen, diese Unterstüßungen in der gleichen Weise auf fernere zehn Jahre zu gewähren. Die diesen Beschlüssen zufolge dem Unternehmen zugesiherten Beiträge vertheilten sh auf die Staaten des vormaligen Deutschen Bundes in der Weise, as von den zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staaten 3164 Fl. 50 Kr., von den Süddeutschen Staaten 1076 Fl. 29 Kr., von Oesterrei 1886 Fl. 7 Kr., von Luxemburg und Limbur 50 Fl. 26 Kr., zusammen 6177 Fl. 52 Kr. oder rund 353 Thaler zu zahlen waren. Die dem Unternehmen etwa Seitens des Norddeutschen Bundes zu gewährende Unterstüßung mußte jedoch bei der ershütterten finanziellen Lage des Unternehmens so bemessen werden, daß die früheren Jahreseinnahmen für dasselbe gesichert , also die bisherigen Beiträge Oesterreichs, Luxemburgs und Limburgs zum Theil übernommen wurden. Die von den Staaten des Norddeutschen Bundes bis zum Jahre 1866 gezahlten Unterstüßungsbeträge würden sich dadurch auf die Summe von rund 2800 Thlrn. erhöhen.

Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes hat da- her auf ‘den desfallsigen Antrag des Bundeskanzlers in der Sißung vom 14. d, Mts. beschlossen: 1) der Central- direktion der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde für die weitere Bearbeitung und Herausgabe der Monu- menta Germaniae historica eine jährlihe Unterstüßung aus Bundesmitteln zu gewähren und zu diesem Zwecke den Betrag von 2,800 Thlrn. in den Bundeshaushalts - Etat für 1871 Une en 2) diese Bewilligung an die Vorausseßung zu knüpfen , et die gedachte Centraldirektion die JahreSre{h- nung Über die Einnahmen und Ausgaben dem Bundes”kanzler- Amt zur Prüfung einreiche.

WaldeæFck. Arolsen, 26. Februar. Die heutige Nummer des »Waldek. Anz.« publizirt die mit dem leßten en der

Fürstenthümer WaldeckŒ und Pyrmont vereinbarten Gesehe

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