1870 / 52 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Todesurtheil auszusprechen, von Seiten der Geshworenen auf eigene Ie, hin einen Wahrspruch zu geben, von dem sie nach dem Geseße annehmen könneû, daß er die Tödtung des Verbrechers zur Folge hat. Diese Furt vor der Verantwortlichkeit ist eine Krankheit, die unsere ganze Zeit durchseßt , es ist cine Krankheit , die bis in die höchsten Spißen der menschlichen Hierarchie hinaufreiht; selb#| dem Souverän is die Verantwortlichkeit im höchsten Grade beschwerlih und empfindlich, die er mit der Handhabung des Rechtêschwertes Übernimmt um wie viel mehr dem Richter, der weniger daran ewöhnt is, Jnteressen von solcher Schwere, wie die Sireichung eines Fine Nebenmenschen aus der Reihe der Lebendigen , auf seine Ver- antwortlihkeit zu übernehmen. Daß der Richterstand bestrebt ift, diese Verantwortlichkeit los zu werden mit dem einen Geseße8para- graphen: ihr braucht Niemanden mehr zum Tode zu verur- theilen, das is mir menshlich schr erklärlich namentlich in der Jebtzeit, wo Jedermann so leiht zur Kritik bereit ist dagegen zur Uebernahme eines -Amtes mit folgens{werer Ver- antwortlihkeit doch im Ganzen nur sehr wenig Leute. Und diese ih fann es nicht anders nennen, als eine Shwäche in dem so ehrenwerthen und hohen und edlen Siande unserer Richter diese \{chwächliche Abneigung, ihr Amt bis in seine höchste Potenz zu Üben, ih fann nicht anders sagen, als: sie beruht auf einem Misßi- verständniß. Denn i} nicht die Verantwortlichkeit eben so {hwer;, wenn ih einen Menschen zeitlebens einsperre, ja ih gehe weiter, ist niht die Verantwortung moralisch dieselbe, wenn ih einen Men- hen auf aht Tage ungerecht einsperre, als wenn ich ihn zum Tode verurtheile? Jh kann gar nicht wissen, zu welchen Wirkungen eine achttägige ungerechte Einsperrung führt, wie die ganze Existenz, die ih dazu verurtheile, von diesem Augenblicke an vielleicht eine falsche, verbitterte Entwickelung im Kampfe mit den Geseßen nimmt und weiter zu Verbrechen gefördert wird. Jh möchte also an die Herren Juristen die Aufforderung richten : shrecken Sie An- gesihts der hohen Aufgabe, die Ihnen von der Vorsehung aufer- legt ist, nicht vor Erfüllung derselben in ihrem höchsten Sta- dium zurück und werfen Sie das Nichtshwert nicht von sich, Sie fönnen_ sich dazu nur gedrungen fühlen, wenn Sie Jhrem Arm in seiner Handhabung lediglich menschliche Kraft zutrauen. Eine mensch- liche Kraft, die keine Rechtfertigung von oben in sih spürt, is aller- dings zur Führung des Ricktshwertes nicht stark genug! Jh möchte die Hohe Versammlung bitten, obwohl ih fürhte, daß es ohne Er- folg ist: versagen wir dem friedlihen Bürger des Norddeutschen Bun- des den Schuß, den Sie ihm im vollsten Maße schuldig sind und so weit wir ihn irgend leisten können, nicht unter den Eindrücken eines Gefühls, was ih, ohne irgénd Jemand damit fkränken zu wollen, aber ich weiß keine logisch richtigere Bezeichnung nur als eine fränklihe Sentimentalität der Zeit bezeichnen kann. Jch komme nach dieser Einleitung zurück auf die Meinung, die ih von dem weiteren Schicksal unserer Vorlage habe. 20 glaube nicht ; daß, wenn die Vorlage des Strafgeseßbuches nah Streichung der Todes- êrreante&frfelhen.ap den Bundesrath zurügelangt / die Majorität das Schicksal der Vorlage, für diese Session wenigstens, vestFe Fit würde, Jch bin indessen nicht berehtigt, im Namen zukünftiger Ma- joritäten des Bundesraths zu sprechen; ih kann mit voller Sicherheit nur von der preußischen Stimme und dem preußischen Einfluß reden, der aber wird mit seinem vollen Gewicht für die Beibehaltung der Todesstrafe eingeseßt werden; nur dafür kann ih bürgen. Tch bin aber von der Wiederholung der früheren Voten um so mehr überzeugt, als der Bundesrath für oratorishe Eindrücke auf seine Ueberzeugungen nicht empfängli ist , leßtere vielmehr aus den wohlerwogenen Jn- struktionen der Regierungen hervorgehen. Dem Abgeordneten Fries entgegnete der Bundeskanzler : Meine Herren! Die Mehrheit des Reichtags zu respektiren, daran werde ih es gewiß niemals fehlen lassen, und wenn uns nicht unser cigenes Gefühl dazu triebe, würden wir do dazu genöthigt sein, denn wir können ohne die Mehrheit des Reichêtags nichts machen. Aber die Sache hat doch auch ihr Gegenseitiges in dieser Bezichung, und wenn der Herr Vorredner das Respektiren der Mehrheit des Reichstags so auslegt, daß der Bundesrath si eben jeder kundgege- benen Meinung der Mehrheit des Reichstags unbedingt fügen müsse, dann muß er erst die Bundesverfassung abschaffen. Es liegt in dieser Phrase eine Art-Attentat auf die Bundesverfassung und auf die Gel- tung derselben, gegen das i mi verwahren muß. Meine Herren, Sie hätten lieber die Ausdrücke JThres Mißvergnügens dem Herrn Vorredner darbringen sollen, ich glaube, dann hätten Sie sich mehr auf dem Boden der Verfassung bewegt, kraft deren wir Alle hier \ind. ,_ Ich bin überzeugt, daß der Bundesrath und die gesammte Re- gierung si nicht nur mit der Majorität des Reichstages, sondern, was unter Umständen etwas gam Anderes sein kann, auch mit der Majorität des Volkes in voller Uebereinstimmung über die Ziele halten muß, die zu erstreben sind, und daß solche Ziele, die im Wider- spruch mit der öffentlihen Meinung der großen Mehrheit des Volkes von dem Bundesrath erstrebt werden könnten, von ihm {werlich er- reiht, ja, ih fann hinzufügen, gar nit zu erreichen versucht werden würden. Was ist denn aber das Ziel in dieser Frage, die uns heute vorliegt? Doch nicht lediglich der Schuß der Verbrecher vor dem Schaffot? Das Ziel liegt doch höher, es heißt, Schuß des friedlichen Bürgers, Handhabung der Ordnung und Gerechtigkeit in dem Staats- wesen, dem wir angehören. Das ist das Ziel, Über das wir mit großer Mehrheit des Volkes und mit dem Reichstage einig zu sein glauben ; handelt es sich aber um die Mittel, vermöge deren dieses Ziel zu er- reichen ist, dann gestatten Sie auch dem Bundesrath sein verfassungs- mäßiges Mitreden.

Zu dem Antrage des Abgeordneten Fries, zu §, 4: (Eine mit Festungshaft bis zu 5 Jahren, mit Gefängniß oder

mit Geldstrafe n mehr als fünfzig Thalern bedrohte Handlung

ist ein Vergehen), : E

N Hinter den ate e Gefängniß« einzuschalten :

»mit Haft von mehr als 6 Wochen« Es erklärte der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Justiz-Minisicr Dr. Leonhardt:

Meine S ih habe geglaubt, daß der Antrag etwas ganz Anderes bedeuten sollte, als er wirklich nah den Erläuterungen in sich trägt Ueber den Antrag ist gar keine Erklärung abzugeben, denn er ist gar nicht begründet. Es ist der Gedanfe ausgesprochen, man wolle die Gefängnißstrafe über die Dauer von fünf Jahren zulassen, Wann, unter welchen Vorausseßungen, aus welchen Gründen , is nicht angegeben. Wenn Sie, meine Herren , im Laufe der Zeit be {ließen sollten , die Gefängnißstrafe Über das jeßige geseßliche Maxi mum von fünf Jahren auszudehnen , so, glaube ich, verstände es sih ganz von selbs, daß dann im §. 1 die entsprehende Aenderung später eintreten würde. Zur Zeit aber, glaube ich, is dieser Antrag nur zu- rückzuwweisen.

Der Haushaltsetat des Norddeutschen Bundes für 1871

IT.

V. Militärverwaltung. Die nah Art. 62 der Bundes, verfassung dem Bundes - Feldherrn zur Verfügung zu stellenden 225 Thaler jährlich für den Kopf der Friedens-Präsenzstärke des Bundes heeres, welche nah Art. 60 auf 1 pCt. der Bevölkerung von 1867 normirt ist, sind nah der, auf Grund der Zählung am 3. Dezember 1867 festgestellten Bevölkerungszahl von 29,970,478 Seelen, Überhaupt für 299,704 Mann zu berechnen und ergeben eine Einnahme von 67,433,400 Thlr. Hiervon gehen indeß für 1871, in Folge der mit einzelnen Bundesstaaten getroffenen Vereinbarungen, wonach dieselben für die ersten Jahre einen geringeren, allmählich, bis zum vollen Saße steigenden Betrag zu entrichten haben , 9/6;762_ Thlr. ab und bleiben disponibel 66,856,638 Thlr. 156,873 Thlr. mehr als für 1870. Hiervon sind zu fortlaufenden Ausgaben 65,565,955 Thlr. bestimmt, nämlich: 59,254,419 Thir. für das Preußische Kontingent und für die, in die Preußische Verwaltung übernommenen Kontin- gente der anderen Bundesstaaten, 4,803,248 Thlr. für das Sächsische Kontingent, 1,171,740 Thlr. für die Kontingente von Mecklenburg- Schwerin und Mecklenburg-Streliß und 493,763 für das Großherzog thum Hessen. Der Gesammtbedarf zur Unterhallung des, in den Formationen der Großherzoglich Hessischen Division enthaltenen Bundéê- Kontingents für Oberhessen bemißt \sih auf 514,600 Thlr. Davon ist zurückgerehnet der auf 20,837 Thlr. berechnete Beitrag, welchen Hessen zu den, in den Ansägen der Preußischen Militär-Verwaltunp mit enthaltenen Kosten der, sür die Bundeëarmee bestehenden Central- Einrichtungen, so weit diese von dem nicht zum Bunde gehörenden Theile der Großherzoglichen Division mitbenußt werden, zu entrichten hat. Die danach verbleibende Summe von 493,763 Thlr. wird der Großherzoglich Hessischen Regierung i aus N E AT a2trsclin [fi À ie (S o erzcequ(Me J auB def enPfleNM M muna rurtee Len verbälnißmäßigen An: theil von den rechnungsmäßigen Ersparnissen am Etat der gesammten E zur Bundeskasse zurückzuzahlen.

u einmaligen Ausgaben der Militärverwaltung sind überhaupt 1,133,810 Thlr, ausgeseßt, die der Hauptsache nach zu Neubauten von Magazinen , Garnisonlazareths, so wie zur Fortseßung des Baues von Militär - Dienstigebäuden, zu Festungsbauten U. \. wv. bestimmt sind; es befinden sih darunter aber au 60,568 Thlr. zum Ersaß des bei dem Brande des Pontonschuppens in Dresden am 19. Novem- ber 1869 verloren gegangenen Ausrüstungs- 2c. Materials.

Nach einer dem Etat beigefügten Uebersicht beträgt die Etatsstärke der Bundesarmee 13,012 Offiziere, 299,704 Unteroffiziere, Gemeine 2c, 1290 Aerzte, 507 Zahlmeister, 573 Rofßärzte, 454 Büchsenmacher , 79 Sattler und 73,312 Pferde. Jm Einzelnen kommen in Ansaß: Linien-Jnfanterie 115 Regimenter, 4 Unteroffiziershulen und 1 Mili- täâr- Schicßschule mit 6697 Offiz. und 188,943 Mann ; Jäger 16 Ba- taillone mit 352 Offiz. und 8480 Mann; Landwehr - Infanterie 212 Bezirkskommandos mit 433 Offiz und 3514 Mann; “Kavallerie 75 Regimenter und 1 Militär-Reit-Jnstitut mit 1899 Offiz. , 52,786 Mann und 55,803 Pferden ; Feld-Artillerie 13 Regimenter ,- 1 Fuß- Abtheilung (Mecklenburg) und 2 Fuß-Battericn (Hessen) mit 1131 Offiz, 21,867 Mann und 9849 Pferden; Festungsartillerie 9 Festungsartillerie- Regimenter, 3 besondere Festungsabtheilungen, 1 Lehr- und 1 Versuchs- compagnie der Artillerieschießschule (sämmtlich Preußen) und 1 &Festungs- abtheilung von 4 Compagnien (Sachsen) mit 540 Offizieren und 9783 Mann; 1 Feuerwerksabtheilung mit 8 Offizieren und 206 Mann; 13 Pionierbataillone mit 234 Offizieren und 6489 Mann; 13 Train- bataillone mit 156 Offizieren, 2925 Mann und 1599 Pferden; Jnva- liden 55 Offiziere und 1148 Mann; besondere Formationen einschlicß- lich derer für die Uebungen des Beurlaubtenstandes 109 Offiziere und 3963 Mann. Außerdem beträgt die Zahl der nicht regimentirten Of- fiziere 1398 mit 2371 Pferden.

___VI. Marineverwaltung. Während als eigene Einnahmen dieser Verwaltung nur 15,998 Thlr , hauptsächlich in dem Erlöse aus dem Verkauf unbrauchbarer Materialien, in Miethen und Pächten für Dienstwohnungen, Lootsengebühren u. \. w. bestehend, in Betracht kommen, ist die Gesammtausgabe für 1871 auf 8,000,190 Thlr. ver- anshlagt, wovon 3,596,730 Thlr. auf die laufenden Ausgaben und 4,403,460 Thlr. auf die einmaligen Ausgaben treffen.

Die laufenden Ausgaben erfordern gegen 1870 einen Mehrbedarf von 464/782 Thlr., wobei hauptsächlih die Ansprüche für das Militär- personal mit 1,086,990 Thlr., für Indiensthaltung der Fahrzeuge mit 890,000 Thlr. und für das Material mit 1,221,317 Thlr. in Betracht kommen. Das Mehr beim Militärpersonal stellt sich auf 143,027 Thlr.

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Abgesehen davon, daß es erforderlich gewesen is, einzelne Klassen der tions-Vorräthen (mehr 12,700 T hir.), 1,830,000 Thlr. zum Bau von

Marinc-Offiziere bezüglih des Gehalts den im gleichen Rang befi d- ! Kriecas\ci lichen Offizieren der Landarmee gleichzustellen, was bisher age Vos \Miffen und zur Beschaffu

ng der Armirung (mehr 370,000 Thlr.). on den Gesammtausgaben für die Marine sollen 3,600,000 Thlr.

Fall gewesen, so hat auch in Folge der Erweiterung der norddeut dchen | im Ordinari j inari \ Marine eine erhebliche Verstärkung des Personals des Een 6298 000 E E a r Naim, berhaupt also

und des Seebataillons siattfinden müssen. Für die Indiensthal- tung der Fahrzeuge werden 150,000 Thlr. mehr a es llen nämlich in Dienst gestellt werden: auf 6 Monate 3 Panzerfregatten und 1 Königliche Yacht, auf 8 Monate 1 Transporitschiff, auf 9 Mo- nate 1 Kanonenboot I. Klasse, auf 12 Monate 2 Fregatten (Wadt- sh1ffe), 1 Panzei fahrzeug (Wachtschiff)) 1 Fregatte (Artillerieschiff), 1 gedeckte Korvette und 2 Glattdecks-Korvetten auf der japanesischen Station, 1 gedeckte Korvette und 1 Kanonenboot 1. Kl. in Westindien, 1 Fregatte, 2 Briggs und 1 Schooner als Uebungsschiffe, 2 Avisos und 2 Kanonenboote 11. Kl. als Tender und 1 Kanonenboot [. Kl. im Orient und an der Donaumündung. Als Mehrausgaben für das Material sind 139,760 Thlr. in Aussicht genommen; es handelt si hierbei hauptsächlich um die Mehrkosten des Werft- und Depotbetricbes,

sowie der Unterhaltung der Fahrzeuge und ihres Inventars.

Auch die Übrigen Ausgabetitel der laufenden Verwaltung sind ctwas höher, als im Etat für 1870, veranschlagt worden. Es En namentlih angeseßt: für das Marinc-Ministerium 81,250 Thlr. (gegen 1870 mehr 400 Thlr.) für die Verwaltungsbehörden 54,990 Thlr. (mehr 5940 Thlr.) für die Nehtspflege und Seelsorge 10,567 Thlr. (mehr 1897 Thlr. )/ für die Krankenpflege 71,820 Thlr. (mehr 12,210 Thlr.), für das Servis- und Garnison-Verwaltungêwesen 58/000 Thlr. 1 / j 20,000 Thlr. (mehr 6000 Tblr.) für das Unterrichtswesen und für wissenschaftliche Zwecke 12,310 Thir. (mehr 700 Thlr.), für das Lootsenwesen und Betonnung der Jade 20,335 Thlr. wie im vorigen Etat, für das Invalidenwesen 28,501 Thlr.

(mehr 10,000 Thlr.), zu Reisckosten 50

(mehr 3148 Thlr.).

Die einmaligen Ausgaben der Marine-Verwaltung sind für 1871 zu 4,403,460 Thlr, um 203,460 Thlr. höher als in 1870, ange- nommen worden. Es kommen an solchen hauptsächlich in Betracht: 500/000 Thlr. für bauliche Einrichlungen des Marine-Etablissements in Wilhelmshaven (100,000 Thlr. weniger als für 1870), 600,C00 Thir. zur Befestigung desselben und zur Beschaffung der Armirung (weniger 200,000 Thlr. ), 500,000 znr Foriseßuny der Bauten des Kieler Eta- blissements, 600,000 Thlr. zur Befestigung des Kieler Hafens und zur Beschaffung der Armirung, beide Positionen von derselben Höhe wie im Vorjahre, 203,460 Thlr. für Land- und Wasserbauten (mehr 3460 Thlr.) 88,000 Thlr. zur Bezablung der Restkaufgelder für “die Dienstgebäude des Marine - Ministeriums uud der Marine-Jntendantur, 40,000 Thlr. für unterseeische Hafenvertheidigung (mehr 30,000 Thlr.) 40,060 Thlr. zur Beschaffung von Augmenta-

dentlichen Bundeseinnahmen für 1871 gc- deckt werden. Der Rest von 1,772,000 Thlr. wird als Zuschuß zum Marine-Etat im Wege der Anleibe auf Grund der Gescße vom 9, November 1867 und 20. Mai 1869 beschafft. VII. Ausgaben für die Bundes\chuld. Zur Verzinsung der Bundesanleihe werden für 1871 612,000 Thlr. , gegen 1870 162/000 Thlr. mebr, erfordert, Von den auf Grund der Geseße vom 9. November 1867 und 20. Mai 1869 zur Deckung des außerordent- liden Geldbedarfs für die Erweiterung der Bundes-Kriegsmarine und die Herstellung der Küstenvertbeidigung dur cine verzinéliche Anleihe zu beschaffenden Geldmittel: in Höbe von 17 Millionen Thalern sind bis jeßt cinschliefßlich für 1671 überbaupt 13,592,548 Thlr. disponibel gestellt. Da der Zinsfuß der Anleihe noch nicht feststcht, so hat als Dinsbedarf für die zur Beschaffung dieser Geldsumme nöthige Anleihe der im Etat mit 612,000 Tblr. auêëgeworfene Betrag nur vorläufig A O E Z - Rechnungshof des Norddeutshen Bundes. Die Ausgaben sind auf 63,000 Thlr. veranschlagt, während sie im Etat für 1870 um 3300 Thlr. geringer in Ansaß gebracht waren. Das Mehr trifft lediglich die Besoldungen , indem zur Befriedigung des Diensibedürfnisses drei Rechnungsrevisorenstellen mit dem Durchschnitt s- gchalte von 1100 Thlrn. haben in Zugang gebracht werden müssen. Alle Übrigen Ansäße dieses Etats sind gegen das Vorjahr unverän- dert A G A. DUnded-Ober-Handelsgericht. Als Einnahmen de elben sind nur 630 Thlr. an Miethen für Dienstwohnungen im Denz in Ansaß gebracht, da bei dem Mangel jeder Schäbungsgrundlage der Ertrag der Gerichtskosten nicht veranschlagt werden konnte. Die Aus- gaben für das Bundes-Ober-Handelsgericht sind bereits für das Jahr 1870 durch einen Nachtrags - Etat (Geseß vom 29. Juni 1869) festge- stellt. Jn demselben sind die fortdauernden Ausgaben auf 62,600 Thlr. angenommen, während sie für 1871 nur mit 58,600 Thlrn., mithin um 4000 Thlr. geringer, veranschlagt worden. Das Minus ist ledig- lih durch Wegfall der Lokalmiethe in Folge der Erwerbung eines eigenen Grundstücks entstanden. Jm Einzelnen betragen die Besol- dungen 51,200 (6000 Thlr. für den Präsidenten, 4000 Thlr. für den Vize-Präsidenten, 36,000 Thlr. für 12 Räthe mit je 3000 Thlr., 5200 Thlr. für 4 Subaltern- und 4 Unterbeamte), die sonstigen persön- lichen Ausgaben für Aushülfe in Abwwesenheitë- oder Krankheitsfällen, für Annahme von Hülfsschreibern 2c. 1400 Thlr. und dio“ säqugen Ausgaben 6000 Thlr.

Deffentlicher Anzeiger.

Steebriefe und Untersuchungs - Sachen.

Steckbrief. An dem Schmiedegesellen und Tagearbeiter Gott- lieb Wittshick aus Alt-Forst soll eine fünfjährige Zuchthausstrafe wegen zweier s{werer Diebstähle im Rückfalle vollstreckt werden. Sein gegenwärtiger Aufenthalt is unbekannt. Wir ersuchen, ihn Bchufs der Strafvollstreckung an uns oder an die nächste Gerichts- behörde, welche uns hiervon Kenntniß geben wolle, abzuliefern.

Sorau, den 3. Februar 1870,

Königliches Kreisgericht. 1/ Abtheilung.

Steckbrief. Königliches Kreisgericht zu Sorau, den 26. Februar 1870. An dem Handlungsdiener Louis Nahmann aus Sorau soll eine einmonatliche Gefängnißstrafe wegen unerlaubter Auswande- lng vollstreckt werden. Sein gegenwärtiger Aufenthalt is unbekannt. Vir ersuchen , ihn Behufs der Strafvollstrekung an uns oder an L pri Gerichtsbehörde, welche uns hiervon Kenntniß geben wolle,

zuliefern.

Steckbrief. Königliches Kreisgericht zu Sorau, den 26, Februar 1870, An dem Bäcker Paul Baarts aus Sommerfeld soll eine nmonatliche Gefängnißstrafe wegen unerlaubter Auswanderung voll» îireckt werden. Sein gegenwärtiger Aufenthalt ist unbekannt. Wir suchen, ihn Behufs der Strafvollstreckung an uns oder an die nächste Gericht8behörde, welche uns hiervon Kenntniß geben wolle, abzuliefern.

Steckbriefs-Erledigung. Der hinter den Bäckergesellen Ern st| Christian Bölker wegen einfachen Diebstahls unter dem

4. Tanuar 1870 erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen.

Berlin, den 23. Februar 1870. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen, Deputation III. für Verbrechen und Vergehen.

Steckbriefserledigung. Der hinter den Schneider Fried - lh Gottlieb Kiese wegen Strafvollstreckung unter dem 9. Sep- ember vorigen Jahres erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückge- ommen. Berlin, den 24. Februar 1870. Königliches Stadtgericht, Abiheilung für Untersuchungssachen. Deputation IV. für Verbrechen und Vergehen.

1grgSteckbriefs-Erled igung. Der von uns unterm 18. Februar 870 hinter den Dienstknecht Karl Heinrich August Klenke aus

aleder-Ullersdorf erlassene Steckbrief ist erledigt. Sorau, den 28. Fe-

luar 1870, Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

Handels: Negister.

Handels-Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist unter Nr. 5859 : der Kaufmann August Müller zu Schwelm, Orte der Nieder- lassungen: Schwelm, mit ciner Zweigniederlassung zu Berlin, jebiges Geschäftslokal: Spandauerstraße 9, Firma: August Müller & Co. zufolge heutiger Verfügung eingetragen.

Unter Nr. 4516 unseres Firmenregisters, woselbst die hiesige Handlung, Firma: Custodis & Vogts,

und als deren Jnhaber der Kaufmann Bernhard Vogts vermerkt steht, ist zufolge heutiger Verfügung eingetragen:

Der Kaufmann Julius Jeghers zu Berlin ist in das Handel®- ges{äft des Kaufmanns Bernhard Vogts als Handelsgesellschafter eingetreten und die nunmehr unter der Firma: Vogts & Jeghers Ee Handelsgesellschaft unter Nr. 2843 des Gesellschaftsregisters eingetragen.

Die Gesellschafter der hierselb unter der Firma : s e Vogts & Jeghers, leßiges Geschäftslokal: Wallstraße 7/8, am 28. Februar 1870 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind: 1) der Kaufmann Bernhard Vogts, 2) der Kaufmann Julius Jeghers, _ beide zu Berlin. Dies i} in das Gesellschaftsregister des unterzeichneten Gerichts unter Nr. 2843 eingetragen. Berlin, den 28. Februar 1870. ; Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.

—— e S E E D Dm

__ Die unter Nr. 387 des Firmenregisters des unterzeichneten Ge- richts eingetragene Firma: C. Voigt.

Inhaber : : der Ziegeleibesißer Carl Gottlieb Voigt, früher in Kezin, jeßt in Brandenburg a. H. wohnhaft; ist erloschen und solhes zufolge Verfügung vom 24. Februar 1870 am selbigen Tage im Register vermerkt worden.

Potsdam, den 24. Februar 1870. Königliches Kreisgericht. Abtheilung 1.

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