1870 / 56 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

zum größten Theil nah Berga gezogen , ein Theil eint sich in Görsbach angesiedelt zu haben ; wa rschein- li hatten einige flämische Kolonisten {on bei ihrer Einwan- das Unterdorf Görsbacy angelegt ; denn der untere

es Ortes ist auf flämishem Grund und Boden erbaut.

Die E von Elre und Horne zogen nah Deo. Diese flämischen Dörfer scheinen im Anfange des 15. Jahrhun-

derts eingegangen zu sein.

Da die Fluren jener flämishen Dörfer durch die rastlosen Einwanderer zu einer » goldenen Aue « umgewandelt worden waren, Langenrieth aber der Mittelpunkt und vornehmste Ort der flämischen Kolonie war, so wurde leßteres mit dem Namen »Goldenau« belegt. Dies ergiebt sich aus Folgendem: Ums Jahr 1445 war der Ort Langenrieth hon fast ganz wüst und don seinen Einwohnern verlassen; die Mönche von Walkenried ersuchten deshalb den Erzbischof Dietrich von Mainz, er möge erlauben , daß an der S. Stephanikirche (in Langenrieth) ein walkenrieder Klostergeistlicher angestellt werden dürfe, da der zu dieser Kirche bestellte Pfarrer weder sicher leben noch hin- länglih auskommen könne. Erzbischof Dietrich gab seine Ein- willigung und Papst Sixtus bestätigte dieselbe 1485 und nennt in seiner Bulle den Ort „Guldinowe“, d. h. Goldenau. Noch die im Anfange des 17. Jahrhunderts aufgeseßten flämischen Statuten , welche ohne. Zweifel nah ältern Quellen gearbeitet sind, sagen, daß bei vorkommenden Streitigkeiten »die verord- neten Fläminger in die güldene Aue an den gewöhnlichen Ort (auf den Kirchhof des wüsten Dorfes Langenrieth) die Strei- tenden laden und citiren«.

Der Name »Goldenau« blieb an der Mühle , dem As Reste des eingegangenen Dorfes Langenrieth, hasten und tets heißt dieselbe bis zum Anfange dieses Jahrhunderts »die güldene Au Mühle«e. Im 15. Jahrhundert war der Name indeß hon auf alle flämischen Cändereien im Amte Heringen aus- gedehnt; doc wird, wenn vom Amte Heringen und seinen Zu- behörungen die Rede ist , noch streng geschieden das Amt He- ringen (d. h. Schloß und Stadt Heringen und die dazu gehö- rigen Dörfer) und die »Güldene Auce«. der Neujahrswoche 1418 die neuen Besitzer des Amtes Herin- gen: Graf Heinrich von Schwarzburg, Graf Botho von Stol- berg, Edler Herr Heinrich von Gera und Edler Herr Gottschalk von Plesse, wegen »der Herrschaft Heringen und der Güldenen UAuce« und seßten fest, wie es bei Streitigkciten über »Heringen und der Güldenen Aue« gehalten werden sollte. Jm An- fange des 16. Jahrhunderts verstand man untex der Bezeich- nung »Goldene Aue« hon das ganze Amt Heringen. Der \{chwarzburgische Geschichtsschreiber Paul Jovius berichtet, daß 1535 Graf Botho der Glückselige von Stolberg willens gewesen sei, cin Salzwerk unter der Numburg ( unterhalb Auleben ) in der »Guldenau« anzufangen. Derselbe besaß die beiden Aemter Seunges und Kelbra gemeinschaftlich mit dem Grafen von chwarzburg.

Im 17. und 18. Jahrhundert faßte man den Namen sodann noch weiter und bezeichnete damit die Gegend von Nord- hausen bis Sangerhausen, Alstedt, also das ganze Helmethal von Kleinwerther bis zum Einflusse der Helme in die Unstrut. Denn auch die bruchigen und moorigen Strecken zwischen der kleinen und großen Helme waren durch flämische Kolonisten entwässert worden / und noch heute sind die Spuren ihrer Thätigkeit in den hohen, mächtigen Eindämmungen der Bachläufe bei Alstedt und Mönchpfüffel und der untern großen Helme zu sehen. Besonders hatte si der Mönch Jordan , ein walkenrieder Klosterbruder , in der Urbarmachung und Ent- wässerung des untern Riethes und seiner Besiedelung mit ein- wandernden Flämingern hervorgethan, so daß Kaiser Friedrich 1, Barbarossa , als er 1m Jahre 1188 zu Alstedt Hof hielt , dem Kloster Walkenried, als Dank für die Bemühungen des Mönches Jordan, den Hof Kaldenhausen (wüst, la bei Mönch- pfüffel), sieben Hufen Land und cinen Play zum Anlegen einer Mühle schenkte. Kaiser Friedrich rühmt in dieser Schenkungs8- urfunde den Mönch “Jordan und sagt, »er habe das untere Ricth der häufigen und starken Ueberschwemmung entzogen und cs zur Wohnuvg für Menschen und zum Ackerbau kaug- lih gemacht« :

Ein hoher eingedämmter Bachlauf , welcher sich in der Nähe der untern großen Helme befindet und von Mönchpfüffel hinab auf Haigendorf und Schafsdorf geht, trägt noch heute den Namen »Flämischer Graben« und erinnert an jene vom Kaiser anerkannte Thätigkeit des Mönches und seiner Flä- minger. Von den an der Helme eingewanderten Flämingern scheinen auch die Riethdörfer , die vor dieser Jeit nie erwähnt werden, angelegt worden zu sein, nämlich: Riede (das heutige Kalbs8rietb), Nicolausrieth, Lorenzrieth (jeßt wüst zwischen U HN und Oberröblingen) , Catharinenrieth und Mar- tinsrieth.

Im 19.

Vorricth waren

So vertrugen sich in -

Jahrhundert endlich rechnet man noch zur goldenen |

Aue das Unstrutthal von Sachsenburg bis nach Memileben, Seit dem Aufheben des flämischen Rehts im Jahre 1849 und dur die Separationen sind die flämischen Gerechtigkeiten und die Grenzen der flämischen Ländereien verschwunden.

Oie amtlichen statistischen Publikationen in Frankrei, (S. Nr. 8 der Bes. Beilage.)

II.

11. Sächliche Statistik. 1) Die Statistik der Jndustrie im Allgemeinen is für das Jahr 1845 und für die Jahre 1860 und 1861 zusammengestellt. Dieselbe weist für jeden Industriezweig na: Verkaufswerth des Etablissements ; Menge, Werth und Ursprung det Robstofss; Menge, Herstellungs- und Verkaufspreis, Absaßort der Fabrikate; Zahl und Stärke der bewegenden , lebenden und leblosen Kräfte; Zabl der Maschinen y der Arbeiter und Urbeiterinnen j deren diee D Zeit des Feierns der Arbeiter und Beschäftigung derselben in

ieser Zeit.

2) Die Statistik der Mineral- und metallurgischen Industrie wird alle fünf Jahre veröffentlicht und giebt für eine fünfjährige Periode im ersten Theil die Uebersicht Über die Produk. tion und Konsumtion der Kohlen über die Produktion von Torf Eisen- und anderen Erzen und Seesalz, sowie über die Unglücksfälle, die sich in den Gruben, Steinbrüchen und Torfstichen ereignet haben, Der zweite Theil behandelt sehr eingehend die Eiscn-, der dritte die Übrige Metallindustrie.

3) Die Lohnstatistik wird nur für die wichtigsten Gewerbe der Groß- und Kleinindustrie in den Hauptstädten der Arrondissements aufgenommen. Sie weist das Minimum, das Maximum und den Durchschnitt der Löhne nah und is| neuerdings durch ein Formular über das Lohnverhältniß vervollständigt worden.

4) Die S tatistif der Landwirthschaft ist nur für die Jahre 1839, 1852 und 1862 veröffentlicht worden. Das Material wird von den in den Kantonshauptstädten eingeseßten Kommissionen gesammelt, Die Tabelle über die Ernte von Getreide und Lein, sowie über di Seidenprodufktion, die mittleren Marktpreise und die Löhne werden alljährlich ausgefüllt. Alle 10 Jahre exfolgt eine größere Erhebung: 1) über das landwirthschaftlich un Areal mit Angabe der Erträge und der Konsumtion, -2) über den Viehbestand, nach Gattung, Race oder Abstammung, Alter) Geschlecht, Zahl, Sterblichkeit, Reinertrag, unt Angabe des Fleischkonsums und der Fleiscdpreise. Geflügel und Biene werden ebenfalls gezählt; 3) Über den Landwirthschaftsbetrieb, Boden benußung, Umfang der landwirthschaftlihen Nußungen, Kaufpreis der verschiedenen Klassen der landwirthschaftlichen Besißungen , Löhne Nebenindustrie, Werkzeuge, Bodenbeschaffenheit, Meliorationen u. s. w.

5) Die Statistik der Unglücksfälle, welche die Land- wirthschaft treffên (Brände, Ueberschwemmungen, Hagelschlaÿ Frost, Vichkrankheiten) und des dadurch verursachten Schadens wind

alljährlich zusammengestellt, 6) Die Statistik des Ofktroi. Ofktroi wird in 1500 Gemein

den Frankreichs, darunter einzelnen von 300 —500 Einwohnern, erhoben F

in einigen Gemeinden scit vor 1789. Alljährlih wird ermittelt: die Zahl der oftroierhebenden Gemeinden, und die Objekte des Oktroi, der Verwaltung8modus8, Netto - Einnahmen, das KonsumtionLquantum, die und außerhalb des Oftroibezirfks.

20 Statistik der Kommunikation8wege/ zum im J. 1858 veröffentlicht (als Theil des Werks »Statistique de la France, Territoire et population, 2. Serie). Seitdem ist noch ein zweites Werk über die Eisenbahnen Hierhin gehört auch eine große Anzahl von Spezialarbeiten des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten Über Eisenbahnen.

8) Die-Statistik des Handels mit dem Auslande, del Küstenschiffahrt und Schiffahrt im Junern. Die Tabellen werden jährlich publizirt.

9) Die Finanzstatistik. Sie umfaßt a) den Staat: 1) das Budget, 2) die provisorische Rechnung über die Einnahmen gaben, 3) die definitive jenige der übrigen 8 Ministerien. Veröffentlichung hierüber ist noch nicht erfolgt, doch ist gesammelt. ec) Die Gemeinden. Dice Publikationen Jahre 1837, 1842 und 1862 stattgefunden.

¿s A Die Statistik der Mobiliar- siherung wird vorbereitet.

die Brutto- und

Außer den vorbezeichneten amtlichen statistishen Publikation noch viele werthvolle lokale und \pezial }

cxistiren in Frankreich statistishe Werke. Unter diesen sind hervorzuheben: die Publifa tionen der Seinc-Präfeftur über das Seine-Departement und dit Stadt Paris, deren Monatsschrift »Bulletin municipal«, die Publifa tionen der Adminisiration eine Monographie derselben Behörde über den ärztlichen und chiru? gischen Dienst in den Hospitälern, die annuaires départementaux, dit comptes rendus des sessions des conseils généraux ; ferner die Ar- beiten verschiedener statistischer Gesellschaften, von denen die ältesit (seit 1825) zu Marseille, bereits mehr als 30 Bände veröffentlicht ha! Die pariser statistische Gesellschaft besteht ersi seit 1860, hat aber be reits viel geleistet. Hierhin gehören auch die Publikationen einiger roßer finanzieller und Eisenbahn-Gesellschaften. Von diesen sind v onders die jährlihen Monographien der Orléans-Eisenbahngesellscha!!

»Documents statistiques sur les transports généraux et les recettes

d’'exploitation«, sowie der von derseiben Gesellschaft herausgegeben!

jährliche Gesundheit sbericht erwähnenöswverth.

deren Bevölkerung, die Höhe Preise innerhalb | ersten Male

(bis 1853 reichend) erschienen, F

und Aut- F Rechnung des Finanz-Ministers und 4) dic- b) Die Departements. Eint F das Material f haben für dit

und Tmmobiliarvel-}

der öffentlichen Wohlthätigkeit in PariŸ Y

Das Abonnement betxägt A Thlr. für das Vierteljahr.

Jnsertionspreis für den Raum einer Druckzeile D Sgr-

Königlich Preufiscyer

Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, für Serlin die Expedition des fönigi. Preußischen Staais - Anzeigers: Behren - Straße Nr. fia,

Ecke der Wilhelmsftrafie.

Se. Dem Großherzoglich Dr. Grebe zu

ern zu Dresden den N Königlich sächsischen Geheim

daselb} dem

und

dritter Klasse ;

dem Direktor des

Königlichen Kronen-Orden vier | Justiz-Rath Moll in B

Dem Notar,

Majestát der König baben sächsischen Eisenach den i Klasse; dem Königlich sächsischen Regierung Rothen Adler-Orden en Medizinal-R sen - coburg - gothais Forstrath Deyssing zu Gotha den Königlichen Kronen- so wie dem Her E el und Großherzoglich | ekrctär beim Gesammt-Ober-Appellation Civilspitals in Ragusa, : ter Klasse ; sowie eclin den Charakter

Herzoglich sach

als Geheimer Justiz-Rath zu verleihen ;

Den Major a. D. Gr nigerode auf Schlemmin burg im Regierungsbezirke

Die Landgerichts-Assessoren Rieth in Aachen und Horten in Düsseldorf zu Staats-Pro

Qüsseldorf zu ernennen.

afen zum

zoglich sachsen sächsischen F 8gerl

Bolko zu Stolb( Landrathe des Kreises Franz-

Allergnädig}t geruht: Geheimen Ober - Forstrath Königlichen Kronen-Orden zwveiter 8-Assessor von Crie- dritter Klasse; dem ath Dr. Reinhard chen Ober- Orden - altenburgischen Rath Dr. Gille, cht zu Jena und Dr. Raznacié, den

Stralsund; und

Berlin, 7. März.

Se. Königliche Sigmaringen ist und im Königlichen

Hoheit der am Sonnabend Scblosse abgestiegen.

furatoren be

r 3 Aben

s Sligo ses

Norddeutscher Bund.

Se. Majestät der K deutshen Bundes den

zum Konsul ernennen geruht.

Bek

Lebens-Versicherung®

Nachdem das Konkurs8geriht _ eidung | Spezialfälle den Grundsaß aufgestellt hatte, daß die Über die | Lebens-Versicherungsgesell schaft »Albert« ausge| eröffnung ohne Weiteres die In! Laufe der Zeit mit der Gesellschaft Lebens - Versicherungsgesellschaften nichk zur jeden dieser Gesell

sondern es hinsichtlich einer sonderen Konkurseröffnung

einzelner Versicterter bis jeßt über

der förmliche Konkurs aus 5 Die ursprüngliche Al

__ Company,

3) Western Lise Assu

4) Metropolitan Counties Life

5) Vamily Endowmen

6) Medical Invalid and Genera

eet

7

H National Provineia Die Liquidatoren hat

getheilt, daß von Seiten

lellschaften Versicherten cine

zur Zahlung präsentirten

bi8herigen Bundes Legations-Rath Pr. von des Norddeutschen Bundes zu

Bank of London and Nation

¿nig haben im Namen des Nord- Konsul des Norddeutschen Bojanowski zu Moskau St. Petersburg zu

anntmachung gesellschaft t bei der Ent

bedürfe, ist in

gesprochen bert

rance

Tnsolvenzerklärung

folgende a worden : : Life Assurance Company, al Provincial Assurance |

»Albert «.

Company, A ssurance Company,

t Life Assurance SOoCiety,

l Lise Assura en mix unker

Prämien verw

l Life Assurance Com-

Cent Mutual Assurance Company,

ce Company. Dein

cigert.

berg-Wer-

i dem Landgericht in

u Hohenzollern- d hier cingetroffen

scheidung einiger

prochene Konkurs- der vielen, im | »Albert« verschmolzenen zur Folge gehabt habe, schaften einer be- (Folge von Anträgen | cht Gesellschaften |

28.: v, Mis, der ursprünglich bei diesen aht Ge- | Weiterzahlung der Pramien nicht |

mehr angänglich sci und sie haben die Annahme der von mx

Die bei jenen acht Gesellschaften Versicherten ersuche ih daher, künftig keine Prämie mehr an mich zur Uebermittlung gelangen zu lassen. Hinsichtlih der übrigen 924, mit der Ge- sellschaft »Albert« verschmolzenen Lebens - Versicherungsgesell- haften verbleibt es, bis auch Über diese der Konkurs bejonders eröffnet ist, bei dem bisher beobachteten Verfahren.

Da bis jeßt eine Rekonstruktion der Gesellschaft »Albert« nicht erfolgt ist, so sind zahlreiche Anträge auf Rückgabe der nach der Konkurseröffnung eingezahlten Prämien an mich ge-

Die Liquidatoren haben diesen Gesuchen bereitwillig entsprochen und mir die eingezahlten Prämien zurückerstattet. Nur hinsichtlich der, bei anderen als den obengenannten acht Gesellschaften Versicherten ist von ihnen bei Rückgabe der Prämie darauf hingewiesen worden, daß diese JZurückforderung möglicherweise den Anspruch auf Entschädigung aus der Kon- furämasse aufheben könne.

Indem ih der Entschließung rsiché anheïmgebe, ob sie die Erstattung der bedingung®81weise einge- zahlten Prämien {hon jeßt beantragen wollen, und 1m Be- jahungsfalle ihren Mittheilungen entgegensehe , bemerke ih ergebensi, daß ich in diesem Falle die Rückzahluna, wenn nicht ein anderer Weg bezeichnet wird, in dersclben Weije, in welcher die Einzahlung ges. ah, veranlassen werde.

Sebließlicy mache ich die Betheiligten von Neuem darauf aufmerksam, daß die Anmeldung der Forderungen bei den Liquidatoren ‘vor dem 1. Mai d. J. bei Vermeidung der Präklusion erfolgen muß.

London, den 4. März 1870.

Der General-Konsul A an Bundes.

tvte,

der einzelnen Versicherten

Allerhöchster Erlaß vom 16. Februar 1870, be- treffend die Ausführung des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 wegen der Konsolidation preußischer Staatsanleihen.

Auf den Bericht vom 11. d. M. ermächtige Jh Sie, nach Maßgabe der §§. 4 bis 6 des Geseßes vom 19. Dezember 1869 (Gesez-Samul. S. 1197) Schuldverschreibungen der kon- solidirten Anleihe in Apoints zu 10,000 ‘Thlr., 1000 Thlr, 500. Thlr., 200 Thlr., 100 Thlr. und 50 Thlr, verzinslich zu 42 Prozent jährlich am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres, | zur Einlösung eines entsprechenden Betrages von Verschrei- bungen der im §. 1 a. a. O. unter I. Nr. 1 bis 3, 5 bis 9, 11 und 12, sowie umer n Nr. 1 bis 4 aufgeben " Anleihen auszugeben. Denjenigen , welche ie D eit vom 14. März bis 29. Npuil «d. 5. ‘einschließli Schuld- verschreibungen dec vorbezeichneten Anleihen zum Ums- " tausche einreichen, ist eine Prämie zu zahlen, und zwar: 4 Umtausce von Schuldverschreibungen der Anleihen "von: 1867 und 1868 in Höhe von Prozent, þ) beim Um- | tausche von Schuldverschreibungen der freiwilligen Anleihe von | 1848 in Höhe von 3 Prozent, e) beim Uintausche von Schuld- | verschreibungen der übrigen vorbezeichneten Anleihen 1n Höhe | von % Prozent, sofern die einzelne Einlieferung, nach dem

Nennwerthe der dagegen auszugebenden Schuldverschreibungen | der konsolidirten Anleihe bemessen, weniger als 10,000 Thlr. | beträgt; sofern sie aber 10,000 Thir. erreicht oder übersteigt, M: be Von 1 Prozent, von dem Nennwerthe der neu aus- | zugebenden Schuldverschreibungen.

Berlin, den 10. ¡zebruar 1870. *zilhelm. Camphausen,

mii-

| An den Finanz-Minister. 112A 5