1870 / 56 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Ministerium für Handel, - Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

- Der Baumeister Karl Friedrih Wilhelm Schlitte zu Herzberg a. Elster ist zum Königlichen Kreis - Baumeisterc ernannt und demselben die Kreis - Vaumeisterstelle in Nauen verliehen worden.

Finanz- Ministerium.

Die Ziehung der 3. Klasse 141. Königl. Klassen - Lotterie wird am 15. Mäcz d. J., Morgens 8 Uhr, im Zichungs§- saale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen.

Die Erncucrungsloose, sowie die Freiloose zu dieser Klasse sind nach den §8. 5, 6 und 13 des Lotterieplanes, unter Bor- legung der bezüglichen Loose aus der 2. Klasse, spätestens bis zum 11. d. M., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrcchts, einzulösen.

Berlin , den 8. März 1870.

Königliche General-Lotterie-Direktion.

Tagesordnung.

16. Plenar-Sißung des Reichstages des Norddeutschen Bundes, Diensiag, den 8. Mäcz 1870, Vormittags 11 Uhr.

1) Dritte Berathung über den Gescgentwurf, betreffend die

Abänderung des Haushalts-Etats des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1870 auf Grund der in zweiter Berathung unver- ändert angenommenen Vorlage. 2) Dritte Berathung über den Gesegentwurf wegen Ergänzung der Maß- und Gewichts- Ordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenom- menen Vorlage. 3) Zweite Berathung über den Geschentwurf, betreffend die Kontrole des BundeShaus®balts für das Jahr 1870. 4) Qweite Berathung über den Entwurf eines Straf- esepbuchs für den Norddeutschen Bund, Nr. 5 der Druk- Le Crster Theil. Zweiter Abschnitt (§§. 41—44). Dritter Abschnitt W 45—48). Vierter Abschnitt (§Y. 49— 70). Fünfter Abschnitt (§Y. 71—77).

Berlin , 7. März. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zur Anlegung der dem Verwaltungs8- Direktor des Charité- Krankenhauses zu Berlin , Geheimen Re- gierungs - Rath Dr. Esse, von des Großherzogs von Sachsen- Weimar Königlichen Hoheit verlichenen Comthur-Jnsignien des Hausordens vom weißen Falken; der dem ersten Dragoman der Gesandtschaft des Norddeutschen Bundes in Konstantinopel, Dr. Busch, von des Königs von Schweden und Norwegen Majestät verlichenen Jnsignien des Wasa-Ordens dritter Klasse ; sowie zur Anlegung der dem Kapellmeister Bial an dem Wallner’shen Theater zu Berlin verliehenen Herzoglich sachsen- coburg - gothaischen Verdienst-Medaille für Kunst und Wissen- haft, Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Königliche Forst-Afademie zu Münden (bei Göttingen). Ankündigung der Vorlesungen und Exkursionen für den Zeitraum von Ostern 1870 bis dahin 1871.

_ Vorlesungen. Direktor Professor Dr. Heyer: Geschichte, Literatur und Eintheilung des Forstwesens, Standortslehre, Waldbau, Forst Einrichtung und Abschäßung, Staats - Forstwirthschaftölehre, Waldwerthrehnung , forstlihe Statik. Zweiter Lehrer der Forsiwissenshaft, Oberförster Knorr: Forsishuß, Forst- benupung, Forsttechnologie, Jagdkunde. Lehrer der anorga- nischen Naturwissenschaften, Brofessor Dr. Mitscherli ch: Physik, Meteorologie, anorganische und organische Chemie, Pflanzen- chemie, Mineralogie, Geognosie. Lehrer der organischen Na- turwissenshaften, Oberförster Dr. Borggreve: Einleitung in die Naturgeschichte, allgemeine Botanik, spezielle Forstbotanik, Anatomie und Physiologie der Pflanzen, allgemeine Zoologie, Natur- geschichte der Säugethiere, Vögel und niederen Thiere, Entotnologie. Lehrer der Mathematik, Oberförster Schering: Arith- wetif, Planimetrie, Trigonometrie, Stereometrie , Analysis, Geodäsie, Waldwegebau, Planzeichnen. Lehrer der Rechtskunde, Amts- Richter Leonhardt: Civilret. Privatdozent Dr. Lehr: Volfkswirtbschaftelehre, Finanzwissenschaft, Ablösung der Waldservitu-

ten wit Rücksicht auf die preußische Agrargesepgebung.

Exkursionen: Mittwoch und Sonnabend: forstlihe Exkur- sionen unter der Leitung des Direktors und des Oberförsters Knorr. Im Sommer: an den Nachmittagen 2mal Meß-Uebungen und Smal naturwissenschaftlihe Exkursionen.

Der Sommerkursus beginnt am 25. April, der Winterkursus am 15. Oftober. Münden, 1. März 1870. Der Direktor der Forst-Akfademie: Dr. Gustav Heyer.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 7. März. Seine Majestät de König empfingen gestern Deputationen der Städte Königs berg und Havelberg. Heute naymen Se. Majestät militäris Meldungen in Gegenwart des Gouverneurs und des Kommáy, danten entgegen , empfingen den Kriegs - Minister y besichtigte

| Bekleidung8gegenstände an Mannschasten des 2. Garde - Reg

ments z. F. und des 2. Garde-Dragoner-Regiments und nahmy chließlih den Vortrag des Civil-Kabinets entgegen.

Se. Königlicve Hoheit der Kronprinz nahm ay Sonnabend Vormittag militärische Meldungen entgegen. Un £12 Uhr begleiteten Se. Königliche Hoheit und Jhre Königlice Hoheit die Kronprinzessin Se. Hoheit den Herzog vor Sachsen-Coburg-Gotha in das Neue Rathhaus. Um} Uhr begab Sich der Kronprinz mit Seinem hohen Gaste zy Gratulation und zum .Dejeuner nah Scbloß Bellevue un) um 7 Uhr in die Vorstellung des Vicioria-Theaters, nachden Se. Königliche Hoheit inzwishen noch um 5 Uhr einer Vor lesung in der Sing-Akademie beigewohnt hatte. Abends 1] Uhr empfing Höchstderselbe Jhre Kaiserlichen Hoheiten de

Großfürsten und die Großfürstin Michael auf dem Bahnhof} Am Sonntag früh 28 Uhr begleitete Se. Königliche Hohe

der Kronprinz den abreisenden Herzog von Sachsen-Cobury Gotha Hoheit auf den Anhalter Bahnhof und wohnte um lh Uhr dem Gotte8dienste in der Marienkirche bei. Nach dem selben nahm Höchstderselbe militärische M entgegen und ecrtheilte dann dem Ober-Bürgermeister Kieschke neb einer Deputation aus König®Lberg, sowie dem Herrn v. Sauen Julienfelde, Audienzen. Um 15 Uhr schienen die russischen Herrschaften zum Besu im Kronprinzlichen Palais, welden Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessi alsbald erwiederten. Um 5 Uhr begab Sich der Kronprinz zun Diner beci Jhren Majestäten. Abends #8 Uhr stattete E:

Königliche Hoheit der Fürst von Hohenzollern-Sigmaringt ronprinzlichen Herrschaften einen Besuch ab.

den

In der am vergangenen Sonnabend stattgehabten (?) Sißung des Bundesrathes des Norddeutschen Bunde? führte der Bundeskanzler den Vorsiy. Die Vorlage Pre ßens , betreffend den Entwurf eines Gesehes wegen Beschrän kung des Grundeigenthums in der Umgebung von Festungth, und der Antrag Meklenburg-Schwerins, betreffend die Einsüh rung der Fabrikatsteuer vom Branntwein , wurden den betref fenden Ausschüssen Überwiesen. Es erfolgten sodann Mitthei lungen, betreffend a) die Anwendung der Portofreiheit in Zoll und Steuerangelegenheiten; Þ) das Verfahren der Frankirung portopflichtiger Korrespondenz zwischen den Behörden versdit dener Bundesstaaten; c) die Statistik des Verkehrs der Tele

raphenstationen im Jahre 1868. Ueber den Antrag auf Ver egung der Vorstadt Sudenburg in eine andere Servisklas

und Über die Vorlage des Präsidiums, betreffend den Audslicse Þ

rung®vertrag mit Belgien, wurden Ausschußberichte erstatte!.

seßte in seiner Sißung vom Sonnabend, 5. d. M, di

zweite Berathung über den Entwurf cines Strafgeseßbuchs für}

den Norddeutschen Bund fort.

Ç. 28 lautet: »Die Verurtheilung zur Zuchthausstrafe hat die dauernde Unfähigkeit zum Dienste in dem Bundesheere und der Bundesmarine , sowie die dauernde Unfähigkeit zur Belle dung öffentlicher Aemter von Rechtswegen zur Folge. Unlet

öffentlichen Nemtern im Sinne dieses Strafgeseßes sind dil Advokatur, die Anwaltshaft und das Notariat , E n z L

ierzu beal' f tragten 1) die Abgg. Dr. Meyer (Thorn) und Fries: das erst}

\{wornen- und Schöffendienst mitbegrissen.«

E wie folgt zu fassen: »die Verurtheiluna zur Quchthau® rafe

nur noch der Graf Schwerin. nung der Amendements unverändert angenommen.

Desgleichen wurde§. 29 mit Streichung der Worte» der Tode

\trafee, im Uebrigen ebenfalls unverändert angenommen. " Bei §. 30, welcher bestimmt, lichen Ehrenrechte für entlassene Beamte u. A. auch den Verlust v0? Ruhe - und Gnadengehältern nach si ziehen soll, wurd auf den Antrag des Abg. Frhrn. von Unruhe-Bomst dic Wort »Ruhe - und Gnadengehälter« gestrichen. §F. 31——33 wu? den unverändert genehmigt; §. 34 dagegen abgelehnt. L!

35 37 wurden genehmigt, §Y. 38 dagegen nad dem Antrage der Abgg. v. Kirhmann “und Fries in folg" der Weise abgeändert: »Gegenstände, welche durch das Ver brechen oder Vergehen hervorgegangen , oder welche zuk Be

_— Der Reichbtág des Norddeuts n Bull M Il.

hat den dauernden Verlust der Bekleidung öffentli} Aemter von Recht8wegen zur Folge.« 2) Abg. v. Kirhmann. f die Streichung dieses sowie der folgenden Paragraphen 29-2}

An der hierüber eröffneten längeren Debatte betheiligle id außer den bereits im vorigen Berichte genannten Abgeordnete} Der §. 28 wurde unter Abl}

daß die Aberkennung der bürgt“

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chung derselben gebraucht oder bestimmt worden sind, können, ofern sie dem Thäter oder Theilnchmern der That gehören, eingezogen werden. Die Einziehung ist im Urtheile auszu- sprechen.« Es wurden noch die §Ç§. 39 und 40 unverändert genen und sodann die Vertagung beschlossen. Schluß der

igung 35 Uhr.

Danzig, 5. März. (Wesipr. Ztg.) Der Reparaturbau é. M. Panzerschiff »Arminiu®8« soll derart beschleunigt wer- den, daß das Schiff am 1. Mai hicrselbst in Dienst gestellt werden kann. Der Neubau des Scbiffsjungenschiffes »Undine« wird in kurzer Zeit vollendet sein. Das in England angé- faufte, für Kasernenzwecke bestimmte Linienschiff} »Renovons«, soll bei günstiger Schiffahrt von London abgeholt werden. ¿e Hafen-Bau-Direktion hierselbst ist S: Fecklenburg. Schwerin, 5. März. Die heut aus- gegebene Nr. 17 des Regierungsblatts enthält u. A.: Verord- nung zur Ergänzung der Verordnung vom 7. Februar 1863, betreffend die Hülfsanträge der nicht gerihtiihen Behörden an die Gerichte. Verordnung, beireffend die Entscheidungen Über Kompetenz - Konflikte der Gerichte in Kriminalsachen. Ber- ordnung, betreffend die Unstatthaftigkeit der Verurtheilung zur F'odesstrafe mittelst eines zum Nachtheil des Angeschuldigten reformirenden zweiten Erkenntnisses. Verordnung, betreffend den Antheil der in den ritterschaftlichen Kreditverein aufgenom- menen Güter an dem sinkenden Fonds des Kreditvereins. Schwarzburg. Rudolstadt, 5. März. Durch ein Ministerialdekret über die Cameralrente des Fürstlichen Hauses wurde zur Kenntniß des Landtages gebracht, daß der Fürst unter Vorbehalt der Ansprüche auf eine angemessene Erhöhung, im Hinblick auf die gegenwärtige Finanzlage des Landes und um zur Beseitigung des Konsliktes zwischen Regierung und Landesvertretung beizuiragen, vor 21 Jahren festgeseßten, den jeßigen Ansprüchen faum mehr entsprechenden Civilliste des Fürstlichen Hauses begnügen zu

Hessen. Darmstadt, 4. März. (Darmst. Ztg.) Ler Großherzogliche Gehcime Staats - Rath Franck hat sich gestern als Bevollmächtigter der Großerzoglichen Regierung nach Berlin begeben , um einen Jurisdiktionsvertrag mit dem Norddeutschen Bunde zum Abschluß zu bringen.

Badèea. Karlsruhe, 5. März. Die Abgeordneten- kammer vahm in ihrer heutigen Sihung den Antrag Kusels auf Abschaffung der Todesstrafe mit 40 gegen 9 Stimmen an. Ferner wurde der Geseßzentwurf wegen Beseitigung der geist- lichen Belehrung bei Eide8abnahmen mit allen gegen 4 Stim- men, endlich der Jurisdiktionsvertrag mit dem Norddeutschen Bunde angenommen.

Das heute erschienene »Gescßes- und Verordnungsblatt« Nr. 15 veröffentlicht das Gescß, das Budget der Badeanstalten für die Jahre 1870 und 1871 betreffend. Dasselbe enthält an Einnahmen für beide Jahre zusammen 982,960 Fl., darunter Pachtzins des Spielpächters zu Baden; an Aus- gaben im ordentlichen Etat 176,490 Fl. Ausgaben im außer- ordentlichen Etat 737,406 Fl. .

Württemberg. Stuttgart, 5. März. Der Herzog Eugen Wilhelm von Württemberg ist gestern zum Besuche der Königlichen Familie hier eingetroffen.

Bayern. München, 6. März. Graf Bray ist bereits am 3. d. M. aus Wien hier eingetroffen und noch am Abend von dem König empfangen worden. /

Wie der bayerischen »Landesztg.« versichert wird, hat Graf von Bray noch keine bestimmte Erklärung darüber ab- gegeben, ob er in der Lage sei, die Leitung des Staats-Miniske- riums des Aeußern zu übernehmen, vielmehr soll derselbe, be- vor er sich definitiv entschließt, noch eine weitere Orientirung über die Verhältnisse für nothwendig erachten. gewählt. Günzburg wurden drei patriotische Abgeordnete

_ Oesterreich-Ungarn. Wien, 6. März. Die Kaiserin ist durch ein leichtes Unwohlsein verhindert, für jeyt nah Wien zu kommen. : ._— Das Herren haus hielt gestern elne Sigzung, in welcher das Gesey zum Schuße des Brief- und Schristgeheimnisses in erster, die Gesetze, betreffend die Dotation zur Erhaltung des ofstaates, die Aushebung der zur Erhaltung des stehenden eeres , der Kriegsmarine und der Ersaßre]erve erforderlichen ekruten-Kontingente , die Durhführungsbejltmmungen zU dem esege vom 20. “der denen Schuldtitel der bisherigen Staatöschuld , die Einhebung von Verzugszinsen für die im vorgeschriebenen, Termine nicht eingezahlten direkten Steuern und die Einhebung dieser Steuer übcr- haupt , endlich die Einführung neuer Goldmünzen in zweiter esung erledigt wurden. Unter dem Einlaufe befand sich cine Zuschrift des Handels - Ministers , womit derselbe einen Geseß-

| wollen erflärt hat.

ih bis auf Weiteres mit der

Juni 1868 wegen Umwandlung der verscbie- |

entwurf, betreffend den Bau ciner Bahn von Prage- Smichow zum Anschlusse an die nördlichen Bahnen der verfassungsmäßi- gen Behandlung des Hauses übergab, ferner eine Zuschrift des Ministers Dr. Gisfra , womit derselbe die Landtagsbeschlüsse der leßten Session über die Frage der Wabhlreform in chrono- logischer Ordnung zur Kenntniß des Hauses brachte. Der Minister-Präsident von Hasner beantwortete die Interpellation des Fürsten Colloredo in Betreff der öffentlihen Sicherheit in Böhmen dahin: Die Regierung betrachte die Aufrechthai!ung der öffentlichen Sicherheit als eine ihrer wichtigsten Aufz3be; habe an die Bezirkshauptmannschaften strenge Befehle gegeben, auch die Zahl der Gendarmen in Böhmen um 24 vermehrt.

__— Das Abgeordnetenhaus nahm in seiner heutigen Sigung das Erwerbsteuergeseÿ in dritter Lesung an; die Polen sttimmten gegen das Geseß. ierauf folgte die Berathung des Staat8vertrages mit der sächsishen Regierung wegen Herstellung der Eisenbahnverbindung zwishen Komotau und Annaberg, zwishen Warnsdorff und Großschönau, so wie zwischen Georgs- walde und Ebersbach. Das R genehmigte den Vertrag und faßte hierzu die Resolution, die Regierung sei amar een geeignete Schritte wegen gemeinschaftlicher Zoll- abfertigung für den Elbeverkehr einzuleiten. Der Antrag, der Vertrag solle erst nach erfolgter Aufstellung eines sächsischen Jollamtes in Teschen in Kraft treten, fand nicht die gehörige Unterstüßung.

Der »Presse« wird über den Konflift bei Presicka weiter berichtet, daß der Befehlshaber der montenegrinischen Truppen, die an jener Grenze aufgestellt sind, sof-rt die Leute, welche den Konflikt mit den österreichischen Jägern provozirten, verfolgte, zwei derselben gefangen nahm und zur Verfügung des Fürsten stellte. Ohne Zweifel seien dieselben bereits ge- henkt, da es notorishe Schafdiebe sind und auch der Fürst unter Zustimmung des Senats, für alle Montenegriner, welche fich ciner Grenzverleßzung shuldig machen würden, das Stand- ret proklamirt hat.

Pesth, 5. März. Im Unterhause wurde die Debatte über das Budget des Justiz-Ministeriums heute geschlossen. BezÚg- lich der Kodifiklationskosten beantragte Hodossiu die Einberufung der Kodifikationskommission und Jranyi die Entsendung einer parlameiitarischen Enquête. Beide Anträge wurden abgelehnt und diese Posien nah dem Regierung®Lentwurfe votirkl.

Prag, 5. März. Die Kaiserliche Bestätigung von Dittrichs Wahl zum Bürgermeister ist, der »N. Fr. Pr.« zufolge, ein- getroffen.

Großbritannien und Jrland. London, 4. März. Im Oberhause erfolgte gestern die zweite Lesung der Natu- Talisation8bill. Die Hauptpunkte derselben sind in ‘gedrängter Kürze folgende:

1) Wenn ein Bürger eines Staates si in einem andern natura- lifiren ließ, dann höre er ips0 facto auf, Unterthan des Staates zu sein, dem er bisher angehörte. 2) Um diesem neuen Geseße nicht rücfwirkende Kraft zu verleihen, soll es jedem naturalisirten Engländer binnen 2 Jahren freistehen, wieder in den englischen Staat8sverband einzutreten. 3) Die Naturalisation des Mannes erstreckt sich still- {weigend auf seine Frau (bisher war dies in England für Englän- derinnen nit gültig). 4) Sie erstreckt sich auch auf dessen unmün- dige Kinder, doch steht diesen bei der A ernes die Wahl frei , welchem Lande sie angehören wollen: dem Geburts- oder dem Adoptivlande ihres Vaters. 5) Jm Gegensaße zu dem bisher seit Wilhelm 1I[.) bestehenden Geseßc, sollen Naturalisirte künftig Varlaments- und Geheimrath8smitglieder werden fönnen (und_nicht- naturalisirten Ausländern soll gestattet sein, Freigüter (nicht Schiffe) zu faufen, während ihnen bisher beides nicht erlaubt war). 6) Zur Naturalisation ist ein fünfjähriger Aufenthalt in England erforderlich. Wofern ein in England Naturalisirter jedo sich außerhalb Englands im Auslande ansiedelt, oder sich in einer dem britischen Unter- thaneneide zuwiderlaufenden Weise beträgt, soll der Staats- Sefretär verpflichtet sein, ihm die Naturalisation wieder zu entziehen. 7) Jeder in England Naturalisirte habe Anspruch auf den Schuß der britishen Regierung, wie ein in England Gebor- ner, somit auch im Auslande, nur nicht in dem einen Staat, dem er früher angehörte. (Diese Bestimmung wird vom Lordkanzler deshalb empfohlen, weil es vorkommen könnte, daß jemand in feindseliger Absicht gegen sein Geburtsland sich_ in England naturalisiren ließe und hierauf als Engländer zur Verwirklichung seiner feindseligen Pläne in sein Geburtzland zurückkehren könnte). Wenn jedoch ein in England Naturalisirter von seinem Geburtslande regelrecht ent- lassen wurde, dann ersirecke sich sein Recht / britischen Schuÿ anrufcn zu dürfen, auch auf dieses. 8) Das bisherige Gesep der gemischten Jury für Ausländer werde abgeschafft, d. h. es soll einem, wegen eines begangenen Verbrechens in England, Angeklagten nicht länger freistehen zu fordern, daß die über ihn zu_ Gericht sißende

ury zur Hälfte aus Ausländern gebildet werde. (Fenier, die si in Amerika hatten naturalisiren lassen, verlangten dies auf Grundlage ihrer Naturalisation und brachten dadur neue Wirrniß in die Bc- ziehungen zwischen England und Amerika). i

Im Unterhause ciklärke Gladstone abermal®, daß die Regierung vorerst keine Ausnahm®geseÿe für Jrland beantragen werde. Ferner erklärte er auf eine Interpellation von Stacpoole,

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