1870 / 57 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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15. Dezember bis 15, Oktober, 6) Rebkälber das ganze Jahr -hinturc, 7) der Das vom 1. Dezember bis Ende September, 8) Auer-, Birk-, Fasanenbähne in der Zeit vom 1. Juni bis Ende August, 9) Enten in der Zeit vom 1. April bis Ende Juni; für einzelne Landstriche kann die Schonheit durch die Bezirksregierungen (Landdrosteien) auf- geboben werden, 10) Trappen, Schnepfen;, wilde Schwäne und alles andere Sumpf- und Wassergeslügel, mit Ausnahme der wilden Gänse und der Fischreiher, in der Zeit vom 1sten Mai bis Ende Juni, 11) N-bhühner in der Zeit vom 1. Dezember bis Ende August, 12) Auer-, Birk- und Fasanenhennen, Haselwild, Wachteln und Hasen in der Zeit vom 1. Februar bis Ende August, 13) für die ganze Dauer des Jahres ist es verboten, Rebhühner, Hasen und Rche in Schlingen zu fangen.

_ Alle übrigen Wildarten, ramentlich auch Kormorane, Taucher und Säger, dürfen das ganze Jahr hindurch gejagt werden. Beim Roth-, Damm- und Rechwilde gilt das Jungwild als Kalb bis zum leßten Tage des auf die Geburt folgenden Dezembermonats.

§. 2. Die Bezirksregierungen (Landdrosteien) sind befugt, für die

. 1 unter 7. 11, und 12. genannten Wildarten aus Rücksichten der Landeëfultur und der Jagdpflege den Anfang und Schluß der Schon- geit alljährlih durch besondere Verordn'1ing anderweit festzuschen , so aber, daß Anfang cder Schluß der Schonzeit nicht Über vierzehn Tage vor oder nach den §. 1 bestimmten Zeitpunkten festgeseßt werden darf.

_§. 3. Die in den einzelnen Landestheilen zum Schuße gegen Wildschaden in Betreff des Erlegens von Wild auch während der Schonzrit geseblih bestchenden Bcfugnisse werden durch dieses Geschß nicht geändert.

ÿ. 4. Vuf Erlegung von Wild in eingefriedigten Wildgärten findet dieses Geseß feine Anwendung Der Verkauf des während der Schonzeit in solhen Wildgärten erlegten Wildes is jedoch nah Moß- gabe der Bestimmungen des §. 7 untersagt.

§. 5. Für das Tödten oder Einfangen von Wild während der vorgeschiiebenen Schonzeiten, sowie für das Fangen von Wild in Schlingen (§. 1 Nr. 13) treten folgende Geldbußen ein: 1) für ein Stück Elchwild 50 Thlr., 2) für cin Stü Rothwild 30 Thlr., 3) für ein Stück Daminuvild 20Tblr , 4)für ein Stück Rehwild 10 Thlr, 5) für einen Dachs O Thlr., 6) für cinen Auerhahn oder Henne 10 Thlr., 7) für einen Birkhahn oder Henne 3 Thlr., 8) für einen Haselhahn oder Henne 3 Thlr., 9) für einen ¿Fasanen 10 Thlr., 10) für einen Schwan 10 Thlr, 11) für eine Trappe 3 Thlr., 12) für einen Hasen 4 Thlr., 13) für ein Rebhuhn 2 Thlr., 14) für eine Schnepfe, Ente oder sonstiges Stück jagdbares Sumpf- und Wossergeflügel 2 Thlr.

Wenn mildernde Umstände vorhanden sind, kann der Richter bei Festseßung der Geldbuße bis auf ein Strafmaß von Einem Thaler herabgehen.

An Stelle der Geldbuße, welche wegen Unvermögens des Ver- urtheilten nicht beigetrieben werden kann, tritt Gefängnißstrafe nach Maßgabe des §. 335 des Strafgeseßbuchs.

§. 6. Das Ausnehmen der Eier oder Jungen von jagdbarem Federwilde ist auch für die zur Jagd berechtigten Personen verboten ; doch sind dicselbden (namentlich die Besißer von Fasanerien) befugt, die Eier, welche im Freien gelegt sind, in Befiß zu nehmen, um fie ausbcüten zu lassen.

Desgleichen ist das Ausnehmen von Kibiß- und Möveneiern nach dem 30. April verboten.

Wer diesen Verboten zuwiderhandelt , verfällt in die §. 347. Nr. 12 des Strafgeseßbuchs festgeseßte Strafe.

§7. Wer nach Ablauf von 14 Tagen nach eingetretener Hege- und Schonzeit, während derselben Wild, rücsihtlih dessen die Sans in dieser Zeit untersagt ist, in ganzen Stücken oder zerlegt, aber noch niht zum Genusse fertig zubereitet, zum Verkaufe herumträgt, in Läden, auf Märkten, oder sonst auf irgend eine Art zum Verkaufe auêstellt, oder feilbietet, oder wer den Verkauf vermittelt, verfällt, zum Besten der Armenkasse derjenigen Gemeinde, in welcher die Ueber- tretung statifindet, neben der Konfisfation des Wildes, in eine Gelt- buße bis 30 Thaler.

Ist das Wild in den §. 3 gedachten Ausnahmefällen erlegt, so hat der Verkäufer oder derjenige, welcher den Verkauf vermittelt, sich durch ein Attest der betreffenden Ortspolizeibehörde Über die Befugniß zum Verkaufe zu legitimiren, widrigenfalls derselbe in eine Geldbuße bis zu 5 Thaler verfällt.

§. 8. Alle dem gegenwärtigen Gesehe entgegenstehen Geseße und Verordnungen sind aufgehoben.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedruccktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Berlin, den 26. Februar 1870.

(L. S.) Wilhelm.

Gr. v. Bismarckt-Schönhausen. v. Roou. Gr. v. Jpenplig. v. Mühler. v. Selhow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. Camphausen.

Das 9. Stück der Geseß - Sammlung , welches heute aus- gegeben wird, enthält unter:

Nr. 7597 das Geseh, betreffend die Aufhebung der Ver- fügung8beschränkungen bezüglich der Theilung und Vereinigung meierstättisen Eigenthums in dem Kreise Rinteln des Regie- rungSbbezirks Cassel. Vom 21. Februar 1870; unter

Nr. 79598 das Gesch, betreffend die Genehmigung zu Schenkungen und leßtwilligen Zuwendungen , sowie zur Ueber- tragung von unbeweglichen Gegenständen an Ko1porationen und andere juristische Personen. Vom 23. Februar 1870; unter

Nr. 7599 das Geseß über die Schonzeiten des Wildes. Vom 26. Februar 1870; unter

Nr. ‘7600 das Privilegium wegen Ausfertigung auf Inhaber lautender Kreisobligationen des Schrodaer Kreises j Betrage von 32,000 Thalern, 11. Emission. Vom 15. Janu 1870; untcr '

Nr. 7601 den Allerhöchsten Erlaß vom 24. Januar 1; betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Vi und die Unterhaltung der Kreiéchausscen: a) von dcr Quedl burg-Croppensiedter Staatsstraße unweit Quedlinburg bis zyy Dorfe Gateréleben , Þ) von Aschersleben bis zur Landeêgrey in der Richtung auf Mehringen, c) von Schadeleben nach Cz stedt, d) von Aschersleben über Wilsleben nah KönigS8aue, jy Kreije Äscbersleben des Regierungsbezirks Magdeburg ; unter

Nr. 7602 das Privilegium wegen Ausfertigung auf hy Inhaber lautender Kreiëobligationen des Ascherslebener Krei im Betrage von 100,000 Thalern. Vom 24. Januar 1870 und untcr

Nr. 7603 den Allerhöchsten Erlaß vom 16. Februar 187 betreffend die Ausführung des Geseßes vom 19. Dezember [8 wegen der Konsolidation preußischer Staat®Lanleihen.

Verlin , den 8. März 1870.

Géseß-Sammlungs- Debits-Comtoir.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Königliche Bau-Jnspektor Vogt zu Neu-Ruppin i in gleicher Eigenschast in die Bau - Jnspektorstelle zu Potsda verseßt, so wie der Königliche Kreis-Baumeister Bluthz Königsberg NM. zum Königlichen Bau-Jnspektor ernannt un ihm die Stelle eines solchen in Neu-Ruppin verlichen worden,

Der Lehrer an der. Königlichen Polytechnischen Schule y

genössischen Polytechnischen Schule zu Zürich, Dr. R eye, de Lehrer an der hiesigen Königlichen Bergakademie, Dr. Stahl \{chmidt, der Lehrer an der höheren Bürgerschule zu Hanno ver, Dr. Hatten dorf, der Observator an der Sternwarte j Hamburg, Dr. Helmert, der Privatdozent an dcr hiesige Königlichen Bergakademie und Königlihen Universitä Dr. Lasbpeyres, der Hülfslehrer an der hiesigen Königlichen Gewerbe-Akademie, von Gizycki, der Ingenieur Inte j Hamburg, der Civil-Jngenieur und Dozent an der hiesigen Bau-Akademie, Herrmann, sind zu erdentlichen Lehrern a der Königlichen Nhcinish-Westfälischen Pelytechnischen Schule in Aachen ernannt worden.

__ Dem Fabrik-Direktor Robert Hasenclever zu Stolbey bei Aachen is unter dem 4. März 1870 ein Patent auf cinen durh Zeichnung und Beschreibung nacgewiesenn Röstofen , so weit derselbe als neu und eigenthümlich erkani! worden ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für de Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Verlín, 8. März. Se. Majestät der König habet Allergnädigst geruht: zur Anlegung des Allerhöchstihrem Gener à la suite, dem General-Lieutenant Grafen von der Gol} beauftragt mit der Führung der Garde-Kavallerie-Divisiot, und Allerhöchstihrem Flügel-Adjutanten, dem Major von Alten von des Kaisers von Oesterreich Majestät verliehenen Jnsigni des Ordens der eisernen Krone resp. erster und zweiter Klass Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

Nichtamtliches.

_ Preußen. Berlin, 8. März. Jhre Majestät di! Königin war am Sonnabend in der 9. Vorlesung Wissenschaftlichen Vereins anwesend und wohnte am Sonnt dem Gottesdienste in der Marienkirche bei, Ihre Majestä! empfing den Besuch Jhrer Kaiserlichen Hoheiten des Grof fürsten und. der Großfürstin Michael von Rußland, für weld ein größeres Diner im Königlichen Palais stattfand. Abend! war Jhre Majestät die Königin in der Generalversammlun] des Frauen-Lazareth-Vereins anwesend. Gestern besuchte Jh! Majestät die Großfürstin von Rußland und empfing de Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Fürsten von Hohen zollern. Mittags erschien Jhre Majestät im Bazar für di Obdacblosen im Rathhause. Das Familiendiner fand b Ihren Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Krol prinzessin statt; Abends fand eine musikalisch - dramatisd Soiré bei den Königlichen Majesiäten im Palais stal!

bei welcher, unter Leitung des Ober-Kapell meisters Taube!

Hannover, Professor Dr. Ritter, der Professor-an der (F

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die Königliche: Sängerin Frau Lucca und Fräulein Mallinger und die Conzertmeister de-Ahna und Stahlknecht, sowie unter Citung und Mitwirkung des Herrn Luguet die. französischen Schauspieler sich betheiligten. i

Se, Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag militärishe Meldungen entgegen, empfing um 12 Uhr den Fürsten zu Pleß und begab sich um 51 Uhr in den Asyl-Bazar auf dem Neuen Rathhause. Um 5 Uhr fand das Diner mit den russischen und hohenzollernschen Hohen Gästen im Königlichen Palais statt. Um 210 Uhr erschien Se: Königl. Hoheit in der Soirée bei Jhren Majestäten.

Die heutige (16.) Plenar - Sißung des Reichstages des Norddeutshen Bundes wurde vom Präsidenten Dr. Simson um 117 Uhr eröffnet.

Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe waren an- wesend: der Bundeskanzler Graf von Bismarck - Schönhausen, der Staats- und Justiz - Minister Dr. Leonhardt, der Staats- Minister und Präsident des Bunde®kanzler - Amts Delbrück, der Geheime Justiz-Rath Klemm, der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Miniiter , Geheime Legations-Rath Hof- mann, der außerordentlihe Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staats - Minister von Bülow, der Staats - Rath Bucholy , der Staats - Minister , Wirkliche Geheime Rath Pr. von Waßdorff , der Ministerresident Geheimrath von Liebe,

und die Bundes - Kommissare Präsident Dr. Friedberg und

Geheimer Regierungs-Rath Michaelis. : E

Den ersten Gegenstand der TageSordnung bildete die dritte Berathung Über den Geseßentwourf, betreffend die Abänderung des Hau8halts-Etats des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1870 auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenom- menen Vorlage. Dieser Geseßentwurf wurde ohne Debatte ge- üchmigt.

! Es folgte: Dritte Berathung Über den Geseßentwurf wegen Ergänzung der Maß- und Gewichts-Ordnung für den Nord- deutschen Bund vom 17. August 1868, auf Grund der in weiter Berathung unverändert angenommenen Vorlage. Auch dies Geseg wurde ohne Debatte nunmehr definitiv angenommen.

Hiernächst trat der Reich8tag in die zweite Berathung Über den Geseßentwurf, betreffend die Kontrole des Bundeshaushalts für das Jahr 1870, ein. |

Nach einer kurzen Diskussion wurde der Geseß - Entwurf genehmigt. | ;

Es folgte die Fortsezung der zweiten Berathung über den Entrourf eines Strafgeseßbuches für den Norddeutschen Bund. Die §8. 41—48 wurden nach einer längeren Debatte, an welcher sch die Abgeordneten Dr. Meyer (Thorn), Dr. Schwargße, von Luck, Vürgers, Wachenhusen betheiligten, unverändert nah der Bundes-Vorlage angenommen.

Von den Abgg. Twesten u. Gen. war folgender Antrag eingebracht worden :

Der Reichstag wolle beschließen: vor F. 49 foigenden neuen Paragraphen einzuschalten: Kein Mitglied eines Landtaxges oder einer Kammer eines zum Norddeutschen Bande gehörigen Staates darf außerhalb der Versammlung- zu welcher das Mitglied gehört, wegen seiner Abstimmung oder wegen der in Ausübung seines Berufs gethanen Aeußerung zur Verantwortung gezogen werden.

An diesen Antrag knüvfte sich eine Diskussion, in welcher die Abgeordneten Lasker, Graf Kleist, Wagener (Neu-Stettin), Miquél, von Kardorf das Wort nahmen. E

Der Antrag wurde hierauf mit großer Majorität ange- nommen. : i

Die folgenden Paragraphen 49 bis 70 (Vierter Abschnitt. Gründe, welche die Strafe ausschließen oder mildern) wurden nach einer längeren Diskussion mit cinigen Abänderungen an- genommen. j

Der Staats- und Justiz-Minister Dr. Leonhardt und der Bundeskommissar, Präsident Dr. Fricdberg, griffen zu verschie- denen Malen in die Debatte ein. (Schluß des Blattes.)

Meckieaburg. Schwerin, 7. März. Der Großher- zog und die Großherzogin haben gestern Abend die schon erwähnte längere Reise angetreten. Die Herzogin Marie wird erst morgen abreisen. E

Die Nr. 18 des Regierungsblattes publizirt u. A. den Allerhöchsten Erlaß vom 6. Februar 1870, beiressend die Aus- gabe verzin8licher Schaßanweisungen im Betrage von“ 7,200,000 Thalern. Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des deutschen Yollvereins. Bekanntmachung, betreffend den Debit von Bundesfstempel- marken und gestempelten Blankets zur Entrichtung der Wechsel- stempelsteuer zum Betrage von 224 Groschen. 5

__— Die Nr. 9 des Mecklenburg -Strelißscben offiziellen Ar- zeigers enthält cin Publikandum der Großherzoglichen Landes- regierung vom 22. v. M. zur Veröffentlichung des Regulativs Uber die Gewährung der Joll- und Steuervergütung für in das Ausland versendeten Tabak.

- sih ja wohl auf dem Wege der Verständigung erreichen lasse.

Bremen , 7. März. Der Großherzog von Olden- burg wird morgen mit dem ersten Zuge von Oldenburg zum Besuche der Gemälde - Ausstellung hierher kommen und Mitt- woch Abend nach seiner Residenz zurückkehren.

Sachsen. Altenburg, 6. März. Heute hat der am Königlich sächsischen Hofe beglaubigte Kaiserlih österreichische und Königlich ungarische außerordentliche Gesandte Graf von Paar seine Kredikive, durch welche er in gleicher Eigenschaft am hiesigen Hofe beglaubigt ist, dem Herzog in besonderer Audicnz Überreicht.

_ Schwarzburg. Rudolstadt , 6. März. Die gestcige Sißung des Landtags wurde durch den Präsidenten mit der Benachrichtigung eröffnet, daß der Fürst am 4. d. M. die be- schlossene Adresse aus den Händen der erwählten Deputation entgegen genommen und darauf sofort eine Antwort ertheilt habe. Die verlesene Antwort lautete folgendermaßen :

»Tch habe mit Bedauern aus der mir überreichten Adresse entnommen, daß die Landesvertretung mit Prinzipien nicht einverstanden ist, welche meine Regierung seit Jahren in der Geseßzebung und in der Verwaltung des Landes befolgt hat. Die Mitglieder meines Ministeriums haben das volle Vertrauen meines verewigten Herrn Onkels und meines Herrn Vaters besessen ; ebenso besißen sie das meinige. Jh habe die Hoffnung, daß die vorhandenen Meinungsverschiedenheiten, soweit sie für die realen Verhältnisse des Landes eine wirkliche Bedeutung haben, durch gegen- seitiges Entgegenkommen, durch Berücfsichtigung berechtigter Wünsche des Landtages und durch gemeinsame ernste Arbeit an dem weitern Ausbau unserer staatlichen Verhältnisse im Sinne und im Geiste der Bundesgeseßgebung werden ausgeglihen werden. Zu einer solchen gemeinsamen Ardveit fordere ich dringend auf. Vor Allem vird es jeßt auf shleunigste Ordnung unserer Finatnzveröältnisse und darauf anfommen ; daß der Regierung die zur Verwaltung des Landes er- forderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Auch dies S

ie Wünsche der Landesvertretung werdea bei mir sters cin williges Ohr finden. Jh wiederhole Alles, was ih beim Autritt der Regierung dem Lande versprochen habe und ersuche Sie, diese meine Worte dem Landtage zu Überbringen«.

Nach geschehener Verlesung bemerkte der Vorsitzende, daß, da diese Antwort von dem Fürsten selbst ohne Gegenzeichnung des Ministeriums gegeben sei, von der Eröffnung einer Debatte nicht die Rede sein könne und er sie deshalb zu den Akten neh- men werde, i

Hierauf nahm der Minister von Bertrad zu der Erklärung das Wort, daß er im Anschluß an die von dem Fürsten er- theilte Antwort zu folgender Eröffnung ermächtigt sei:

»Tm Anschlusse an die so eben erfolgte Vorlesung der Antwort auf die dem Durchlauchtigsten Fürsten Überreichte Adresse bin ich er- mächtigt worden, die Erklärung abzugeben , daß die Fürstliche Staats- regierung dem verehrlichen Landtage bei dessen nächstem Zusamuien- tritte den Entwurf einer Geschäftsordnung vorlegen wird; deszleichen einen Geseßentwurf, betr. die Modifikation der grundgeseßlichen Be- stimmungen über die Wahlberechtigung zum Landtage und das Wahl- verfahren , sowie den Entwurf von Bestimmungen Über die Presse und das Vereinswesen. Die rücksichtlich der revidirten Gemeindeord- nung vom Jahre 1858 ausgesprochenen Wünsche sollen einer ein- gehenden Prüfung unterstellt werden und niht minder wird die Fürstl. Staatsregierung es sih angelegen sein lassen, die in Bezug auf die Verwaltung der Forsten und die Organisation der Forstverwal- tungsbehörden ausgesprohenen Wünsche der sorgfältigsten Erwägung nach Befinden auch unter Zuziehung einer ausivärtigen forstm.innischen Autorität zu unterziehen. « :

Da kein Antrag auf Eröffnung einer Debatte gestellt wurde, so wurde beschlossen, diese Eröffnung in das Protokoll aufzunehmen. i j i

Bayern. München, 7, März. Der Graf Bray hat das Ministerium der außwärtigen Angelegenheiten üÜberno:21- men. Die übrigen Minister beiben im Amte.

Desterreich-Ungarn. Wien, 7. März. Die »Wiener Zeitung« veröffentlicht im amtlichen Theile eine Verordnung des Gesammt - Ministeriums vom heutigen Tage, wodurch die für das Gebiet der Bezirkshauptmannschaft Cattaro getroffenen Ausnahmeverfügungen aufgehoben werden.

Der Großherzog und die Großherzogin von Mecklenburg-Schwerin werden morgen hier erwartet.

Großbritannien und Jrland. London, 4. März. Im Unterhause erklärte Lord Advocats gestern auf eine Erkundigung Millers, die Parlamentsakte behufs Ueberwachung entlassener QZüchtlinge werde wahrscheinlich auch auf Schottland ausgedehnt werden , und der Schaßkanzler theilte mit, daß die Regierung der Marseilles, Algiers & Malta Telegraph Company die Erlaubniß zur Landung ihres Kabels an der Malteser Küste nicht verweigert habe. Die Sache {webe vielmehr noch in der Verhandlung und er sei daher nicht in der Lage , einstweilen Weiteres mitzutheilen. Von dem Obersten Barttelot wurde ein Angriff auf die Malzsteuer eröffnet. Sein Vorschlag war, daß an die Stelle der Malz- steuer eine niedrige Bierauflage treten solle, wie man auch die

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