1870 / 59 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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; r pi ; ; n j : : , F A Verordnungsblatt des Herzog- Geseß über die Handelskammern. missarius (§. 12) den Vorsißk. Es wird ein Wahlvorstand gebil : ellvertreters vor der geseßlichen Zeit erfolgt eine Neuwahl | Verordnung vom 17. Oktober 1863 (Verorì ung es s Vom 24. Februar 1870. Zu demselben gehören, außer dem Vorsibenden, ein Stimmensamn ines Ses dieser Zeit. geseß N thums Nassau S. 307) die E papa e Or n f S Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c und ein Schriftführer welche von den anwesenden Wahlberetigiq E F. 27. Die Handelskammern können die O Bt ibrer | Handelökanunex der en Es L i die sämmtlichen zur Voll- verordnen, mit Zustimmun beider Häuser des Landtages für den | aus ihrer Mitte gewählt werden. : Sißungen beschließen. Jedenfalls sind sie verpflichtet, den Handel- | und Stat. Samml. 1. S. L ) f s me SEN Diem Bestim- Umfan Gs Monarchie P folgt: geë/ F. 14. Die Wahl erfolgt nah absoluter Stimmenmehrheit dur I Gewerbetreibenden ihres Bezirks durch fortlaufende Mittheilung | ziehung und Ausführung. ieser E nus s den Vorschriften q (Seinen: aa Eri tuna der Handelskammern.) Die geheime Abstimmung mittelst Stimmzettel , welche, außer den iy e Auszügen aus den Berathungs-Protofollen, ferner am Schlusse | mungen, endli alle a s un N on rieg G E H andelsfammern daber die Bestimmung , die Gesammtinteressen der | §. 5 erwähnten Tâllen , von den Stimmberechtigten persönlich abz, len Jahres in einer besonderen Uebersicht von ihrer Wirksamkeit | des gegenwärtigen Geseßes entgegenstehenden beforidere dic Bebörben in des Förderung -bes-Sandeld Und dee Gewebe | bei einer Wakbl in der ersten Abstimmung weder eine absolute Stiy, sowie summarisch von ihren Einnahmen und Ausgaben durch die Urkundlich uner rens eigenhändig dur thatsächliche Mittheilungen Anträge und Erstattung von Gut- menmehrheit , noch Stimmengleichheit , so werden diejenigen , welt ffentlihen Blätter Kenntniß zu geben. S gedrucktem König [en Ins E e achten zu unterstüßen | dic meisten Stimmen erhalten haben, in doppelter An ahl der jy Ausgenommen von der öffentlichen Berathung und Mittheilung Gegeben Berlin, den 24. Fe s Î j Wählenden auf die engere Wabl gebracht. Falls mehr Personen gl bleiben diejenigen Gegenstände, welche in einzelnen Fällen den Han- (L. S.) Wilhelm. l die doppelte Anzahl der zu Wählenden, die relativ meisten Stimmy telskammern als für die Oeffentlichkeit nicht geeignet von den Behör- | zx y Bismarck. v. Roon. Gr. v. Itenpliß. v. Mühler.

erhalten, entscheidet bei Feststellung der Liste der auf die engere Wahl ihnet oder von ibnen selbst zur Veröffentlichung nicht geeignet . Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. Camphausen. zu Bringenden unter denen, welche gleihviele Stimmen haben, a N e ben j st 3 v. Selhow. Gr. z g

| Loos. Ueber die Gültigkeit der Wabhlzettel entscheidet der Wablyor. , Die Beschlüsse der Handelskammern werden außer den | stand. Das Wahlprotokoll ist von dem Wahlvorstande zu unt S 18, 19 Lena Fállen durch Stimmenmehrheit ge ° t M; ; estin i , 4 a 4e zeichnen. Seite Abs Gliduil v wil A (hen B) Stimmengle heit entscheidet die Stimme des Vorsißenden Telegraphische Witte aungsBberiechte v. 9. März. r Heool der Mitglieder sind diejenigen Kaufleute und Gesellschaften | §. 15. Die Handelskammer hat das Ergebniß der Wahl öffen, Vei Wablen findet das im ersten Absape des §. 14 bestimmte Ver- | = B AUe Tann Abe j Allgemeine berechtigt, meide als Inhaber einer Firma dees für den Bezitk der | lid) Ein zu ; op Wahl sind bi hntägiger Frist p, | fahren statt. Zur Abfassung eines gültigen Beschlusses ist in A Mg Ort. P. L.|v,M.+. R; v.M.| nd, | Himmelsansicht Handelskammer geführten Handelsregister eingetragen stehen. | insprüche gegen die Wahl sind binnen zehntägiger Frist bj aller DelSieder unter Mittheilung der Berathungsgegenstände | |

§. 2. Die Errichtung einer Handelskammer unterliegt der Geneh- migung des Handels-Ministers.

Bei Ertheilung dieser Genehmigung wird zuglei Über die Zahl der Mitglieder und, wenn die Errichtung für einen über mehrere Orte si erstreckenden Bezirk erfolgt , über den Siß der Handelëkammer Bestimmung getroffen. de

. 3. (Wabhlberechtigung und Wählbarkeit.) Zur Theilnahme an

Mit Genchmigung des Handels - Ministers fann jedoch für ein- | der Handelskammer anzubringen und von der Regierung endgültig u F j, Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder erforderlich. | 8 [Constantin./336,0| | 4,0| |N., stark. bedeckt, Regen. zelne Handelskammern. na Anhörung der Betheiligten ‘bestimme wer- | entscheiden. 4 Ueber jede Berathung is ein Protokoll aufzunehmen. 10. März. den, daf das Wahlrecht außerdem s die Veránla ung in einer be- d. 16. (Dauer der Funktion und Wechsel der Mitglieder.) Di F. 29. Die Handelskammern führen ein den heraldischen Adler Memel .….1330,7|—5,4|— 4,6|—3,1N., still. trübe. !) stimmten Klasse oder zu einem bestimmten Saße der Gewerbesteuer Mitglieder der Handelskammern versehen ihre Stellen in der Rege enthaltendes Siegel mit der Umschrift: »Handelskammer zu (für) ………« Königsbrg. 330,9 |—5,0|— 3,9|-2,4/NW., stark. trübe, Schnee. vom Handel bedingt sein soll drei Jahre lang. Am Schlusse jeden Jahres werden durch Neuwah| JThre Ausfertigungen werden außer von dem Vorsißenden oder Dani E 332,1 |—4,1 5,0|—5,2/ WNW., mässig. wolkig. 2)

F. 4, Zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder sind ferner 3Unächst die dur den Tod oder sonstiges Ausscheiden vor Ablauf der dessen Stellvertreter noch von mindestens einem Mitgliede vollzogen. Cöslin …… -(332,6|—2,6|— 2,5 /—2,s N., mässig. bedéekt beredtigt die im Bezirke der Handelskammer den Bergbau treibenden | geseblichen Zeit erledigten Stellen wieder beseßt. Jm Uebrigen scheiden F. 30. Die näheren Bestimmungen über den Geschäftsgang Stettin... /333,8/—2,3— 2,9 —3,4/NW., mässig. trübe, gst. Schn, Alleineigenthümer oder Pächter eines Bergwerkes Gewerkschaften und | von den Mitgliedern am Schlusse Jeden Jahres so viele aut, werden von der Handelskammer in einer der Regierung mitzutheilen- Pútbus . -(831:4|+2 a a 1,3 —1,6NW., schwach. bezogen.) in anderer Form organisirten Gesellschaften ‘einschließli deriéif daß im Ganzen der dritte Theil sämmtlicher Stellen zur Wieder den Geschäft8ordnung getroffen. 19328 |—2'9|— 2,0 —2,9/W., schwach. [bedeckt.4) gen, welche innerhalb der in den §FF. 210, 211 des Allgemeinen Ber | beseßung gelangt. Die Ausscheidenden bestimmt das höhere Dienst F. 31. (Geschäftsfreis.) Der Geschäftskreis der Handelskammern 831 7-94 M4 N, gelwaob. heiter. gesepes vom 24. Juni 1865 (G 2 S 749) im C1 des Gesetzes alter und bei gleichem Alter das Loos. Ee : wird im Allgemeinen dur ihre Bestimmung (§. 1) begrenzt. bos O 6,5 |—5,8|W., lebhaft. heiter, vom 22. Februar 1869 (G. S. S 401) und im Artikel X11. der Ver- Geht die normale Gesammtzahl der Mitglieder einer Handels g. 32. Alljährlih bis spätestens Ende Juni haben die Handels- Breslau .… [328,8 6,6/—6,8|W., schwach. lheit.,gest. Schn. ordnung vom 8. Mai 1867 (G.S. S 603) bezeichneten Landestheile | fammer bei einer Theilung durch drei nicht voll auf, so wird di F mmern über die Lage und den Gang des Handels während des Torgau 881,0/—2,3 1,6 —2,4/W., mässig. bedeckt. 5) Eisenerz-, beziehungsweise Stein- oder Braunkohlen-Bergbau betreiben, | näht höhere Zahl, welche eine solche Theilung zuläßt, der Berechnung vorhergegangenen Jahres an den Handels-Minister zu berichten. Münster .… 333,4 1,1/—0,7|SW., schwach. trübe, Schnee. insoweit die Jahresproduktion einen von dem Handels - Minisier des ausscheidenden Drittheils zu Grunde gelegt. Auch in anderen Fällen is ihnen gestattet, ihre Berichte unmittel- 334,6| ( 1,6/—0,6/W. mässig. |[schneeig. nah den örtlichen Verhältnissen für die einzelnen Handelskammern Die Ausscheidenden könuen wicder gewählt werden. har an die Central-Behörden zu erstatten. 329,8/—1,8|— 1,0 W., mässîg. bew., Schnee. zu bestimmenden Werth oder Umfang erreicht F. 17. Jeder in der Person eines Mitgliedes eintretende Umstand, In allen Fällen haben sie von den an die Centralbehörden er- Flensburg. 334,4 0,4| |NW.,, s. schw. bedeckt.

Die fiskalischen Bergwerke sind von der Theilnahme an der Wah{ | welder dasselbe, wenn er vor der Wahl erganden gewesen wäre F teten Berichten derjenigen Provinzial-Behörde, in deren Geschäfts- Wiesbaden 331,9 0,8| |NO., lebhaft. bed, Icht. Schn. ausges{lossen. L A O D See E haben würde, hat das Erlöschen freis der Gegenstand fällt, Degeilunis zu L Gans ian ifi Kieler Haf.|334,8 e V6 N., nee n bezogen.

: : ; : er Acltgltedschaft zur Folge. j; as . 33. An denjenigen Orten, an welchen Handelskammern ihre ; 18h. 334,5 0,3 W., schwach. trübe, 6 nossenschaft Veil o L s e E brem Urtbaits: tee elolainnier fan N e FerBiled / Wweldid M Siy haben, werden von! diesen die Handelsmätler unter Vorbehalt Bhddien , 24 1 Z N lelole liabe morstandômitglied/ die jeder anderen im F. 3 bezeichneten Gesellschaft 199 threm Urtheile dur seine Handlungsweise die öffentliche Achtung der Bestätigung der Regierung ernannt. Paris | Lo N. schwach. sbedeckt.

; : i verloren hat, nah Anhörung desselben durch cinen mit einer Mehrheit 34. Börsen und andere für den Handelsverkehr bestehende ail : 30 SW'.: schwach. |bewölht. nur dur einen ebendaselbst eingetragenen persönli haftenden Gesell. von wenigstens zwei Drittheilen ihrer Mitglieder abzufassenden Be A ad nägsì j

ie ei ; : Ï können unter die Aufsicht der Handelskammer | | T N., : fast heiter. Uh die einer Gewerkschaft oder anderen im §. 4 bezeichneten {luß aus ihrer Mitte entfernen, es steht jedoch dem Betheiligten R ye tale ls t Peterobura 8265 |— 04 W’, lebhaft, bedeckt.?)

Gesellschaft nur durch den Repräsentanten oder ein Vorstandsmitglied, l - Rekurs i j estellt werden. ck ; es n | i | i ; die einer Person weiblichen Geschlechts, oder einer unter Vormund- C i M Dele At R U an die Regierung offen. F. 35. (Uebergangs- und Schlußbestimmungen.) Die Verfassunge Riga e E as at O “otrtamiÓ Selm,

: i i H j (J. 0) tann die Handelskammer ein F nd Einrichtungen der bestehenden Handelskammern sind mit diesem atio d A n E den im Handelsregister Mitglied, gegen welches ein gerichtliches Strafverfahren eröffnet wird, s Geseße in Uebereinstimmung zu bringen. Der Handels-Minister hat Stockholm.|332,2 |— 6,1 WNW,., schw. heiter. 8) §6 nd Skudesnäs |335,2 NNW.., 1ER: halb heiter. 1,

; bis nach Abschluß desselben, von seinen Funktionen vorläufig le hierzu erforderlichen Anordnungen , insbesondere auch über den F. 6. Wer nach vorstehenden Bestimmungen (§§. 3—5) in dem- M hierzu ers zu t Gröningen [335,1 NW., schwach. bedeckt.

; A, ; entheben. i i d die Zahl der Mitglieder der einzelnen Handels- 190 nur eine Wahlstimne aluzebel Ast mm berechtigt ti leid ili D e rp toftenaufwand.) Die Handelskammer beschließt über M ra e et BiÎ 4 den in Verbindung mit diesen Anord- Helder... 336,0 WNW., mässig, E in mehreren Wahlkreisen des Handelekammer - Bezirks E geltig | den zur Erfüllung ibrer geseblichen Aufgabe erforderlichen Kosten, nungen zu bestimmenden Zeitpunkten bleiben für die bestehenden Hörnesand |331,4| N., schwach. heiter. ®) beretigt ist, vor Ablauf der zu Einwendungen Men L Wählerlifie e A U n A A Sani Handelskammern die über ihre El A v R, En Christians.. 334,2 A lebh. I Schnee. Á ; Ï è G l ; d i Ur erforder erachteten Arbeitsfkr » igen und sonstigen Vestimmunge ,6 ., mässig. wolkig. Sn i I) zu erklären, in welchem Wahlkreise er seine R A E Vergütungen für diesclben fest und beschafft die nöthigen enes A O l : Tilsit, Königs S Windstille. 5 bowölkt. tHaltohs sf r Umtäctellen 06. i rlin, Stettin, Magdebur ilsit, Königs- 14 339,1 SSO., stark. bedeckt. wer 1) SaD Gn manne Gebensjahr zurüagelaet LL r Ut in dem die durch Erledi glieder versehen ihre Geschäfte unentgeltlich. Kur Y eg ® Dinge gden Dex Elbing bestehenden kaufmännischen Kor- | " Ole ade bai re/D Mals INNGAIRO! WONE bedeckt. Bezirk der Handelskammer seinen ordentlihen Wohnsiß hat, 0) a werden ihnen L Aufträge erwachsenden baaren Auslagen horationen und auf das Kommerzkollegium zu Altona, findet dieses | ? St. Mathieu/339,1/ | 4,0] NO., schwach. trübe.

e " ° f V 7 () | | a—— N. schwach. WEA 10)

dem für den Bezirk der Handelskammer geführten Handelsregister F. 22. Die H g abri ei Geseß keine Anwendung. ; ; » [Helsingör.| |—| i ï s | ric A Handelskammer hat alljährlich cinen Etat aufzu- [n Regierungen zugewiesenen e lr N., schwach. |

entweder als Inhaber einer Firma oder als persönlich haftender, zur | stellen, öffentlich bekannt zu L und 4 Mee bauds mitzutbelle P Sie in diesan Geseye de Le e (8 N E) E )

, ; irfsregi d wo diese nicht L ¿

Vertretung einer Handelsgesellschaft befugter Gesellschafter, oder als §. 23. Die etatsmäßigen Kosten werden auf die sämmtlichen unktionen werden von den D edIr preWieFggelt l eébehe i 1) Nachts Schnee. ?) Nachts Schnee. ?) Gestern Abend Schnee. Ti h : : i . 4D. Landespolizeibehörden ausgeübt. ) d i

(mgeirasen Hebt 9) oder be) iner Ler (m d L bereite Pren Wobbeidigien nad dem Hue dee Gewerdeseuee vem Lande ei | Me, von den lhnen enfycabenden Vandespol elbebörden audgeüdt, | Gestern Nachm, Sehnes, 9 Gost, Sehnee und Rogen, 9) Nachts

E ; . ezeiwneten Bergbau- | anlagt und als uschlag zu dieser erhoben. N evop ie Erri n Handelskammern vom | etwas Schnee. eetr (eat 4 i E

tbümer, Reprhsentant ober Vorslartemiglies rhei n Eigen Die midt jur Gelvétbesoter vom Handel veranlagten Watt | f Berordmung über die Erridtung von Handelsfammern vom | ornas Ba E E

M Man oder Vorstandsmitglied betheiligt ist. berehtigten werden von der Handelskammer alljährlid nach dem F _' de Verordnung über die Errichtung von Handelskammern vom | 3 Uhr WNW. mässig. Strom N. ") Gestern Nachmittag 1

déciiiE rere Gesellschafter oder Vorstandsmitglieder einer und | Umfange ihres Geschäftsbetriebes im vorhergehenden Jahre auf einen F 7 April 1866 (G. S. für das Königreich Hannover S. 99) die | NNW., schwach.

e B Gesellschaft dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder derselben | fingirten Saß der Gewerbesteuer vom Handel eingeschäßt und in | L

L A Diet, Über deren Vermögen der Konkurs (Falli t ligt Deetnile Pren Kostenbeiträgen herangezogen. Die Be s S i

eröffnet ist, sind bis nach Abschlu ament) theiligten werden Seitens der Handels8*ammer von dieser Ein-

; ) ß dieses Verfahrens, und diejenigen äbßung b ichti ï j jaiaer welche ihre Zahlungen eingestellt haben, während der Dauer der Zah: Ar Gi j ns "BurelsfacMwerden darüber lnd: binnen zehntägit

i j - Handelskammer anzubringen und unterliegen der o ° er lung8einstellung weder wahlberechtigt noch wählbar. ilti ; ; er 1 el ü F. 10. (Wablverfahren.) Wee u h endgültigen Entscheidung der Regierung. D ec f en É [ T ch I g

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L H enchmigung des Handels- ie E iträge j , Ministers kann ein Handelskammerbezirk zum Zwecke der Wahl dex L N DO Sngae La Bunosdiama der

Mitglicder in engere Bezirke eingetheilt werden, “insofern sich aus den F. 24. Einer vorgängigen Genehmigung der Regierung bedarf

örtlichen Verhältni i irfniß ergi ; Mgi i s ï ann Fran C hältnissen hierzu ein Bedürfniß ergiebt. wenn die Beschaffung des Aufwandes für ein Jahr einen zehn Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen. Joseph Kurzmann, geb. den 17. Februar 1844, 10) der Johann Franz

11. Für Jeden Wahlbezirk is bei Einrichtung einer Handels- rozent der Gewerb j u Joseph Hasse, geb. den 15. Dezember 1843, 11) der Johann Michael kammer von der Regierung, sons von bir Hahbelsfatnts den Es oem! E T. vom Handel übersteigenden Zuschlag z /

: i i itten i brief. Königliches Kreisgericht | August Syottag, geb. den 22. Sept. 1843, ad 9. bis 11. aus Kleiniß, Fe tier Wahlberetigten aufzustellen. Dieselbe wird ehn Tage lang | werden soll. s e S zu S deau, den, d März 1870. ‘Un dun Tuchmaqhergesellen Karl 12) der Wilhelm Julius Otto Thiel, geboren den 15. Mai 1845, 4 es ausgelegt, nachdem die Zeit und der Ort der Auslegung in Im ersteren Falle fann die Regierung die etatsmäßigen Kosten F Hugo Laube aus Sommerfeld soll eine dreitägige Gesängnißstrafe | der Heinrich Herrmann Joseph Reiser, geb. den 9. Oktober r: J )

en eb en zehn Tagen vorher öffentli bekannt gemacht sind. in der Gesammt-Summe soweit herabseßen, daß der zu ihrer Deckung | wegen Hausrechtsverlesung und Vermögensbeschädigung vollstreckt | der Carl Ludwig Habenstein S Q A4 Ge aug i ld uy derl¿ e nwendungen gegen die Liste sind unter Deifügung der erfor- | erforderliche Zuschlag niht mehr als zehn Prozent der Gewerbesteucr | werden. Sein gegenwärtiger Aufenthalt ist unbekannt. Wir ersuchen, | 19, März 1845, 15) der Carl Wilhelm Hugo D aus N A

erlihen Bescheinigung bis zum Ablauf des zehnten Tages | vom Handel beträgt. ihn behufs der Strafvollstreckung an uns oder an die nächste Gerichts- geb. den 5. Oftober 1845, 16) der Carl Friedri Eduard Halwer

werden soll’ bel der Mer enn sonst et r geammer eingerichtet F. 25. Die Kostenbeiträge können unter Genehmigung der Re- F behörde, welche uns hiervon Kenntniß geben wolle, abzuliefern. aus Kolzig, geb. den 5. Januar 1844, 17) der Carl Gottlieb Heinrich

l elsfammer | gierung auf Antrag der andelskam d fasse oder der ——— Klose aus Ober-Ochelhermsdorf, geb. den 14. Juni 1844, 18) der selbst A E Rekurs gegen die Entscheidung der Handelskam- Staatéfteuertai A Sie der Sankelshammer kkerlen werden. Edikftalcitation. 1) “Der Hugo Sommerfeld, geboren den | Julius Wolffsky aus Grünberg, ges den 24. April e E 19) de Tee ol eal zehn Tagen 0 der Regierung einzulegen. Leßtere | Die betreffende Kasse hat alsdann in den Grenzen des Etats auf dic Ff 15 August 1840, 2) der Friedrich Ludwig Otto Fuß, geboren den | Gotthard Heinrich Erdmann Davi aus N N den ch Vin

12, Nad erfolgter Fessiell9 darüber Rechnung zu legene die Sablungen zu lesien und Ÿ K Sejeber 1841 3) der Ernst Paul Johannes Schaltenbacz, ge 19, Öttober 1840 21) ber Carl Jelth Crust Spät vas V. Worten arer Rechnung zu legen. en 25. 1846, 4) der Carl Christoph Gottlieb Schindler, geb. ; / : i Lte i hrer Mitglie: | abgenommen 0 werden von der Handelskammer geprüft und Ÿ di 4. August 1846, 5)_der Saremann Albert Gründe, geb. den | bergy geb, den 16, Oftober, 1888 sind Januar a. er. angeklagt ohne

E D / mmen. : ; i ius Richard Antel, genann geb. [ Lol 9, L N

dex. nende F. 26. (Geschäftsgang N Zu Anfang jeden Jahres wählt die den S ae 2 7P ber Cart Auflis Sitgwart Schulz, geb. den | Erlaubniß die Königlichen Lande verlassen O O ey Ae G be T Zu machen. Handelskammer aus ihrer Mitte einen Vorsißenden und einen Stell f %. Februar 1845, ad I. bis 7. aus Grünberg, 8) der Carl Heinrich | tritt in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen versucht zu A

In der Wahlversammlung führt der ernannte Kom- | vertreter desselben. Jm Falle des Ausscheidens des Vorsißenden oder F} Robert Kube aus Saabor, geb. den 22. Beitcibet 1844, 9) der | Es isst deshalb gegen dieselben durch Beschluß des unterzeichneten

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