1870 / 61 p. 10 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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mebrt baben, fast vollständig bei Seite geseßt und sich lediglich p L und Kritik der neueren preußischen Geseßÿ- gebung, so wie der Ergebnisse der Rechtsprechung des Ober-Tribunals beschränkt. Jnzwischen aber haite jene Be- wegung auf dem Gebiete des gemeinen Rechts, zum Theil ge- nährt durch die Schöpfung neuer gemeinsamer Geseßbücher und durch weitere geseßgeberishe Pläne, in das preußische Recht hin- Übergegriffen. Die Wissenschaft des gemeinen Rechts und die des preußischen Rechts standen sich nicht mehr so fremd gegen- über, als vor 20 und 30 Jahren. Zum Theil Kochs eigenes Verdienst, zum Theil das des Herausgebers der »Beiträge zur Erläuterung des preußishen Nechts« (Dr. Gruchot in Hamm) und -anderer preußischer Juristen war es, daß sich ein innigeres Verhältniß entsponnen hatte, welches dringend mahnte, auf der von Jenem eröffneten Bahn fortzuschreiten.

Besondere Ziele verfolgt das noch unvollendete Werk von Heydemann*), eine Erweiterung des von demselben im Î. 1851 herausgegebenen »Systems des Preußischen Civil- rechts im Grundrisse-e. Aus einer reichen akademischen Er- fahrung hervorgegangen , hat dasselbe namentlih den Lern- zweck für die jüngere Generation der Praktiker im Auge. Der enge Anschluß an das landrechtliche System soll nicht zu bloßen Rubriken des Jnhalts oder zu einem dürren Schema für den Schulgebrauch führen, sondern zur Rekonstruktion des Geseßbuchs von Innen heraus und dadurch ganz besonders zur Lösung der dogmatischen Schwierigkeiten behülflich sein. Jn dieser Richtung leistet das Werk in der That sehr erhebliche Dienste. Wer \ih mit dem eigenthümlichen Geiste des Allge- meinen Landrechts vertraut machen will, dürfte kaum cin besse- res Hülfsmittel finden. Ausgiebig benußt is namentli die Rechtsprechung, welcher Heydemann geradezu rehtsbildende Bedeutung einräumt. Sehr beschränkt dagegen ist die Zahl dec allegirten gemeinrechtlihen und preußischen Schriftsteller, wäh- rend andererseits dur Parallelstellen aus dem Code Napoléon und dem Oesterreichischen Civilgeseßbbuche der Gesichtskreis des Studiums erweitert wird.

Die Einleitung verbreitet sich über Inhalt, Tendenz und Plan der Vorlesungen über Preußisches Landrecht, ferner über die Geschichte der preußischen Kodifikation, Quellen und Lite- ratur und schließt mit einer gediegenen Abhandlung über das System des Allgem. Landrechts , dessen Bedeutung für die

iums Heydemann vielleicht Überschäßt. Methode des Studiums Heydem iy U e tommenrirender,

exegetischer Form, sondern mit eigener , obschon aus de buche geshöpfter Systematik OCAIE S She ie E rechtlichen Titel und Abschnitte. Ausführlich behandelt ist das

Publikationspatent und die Einleitun S. 68— 12 i Me Ou der allgemeine Theil (Theil L Sl 1 bié 8 ai Ae erste Band „abschließt. Jn der Vorrede erklärt dies der

erf. aus der »überaus abstrakten und mageren Beschaffenheit der allgemeinen Lehren unseres Geseßbuchs, welche konkreter ge- staltet und gleichsam mit Fleisch und Blut versehen werden Ns, Von dem besonderen Theil, den der Verf. mit Rück- sicht auf die große konkrete Ausführlichkeit des Geseßbuchs selbst auf diesem Gebiete mit 2 Hauptabschnitten (Vermö ensrecht _ Familien - und Erbrecht ) in einen verhältnißmäßig engeren Umfang zusammenzudrängen beabsichtigt, ist erst eine den

neunten Titel ersten Theils des Allgem. Landrechts (mit Aus-

Hebe erbrechtlichen achten Abschnitts) behandelnde Lieferung

In einem besonderen Nachtrage am Ende d es Werks verspricht der Verf. die neueren geseßlichen S O L richterlichen Entscheidungen und literarischen Erscheinungen zu Jammenzustellen, welche er bei den allmählichen Fortschreiten rbeit nicht an den geeigneten Stellen zu benußen ver-

mochte. Das, was Koch (Privatrecht I. C. 17 i i i J. on von d Heydemann seen „Grundrissee anfühit,, dah er als Hülfmit zasllichen Behandlung des einheimischen Rechts Und als Leitfaden für die eigene Thätigkeit M c gilt in noch höherem Ma (gieit Vorzügliches leiste, A en le von dem Werke in seiner vorliegen-

__ Nur im Allgemeinen der Tenden na i die Art und Weise der Ausführung anlangt, stert G bovfie hend besprochenen ein bereits vollendetes Werk nabe, das

»S ystem des preußischen Civilrehts« des verewigten

„_ 9) Einleitung in das System des Preußischen Civi

l | vil A Ludwig Eduard Heydemann , Königl. Preuß, Geb. Tut Rath Ge d. Rechte in Berlin. Zweite, völlig umgearbeitete Auflage tos rundrisses. 1. Bd. Leipzig 1861. 11, Bd, 1, Lieferung. Leipzig

von Daniels8*), Dasselbe hat seine Vorläufer in einem bereits 1851 ershienenen Werke desselben **), welches der Verfasser zur Grundlage seiner Vorlesungen bestimmte, indem er si vorbehielt, mündlich »die tiefere Begründung, die Erörterung von Streit fragen und die Vergleichung mit den entsprehenden Grund, säßen des römischen wie des eigenthümlichen deutschen Rechts.

u geben. i : Sud in der Vorrede zu der neuen Bearbeitung kehrt die

Beziehung zu der Lehrthätigkeit des Verfassers wieder. Sein Be: N E »eine einfache, faßliche und vollständige Darstellung des heutigen gemeinen preußischen Privatrechts in der Eigen- thümlichkeit zu geben , in welcher sich dasselbe auf der Grund. lage des allgemeinen Landrechts durch die Fortschritte der Gesey. gebung und der Rechtsprechung entwickelt hak.« »Die Zurüt- führung der geseßlichen Bestimmungen auf ihre geschichtlichen und theoretishen Grundlagen« behielt der Verfasser dagegen seinen Vorlesungen vor, hoffte jedoch gleichzeitig , »daß die neue gedrängte Darstellung des seitdem (dem Erscheinen der 1. Auf, des älteren Werkes) wesentlih modifizirten Rechts als Hülfs: mittel für das Selbststudium auch Über den Kreis seiner Zu- hörer hinaus nicht unwillklommen sein werde«

Das System ist ein dem -Verfasser eigenthümliches. Na einer »allgemeinen Geschichte der preußischen Recht8entwvickel unge, welche über die Redaktions8geschichte des Allg. Landrechts und die spätere Entwickelung shäßenswerthe genaue Notizen giebt, wird in der »Einleitung« noch die Lehre von den Rechts, quellen in gedrängter Weise dargestellt. Der Körper des Werks selbst zerfällt in 3 Theile: 1) »AUlgemeine Bestimmun- gen« ; 2) »Personenrecht«/ 5) »Vermögen®8rechk«.

Was die Ausfüllung des Rahmens anlangt , so giebt der Verfasser, abgesehen von einzelnen gehaltvollen Exkursen (z. B, über causa I. S. 203, titulus und modus I. S. 1% u. #. w.), im Ganzen nur den Jnhalt des Allgemeinen Land- rechts (unter genauer Allegirung) paraphrasirend wieder, Die neuere Gesehgebung is vollständig verarbeitet. Bon den Obertribunals-Entscheidungen sind die wichtigsten annotirt. Eben so finden sich durhgehend Verweisungen auf die gangbaren Pandektenkompendien, sowie auf die Lehrbücher von Bornemann und Koch, aber auch zahlreiche Spuren einer Berücksichtigung der neueren in Monographien und Zeitschriften zerstreuten Ar: beiten über preußisches Recht.

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Das Berliner Rathhaus.

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Am 28.- Dezember 1869 besichtigten re Majestäter der König und die Königin das neue Pas R zu welchem in Allerhöchstderen Gegenwart am 11, Juni 18] der Grundstein gelegt worden war. Am 6. Januar d. J. hielt die Stadtverordneten-Versammlung ihre erste Sizung in den neuen Räumen. Damit ist der monumentale Bau, wenngleid) noch nicht ganz vollendet, do zu einem Abschluß gelangt, welcher einen Ueberblick über denselben gestattet. Bevor wir das neue Gebäude beschreiben, fassen wir die Geschichte der S V ode furz zusammen. *#*) | „crste Rathhaus zu Berlin stand vermuthli dem ältesten Plaße Berlins, dem Molkenmarkt, auf R d noch im 14, Jahrhundert das Symbol der städtischen Gerichts- barkeit, die Rolandssäule, erhalten hatte. Als die rasche Er- weikerung der Stadt nach Norden hin den Mittelpunkt derselben E und die Anlegung eines zweiten Markts, des Neuen rei nothwendig gemacht hatte, erfolgte um das Jahr «(V auch die Verlegung des Rathhauses nach Norden I zwar nah der Ecke der Spandower- und der Oder- n (jeßigen Königs-) Straße. Das hier erbaute Rathhaus estand aus einem fast quadratischen Vorbau und einem si anschließenden oblongen, größeren Bau, und lag auf cinen freien Plaß, dem Krautmarkt, der erst später durch den Anbau zweier Flügel, in der Spandower- und der Königsstraße, ver- [Uten ist. Jener quadratishe Vorbau war die Laube (lo- bium), der Schöffenstuhl, eine nach drei Seiten offene Halle, in welcher das Schöffengericht der Stadt öffentlich gehegt und vor welcher die Bürgergemeinde von dem in der Laube ver-

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) System des Preuß. Civilrehts von D A iels, Kron- syndikus, Ober-Tribunalsrath und Vr r: D, v, Daniels, Kro / lin, 1866. Akad. Buchhandlung, E Grof L v D ) Lehrbuch des gemeinen preußischen Privatrechts von Dr. A. R N Königl. Geheimen Ober-Revisions-Rath u. Professor der Var, Nasder Dock 1801-52. C. Grobe. 2. Aufi, Bd. 1. 1859. Jentschrift zur Grundsteinlegung für das Rath-

haus am 11. Juni 1861 »Das Berliner Retbbaus Berlin 1861.

sammelten Rath über wichtige Angelegenheiten der Stadt befragt und ihr Rechenschaft Über die Verwaltung ertheilt wurde. Diese Halle ist mit vier Kreuzgewölben bedeckt, deren alterthümlich viereckigen, in der Mitte flach abgeschrägten Rippen von einer runden Mittelsäule mit Sandstein-Kapitäl getragen werden. Die Gewölbe sind ohne Busen und s{lank emporsteigend , aufge- mauert, ihre Gurten und Rippen zeigen das gleihe Profil, ihre Schlußsteine und Konsolen sind Res und einfach ge- zeichnet. Alle Formen haben große Aehnlichkeit mit denen der Gewölbe in der Krypta des brandenburger Doms, welche aus den leßten Jahren des 13 Jahrhunderts stammt. Von be- sonderem kunsthistorischen Jnteresse ist neben den Resten der altgothiswen Baukunst, welche in der Laube erhalten sind, das bereits erwähnte Sandsteinkapitäl der Mittelsäule. Dasselbe ist mit Reliefskulpturen , zu welchem die Thierfabel den Stoff L hat, reich geshmückt. Leider is ein Drittel der_ Bildwerke in späterer Zeit abgemeißelt worden ; der noch vorhandene Theil zeigt in derber, kräftiger Arbeit einen Affen, welcher ein Blatt von einem Baume reißt, zwei Schweine unter einer Eiche, einen Raubvogel, der in den gängen einen Knochen hält und zwei Vogelgestalten mit mensg3- lichen Köpfen. Die Behandlung des Ornaments, besonders in den Blatktformen , erinnert an die romanischen Details vom Ende des zwölften Jahrhunderts, wie solche zablreih in Nie- dersachsen vorkommen. An dem südwestlichen Eckstrebepfeiler der Halle war außen das Prangerbild, der Knaak, mit dem Halseisen eingemauert.

Ueber der offenen Laube befand sich der Rathsstuhl, in welchem der Rath seine Sißungen hielt. Die Treppe zu dem- selben war in dem anschließenden oblongen Gebäude angebracht, welches als Kaufhaus und Festsaal diente, dessen ursprüngliche ua aber durch spätere Umbauten ganz unkenntlich ge- worden ist.

Unter beiden Gebäuden befanden sich geräumige, trefflich überwölbte Kelleranlagen von 12 Jochen, welche untcr dem Vorbau mit sehr starken Pfeilern und schmalen, gangartigen Nischen endigten.

In Folge der Vereinigung der Städte Berlin und Köln im Jahre 1307 wurde ein neucs gemeinsames Rathhaus bei der Brücke (der heutigen Kurfürstenbrücke), welche die beiden Etädte nunmehr verband, auf Pfählen in der Spree erbaut.

N Indessen blieb das Berliner Rathhaus neben dem neuen in

Benußung , bis es bei dem großen Brande am 10. August 1380, welcher auch die Nikolai- und die Marienkirche ein- äscherte, ein Raub der Flammen wurde. Der Wiederaufbau folgte zwar in größeren Dimensionen, aber weder in künst- lerish reih gestalteter Weise, noch wegen der s{hweren Verluste, welche die Stadt durch jene Feuersbrunst erlitten hatte, in ge- diegener Ausführung. Neben der Laube, nach der Königs®- straße zu, wurde ein zur Aufnahme der Stadtuhr bestimmter Seigerthurm errichtet, welcher die Laube nach der Königssiraße hin verbaute, so daß die Halle nur noch zwei Jugänge von der Spandower Straße her behielt. Gleichzeitig scheint an der Hinterfront des Kaufhauses parallel mit der Königsstraße ein hmaler Flügel angebaut worden zu sein.

Als im Jahre 1442 die gemeinschaftliche Stadtverwaltung zwischen Berlin und Cöln wieder aufgehoben wurde, genügte auch das erweiterte Berliner Rathhaus dem Bedürfniß nicht mehr. Der Rath erwarb daher ein in der Nähe desselben befindliches Gebäude der Spandower Straße, die »Stadtschreiberei«, welches mit dem Rathhause zusammengebaut wurde.

Ein zweiter Brand, welcher das Rathhaus im Jahre 1484 raf, hatte einen neuen Um- und Erweiterungs8bau zur Folge. Vahrscheinlich wurde damals in der Front der Königsstraße in langes, schmales, zweistöckiges Gebäude errichtet, dessen un- erster Raum (der Krautgarten) zum sirengen Gefängniß für Verbrecher diente. Der Seigerthurm und der Rathsstuhl wur- den bei dieser Gelegenheit ciner gründlichen Reparatur unter- vorfen, Der Rathsstuhl wurde gleich der unter ihm belegenen Laube gewölbt: auf dem Rundpfeiler der leßten ward cine s{ön searbeitete Sandsteinsäule mit korinthischem Kapitäl und reich ver- jerkem Friese errichtet, welche die lcicht und gefällig konstruirten vicr Kreuzgewölbe der Decke trug. ZJierliche Laubgewinde in edleren

enaissanceformen schmücken den Fries, welcher an herabhän- lenden Geschmeidestücken die Wappen berliner Patrizier, die Jahreszahl 1555 und den Spruch trägt: »Selig sind die Fried- ertigen, denn sie werden Gottesfkinder heißen.« Die Aehnlich- tit, welcher dieser Theil des Rathhauses mit einzelnen Archi- teêturen im Königlichen Schlosse und im Jagdschloß Grune- aid zeigt, lassen vermuthen, daß Caspar Theiß, der Baumeister Kurfürsten Joachim 11., auch den Umbau des Rathsstuhls ausgeführt hat,

In dieselbe Zeit fällt auch die vollständige Vermauerung

der Gerichtslaube, welche seit Einführung des römischen Rechts

niht mehr benußt wurde. Der Raum wurde der Mittel- märkischen Städtekasse überlassen. Für das Nothgeding bestand das Schöffengericht (bis 1737) zwar noch fort, die Schöffen- bänke wurden aber außerhalb des Rathhauses aufgestellt. __Am 7. November 1581 wurde das Rathhaus abermals ein Raub der Flammen, die nur die Städtekasse (Laube) und den Rathsstuhl verschonten. Die Wiederberstellung erfolgte bis zum Jahre 1584 mit großer Sparsamkeit, ohne wesentliche Aenderung der Disposition. Nur wurde auf Feuersicherheit Bedacht genommen.

__Im Jahre 1695 erhielt der Rathhausbau durch Vollendung eines drei Stock hohen Massivbaues in der Spandower Straße, welcher an die Stelle der Stadtschreiberei und der dieselbe mit dem Rathhause verbindenden Baulichkeiten trat, im Wesent- lichen seinen Abschluß. Den Entwurf zu diesem Bau hatte der Ober-Baudirektor Nehring schon im J. 1685 angefertigt. Dice ausdruckSsvolle und geshmacckvolle Façade zeigte Motive, in welchen Nehring und später Schlüter sih öfters bewegt haben. Das großgequaderte Erdgeschoß erinnerte in seiner Gliederung an den allerdings monumentaleren und reicheren Unterbau des Yeughauses. Wie bei diesem waren auch die Schlußsteine der Fensteröffnungen in dem neuen Rathhausflügel mit Köpfen geshmückt, und da Schlüter seit 1691 in Berlin anwesend war, so ist zu vermuthen, daß diese Köpfe nah seinen Modellen an- gefertigt sind, wenn sie nicht gar die Erstlings8arbeit des Meisters waren.

Die .Rath8stube wurde Ende 1695 in den neuen Flügel verlegt und die bisherige Rathsstube über der Laube dem Stadt- gericht Überwiesen. Die Gefängnisse Übersiedelten nach dem Kalandshof.

Die äußere, zusammenhanglose Gestaltung, welche das Rath- haus durch die vorerwähnten Bauten erhalten hatte, behielt es bis zum Jahre 1819 bei. Jn jenem Jahre wurde der bau- fällige Thurm, zu dessen Wiederherstellung die Mittel fehlten, bis auf den Unterbau abgetragen. Durch diese Veränderung trat die Unregelmäßigkeit des ganzen Baues so grell hervor, daß die Entfernung des Thurm-Unterbaues, durch welche“ König &riedrich Wilhelm IV. nah der Krönung in Königsberg bei UAllerhöchstseinemt Einzuge in Berlin, am 21. September 1840, Überrascht wurde, eine wesentliche Verschönerung des Gebäudes war.

Al8 in Folge des durch den erweiterten Verkehr hervorgerufenen Bedürfnisses der Neubau des Rathhauses im J. 1856 beschlossen und der Ankauf des ganzen Häuserviertels zwischen der Königs-, Jüdenstraße, der Nagelgasse und der Spandowerstraße für die Baustellen ausgeführt war, wurde für die Entwerfung der Baupläne eine Konkurrenz ausgeschrieben , in Folge deren 18 Entwürfe eingingen, welche in der Zeit vom 14. bis 22. Mai 1858 in der Königlichen Akademie öffentlich ausgestellt wurden. Die Königliche technishe Baudeputation , welche das Preis- richteramt übernommen hatte, erkannte den ersten Preis für den Plan mit Läden dem Professor Schmidt zu Mailand und dem Baumeister Strauch, den zweiten dem Baurath Knoblauch, den dritten dem Architekten Klingenberg in Bremen zu. Von den Entwürfen ohne Kaufläden wurden die des Baumeisters Adler, des Professor Nicolay in Dres- den und des Bau - Inspektor Cremer prämiirt. Bei der Be- rathung über die Ausführung des Baues gingen die Kommunal- behörden von der Einrichtung von Kaufläden im Rathhause ab und beschlossen, daß sämmtliche Konkurrenzpläne, die bei allem künstlerischen Werth doch den praktischen Bedürfnissen der Verwaltung nicht genügten, dem für die Ausführung des Baues zu wählenden Baumeister übergeben werden sollten, um mit Benußung desselben ein neues Projekt ausgzuarbeiten. Die Wahl des ausbführenden Technikers fiel auf den Vaumeister

| Wäsemann, welcher im Mai 1859 engagirt wurde und schon

am 1. November desselben Jahres die neuen Baupläne zur Genehmigung vorlegte. Da sie im Allgemeinen dem Bedürf- niß entsprachen, so wurde ihre Ausführung vorbehaltlich der Entschließung über die Façade genehmigt und mit Frei- legung der Baustellen in der Jüdenstraße am 1. April 1860 begonnen. Jnzwischen war ein Gip8modell des projektirten Gebäudes vollendet worden , welches in den Räumen der Königlien Akademie vom 17. bis 30. April 1860 öffentlich ausgestellt wurde. Mit Rücksicht auf den durch Häuser einge- schlossenen Bauplaÿy und die für den Beschauer fehlende Per- spektive waren für den Bau in der Hauptfronte zwei Eckthürme projektirt. Die Bedenken, welche gegen diesen Plan erhoben wurden, veranlaßten die Kommunalbchörden, schon während der Ausstellung des Modells auf die Beseitigung der Ursachen Be- dacht zu nehmen, welche bei der Wahl der Fagçade entscheidend gewesen waren. Durch den Ankauf der Grundstücke auf der Südseite der Nagelgasse und der angrenzenden Räumlichkeiten der Jüden- und der Spandowerstraße gelang es, ' so viel Raum zu gewinnen, daß das Rathhaus in seiner Front freigelegt und