1870 / 62 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

P

1002

Vorlage ganz direkt und naturnothwendig zu einer Mindereinnahme führt.

weglichen und unbeweglichen Eigenthums, welches sich im Besiß der auf den Bund übergegangenen Verwaltungen befindet. Tch bemerke vorweg, das dies eine Frage ist, rört zelnen Details theoretisch ganz ungemein interessant werden fann, weil sie theoretisch zu einem Reichthum verwickelter Rechtsfragen führt, der nicht {öner gedaht werden fann. j

Wenn man nun aber praktis politis die Sache auffaßt, so wird man sih doch sagen müssen, daß diese feinen Fragen, die in reicher Fülle daraus emporwa(sen, in der That nur eine Bedeutung erlangen fönnten unter einer Unterstcllung, die der Hr. Abg. für Osnabrück am allerwenigsten machen wird, nämlich, wenn es einmal darauf anfäme, bei einer Auflösung des Bundes eine Vermögens- AUENOONINNGg zwischen den verschiedenen Betheiligten herbei- uführen.

ul Nun will ih durch diese Bemerkung “nit im Entferntesten mich der Aufgabe entziehen, die Frage, die der Herr Abg. für Osnabrück gestellt hat, zu beantworten. Was das unbewegliche Eigenthum an- langt und zwar sowohl der Militärverwaltung, als der Marine- verwaltung, als der Postverwaltung, als der Telegraphenvertwaltung,

so wird davon ausgegangen, daß dieses unbewegliche Eigenthum, wie |

es bei dem Uebergang dieser Verwaltungen auf den Bund vorhanden war, im Eigenthum derjenigen Staaten verblieben ist, welchen dieses Eigenthum zur Zeit des Uebergangs i: sage, in dem Umfange, in welchem es damals vorhanden war. wie der Hr. Abg. für Osnabrück bemerkt hat und mit Recht bemerkt hat, in allen bisher vorgelegten Etats Positionen vorkommen, welhe eine Erwerbung von Grundeigenthum involviren, welche dazu besiimmt sind, neue Gebäude zu errichten, \o versteht es sich von selbst, daß diese neuen Eriverbungen, daß diese neuen Gebäude, daß die Verbesserungen, die auch an bestehenden Ge- bäuden vorgenommen werden, nicht Eigenthum der einzelnen Staaten, sondern Eigenthum des Bundes sind. j É ITch kann in dieser Beziehung noch hinzufügen es is das eine Frage, die gerade jeßt in der Erörterung ist —, daß für den Rechnungs- hof rechnungsmäßig festzustellen ist ein Jnventarium des Jmmobiliars des Norddeutshen Bundes , dessen Feststellung, wenn sie auch, wie gesagt, nur eine theoretische Bedeutung hat, doch immer im Junteresse der Ordnung von Werth is. Was dagegen das bewegliche Eigen- thum anlangt, so ist man von der Auffassung ausgegangen, daß das auf den Bund Übergegangen sei. G Wenn der Herr Abgeordnete für Osnabrück mich nun fragen wollte: worauf beruht der Rechtsgrund, aus dem man hbierbei unter- chieden hat? und wenn er ferner darauf hinweisen wollte, daß die einzelnen Verwaltungen hinsichtlich dieses Rechtsgrundes nicht in gleicher Lage dem Bunde gegenüber stehen, so würde ih ihm das

Lehtere zugeben und auf das Erstere zu antworten haben, daß bei |

einer Frage wie diese, es nicht die Aufgabe sein konnte, die juristischen Konsequenzen aus der Bundesverfassung und den bestehenden Ver- hältnissen bis auf ihre äußerste Spiße zu treiben, sondern dasjenige zu thun, was sachlih und politish zweckmäßig war, und man hat für das sachlih und politisch Zweckmäßige diese Unterscheidung gehalten, also obne zu fragen, ob aus der Bundesverfassung nöthigenfalls etwas Anderes deduzirt werden könnte davon auszugehen: Das Jm- mobiliar ist bei dem bisherigen Besißer geblieben, und das Mobiliar ist auf den Bund übergegangen.

Ich komme endlich auf die leßte, unmittelbar auf den Etat be- zügliche Frage, mit der sich der Herr Abgeordnete für Osnabrück be- \häftigt hat, nämlih auf den Betriebsfonds, und ih bin ihm da lebhaft danfbar, wie ich das auch in Beziehung auf cine frühere Anregung des Herrn Abg. für Wanzleben sagen kann, daß er seinerseits einen Punft zur Sprache gebracht hat, der mir, das läugne ih gar nicht, wiederholt schon sehr viel Sorgen gemacht hat. Das fkann ih ihm sagen, daß, nachdem {hon vor längerer Zeit ein Vorschuß, welchen die Postverwaltung aus der preußischen Ver- waltung mit herüber genommen hat, der preußischen Verwaltung Ce ist, daß seitdem Vorschüsse aus der preußischen Staats- asse für die Bundeskasse nicht verlangt sind. Daß cs überhaupt mög- lih geivesen ist, ohne einen Betriebéfonds auszukommen, das beruht im Wesentlichen darauf, daß für die hauptsächlibsten Ausgaben, die der Bund zu leisten hat, nämlih die Militärausgaben,

unächst in Anspruch genommen werden, und zwar von sämmtlichen Bundesstaaten die Zölle und gemeinschaftlicen Steuern, wenn sie bei ihnen fällig werden. Jh sage ausdrücklih: »fällig werden«, denn es ist ein Unterschied zwischen dem »Fälligwerden« und dem »Eingehen«. Diese Zölle und geméeinschaftlihen Steuern, die in den einzelnen Bundesstaaten fällig werden, werden von den einzelnen Bundesstaaten monatlich den Militärzahlungêstellen zur Disposition gestellt, und es wird dadurch dafür gesorgt , daß die Militärverwaltung, welche den bei weitem größten Theil des ganzen Budgets in Anspruch nimmt, ihr Geld hat.

Es reicht die Einnahme an Zöllen und gemeinschaftlichen Steuern für diese Zwecke nicht vollständig aus; das Fehlende muß die Centralkasse zuschiefien, und es werden die Mittel in der Weise dazu geschafft, daß von den einzelnen Bundesstaaten pränumerando eine gewisse Rate ihrer Matrikularbeiträge monatlich an die Bundeskasse abgeführt wird. Auf diese Weise is es, allerdings unter der Gunst der Verhältnisse, die außerordentliche Conjuncturen nicht herbeigeführt haben, möglich geworden, bisher ohne einen Betriebsfond auszufkommen. Ob das für die Zukunft möglich sein wird, will ih dahin gestellt sein lassen. Jch kann meinerseits, der ih zunächst mit dieser Verwaltung mich zu be- agen habe, ih fann, wie gesaat, dem Herrn Abgeordneten nur ehr dankbar sein, daß er aus der Mitte des Hauses heraus die Frage angeregt hat.

ch komme sodann auf die Frage über das Verhältniß des be-

deren Erörterung in allen ihren ein- |

| Frage sowohl unter den Theoretikern, als

auf den Bund zustand. Jh Wenn, |

Tch erlaube mir nun noch cinige Worte zu den Bemerkungen, die der Herr Abgeordnete für Wanzleben an seinen, für den vorliegenden Etat sehr wohlwollenden Vortrag geknüpft hat. Sie betreffen zunä die Frage des Münzwesens. Der Herr Abgeordnete für Wanzleben ist nicht einverstanden mit dem Wege, den die verbündeten Regierun, gen für die Vorbereitung dieser Frage einschlagen zu müssen geglaubt haben; er ist der Meinung, daß die Münzfrage in der Theorie ge- nügend durgearbeitet sei, um auch ohne eine solche Enquete einer Lösung zugeführt zu werden. Jh möchte ihm da doch nicht ganz bei, stimmen, ih glaube, daß über cinen der wichtigsten Punkte dieser unter den Praktikern no die größte Meinungsverschiedenheit herrscht. Jch will daran erinnern, daß in Frankreich, wo man sich mit Vorliebe seit einer langen Reihe von Jahren mit der Frage beschäftigt hat, wo man speziell durch die französische Geseßgebung zu dieser Frage hingedrängt war, wo man ferner darauf hingedrängt war durch die Jnitiative, die man unter nommen hatte in Beziehung auf die Herstellung eines internationalen Münzsystems, daß in Frankreich noch die allergrößten Meinung8verschie denheiten darüber herrschen, ob die Doppelwährung zulässig ist oder nit,

daß bei uns selbst, wo man lange Jahre hindurch, wie ich glaube, |

Doppeiwährung absolut ver

in der Theorie ziemlich einstimmig die | 0 Stimmen sich dafür aus

dammt hat, sehr beachtenswerthe i i ; sprechen, daf, wie die Verhältnisse heute einmal liegen, jeden falls für lange Zeit cine andere Methode nicht werden könnte. Wenn die verbündeten Regierungen sich über eine Enquete \{lüssig gemacht haben, so ist glaube i, nid das geringste Motiv für sie das gewesen über diese gerade \o sehr bestrittene Frage die Ansichten von Männern zu hören, die 1m Nord- deutschen Bunde dur Thecrie und Praxis cinen Namen haben und deren Aeußerung daher dazu beitragen wird, auch im weiteren Kreise die Ueberzcugung von der Zweckmäßigkeit des einen oder des anderen Weges zu befestigen. : i In Betreff des Bankwesens möchte ih darauf aufmerksam machen, daf, wie mir scheint, cine Lösung der Banffrage in der That vor der Lösung der Münzfrage nicht wohl möglich ist. | Es giebt eine große Menge von für die Bankfrage entscheidenden Momenten, welche anders beantwortet werden müssen, wenn man von der Goldwvährung ih will nicht einmal von einer aus\ch lies lichen rcden, aber von eincr legalen auszugehen hat, oder wenn man, wie cs jeßt bei uns der Fall ist, von der ausschließlichen Silber währung ausgeht. ; 4 Der Herr Abgeordnete hat ferner auf die Nothwendigkeit hin gewiesen , die Frage der Prämienanleihe geseßlich zu reguliren. Et sind unzweifelhaft Momente vorhanden, welche eine solche R aus mehr als einer Rücksicht wünschenêwerth erscheinen lassen; id bin aber nicht in der Sage! cine Vorlage hierüber für die laufende Session in Aussicht zu stellen. : : Mer hat endlich die Eisenbahnfrage berührt. J kann dabei thatsählih bemerïen, daß das Bundeékanzleramt im Begriff sth denjenigen Artikel der Bundesverfassung, der sich auf den Erlaß über einstimmender Polizei- und Betriebsreglements bezieht, zur Ausfüh- zu bringen, und zu diesem Zwecke dem Bundesrathe eine Vorlage zu machen. e Was das Konzessionswesen anlangt, so weiß ih nit ob der Herr Abgeordnete bei seinen Bemerkungen hat hinweisen wollen auf eine wünschenswerthe Veränderung der Verfassung, oder blos auf die Ausführung dessen, was in der Verfassung darüber enthalten ist Wäre das leßtere der Fall, so würde ih ihm darauf zu antworten haben, daß in dieser Beziehung das Bundeskanzler-Amt in der Lage 9 wesen ist, scine Einwirkung eintreten zu lassen. Es sind das Fragen die nicht immer ins große Publikum kommen, die nicht immer nat allen Seiten hin bckannt werden, aber darum nicht weniger ihre Lösung finden , oder deren Lösung wenigstens ungemein erleichter! wird dur die in der Bundesverfassung darüber getroffenen Be stimmungen. : E / Nach dem Abgeordneten v. Hennig fügte der Ministe

nzu:

O Sd bin dem Herrn Abgeordneten für Graudenz sehr dankbar daß er mich darauf aufmerksam gemacht hat, daß ih bei meine! vorigen Aeußerung es überschen habe, diesen Punkt, welchen {on der Herr Abgeordnete für Oënabrück in seinen Bemerkungen relevir! hatte, zu beantworten. Mit den Schaßanweisungen is in folgende! Meise verfahren worden. Das Bundesfanzleramt hat an dat Marine-Ministerium und an das Kriegs-Ministerium, was a be' der Anleihe biéher auch betheiligt war, geschrieben und si y Aeußerung darüber erbeten, zu welchem Termine von denselben di! in dem laufenden Jahre etatëmäßig bewilligte und aus der Anleibi zu bestreitende Summe verlanat werde; nach Maaßgabe der darau! ertheilten Antworten sind die Dispositionen über die Schaßanweisw! gen getroffen worden. Nun bekenne ih ohne Weiteres, das Geld, welches aus den Schaßanweisungen erlöst ist, ist nicht in einen belt deren Kasten geschlossen worden, um nur dann, wenn die Ma darauf Anweisungen ertbeilte, gezahlt zu werden. Es is’ ferner 1!

tig, daß die Marine nicht immer genau an denselben Tagen, die e angegeben hat, das Gcld erhoben hat und es ist also ricbtig, 11e e bei ciner jeden Verwaltung unabweislich ist, daß zuweilen ein eh in der Bundeskasse gewesen ist, der im Augentlick feine Dieposit® hatte. Was die jeßt vor Kurzem verkauften Schaßanweisungen p trifft, so habe i zu bemerken, daß diese dazu bestimmt sind, c anweisungen aus dem vorigen Jahre, die jeßt fällig werden, cinzul0\

Das »Amtsblatt der Norddeutschen Postverwa/ tung« Nr. 16 enthät General-Verfügungen vom 8. M h Die Eröffnung der Eisenbahn zwischen Salzwedel und Stendal (48 treffend; vom 10. März: Die Portofreiheit in Militär- und Mar Angelegenheiten betreffend.

gefunden |

1003

Deffentlich

er Anzeiger.

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Steckbrief. Der Schlossergeselle Carl Augu Rente und der Tuchmachergeselle Karl Paul P Schell-

horn aus Sommerfeld sind wegen unerlaubter Auëwanderung be- |

hufs Entziehung der Militärpflicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe von je funfzig Thalern , im Unvermögensfalle zu einer je einmonat- lichen Gefängnißstrafe verurtheilt. Jhr gegenwärtiger Aufenthalt ist unbekannt. Wir ersuchen , sie behuss der Strafvollstreckung an uns oder an die nächste Gerichtsbehörde, welche uns hiervon Kenntniß ge- ben wolle, abzulicfern. Sorau, den 10, März 1870.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Steckbrief. Jn der Untersuchung wider Wittenberg et Cons. |

it der Schachtmeister Carl Kochn, am 12. April 1844 zu Elisenau, Kreis Naugard, geboren, durch unser Erkenntniß vom 14. April 1869 wegen Mißhandlung eines Beamten während Ausübung seines Ve- rufes zu vier Wochen Gefängniß rechtskräftig veruriheilt. Da der iepige Aufenthaltsort des p. Koehn unbekannt ist, so werden alle Civil- und Militärbehördeu hierdurch ergebenst ersuht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und der nächsten Gerichtsbehörde zu überliefern, welche wir um Strafvollstreckung und Nachricht von dem Aniritt und Verbüßung der Strafe ersuchen. Das Signalement des p. Koehn kann nicht angegeben werden. Greifen- hagen, den 10. März 1870. Königliches Kreisgericht. 1, Abtheilung.

Behufs Fortführung der Untersuchung gegen den Schneidergesell ranz Nowak aus Radischau, Kreis Cosel, 31 Jahr u auf rund des §. 190 des Strafgeseßbuchcs, werden die betreffenden Be-

hörden ersucht, den Paß oder das Wanderbuch des Nowak mit Be- schlag zu belegen, oder wenn er diese nicht besißt; denselben mit Zwangspaß in die Heimath zu weisen und uns hiervon Nachricht zu geben. Landeshut i. Schl, den 10. März 1870.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

[820]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Levi Schönemann zu Yadberg, Kreis Brilon, is der faufmännische Konkurs eröffnet M die Verhaftung desselben beschlossen. Derselbe hat sich von seinem aen Wohnorte entfernt und is dessen jeßiger Aufenthaltsort nbe ;

Sämmtliche Polizeibehörden werden daher ersucht, auf den i M ann zu vigiliren und im A nd ata U

en.

Brilon, den 10. März 1870.

Julius |

Unter Nr. 5873 des Firmenregisters ist heut der Kaufmann Marcus Megte i Batten eßenberg zu Berlin als Jnhaber der

M. Meßenberg,

jebiges Geschäftslokal: Spandauerstraße 56,

eingetragen.

Unter Nr. 5357 unseres Firmenregisters, woselbst die hiesige Hand-

| Dennhardt & Schulße | Und als deren Jnhaber der Kaufmaun Emil Wil elm G

J ] ustav Ho vermerkt steht, is zufolge heutiger Verfügung Taetleen, S |

| lung, Firma:

Das Handelsgeschäft ist mit dem Firmenrechte durch Kauf di

Kaufleute Anton Moriß Hofer und Emi Robert Hc a ide

| jut Berlin, ee Re fer und Emil Carl Robert Hoff, beide

ie Firma ist nach Nr. 2847 des Gesellschaftsregisters übertra

Die dem nunmehrigen Gesellschafter E Anton Moriß Hofer für die vorgedachte Handlung ertheilte Prokura ist hierdurch er-

loschen und unter Nr. 1302 des Prokurenregisters heut gelöscht.

| Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: :

| as Rae & S@ulze,

| “jeßige e\Maftdlofal: Neue Königsstraße 42

| am 10. März 1870 errichteten offenen SandeleeC Ul find:

D Ber Afalenn Cn Moriß Hofer,

| er Kaufmann Emil Carl Rob

beide zu Berlin. M

Dies i} in das Gesellschaftsregister des ; unter Nr. 2847 dingt flôregister des unterzeichneten Gerichts

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Lubszynsfi, Wagner & Krachmer, Geschäftslokal : Stralauerstraße 57, am 1. Januar 1870 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind: 1) der Kaufmann Gustav Gabriel Lubszynsfi, 2) der Kaufmann Carl Albert Wagner, 3) der Kaufmann Carl Gottlieb Ernst Kraehmer, ____ sâmmtltlich zu Berlin. Dies ist in das Gesellschaftsregister des unterzeichneten Gerichts

unter Nr. 2848 zufolge heutiger Verfügung eingetragen. Der Kaufmann Michael Flato zu Berlin hat für sein hierselb} Levin's Wwe. & Co.

unter der Firma: bestehende, unter Nr. 5872 des Firmenregisters eingetragene Hand seiner Ehefrau Clara Flato, ¿eborene Ebin zu WBerlin, ei

Königliches Kreisgericht. Erste Lbtheilung.

Handels-Negister.

Zandels-Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. Die unter Nr. 4025 des Firmenregisters eingetragene Firma: N ber Kauf e as aber Kaufinann Loui ecinach, ist erloschen und zufolge heuti 0E im Register gelöscht. N Eer

Die unter Nr. 5205 des Firmenregisters eingetragene Firma: Nudolf Selle & Co. ober Kaufmann Georg Wilhelm Lasarzewoski, ist erloschen und zu- olge heutiger Verfügung im Register gelöscht.

Unter Nr. 135 unseres Firmenregisters, woselbsi die hiesige Hand”

lung, Firma: Levin's Wwe, & Co. und als deren Jnhaber die Frau Wittwe Levin, Lea, geborene Salo- A Berlin, vermerkt steht, ist zufolge heutiger Verfügung ein- en: Das Handelsgeschäft ist mit dem Firmenrechte durch Kauf auf den Kaufmann Michael Flato zu Berlin übergegangen. Vergleiche Nr. 5872 des Firmenregisters.

Die dem Kaufmann Michael Flato zu Berlin für die vorgedachte Handlung ertheilte Prokura is hierdurch erloschen und unter Nr. 64 des Prokurenregisters gelöscht.

Unter Nr. 5872 des Firmenregisters ist heut

der Kaufmann Michael Flato zu Berlin als Jnhaber der Hand-

lung, Firma: i Levin's Wwe. & Co., jeßiges Geschäftslokal: Neue Friedrichsstraße 26, ingetragen.

Unter Nr. 277 unseres Gesellschaftsregisters, woselbst die hiesige dandlung, Firma: M. Meßtenberg;,

Mo als deren Gesellschafter die Kaufleute Marcus Meßenberg und

M! 3: Gattel vermerkt stehen, ist zufolge heutiger Verfügung ein- Der Kaufmann Moriß Gattel ist durch Tod aus der Handel®êgesell- haft ausgeschieden. Der Kaufmann Marcus Megzenberg zu Berlin seßt das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma fort.

Dies is zufolge heutiger kurenregisters eingetragen.

Die Kommanditgesellschaft Moriß Loewe & Co. zu Berlin ha für ihre hierselbst unter der Firma : y i a Moriß Loewe & Co. bestehende, unter Nr. 2560 des Gesellschaftsregisters eingetragene Kom- manditgesellschaft dem Moriß Elsner zu Berlin Profura ertheilt. Dies ist zufolge heutiger Verfügung unter Nr. 1517 des Pro- kurenregisters eingetragen. Berlin, den 11. März 1870. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.

Profura ertheilt. Verfügung unter Nr. 1516 des Pro-

Jn unser Prokurenregister ist heute zufolge Verfügung vom heu- tigen Tage unter Nr. 23 eingetragen: P A (Ea Helene Beermann, geborene Cracow, zu Treptow ei Berlin. Firma, welche der Prokurist zeichnet: Carl Beermann. Ort der Niederlassung: Treptow bei Berlin, mit einer Qweignieder- lassung in Berlin. Birma. t Firma is eingetragen unter Nr. 113 des Firmen- registers. Profurist: Rudolph Schöneberg zu Berlin. Berlin, den 4. März 1870. Königliches Kreisgericht. 1. (Civil-) Abtheilung.

In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist nachstehende Eintragung sub Nr. 116 Kol. Bemerkungen: G Die Firma F. A. Beth ist durch Vertrag auf den Kaufmann Otto Griedrih Beckh zu Luckau übergegangen, bewirkt und ebendaselbst sub Nr. 142 Folgendes: 1) Laufende Nr. 142, 2) Bezeichnung des Firmeninhabers: der Kaufmann Otto Friedrich Beckh zu Luckau, 3) Ort der Nieder- lassung: Luckau, 4) Bezeichnung der Firma: F. A. Bech, 5) Zeit der Eintragung: Eingetragen zufolge Verfügung vom 10. März 1870 am 10. März 1870, eingetragen worden. Die dem Kaufmann Fri:drich Otto Beckh zu Luckau ertheilte Prokura für die Firma F. A. Bech is als erloschen im Prokuren- register sub Nr. 10 gelösht worden. Luckau, den 10. März 1870.

Vergleiche Nr. 5873 des Firmenregisters. 126

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.