1870 / 63 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ied u der am 14. April 1870, Vorm. 11 Uhr, in Mente's

Hotel hier stattfindenden außerordentlihen Generalversammlung wer-

den die Mitglieder hiermit ergebenst eingeladen. i: Zageerbuung: Beschlußfassung über Abwickelung der Geschäfte

behufs Auflösung (§. 46). /

Der Verwaltungsrath des Pensionsvereins für Aerzte zu Halle a. S.

[829] Frankfurter Rükversicherungs - Gesellschaft.

Zwölfte ordentliche General-Versammlung.

ie stimmberechtigten . Aftionäre der Frankfurter Rückver-

sicherungs-Gesellschaft werden bierdur zu der

Montag, den 28. März 1870, Vormittags 105 Uhr, im Sizßungs-Zimmer der Gesellschaft (kleiner Hirschgraben No. 14) dahier stattfindenden zwölften ordentlichen General-Versammlung, welche sich mit den in den Artikeln 32 und 37 der Statuten ange- gebenen Verhandlungen und Wahlen beschäftigen wird, eingeladen und zugleich ersucht, Z L i i

am 18. oder 19. März, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr

in dem Bureau der Gesellschaft, unter Angabe der Nummern der auf ihren Namen oder auf den Namen ihrer Vollmachtgeber in die Re- gister der Gesellschaft cingetragenen Aktien, sich anzumelden und die erforderlichen Einlaßkarten zu erheben. ; ]

E Bevollmächtigten haben außerdem ihre Vollmachten ein- zureichen.

Diejenigen Aktionäre oder Bevollmächtigten, welche in Carls- ruhe ihre Einlaßkacten für die Generalversammlung zu empfangen wünschen, können diese am 19. März in dem Bureau der Sectiou des Deutschen Phönix in Carlsruhe entgegennehmen.

Franffurt a. M, den 12, März 1870.

Der Verwaltungsrath.

[740] Privatbank zu Gotha.

Die dreizehnte Generalversammlung wird auf Montag, den 11. April 1870 berufen.

Dieselbe wird im Saale der kanfmännischen Innungshalle zu Gotha stattfinden und V ormittags 11 Uhr eröffnet werden.

Die nach Art. 62 des Statuts zur Theilnahme berechtigten Aktionäre können von 9 bis 104 Uhr Vormittags des ge- nannten Tages, oder Tages vorher Vormittags von 10 bis 12 Uhr, gegen Vorzeigung ihrer Aktien und der über deren Einschreibung vor dem 11. Februar d. J. ibnen ertheilten Re- cognition, ihre Eintrittskarte im Geschäftslokale der Direktion in Empfang nehmen.

In dieser Generalversammlung findet die Neuwahl von zwei Mitgliedern des Verwaltungsrathes statt und trifft die Reihenfolge des Austritts :

Herrn Geheimen Kommerzien-Rath A. Hansemann in Berlin, » Bankdirektor Adolph Matthäi in Gotha.

Die Austretenden können wieder gewählt werden.

Gotha, den 4. März 1870.

Die Direktion der Privatbank zu Gotha. Kühn. Jockusch. »

»Umioné“, Aktiengesellschaft für See- und Flussversicherungen in Stettin.

Bilance am 31. Dezember 1869.

Nach XIIIL. Rechnungsabsechluss.

A CTIYŸY R.

[809]

Aktienwechsel............ ce. n + «6 Thlr. 1,050,000. —. —. Diskontwechsel......... eute g nie. ce e » 137.023. 5. 6. Lombardforderungen ..................... » 59,000; Hypothekenforderungen ........... ... » 10.000. —. —. r E T E E » 78,931. 7. 6. Effektenzinsen-Vortrag.................... » 82 7. 6, FTRIDIGHIOTAGTUnNgeNn ooo o oe een pen 9 8,943. 20. 11. __ Debitores in laufender Rechnung …….... ¿S 116. 24. —. COIMTOITUtenSiten bas es » 1,000. —. —. i » 19,87. T: 1, Pr. Crt. Thir. 1,361,084. 12. 6. j i: Passiva. A A Ae e eaeeun rei rone ros rie e Lr. 1,200,000, —, —, Diskontwechsel-Zinsenvortrag .….. ...... y 939. 17. —. Seeprämien-Reserve …..................., » 15,931. 13. 11. Flussprämien-Reserve............... » 1.000. —. —. Seeschaden-Reserve.......... Et 930A a, —, Flussschaden-Reser@e.…........ L » U: ri, Creditores in laufender Rechnung ..... K 16:66! A EROIOINO I A I A e E L O S 1,263. 4. 9. Dividenden: unerhoben aus IROB Abe e U, A Thlr. 28. 18 pCt. oder 9 Thlr. pr.

Aktie pro 1869... ».. 27,000. 27,028. —. —, MROEOSETVEIONd t c gor Q TTLE » 88,722. 6. 10.

Pr. Crf. Thir. 1,361,087. T S.

welche ich hiermit dem §. 8 der Statuten gemäss zur vffent- lichen Kenntniss bringe. Stettin, den 8. März 1870. Der Direktor. W eybrecht.

1008

reußische Lebensversicherungs-Aftiengesell\chaft

in Berlin. : In Gemäßheit des §. 31 des Statuts laden wir hiermit dit Herren Aktionäre der Preußischen Lebensversicherungs - Aftienges,,

\chaft zur

ein. Dieselbe findet ftatt am ; am Mittwoh, den 13. April 1870, Mittazz 12# Uhr, im Geschäftsbureau: Friedrichsstraße 101. Die Tagesordnung ist folgende: 1) Bericht des Aufsichtsrathes. 2) Bericht des Vorstandes. 3) Bericht der Revisionskommission. 4) Beschlußfassung über die vom Aufsichtsrathe vorgeschlazen Dividendenvertheilung. A 5) Ertheilung der Dechargen an Auffihtêrath und Vorstand. 6) Wahl der Revisionskommission für 1870. : j Eintrittskarten und Stimmzettel können vom 11. April d. J, a) auf dem Bureau der Gesellschaft in Empfang genommen werden, Berlin, den 12. März 1870. Der Vorstand.

vierten ordentlichen Generalversammlung

Hübner. Geysmer. Heyl.

[8041] Bi 7 amz

er fommunalständishen Bank für die preußische Oberlausiz in Görliß am 31. Dezember 1869. Aktiva.

_MalaConto ¿5.2, T ahe T 340/416 Thlr. 20 Sgr. 3 Wechsel-Conto.…... este. iceviec4bk 1,9730976 » 8 » 6)» Lombard-Conto «....« él ce bié a lis 403600 » =— » —A A E R A 137,479 » 29 » Essekten-Kommissions-Conto 149 P +0 N Contocorrent-Debitoren 268,660 » 16 » 6)» Grundstück-Conto.................... 341176 §4 Bank-Einrichtungs-Conto G8 1 ip R P C O 1,405 5 o «S N Banknoten-Anfertigung8-Conto D 0: 9, O Coupon-Conto s 2D A Fremde Banknoten-Conto.….....….. 33 22» 64

21099/1977 Thlr. 5 Sgr. 3 f Passiva.

Stamm-Kapital 1,000,000 Thlr. Sgr. Pf, Banknoten im Umlauf... 998990 » » Nerv efond. 1 L D U L. 250,000 » -— » » Depositen-Conto 422,292 » 8 Conto à Huovo..................... 10/219»: 15: p S Reserve - Conto für zweifelhafte For-

Bone a aiaceg deer) baldmele ei 62 » —)» Tantième-Conto.. cet Ci 3058. tw 1TH Ertrags-Ausgleihungs-Conto 00000 v 2 Ueberschuß an die Land-Steuerkasse . 75/709 » 24 »

; 21199/9777 Iblr. 5 Sgr. 3 Ps. Gewinu -Berechnung. ; Einnahme. :

An Wechsel-Zinsen 125,180 Thlr. 23 Sgr. 10 Pf » Lombard-Zinsen .….. 7... 4,760 » » Effekten - Zinsen abzüglih Cours-

V N e L (O1 » 20: H

» Ueberschuß aus dem Effekten-Com-

missions-Conto………. 8046 50» C1

» Conto-Corrent-Zinsen 6340 » 14 » 41 » Provision vom Coupon-, Agio-,

Anweisungs- und fremde Bank- noten-Conto C 02» 29 » 2? » Grundstüc-Ertrags-Conto 008» ei. E : 151,874 Thlr. 27 Sgr. 10 P. i Ausgabe.

An Depositen-Zisen „ses 14/567 Thlr. 21 Sgr. | » Conto-Corrent-Provision 1249 » =— » 5 » Zinsen auf 1870 fällig werdende

eel P ore 13219 » 15 » —?

» Reservefond-Zinsen-Conto 11250 » » » Ertrags - Ausgleichungs - Zinsen-

Conto O, O 9 1

» Geshäfts-Unkosten-Conto H » N » 95 » Agentur - Provision... 2000 » 8 » D » Abschreibungen auf Mobiliar-,

Banknoten - Anfertigungs -,

Grundstück- und Bankeinrich- tungs-Conto .….….............. 100 l.» 99

» Reserve - Conto für zweifelhafte Or ELU ge ea eie Cbe R » B » (2

» Etage biaatieis A S O 30533 » 11 » —' » Ertrags-Ausgleichungs-Conto.. 0000 » =— » 2

73,165 Ihr. 3 Sgï. 1 Pr. ergiebt 78709 » 24 » 9"

als Ueberschuß an die Land-Steuerkasse. Görliß, den 28. Februar 1870.

Der Vorstand der fommunalständischen Bank für die preußische Oberlausiß. Sattig. Ruschewceyh.

Das Abonneurent betvägt Nl Thle. für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile Tj Sgr.

L,

Königlich Preußischer

Alle Poft - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, für Gerliu die Expedition des föbnigl: Preußischen Staats - Anzeigers: Behren : Straße Nr. fa, Écke der Wilhelmsftraße.

E 63.

Berlin, Dienstag den 15. März Abends

1870.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Banquier Rudoiph Oppenheim zu Königsberg hend A Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu ver- leihen; un

Den Regieru!gs-Assessor per zu Beuthen O./Scbl., der von der dortigen Stadtverordneten-Versammlung getroffenen Wahl gemäß, als Bürgermeister der Stadt Beuthen für die geseßliche zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen.

Norddeutscher Bund.

Dem Kaufmann Joseph Behrend hierselbst ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Konsul der Republik Chile für Berlin ertheilt worden.

Geseß, betreffend die Bewilligung von lebenslänglichen Pensionen und Unterstüßungen an Militärpersonen der Unterklassen der vormaligen schleswig-holsteinshen Armee, sowie an deren Wittwen und Waisen.

: Vom 3. März 1870.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu- simmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

F. 1, Den Militärpersonen der vormaligen, im Jahre 1851 auf- gelösten s{leswig - holsteinshen Armce von der Klasse der Unteroffi- ziere, Gemeinen und Miliiär-Unterbeamten (Kläsfsifikation der Militär- personen , Bundesgeseßblatt 1867 S. 253 ff, in Verbindung mit dem Chargenverzeichniß des Tarifs B. zur Verordnung vom 15. Februar 1850 Geseßblatt für die Herzogthümer Schleswig - Holstein 1850 ò. Stück Nr. 6), welche bei ihrem Eintritt in diese Armee einem Staate des Norddeutschen Bundes angehört haben oder gegenwärtig einem solchen angehören, imgleihen den Wittwen und Waisen dieser Nilitärpersonen , werden vom 1. Juli 1867 ab Pensionen aus der Bundesfkasse bewilligt, nah Maßgabe der das Jnvaliden-Versorgungs- wesen betreffenden, in den Staaten des Norddeutschen Bundes gelten- den Geseße und Vorschriften, unter Berücksichtigung jedoch der in gegenwärtigem Gesebße enthaltenen näheren Bestiminungen.,

F. 2, Die Anwendung der im §. 1 gedachten Gesehe und Vor- hriften, insbesondere der §F§. 1 und 6 bis 13 des Geseßes vom 6, Juli 1865 und des §. 1 des Gesches vom 9. Februar 1867 (Geseß- blatt des Norddeutschen Bundes Nr. 10 pro 1867 S. 126) auf die nen Militärpersonen findet dergestalt statt; daß danach der An- pruch auf Pension vom 1. Juli 1867 ab allen denen zuerkannt wird, welhe zur Zeit ihres Ausscheidens aus der sch{leswwig - holstein- shen Armee oder zur Zeit der Auflösung derselben pensionsberechtigt ien sein würden, wenn damals ihre Ansprüche nach diesen Ge- then und Vorschriften beurtheilt worden wären.

Ein. Nachweis, daß die vorhandene Jnvalidität eine Folge des Dienstes sei, wird von denjenigen, welche beziehungsweise 20, 15, 12 und 8 Jahre gedient haben, nicht gefordert.

§. 3. Soweit es auf den Grad der Jnvalidität und Erwerbs- Unfähigkeit der betreffenden Militärpersonen (§FF. 1 und 2) anfommt, wird angenommen, daß der gegenwärtige Zustand derselben zur Zeit ihres Ausscheidens aus der schleswig - holsteinshen Armee oder zur Zeit der Auflösung derselben bestanden habe. ___§. 4, Die Feldzüge der Jahre 1848, 1849 und 1850 werden, ein leder für sich, den dabei Betheiligten bei Berehnung der Dienstzeit als Kricgsjahre in Anrechnung gebraht. Die vor dem Eintritt in die {hleewig-holsteinshe Armee in einer anderen Armee des Nord- deutschen Bundes oder in der dänischen zurückgelegte Dienstzeit wird als Dienstzeit nah ihrer wirklichen Dauer gerechnet. l

§. 5, Diejenigen Militärpersonen (F. 1, welche als ehemalige {hleswig-holsteinsche Soldaten beim Erscheinen des gegenwärtigen Ge- seßes Unterstüßungen aus öffentlihen Fonds beziehen, verbleiben im Genusse dieser Unterstüßungen, wenn jie es nicht vorzichen, ihre An- prüche nach den vorstehenden F§. 2—4 geltend zu machen. Leßtercn- alls fommen die cmpfangenen Unterstüßungen auf die Pensions- eiräge, welche ihnen zuerkannt werden, vom 1. Juli 1367 ab zur

nrechnung.

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E. _Die Pensionen der im Staats -, Kommunal - oder \stän- dischen Jnsftitutendienste angestellten, nach gegenwärtigem Geseß pen- sion8berechtigten Personen werden nah den diesfalls in Preußen gel- tenden Vorschriften für die Dauer der Anstellung belassen, gekürzt oder gänzlich eingezogen. Die beim Erscheinen des gegenwärtigen Gesehes bereits Angestellten bleiben jedoch im Genusse der Unterstüßungen, welche ihnen als ehemals \{leswig - holsteinschen Soldaten 2c. neben ihrem Civileinkommen bisher gewährt worden sind.

§. 7. Die nach gegenwärtigem Geseß geltend zu machenden Pen- sionsansprüche müssen innerhalb der nächsten drei Jahre nach der Be- kannlmachung desselben angemeldet werden; Ansprüche, welche nach Ablauf dieser Frist erhoben werden , können nur nach den Bestim- OIeR des Abschnitts I[. des Geseßes vom 6. Juli 1865 beurtheilt

erden.

F. 8. Den Wittwen der in den Feldzügen von 1848, 1849 und 1850 gebliebenen, an den erlittenen Verwundungen oder Beschädigun- gen, oder in Folge der Kriegsstrapazen gestorbenen Militärpersonen (§. 1) wird, sofern der Verstorbene bei seinem Eintritt in die \chles- wig - holsteinshe Armee oder bei seinem Ableben cinem Staate des Norddeutschen Bundes angehörte, eine Unterstüßung nach Maßgabe der §§. 3 und 5 des Geseßes vom 9. Februar 1867 gewährt. Die diesfälligen Beträge sind ebenfalls vom 1. Juli 1867 ab zahlbar,

Den Wittwen und Waisen der übrigen Militärpersonen, welche nah der Verordnung vom 15. Februar 1850 pensionsberechtigt sein würden, werden im Galle und nah Maßgabe der Bedürftigkeit Unter- stüßungen bis zur Höhe der im Geseße vom 9. Februar 1867 bestimm- ten Beträge gewährt.

Das im §. 5 über Anrechnung bereits zahlbarer Unterstüßungen Me findet auh hier Anwendung.

. 9, Die auf Grund gegenwärtigen Geseßes zuständigen Pen- sionen und Unterstüßungen können den Betheiligten nicht ängewiesen werden, wenn dieselben bereits eine gleih hohe Pension 2c. aus Staats-, Kommunal- oder ständischen Jnstitutenfonds bezichen.

Ist leßtere niedriger als die nach diesem Geseße zu gewährende Pension oder Unterstüßung, so wird zur Erfüllung des Mehrbetrages der erforderliche Zuschuß gewährt.

§. 10. Die vorstehenden Bestimmungen finden innerhalb der ent- sprehenden Chargen auh auf die vormalige \{leswig - holsteinsche Marine Anwendung.

__§. 11. Die auf Grund dieses Geseßes jährlich zu zahlenden Be- träge sind in. den Bundeshaushalts-Etat des betreffenden Jahres als außerordentliche Ausgabe aufzunehmen, i

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucfktem Bundes-Jnsiegel.

Gegeben Berlin, den 3. März 1870.

(L. S) Wilhelm. Gr. V. Bismarck-Schönhausen.

Geseß, betreffend die Abänderung des Haushalts-Etats des Nord- deutschen Bundes für das Jahr 1870. ; Vom 10. März 1870.

Wir Wilhelm „, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu- stimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

§. 1. Der diesem Gesehe als Anlage A. beigefügte zweite Nach- trag zum Haushalts8etat des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1870 wird in Ausgabe

auf 105,038 Thlr., nämlich auf 19,700 L an fortdauernden

un auf 85,338 Thlr. an einmaligen und aukßerordentlihen Ausgaben festgestellt und tritt dem durch das Geseß vom 13. Juni 1869 (Bun- desgeseßbl. S. 211) festgestellten Haushaltsetat des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1870 hinzu. :

F. 2. Die Mittel zur Bestreitung des durch dieses Geseß auf 105,028 Thlr. festgestellten Mehrbedarfs sind durch Beiträge der ein- zelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerung aufzubringen.

F. 3. Die den Einnahmen des Norddeutschen Bundes im Jahre 1870 in Folge des Geseßes, betreffend die Portofreiheiten im Gebiete des Norddeutshen Bundes, vom 5. Juni 1869 (Bundes - Geseßbl.