1870 / 63 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

gedrucktem Bundes - Jnfsiegel. Gegeben Berlin, den 10. März 1870.

(L, S)

Bundes für das Jahr 1870.

Wilhelm. Gr. v. Bismarck-Schönhausen.

eilt und auf

Anlage 4.

Qweiter Nachtrag zum Haushalts - Etaf des Norddeutschen

\ebes, betreffend die Portofreiheiten Bundes, vom 5. Juni

staaten zu vertheilen sind.

| Für 1870 treten hinzu r Ausgabe. | im im S5 Einzelnen, | Ganzen. Gl | Thlr. | Thlr. | 1, Fortdauernde Ausgaben. 4. Auswärtiges Amt. 6.[Besoldungen dds A M 5,000 N | Bundes-Konsulate. 1.|Besoldungen, Lokalzulagen und Remu- nerationen. 1) General-Konsulate 11/400 9.1 [Rechnungshof des Norddeutschen Bundes+ 1.]Besoldungen eere aeee r oeeee _3,300 Summe 1. Fortdauernde Ausgaben] _— 19,700 I, Einmalige und außer- ordentliche Ausgaben. A 8. Oberster Gerichtshof für Han- V R delsfachen. i T 3 [Zum Ankauf eines Grundstücks für das | l Bundes-Oberhandelsgericht in Leipzig 85,338 Summe 11. Einmalige und außerordent- lihe Ausgaben .…...…..-- -— 85/338 Dazu Summe 1. Fortdauernde Ausgaben 19,700 Summe der Ausgabe... = [100/000 Anlage B. - Sag

Nachweisung des Verhältnisses, in welchem die in Folge des Ge- dme leng : If, im Gebiete des Norddeutschen

: 1869 den Einnahmen des Norddeutschen Bundes im Jahre 1870 hinzutretenden , auf 1,800,000 Thaler veran- \chlagten Mehrerträge der Postverwaltung auf die einzelnen Bundes-

L

Geseß, wegen Ergänzung der Maß- Norddeutschen Bur.d vom 17. August 1868.

| Wir Wilhelm, von

Prozent

N Bezeichnung des Staats8gebietes. des Ertrages. O, o dere verle pie va Cria ras ee Cdbn 4 6piEdin i4 due 91/5431 S. [Lauenburg «ae... ere eee eere geren ac oen 0,0677 3 Sa eco ora roc older emegióre: e lapole se Cs 2,6609

4, [Hessen (rücsichtlich der zum Norddeutschen Bunde ge-

hörigen Gebietstheile).......--.---eeeeeerennnnnnn 0/6832 5, [Mecklenburg-Schwerin .……..…--- V iaee de Us bie tve d 0,7520 6. [Sachsen-Weimar «e-r ee ebe erret tererr 0,5808 7. |Mecklenburg- Streliß eee arer erer eree rerer 0,0990 8. Oldenburg... ooo vere tee rere o oco ora nnere 0/4635 9, [Braunschweig eere been erer e eron 0,6773 10. |Sachsen - Meiningen eber eaernoer on 0,3965 11. Sachsen - Altenburg... oooooooo rance ener oertr 0,0909 12. [Sachsen-Coburg-Gotha „eee oooooooo roertr 0,4550 T T ans o dad A EAS S NT A E A IRBT ** UMOVL M ET 0,5051 14, Schwarzburg -Rudolstadt a-o brrne 0,1525 15. [Schwarzburg - Sondershausen terer 0,1531 D T 0/1277 17 T Allexs Sn «ata aat a a0 2190027 0,0267 18. [Reuß jüngere Linie. eere are eber ret er nroren | 0/1200 19. |Schaumburg- Lippe eee eber raa aaren enern 0,0331 A0. TRIDDe aaa pan sine A RAR E E a1 e ÍE S 0/1077 E E i liter en Ce p Ubt d Ea 0041 M ECa e 0,0198 99 Bremen «¿ck40 0040 R ali R Cl t eer E 0,0415 28, LBAIBUNA ¡n.0 os: rote O C A Mt o ran Ie rBO ae: 0,2427

Summe... 100.

und Gewichtsordnung flir den Vom 10. Biärz 1870. Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach eifolgter ZU- stimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt :

Der Bundesrath is befugt, nah Vernehmung der Normal-

1010

S. 14H hinzutretenden, auf 1,800,000 Thlr. veransch{lagten Mehr- erträge der Postyerwaltung werden nah dem in der Anlage B. fest- O Maßstabe auf die einzelnen Bundebstaaten verth ie zu zahlenden Matrifularbeiträge in Anrehnung gebracht. Urfundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei-

Eichungskommission zu bestimmen, daß Maße, Gewichte und Meß-

werfkzeuge, welche von der Eichungs8stelle eines niht zum Norddeut- {hen Bunde gehörenden Deutschen Staates, dessen Maß- und Ge- wichtswesen in Uebereinstimmung mit demjenigen des Norddeutschen Bundes geordnet ist, geeicht und mit dem vorschristsmäßigen Stempel zeichen beglaubigt worden sind, im Bundesgebiete im öffentlichen Verkebr angewendet werden dürfen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Bundes-Jnsiegel. s

Gegeben Berlin , den 10. März 1570.

(L. S.) Wilhelm. Gr. v. Bismarck-Schönhaufen.

Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmäwtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes und des deutschen Zollvereins.

Vom 2. März 1870.

In Verfolg der Bekanntmachungen vom 29. Januar d. I. (Bun- desgeschbl. S. 32) und beziehungsweise vom 8. Mai v. J. (Bundes- geseßbl. S. 133) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6 und 7 der Verfassung8urkunde für den Nord- deutschen Bund und des Artikels 8 FF. 1 und 2 des Vertrages zwischen dem Norddeutshen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen vom 8. Juli 1867 von Sr. Majestät dem Könige von Preu- ßen: an Stelle des Geheimen Ober-Finanz-Rathes Wollny der Ge- heime Ober-Regierungs-Rath Dr. vonNathusius zum Bevollmä-

| tigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes und zum Bundes»

rathe des deutschen Zollvereins ernannt worden ist.

Berlin, den 2, März 1870. Der Kanzler des Norddeutschen Bundes.

Gr. v. Bismarck-Sch önhausen.

Das 5. Stück des Bundes -Gesehblattes des Norddeutschen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter

Nr. 433 das Gesetz, betreffend die Bewilligung von lebens- länglichen Pensionen und Unterstüßungen an Militärpersonen der Unterklassen der vormaligen \{le8wig-holsteinishen Armee, E an deren Wittwen und Waisen. Vom 3. März 1870; untex

Nr. 434 das Geseh, betreffend die Abänderung des Haus- halts-Etats des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1870. Vom 10. März 1870; unter t

Nr. 435 das Gesey wegen Ergänzung der Maß- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868. Vom 10. März 1870; und unter

Nr. 436 die Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bunde8rathe des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Zollvereins. Vom 2, März 1870.

Berlin, den 15, März 1870. i

Jeitungs8-Comtoir.

Das 13. Stück der Geseß-Sammlung , welches heute aus- gegeben wird, enthält unter

Nr. 7611 das Geseß, betreffend die Gebühren und den Geschäftsbereich der Rechtéanwalte für die Bezirke der Appella- tion8gerichte in Cassel, Kiel und Wiesbaden. Vom 2. März

1870 ; und unter Nr. 7612 die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste der Firma: »Deutsche Bank, Aktien-

Genehmigung der unter Gesellschaft«e, mit dem Siße zu Berlin errichteten Afktien-

Gesellschaft. Vom 12. März 1870. Berlin, den 15. März 1870. Geseß-Sammlungs-Debits8-Comtoir.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Chemiker Carl Friedrih Claus aus Marbur{, Provinz Hessen - Nassau, zur Zeit in Middlesbroon Tees 11 England, is unter dem 12. März 1870 ein Patent i

auf ein Verfahren, Fluorkalium und Fluornatrium fabrik mäßig darzustellen, in so weit dasselbe als neu und eigen thümlich erkannt worden ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Finanz- Ministérium.

Bei der heute angefangenen Ziehung der 3. Klasse 141er Königlicher Klassen-Lotterie fiel der Hauptgewinn von 15,0 Thalern auf Nr. 57,781. 1 Gewinn von 5000 Thlr._ auf Nr. 27,958. 2 Gewinne von 2000 Thlr. fielen Nr. 37,699 und 73,351. 2 Gewinne von 600 Thlr. auf Nr. 603/ und 94,981. 4 Gewinne von 300 Thlr. auf Nr. 21,256. 29.088. 69,337 und 88,661. 10 Gewinne von 100 Tblr. auf Nr. 17,981, 31,475. 54,768. 61,016. 62,419. 65,059. 66,056. 78,799. 79,954 und 92,008. Berlin, den 15, März 1870. ;

Königliche General-Lotterie-Direktion.

1011

Angekommen: Der General - Major und Commandeur der 15. Kavallerie-Brigade, von Mirus, von Cöln.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 15. März. Se. Majestät der König nahmen heute militärische Meldungen und den Vortrag des Militärkabinets, sowie des Polizei-Präsidenten von Berlin entgegen und dinirten bei Sr. Königlichen Hoheit dem Fürsten von Hohenzollern im Königlichen Schloß.

Bei den Königlichen Majestäten fand gesiern im Palais ein größeres Diner statt. Jhre Majestät die Königin hielt E daselbst ein Capitel des Luisenordens, 11. Abthei- lung, a9.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern militärische Meldungen entgegen. Um 5 Uhr fand im Kronprinzlichen Palais ein größeres Herren - Diner, zu dem hauptsächlich Reichstags - Abgeordnete mit Einladungen beehrt waren, statt, nach welchem Se. Königliche Hoheit der Borstellung im Cirkas Renz beiwohnte.

Thre Königliche Hoheit die Kronprinzessin empfing Abends die Herzogin von Sagan zu einem längeren

Besuche.

In der gestrigen (11.) Sißung des Bundesraths führte der BundeSkanzler den Vorsiß. Eine Mittheilung des Präsidenten des Neichstag8 Über die Beschlüsse des Reich8tags zu dem Geseßentwurfe, betreffend die Kontrole des Bundes- haushalts für 1870, wurde vorgelegt. Die Vorlagen des Prä- sidiums, betreffend: a) die Feststellung von Grundsäßen bezüg- lich der Zulassung von Ausländern zum Gewerbebetrieb im Umberzi- hen , þ) den etroaigen Erlaß. besonderer Bestimmungen für die nächste Volkszählung im Gebiete des Norddeutschen Bundes, c) den Entwurf eines Bahnpolizei-Reglements, wur- den den betreffenden Autschüssen Überwiesen. Ueber den Geseß- entwurf wegen Ausgabe von Banknoten erfolgte die Erstattung des Ausschußberichts. |

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes des Norddeutschen Bundes für Justizwesen und für Rechnungs§- wesen traten heute zu einer Sißung zusammen.

Die heutige (20.) Plenar - Sißung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde vom Präfidenten Dr. Simson um 11% Uhr eröffnet.

Von den Bevollmächtigten zum Bundes8rathe waren an- wesend: der Bundes8kanzler Graf von Bi8marck- Schönhausen, der Staat8- und Finanz - Minister Camphausen , der Staats- und Justiz-Minister Dr. Leonhardt, der Staats-Minister und

ar

Präsident des Bundeskanzler-Amts Delbrück, der Staats-Minister.

der Finanzen und der auswärtigen Angelegenheiten Freiyzerr von Friesen, der Königliche Geheime Regierungs-Rath Schmalz, der Geheime Justiz-Rath Klemm, der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister , Geheime Legations-Rath Hof- mann, der Staats-Rath Bucholß, der Staats-Minister, Wirkliche Geheime Rath Dr. von Waßtzdorff , der Ministerrefident Dr. Krüger, und der Bundes-Kommissacr Präsident Dr. Friedberg.

Auf den Vorschlag des Präsidenten Dr. Simson wurde der Beschluß gefaßt, daß Sr. Majestät dem Könige auch in diesem Jahre die Glückwünsche des Reichstages durch das Prä- sidium dargebracht werden sollen. |

Der Abg. Niendorf begründete die folgende von ihm ein- gebrachte Interpellation :

Der Unterzeichnete richtet an den Herrn Bundeskanzler die An- frage : 1) ob derselbe gewillt sei, eine Geseßvorlage wegen Einführung der fakultativen Fabrikatsteuer fr Spiritus in dieser Session des Reichstags wieder einzubringen? 2) oder was derselbe sons für Schritte zu thun gedenkt, um, gegenüber den zahllosen beschwerden- den Klagen, die wirthschaftlichen Unzuträglichkeiten der Raumsteuer, so wie deren höchst ungleiche Repartition zu beseitigen? He

Der Präsident des Bundeskanzler-Amts, Staats - Minister Delbrück erklärte hierauf:

_ Meine Herren! Die von dem Herrn Jnterpellanten gestellte Frage ist bereits anderweit zur Berathung im Bundesrath gelangt. Es hat eine der Bundesregierungen in einer der leßten Sibungen des Bundcs- raths den Antrag gestellt , das vorjährige Geseß über die Branutwein- steuer, sei es in unveränderter , sei es in modifizirter Form , wieder aufzunehmen. Der Bundesrath hat diesen Antrag dem zuständigen Ausschuß überwiesen und ih zweifle nicht, daß die Ausshußberaihung rash genug erfolgen wird, um mi in den Stand zu seßen, in etwa pn Tagen eine bestimmte Erklärung zu geben, wie der Beschluß des undesraths ausgefallen ist. Für heute, wo die Sache beim Bundes- rathe noch liegt, bin ich nit in der Lage, eine bestimmte Ansicht auszusprechen. :

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die erste und zweite Berathung über den Auslieferung8vertrag zwischen dam Norddeutschen Bunde und Belgien vom 9, Februar 1870.

Der Bundesbevollmächtigte, Minister-Resident Dr. Krüger,

erläuterte den Vertrag und empfahl dessen Annahme. An der Debatte betheiligten sich die Abgg. Dr. Becker (Dortmund), Mende und Pr. Schleiden. Der Vertrag wurde hierauf mit sehr großer Majorität genehmigt. Die dritte Berathung über denselben wird seiner Zeit erfolgen.

Der Reichstag seßte nunmehr die zweite Berathung über den Entwurf eines Strafgeseßbuchs für den Norddeutschen Bund fort und zwar über den zweiten Theil.

Abschnitt T. Hocyverrath und Landesverrath (Sg. 78—91.)

Die Abgg. Dr, Meyer (Thorn) und Genossen hatten folgen- den Antrag eingebracht:

Vor dem §. 78 folgende zwei neue Paragraphen einzuschalten: F. —. Wo das Geseß die Wahl zwischen Zuchthaus und Festungs- haft gestattet, darf auf Zuchthaus nur dann erfannt werden, wenn festgestellt wird, daß die strafbar befundene Handlung aus einer ehr- losen Gesinnung entsprungen ist. Y. —. Die Entscheidung über die in den §§. 78 bis 100 (eins{hlißlich) mit Strafe bedrohten Verbrechen erfolgt in den Ländern, in welchen Schwurgerichte bestehen, durch diese in dem Verfahren, welches für die Aburtheilung von Verbrechen unter Zuziehung von Geschrvorenen maßgebend ist.

Es betheiligten fi an der Diskussion die Abgg. Lasker, von Kardorf, Wagener (Neu-Stettin). (Schluß des Blattes.)

Braunschweig, 12, März. Die Landesversammlung ist auf Dienstag, den 15. d. , zum Wiederbeginn der Verhandlun- gen einberufen, da der neue Vertrag über den Verkauf der braunschweigschen Staat8bahnen von der Direktion der Darm- städter Bank, als Vertreterin des für dieses Geschäft gemeinsam handelnden Konsortiums, von beiden Seiten endgültig vollzogen worden ist.

Sachsen. Meiningen, 12. März. Nach der heute ausgegebenen landeSherrlihen Verordnung wird die demnächst cinzuberufende Vorsyn ode aus 12 Mitgliedern, und zwar aus 6 weltlichen und 6 geistlichen, zusammengeseßt sein. Ein geistliches und ein weltliches Mitglied werden von dem Herzog ernannt, ein geistliches und ein weltliches Mitglied sind durch die Wahl des Landtags berufen ; je ein geistlihes und ein welt- liches Mitglied werden in jedem der vier Kreise durch die Geist- lihen und durch weltliche Wahlmänner gewählt. Bei der Wahl der Wahlmänner ist jeder männliche meiningische Staat8an- gehörige evangelischen Glaubens ftimmberechtigk, wenn er das

l. und wählbar, wenn er das 30. Lebensjahr zur Zeit der Wahl zurückgelegt hat. Die Wahl wird in Person durch ver- deckte Stimmzettel ohne Unterschrift vollzogen. Die Wahl der Abgeordneten geschieht in gleicher Weise und werden dieselben in jedem Kreise von den in demselben mit Verwaltung eines ordent!iden geistlichen Amtes definitiv oder vikarish betrauten Geistlichen und von den darin gewählten Wahlmännern ge- meinschaftlich gewählt,

Gotha, 13. März. Die Berathung über den Zuschuß zum Museumbau isi in gestriger Sißung des Speziallandtags nicht erfolgt. Die ganze Angelegenheit ist noch einmal an die Kommission verwiesen worden, da die in leßterer aufgetauchte Idee, die vom Staate für diesen Bau zu bringenden Opfer durch die Domänenkasse restituiren zu lassen und mit der des- fallsigen Summe eine dem ganzen Lande gehörende Stiftung zu gründen, von dem Ministerium als diskutirbar erklärt worden ist.

Hessen. Darmstadt, 14. März. Der Erzherzog Albrecht von Oesterreich traf gestern Abend um 7 Uhr 30 M. zum Besuche des Großherzoglichen Hauses hier ein.

Württemberg. Stuttgart, 14. März. Die Kammer der Abgeordneten hat den Geseßentwurf, betreffend die Ein- führung metrishen Maßes und Gewichtes, angenommen. Das Geseg stellt den 1. Januar 1872 als obligatorischen Einfüh- rung8termin fest und macht eine Ausnahme für das metrische Flächenmaß, welches erst von 1876 ab eingeführt werden soll. Der Großfürst Michael von Rußland ist hier eingetroffen.

Bayeru. München, 13. März. Der jeÿt veröffent- lichte Geseßentwurf, die Bürgerwehr betreffend, reproduzirt in wesentlichen Punkten die alte Landwehr. Der Geseßentwourf zerfällt in 6 Abschnitte. Hiervon handelt der erste in Art. 1 bis 6 von der Bestimmung der Bürgerwehr, indem er die nah Art. 95 des Wehrverfassung8geseßes vom 30. Januar 1868 auf die Mitwirkung bei Erhaltung der inneren Sicher- heit beschränkte Thätigkeit derselben näher präzisirt und hier- bei das Ueberschreiten des nöthigen Maßes ausschließt. Der zweite Abschnitt, welcher die Art. 7—14 umfaßt, regelt den Umfang der Bürgerwehrpflicht und hält hierbei im Allgemeinen den Sah fest, daß, wer Bürger in einer bayerischen Gemeinde ist, am Orte seines ständigen Wohn'ißes bürgerwehrpflichtig ist. Qugleich fordert exr von dem Pslichtigen entweder persön- liche Dienstleistung oder, sofern von leßterer auf Grund geseß- lich anerkannter Verhältnisse die Dispensation eintritt, Reluition der Dienstleistung durch Baarzahlung; doch gestattet er von dieser Reluition in den hierzu geeigneten Fällen Ausßnahmen.

1279