1870 / 65 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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odann follen sie theoretisch und praktis mit einer guten und cute Yn erichts M d Erciehun methode békannt gemacht wcr- den, in welcher leßteren Bezichung sie in dem mít dem Gouvernanten- Institut verbundenen Töchter-Pensionat lchrend und erzichend beschäf-

A L efonber@ Gewicht wird auf die Ausbildung in der fran-

en und englischen Sprache so wie in der Musik gelegt. A ik Geschichte, in Literatur und in attgon zur allgemcinen Bildung gehörigen Gegenständen findet scine volle Ver- treíung unter vorzugsweiser Berücksichtigung der Zwecke weiblicher Bildung, weshalb jede Verflachung zu, vermeiden und die nothwendige Verticfung des Gemüthslebens zu erzielen gesucht wird. : Zöglingen, welche den an sie zu stellenden Anforderungen nicht dauernd entsprechen, wird am Schluß des Jahreskursus der unteren und dcr mittleren Klasse die Wahl gelassen, in derselben Klasse noch ein zweites Jahr zu bleiben oder die Anstalt zu verlassen, und ebenso fann den Zöglingen, welche am Schluß des Kursus der obersten Klasse von dem Lehrerkollegium zur Ablegung der Abgangsprüfung nicht für bcfähigt E N der Aufenthalt in der Anstalt auf cin Jahr gestattet werden. : I "E Eins der Anstalt bictet zur Betheiligung an häuslichen Arbeiten, soweit diese das Ge duiO: der förperlichen Pflege und Er- ichung angehen, geordnete Gelegenhelt. e Die Balinge zahlen eine in monatlichen Raten voraus zu ent- richtende Pension von 105 Thlrn. jährli, wofür sie den gesammten Unterricht, volle Beköstigung, Bett und Bettwäsche, Heizung und Be- leuhtung, sowie ärztliche Pflege und Medizin für vorübergehendes Unwohlsein frei haben. Für die Anstalten ist cin besonderer Arzt an- enommen. c ; Y Die Meldungen zur diesjährigen Aufnahme sind spätestens bis zum 1. Juni d. J. unmittelbar an mich einzureichen. Denselben ist ¡zufügen : j | ias 1) Der Geburts- und Taufschein, wobci bemerkt wird, daß die Aufzunchmenden das 17. Lebensjahr erreicht haben müssen. ; 9) Ein Zeugniß der Ortspoli cibchörde Über die sittliche Führung; ein eben solhes von dem Ortsgeistlichen und Seelsorger über das Leben der Aspirantin in der Kirche und christlichen Gemeinschaft. Jn dem-

r ist zuglei ein Urthcil über die Kenntnisse der Aspirantin in

en christlihen Religions8wahrheiten und in der biblishen Geschichte

nach M abgabe des Regulativs vom 2, Oktober 1854 aus8zusprechen. 3) Ein Zeugniß des betreffenden Königlichen Kreis-Physifkus Über

normalen Gesundheitszustand / namentli, daß die Bewerberin nicht an Gebrechen leidet, welche sie an der Ausübung des Erzichung®2- und Lehrberufs hindern werden, und daß sie in ihrer körperlichen Ent» wickelung genügend vorgeschritten ist, um einen E id Aufent- halt in R Institut ohne Gefährdung für ihre Gesundheit Über- nehmen zu können.

Uv ine Erklärung der Eltern oder Vormünder oder sonst glauß- han pothrter Na weis, daß das Pensionsgeld von 105 Thalern jährlich 217

ihrer Neigung zu dem erwählten Beruf zu \chließen ist.

6) Die aus. den zuleßt besuchten Schulen und Bildungs-Ahstalken exhaltenen Zeugnisse, : A 2 j

7) Außerdem hat s{ die Bewerberin bei cinem von ihr zu wäh- lenden Dircktor oder Lehrer einer höheren öffentlichen Untkerrichts- Anstalt, oder bei einem Königlichen Schulrath ciner Prüfung zu unterx- werfen und ein Zeugniß desselben über ihre Kenntnisse in der deut- chen, englishen und französischen Sprache und Literatux, sowie in

en Realgegenständen beizubringen. Diesem Zeugniß sind die \{rift-

lich, angefertigten und. censirten Prüfungs8arbeiten beizufügen. Hin- \sichtlih. der erlangten Uten Ausbildung genügt, wenn nicht das Zeugniß eines Musikoerständigen beigebracht. werden kann, die eigene Angabe über die seither betriebenen Studien. Fertigkeit in den gewöhnlicken weiblichen Handarbeiten wird vorausgeseßt.

Jungfrauen, welchen es Ernst ist, in einer- wohlgeordneten christ- lichen Gemeinschaft si zu einein würdigen Lebensberuf vorzubereiten, werden dazu. in. der Dung -Anustalt zu Droyßig eine Gelegenheit finden, die auch weniger wohlhabenden einen lohnenden Beruf: sichert.

In dem mit dem Gouvernanten-Jnstitut verbundenen Pen be at für evangelishe Töchter höherer Stände können e cufalls ncch Be vom 10. bis 16. Lebensjahre Aufnahme finden. Die selben” sind bei dem Königlichen Semiuar-Direktor Krißinger in Droyßig anzumelden, von welchem auch ausführliche Programme Über das Pensionat bezogen werden können. :

Das Programm lautet;

Jn Verbindung mit dem zu Droyßkig von des verewigten Herrn Fürsten von Schönburg - Waldenburg Durlautht gestifteten evange- lischen Lehrerinnen «Seminaë und der Bildungs-Anstalt für Gouver- nanten besteht cine Erzichungs-Anstalt-für evangelifhe. Töch- ter höherer Stände; j

Die vercinigten Schule, und Erziehungs - Anstalten: stehen: unter der ummittelbaren. Leitung, und Aufsicht des Königlich preußischen O der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal «Angelegenheiten n Berlin.

4 Pio Erzichungs-Anstalt- für Töchter ist auf höchstens 50, Stellen eue ( i

Aufgenommen; können: werden evangelische: Kinder vom zehnten bis \sechszchnten Lebensjahr. j

Die- Aufnahme. findet in der Negel zu Ostern und Aufang Sep- tember cines; jeden Jahres; statt. Ausnahmen: sind, in: dazu: geeigneten Fállen: zulässig. Der Abgaug cines Döglings: ise cin! Vierteljahr vors: her: der: Secminar=ckDirektion: anzuzeigen. i

Bei der ‘Amucldung ist ‘cin ärztliches Zeugniß über den : Gesund- heitszustand des Kindes beizubringen, in welchem namentlich beschcinigt

D g i eie En P Uv Cru LVUL DISUELLYyC Bildungögang der Aspirantïn zu R und auf die: Entwielung

\o daß: nad): allen

wird, daß das Kind nicht an Krämpfen leidet; so wie die natürliden. wiria I DeesInden hat oder mit Schußblattern geimpft ist.

Das Pensionsgeld beträgt, ärztliche Behandlung und Medizin in Krankheitsfällen eingeschlossen, jährlih 205 Thaler preußisch Courant, die in vierteljährlichen Raten pracnmumerando zu zahlen find. Zeit weise Abwesenheit aus der Anstalt entbindet nicht von der Zahlung der Pension. Besonders berechnet wird nur die Besorgung der Leih. wäsche; Bett und Bettwäsche wird von der Anstalt geliefert.

Die Kinder wohnen, -in Familiengruppen vertheilt, unter steter Aufsicht des Lehrerpersonals und der Gouvernanten in dem zwe(- i eingerichteten, frei gelegenen Anstaltsgebäude.

Der T leen Droyßig , Residenz des Prinzen von Schönburg:

Waldenburg Durchlaucht, liegt im Kreise Weißenfels, Regierungs Bezirk Merseburg, Provinz Sachsen, nahe bei Zeiß. Der Ort is von den Eisenbahn-Stationen Naumburg, Weißenfels und Zriß leiqt u erreichen. ; E f Die Hügelkette, welche hier beginnt und sich weiterhin zum Thi|- ringer Wald erhebt, ist mit fruchtbaren Feldern und reichem Laub wald bedecki und von dem nahen, lieblihen Elsterthale durchshnitten, Die Luft ist rein h stärkend, die Gesundheitsverhältnisse des Orts ind überhaupt günstig. E : l Der Bala der Anstalt, der Fürstliche Schloßpark, sowie die unmittelbar an die Anstalt sich anschließenden Waldparticen, eine undenlange Linden-Allee, ein für das Jnfstitut eingerichtetes Flußbad ere verbunden mit der ländlichen Stille, bieten der körperlichen Entwickelung jede wünschenswerthe Unterstüßung. Aerztliche Hülfe wird von dem im Orte wohnenden Anstalts-Arzt geleistet.

Die Bespeisung in der Anstalt ist überall einfach und reichlich,

Das Tenflonos wie die übrigen Erziehungs®- und Schul-Anstalten in Droyßig, verfolgen, dem Willen ihres verewigten Stifters ents» sprechend, eine entschieden evangelisch=-christliche Richtung.

Die in demselben durch Erziehung und Unterricht angestrebte Vil- dung soll die eigenthümlichen Bedürfnisse des weiblichen Gemüths- und Geisteslebens mit aller Umsicht n und darum und zugleich in die reiche Sphäre des weiblichen erufs für das Reis Gottes cinführen. - Nicht der: Schein der O 1 noch die glän

ende, inhaltlose Form, nicht cin abstraktes oder weichliches, dei heiligen Ordnungen Gottes entfremdetes Leben soll angestrebt werden; ondern eine bei aller Berücksichtigung der Schranken der weiblichen Natur gründliche Bildung, und ein Leben, welches in einer aus innerer Wahrheit hervorblühenden edlen Form Ea und opferfähig an Familie, Vaterland und Kirche mit flarer Er enntniß mit warmer, dankbarer Liebe \sich anschließt und in deren Arbeit und “Förderung mit freudiger Hingabe eingebt. wird diese Bildung, wie hoh sie auch das Gute in dem Fremèen achtet und sich aneignet, in ihrem innersten Wesen eine deutsche bl ben: und die Oef: dien De Frauencharakters in seiner Tiefe, Einfachheit und Thatkraft bewahren. lie Erziehung, auf dem Wort Gottes sicher ruhend, soll das ganze Leben des Kindes in den Kreis der Heiligung zichen, ihm eine

Ee LE T U Wr Ens, freudiag rom Geistes werden. n und from

Dieses Bestreben findet seine Unterlage und Pflege in den ge meinsamen Morgen- und Abend - Andachten7 in der Unterweisung im Worte Gottes, in der Beaufsichtigung und Leitung , die in demselben Sinn von den Lehrerinnen und Gouvernanten geübt wird, endlich in den Gottesdiensten; an denen die Anstalten Theil nehmen.

Dazu tritt die reiche und fruchtbare Uebung gegenseitiger Hülfe und Liebe, welche das gemeinsame Leben der Zöglinge fordert und mit: sich: bringt.

Der Unterricht wird so ertheilt, daß er zuglcih die Zucht des Geistes an dem ganzen Menschen üben fann, Jn äußerlicher Bezite hung wird bemerkt, daß für fähige Zöglinge von der Selecta des: Pen- sionats aus der Eintritt in das Gouvernanten-Jnstitut ohne besondere Prüfung gestattet wird.

Die kleine Zahl der Zöglinge, wie die Fülle der erzichenden Kräfte, gestatten es, etwaigen Verirrungen und Einseitigkeiten vorzubeugen, wie sie wohl sons bei einer Anstalts - Erzichung hervortreten. Es soll hier die: einzelne «Mete ee in ihrer eigen thümlichen Entivicfelung volle Aufmerksamfcit und Berücksichtigung finden , wie das elterliche Haus sie bt; zugleih aber auch das Be- wußtsein der Gemeinschaft gewec und gestärkt werden.

Die äußere Gestaltung des Lebens soll wahr und cinfach scin und e R Hemd gleichen, die von der! edlen deutschen: Familie dar ge wird.

Die: Kleidung: ist möglich| einfa zu halten. Die: Turnübuw gen machen auch cinen Turnanzug nöthig , der. indeß; am. V cicht: beschafft werden kann. Sämmtliche: Wäsche 1. muß gezei net cin. An Servietten is 2 Dupend, an Handtüchern eben \o: viel mitzubringen. :

Was den: Unterricht betrifft, so: soll sich! derselbe von den Elemén* tarstufen- bis: zu. dem Ziel einer wohleingexichteten. höheren Töchter! \hule: erstreckcn. Daß in Auswahl und Behandlung des Unterricht# stoffes- wissenschaftliches: Scheinwesen eben so ausgeschlossen ist, 11e der christlichen Unterwecisun überall eine maßgebende Stellung eingeräum! wird, erhellt aus: dem srüher Gesagten. ;

Die herzliche, klare Ancignung/ des. Heils in. Christo: Jesit/, wie t dem Kind in: der ‘heiligen Taufe: verfiegelt iss bleibt dexr oberste Zweck des Religions-Unterrithts. f

1 das: firchliche Bekenntniß: wird dur den Unterricht nah det! Lutherischen: Katechièmus eingeführt; der Koufirmanden-Unterricht uvd die Einscgnung kann: seitens. des Orts-Geistlichen erfolgen. ;

Die: Bezietungen zur äußeren und innexen Mission fehlen, nid

] iten hin cin lebendig, hrisilichefirhliches BewußÞ sein: und: Gemeindeleben angebahut: wird. j d Der Unterricht , besonders in der vaterländischen Geschichte Un

m Vaterland und seinen Gütern, mit seinex Vergangenheit und egeniwart einführen. Vorzugsweise sollen die Schäße der Literatur in dem Licht dés Evangeliums betrachtet und nah deim Bedürfni der weiblichen Eigenthümlihkeit ausgewählt und behandelt, den Tôth- tern cin reicher Quell von Erquickung, Läüterung und Kräftigung für Geist, Gemüth und ‘Geschmack werden.

In ähnlicher Weise soll dem weiblichen Wesen der Unterricht im Gesang und Klavierspiel dienen. Derselbe bildet einen integrirenden Theil des Gesammt-Unterrichts. In der englischen und französischen Sprache und Literatur soll fchlerfreier shristliher Ausdruck und Verständniß der prosaischen, \o- wie der leichteren poetishen Stücke unter allen Umständen erreicht werden. Dazu kommt die Conversation in beiden Sprachen. Der Unterricht wird durch National-Lehrerinnen mit besorgt.

Alle übrigen Unterrichtsfächer finden ihre angemessene Vertretung.

An dem Pera arbeiten vier Lehrer und sechs Lehrerinnen; die häuslichen Arbeiten der Pensionaire werden von den älteren Zög- lingen des Gouvernanten-JTnstituts überwacht und geleitet.

Die Anmeldungen zur Aufnahme von Töchtern in die Erzie- hungs-Anstalt zu Droyßig sind portofrei an die Seminar - Direktion zu richten; von Seiten derselben wird auch die Korrespondenz Über die Zgliinge mit den Angehörigen unterhalten werden.

erlin, den 12. März 1870. Der Minister der geistlilen, Unterrichts- und Medizinal- ] Angelegenheiten. In Vertretung Lehnert.

fun Da soll in die lebendige Gemeinschaft mit Fürst und Volk, mit

Die Herren Kandidaten der Pharmacie und Zahnheilkunde werden ersucht, sich Bchufs Annahme der in dem bevorstehenden Sommer - Semester zu hörenden Vorlesungen bei dem Unter- zeichneten, Dorotheenstraße Nr. 61, zu melden.

Berlin, den 16. März 1870.

Der Dircktor des pharmaceutishen Studiums Königlichen Universität. Dr. SHousselle.

Finanz- Ministerium.

Der biS8herige Civil - Supernumerarius Girard ist als Geheimer expedirender Sekretär und Kalkulator angestellt worden.

an der hiesigen

Bei der heute beendigten Ziehung der 3. Klasse 141ster Königlicher Klassen-Lotterie fiel 1 Gewinn von 5000 Thlr. auf Nr. 62,931, 1 Gewinn von 2000 Thlr. auf Nr. 16,878. 3 Ge- winne zu 1000 Thlr. fielen auf Nr. 34,348, 52,501 und 60,767. 9 Gewinne zu 600 Thlr. auf Nr. 20,910 und 71,314. 3 Ge- winne zu 300 Thlr. auf Nr. 9975. 88,662 und 88,981 und 6 Gewinne zu 100 Thlr. auf “Nr. 50,490. 58,073. 63,900. 74,119. 75,366 und 84,829. Berlin, den 17. März 1870.

Königliche General-Lotterie-Direktion.

Wochen-Uebersicht der Preußishen Bank vom 15. März 1870. 1) Geprägtes Geld und Barren 2) Kassenanweisungen, Privatbanknoten 2,555,000 3) Wechselbestände. eee ee rere iei 18 75,926,000 4) Lombardbestände T » und Aktiva .….…...... lli erfa e t, » 13,838,000 } Depostent im Umlauf T vie diee Vhlei: 132/061/000 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und Privatpersonen mit Einschluß des 7,033,000 Berlin, den 15. März 1870. Königlich Preußisches Haupt - Bank- Direktorium. Gallenkamp. Herrmann. von Koenen.

Preußen. Berlin, 17. März. Se. Majestät der König empfingen heute den Polizei-Präsidenten und nahmen entgegen.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz nahm der Sißung des Reichstags des Norddeutschen Bundes bei, machte dem Fürsten Wilhelm Radziwill einen Besuch und

Preußische Bank. Aktiva. Thlr. 82,558,000 und Darlehnskafsenscheine 16,578,000 b) Staatspapiere, verschiedene Forderungen Depositenkapitalien.… eere enes » 422,059,000 Giroverkehrs von Dechend. Kühnemann. Boese. Rotth. Nichtamtliches. die Vorträge des Kriegsministeriums und des Militär-Kabinets gestern militärishe Meldungen entgegen, wohnte längere Zeit empfing den Vicc-Admiral Jachmann.

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Der Neichstag des Norddeutshen Bundes fuhr in seiner gestrigen Sitzung in der Berathung über den Entwurf eines Skrafgeseybuchs (Theil U. Abschnitt 1. Vom Hochverrath und Landesverrath) fort.

Außer den Abgeordneten Miquél, Lasker, Graf Kleist, Wagener (Neu-Stettin) und Dr. Friedenthal betheiligten \i{ auch der Staats- und Justiz-Minister Dr. Leonhardt und der Bundes - Kommissar Präsident Dr. Friedberg an der Debatte.

Die Diskussion über den §. 79 wurde hierauf geschlossen. Bei der Abstimmung wurde auf den Antrag des Abg. Dr. Meyer (Thorn) hinter den Worten: »lebenslänglihes Zuchthaus« hin- zugefügt : »oder lebenslängliche Festungshaft«; und im leßten Absaÿ an Stelle der Worte: neben welcher 2c. geseßt: »Neben der Festungshaft kann auf Verlust der bekleideten öffentlichen Aemter , so wie der aus öffentlichen Wahlen hervorgegangenen Rechte erkannt werden.« Außerdem stimmte das Haus dem bereits mitgetheilten, von den Abgg. Bürgers und Graf Schwe- rin gestellten Antrage zu und nahm im Uebrigen den g. 79 N an. —- Die Sizung wurde hierauf vertagt. Schluß

Die heutige (22.) Plenar - Sißung des Reichstages des Norddeutshen Bundes wurde vom Präsidenten Dr. Simson um 11% Uhr eröffnet.

Von den Bevollmächtigten zum Bunde8rathe waren an- wesend: der Staats8- und Justiz-Minister Dr. Leonhardt, der Staats - Minister und Präsident des Bundeskanzler - Amts Delbrück, der Staats-Minister der Finanzen und der auswärti- gen Angelegenheiten Freiherr von Friesen, der Königliche Geheime Regierungs - Rath Schmalz, der Geheime Justiz - Rath Klemm, der Staats - Minister, Wirkliche Geheime Rath Dr. von Waß- dorff, der Ministerresident Geheimrath von Liebe, der Minister- resident Dr. Krüger , und die Bundes - Kommissare Präsident Dr. Friedberg und Geheimer Ober-Regierungs-Rath Eck.

Der Reichstag genehmigte zunächst ohne jede Debatte auch in dritter Berathung den AuslieferungEvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Belgien vom 9. Februar 1870,

Es folgte die zweite Berathung über den Entwurf eines Strafgeseßbuchs für den Norddeutschen Bund. Zweiter Theil. Erster bis fünfter Abschnitt. (H. 80—§. 107.) An der Dis- kussion betheiligten sich die Abgg. von Puttkamer (Fraustadt), von Steinmeß, von Kardorf, Bürger, Lasker, Dr. Fricdenthal, von Luck, Dr. Meyer (Thorn), Frhr. von Hoverbe.

Die §§. 80 bis 84, den Hochverrath betrefsend, wurden mit der Abänderung angenommen, daß als Strafe Zuchthaus oder Festung§8haft alterniren sollen.

Der Staats- und Justiz-Minister Dr. Leonhardt und der Bundes-Kommissar Präsident Dr. Friedberg griffen zu wieder- holten Malen in die Debatte ein.

Ueber die FF. 85 und folgende, welche den Landesverrath betreffen, fand gleichfalls eine längere Debatte statt, in welcher das Wort ergriffen die Abgeordneten Dr. Meyer (Thorn), Graf Schwerin, Frhr. von Hoverbeck, von Hennig, Lasker, von Luck, Grumbrect, von Kardorf, Krüger (Hadersleben), Dr. Schleiden, Ziegeler, Kantak, Becker (Oldenburg). Der Abg. Krüger (Haders®- leben) beantragîe, die Bestimmungen Über Landesverrarh für Nord-Schleswig als unanwenddbar zu erklären. Der Antrag wurde abgelehnt.

Ebenso wurden die Anträge des Abg. Dr. Meyer (Thorn), alternativ Festungshaft eintreten zu lassen, bei namentlicher Abstimmung abgelehnt. (Schluß des Blattes.)

Laut Telegramm vom 16. d. Mts.- ist S, M. Yacht » Grille « von Lissabon nah Ferrol in See gegangen.

Lauenburg. Raßeburg, 16. März. Die heut aus- gegebene Nr. 17 des »Offiziellen Wochenblatts für das Herzog- thum Lauenburg« publizirt das Geschäftsregulativ für das Kreisgericht und die Amtsgerichte im Herzogthum Lauenburg.

Brauuschweig, 16. März. Jn der gestrigen Sigzung der Verhandlungen der Landesversammlung machte der Präsident, nach geschäftlichen Mittheilungen, den Eingang mehrerer Ministerialschreiben bekannt, als: Uebersendung eines Geseßentwurfs, die Abänderung verschiedener Bestimmungen des Forststrafgeseßes vom 26. Juli 1837 betreffend; Antwort des Herzogl. Staats-Ministeriums auf das Schreiben der Landesversammlung, den Antrag auf Vorlegung eines die Ab- nahme der Eide regelnden Geseßentwurfs betressend; Proposi- tion der Landesregierung wegen Bewilligung von 160,000 Thaler zur Erweiterung des Herzogl. Krankenhauses; desgl, wegen Bewilligung einer Subvention von 250,000 Thkr. an die Gebr. J. L. Eltbacher u. Co. zu Eöln, bei Gründung einer Aftien- gesellschaft für den Bau und Betrieb einer Elsenbahn von Halberstadt nah Blankenburg; Schreiben des Herzoglichen Staats - Ministeriums wegen des Verkaufs der Herzoglichen Eisenbahnen, neben Uebersendung des mit den Vertretern der

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