1870 / 68 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ihre Sißungen ausseßen, so daß die Mitglieder derselben, welche zugleich Mitglieder des Zollparlaments sind, den Verhandlun- gen des leßteren beiwohnen können; eine förmliche Vertagung des Landtages wird jedoch nicht eintreten.

Der bisherige bayerische Gesandte in Florenz, Graf

v. Paumgarten, ist von dort hier eingetroffen und wird sich |

demnächst nach Dresden begeben, um die dortige Königliche Gesandschaft zu Übernehmen.

Die »Bayer. Landesztg.« schreibt: Gestern war hier der Ausschußbeschlüsse Über die Militärkredite sein Entlassungs- gesuch eingereiht. Wir haben verlässige Erkundigung darüber bis jeßt noch nicht einzichen können, glauben aber, daß das Gerücbt unbegründet ist; zweifel8ohne würde der Minister, be- vor er einen solchen Scritt thäte, erst die Beschlüsse beider Kamunern abwarten; diese müssen ja erst vorliegen, bevor man cin Urtheil darüder fällen kann, ob mit den bewilligten Mit- teln ausßzureichen ist. Dringen Kolb's Vorschläge durch, dann dürfte es freilich \chwer halten, einen Offizier zu finden, der dann das Kriegs-Ministerium übernehmen möchte.

Desterreich- Ungarn. Wien, 19, März. Das Ab- geordnetenhaus hat gestern die Civilprozeßordnung erledigt und in zweiter Lesung angenommen. 4

Der Resolutios8ausschuß nahm den Antrag Rechbauers, nach welchem die Gesetzgebung über die Volksschulen, Gymnasien und Universitäten, insofern leßtere vom Lande erhalten werden, dem galiziscvhen Landtage zu Überlassen sci, an. Weiter nahm der Nusschuß die Artilel 111. und IV. dcs Rechbauerschen An- . trages an, wonach die Salzwerke in Galizien nur im Ein- vernchmcn des Landtages verkauft oder belastet werden können, und Galizien bei dem obersten Kassation8hofe in Wien eine eigene selbständige Abtheilung erhalte. Die korrespondirenden Punkte V., VI. und VIl. der galizishen Resolution wurden abgelehnt. i

Pesth, 19. März. Ein Referat des Petitionskommission des Unterhauses erklärt die vom jüdishen Kongresse be- schlossenen Statuten als Eingriff in die Gewissens8freiheit, daher die Petitionen der Orthodoxen als gerechtfertigt. Die Kom- mission beantragt, daß die Regierung die eingeleiteten Durch- führungs8maßregeln sofort sistire. Auf Befürwortung Deaks wurde der Antrag der Kommission unter lebhaften Eljens gestern einstimmig angenommen.

Die Finanzkommission beantragte die Erhöhung der Civilliste um 400,000 Fl. auf 10 Jahre. Bei der heut vor- genommenen Abstimmung trat das Haus mit Ausnahme der äußersten Linken dem Kommission8antrage bei.

Das Gesey Über gemeinsame Pensionen wurde bei na- mentlicher Abstimmung mit 143 gegen 122 Stimmen ange- nommen. : j

Prag, 19. März. (N. Fr. Pr.) Ein Kriegsministerial- Erlaß fordert pensionirte Offiziere vom Hauptmann aufwärts zum allfälligen Wiedercintritt in die Armee auf. Man will durch diese Maßregel Ersparungen im Pensions®etat erzielen.

Das 52. Infanterie-Regiment ist aus Cattaro hier an- gekommen.

Triest, 19. März. Der Lloyddampfer »Hungaria« ist mit der ostindisch-chinesishen Ueberland®post aus Alexandrien hier eingetroffen. Die Posten reihen aus Bombay bis zum 20. Februar und aus Hongkong bis zum 8. Februar.

Aus dem Wolff schen Telegraphen -Bürcau.

Karl8ruhe, Montag, 21. März, Mittags. Der Groß- herzog von Baden is heute Morgen um 2 Uhr zum Geburts- tage des Königs Wilhelm von Preußen nach Berlin abgereist, wo er drei Tage zu bleiben gedenkt.

Paris, Montag, 21. März, Vormittags. Dem Senate soll shon in nächster YJeit die Vorlage zugehen, durch welche gewisse Artikel aus der Verfassung ausgeschieden und dem Be- reiche des geseßgebenden Körpers Überwiesen werden.

Fortsezung des Nichtamtlichen in der Seilage.

Neichstags- Angelegenheiten.

Berlin, 21. März. Jn der Sißung des Reichstags des Norddeutschen Bundes am Sonnabend, 19. d. Mts., erklärte bei der Berathung des Geseßentwurfs über die Ausgabe von Banknoten der Präsident des Bundeskanzer- Amts, Staats- Minister Delbrü ck nah dem Abg. Dr. Beer (Dortmund):

Meine Herren! Jh ergreife nur das Wort, um zu konstatiren, daß mir bis zu dem Augenblicke, wo der Herr Abgeordnete für Dort- mund das Wort ergriff, von der von ihm ecrwähnten Bank im Fürstenthum Reuß ältere Linie nichts bekannt war, und daß mich allerdings die Nachricht, wie er sie gelesen hat, wenn sie begründet sein sollte, insofern Überascht, als der hier vorliegende Geseßentwurf

am 21. Februar in den Bundesrath eingebracht ist und am 10. Mz von dem zuständigen Auss{husse des Bundesrathes dem Bunderatt! zur Annahme empfohlen ist. :

Sodann nahm derselbe in dieser DiLkussion noch einmal das Wort nah dem Abg. Dr. Löwe zu folgender Erklärung:

Meine Herren! Jh erlaube mir zunäcst auf die Frage zu ant worten, welche der Herr Abgeordnete für Osnabrück in Beziehung

auf die Auëlegung des §. 3 des Gesetentwurfes gestellt hat.

Dec §. 3 des Entiourfs sagt, daß, wenn cine Banknoten - Kon,

i C En h | zession a cinem bestimmten Tage von selbst abläuft, alsdann i das Gerücht verbreitet, der Kriegs-Minister habe in Folge | ihre | der zur Ausgabe Berechtigte sich cine Kündigung von Jahr

Verlängerung nur durch cin Bundesgeseß erfoigen soll, sofern nit u gefallen lassen will. Der Herr Vbgeordnete für Osnabrüe haf dieser Bestimmung die Bezeichnung derjenigen Junstanz vermißt, von welcher alsdaun die Kündigung auszugehen haben würde.

Jch glaube nicht, daß der Entwurf in dieser Beziehung eine Lüge enthält. Es fam dem Entivurf darauf an, dafür Sorge zu tragen, daß, so lange das Geseß, welches er beabsihtigt, in Kraft ist, nit Banfnoten-Konzessionen, welche während der Dauer des Gesetes ah, laufen sollten, auf eine lange Zeit hinaus verlängert werden können, daß mit andern Worten nicht wohlerworbene Rechte begründet werden können, deren Beseitigung oder Einschränkung bei dem dem- nästigen Erlaß der definitiven Bestimmungen über das Bankwesen Schwierigkeiten bereiten würde. Zu diesem Zweck hat der Entwurf es für nöthig und auch für genügend. gehalten, die Konzessionen, welche während der Dauer des Geseßes ablaufen , nur unter der Vorausseßung ohne Bundesgeseß für verlän gerungsfähig zu erklären, daß cine einjährige Kündigung vor behalten wird. Er hat es für genügend gehalten deéhalh, weil, wenn demnächst die allgemeinen Bestimmungen Über das Bankwesen ergehen, die Geseßgebung“ nicht gehindert ist, dann für diese Banknoten - P ivilegien dieselbe Bestimmung zu treffen wie sie in §. 4 getroffen ist, daß nämlich diese Kündigung, die ja als dann in jedem Jahre stattfinden kann, ftraft Geseßes eintritt, wenn nicht der Berechtigte sich denjenigen Bestimmungen unterwerfen sollte, die das demnächst zu erlassende allgemeine Gescß enthalten wird. Jh glaube, daß mit Rücksicht hierauf es in der That überflüssig ist , cine Instanz zu bezeichnen, welche die Kündigung ausspricht , Überflüssig, weil demnächst die Geseßgebung es ganz in der Hand hat , \ich selbsi zu dieser Jnstanz zu machen und durch das Geseß die Kündigung auszuspreck{en, wie es wie gesagt, im §. 4 geschehen ist.

Dem Herrn Abgeordneten für Bochum habe ih zu erividern daß die Hauptsumme des in dem Norddeutschen Bunde umlaufenden Staatspapiergeldes in den Motiven zu dem vorlieg:nden Geseh an- gegeben ist, daß ih indessen in der Lage bin und keinen Anstand neh men werde, auch die Subrepartition dieser Hauptsumme auf die ein zelnen betheiligten Staaten, wie sie gegen Ende des vorigen Jahres festgestellt worden ist, mitzutheilen und vorzulegen. Jh kann bei dieser Gelegenheit aber doch nicht unterlassen, obgleih ein Amende ment bisher nur angekündigt und nicht gestellt ist, doch hon jeßt dar auf aufmerksam zu machen, daß rücsihtlich des Staatspapiergeldes doch andere Gesichtspunkte obwalten, als rüsihtlich dec Bank- noten. Es ist die Frage des Staatspapiergeldes aus Veran lassang einer von dem Reichstage in seiner leßten Session

beschlossenen Resolution im Bundesrath zur Erwägung ge fommen, und diese Erwägung hat dahin geführt, daß man die Ueberzeugung gewonnen hat, daß die allgemeinen Bestimmungen über unfundirtes Papiergeld, wie sie die Bunde8verfassung vorbehälh

¿ füglich erst getroffen werden können, wenn nicht blos erstens die Münp

frage, sondern auch zweitens die Banfkfrage ihre Erledigung gefunden hat. Es is nicht zu verkennen, daß das Staats-Papiergeld , wie es im Norddeutschen Bunde umläuft, einen doppelten Charakter hat, Es ift ja zunächst hervorgegangen aus einem finanziellen Bedürfnif es ist zunächst eine Finanzmaßregel; wie aber die Dinge bei uns lie gen mit Rücksicht auf unsere Währungs8verhältnisse, befriedigt zuglei das Staats-Papiergeld, weil es in kleinen Abschnitten cirkulirt , ein sehr woesentliches Verkehrsbedürfniß. Es ist ja fast allen bestehenden Banken und zwar sehr richtiger und nüßlicher Weise eine Beschrän- fung in Bezug auf die Höhe ihrer Appoints nah unten hin auf erlegt. Die meisten bestehenden Banken es giebt allerdings Aus- nahmen fönnen Banknoten nur in hsheren Appoints emittiren. Mit Rücksicht darauf und ih glaube, es wird das in allen in- dustriellen Kreisen bestätigt werden, ist es in der That ein Bedürf- niß dêès Verkehrs , neben unseren \{chwerfälligen Silberthalern aud noch ein etwas handlicheres Cirkulationsmittel zu besißen. Diesem Verkehrsbedürfniß verdankt unzweifelhaft das ausgegebene Staats- Papiergeld einen großen Theil seines Cirkulationskreises, und so lange dieses Bedürfniß vorhanden ist, muß man schon aus diesem Grunde Anstand nehmen, mit einer Maßregel in Bezug auf das Staats-Papiergeld vorzugeben, wie sie Jhnen hier in Beutg auf die Banknoten vorge- {lagen ist, einer Maßregel, die hinsichtlih der Banknoten aus Grün- den, die die Motive entwickelt haben, und die au von einigen der Herren Vorredner hervorgehoben sind, ganz unbedenklich ist, weil in der That Banknoten in für den Verkehr durchaus genügender Menge vorhanden sind. I

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Justiz-Minister Dr. Leonhardt, nahm in derselben Sißung bei der Fortsehung der zweiten Berathung des Entwurfs eines Strafgeseßbuchs für den Norddeutschen Bund über §. 108 das Wort nach dem. Abg. Frhr. von Unruhe-Bomst, indem er bemerkte:

Ich kann mich mit dem Herrn Vorredner im Allgemeinen cin- verstanden erklären, insbesondere erachte ih auch mit ihm dafür, daß der Antrag, welcher jeßt zur Berathung steht, ein bedenklicher is und zwar ein viel bedenllicerer als andere Anträge, welche gestellt und angenommen worden sind. Nur in einem Punkte möcite ih

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dem Herrn Vorredner widersprechen; er bat nämlich gesagt, daß die quriéprudenz des Ober-Tribunals den Anlaß gegeben häite zu dem ÄAntrage/ wie er zu dem §. 105 gestellt ist. Jch nehme nun an, daß das ganz und gar nit der Fall ist, auch gar nicht der Fall sein fan, weil nämlich eine Jurisprudenz des Ober-Tribunals zu dem g, 87 des preußischen Strafzescbbuch8, entsprehend dem §. 108 des Entwurfs, gar nicht existirt. Die Jurisprudenz des Ober-Tribunals, welche der Herr Vorredner im Auge hatte, bezicht sich auf einen anderen Paragraphen, nämlih auf den §. 89 des Strafgeseb- bus) beziehung8weise den §. 111 des Entwurfs, Meine Herren, das sind aber ganz verschiedene Dinge. Man fkann annehmen, daß Jemand, gegen den unmittelbar und widerrechtlicher Weise pro- duzirt Wird / verhältnißmäßig milder zu beurtheilen ist als dersenige, welcher nicht unmittelbar angegriffen wird, sondern nur für gut hält, gfentlich den Ungehorsam gegen die Anordnungen der Obrigkeit zu yredigen. Auch darf hinzugesügt werden: der Fall der Widerseßlichkeit verhält sich au ganz anders als der dritte Fall, welhen Sie unter éhnlihe Grundsäße bringen wollen, Wenn nämlich Jemand An- {läge abreißt, besudelt oder beschmußbt, so kann es nicht darauf an- fommen, ob die in denselben enthaltenen Verfügungen oder Anord- nungen der Obrigkeit geseßlich erlassen sind oder niht. Das Besudeln oder Beschmußen von Anschlägen is stets eine Handlung, die an sich nicht erlaubt, jedenfalls nicht angemessen ist.

Der Bundeskommissar, Präsident Dr. Friedberg, gab in Betreff desseiben Paragraphen nach dem Abg. Unruh fol- gende Ausführungen:

Meine Herren! Nach dem eben gehörten Vortrage des Herrn Ab- geordneten von Unruh ist cine Besorgniß, es möchte über diesen Para- graphen zwischen dem hohen Hause und den verbündeten Regierungen in Einverständniß sehr {wer werden, erheblich verringert worden. Denn es scheint bei dem Wiederstande, der diesem Paragraphen ge- leistet wird, doch cine erhebliche Differenz Über die Auslegung seiner Bestimmungen obzivalten. Wäre der Paragraph in der That so auszulegen , wie iha der Herr Abgeordnete von Unruh versteht, dann, meine Herren, würde ih den Widerstand nicht nur auf dieser Seite des Hauses (links), sondern auf allen Secitea des Hauses verstehen. Denn, wenn ein Geseß für Norddeutschland geschrieben werden sollte das den Privatmann mit Strafen bedrohte, der einen andern Privat- mann innerhalb seiner vier Pfähle oder in einem Privatbriefe auf- forderte, er möchte dieser oder jener Anordnung irgend ciner Behörde feine Folge leisten, dann, meine Herren, hätten Sie Recht, wenn Sie sagten: das ist der Gipfel aller Willfuc, dem wir uns nicht fügen wollen. Aber ih darf doch den Herrn Abgeordneten von Unruh bitten, den Paragraphen in seinem Zusammenhange zu übersehen, und ich glaube, wenn er das thut, wird er die Einwendungen nit mehr machen, die von seiner Seite gemacht worden sind. Damit jener von ihm fingirte-Gut®besißer oder wer sonst strafbar werde,

wüßte der Mann öffentlich vor einer Menschenmenge, oder er müßte

ifentlich durch Schriften, die verbreitet und angeshlagen worden sind, sinem Freunde den Rath geben, schieße jene Raubvögel nieder, troß des im Amtsblatte enthaltenen Verbotes.

Meine Herren! Jch glaube , daß, wenn man den Paragraphen in seiner Auslegung auf dasjenige zurücfführt, was er wirklich will, ihn dann auch nicht der Vorwurf treffen darf: daß dadur der Po- lizeistaat begründet würde. Der Herr Abgeordnete hat zwar davor gewarnt , den Ausdruck »Polizeistaai« als eine bloße Phrase zu be- zeihnen; aber, meine Herren, wenn ih auch das nicht will, so glaube ih do, in dem gemacht-n Gegensaß von Polizeistaat und Rechts- staat haben Sie die Frage auf eine Höhe hinaufgeschroben die sie in der That nicht verdient. Nicht das is} die Frage bei diesem Para- graphen: ob Polizeistaat oder Rechtsstaat? sondern es is die Frage, 0h Staat überhaupt, oder subjektives Ermessen des einzelnen Staats- angehörigen. So stellt sich die Frage, und uicht in der Weise, wie sie uns gestellt worden ist. :

Wenn der Herr Abgeordnete von Unruh eine Aeußerung aus der estrigen Sißung mir zum Vorwurf gemacht hat, daß ich gemeint bätte, was für fleine Staaten passen möge, das sei nicht für große Staaten zulässig, wenn er daraus hergeleitet hat, als ob ih die Meinung hätte vertreten wollen: nur für kleine Staaten wollen wir den Nech t sstaat zugestehen, wollten ihn aber nicht zulassen für den qroßen Staat, so glaube ih, daß er doch auch darin meiner Ausfüh- rung in der That Unrecht gethan hat. Zuvörderst erinnere ich daran, daß i ch es nit war, der den Unterschied zwischen kleinen und großen Staaten machte. Denn ih erkenne vor Allem an, daß in dem Nord- deutschen Parlamente, wo eben gleichberechtigte Staaten durch ihre Vertreter zusammen berathen, man sih wohl hüten solle, diesen Unter- hied ohne Noth hervorzuheben. Jch glaube aber gestern provozirt worden zu sein, und zwar durch jene Aeußerung eines der Herren Abgeordneten, der mir die Auffassung eines Gerichtshofes in einem der zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staaten als maßgebend da- für hinstellen wollte, daß das, was dieser Gerichtshof für ausreichend in jenem Staate halte, auch für uns für ausreihend für ganz Nord- deutshland gehalten werden müsse. i L

Meine Herren! Der Herr Abg. von Unruh hat mit Beispielen pen mich deduzirt; er mag mir erlauben, dafür au meinerseits ein

eispiel anzuführen. Wenn es sich um eine Polizei-Verordnung über

as Fahrwesen in Städten handelte und mir Jemand die Nolizei- raßen - Ordnung einer kleinen Residenz in einem kleinen Staate als

uster gäbe, damit wir danach eine Polizei - Verordnung über das traßenwesen für Berlin erlassen möchten, so würde ih ihm ant1wor- ten, Eure Straßenordnung is gut für Eure friedliche kleine Residenz; aber sie paßt nict sür unsere große Stadt, wo vielleicht in einer Stunde erade so viel Onnibus die Strafen passiren, als in Eurer Stadt en ganzen Tag Menschen. auf der Straße einhergehen.

aufrecht und sich als Nechtsstaat zu erhalten, wenn sie sich an ein großes Staatswesen anlehnen, das ihnen die Möglichkeit giebt, bei diesem großen Staate in {weren Zeiten Hülfe finden zu können. Darum bitte ih nochmals, meine Herren, dea Gedanfen zu verban- nen, als ob es sih bier um Rechtsstaat oder Polizeistaat handelte. Es handelt sich hier auch ferner niht um die Lehre von dem unbedingten Gehorsam, der allerdings worauf hingedeutet worden in einem anderen Staate dereinst zu der s{wersten Revolution und vielleicht auch zu der glorreichsten geführt hat, sondern es handelt sich cinfach darum, ob wix durch das Geseß zuvörderst den Gehorsam sollen ver- langen dürfen, damit die Obrigkeit überhaupt Autorität in dem Staats- und Gemeinwesen habe. Wenn der Herr Abg. v. Unruh das Bei- spiel mit jenem Schlosser zurückweist, weil er ja einen Befehl des »Richters« habe ausführen sollen und der Richter nicht Obrigkeit fei, so weise ih auch diese Behauptung zurück: Der Richter is eine Obrig- feit im allereminentesten Sinne. Demgemäß möchte ih glauben, daß, nachdem wir uns über die Tragweite des Baragraphen auseinander- gefeßt und, wie ih glaube, vielfach werden verständigt haben, es nit so \{chwer werden wird, zu einer Uebereinstimmung in den Beschluß zu tfommen.

Königliche Schauspiele.

Dienstag, 22. März. Im Opernhause. (64. Vorst.) Jur Geier des Allerhöchsten Geburtstages Sr. Majestät des Kön1gs8. Prolog, von Friedrich Adami, ge)prochen von Herrn Robert. Armide. Große heroische Oper in 5 Abtheilungen, nach dem Französischen des Quinault, überseßt von J. v. Voß. Musik von Gluck. Ballet von Paul Taglioni. Armide: Fr. v. Voggen- huber. Die Furie des Hasses: Frl. Brandt. Ein Dämon: Frl. Grossi. Hidraot: Hr. Bey. Ninald: Hr. Niemann. Anfang halb 7 Uhr. M.-Pr.

Im Schauspielhause. 80e Abonnements - Vorstellung. Jur Feier des Allerhöchsten Geburtsfestes Sr. Majestät des Königs: Prolog von Friedrich Adami, gesprochen von Herrn Karlowa. Festmarsh von Robert Radecke. Vor hundert Jahren. Sitten - Gemälde in 4 Aften von E. Raupach. Unfang 7 Uhr. M.-Pr. :

Dienstag, den 22. März. Im Saal - Theater des König- lichen Schauspielhauses. Stiebenundvierzigste Vorstellung der französischen Schauspieler-Gesellschaft : Le testament de César Girodot. Le magasin de la graine de Lin.

Telegraphisclhe Witterungsberickhte v. 19. März.

St. Bar. |Abw|Temp.|Abw r; Allgemeine Mg Ort. E: T: v. M, | R. v. M. M ind, Himmelsans;cht

8 |Constantin./337,4| | 9,0| -— |OSUV., schwach.|sehr bewölkt. 20. März.

Memel ...1|344,5 18,4|—12,2/-101/NO,, mässIg. Königsbrg. (344,0 +8,1 —10,8/—9,2NO,, schwach. Danzig .…..1|344,3|+8,1|— 7,3 —6,7 0SO., mässig. Cöslin .…..|343,7|+8,5|— 7,5 |—6,8 Windstille. Stettin... ./344,5/+8,4— 7,3 —7,3 O., schwach. Putbus .…./341,8/+8,1|— 6,2/—6,8s SO., schwach. Berlin 342,1 +7,1|— 4,6/—4,9/0., schwach, 341,0|+6,6/— 6,9|—6,2/O0., mässig. 352,8 +4,0|— 6,4|—-5,0|N., lebhaft. 331,3|+6.0 —6,5|NO., schwach. 339,5 |+6,2 —3,9 SO., lebhaft. 340,4|+6,2 —1,3/N., schwach. 340,1|+5,5 —1,1/NW,, schwach. 334,7|+8,1

—1,2/NO., schwach. Flensburg. |343,4

/SO., schwach. Wiesbaden |337,8 N, schwach. Kieler Haf. 344,4 SO., mässig. Wilhelmsh. 342,9 SO., schwach. |bewölkt. Bremen .… . 342,8 O., schwach. heiter.

|342,3| NNO,, schwach.|fast bedeckt.

Brüssel .…. 341,8 NO., schwach, |wenig bewölkt. Haparanda ¡336,0 SW., mässig. |bedeckt.1) Helsingfrs. (342,9

Windstille. heiter. Petersburg 343,7 Windstille. heiter. Riga 344,0

( NO., schwach. lheiter. Moskau... 332,8

Windstille. bewölkt, Stockholm .|342,3 SSW.., selwach.|bewölkt. Skudesnäs |339,0

SSO., stark. bedeckt, Regen. Gröningen [343,1 Windstille. bewölkt. Helder... 342,9

ONO., s. schw. Hörnesand (337,1 SW., schwach. fast heiter. |Christians. ./333,9

SSW., lebhaft. OXO0@, i, 340,7 SW., stark. Havre .….. |339,6 (‘herbourg [342,7 |Helsingör .|

Frederiksbav..| |

Constantin.|338,4| |Eo9| 1) Gestern Abend Nordlicht.

heiter.

heiter.

beit., Reif. zieml. heiter. heiter.

heiter.

ieiter.

h°iter.

heiter.

heiter.

heiter.

z. heit., nebl. sehr heiter. heiter, Reif, bedeckt.

v.ht. Nchts.Reif . leicht bezogen.

Ratibor... Breslau .…. Torgau .…. Münster ..

bed, Regen, Schnee.

ONO., schwach. [wenig bewölkt. ONO., schwach. bedeckt.

E FEEMLL L EFPPLELL E E

SSW., schw. | 2) [SW., lebliaft. | 3) |NO,, schwach, bed. leicht.Schn.

?) Strom S. Gestern Nachmittag

S 0- E: 0- 0-H B 9, 6.5 B B, E: 9.8: 8 B O Q E 08/5 8 0 Qo

E I T ELTEEEFFFELET ELEI

Die kleinen Staatswesen haben es freilich leicht, dèn Recitsstaat

3 Uhr SO, schwach. Strom S. 9?) Gest, Nachm. 3 Ubr S., schwach.