1870 / 71 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Köhidlichén Hoheiten der Großherzög und die Groß- iden D Ihre Königlichen Hoheiten de G und dié Großherzogin von Sachsen-Weimar mit Jhrer Hoheit der riñzessin Marie, Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg, Ihre Könüiglichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Georg von Sáchsen, Se. Königliche Hoheit der Fürst von Hohenzollern, Se. Hoheit der Erbprinz und Jhre Königliche Hoheit die Erbprinzessin von Hohenzollern, Se. Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, Se. Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg, Jhre Hoheiten der Erbprinz und die Erbprinzessin von Anhalt, Se. Durch- laut der Fürst Neuß älterer Linie, Se, Durchlaucht der Fürst Neuß jüngerer Linie, Se. Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt, Se. Hoheit der Erbprinz von Sachsen- Meiningen, Se. Durchlaucht der Fürst von Schaumburg-Lippe, Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Württemberg, Se. Hoheit der Erbgroßherzog von Mecklenburg-Schwerin, Se, Hoheit der Herzog Paul von , Mecklenburg - Schwerin , Se. Durchlaucht der Fürst zu Wied,

ÍÎhré

herzogin von Baden,

Her Reichstag des Norddeutschen Bundes seßte in seiner gestrigen Sißung die zweite Berathung Über den Entwurf cines Strafgeseßbuches fort. Der §. 129 wurde mit dem Amendement des Abg. Plank bei namentlicher Abstim- inung mit 111 gegen 88 Stimmen in der Fassung der Bunded- Vorlage angenommeh. j

Cg. 130 und 131 wurden ohne Débatte genehmigt. Ueber g. 132, welcher lautet: »Wer öffentlich anges{lagene Bekannk- machungen, Verordnungen , Befehle oder Anzeigen von Behör- den oder Beaiten böswillig abreißt , beshädigt oder verun- ffaltet , wird mit Geldstrafe bis zu 100 Thalern oder mt Gefängniß bis zu sechs Monaten bestrafte, erhob fich eine längere Debatte, in welcher dic Abgeordneten von Hennig und Freiherr von Hoverbeck nachfolgenden Antrag des Ab- geordlieten Fries befürworteten: statt »von Behörden oder Beamten« zu seßen: »welhe von Behörden oder Beam- ten innerhalb ihrer Amtsbefughisse erlassen find während der Abgeordnete v. Lu, sowie der Bundes-Kommissar Präsident Dr. Friedberg die Regierungsvorlage vertheidigten. Bei der Abstimmung wurde der Antrag des Abgeordneten Fries ab- gelehnt, und §. 132 unverändert ängenomméen ; desgleichen be- \{loß das Haus ohne erhebliche Debatte die unveränderte An- nahme der folgenden §§. 133—137 §._138 lautet: Wer dem r “vtourw Zu entziehen sucht, daß er ohne Erlaubniß ent- weder das Bundesgebiet 1E oder nah erreichtem militär- pflichtigen Alter sich außerhälb des Bundesgebietes aufhält, wird mit einer Geldstrafe von 50 bis 1000 Thlrn. “oder mit Gefängniß von einem Monate bis zu einem Jahre bestraft. Dieselbe Strafe tritt ein, wenn éin beurlartbtert Wehrmann der Land- oder Sééwehr aus dem Buhde®Lgebiete ohne Erlaubniß auLwandert. Das Verinögen des Anges{uldigten kann , inso- weit als es nah dem Ermessen des Nichters zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geld- strafe Und der Kosten des Verfahrens erforderlich i, mit Be- {lag belegt werden. « Die Abgg. Fries und Genossen beantragten : den zweiten Saß: »Diesclbe Strafe tritt cin u. s. w.« zu streichen. Abgg. Dr. Meyer (Thorn), Lasker, Frhr. von Hoverbeck empfahlen diesen Antrag; Bundeskonmissarius Präsident Dr. Friedberg und Abg. von Steinmey bekämpften denselben, der vom Hause mit großer Majorität angenommen wurde. Im Uebrigen fand §. 138 unveränderte Zustimmung. §. 139 wurde ohne Debatte genehmigt. §. 140, der die Kenntniß des Borhabens einer Desertion, sofern dieselbe nicht zur Anzeige der Militärbehörde gebraczt wird, mit Strafe bedroht, wurde auf den Anirag des Abg. Fries gestrichen. §. 141, welcher von der Versiümmelung Wehrpflichtiger handelt, wurde nah dem Antrage des Abg. Frics dahin abgeändert, daß aus dem- selben die Worte gesirithen wurden, die sich auf den Ver- lust der bürgerlichen Ehrenrehte bezichen, §. 142 erhielt auf den Antrag des Abg. Frits folgende Fassung: »Wer in der Absicht, si der Erfüllung der Wehrpflicht ganz oder theilweise zu enklziehen, auf Täuschung berechnete Mittel anwen- dei, wird mit Gefängniß bestraft; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte exkännt werden. Dieselbe Strafvor- schrift sindet auf den Theilnehmer Anwendunge, desgleichen wurde nah dem Antrage des Abg. Frics §. 143 in folgender Fassung angenommen: »Wer daraus ein Geschäft macht, ge- werb8mäßig Norddeutswe unter Vorspiegelung falscher That-

sachen oder wissentliÞch mit unbegründeten Angaben zur Aus- wanderung zu verleiten, wird mit Gefängniß von cinem Mo- nate bis zu zwei Jahren bestraft. §. 144 wurde unverändert angenommen und darauf die Sißung vertagt. Sch{luß 4°/, Uhr.

Die heutige (27.) Plenarsißung des Reichstages des Norddeutshen Bundes wurde vom ersten Vize-Präsi-

roßherzos

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denn Güt zu Hohenlohe, Herzog von Usjest, um 11/, lh eröffnet. Le ad Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe waren (j, wesend: der Bundeskanzler Graf von Bi8marck- Schön aus, der Staats- und Finanz - Minister Camphausen, der Skäg Minister und Präsident des Bundeskanzler-Amts Delbrü, hy Ministerial - Direktor, Wirkliche Geheime Legations - Rath yy Philip8born, der Staats - Minister der Finanzen und der ayj, wärtigen Angelegenheiten Freizerr von Friesen , der Königlih Geheime Regierungs-Rath Schmalz, der Geheime Justiz-Rah Klemm , der außerordentlicve Gefandte und bevollmädtig Minifter, Geheime Legations-Rath Hofmann, der außerordent liche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staals-Minist von Bülow , der Staats « Minijter , Wirkliche Geheime Rat Dr. von Waßdorff, der Ministerresident Gcheimrath von Lieb, der Regierungs-Rath Kunze, und der Bundes -Kommissar 6 heimer Regierungs-Rath Dr. Michaclis.

Vor Eintritt des NeichKtages in die Tage8ordnung erläy terte der Abg. Dr. Blum (Sachsen) seine in der Sißung voi

rungen , worauf der Großherzoglich hessische Bevollmächtigh

Geh. Legations-Rath Hofmann, cine Erklärung abgab. Den ersten Gegenftand der TageLordnung bildete der Äntry

der Abgg. Dr. Loewe und Gen. wegen Aufhebung des geg

den Abg. Dr. Hirsch anhängigen Strasverfahrens, Der Reichöty f 6 Antrag des Abg. Dr. Loewe und Gen. ohn!

nahm A Debatte an: | Der Reichstag wolle beschließen: die Aufhebung des bei dem Ki niglihén Stadtgericht zu Berlin gegen den Abgeordnet:n Dr. Hirs anhängigen Sträfverfahrens, in welchem auf den 2. April d, J Termin ansteht, für die Dauer der Sißungsperiode auf Grund èd Art. 31 der Verfassung des Norddeutschen Bundes zu verlangen. Es folgte die dritte Berathung über den Geschentwut

weiter Berathung unverändert angenommenen Borlage. ; Der Präsident des Bundeskanzler -Amts, Staats -Minlsa Delbrück, gab eine Erklärung ab.

An dex Debatte hierüber betheiligten sih die Abgeordne

(Wicsbaden), von Sybel, von Blankenburg, Sombart, Frhr. y Hoverbeck, Miquél, Windthorst (Meppen), Grumbreht.

Der Bundesbevollmächtigte für das Fürstenthum Rei

Der Bundedkamzler Graf von BiLmarck-Schönhausen nahn in der Diskussion das Wort O

Bei der Abstimmung wurde der Gesczentwurf nach dt Bundesvorlage angenommen und nur dem §. 1 auf den A trag des Abg. von Sybel ein Zusaß gegeben, daß allen de jenigen Banken, welche bisher noch keine Noten emittirt haben, die Erlaubniß hierzu nur durch ein Bunde®geseß ertheilt wer den könne.

Der Reich8tag trat hiernächst in die zweite Berathung über den Geseßentwurf, betreffend das Urheberreßt an Schriftnerkm Abbildungen, musikalischen Kompositionen, dramatischen Werke und Werken der bildenden Künste.

Hierzu lag cine große Anzahl von Abänderung®Lanträgt vor; von den Abgg. Dr. Stephani und Genossen ein neutt Gesehentwurf von 17 Paragraphen. An der Diskussion by theiligten sich die Abgg. Dr. Köster, Genast, Dr. Stephani.

(S{luß des Blattes).

früb if au8gebliel Die Post aus London vom 23sten d ih ist au8geblieben.

Braunschweig. 23. März. In der gestrigen Sißunz der Landes8versammlung wurde dex Bericht der Kommi} sion für das Innere, betreffend den Antrag der Landesversamn" lung auf Borlage eines Geseßes, dur welches den Eigenthümern die freie Verfügung über ihre Bauerngüter zugestanden witd, berathen und mit mannigfachen Aenderungen angenommen,

__ Lúbeeck, 23. März. Die »Lüb. Anz.« publiziren ein Gesh die Aufhebung der besonderen, für Intercessionen oder Bürs schaften der Frauenzimmer geltenden-Vorschriften betreffend, vou 21, d. M,, und eine Bekanntmachung, dic Aufhebung der Vel“ ordnung über das Vereinêwesen betreffend, vom 21. d, M.

Sachsen. Gotha, 22. März. Die Prinzessin Ludwig von Hessen-Darmstadt ist heute Nachmittag zum Besuch a biesigen Hofe eingetroffen. :

Baden. Karlsruhe, 23. März. In der gestrige" Abendsißung der Ersten Kammer wurde das Stiftungsgelt im Allgemeinen nach den KommissionKanträgen angenomme!n/ nur der Antrag in §. 5a, wonach dem Stifter gestattet werde! solle, die zur Armenunterstüßung und Krankenverpflegung b“ stimmten Stiftungéèn ausdrücklich als kirchliche zu erklären

Côln, 24. März.

wurde verworfen.

17. d. M. in Bezug auf die Stellung der »Darmstädter Zi tung« zur Großherzoglich hessischen Regierung gemachten Aecuss F

betreffend die Ausgabe von Banknoten, auf Grund der 1

Dr. Löwe, Dr. Becker (Dortmund), von Hennig, Dr. Brau

älterer Linie, Reaierunas-Rath Kun1o. arif aleichfalls in dies

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Württemberg. Stuttgart, 23. März. Der genaue Inhalt der bereits im furzen Auszuge mitgetheilten Erklärung des Ministers von Varnbüler in der gestrigen Kammersißung iautet wie folgt: h :

Am 14. April 1867 las mir der preußische Gesandte eine ver- trauliche Cirfulardepesche vor, welche auch an Karlsruhe, München und an mehrere norddeut he Höfe geribtet war, Diese Depesche fragte, ob Württemberg eutshlossen sci, die Verantwortlichkeit für die Folgen, welche der Schuß der Unabhängigkeit Luxemburgs dirckt oder indirekt haben fönnte, mit Preußen zu heiten; ob es also entweder in Uebercin- stimmung mit dem Natiocnalgefühle die Gefahren, welche aus der Verweigerung der von Frankreich geforderten Konzession entstehen könnten, Übernebmen, oder ob es im Hinblick auf die Kalamität eines Krieges der Erhaltung des Friedens Opfer bringen wolle, welche die

öffentliche Meinung in Deutschland im gegemvärtigen Augenblicke |

verurtheile; endlich wie weit die württembergische Regierung vorbereitet sei, den hereinbrehenden Gefaëren zu begegnen, und ob fie, falis sie Ansiand nehmen solite; mit Preußen zu gehen, bereit sei, diese Ablehnung vor der Oeffenilichkeit zu verireten. Hierauf erwiderte ich am 20 April Folgendes: Die württembergische Negierung wird nicht nur siets die von ibr eingegangenen Berpflicßtungen mit vollster Loya- lität erfüllen, sondern auch, avgeschen von solchen Verpflichtungen, für die Juteressen der deutschen Nation eintreten, wenn solle bedroht oder verleßt werden sollten. Die Regierung kann daher für jeßt dahingeselt sein lassen, 0b ein casus fsoederis nach dem Verirage vom 13. August 1866 vorliege oder nit. J hielt mih durch diese Erörterung zu meinem am 830, Ofkto- ber 1867 in diesem Saale gemachten Ausspru@e um \o0 mehr berechtigt, als laut Bericht des Gesandten in Berlin die preußische Re- gierung ihre Befriedigung über jene Antwort ausdrückli ausgesprochen hat. Selbstverständlich if die von mir am 20. Oktober 1867 aus- gesprochene Auffassung lediglich die Auffassung des württembergischen Ministeriums. Die preußische Regierung erklärte mir bald nah der von mir gehaltenen Rede, daß fe bei den durch die luxemburgex Frage ver- anlafßten Erklärungen den casusfocderis ciner Prüfung nicht unterzieben, sondern in bundeêfreundlicberWeife die Bundesgenossen darauf vorbereiten wollte, daß der casus soedecris binnen Kurzem eintreten könne. Gegen- über den Mißdeutungen, welche meine Worte vielfach gefunden haben, gegenüber namentlich den unges{ch-ut hervortiretenden Umtrieben gegen den Rechtsbestand eines von der Staatsregierung abgeschlossenen, von den Ständen genehmigten Staatévertrages spreche ih es aus, daf, #o lange ih auf diesem Plate stehe, ich an diesem Vertrage nicht werde

rütteln lassen, und nicht zustimmen werde, daß Württemberg sh der

loyalen Erfüllung seiner Verbindlichkeiten entziehe, mit den übrigen deutschen Heeren einzutreten, wenn es sich um die Vertheidigung deutschen Gebietes handelt,

_ Oesterreich - Ungarn. Wien, 23. März. Das Ab- geordnetenhaus lehnte die Resolution Mayerhöfers (Erspa- rungen im Miilitärbudget und Hinwirken auf allgemcine Ent- waf}snung) mit 64 gegen 53 Stimmen ab,

Der Resolutions8-Ausschuß lehnte mit 9 gegen 7 Stimmen die Punkte 7 und 8 des Rechbauer’schen Antrags betreffs dex Vornahme bcxe NeichSCvrath9-Tout Luc Wer gls zischen Landtag ab, nachdem sich Giskra im Namen der Ne- gierung gegen diese Ausnahmösstellung Galiziens erklärt hatte.

_— Das »Prag. Abendbl.« bestätigt, daß Minister Giskra seine Demission nahsuchte. Der Grund hiervon Liegt, dietem Blatte zufolge, in der vom Ministercathe beschlossenen Ber- tagung der Wahlreformfrage, mit der sich Minister Gisfra, der die Angelegenheit in Fluß gebracht hatke, solidarisch erklären zu müssen glaubte. :

E Das Herrenhaus seßte gestern die Berathung des Grundbuchs8-Geseßes fort. s N

T i, 5 avs, Auf dem Krieg8dampkfer »Greif« ist in Pola heute na Mitternacht ein Brand (Steuerbord) in einer Stelle des Kohlendepots ausgebrochen. Das Feuer wurde ge- löscht, der Schaden ist gering.

Veo, 22, Md: Das Unterhaus nahm den Gesch- entwurf betreff}s der Pensionen bei namentlicher Abstimmung mit 169 gegen 127 Stimmen an. Der Antrag Deats we;en Erhöhung der Gehalte der ministeriellen Diener wurde ab-

ehnt. 0 i “i 93. März. Die der Deakpartei angehörigen Mil- glieder des Oberhauses haben beschlossen, der Regierung ein Memorandum zu unterbreiten, welches bezüglich der, Reform des Oberhauses die nachfolgenden Hauptpunkte enthält: Den Siß an der Magnatentafel erhalten nur dicjenigen , welche 3000 Gulden Steuern zahlen. Die Obergespane erhalten keinen Siß. Die Krone ernennt ein Drittel der Mitglieder.

Schweiz. Bern, 23. März. Die Direktion der Nordost- und der C eaietabn erflärten sich bereit, die n den Verträgen mit Jtalien und dem Norddeut'{chen Bunde bezüglich der Gotthardtbahn sipulirten Vertragsbejstümmungen zu über- nehmen. i | : Der Ständecrath hat aus Anlaß körperlicher Mißhand- lung eines Untersuhungsgefangenen n ZUgH den Bundesrath eingeladen , zu untersuchen, ob sich in den Gesehgebungen der Kantone noch Bestimmungen befinden, welche die An- wendung körperlicher Zwangs8mittel in Untersuchungen ge-

statten. Es hat sich nun herausgestellt, daß fast in allen Kantonen solche Mittel zur Erpressung von Geständ- nissen verboten sind. Ausnahmen machen nur Jug, wo indeß der Gr. Rath Verfügungen zur Beseitigung dieses Mißbrauches gegeben hat; Uri und Appenzell J. Rh., wo man gegen so- genannte überwiesene Verbreher noch Zwang®bmittel anwenden darf, um das Geständniß zu erzielen ; ferner Schaffhausen, wo man in dieser Weise gegen Antwort verweigernde Angeklagte vorgehen darf. Der Bundesrath hielt bei dieser Sachlage für angemessen, an die Regierung dieser Kantone das Ansuchen zu richten, diese Uebelstände zu beseitigen.

Velgien. Brüssel, 23. März. Der Senat nahm gestern das Geseß, betr. die Proteste, mit 30 gegen 6 Stimmcn,

“dann das Geseg, betr. den Erwerb der ehemaligen Armen-

tolonien zu Merxplas, an.

Die Deputirtenkammer beendete gestern die Gene- raldiskussion des Budgets der öffentlichen Schuld für 1871. Der Finanz-Minisier legte einen Geseßentwurf vor, nah wel- cem 15,543,500 Fr. Kredite für verschiedene öffentliche Arbeiten bewilligt werden sollen.

Greofßbritaunien und Jrlaud. London, 22. März. Heute Morgen kommt Jhre Majestt die Königin nebst den jüngeren Mitgliedern Jhrer Familie und dem Hofstaate nach London, um bis Freitag im Buckingham - Palast zu residiren und dann nah Claremont zu gehen.

Franfreich. Paris, 23. März. Jm geseßgebenden Körper präsidirte Busson-Billault. Graf Daru erwiderte auf eine Anfrage Jubinal’s, daß die Regierung nichts verab- säumen werde, um die Interessen der Gläubiger der tunesischen Negierung zu s{üßen. Keratry begründete dar- auf den Antrag auf Umgestaltung des Rekrutirungésystems. In Erwiederung der Jnterpellation Keratry's sagte der Kricgs®- Minister: Jch bin nicht ermächtigt, über Politik zu reden. Ich muß bereit sein, wenn ein Krieg ausbricht; das is mein Metier. Jch halte jedoch die Politik des Kabinets für sehr friedfertig. Der KriegL-Minister bekämpfte hierauf die Ausdeh- nung der HeirathLerlaubniß für die Soldaten ; er bekämpfte die Reduktion des Kontingents al® nicht zeitgemäß; die Beibchal- tung der Kaiserlchen Garde ferklärte der Minister als Reserve für nothwendig. Garnier Pagès fragte, ob die Mobilgarde dazu dienen werde, den Effektivbestand der Armee zu vermin- dern. Der Kriegs-Minister verncinte diese Frage. Die Kammer verwarf hierauf den Antrag Keratry's.

Der bereits gemeldete Arbeiterstrike in Creuzot ist noch nicht beendet. Eine Truppenabtheilung wurde nach Creuzot beordert. A u 089 Bonaparte wurde das Zeugenverhör fortgeseßt.

Creuzot, 23.März. Gestern versuchten eine Anzahl Berg- arbeiter die Arbeiten in den Bau- und Schmiedewerkstätten zu hindern. Der Versuch wurde zurückgewiesen.

-— Eine Bande von 20 Meuterern zog gestern nah Monk- chanin, um die dortigen Bergleute an der Fortsezung der Arbeit zu hindern. Ein Bataillon Soldaten wurde denselben nach- geschickt. Sieben Ruhestörer wurden verhaftet.

Spanien. Madrid, 23. März. Von den Cortes wurde das Gesetz, betreffend die Begebung der Schaÿbon®, mit 129 gegen 74 Stimmen angenommen, die Unionisten enthielten

sich der Absttmmung.

Nusßland ‘und Polen. St. Petersburg, 22. März. Die persische Regierung hat, wie das Handels- und Manufaktur- Departement jeßt offiziell im »Reg. Anz. « anzeigt, den russischea Handelsdampfern des Kaspischen Meeres gestattet, in den Hafen von Enzelin einzulaufen.

Amerika. Washington, 21. März (Kabeltelegramm). Der Senat hat den Richter Bradley gelegentlich seiner Er- nennung zum beigeordneten Richter am obersten GerichiShose bestätigt.

B Jm Repräsentantenhause gelangte heute eine Reso- [lution zur Annahme, daß die gegenwärtig unverzinslichen Se- furitäten nicht durch Kündigung in zinstragende umgewandelt werden sollen. Eine Resolution, welce darauf antrug, die Nationalbanken zur Vermehrung ihres Papiergeldes zu ermäch- tigen, wurde auf den Tisch des Hauses gelegt (verworfen).

Aus Port au Prince unter dem 5. d. M. trifft die Nachricht ein, die Regierung von Hayti habe abermals hohe Export- und Tmportzölle für die in den Häfen der Republik einlaufenden Schiffe in Kraft geseßt.

Asien. Bombay, 1. März. Das hiesige Gouvernement hat pr. Telegraph die offizielle Nachricht bekommen, daß der Herzog von Edinburgh in Bombay am 11, März ein-

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treffen wird.

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