1870 / 71 p. 10 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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i denn es ist doch ein reckt wesentlicher Unterschied, ob man die für die | will. Diese wissenschaftliche Vorbildung wird zwar von dem Frei- 1166 S A ; Führung eines Schiffes maßgebenden y oft schwierigen Berechnun ¿ca | willigen der Marine in geringerem Umfange gefordert als im e. laubten und gegen Reservisten gilt bis zum Beweise des Gegen- verhältnisse im ganzen Norddeutschen Bunde herbeizuführen. Die Noth, quf dem Lande ausführt, oder auf dem Schiffe bei vielleicht bewcgtcr heere, aber einige wissenschaftliche Bildung muß doch auch der See- theil8« wendigkeit war dadurch gegrünoet/ daß der bis dahin, wie noch gegenwärtig F See, oder während eines Sturmes. Es soll si eben der Prüfling in der | mann besißen, wenn er die Vergünstigung des einjährigen Dienstes und ih bitte, auf diese Worte wohl achten zu wollen bestehende Zustand, wonach in jedem Bundes-Seestaate verschiedene An, Zwischenzeit als Steuermann das Gelernte praktisch bewähren und si | genießen will, diese Vergünstigung, die auf der Marine um \#o größer »die Vermuthung für das Verbrechen der Desertion, wenu sie | forderungen an den Secmann gestellt werden, und dann wieder dux [clbst überzeugen, ob und wo er in seinen Kenntnissen noch Lücken hat, | ist weil der Freiwillige dort sich doch nicht wie im Landheer selbst ohne Erlaubniß auswandern. « Erfüllung diefer Anforderungen nur das Recht erworben wird, auf F die er bis zur zweiten Prüfung auêzufüllen hat. Das Verlangen, daß die | verpflegen braucht. Deswegen mußte auch dem Votum des Hrn. Marine- Diese Bestimmung des Militär-Strafgescßbuches bat dahin ger den Schiffen speziell dieses einzelnen Bundes-Seestaatcs als Steuer, heiden Prüfungen unmittelbar hinter einander sollen_ abgelegt werden | Ministers ein sehr großes Gewicht beigelegt werden, weil sein Ressort

führt, daß die Frage zweifelhaft geworden ist, ob sie auch für ie | maun oder Scbiffer zu fungiren, als ein erträglicher und mit dem Geiß F fönnen / stimmt auch mit den Einrichtungen feincs einge Sce- | grade bei dieser Frage auf das Wesentlichste interessirt ist. Landwehrmänner gelte? Jn dem Kommentar des General-Auditeurs | der Bundesgeseßgebung vereinbarer nicht betrachtet werden konnte. (i F Staates überein. Alle deutschen Seestaaten, die Überhaupt zwei rüfungen | Man fkönnte vielleicht einwenden, daß wenn auch die Sacverstän- Fleck zum Militär-Strafgeseßbbucbe und ih darf ihn als die in wurden daher im vorigen Jahre im Januar auf Veranlassung des haben, {reiben auch zwischen beiden Prüfungen eine bestimmte Steuer- |} digen, wie _ ih mir hervorzuhebèn erlaubte, in der Konferenz über diesen Fragen erste Autorität anführen, wenigstens ist er mir Auto- Bundeskanzler-Amtes hierselbst Konferenzen abgehalten, die von Jedem mannsfahrzeit vor, und auch England, auf das Bezug genommen worden | die wichtigsten Fragen sich einigten, doch nachträglich eine große rität, da ih mich nit vermesse, derartige Fragen“ besser zu kennen, wie | einzelnen Bundes-Seestaatke durch sachverständige Kommissarien be F ij) hat eine praftische Steuermanns - Fahrzeit zwischen der ersien und Uebereinstimmung der Sachverständigen bezüglich der Aenderungs- er wird ausgeführt : \hickt waren. Die Konferenzen hatten den Zweck/ eine Berüdsichti, F- zweiten Prüfung als nothwendig verordnet. Jch glaube also, daß bedürftigkeit der Bundesverordnung nach der von der Kommission be- Bundes-Seestaates bei der zu er F der gegen die Trennung der ersten und zweiten Prüfung durch eine | zeichneten Richtung hin sich gezeigt habe. Dies ist indeß durchaus

daß aus der ganz besonderen Natur des Desertions-Prozesses, in | gung der Interessen jedes einzelnen i ) T i : i i dem die Präsumption gilt) daß derjenige Mann, der einberufen, der | lajsenden Verordnung zu ermöglichen und womöglih eine Ver Steuermanns - Fahrzeit gerichtete Antrag entschieden als unpraktisch | nicht der Fall. Zunächst liegen nicht blos Petitionen vor, die die Einberufung nicht Folge leistet, Deserteur \ci, ständigung über die obwaltenden Differenzpunkte herbeizuführen, bezeichnet werden muß und eine Unterstüßung nicht verdient. Bundesverfassung für zu streng halten, sondern. es liegen und der

ist gefolgert worden, solche Leute müßten als »Deserteure« verfolgt | Ju dieser Konferenz machte sich von Seiten jedes Kommissariui f ch komme endlich auf die Anforderung / daß der Steuermann | Herr Referent hat das bereits erwähnt, es ist auch am Scblusse des g a dürften darum nicht vor die Civilgerichte, son- | der Wunsch und das Bestreben geltend, von denjenigen Einrichtungen, F die Stlinimung der Länge durch Monddistanzen verstehen solle. Jch Kommissionsberichts allerdings nur fluchtig angedeutet N dern müßten vor die Militärgerichte gestellt werden, Um einer | die gerade in seinem Staate bestanden) möglichst viel. zu konserviren f bemerke daß diese Anforderung hon jeßt stch in dem preußischen | au Petitionen aus preußischen Seestädten vor, die die Bundesverord- solchen Eventualität vorzubeugen und um den ohne Erlaubniß aus- Es waren übrigens nicht allein 6 verschiedene Prüfungssysteme in dey Steuermannsexamen findet, ebenso in Mecklenburg, und daß dieselbe | nung für nicht \ch arf genug erklären, die darauf dringen im Jnteresse gewanderten Landwehrmännern einen Schuß zu gewähren, daß sie | verschiedenen 6 Bundes-Seestaaten, fondern mit Rücksicht auf die Ver: F bis jeßt ohne Schwierigkeit erfüllt is. Wenn man nun jeßt dagegen des Rheder- und Schifferstandes , gerade die preußischen Vorschriften, darum nicht als Deserteure vor die Militärgerihte, sondern nur schiedenheit der in Hannover und Schleswig-Holstein einerseits und iinwendet, daß diese an den Steuermann gestellte Anforderung zu die in der Bundesverordnung so wesentlich abgeschwächt sind, in ihrem wegen unerlaubter Auswanderung vor die Civilgerichte fommen und | in den alten Provinzen Preußens andererseits bestehenden Vorschriften, F weit gehe, daß es genüge, wenn nur der Schiffer die | vollen Umfange wieder herzustellen. Es sind also Petitionen dafür mit der geringen Strafe der unerlaubten Auswanderung betroffen | sogar acht verschiedene Systeme in Geltung. Allen Wünschen dadur fcagliche Berehnung verstehe, so erlaube ih ur dagegen Folgen- | und dagegen vorhanden, die einen finden die Bundesverordnm1ng zu würden, darum ist diese Bestimmung in das Strafgeseßbuch hinein- gerecht zu werden) daß jedes System in seiner Reinheit fonserviri F des hervorzuheben : es ijt ein in Preußen bis jeßt geltender Grund- \charf, die anderen zu schwach, und daraus könnte man eher \{ließen, gekommen. Ich darf hinzufügen, daß mir noch vorgestern, wo ih | wurde, wax der Natur der Sache nach nicht möglich, und die Kom: F saß, daß fein Schiffer vor dem zweiten Examen zur selbstständigen daß die Bundesverordnung die richtige Mitte hält.

Über die Frage mit dem General-Auditeur konferirte- versichert wurde, | missarien,, deren Ansichten zunächst außerordentlich weit auseinander Führung eines Schiffes zugelassen werden soll, von diejem Grundsaße Ueber die Petition der Handelskammer zu Hamburg erlaube ih wir würden eine für die ohne Erlaubniß ausgewanderten Landwehr- | gingen, näherten fich am Schlusse der Konferenzen in sehr wesentlichen F geht die Verordnung vom September vorigen Jahres, bezüglich der | mir noch Folgendes hervorzuheben. Am 27. Oktober ging eine Peti- leute äußerst gefährliche Bestimmung treffen, wenn wir einfach den | Punkten soweit, daß selbst eine völlige Uebereinstimmung auch üba F sogenannten europai chen Fah:t ab. Es wird also durch diese Ver- | tion der hamburger Handelskammer beim Bundeskanzleraimte ein, Absaÿ zwei des Paragraphen strichen, gefährlich, weil wir sie dann | einzelne dex heut vorzugsweise erörterten Fragen erzielt wurde. Br: | ordnung gestattet, daß der Seemann, der nur das erste Examen worin die Handelskammer petitionirte die Bundesverordnung dahin

der militärgerichtlichen Verurtheilung wegen Desertion aussepen. | deutende Differenzen blieben eigentlich nur in Betreff derjenigen Ar Y gemacht hat, in der sogenannten europäischen Fahrt das | zu ändern , daß die in den einzelnen Bundes - Seestaaten bis jeßt be- Meine Herren, Sie werden gewiß niht wollen, daß eine Bestimmung, | forderungen bestehen; welche bezüglich des Maßes des Wissens in da Y Schiff selbsiständig führt. Gerade mit Rücksicht auf diese Be- | stehenden Prüfungen au na ch Erlaß der Bundesverordnung Jufrecht

die im wohlthätigen Sinne vorgeschlagen ist, nach der Lage unserer Prüfungen gestellt werden sollten. Ueber diese Differenzpunkte, in simmung haben die preußischen und mecklenburgischen Kom- | erhalten werden möchten mit der Wirkung daßihre Ablegung den Prüflin Jurisdiktions-Verhältnisse in Militärsachen zur Plage werde, und | denen si die Ansickten am schroffsten gegenüberstanden, 1 nah Ver: | missarien und Oldenburg {loß sich in dieser Beziehung denselben | nur zum Dienste auf den Schiffen des betreffenden Einzelstaats Eins

d ; h, , E darum bitte ih Sie, den Paragraphen, wie exr ist, anzunehmen und | endigung der Konferenzen das Gutachten des Hecrn Marine-Ministers F an in der Konferenz erfiärt, daß man um so weniger die bisher Am 13. Dezember pr. ging eine andere Petition derselben Handels» den zweiten Absay nicht zu eliminiren. eingeholt worden ; und unter Berücksichtigung dieses Gutachtens und bestehenden Anforderungen für das Steuermannsexamen ermäßigen | kammer beim Bundeskanzleramte ein, die sagte, man habe die Wünsche der Qu §. 143 erklärte der genannte Bundeskommissar | im Uebrigen Unter Qugrundelegung der Einigung unter den Kowu- Y dürfe, als durch die Bundesverordnung, gerade im Gegenjaß von den | Handelskammer in Betreff der Prüfungen vielleicht mißverstanden, gegenüber dem Antrage des Abg. Fries: missarien is die jeßt angefochtene Rerordnung vom September v. J. Y in Preußen und Mecklenburg bestehenden Vorschriften der Steuermann sie wolle eigentlich, daß das Steuermanns- und Schiffer-Examen Quvörderst darf ih es dankbar acceptiren, wenn die Herren entworfen worden. ] ; : F in die Lage gebracht werden soll, unter Umsiänden das Schiff selbst- gleichzeitig abgelegt werden dürfen. Jeßt ist nun an den Reichstag Amendementsteller ihren Antrag, das Wort »gewerbsmäßig« in den Wenn ich nun auf die einzelnen Streitpunkte eingehe, wie sie in Y ständig zu führen. Wenn ferner bemerkt wird, daß es dem Geiste der | eine dritte Petition von derselben Handelékammer gerichtet worden, Paragraphen anzunehmen, zu Gunsten der Worte »wer es sich zum den Beschwerden, resp. in den vorliegenden Anträgen hervorge Gewerbe-Ordnung widersprehe, nur wissenschaftliche Kenntnisse von | darin steht: wir wollen überhaupt nur ein Examen. Ja, Sie sehen, Geschäfte macht« aufgeben, denn ih glaube allerding®, daß durch Bei- hoben sind, #o betreffen sie namentlich die Frage, ob eine oder zwei F dem Steuermann zu verlangen, daß es für ihn genUge, wenn er nUr/ daß die Verschiedenheit der Ansichten nicht allein innerhalb des behaltung dieser Worte der Paragraph erheblich besser bleibt. Aber, Prüfungen für den Schiffer nöthig sind, und ferner das Maß der l so zu sagen, das Handwerksmäßige des Geschäfts verstehe, so erlaube | Schisser- 2c. Standes der verschiedenen Staaten beseht, sondern daß meine Herren, wenn Sie die Worte »wer es sich zum Geschäft macht« stellenden Anforderungen in Betreff der Steuermannsprüfung j d. h, id mir zu bemerken, daß hier nit allein die Gewerbe-Ordnung zu | auch dieselbe Handelskammer binnen weniger Monate wiederholt ihre

icder llen und im Uebrigen die Worte hinzufügen »unter ob die Längenbestimmung nach Monddistanzen vom Steuermann vel berüsichtigen ist, das Bundesgesc{, betreffend die Verpflichtung zum Ansicht gewechselt hat. i ree t y V N ar langt werden soll. Was nun die erste Frage anlangt, die Frage: 0 Kriegsdienst vom 9. November 1867, sagt. »Junge Seeleute, welcbe Eine Bremer Petition, die im Dezbr. v. J. beim Bundeskanzleramte

L)

Vorspiegelung falscher Thatsachen oder wissentlih mit unbegründeten | i ¿ ; i i l : l C,

A A T N wie id, n außerordentlicher Unter- | cine oder zwei Prüfungen zu erfordern sind, \o bestanden und bestehen F das Steuermanns-Examen abgelegt haben, genügen ihrer Verpflich- | eingegangen ist, spricht sich dafür aus, die ganze Bundesverordnung

{ied zwischen dem Paragraphen des Entwurfs und Jhrer Amendi- bis jeßt noch folgende Vorschriften in den einzelnen Bundet- F tung für die aftive Marine durch einjährigen freiwilligen Dienst, | bestehen zu lassen und nur vorläufig bei der Steuermannsprüfung in Qwei Prüfungen werden verlangt in den alten preuß ohne zur Selbß|betleidung und Selbsiverpflegung verpflichtet zu sein.« | der Monddistancen-Berechnung nicht zu examiniren. Es herrscht also

besteven bleiben. b diesen Unterschied mi? zwei Worten | Seestaaten. : j | GDlttg Os rung besteven bleiben. Darf M E R i {en Provinzen, in Bremen, in Oldenburg, in Mecklenburg- in Es ist also nicht willkürlich oder gar der Gewerbe-Ordnung wider- | bis jeßt eine solche Verschiedenheit der Ansichten, daß die vorliegenden

fennzeichnen ? r Paragraph is} derart, daß _ Sie a riori die Aus- | A A : ; : “n tio S N t; ; n

A R “a Mine wissen Gunst ansehen, während der | (ine Prüfung genügt U Hanuea Eb E A D u d a eenagen Kerfdlidli h ar die N zu Petitionen feine genügende Grundlage gewähren können, um die Ver- Geseßentwurf i mache gar fein Hehl daraus die Auswande- Schleswig-Holstein, Bri den cieriag/ würde \lieplich eine Ciniguni umeinährigen freiwilligen Dienste verlethr. L Lie Pn dae E eie A Vos a d E A L A Ba runasggenten d Brigrà ik Unna Wten" die Einwohner Nord- | dahin erzielt, daß Preußen und Medlenburg , die das System de Grundsäßen im Bundesheer und in der Bundesmarine do eine | Glauoc o band A Ha M v f A arie e S4 Raus deutschlands vverleiten«, ihr Vaterland zu verlassen. Meine Herren, 2 Prüfungen vorzugêweise vertheidigten, nachgaben in dem sehr wid F gewisse wissenschaftliche Vorbildung nachgewiesen werden muß von * die Uenderungsanträge der Hir E a aa R luck Me ns ih bitte Sie, die Thatsachen doch zu nehmen, wie sie sind. Wer | tigen Punkte, daß sie von der Anforderung, wona jeder Schiffer iiisenigeri, der die Vergünstigung des einjährigen Dienstes genießen | missionsantrages zu fassenden Beschluß unterstüßte.

sind denn jene Personen, die es sich zum Geschäft machen, der selbständig ein Schiff führen will, die zweite Prüfung zurü i E Norddeutshe zur Auswanderung zu verleiten? Es sind jene gelegt haben müsse, abgingen, bezüglich der sogen. europäischen Fahi!. R R S E G G

ich darf den hier schon gehörten lusdruck wohl wiederholen -— Es wurde auf Andringen der Übrigen Bundesstaaten nachgegeben jene Seelenverkäufer; welhe in unseren Dörfern umherziehen und die daß für die europäische Fahrt, die übrigens nach der in der 2 erotb H e f} cen t [ Î

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urtheilslosen Personen dadur, daß sie ih wiederhole den Aus- nung ihr gegebenen Definition auch gewisse außere uropäische, nämlió

druck des Herrn Abgeordneten für Meiningen ihnen im Auslande asiatishe, Häfen mitumfaßt, der Führer von Segelschiffen bis zu

goldene Berge versprechen, zur Auswanderung aus dem Vaterlande 250 Tonnen Gehalt mit dem ersten Examen ausreichen soll. Geg : °

verführen. Die Sache liegt nun prozessualish ganz anders, wenn dieses Zugeständniß wurde von allen Seiten, auch von den hambu! Stee#briefe und Untersuchungs - Sachen. Handels- Register.

an Paragraph angenommen wird, oder wenn der Paragraph zur ger Kommissarien der Widerspruch gegen die Beibehaltung der zw : : ; li G andels-Register des Königl. Stadk erichts zu Berlin eltung fommt, wie der Gesepentwourf ihn vorschlägt. Nach dem ten Prüfung für die außereuropäische Fahrt fallen gelassen / und t Steckbrief. Die verehelichte Arbeiter Wes ena, Emilie | ® Aeg (: g 1. adtg zu D ,

Geseßentwurf ist nämlich Jeder, den ich darauf ertappe, daß er es sich ist also dieser Punkt auf Grund des vollständig erreichten Einvel- Amanda, geborne Ulrich, am 7. Mai 1835 in Neu-Zittau geboren, In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts is unter

zum Geschäfte macht, Norddeutsche zur Auswanderung zu »ver- ständnisses aller Kommissarien in der Bundesraths - Verort- | in Berlin ortsangehörig, hat eine wegen Kuppelei gegen sie rechts- | Nr. 5889 Qovlir

leiten «, hon deshalb der richterlihen Verfolgung ausgeseßt, und er | nung geregelt worden, Wenn nun jeßt die zweite Prüjun kräftig erfannte sehsmonatige Gefängnißstrafe zu verbüßen, deren Voll- der Kaufmann Aron Rosenthal zu n e As

muß in dieser seinerseits beweisen, daß er die Leute nicht »verleitet« überhaupt als unnöthig bezeichnet wird, so steht mit di streckung \ie sich zu entziehen sucht. Es wird ersucht, dieselbe im Be- Ort der Niederlassung: Berlin ; jeßiges Geschäftslokal : Jäger-

habe, sondern daß er sie in ernster und erlaubter Weise zu dieser Aus- Ansicht eben Hamburg ziemlich allein. Tch erlaube ic F tretungsfalle festnehmen und mit allen bei ihr sich vorfindenden Gegen- ftraße Nr. 42

wanderung blos bestimmt habe. Die Lage ist also eine für ihn viel namcntlich hervorzuheben, daß die beiden von der Kommission Y ständen und Geldern an die Stadtvoigtei-Gefängniß-Expedition ab- Firma: A. Rosenthal,

ungünstigere, und der Geseßentwurf hat ih mache davon fein berathenen Petitionen aus Vegesack und Emden, die von f liefern zu lassen. Berlin, den 17. März 1870. zufolge heutiger Verfügung eingetragen.

Hehl die Absicht, sie zu einer ungünstigeren zu machen. Jh glaube, sammen 106 Schiffs - Kapitänen unterzeichnet sind auf die Größ Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Unter Nr. 2141 unseres Gesellschaftsregisters, woselbst die hiesige

wer si daran erinnert, wie in gewissen Provinzen unseres Vater- der Zahl wurde bei: der Kommissionsberathung besonderes Gewi Dipuljation V fue BAgden. Handelsgefelswafl, N fotniß & C Rokotni S0.

(anped) ganze Dörfer dur diese Seelenverkäufer entvölfert worden gelegt Übereinstimmend zwei Prüfungen verlangen. Wenn find, der wird keine Neigung empfinden, diesen Personen mit Gunst also jeßt auf den von der Handelskammer zu Hamburg einseitig 9" —_ S und als deren Gesellschafter die Kaufleute Louis Rokotnißp und Nathan enigegen zu fommen, und ih bitte Sie darum, den Paragraphen, | stellten Antrag hin verlangt wird, daß schon e1ne Prüfung für jede Jaschkowiß vermerkt stehen, ist zufolge heutiger Verfügung eingetragen : wie er vorgeschlagen ist, anzunehmen. Das ehrliche Auswanderungs- Schiffer genügen solle, so erschüttert dies einerseits die von sämm! : A R aan A Der Kaufmann Nathan Jaschkowiß is aus der andel8gesell- bureau, das ehrliche Geschäft dieser konzessionirten Personen wird lichen Sachverständigen angenommene Basis und steht andrerseits den Steckbrief. Königl. Kreisgerichts-Deputation Forst, den 14ten schaft ausgeschieden. Der Kaufmann Louis Rokotniß zu Berlin durch den Paragraphen nicht ergriffen werden, wohl aber werden die von der Kommission selbst so warm befürworteten Antrage der ubr! 4 Närz 1870, Gegen den Diensikneht Carl Louis Schaepel aus seßt das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma fort. Die davon ergriffen werden, welche unter dem Schein, ein ehrliches Ge- | Fei zahlreichen Petenten schnurstracks entgegen Siniebinchen ist die gerichtliche Haft wegen Diebstah s beschlossen | Firma ist nah Nr. 5886 des Firmenregisters übertragen. E werbe zu treiben, ein höchst gefährlihes Gewerbe treiben, gefährlich Die zweite Frage, welche die Petitionen berühren betrifft die B worden. Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es : Unter Nr. 5886 des Firmenregisters ist heut für das gesammte norddeutsche Vaterland. stimmung, daß zwischen der ersten und zweiten Prüfung eine gewisl wird ersucht, den Schaepel im Betretungsfalle festzunehmen und der Kaufmann Louis Rokotniß zu Berlin, Der Bundes - Kommisssar, Geh. Ober-Regierungs-Rath Fahrzeit als Steuermann von dem Prüfling zurückgelegt yerdtn M uen bei ihm si ‘vorfindenden Gegenständen und Geldern an U als Jnhaber der Handlung, Firma:

Eck, gab bei der Verhandlung über die Petition der Handels- muß. Es wird diese Einrichtung im Kommissionsberichte als uni, e Prange en vei: B A Li Pforten: Rofkotniß & Co. kammer zu Hamburg 2c., betreffend die Bekanntmachung vom mäßig bezeichnet und auch namentlich hervorgehoben, daß es für di! 4) Aufent t Tagearbeiter, 9) Geburtsort: Schnie E 0 Me (jeßiges Geschäftslofal : Friedrichsstraße 189), 95. September 1869, wegen der Prüfung der Seeschiffer und Po viel bequemer sei, wenn sie die zweite Prüfung leiden lid, 6) Wter: ved „Schniebinchen bei, Phrted Größe: Bau «Sol, eingetragen. S ec aB auf deutschen Kauffahrteischiffen folgende Er- D A RGA S T San id nun ein Pee edente! T taire: sQwara 9) Stirn: frei, 10) Augen: n 11) E E s en M 4294 unseres Firmenregisters / woselbsi die hiesige

. ; R c , 1 nlih, 12) Mund: gewöhnli 13) Zähne: vollständig, Zact: andlung, Firma : :

herrschte, mit Ausnahme der Kommissarien für Hamburg, indem 00 shwarzen Snurrb e R Stain: \Eélingen) 16) besondere Kenn- W. Joyeuse,

Die im Kommissionsbericht angefochtene Kompetenz des Bundes- S in ei : : :+ 2ypis(! i rathes zum Erlaß der Verordnung über die Prüfungen der S‘eleute 1h A e e S e en: feine. Bekleidung: einen hellblauen Shawol, eine dergleichen | und als deren Tnhaber der Huftfabrikant Johann Heinri Wilhelm

ist dur §. 31 der Gewerbe-Ordnung unzweifelhaft begründet. Als | mann di ? i tischtn uchweste, 1 Paar graue Zeughosen, 1 Paar alte Stiefeln, einen | Joyeuse zu Berlin vermerkt steht, ist zufolge heutiger Verfügung ein- (4 fh us die Ausführung dieser Berorémung bandelle, und on | Kenntnis ain Lande ju Der erien Profuna darseihanen seen d Y Gauen Rod und elne blaue Mise E

)e- Ordnung 1 in Berathung war, trat die erade das ichti i i ichtigfkei ieser Bl 1464 Nothwendigkeit hervor, eine gleichförmige Regelung der Schifferprüfungs8- cht düxfte T L That Bil de A gien A

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