1870 / 73 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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(sog. Krongutsvorlage) in den Vordergrund. Die Staatsregierung hat ihre Ansicht in Betreff dieser Vorlage nicht geändert; sie ist noch jeßt der Ansicht, daß es im Interesse des Landes gerathen war, auf dieselbe einzugehen. Allein Sie, meine Herren! sind in Jhrer Mehr- heit anderer Ansicht gewesen und ist darnach diese Angelegenheit als chlüssig erledigt anzusehen. j i

Im Uebrigen haben die Staatsregierung und der Landiag in fast allen wichtigen Fragen prinzipiell auf demselben Boden gestanden. Seine Königliche Hoheit der Großherzog lassen Höchstihre Befriedigung hierüber ausdrücken und danken Jhnen für das bereitwillige Ent- gegenkommen in manchen Einzelnheiten und für die unermüdliche Thätigkeit , mittelst welcher es Jhnen gelungen is, in ungewöhnlich furzer Zeit Thre Aufgaben, deren Zahl recht erheblich war, zu erledi- gen. Äber nicht blos die Zahl der erledigten Vorlagen ist erheblich, ihre Bedeutung is es nicht minder.

Das Gesetz, betreffend die Jnkorporirung der durch Staatsvertrag vom 27. September 1866 von Sr. Königlichen Hoheit dem Groß- herzog erworbenen vormals holsteinischen Gebietstheile in das Fürsten- thum Lübe is festgestellt, und nicht allein dies Fürstenthum wird dadurch an Lebenskraft gewinnen, sondern die Vereinigung mit dem Großherzogthum wird auch diesem zum Vortheile gereichen. Se. Königliche Hoheit der Großherzog geben Sich der Hoffnung hin, daß die Bewohner der gedachten Gebietsthcile sih auch ihrerseits in dem neuen Staatsverbande wohl fühlen werden.

Die finanzieilen N der Kirche, der evangelischen wie der fatholishen, haben eine feste Grundlage gewonnen, einem lange ge- fühlten Bedürfnisse entsprecend.

Die Regulative für die Gehalte der und neu vereinbart worden.

Eine wichtige Eisenbahnanlage is dem Fürstenthum Lübeck ge- sichert und der Ausbau des Eisenbahnnebes im Herzogthum Olden- burg is in erfreulicher Uebereinstimmung mit der überwiegenden Mehr- heit des Landtags festgestellt. i

Endlich i} auch der Hauptzweck Jhrer Berufung in befriedigender Weise erreicht worden. Der Staatshaushalt is auf drei Jahre neu geregelt, freilih zum Bedauern der Regierung, ohne daß eine Erleich- terung der Lasten hat gewährt werden können, allein dech mit einem Abschluß der als beruhigend wird bezeichnet werden dürfen.

i Im Namen Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs erkläre ich den Landtag des Großherzogthums für geschlossen.

Braunschweig, 25. März. Die Landesversammlung beendete gestern die Berathung über den Kammerkassen - Etat und genehmigte den Antrag der Finanzkommission: »Die Ver- sammlung wolle die Zustimmung dazu ertheilen, daß aus den

Staatsdiener sind revidirt

Ueberschüssen der beiden leßten Finanzperioden dem Bankhause L L. Eltbacher u. Comp. zum kontraktmäßigen Baue und

etriebe der Eisenbahn von Halberstadt nah Blankenburg eine Subvention von 250,000 Thlr. gezahlt werde.« Es folgt die Berathung über das ch chreiben des Herzogl. Staats-Ministeriums auf den Antrag wegen Erlaß eines die Abnahme der Eide nor-

mirenden Geseßes. Da kejn Antraa gestellt war, so wurde Mose Grycusftuib vom Prasidenten als erledigt angenommen.

Zum Schluß folgte die Berathung über den Gesehentwurf, die Aufhebung der Beschränkung der Jutercession der Frauen und des Senatus consulti Macedoniani betreffend. Der gestern mitgetheilte Geseßentwurf wurde ohne Debatte angenom- men und sofort dem Geseße im Ganzen die Zustimmung ertheilt.

_ Hamburg, 24. März. Jn der gestrigen Sißung der Bürgerschaft wurde ein von P. Weßel u. Gen. eingebrachter Antrag: »Die Bürgerschaft beschließt und ersucht den Senat u.n seine Mitgenehmigung, daß das in Preußen am 26. Fe- bruar 1870 in Kraft getretene Wild-Schon-Geseß in Hamburg eingeführt werde,« genügend unterstüßt nnd an den Bürger- ausschuß verwiesen. Bei der Berathung über das nachträgliche Budget für 1870 wurde u. A. folgender Antrag zu »Art. 89, Handelsgericht« angenommen:

__ Die Bürgerschaft ersucht den Senat, mit thunlichster Beschleu- nigung verfügen zu wollen , daß 1) bei sämmtlichen hambur- O Gerichten die Verhandlungen in deutscher Sprache ge- ührt und in allen Schriftstücken nux der Gebrauch folcher Fremdwörter gestattet werde, welche vollständig eingebürgert und allgemein verständlich find; 2) bei Vorladungen und öffent- lichen Bekanntmachungen neben der Bezeichnung der Person durch Namen und event, den Stand derselben eine Ungleichheit hinsichtli der Höflichkeitsform nicht mehr stattfinde; und 3) daß Vorladungen abseiten der Gerichte und Behörden an die Betreffenden per Post und verschlossen und auch an die A n Ra a de Aa werden.

achsen. otha, 24. März. Jn der gestrigen Sißun des gemeinschaftlichen Landtags der Rtczcatbbmner R und Gotha theilte vor dem Eingehen auf die Tagesordnun der Präsident ein Herzogliches Dekret vom 20. dieses Monats, betreffend die Anwendung der preußischen Civilversorgungs- berechtigung für Militärpersonen vom Feldwebel abwärts auf hiesige Verhältnisse, mit. Dasselbe wurde der Finanz- Kommission gur Vorberathung Überwiesen. Die erste Nummer der Tage8ordnung, »Erneuerung des Bureaus8,« wurde dahin erledigt: daß Abg. Berlet wieder zum Vorsißenden, Abg. Muther zum Stellvertreter des Leßteren gewählt wurden. Die

zweite Nummer der Tagesordnung betraf die Wahl der Mit, glieder für die Verfassungs-Kommission. :

Hessen. Darmstadt, 25.März. Das gestern erschienene Regierungsblatt Nr. 9 enthält: Geseß, die Errichtung von Kreis. kassen betreffend, ferner: Geseg, die Aufhebung der Regalitäts. E i Bergwerken auf Eisensteine und Braunkohlen etressend.

Baden. Karlsruhe, 24. März. Das heute erschienene Geseßzes- und Verordnungsblatt Nr. 17 enthält das Geseg: die Verleihung des Rechts zur Ausgabe von Banknoten an eine badische Bank betreffend. ;

Württemberg. Stuttgart, 25. März. Der »St. A. f. W.« veröffentlicht heut nachstehendes, seinem wesent- E nach bereits telegraphi])ch gemeldete Königliche

ekret :

Se. Königliche Majestät haben durch Höchste Ent- {hließung vom 23. März den Minister des Kirchen- und Schul: wesens v. Golther auf seine Bitte der Verwaltung des Mini: steriums des Kirchen- und Schulwesens, sowie der ihm über- tragenen Funktionen des Präsidiums des Geheimen Raths unter Bezeugung Höcbstihres Dankes und Jhrer Anerkennung der von ihm mit Treue und Auszeichnung geleisteten Dienst in Gnaden enthoben und ihm däs Präsidium des evangelischen Konsistoriums gnädigst Übertragen. | s

Sodann haben Se. Majestät durch Höchste Entschließung von diesem Tage den Minister des Innern v. Geß ler seinem Ansuchen gemäß der Verwaltung des Ministeriums des Jnnern in Gnaden enthoben und demselben in gnädigster Anerkennung seiner mit Treue und Ergebenheit geleisteten Dienste das Groß- freuz Höchstihres Ordens der württembergischen Krone verliehen,

ferner

der Bitte des Kriegs-Ministers General - Lieutenants Frei herrn v. Wagner um Enthebung von der Berwaltung des Kriegs - Ministeriums und Verseßung in den Ruhestand in Gnaden entsprochen und demselben zum Zeichen Höchstihrer naar Anerkennung der von ihm mit Treue und Ergeben- hei bergischen Krone verlichen.

Vermöge Höchster Entschließung vom gleichen Tage haben Se. Königliche Majestät zum Chef des Departements des Jn- nern den wirklichen Staatsrath v. Scheurlen, sowie zum Chef des Kriegsdepartements den Generalquartiermeister, Ve- neral - Major v. Suckow, in Gnaden ernannt, und mik der interimistischen Leitung des Ministeriums des Kirchen - und Schulwesens vorläufig den ältesten vortragenden Rath in die-

m Ministerium, Ober-Regierungs-Rath v. Römer, gnädigst}

beauftragt.

_ Bayern. München, 24. März. Ihre Majestät die Königin-Mutter is gestern nah Hohenschwangau abgereist; Se. Königl. Hoh. Prinz Otto aber wird sich erst nach dem Eintritt bessere: Witterung dahin begeben. Yum Osterfeste wird Ihre Majestät wieder hier eintreffen.

In der heutigen Sizung der Kammer der Abge ordneten verlas Abg. Bucher eine Interpellation, in welcher}

das Ministerium gefragt wird, wann es eine neue, der jeßigen Gewerbegeschgebung entsprehende Apothekerordnung celisen werde, und wie es gedenke, daß es, bis die neue Ordnung er lassen sei, bei Konzessionsertheilungen dort gehalten werden solle wo neue Apotheïen als nothwendig erachtet werden? Staats Minister von Bräun antwortete: Die beiden Ministerien des Handels und des Innern sind nach Erledigung det Vorfragen übereingekommen, daß jenes des Junern sid) mit der Angelegenheit beschäftige, und dieses hat am 7. d. M cinen ausgearbeiteten Entwurf dem Ober-Medizinalausscul! übergeben, damit dieser unter Zuziehung einiger Apotheker den selben prüfe. Sobald diese Prüfung verfolgt und die Allerb Genehmigung ertheilt sein wird, steht dem Erlaß der neu! Ordnung nichts mehr im Wege. Bis dahin, was s{werlis mehr lange dauern wird, wird nach den Grundsäyen verfahr! werden, welche seit Bestand des neuen Gewerbegeseßes in diesc Richtung eingehalten worden sind. Die Kammer ging dati zur Berathung der e Rae über das Staatsbau

wesen in den Jahren 1866/67 und. 1868 über.

DHesterreich-Ungarun. Wicn, 25. März. | haus nahm gestern das Einführung8gesez zur Grundbud® Ordnung, dann das Gesey, betreffend die Anleihe für di Dau nd, das Koalitionsgesez und das Geseh über de Schuy des Briefgeheimnisses an.

Das Abgeordnetenhaus hat gestern das Geseh zu orterhebung der Steuern bis zu Ende Juni angenommen ei Fortseßung der Budgetdebatte wurde das Budget de

Unterrichts-Ministeriums den Ausschußanträgen gemäß geneh

migt; bei den Normal -Schulfonds wurden für Dalmatic

E garen und bei dem Studienfond für Tirol Mehrbeträg ewilligt.

eleisteten Dienste das Großkreuz des Ordens der württen-

Das Herren f

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_— Der UAdreßaus\chuß des Abgeordnetenhauses geneb- migte den Bericht des Referenten Klier, betreffend den Aus sand in Dalmatien, mit 8 gegen 5 Stimmen. Rechbauer, Figuly und Skene - meldeten ein Minoritätsvotum an betreffs des Bedauerns wegen der Nichthintanhaltung des Aufstandes, sowie wegen der Art der Beilegung desselben. Grocholski und Krainsfi traten dem ersten Theile, Tinti und Schindler dem weiten Theile des Minorität8votums bei. Der Ausschuß be- \hloß, das Ersuchen an den Minister des Jnnern zu richten, die Akten bezüglich Dalmatiens an den Präsidenten des Reichs- rathes zur allgemeinen Einsichtsnahme der Abgeordneten zu übergeben. f

Pesth, 24. März. Im Unterhause ersuchte Finanz- Minister Lónyay, da die JTndemnität mit Ende dieses Monats abläuft, die Budgets aber bis dabin noch nicht ganz zu Ende berathen sein werden, die Indemnität um cinen Monat zu verlängern. Das Unterhaus wird in der morgigen Sißung über diese Vorlage Beschluß fassen.

In der heutigen Oberhaus8-Sißung wurden mehrere Nuncien des Unterhauses verlesen.

Schweiz. Bern, 24. März. Jn der gestrigen Sihung des Bundesrath® machten Landammann und Ratk, von Appen- zell J.-Rh. in Erwoiederung auf die Bemerkungen des Bundes- rathes über Anwendung von Zwang8maßregeln zur Erzielung von Geständnissen in Strafuntersuchungsfällen die Mittheilung, daß schon vor dem Eingange des bundesräthlichen Schreibens

“der Ständerath Rush im Großen Rath den Antrag gestellt

habe, zu beschließen, daß solhe Zwangsmaßregeln zu keiner Zeit und in keiner Weise mehr zur Anwendung kommen sollen.

Der Große Rath, »Verfassungsrath« genannt, habe den Antrag | in seiner Sitzung vom 17. und 18. März einstimmig zum Be- |

auf den besagten Friedhöfen die Beerdigung von ungetauften

Personen oder von solchen, die sich selbst den Tod gegeben, unter-

{luß * erhoben und somit grundsäßlich ausgesprochen, was

thatsächlich son Geltung hatte.

Genf, 25. März. Die heutige Nummer des »Genfer Journal« giebt eine Analyse der Depesche Daru's an Kardinal Antonelli. Derselben zufolge gleitet Daru keine®- wegs, wie man behauptet hat, leicht über die Frage der Unfebl- barkeit hinweg. Er konstatirt das Recht der Regierung, bei der Berathung von Gegenständen gemischter kirchlich - staatlicher Natur gehört zu werden, aber er verlangt dieses Recht für die Regierung nicht in der Ausdehnung, welche derselben bei dem tridentinischen Konzile zugestanden worden war. Er würde sich damit - begnügen, wenn ein französisher Bischof dem Konzile die Sachlage und die Rechte Frankreichs ausein- anderseßen könnte. Die Depesche schließt mit dem Borschlage, die Vorlagen an das Konzil in dem angedeuteten Sinne zu ändern, müßte man auch das Konzil deshalb vertagen, doch fügt er für den Fall der Ablehnung seiner Forderung keine Drohung bivzu. Jn der gleihfalls vom »Genfer Journal « veröffentlicten Antwort Antonelli's hebt derselbe hervor , wie der mit dexr Vertretung des französischen Standpunktes betraute Bischof - die doppelte Pflicht als Gesandter und Konzilstheil- nehmer nicht würde vereinigen können. Uebrigens lehnt der Kardinal es nicht ab, die Vorstellungen Frankreichs anzuhören, ehe das Konzil in die Berathung der Glaubensfragen eintritt, ne sih jedoch zu verpflichten, diesen Vorstellungen gerecht zu werden.

Belgien. Brüssel, 25. März. Der »Moniteur« publi-

zirt den mit der Schweiz am 3. d. M. abgeschlossenen Post-

vertrag. Der Senat hat gestern das

migt und sich dann auf unbestimmte Zeit vertagt. Die Repräsentantenkammer beschäftigte sich gestern meist nur mit Petitionen,

Großbritannien und Jrland. _ n, 2 R Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Königs von reußen war“im preußischen Botschaftshotel Galadiner, bei welchem die sämmtlichen Mitglieder der Botschaft und eine

Anza ia hier anwesender preußischer Unterthanen | E zahl gegenwärtig hier anwes preußi | Belästigung der Beauftragten mit den Strafen der Thätlichkeit und

zugegen waren.

Einem walisischen Blatte zufolge gedenkt Jhre Majestät |

die Königin einen Theil des Sommers in der Grafschaft Merioneth zuzubringen, und ist ein Beamter des Königlichen Hofhaltes bereits in Varmouth eingetroffen, um si in der dortigen Gegend nach einer passenden Residenz umzusehen.

In

er gestrigen Nachmittags-Sißung des Unterhau- |

ses entspann sich cine lebhafte Erörterung über die Begräbniß- | etwa zuerkannte Entschädigung is aus der Staatskasse zu zahlen.

| obne

vorfinden mögen,

sagt. Eine von Osborne Morgan eingebrachte Vorlage, welche es sich zum Ziel seßt, die heute für Dissenter geltenden Be- shränkungen in Betreff der Friedhöfe aus dem Wege zu räu- men, gab den Ausgangéspunkt der Erörtcrung, indem sie von ibrem Urheber in längerer Rede zur zweiten Lesung empfohlen wurde. Nach diesem Geseßentwurf haben 48 Stunden vor dem Begräbniß die Angehörigen der Verstorbenen dem Pfarrgeistlihen anzuzeigen, daß die Bestattung ohne die Begräbniß - Feierlichkeiten der englischen Staatskirche und jcde andere kirchliche Ceremonien ‘vor sich gehen, oder welche fkirhlide Gemeinschaft den Begräbnißdienst verrihten soll. Der Minister des Jnnern äußerte sich mit Entschiedenheit zu Gunsten der“ Vorlage, {lug aber vor, die Vorlage an einen Sonderausshuß zu verweisen, damit die ganze Frage gebührende Berücksichtigung finde.“ Os- borne Morgan bestand jedoch auf der zweiten Lesung, und als diese mit einer Majorität von 10 Stimmen durchgegangen war, mußte der Minister erst den A auf Verweisung vor einen Sonderaussc{uß zur Abstimmung bringen, der mit einer Majorität von 91 Stimmen angenommen wurde. Es is zu der Vorlage noch zu bemerken, daß es sich ausschließlich um die zu den Kirchen der Staatskirche gehörigen Friedhöfe han- delt; auf den von den Lokalbehörden oder Privatpersonen ein- gerichten Begräbnißstätten sind die obenerwähnten Schwierig- keiten durch eine Trennung von geweihter und ungeweihter Erde vermieden.

Folgendes sind die auf die Presse bezüglichen Bestimmun- gen der Bill für die Erhaltung des Friedens in Jrland. Der betreffende Abschnitt soll für ganz Jrland gelten, nicht allein für Distrikte, in denen der Ausnahmezustand proklamirt wird.

§Ç. 27. Dafern eine in Jrland gedruckte Zeitung irgend welche

| hochverrätherische oder aufrührerische Abbildungen, Gegenstände oder

Ausdrücke oder irgend welche Anreizungen zur Begehung von schwe- ren Verbrechen (felony), oder irgend welche Abbiidungen, Gegenstände oder Ausdrücke, welche cine Tendenz haben, zu nähren, zu ermuthigen oder zu verbreiten Hochverrath oder Aufruhr oder anzureizen zur Begehung einer Felonie: \o sollen alle Druerpressen, Be- wegungsmaschinen, andere Maschinenz Typen, Werkzeuge, Uten- filien, Papier und andere Apparate und Materialien , die gebraucht oder angewandt sind oder bestimmt sind, gebraucht oder angewandt zu werden zu dem Qwecke, eine solche Zeitung zu drucfen oder zu publiziren, oder die in oder bei einem Gebäude ge- funden werden, wo eine solche Zeitung gedruckt oder publizirt is mitsammt allen Exemplaren einer solchen Zeitung, wo sie sich immer Shrer Majestät verfallen sein.

Dafern eine außerhalb Jrlands gedruckte Zeitung in Jrland ver- trieben worden is und Abbildungen, Gegenstände oder Ausdrücke der vorbezeichneten Art enthält, sollen alle Exemplare derselben, wo fie sich immer vorfinden mögen, Jhrer Majestät verfallen sein.

F. 28. Dafern der Lord-Lieutenant der Ansicht ist daß eine in Irland gedruckte oder vertriebene Zeitung Abbildungen, Gegenstände, Ausdrücke oder Anreizung der oben bezeichneten Art enthält, so darf er dur) eincn von ihm unterzeichneten, nach dem anliegenden For- mular abgefaßten oder dem gleihbedeutenden Befehl irgend eine oder mehrere Personen, an welche solher Befehl gerichtet ist, oder deren Gehülfen ermächtigen, in jedes Gebäude einzudringen, wo die in dem Befehl bezeichnete Zeitung gedruckt oder herausgegeben ist, oder wo

| Drutckerpressen u. \. w. (wie §. 27), die verdächtig sind, gebraucht zu

sein oder gebraucht werden zu sollen zum Druck oder zur Publizirung einer solchen Zeitung, sich befinden oder vermuthet werden, oder wo cin Exemplar ciner solchen Zeitung thatsächlich oder vermuthlich ver-

_—_| fauft, vertheilt oder publizirt, oder zum Verkauf, zur Vertheilung oder

S des Krieg®é- | Ministeriums für 1871 und eine Anzahl von Gesehen geneh- s \ zah [euen genen gleichen Pressen u. \. w. und jedes Exemplar einer solchen Zeitung ;

" und keine Klage, außer der hiernächst erwähnten, soll angebracht oder | verfolgt werden dürfen gegen irgend Jemanden wegen Erlaß cines | ; _—_| solchen Befehls oder wegen des Eindringen, Nachsuchens oder Weg- London, 24. März. | | Ermächtigung eines solchen Befehls geschehen ist.

Publizirung thatsächlich oder vermuthlich aufbewahrt oder niedergelegt ist, und nachzusuchen, in Besiß zu nehmen und wegzuschaffen der-

nehmens oder ciner anderen Handlung, die in Folge oder unter der

F. 29. Giebt den mit Nachsuchung Beauftragten das Recht, wenn auf Verlangen nicht geöffnet wird, die Thüren zu erbreben und be- droht die Weigerung, Einlaß zu gewähren und jede Hinderung oder

Widerseßlihkeit gegen Beamte in Ausübung ihres Amtes. §. 30. Giebt jedem , der sih durch einc solhe Nacsuchung oder

| Wegnahme beeinträchtigt glaubt, des Recht , binnen 14 Tagen, von | dem Beginn der Nachsuchung bei den Obergerichten in Dublin gegen

die Personen, an welche der Befehl gerichtet war, eine Entschädigungs-

| flage anzubringen auf den Grund hin , daß die in dem Befehl ge-

Frage. Von den Dissenter-Gemeinden ist schon seit vielen Jah-

ren Beschwerde darüber geführt worden, daß sie ihre Todten | „zer näch gemeinem Recht verwirkt haben mag.

niht auf den Friedhöfen der Staatskirche beerdigen dürfen, | daß die anglikanische Geistlichkeit ihre |

ohne dabei zu gestatten, l Bestattungs - Feierlichkeiten über dem Grabe vollziehe. Bon anderer Seite hat man \sich beschwert, weil das Gesey bis jeßt

l

Die

ÿ. 31. Außer der dur diese Akte angeordneten Konfiskation treffen den Eigenthümer der Zeitung alle Strafen, die er nach anderen Akten

nannte Zeitung nichts von dem in §. 27 Bezeichneten enthalte.

F. 32, Der Ausdruck »Zeitung« in diesem Abschnitt der Akte er- streckt sich auf jede periodische Veröffentlichung, die in zwei oder mehr denselben Titel tragenden Exemplaren vorhanden ist, mögen dieselben an demselben oder an verschiedenen Tagen publizirt seien.

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