1870 / 75 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1236 j 1237 A E 2 ; ität ins Auge faßt tte man \ich di Hs : , A A i ; {webt und noch heute nichk abgeschlossen ist, ihren Landsleuten, e Man N Ea in e l L gusliei in dell H] Zweite Beilage zum Königlich Preußischen Staats - Anzeiger.

i i | | iz cines fremden l i (len rg T Au b V e glaubt ir jed je es bisher in den meisten deutschen Staaten üblich war i ‘oht. tl laubt in jedem Prozeß | Weise, wie e isher | i

D Ta ritt E ier A0 O N Lgeates dger i zu N Ê fs N 26 Ande Mebnet 1E E f Dienstag den 29 März 9

i 3 | \ j rde / | . ersireiten, fonst wh Lee Jans E orgtini f U t th E (links) ich fann auf den zu meinem Bedauern auch heute noch in t| i Sie versichern, daß ähnliche Prozesse, in denen unsere Unter N mmlung fehlenden Abgeordneten Twesten verweisen wollen | sein sollte, es sei wünshenswerth, troß aller Verhältni : E : i e S P hahen gien E e et is 7 per M S U D buldverschreibungen auszustellen, in denen dem ein- j hängig von dem Umstande, ob Uebershütse erzielt w N e, Ren Ren sind. Für diejenigen Bundesbeamten jedoch, deren |

wärtigen Staaten von Amerika bis A bon Pevzeßanspruch zelnen Gläubiger der Anspruch eingeräumt wird, daß in einer bestimmt ver- eine gewisse Summe ih will einmal sagen 200,000 Thlr. Jahr ßerhalb der Bundesstaaten sich befindet, kommen hinsichtlich

/ i v 3 : | e : : der Zulä it et ; A a wenn darin Von mit Bataillonen unterstüßen, das könnte in | brieften Weise die Tilgung der Staatsschulden eintreten soll? Da war für Jahr zur Tilgung zu bestimmen, ih sage, dieser Geseßentwurf | P TNdlEn dia Beililitltr On Leg pet Pi sergrlnlleWaztegeldex ader

3 ; ; ; fi j : Gi E, ensionen die Bestimmungen des preußischen Rechts

„rel ‘e Ansicht der verbündeten Regierungen: es wird unzweckmäßig | würde dem durchaus fein Hinderniß in den Weg legen. iejeni inst en Rechts zur Anwendung.

der That sehr weit führen. L, M L u As er O ird rathsam sein, dieses Hinderniß aus F Hiernach, meine Herren, glaube ich, daß Sie Sin vorgelegten Ge- S UDRCe s Oa Augen, welche nach der Geseßgebung der cinzelnen Ferner: dem Wege zu räumen. Darauf erstreckt sich der vcrliegende Geseß- |

er i seßentwurf wohl Jhre Zustimmung geben kön ten den Hinterbliebenen der Staatsbeamten hinsichtlih der Jch kann jeßt schon erklären, daß über s E e ertwurf, aûf etwas Weiteres nicht. Wenn der geehrte Herr Vorredner g g nen. Besteuerung der aus Staatsfonds oder aus öffentlichen Versorgungs- (Wangerooge) zwischen der preußischen und oldenourg y j der ih in diesem Augenblick zwar nur die ver-

Nach dem Abg. Freiherrn von P i : ad . atow erklärte der | kassen denselben gewährten P u burgi i Finanz-Minister Camphausen: Q 9 en Pensionen, Untersiüpungen oder sonstigen ie wi lt zu Arbeiten im Jnteresse der geglaubt hat, mi/ i : 4 Br Ü / s en: h Zuwendungen zustehen, finden au ¿ / ecganlungen sieben ie 1 erhalt In r n m Ten has | blnbrien Reglerung Ju verrgin Hade! Dee etwe (n buen Les | meh und rie ktie Lan a ate ln Pee Ct fden | Don ea O e eme ten Gut Bundes i acht. a l des P ; 0 Gor T1 di ; | n und Großen mi l atsfon Ober. aus. D i 5 le gema erden fan M Be t8, Staats-Minisier | Wi Mit Mie Jf, 4 M M dn a brubt a me d | d V dnnn ette E R Le E | Medea ie ete Bu Pctent * act tain i b i Meine Herren! Jh bin durchaus fein System des vorgel i L n, daß le mit dem einjüuweilige Verseßung in den Ruhestand und Delbrück antwortete dem Abg. Hagen, auf die Anfrage, di glaube, auf cinem Jrrthum. Svrréd ( l rgelegten Geseßentwurfcs bis auf eine kleine Differenz | das Wartegeld. Diejenigen Beamt thi j h " e : der Schuldentilgung, und wenn der geehrte Herr Vorredner im Einklange steht. Die Differenz b N h / Di ) eamten, welche s{l¿chthin zur bei der Aufstellung des Etats für die Bundesregierungen le | Gegner de L , dl nach renz besteht nämlich darin, daß in dem i8position gestellt werden fönnen, sind 25 45 lnen Posten des | in den Fall kommt, für Ueberschüsse sorgen zu wollen, um her Geseßentwurfe gesagt worden is: »die durch den B Bundeskanl L / nah §. 25 der Hauptpositionen des Hauptetats oder die einze diese Ueberschüsse il verwenden, \o glaube ih Stat d z | en Bundeshaushalts- / anzler, der Präsident des Bundes - Kanzleramts, di u N . zur Schuldentilgung zu Þe den / Se Etat dazu bestimmten Mittel.« Der Geseßentwurf geht al d Direktoren, Abtheil S heft 3 Î Me Spezialetats maßgebend sind: j 2 was E L 16 er in mir einen Gegner erblicken wird. Wovon i ein Unterstellung aus, daß die Gläubi i geht also von er tel n, Abtheilungs-Chefs, vortragenden Räthe und etatsmäßigen Meine Herren! Jh nehme gar feinen Anstand, dasjenige, 1wa nicht, dal A die Uebernahme von unabänderlichen Verpflich- S E ui / d aubiger in Bezug auf die Tilgung Hülfsarbeiter im Bundes-Kanzleramte und in den einzelnen Abtheilun- ; s s 8 Jahr 1868 in | Gegner bin, das is} die Uebernahn i / eparatrechte nit erlangen sollen, und daß es in die Befugniß d gen desselben, sowi den Ministerien d s várti in Bezichung auf den Bundes Haushaltsetat für da. des Herrn | tungen, die unter Umständen zu einer unwillkommenen Last werden geseßgebenden Gewalt gelegt ist, wel ee D / jowie in den Ministerien der auswärtigen Angelegen- dem von dem Herrn Vorredner vorgelesenen Sreiben de E Ina / T würde auch in dem Punkte dem Herrn Vorredner niht } stimmt werden sollen 8 1 W ar he Geldmittel zur Tilgung be- | heiten, des Krieges und der Marine, die Militär - und die Marine- Bundeskanzlers ausgesprochen ist, auch als für den Etat pro i nnen. n, wenn es nicht gelingt / [OUMI, ganze iffferenz besteht nun also darin, Intendanten die Ober-Post-Direftoren die Vorsteher der Ober- Post- verbindlich Anzuerkennen ; ich glaube auch nicht, daß bei dem Rechnung®s- | entgegentreten mögen daß selbst dan ian Nd chzuweisen; man d daß nah dem Geseßentwurfe, der die unmittelbare Tilgung über- | Aemter und die Telegraphen - Direktoren die N p L

; : r L Di i bwaltet. Ob hiernach | die Ueberschüsse aus eigenen Einnahmequell na haupt nicht ins Auge zu fassen hatte, weil nah dem bestehenden Ge- | einschließlih der Berufs - K l Warte 4 57 ; hof irgend cin Zweifel in M ag, L n u entschließen fann, im Voraus eine feste Summe zur Tilgung F ege diese Tilgung erst mit dem 1 1E N es i i onsuln. Das Wartegeld ist im §. 27 im der Reichstag Veranlassung nehmen will, einen Beschluß zu fassen! E h Auch in diesem Punkte würde eine unbedingte Gegner- Berathung des Etats für 1873 si bie Fragevorzul zen batcr. wlrd. lie B C 2 Gabe Don Le U CID en, SRLn, NIME UnerYealG, ex.

; ; ; j »; 5 ; i / | ï . 32 bandelt von ‘undi 2 ; stelle ih anheim. \chaft von meiner Seite nicht bestehen. Meine Gegnerschaft bezieht Geldmittel sollen im Jahre 1873 für die Tilgung bestimmt werden, tuns ausgeschiedener Beamten, K 367 vos A a A

; “Gti ize - iral ; i E im L g i j z Der Bolliäßtigte um Bundgrathy Bite- Admiral | K B Vavsugtnhe (s Us Bacbiny Le Y grbsee Bare verdienen Lte lon 19! 1 Undine Ll Ge | 0 Dient nad L n le ie Welt Bereits / ( ; E ; : vf E S j O E LAAN é, Won Jet bei Nnnahme diese e- | riger Dienstzeit; na . 36 sind aber diejeni S ; klären, daß eine den. Die nachtheiligen Folgen dieses Systems haben wir seßes, was \ich ja vielleicht d : S l auch diejenigen Beamten, Ich bin in der Lage; dem hohen Hause zu q n De Ma gangen werden. i a S Wenn “man so oft ‘nel pes l ja vielleicht durch I weniger Worte aus- | welche auf Kündigung oder Widerruf angestellt sind, sofern Prügelsirafe in der Marine nicht existirt, wte Uber Es Disziplin | ! Preußen sehr lebhaf empfunden, wieder die Bestimmung führen ließe; das System aufzustellen, es sollen so und so viel Prozent | sie eine in den Besoldungsetats aufgeführte Stelle bekleide rine dieselben Bestimmungen für die Aufrehthaltung de iner er- | Sulden fontrahirt werden , immer “tis von den Schulden vom 1. Januar 1873 ab getilgt werden. Jh | nah zehnjähriger Dienstzeit pensions igt. : U Lat Sr i 1 r nicht Stn A L E aber MAAWN in r an E Tk e u R Ms s De a A ein foldes e MERRON (2nd O die E L wähnte Fall is mi s : 2 * / 5 ajorität des Reichstages erfreute, | vollendetem zehnten, jedoch vor vollendet iensti Eo 4 n das System des Schuldenmachens zu wesentliche Bedenk j / C / endetem elften Dienstjahre ein- Qweifel ziehen, kommt es darauf an, ob man | ih würde auch dafür sein / ¡fen hegen würden. Wohlverstanden, wenn eine Ab- | tritt, ?°/%, Und steigt von da ab mit jedem weiter ¡gelegt Dem Abg. Lasker: L vermeiden weiß oder nicht. Meine Herren, 1ch wUrde al | stimmung aufgenommen werden sollte, es soll cin solcher Betrag zur | Dienstjahre um "/5, des S zurüctgelegten E e L der d chen zu vermeiden, wenn es irgend möglich wäre. Wenn Tilgung verwandt 4 I s : g zur ) n ‘/89 des von dem Beamten zuleßt bezogenen Gehalts. Der hier im hohen Hause erwähnte Fall muß nach Lage das Schuldenmachen 3 / : ilgung verwandt werden, so würden wir ja darüber einverstanden | Bei den servisberechtigten Militärb | } ; i i ; d ih würde | (8 nun aber nicht gelingt; das Schuldenmachen zu vermeiden, wenn man sein und bleiben , daß denjeni : : ; Thir ded rbeamten wird der zuleßt bezogene Dinge sih vor drei oder vier Jahren ereignet H 8 C hein | 4 nu 00 e Sculd je in den Jahren 1848, 1850, 1852 i ben , daß denjenigen, welche die zu fkreirenden Schuldver- | Servis als Theil des Gehalts betrachtet. Ueber den Betrag von 5°/ unehmen, daß von Seiten der vorgeseßten Militär ehörden, wenn | z, B. dazu gelang! ist, eine Schuld 1e | A schreibungen übernehmen , bestimmte Rechte nicht cingeräumt werd dieses Gehalts hinaus i i j A D h olcher Fall zu ihrer Kenntniß gekommen wäkre/ bereits eine Unter- | 1853, 1855, 1856 u. st. w. wie die Jahre folgen, kontrahirt zu haben, sollen, daß also die geseßgebende Gewalt die Befugniß behielte,/ us im g. 37 GRGREA Soll, Putt e rand n A M 3 0 F, 40. Bei

1 l 1 l : s ; u I i Stellen , deren Gehalt mehr als 4 i ) Bord der norddeutschen Bundess\chiffe eine anerkannt humane ist, und für gewisse Perioden der Staat mit zu großen Mga A gegeben war, man nicht einer Transaktion mit den Gläubigern be- | dem überschießenden Ae die Gle ti Arc E L

Etn a i ie di ( der i d fommt zu dem großen Uebelstande, daß oh durft hätt d s ; ; l l daß die Disziplin auf unseren Schiffen wie die ganze Behandlung © lastet wird, un ] i O ätte, sondern, daß die geseßgebende Gewalt im Stande gei Die C58 bis 68 ent G S EN | L anshaften. überall im Ba vorzugEweise El befannt Le Le Un De e E Teindat N S S Unfäten N Verhältniß O Meine Bérten 7 bas Hud Äiiiciitiäns Dlenltdutäbidtett nig werdenden une D Während meiner ganzen BVienslgeit 1 l C an die] G bürfes gebt Wan lediglich und allein ¡ die denjenigen, welche bei der Aufstellung des Gesep- | rung, entsprehend den preußischen Bestimmungen in dem Gescß v i daß am Bord unserer Schiffe die Prügelstrafe verhängt Bo Ne der Die Tendenz des ( e S dde Me Bunte zu thun haben entwurfes vorgewaltet haben, durchaus nicht ferne stehen. 21. Juli 1852. Die folgenden Abschnitte bchandeln in den §F. 68 279 die im Uebrigen geseßlich nur verhängt werden könnte; Ds e dahin, den ersten Schritt, en S issbulden, so Fu, treffen daß in F Später fügte derselbe noch hinzu: die Dienstvergehen und deren Bestrafung und in den §§F 80—111 das Mann \ih in der zweiten Klasse des Soldatenstandes befindet. wird wegen Verbriesung seiner : itt d Mar diesen ersten Schritt F T finde mich nur noch zu der Bemerkung veranlaßt, daß ih in | Disziplinarverfahren, welches sich im Ganzen den reußis B Dem Abg. v. Hennig: ; : desfallsige Vinkulirnng nicht eintritt un ' E Va | meinen früheren Aeußerungen mich Über den Fall ausgespro b stimmungen anschliefit, 1 d i N A a ; : t hinaus. Es is nämlich in dem ; At 1 Us gesprochen habe, l / nur daß bei den Bundesbeamten in Der Bau -von zwei Lazarethen in Wilhelmshaven und in V geht der Geschßentwurf nich die Rede, daß unter allen Um wenn die Majorität des Reichstags der Auffassung des Abg. Frei- | erster Jnstanz Diszipliuarkammern, in zweiter Instanz der Diszi nd vorgesehen in Tit. 1 und Tit. 57 im Uebrigen aber gestatten Sie Geseßentwurf nicht davon W ede : herrn von Patow den Vorzug geben sollte. Daß ih meinerseits d plinarhof zu Berlin entscheidet. Die betreffenden ; E M die ina, daß die Marineverwaltung bisher den Ce ständen nur Peer e F es Schuldentilgung pen Etat dazu Vorschlag des Geseßentwurfs A A s es halte A daß . 87. »An folgenden Orten: Potsdam, Franffurt a. O. Vöntgsberg; gehabt hat, für die Marine keine Positionen für spezielle Gebäude | sollen. Der Gesehen u uldentilgung verwandt werden sollen ih also wünsche, daß leßterer unverändert angenommen wird, das ver- | Danzig, Stettin, Cöslin, Bromberg, Posen, Magdeburg, Erfurt, auf den Etat zu bringen, sondern dieselben theils mit einzuschließen | bestimmten Mittel zur u L A freilich sagen : viellei steht sich zwar von selbst, ih habe es aber mit Bezug auf die Aeuße- Breslau, Liegniß, Oppeln, Münster, Arnsberg, Düsseldors, Cöln, in die Position für Hafenbauten oder wie hier z. B. in die Pos. d Nun, meine Herren 'A an1 C46 die abeauem e Last des rungen, die so eben gefallen sind, doch noch ausdrüdlih bemerken Trier, Sigmaringen, Frankfurt a. M. Cassel, Hannover, Schleswig, für Land- e Wasserbauten. L as A O sauben Ste C 0 f darauf wollen. A ted E O Ada je cine Ne errichte4. ti ven: / s ; 3 Weg ., j ; j | ezirte der Dibziplinarlammern w v äsidi Die Mlliecvailung ist ganz besonders befleißigt, bei dem | aufmerksam zu machen, daß die P zur Tung Sa e G Dem Reichstage ist der Entwurf eines Geseßes, be- | im Einvernehmen mit dem Bundesrath ‘Abgecratit: Dutch Bescpluß Bau der beiden Lazarethe in Wilhelmshaven und in Kiel, von denen | bestehenden Geseb überhaupt ja erst mi "D ferner darauf auf O die Rehtsverhältnisse der Bundesbeamten, vor- | des Präsidii können unter Zustimmung des Bundesrathes einzelne jedes für 150 Betten eingerichtet wird, die Erfahrungen der Neuzeit | ginnen soll, also erst nach drei Jahren. I en Schuldsumme, gelegt worden, der si in seinen Grundzügen denjenigen Prinzipien | Disziplinarkammern auch an anderen geeigneten Orten «rrichtet wer- sih zu Nugße zu machen. Die Ad e nten he b n Autorité, Bt vollständig Mali sein G was fie ja bekanntlich heute ot G D R O Car die Ta beer de L Q 88. Jede Disziplinarkammer besteht aus cinem Präsidenten 1 en find, seitens der Marineverwaltung den A - | wenn sie v C E i i: : 1 in den meisten Punkten an das preußische | und sechs anderen Mitgliedern, von denen wenigstens zwei die Ve- N Boe n Durchsicht zugesendet worden, wle 3. B. | noch nicht ist si auf 170,000 e A G und woe AEA hält. Jn den §g. 1—22 finden sich allgemeine Bestimmungen. fähigung zum Ricierd üri in. einem Bundesftate bellgen isen dem Geheimen Rath Dr. Esse, Geheimen Rath Dr. Esmarch in Kiel, | auf dieses Verhältniß hinweise) #0 e e ih doch1 t iem sonderlicien Nach §. 1 find als Bundesbeamte nicht nur die von dem Präsidium | Zur Erledigung der Disziplinarsachen is bei den Disziplinarkammern dem General-Stabsarzt der Armee Dr. Grimm, und ih glaube noch | wennic versichere, daß dieverbündeten E Abd and dann di gngehliten Beamten zu betrachten, sondern auch diejenigen, die nah | die Theilnahme von wenigstens fünf Mitgliedern, mit Einschluß des cinem Herrn. Das Resultat M viel N S es Werth darauf Ju legen ae N e Meichötag für seine fünftigen Be O e e Len L E erforderli, von denen wenigstens eins zu den zum d ir bie Art der Ausführung der neuen Lazarethe ih ferne / daß der Neichotag, e erpflihtet sind, nämlih_ ein Theil der Post- un ihteramte befähigten Mitgliedern Ö muß. §. 90. y i C Ea vor Kurzem bei meiner Anwesenheit in Kiel, vor etwa | {lüsse in sih selbst doch nicht Meg an A lthen fans M gelegraphenbeamten. Auf die zum Soldatenstande gehörigen | Disziplinarhof besteht aus ‘einem Präsidenten. ind “dd An: 6 oder 8 Wochen, von dem Herrn Geheimen Rath Esmarch ein Geseventwurf besagt do nichts A „C wilde Betrag in Al ais findet das Geseß mit Ausnahme der vom Ersaß | ren Mitgliedern , von denen wenigstens vier zu den Mitgliedern nochmaliges Gutachten erbeten , das dahin ausgefallen ist, daß er sich | mung der geseßgebenden Gewalten L Ea soll. Alle die großen Ar Defekte handelnden Bestimmungen (§FF. 122 —137) feine | eines im Bundesgebiete befindlichen Gerichtshofes dritter Jnstanz ge- vollständig einverstanden erklärt hat mit dem Bau und den Einrich- | kunft zur Schuldentilgung Pa n bir die Gefahr gema Ae Ung wohl aber auf Militärbeamte, welche nicht zum Soldaten- | hören müssen. §. 91. Zur Erledigung der Disziplinarsachen ist bei tungen des Lazareths , wie wir sie in den genannten Orten treffen. Darlegungen), die der gee Herr 2 G an die Tilgung nicht z ia gehören. Ein Unterschied zwischen oberen und unteren Be- | dem Disziplinarhofe die Theilnahme von mindestens fünf Mitgliedern, " “ei der Didkusion üer das Geseh wegen Abänderung | bai" Aden Los eigent an de Übrrse dex künftigen gech Ÿ Lebenbelt, “ofern midt Widerruf ader Kfndigung audrädlih vor: | jwei ju den ribteridien Müglictern (8, 90) gehören müsen. À 92 des Geseßes vom 9. November 1867, betre end den außerordent | 4 ¿n Gewalt im Norddeutschen Bunde gerichtet sein. 6 U behalten sind. Die anderen Bestimmungen dieses Abschnittes betreffen Die tit S E A S, bots | ( e ( i i glieder der Disziplinarkammern und des Disziplinarhofes lichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum Zwecke der Sobald die geseßgebende Gewalt es für wünschenswerth hält, calid die Beeidigung, die Rechte auf Gehaltsbezug, das sogenannte Gnaden- | werden alle drei Jahre vom Bundesrath gewählt und vom Bundes Erweiterun der Bundes-Kriegs-Marine und der erstellung besiimmten Betrag zur Schuldentilgung zu verwenden, der füg quartal, die allgemeinen iBten:der Beaumtè ; G T S : n DUndedraih gewa und vom Bundes®d- der Küstenvertheidigung, ergriff der Bevollmächtigte zum Bunded- | guch noch größer sein könnte, als dieses eine Prozent, dann lf zur Besteuerung Seitens m Siaats P ear T bbiperiode cinirité bleibt pur S Ende derselben in Thätig: rath, Finanz- E Camphausen, nah dem Abg. von E einem solchen Vorhaben nicht das min ua A Me: S 18 aud 1 welche wie A Le: B Die ausscheidenden Mitglieder können wieder gewählt werden. 8 Wort: j Weg. / errn L 20, ehung der Bundesbeamten zu direften persönlichen ie Gg. 108 bis 111 betre die Militärb Gy Herren! Erlauben Sie mir zunächst an die Fragen anzu- Meiyne Herren, ih R n, als 1G rer An Steuern aller Art findet ausschließlich an dem Orte Statt, wo die- | F. B89 des S AEN G Gesetsd 1 Tee ra Is 101 knüpfen, die der Herr Vorredner aufgeworfen hal, weshalb die ver- | Vorredner vernahm / g Gefebeiiwurf * aiisbre chen; denn wenn det fine N dienstlichen Wohnsiß haben. Diese Bestimmung findet | handeln von der Suspension; eine zeitweise Suspension vom Amte bündeten Regierungen dazu gekommen seien, gerade jeßt mit einem | gen müssen, sich für den Gese zuz Kentenschuld, id al wendung auf diplomatishe Personen und Konsuln, sowie | als Strafe kennt der Entwurf niht. Jn den §§. 122—138 finden

A j ? | i ir die Ren thut f A Personal. §. 19. Hinsichtlih 1) der Steuerpflichtigkeit des | sich Vorschriften über die Feststellung und den Ersay der Defekte,

' ; î ÂÀ , i bin f : ntwurf vorzugehen. Die Antwort liegt sehr nahe. Wie |, geehrte Redner mehrmals exflärte ih bi ur thu O C Moreno Li d ereits ausgeführt hat, so sind die wachsenden | bin aber dafür, daß man tilge: so sage ich, der Gesegentw if dit -tensteinkommens, der Wartegelder und Pensionen; 2) der Zulässigkeit | welche wörtlich aus der preußishen Verordnung vom 24. Januar

L | ; , : ; j i Wunsch in Bezug a! ciner Beschla ; Er A : ür Marinezwecke, die in immer größerem Umfange die | nichts, als daß der geehrte Redner seinen 2 ) h ! Zukunft lagnahme der Diensteinkünfte, Wartegelder und Pensionen; | 1844 übernommen sind. Ebenso sind die Bestim T3 R ealieung/der bewilligten Anleihe noihwendig gemacht haben, bisher Rentenschuld realisiren könne, und er L N iun Jáhrlid 0) der Zulässigkeit der Exekutionsvollstreckung in das Vermögen e ge- | 144 über die Vetichiliche Verfoleung v eemögenöre@tli@er" Unfdrüthe durch Ausgabe von Schaßanweisungen gedeckt worden; es naht aber | dahin mitzuwirken, daß ein bestimmte Sees ee Gesepentwut schied ie Person kommen den aktiven und den aus dem Dienste ge- | der Beamten aus dem Dienstverhältniß dem preußischen Geseße vom die Zeit heran, wo es als wünschenswerth erscheinen kann, an Stelle | oder auch dauernd festgeseßt wird. Ansicht des Rei M aen zue d Bundesbeamten gegenüber diejenizen geseßlichen Bestimmun- | 24. Mai 1861 entnommen. der Schaßanweisungen eine verbriefte Schuld treten zu lassen. So- * würde beispielsweise, wenn es die Qweite Beilage aur Anwendung, welche an ihren Wohnorten für die Staats-

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t worden sei. Jm Uebrigen glaube ih zu der Erklärung | dann kommt man allerdings bei dem System, wonach man gegen Geseß in jedem Augenblicke, wo sic es sugni}ß /, h L ] : P Si da die A lodibluni der Mannschaften der Marine am | die einzelnen Gläubiger bestimmte Verpflichtungen eingeht; dazu, daß daß also in einer Situation: ivie sie für Preußen ine verflossonen Febr A 048 ea Q E O aua

ri E E n E R E E Sat E I IA E T E L RE S tar E

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